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ThemaGrobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress...27 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW413486
Datum06.07.2007 12:1910804 x gelesen
Hallo,

wir hatten die Diskussion um mögliche Folgen schon ein paar mal. Den Artikel hier auf S. 7 finde ich dazu mehr als bemerkenswert!

http://www.hfuknord.de/wDeutsch/pdf/FUK_Dialog_02-2007.pdf

Ich bitte darum, v.a. auch den letzten Absatz zu beachten!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)413554
Datum06.07.2007 18:129313 x gelesen
Für die Suchfaulen unter uns:
Im Versicherungsfall muss die Feuerwehr-Unfallkasse die Frage des Regresses gegen etwaige ?Verursacher? prüfen. Denn nach § 76 SGB IV ist sie verpflichtet, sämtliche Einnahmen für die Solidargemeinschaft rechtzeitig und vollständig zu erheben.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen413599
Datum06.07.2007 22:509331 x gelesen
Hallo,

so what? Was soll uns das sagen? Wird doch i.A. bei Personenschäden vom Staatsanwalt geprüft.

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg413603
Datum06.07.2007 23:049581 x gelesen
Geschrieben von Dirk Wulfesso what? Was soll uns das sagen? Wird doch i.A. bei Personenschäden vom Staatsanwalt geprüft.

Und was hat der StA mit der FUK zu tun? Nichts.
Das eine ist Strafrecht, das andere autonomes Satzungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherer.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen413619
Datum07.07.2007 00:329238 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDas eine ist Strafrecht, das andere autonomes Satzungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherer.
RICHTIG!
Nur wird die Unfallkasse die Regressforderung zivilrechtlich durchsetzen müssen (es sei denn der reuige Sünder zahlt so). Und da ist es sehr hilfreich (für die Unfallkasse) den strafrechtlichen Prozess abzuwarten. Dort wird nämlich der Grad des Verschuldens beurteilt (Vorsatz, Fahrlässigkeit,...) auf den man sich dann zivilrechtlich beziehen kann.
Das Geschrieben von Christian Fischerautonomes Satzungsrecht kann nur vorschreiben das die Unfallkasse Regress nehmen kann/ soll, nicht das sie ihn bekommt.
Aber das ganze ist trivial, ist halt überall im Leben so. Daher mein
geschrieben von mir so what?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio413623
Datum07.07.2007 00:429257 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dirk WulfesRICHTIG!
Nur wird die Unfallkasse die Regressforderung zivilrechtlich durchsetzen müssen (es sei denn der reuige Sünder zahlt so). Und da ist es sehr hilfreich (für die Unfallkasse) den strafrechtlichen Prozess abzuwarten. Dort wird nämlich der Grad des Verschuldens beurteilt (Vorsatz, Fahrlässigkeit,...) auf den man sich dann zivilrechtlich beziehen kann.


Korrekt.
Nur landet nicht jeder Fall gleich beim Staatsanwalt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen413624
Datum07.07.2007 00:579250 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierKorrekt.
Nur landet nicht jeder Fall gleich beim Staatsanwalt.

OK, habe provokativ was rein interpretiert, da ich nicht davon aus gehe, dass der Autor nur mal allgeine Versicherungsbedingungen hier posten wollte, oder? Also, wo liegt der Hase im Pfeffer?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW413661
Datum07.07.2007 14:109176 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesOK, habe provokativ was rein interpretiert, da ich nicht davon aus gehe, dass der Autor nur mal allgeine Versicherungsbedingungen hier posten wollte, oder? Also, wo liegt der Hase im Pfeffer?

Wir hatten hier schon zig Diskussionen, warum man sich an UVV etc. halten müsste, was passiert bzw. passieren kann, wenn sich wer nicht dran hält.
Remember?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin413665
Datum07.07.2007 15:009282 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesAlso, wo liegt der Hase im Pfeffer?

Durch diese Aussage ich auch das Märchen wiederlegt, die FUK würde bei ... nicht zahlen.

Sie halt halt immer und prüft dann, ob sie es ggf vom Verursacher wiederbekommen kann.
Aber das "Opfer" bekommt immer die Leistung.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW413667
Datum07.07.2007 15:359355 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesAlso, wo liegt der Hase im Pfeffer?


Sagen wir doch einfach mal, es ist interessant diese Aussage einer anderen Gegenüberzustellen:

Stichworte aus dem Text:

-Verstoß gegen die UVV

-Verletzung der Sorgfaltsplicht

-verantwortlicher Einsatzleiter

-fahrlässig

-(kein) Unterbinden lebensgefährlicher Arbeiten

Und dagegen:

>>Verhalten im Feuerwehrdienst

§ 17. (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im
Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Be-
stimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.<<

Quelle


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorChri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein413675
Datum07.07.2007 18:299230 x gelesen
Hallo
Geschrieben von Alexander SuckerSie halt halt immer und prüft dann, ob sie es ggf vom Verursacher wiederbekommen kann.
Aber das "Opfer" bekommt immer die Leistung.


Stimmt so nicht ganz.
Wenn durch einen Sachverständigen die Verletzung auf quasi Abnutzung oder Altschäden zurückzuführen ist, wird nicht unbedingt gezahlt.

MKG
Christoph Pries


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AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin413677
Datum07.07.2007 19:029161 x gelesen
Oh, das wusste ich auch noch nicht.
Danke für die Info.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen413678
Datum07.07.2007 19:069194 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christoph PriesStimmt so nicht ganz.
Wenn durch einen Sachverständigen die Verletzung auf quasi Abnutzung oder Altschäden zurückzuführen ist, wird nicht unbedingt gezahlt.


das ist ja nun auch nicht wirklich zu erwarten, oder? Wenn mir auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus die Frontscheibe reißt, vorher aber schon ein Steinschlagschaden vorhanden war, werde ich auch kaum erwarten, dass die Stadt mir den Schaden ersetzt...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein413680
Datum07.07.2007 19:169287 x gelesen
Hallo,

genau das ist der Grund, weshalb ein HI im Feuerwehreinsatz nicht gleich zur Folge hat, dass die FUK das zahlt. Der HI hätte ebenso in jeder anderen Situation / zu der Zeit im Bett passieren können.

Viele Grüße
Henning


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio413681
Datum07.07.2007 19:169253 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christoph PriesStimmt so nicht ganz.
Wenn durch einen Sachverständigen die Verletzung auf quasi Abnutzung oder Altschäden zurückzuführen ist, wird nicht unbedingt gezahlt.


Weil dann kein Arbeitsunfall i.S. des SGB VII vorliegt, d.h. die FUK darf gar nicht bezahlen.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein413682
Datum07.07.2007 19:249179 x gelesen
Hallo
Jo. Ist aber dem Versicherungsnehmer, also dem Feuerwehrman (SB) im Einzelfall sehr schwer zu vermitteln und auch nicht ohne eine gewisse Tragik.
In dem mir bekannten Fall, ging es um einen Achillessehnenriss während des Dienstes, der, aufgrund eines entsprechenden Gutachtens, nicht über die FUK abgewickelt wurde bzw. richtiger, nicht abgewickelt werden durfte.

MkG
Christoph Pries


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio413683
Datum07.07.2007 19:349241 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christoph PriesJo. Ist aber dem Versicherungsnehmer, also dem Feuerwehrman (SB) im Einzelfall sehr schwer zu vermitteln und auch nicht ohne eine gewisse Tragik.

Das ist aber das wieder Grundproblem: Die Leute haben im Regelfall keine Ahnung über ihre Unfallversicherung. Infolge dessen bauen sie sich Meinung auf, die überwiegend aus Gerüchten, "hab ich mal gehört" und Halbwahrheiten besteht (siehe: "wenn du nicht (...), dann bezahlt die FUK nicht") . Und wenn dann der worst case eintritt bricht für sie die Welt zusammen, weil sich ihre bisherige Meinung als falsch herausstellt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen413691
Datum07.07.2007 22:319245 x gelesen
Der HI hätte ebenso in jeder anderen Situation / zu der Zeit im Bett passieren können.

Wobei man dann ggf. auch Fragen an den Dienstherren stellen könnte - insbesondere dann wenn ein HI aufgrund des allgemeinen medizinischen Statuses des FA abzusehen war. Das würde aber regelmäßige Untersuchungen voraussetzen...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein413706
Datum08.07.2007 00:059328 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Christi@n PannierDie Leute haben im Regelfall keine Ahnung über ihre Unfallversicherung.

Aber ist das nicht ein generelles gesellschaftliches Problem?
Auch hier, in diesem Fall, wird also der alten Weisheit genüge getan, dass die Feuerwehr im allgemeinen und speziell die freiwillige, ein Spielgel der Gesellschaft ist.

MkG
Christoph Pries

Kleines Beispiel für "das ist doch versichert" aus eigener Erfahrung:
Leiht man sich etwas "vom Kumpel" aus, so bezahlt die eigene Haftpflicht im Schadensfall nicht, da dass Ausleihen mit Billigung des Leihers geschieht und somit der Schaden bzw. das Risiko auch bei ihm bleibt.
Sprich: Bohrmaschine an den Nachbarn verliehen, der Nachbar macht sie kaputt. Also entweder bezahlt der den Schaden aus eigenem Antrieb selbst oder Pustekuchen.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen413707
Datum08.07.2007 00:189275 x gelesen
Aber ist das nicht ein generelles gesellschaftliches Problem?

In diesem Fall vermutlich eher ein Problem bei der Ausbildung, welche nicht selten auch auf das Unwissen der Ausbilder zurückzuführen sein wird.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW413939
Datum09.07.2007 10:399276 x gelesen
Hi!

Warum hast du ein Problem damit das

Geschrieben von Josef MäschleSagen wir doch einfach mal, es ist interessant diese Aussage einer anderen Gegenüberzustellen: Verstoß gegen die UVV

und das


Geschrieben von Josef MäschleUnd dagegen:

>>Verhalten im Feuerwehrdienst

§ 17. (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im
Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Be-
stimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.<<


einander gegenüberzustellen? Wenn ich von dem Ausnahmetatbestand, den mir die UVV gibt ordnungsgemäß Gebrauch mache, kann ich wohl kaum gegen die UVV verstoßen. Es darf nur nicht zu Regel werden, wie es in Feuerwehrdeutschland ja leider verbreitet ist.


Im übrigen:
Strafrecht und Zivilrecht sind durchaus 2 verschiedene Paar Schuhe, da ein Strafverfahren nicht präjudiziell für ein Zivilverfahren wirkt. Sie sind erstmal 2 unabhängige Verfahren, auch wenn sich die Zivilrichter gerne oft gewisse Dinge zu nutze machen, die im Strafverfahren bereits ermittelt wurden. Aber einfach so verwenden kann man außer den Ergebnissen von Sachverständigengutachten nicht allzuviel. Nur weil ein Staatsanwalt aus einem Unfall nichts macht oder es eingestellt wird, heißt es nicht automatisch, dass zivilrechtlich nichts mehr hinterherkommen kann (und umgekehrt).

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen413950
Datum09.07.2007 11:169296 x gelesen
Moin

Geschrieben von Henning Petersgenau das ist der Grund, weshalb ein HI im Feuerwehreinsatz nicht gleich zur Folge hat, dass die FUK das zahlt. Der HI hätte ebenso in jeder anderen Situation / zu der Zeit im Bett passieren können.Die FUK Hessen bietet für (wie ich mir sagen ließ) recht schmales Geld Zusatzversicherungen an, die die Kommune für Ihre FA abschließen kann, durch die besagte FA auch bei Herzinfarkt und Schlaganfall im Dienst versichert sind.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio413959
Datum09.07.2007 11:479307 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sebastian WeißDie FUK Hessen bietet für (wie ich mir sagen ließ) recht schmales Geld Zusatzversicherungen an, die die Kommune für Ihre FA abschließen kann, durch die besagte FA auch bei Herzinfarkt und Schlaganfall im Dienst versichert sind.

Es ist dabei zu beachten, dass Herzinfarkte nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind. Zwar wird prinzipiell der HI als allgemeines Lebensrisiko gesehen, welches üblicherweise keinen Arbeitsunfall i.S. des SGB VII darstellt, jedoch ist mir auch ein Urteil bekannt, bei welchem ein FA beim Ankurbeln einer TS einen Herzinfarkt erlitt und daran verstarb. Da die zuständige FUK Hinterbliebenenleistungen verweigerte ging der Fall vor Gericht. Dieses entschied, dass ein kausaler Zusammenhang mit der ausgeführten Tätigkeit vorliegt (starke körperliche Anstrengung durch das Ankurbeln der TS) und dieser Fall als Arbeitsunfall zu werten ist.


MkG,
Christi@n

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen413960
Datum09.07.2007 11:519443 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sebastian WeißDie FUK Hessen bietet für (wie ich mir sagen ließ) recht schmales Geld Zusatzversicherungen an, die die Kommune für Ihre FA abschließen kann, durch die besagte FA auch bei Herzinfarkt und Schlaganfall im Dienst versichert sind.

Jopp. Mittlerweile gibts sogar ein Angebot, das im Falle von Vorschädigungen greift. Kam allerdings heute erst mit Begleitschreiben vom IM an und ich muss mir das
a) mal genauer anschauen (weiß nicht mehr, ob von FUK oder GVV)
b) das Kleingedruckte lesen ;)

Sobald ich mehr weiß, kann ichs mal detaillierter schildern.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Eckhaubertreffen 2007

2. Vockenhäuser Fachtagung THL
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen413986
Datum09.07.2007 12:319196 x gelesen
Moin

Geschrieben von Ingo HornMittlerweile gibts sogar ein Angebot, das im Falle von Vorschädigungen greiftJa so ein "Zufall" aber auch... der Bedarf für so ein Angebot wurde meiner bescheidenen Ansicht nach ja auch erst in jüngerer Vergangenheit geweckt..äh.. entdeckt.
In welchen Fällen da überall schon Vorschädigungen vorgelegen haben sollen ist schon erstaunlich, wobei das meiste auch dazu (wie so oft) aus dem Buschfunk stammt ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen414204
Datum10.07.2007 10:079251 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Ingo Horna) mal genauer anschauen (weiß nicht mehr, ob von FUK oder GVV)

Anbieter ist die GVV.

Geschrieben von Ingo Hornb) das Kleingedruckte lesen ;)

Man muss bereits eine Zusatzversicherung (Plötzlicher Herztod usw) bei der GVV abgeschlossen haben. Okay.. macht auch Sinn ;)

Mehr weiß ich auch nicht. Wer da näheres Interesse dran hat, möge sich bei seinem SBI/GBI/Stadtverwaltung informieren. Die müssten die Infos alle haben.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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2. Vockenhäuser Fachtagung THL
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AutorPete8r S8., Aholming / BY414212
Datum10.07.2007 11:129235 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier ging der Fall vor Gericht. Dieses entschied, dass ein kausaler Zusammenhang mit der ausgeführten Tätigkeit vorliegt (starke körperliche Anstrengung durch das Ankurbeln der TS) und dieser Fall als Arbeitsunfall zu werten ist.

So ganz kann ich dem Urteil allerdings nicht folgen. Wäre nicht schon eine Vorschädigung vorhanden gewesen, hätte der gute Mann nämlich 10 TSen ankurbeln können, ohne einen HI zu erleiden. Hätte er die TS nicht angekurbelt, wäre der HI über kurz oder lang in irgendeiner anderen Situation wohl ebenso aufgetreten.

Gruß
Peter


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