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Thema | Wünsche an das neue FWG BW? | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Fran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW | 413030 | |||
Datum | 04.07.2007 20:35 | 8448 x gelesen | |||
Hallo, wie sich ja inzwischen herumspricht, steht Mitte 2008 eine Novelle des Feuerwehrgesetzes in Baden-Württemberg an. 1. Frage: Mal angenommen, Du wärst alleiniger baden-württembergischer Gesetzgeber (keine Angst, nur ein Gedankenspiel - wir bleiben natürlich eine Demokratie), was würdest Du novellieren und warum? 2. Frage: was hältst Du von einem Gesetz für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (z.B. wie in unserem "Partnerbundesland" Sachsen)? Bin gespannt auf die Antworten... :-) Frank | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 413042 | |||
Datum | 04.07.2007 21:38 | 6998 x gelesen | |||
hallo, ich wäre da eher gespannt mal ein Blick in den bzw. die Entwürfe werfen zu können ;-) Ist das irgendwo möglich? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 413176 | |||
Datum | 05.07.2007 10:33 | 7051 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M@yer ich wäre da eher gespannt mal ein Blick in den bzw. die Entwürfe werfen zu können ;-) "Hier" ist noch nichts zu finden ;-))) Laut Weihnachtsbotschaft unseres LFV soll im neuen Feuerwehrgesetz über den Status der Feuerwehrangehörigen und deren Rechte und Pflichten mit dem Ziel, den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst deutlich zu stärken nachgedacht werden. Weiterhin sollen die Aufgaben der Feuerwehren, die Organisation und Strukturen gemeindeübergreifender Hilfen, das Eintrittsalter in die aktive Abteilung, der Ersatz für kostenpflichtige Einsätze und der Status der Feuerwehrmusik (wichtig!!) neu überdacht und geregelt werden. Man sollte sich an seine zuständigen Feuerwehrverbände zwecks Infos bzw. Mitarbeit wenden. Evtl. gibt auch bei dieser Veranstaltung neue Hinweise zur Neufassung des FwG BaWü ! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 413179 | |||
Datum | 05.07.2007 10:38 | 6884 x gelesen | |||
Hi Frank, ich würde ne eindeutige Regelung in Bezug auf Urlaub bzw. Arbeitsbefreiung bei Feuerwehrlehrgängen! Hab das Problem gerade mal wieder wegen meinem ZF-Lehrgang. Gruß Michael ____________________________________ Ausschließlich meine eigene Meinung! Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen z.Zt. Ludwigsburg / Baden-Württemberg | 413182 | |||
Datum | 05.07.2007 10:40 | 6753 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jürgen M@yer ich wäre da eher gespannt mal ein Blick in den bzw. die Entwürfe werfen zu können ;-) wende dich mal Vertrauensvoll an unser IM, da müsste man dir weiterhelfen können. MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 413209 | |||
Datum | 05.07.2007 11:31 | 6954 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael Allmendinger ich würde ne eindeutige Regelung in Bezug auf Urlaub bzw. Arbeitsbefreiung bei Feuerwehrlehrgängen! Dies ist doch im bisherigen FwG BaWü im § 17 Abs. 1 gut geregelt !? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 413215 | |||
Datum | 05.07.2007 11:43 | 6951 x gelesen | |||
Hallo Bernhard, klar, geregelt ist es im §17 schon gut, aber eine Ergänzung wie z. B. "...sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung unter Gewährung von Sonderurlaub bzw. Sonderurlaubstagen freigestellt;..." Gruß Michael ____________________________________ Ausschließlich meine eigene Meinung! Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Joch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 413251 | |||
Datum | 05.07.2007 13:17 | 6882 x gelesen | |||
Ich würde mir für das neue FWG wünschen, dass es EIN Gesetz für die nichtpolizeilichen gefahrenabwehr gibt sowie die Regelung dass zwingend Integrierte Leitstellen in den Stadt- und Landkreisen betrieben werden (verringert den Meldeweg und die Hilfsfrist bestimmt (wenn auch nicht viel)). Ebenso sollte genau geregelt werden, welche Art von Einsätzen als Amtshilfen zählen und wie hierbei die Kompetenzen aussehen (Straßensperrungen, Ölspuren, usw.), denn das ist alles bisher irgendwie in so einem grauen Rechtsbereich. Mit kameradschaftlichen Grüßen J. Köhler http://www.florian-graben-neudorf.de ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 413260 | |||
Datum | 05.07.2007 13:59 | 6995 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jochen Köhler Ich würde mir für das neue FWG wünschen, dass es EIN Gesetz für die nichtpolizeilichen gefahrenabwehr gibt Dies ist/war auch der wunsch des LFV BaWü siehe. -> Hier (Seite 7). Die Landesregierung möchte aber, dass es ein reines FW-Gesetz bleibt. sowie die Regelung dass zwingend Integrierte Leitstellen in den Stadt- und Landkreisen betrieben werden (verringert den Meldeweg und die Hilfsfrist bestimmt (wenn auch nicht viel)). Wird ja gefördert und zunehmend von den Landkreisen eingerichtet; seit 2006 auch in unserem Landkreis, siehe z.B.: -> Hier Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 413299 | |||
Datum | 05.07.2007 15:23 | 6928 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Allmendinger klar, geregelt ist es im §17 schon gut, aber eine Ergänzung wie z. B. "...sind sie für die Wofür?? Die Regelung ist eindeutig. Wenn du von der Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt bist, dann brauchst du keinen Sonderurlaub, da du ja ohnehin freigestellt bist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 413365 | |||
Datum | 05.07.2007 17:23 | 6872 x gelesen | |||
diese Formulierung wäre für den einen oder anderen Arbeitgeber eindeutiger und die betriebliche Abwicklung wäre schneller und einfacher... (nicht jeder ist des Juristendeutsch mächtig) ;-) Gruß Michael ____________________________________ Ausschließlich meine eigene Meinung! Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Joch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 413435 | |||
Datum | 05.07.2007 23:04 | 6925 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannWird ja gefördert und zunehmend von den Landkreisen eingerichtet; seit 2006 auch in unserem Landkreis, siehe z.B.: Ja bei Euch in Ladenburg ist es ja bereits umgesetzt, aber in Karlsruhe geht da nicht wirklich was vorwärts. Ich habe ja immernoch Hoffnung dass es soweit ist wenn die Feuerwache Karlsruhe Ost gebaut werden soll, dass dort eine ILS mit eingeplant wird. Mit kameradschaftlichen Grüßen J. Köhler http://www.florian-graben-neudorf.de ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann! | |||||
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