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ThemaLeasing usw.1 Betrag
RubrikSonstiges
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW409960
Datum18.06.2007 22:308377 x gelesen
Hallo,

bevor ich noch mehr Anfragen dazu bekomme, hier nochmal der Text, ich hatte die Literaturstellen schon angegeben!

FAQ: Leasing von Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeugen?
Andere Alternativen zur Kostenreduktion?


Einleitung

Immer wieder ? und in immer kürzeren Abständen ? wird derzeit die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Leasings von (Behörden-)Fahrzeugen und Großgeräten der öffentlichen Hand gestellt. Dies geht offensichtlich einher mit immer knapperen Budgets der öffentlichen Hand und Veröffentlichungen von (zunächst) erfolgreichen Leasinggeschäften einiger Eigenbetriebe von Kommunen, der Polizei sowie der Bundeswehr.

Nachfolgend wollen wir zum einen etwas mehr Hintergrundwissen zum Bereich ?Leasing? vermitteln, aber auch die Frage nach dem Sinn von Leasing für Feuerwehr bzw. Rettungsdienst oder vergleichbare Organisationen der öffentlichen Hand beantworten. (Private Anbieter dieser Leistungen unterliegen hier anderen - v.a. steuerlichen - Voraussetzungen und müssen getrennt betrachtet werden!)


Was ist Leasing?

Leasing ist letztlich nichts anderes als ein Mietvertrag. Nach Ablauf des Mietvertrages wird der Vermieter und Eigentümer des Mietgegenstandes (Leasinggeber = LG) den Mietgegenstand veräußern: Entweder an den bisherigen Mieter (Leasingnehmer = LN) oder an einen Dritten.

Natürlich möchte der LG dabei einen Gewinn erzielen: Zum einen über die monatlichen Leasingraten, zum anderen mit dem Verkaufserlös nach Ablauf des Leasingzeitraums. Durch diese beiden Einnahmequellen muss der LG sämtliche Kosten abdecken. Das sind üblicherweise:
- Kauf des Leasinggegenstandes (z.B. Fahrzeug, Fahrgestell) vom Hersteller,
- für den ggf. noch notwendigen Auf- bzw. Ausbau des Fahrzeugs,
- die Kosten für den Unterhalt bzw. die Wartung (sofern Teil des Leasingvertrages),
- Kosten für den ggf. notwendigen Rückbau,
- die Kosten für die Kapitalbeschaffung bzw. die Opportunitätskosten, die ihm dadurch entstehen, dass er sein Kapital nicht bei der Bank anlegt
und natürlich ?danach? seinen Gewinn erwirtschaften.


Warum leasen "private" Firmen Fahrzeuge oder andere Dinge?

1. Beim Leasing ist es u.U. möglich, einen etwas höheren Aufwand zu erzeugen als bei der Kreditfinanzierung. Dieser höhere Aufwand verlagert Steuerzahlungen des LN in die Zukunft, was diesem einen Zinsgewinn beschert. (Sofern diese steuerliche Umsetzung überhaupt möglich ist.)
2. Firmen werden heute immer mehr nach bestimmten Kennzahlen beurteilt. Dazu gehört z.B. auch der Gewinn im Verhältnis zum gebundenen Kapital. Es ist sehr schwer, den Gewinn immer weiter zu steigern, darum kann man natürlich - um diese Kennzahl zu verbessern - auch die Menge des gebundenen Kapitals reduzieren. Maschinen und Fahrzeuge die einem nicht gehören, sondern nur geleast sind, stellen keine Kapitalbindung dar und dadurch ist die eine o.a. Kennzahl besser.
3. Die Steigerung davon ist das Verfahren "Sale & lease back".
Eine Firma erstellt z.B. eine Maschine oder ein Gebäude, verkauft dieses an eine Leasinggesellschaft (zu den Erstellungskosten) und schließt gleichzeitig einen Leasingvertrag über den soeben verkauften Gegenstand ab. Die Firma hat einen Gegenstand, auf dessen Erstellung sie vollen Einfluss hatte (technische Ausstattung, Qualität der Ausführung,...) - trotzdem hat sie keine Kapitalbindung und kann den Aufwand für die Produktion steuerlich geltend machen.
Dies wird zum Teil über Verfahren des Auslandsleasings noch verstärkt, wenn im Ausland Leasinggesellschaften bestimmte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bzw. sonstige wirtschaftliche Vorteile genießen und diese (zumindest teilweise) an den hier sitzenden Kunden weitergeben. Beispiele: Straßenbahnen einiger Verkehrsunternehmen, Abwasserbetriebe, Theater etc.


Warum least die öffentliche Hand in bestimmten Fällen?

Zunächst muss beachtet werden, dass derzeit i.d.R. nur solche Gegenstände ge- bzw. verleast werden, bei welchen dem LG am Vertragsende eine Veräußerung möglich ist, da sonst die Leasingraten zu hoch wären (s.o.).
Das erfordert zum einen eine ausreichende, identische Stückzahl der nachgefragten Leistung (sonst wird der Aufwand für die Erstellung der Leistung für den LG im Verhältnis zum Wiederverkaufswert zu hoch), zum anderen muß es dafür einen ausreichenden Markt geben. Dies ist z.B. bei Streifenwagen der Polizei in etwa der Fall. Die Fahrzeuge werden in hohen Stückzahlen beschafft, fahren in relativ kurzer Zeit sehr hohe km-Leistungen und können bei entsprechender Beachtung der Rückrüstungsfragen mit relativ wenig Aufwand wieder in marktgängige "Privat-PKW" zurück verwandelt werden.

Wenn hohe Stückzahlen identischer Fahrzeuge vorgehalten werden, kann es zu Synergieeffekten in der TECHNISCHEN Reservevorhaltung kommen. D.h. die Zahl der insgesamt notwendigen (technischen) Reservefahrzeuge bei z.B. 20 verschiedenen Nutzern mit identischen Fahrzeugen ist geringer, als die der technischen Reserve bei 20 Nutzern mit jeweils verschiedenen Typen.
Die TAKTISCHE Reserve der Gefahrenabwehrorganisationen darf hier nicht mit eingerechnet werden, da diese für den Betrieb bei außergewöhnlichen Schadensfällen vor Ort erforderlich ist und "umlaufend" für den Regelbetrieb nicht bzw. nur ausnahmsweise zur Verfügung steht! (Würde man sie mit einbeziehen, wäre es keine taktische, sondern nur eine technische Reserve.)

In einigen anderen Fällen least die "öffentliche" Hand Fahrzeuge o.ä., um eine "optische" Kostenverlagerung zu erzielen. Hier erfolgt die Wandlung von Ausgaben aus dem investiven Bereich (= Vermögenshaushalt) hin zum konsumptiven Bereich (= Verwaltungshaushalt). Dies ist v.a. in den Bereichen "interessant", wo die Vermögensausgaben hinsichtlich der Kreditaufnahmen begrenzt sind, z.B. Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept (HSK). Außerdem ist es damit offensichtlich in bestimmten Fällen möglich, ohne formale (bei Großfahrzeugen i.d.R. europaweite) Ausschreibung an ein gewünschtes Produkt zu kommen. Hier informiert der LN einfach den LG darüber, was er angeboten haben will ? und nur das erhält er dann auch als Leasingangebot.

Zu den Vorteilen von Sale & Lease-Back bzw. Auslandsleasing in einigen Fällen (bei der öffentlichen Hand i.d.R. nur für Eigenbetriebe o.ä. sinnvoll): S.o.

In folgenden speziellen Bereichen finden sich außer den genannten Fahrzeugen und Gebäuden bzw. baulichen Anlagen (z.B. Kanalbetriebe) in der öffentlichen Hand immer mehr Leasingmodelle:
- Allgemeine Datenverarbeitung (ADV), also Computer und Zubehör
- Bekleidung

Bei der ADV sind schon in kleineren Verwaltungen heute eine Vielzahl an Büroarbeitsplätzen vorhanden. Hier kann es sinnvoll sein, eine Gesellschaft mit der Wartung und dem regelmäßigen Austausch zu beauftragen, wenn dies insgesamt wirtschaftlicher ist, als bei der Vorhaltung entsprechender eigener Fachkräfte inkl. technischer Reserven und Ersatzteilen. Die Erfahrung zeigt aber auch hier, dass die anzurechnenden Gesamtkosten bei strenger und ehrlicher Kalkulation dazu führen, dass Leasing hier zwar preiswerter sein kann ? aber nicht muss, als bei entsprechender eigener (Dienst-)Leistung. Je spezieller die abgefragte Leistung ist, umso unwahrscheinlicher ist ein wirtschaftlicher Leasingbetrieb, da dann sofort wieder eigene Fachkräfte benötigt werden, weil der LG hier ohne fachtechnische Unterstützung erfahrungsgemäß Umsetzungsprobleme bekommen wird. Kommen dazu dann noch Overheadkosten aus zentralen Verwaltungen wird der Rechnerkauf im Fachgeschäft, z.B. durch ein Fachamt inkl. Wartungsvertrag und verlängerter Garantie, schnell für den ?Enduser? billiger als die Zentralbeschaffung.

Bei der Bekleidung gehören zu den Leasingmodellen häufig Wasch- bzw. Reinigungsdienstleistungen. Aufgrund der geringeren Personalkosten im Dienstleistungssektor wird hier i.d.R. der größte Kostenvorteil erzielt. Bei derartigen Modellen muss in jedem Fall auf ausreichende taktische Reserven geachtet werden. Außerdem rechnet sich das nur, wenn auch Personalkosten (z.B. Kleiderkammer) eingespart werden. Dies führt aber häufig zu Problemen im Service bzw. Leistung .


Welche Probleme kann Leasing im Bereich der öffentlichen Hand bringen?

Der Gewinn des LG und seine Verwaltungskosten sind die Hauptprobleme. Diese Kosten und den Gewinn muss er auf den LN umrechnen.
Kaufpreis Fahrzeug/Ausbau + laufende Kosten + Verwaltungskosten + Opportunitäts- bzw. Finanzierungskosten + Gewinn + ggf. Kosten für Rückbau auf verkaufsfähige Basis
= Verkaufserlös + Summe Leasingraten.

Beim Sale & Lease-Back-Verfahren (noch dazu über ausländische Gesellschaften bzw. Auslandsleasing) sind aufwendigste Vertragswerke und Absicherungen erforderlich, um bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Unternehmers nicht plötzlich vor erheblichen Problemen zu stehen.

Die Tatsache, dass die öffentliche Hand den Gewinn und die Verwaltungskosten sowie die Opportunitäts- bzw. Finanzierungskosten des LG mitfinanziert, ist insofern ärgerlich, da es ja noch eine weitere, wesentlich einfachere und günstigere Möglichkeit geben würde:
Die öffentliche Hand kauft auf Kredit (also genau das, was die meisten angesichts der Etatkrisen ohnehin machen). Regelmäßig bekommt die öffentliche Hand hier günstigere Konditionen als jedes Unternehmen. Nach drei Jahren verkauft sie z.B. die Fahrzeuge (vgl. Polizeifahrzeuge) und kauft neue. Sie macht also das selbe wie der LG, nur ohne dessen Kosten/Gewinn. (Dazu gehört natürlich auch eine entsprechend leistungsfähige Unterhaltung und ein wirtschaftlicher Betrieb .)

Nun ist leider haushaltsrechtlich diese Möglichkeit für die Gemeinden mit HSK aus Gründen der Kreditaufnahmerestriktionen im Rahmen des Haushaltsrechtes nicht (mehr) möglich.

Fazit:
Man schreibt auf die Kreditnahme (bzw. deren Raten) ?Leasing? drauf, zahlt einem anderen neben den sowieso anfallenden Kosten für das Produkt zusätzlich einen (Verwaltungs-)Kosten- und Gewinnanteil. Haushaltsrechtlich funktioniert das, weil ?optisch? die Kosten aus dem Investitions-/Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt verlagert wurden. - Dumm nur, dass die Bürger hinterher i.d.R. für die gleiche Leistung wesentlich höhere Kosten tragen, wenn es nicht gleichzeitig zu Leistungseinschränkungen (also z.B. weniger Fahrzeuge) oder erheblichen Synergieeffekten kommt....


Wo sind die speziellen ?Probleme? beim Leasing von Spezialfahrzeugen (hier: Feuerwehr bzw. Rettungsdienst)?

1. Der Verkaufserlös am Ende der Laufzeit.
Nachdem der Markt für derartige Fahrzeuge relativ klein ist, wird es sehr schwierig sein, den Umlaufbestand alle i.d.R. drei bis x Jahre wieder im Markt unterzubringen. Da der Kostenblock allerdings gleich bleibt, hat der LG nur die Möglichkeit, die Leasingraten entsprechend hoch anzusetzen. Im Extremfall, also falls der Verkaufserlös = Null wäre, müssten sämtliche Kosten über die Leasingraten erwirtschaftet werden. Dies ist de facto nichts anderes als ein Ratenkauf. Mit dem Unterschied, dass dem LN am Schluss der Laufzeit der Leasinggegenstand noch nicht einmal gehören würde.

2. Die fehlenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Nachdem die Leistungen der öffentlichen Hand in der Regel keiner Ertragsbesteuerung unterliegen, fällt die Erlangung einer steuerlichen Vorteils als Grund für die Vorteilhaftigkeit des Leasing für den betrachteten Bereich weg.

3. Mangelnde Stückzahlen identischer Art.
Ein Feuerwehr- bzw. RD-Fahrzeug ist weit aufwendiger ausgestattet als z.B. ein ?normaler? Streifenwagen der Polizei und daher (fast) immer ein sehr spezielles Sonderfahrzeug. Ein Rückbau für den freien Markt ist i.d.R. (außer bei PKW o.ä.) unwirtschaftlich. Feuerwehren sind im föderalen System Deutschlands in kommunaler Verantwortung. Schon die groben Vorgaben der Normung werden von vielen Feuerwehren im Zuge sogenannter "örtlicher" Besonderheiten nicht eingehalten. Warum sollten die gleichen Feuerwehren mit den wesentlich strikteren Vorgaben eines zentralen Beschaffers konform gehen?

4. Die wesentlich längere Nutzungsdauer.
Sowohl im Rettungsdienst, aber noch viel mehr bei der Feuerwehr, werden die Fahrzeuge deutlich länger bei geringeren Laufleistungen genutzt, als die Streifenwagen der Polizei. Für 20 Jahre alte LKW, die faustgroße Rostlöcher oder gar Rahmenbrüche aufweisen, gibt es praktisch keinen Markt. Die Fahrzeuge aber deutlich früher auszutauschen würde letztlich insgesamt zu deutlich höheren Kosten führen. Der frühere Austausch wäre im übrigen auch heute schon problemlos durchführbar, wenn man denn immer die finanziellen Möglichkeiten dafür zur Verfügung hätte bzw. wenn Notwendigkeiten/Wünsche und (finanzielle) Möglichkeiten nicht häufig sehr weit auseinander klaffen würden.

5. Die taktische Reserve.
Taktische Reserven müssen vorgehalten werden, um bei Sonderfällen (z.B. Großschadensfälle, Katastrophen) ggf. weiteres Personal mit zusätzlichen Fahrzeugen einsetzen zu können. (Reserven in 40 - 400 km Entfernung sind keine....)


Alternativen zum Leasing zur Kostenreduktion im technischen Bereich (die ALLE seit 1997 auch so in Düsseldorf angewendet werden):

1. Möglichst einheitliche Fahrzeugtypen
Die Abteilung Technik versucht in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung für die Einsatzorganisation die Beschaffung zu vereinheitlichen, also jeweils nur einen Typ RTW, LF, KTW, ELW usw. zu beschaffen.
Dies gelingt nicht immer, weil aufgrund der langen Laufzeiten bzw. finanziellen Möglichkeiten oder auch durch Produktwechsel der Firmen oder neuer Ausschreibungsnotwendigkeit hier "Brüche" entstehen. Das ist leider in keinem Beschaffungsmodell letztlich wirklich zu verhindern, wenn man nicht fast unerschöpfliche Finanzquellen zur Verfügung hat. Beispiel: Auch die Beschaffung von x (z.B. 20) Fahrzeugen auf einmal kann nicht dauerhaft zu einem ?reinen? Fahrzeugtypenbestand führen, weil z.B. beim unfallbedingten Ausfall von zwei Fahrzeugen (aus einer Serie von 20) nach vier Jahren ein Ersatz durchgeführt werden müsste und es spätestens hier zu Neuausschreibung und ggf. anderen Produkten (z.B. bei Änderungen des Lieferanten) kommen würde. - Es sei denn man würde sofort wieder alle ersetzen (nach nur 4 Jahren nicht sehr realistisch), oder entsprechend mehr Fahrzeuge für den Ersatz ungeplanter Ausfälle einplanen UND auch beschaffen (wegen der unnötigen Kapitalbindung auch nicht sinnvoll bzw. mangels ?Masse? gar nicht möglich).

2. KEINE Exoten beschaffen
Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge sind ohnehin Nischenprodukte. Es ist daher extremer wirtschaftlicher Unsinn, Fahrzeuge zu beschaffen, die ohnehin aus einer Nische stammen und die in dieser Nische wiederum Exoten darstellen, wenn dies nicht wirklich unbedingt erforderlich ist.

3. Synergien schaffen und nutzen
Mehrfachnutzungen der Reservefahrzeuge müssen möglich sein.
Für Düsseldorf:
Jeder KdoW kann auch als (Behelfs-)Fahrzeug für einen Zugführer (C-Dienst) oder auch als Reserve-NEF genutzt werden.
Jedes neue NEF kann auch als ELW 1 genutzt werden (und umgekehrt).
Die LF 16/12 der BF können nicht nur wie die LF 24 auf den Wachen der BF genutzt werden, sondern auch bei der FF (passen auch in deren Fahrzeughallen). Außerdem ist eine vollwertige Ausbildung an der kommunalen Schule an diesen Fahrzeugen möglich, da die Beladung identisch ist.

4. Gleichmäßig nutzen
Soweit möglich werden Fahrzeuge erst bei der BF genutzt und anschließend der FF bzw. der Schule nach Überholung übergeben. So werden die Fahrzeuge ? und damit die finanziellen Ressourcen - besser, da gleichmäßiger genutzt.
Dies erleichtert nebenbei die Ausbildung und die Taktik.

5. Ökonomisch sinnvoll planen und wirtschaften
Es hat keinen Sinn viel Geld in technische Gräber zu stecken. Es ist sinnvoller, Mittel statt in Reparaturen in Zinsaufwendungen für den Kauf eines neuen Fahrzeuges zu investieren. Erfahrungsgemäß steigen (abhängig von Nutzung und Laufleistung bzw. Betriebsstunden) spätestens ab dem 15. Jahr (künftig sicherlich eher früher) die Unterhaltskosten steil an.
Die Ursachen dafür sind: Immer weniger Teile können ?serienmäßig? aus Ersatzteillagern abgerufen werden und müssen dann aufwendig per Hand angefertigt werden, immer häufiger fallen Teile ungeplant aus.
Gebrauchtfahrzeuge machen nur dort Sinn, wo geringe Laufleistungen (das gilt auch für die Betriebsstunden!) abgerufen werden, das Fahrzeug an sich aber notwendig ist (z.B. kommunaler Katastrophenschutz) und es dafür auch einen sinnvollen Markt gibt (z.B. MTF für die FF, LKW etc.).

6. Sinnvoll unterhalten
Regelmäßige Wartungsarbeiten dienen dem Werterhalt und verhindern teurere Reparaturen zu einem späteren Zeitpunkt.

7. Kernkompetenzen nutzen
Erfahrungsgemäß haben die Fahrgestellhersteller und normale Werkstätten von den Sonderfahrzeugbesonderheiten (Aufbau, Ausbau) wenig Ahnung und erzeugen häufig mehr Probleme als sie lösen. Dies wird mit steigender Technisierung (?Elektronisierung? bzw. ?Computerisierung?) noch zunehmen. Mittlerweile nimmt sogar bei den spezialisierten Sonderfahrzeuglieferanten bzw. -ausbauern die Zahl der Probleme in bestimmten Bereichen (Elektronik, Funk) immer weiter zu. Entsprechende Nutzer (z.B. die großen Feuerwehren) haben hier mittlerweile anscheinend mehr Kenntnisse und können bei ausreichender Größe wirtschaftlicher arbeiten (wenn man sie läßt) als Private.


Fazit

Leasing kann in Ausnahmefällen für die öffentliche Hand sicherlich sinnvoll sein. Für die Feuerwehr und den Rettungsdienst der öffentlichen Hand ist es das unter derzeitigen wirtschaftlichen Gesichtspunkten in den weitaus meisten Fällen derzeit nicht.
(Einer Umfrage von Ende 2002 zufolge sehen das die befragten Feuerwehren bzw. deren Verwaltungsdienststellen oder Kämmereien - in zu Düsseldorf vergleichbarer Größe - grundsätzlich genauso.)


Verfasser:
Ulrich Cimolino, Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik, Abteilungsleiter Technik Feuerwehr Düsseldorf
Christian Fischer, cand.rer.pol., Feuerwehr Wernau (Neckar)
Renate Schaumann, Dipl.-Kauffr. (Univ.), Frankfurt


Literatur:
Bartzsch, Wolf: Betriebswirtschaft für Ingenieure, VDE-Verlag, Berlin, 1985ff
Euroforum: Tagungsband Öffentliche Auftragsvergabe, München, 2002
Cimolino, Ulrich; Fischer, Christian und Schaumann, Renate: Leasing ..., in: Rudolph: Das Große Feuerwehrhandbuch, ecomed, 2003
Müller-Wrede (Hrsg.): Verdingungsordnung für Leistungen, Kommentar, Bundesanzeiger Verlag, 2001
Müller-Wrede (Hrsg.): Verdingungsordnung für Leistungen, Kommentar, Vortrag und Fragen, Euroforum-Tagung, München, 2002
VOL/A


Veröffentlichung:
FFZ
Der Feuerwehrmann NRW
Großes Feuerwehrhandbuch oder Handbuch Brandschutz, ecomed
Feuermelder Düsseldorf
Behördenspiegel


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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