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Thema | Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 411681 | |||
Datum | 27.06.2007 17:57 | 5223 x gelesen | |||
Leider hat das mit dem Abspalten des Threads nicht geklappt. Wie sieht das denn bei Einsätzen in der Nacht aus? Die ganze Nacht draußen - kein Schlaf... Es gab irgendwo eine Regelung, dass einem am nächsten Tag dann auch eine gewisse Zeit zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zusteht (und somit auch vergütet werden müsste). Hat da jemand Links oder Infos zu? | |||||
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Autor | Gust8av 8S., Düsseldorf / NRW | 411683 | |||
Datum | 27.06.2007 18:10 | 3759 x gelesen | |||
Hallo Carmen, hatte bei Kyrill das gleiche Problem. hatte dann hier im Forum ach was dazu gefunden. Und zwar bein DFV, hier der Link. Viel Erfolg GustavRuhezeiten | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 411749 | |||
Datum | 27.06.2007 23:47 | 3745 x gelesen | |||
Geschrieben von Carmen FuchsWie sieht das denn bei Einsätzen in der Nacht aus? Die ganze Nacht draußen - kein Schlaf... Es gab irgendwo eine Regelung, dass einem am nächsten Tag dann auch eine gewisse Zeit zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zusteht (und somit auch vergütet werden müsste). Der Einsatzleiter erklärt den Einsatz einfach erst zu der Uhrzeit für beendet, zu welcher die Erholungsphase abgeschlossen ist. Damit velängert sich auch die Übernahme des Lohnausfalls durch die Gemeinde auf diese Zeit. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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