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ThemaWiederherstellung der Arbeitsfähigkeit3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP411681
Datum27.06.2007 17:575223 x gelesen
Leider hat das mit dem Abspalten des Threads nicht geklappt.

Wie sieht das denn bei Einsätzen in der Nacht aus? Die ganze Nacht draußen - kein Schlaf... Es gab irgendwo eine Regelung, dass einem am nächsten Tag dann auch eine gewisse Zeit zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zusteht (und somit auch vergütet werden müsste).
Hat da jemand Links oder Infos zu?


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AutorGust8av 8S., Düsseldorf / NRW411683
Datum27.06.2007 18:103759 x gelesen
Hallo Carmen,

hatte bei Kyrill das gleiche Problem. hatte dann hier im Forum ach was dazu gefunden.

Und zwar bein DFV, hier der Link.

Viel Erfolg

GustavRuhezeiten


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg411749
Datum27.06.2007 23:473745 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsWie sieht das denn bei Einsätzen in der Nacht aus? Die ganze Nacht draußen - kein Schlaf... Es gab irgendwo eine Regelung, dass einem am nächsten Tag dann auch eine gewisse Zeit zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zusteht (und somit auch vergütet werden müsste).
Hat da jemand Links oder Infos zu?


Der Einsatzleiter erklärt den Einsatz einfach erst zu der Uhrzeit für beendet, zu welcher die Erholungsphase abgeschlossen ist.
Damit velängert sich auch die Übernahme des Lohnausfalls durch die Gemeinde auf diese Zeit.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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