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Thema | Aufgaben und Spezialfahrzeuge | 2 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Autor | Alex8and8er 8M., Zürich / Zürich | 414041 | |||
Datum | 09.07.2007 16:18 | 5720 x gelesen | |||
Hi wo finde ich Infos, wie die Aufgabenteilun der Feuerwehren in Deutschland ist? Im Kanton Zürich ist es nach aktuellem Konzept 2010 so: (In Klammer de Werte nach Konzept 2000, welches ca 1992 bis 2007 Gültig war) Es gibt 14 (12 + 3 als zentraler) Stützpunkte bzw Stützpunktfeuerwehren. Bei grösseren Bränden kommen primär Nachbarwehren (alt: Stützpunkte) zur Unterstützung. Für alle Chemie-, und sonstige komplexe Ereignisse, oder Spezalfahrzeuge (mit Schaummittel) etc kommen die Stützpunkte zum Einsatz (in der Regel 1, selten mehrere). Das heisst, Ortsfeuerwehren übernehmen keine oder nur minimale Chemiewehraufgaben, etc und haben nur teilweise ADLs (=DLK). Wenn eine Ortsfeuerwehr nicht genügend Materal hat (Schaummittel, Hubrettungsfahrzeuge, etc) kann dieses vom nächsten Stützpunkt angefordert werden. Die Stützpunkte sind in der Regel auch FF (ausser 2 Ausnahmen plus FLughafen). Allerdings werden die Chemiewehraufgaben auf 4 Stützpunkte konzentriert. (davon 2 mit BF). Sprich: Wenn bei grossen Bränden mehrere ADL (DLK) einesetzt werden müssen, oderviel Schaummittel benötigt wird, oder ene Wärmebildkamera (hat aber nach neuem Konzept bald jede Ortswehr) etc darf dese vom Stützpunkt angefordert werden. Dies ist nur kurz und oberflächlich zusammen gefasst. Ist das in DE auch so geregelt, oder ist jede Gemeinde selber für Gefahrengut-Einsätze zuständig? Bei uns gibt es Kantone, die ihre Stützpunkte (um die FF nicht zu sehr zu belasten) in Ölwehr-, Strassenrettungs- und sonstige Stützpunkte gliedern. In Zürich hingegen haben alle 14 Stützpunkte unegfähr die selben Aufgaben (ausser ABC-Aufgaben). | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 414043 | |||
Datum | 09.07.2007 16:32 | 3853 x gelesen | |||
Ich kann hier nur das Konzept für Rheinland-Pfalz darlegen, ich denke aber das es in anderen Bundesländern ähnlich ist. Geschrieben von Alexander Moshe Ist das in DE auch so geregelt, oder ist jede Gemeinde selber für Gefahrengut-Einsätze zuständig? Bei uns sind die Landkreise für die Aufstellung der Gefahrstoffzüge zuständig. In unserem Fall sind die vom Kreis beschafften Fahrzeuge auf verschiedene Wehren im Landkreis verteilt und arbeiten ihre Einsätze im Rendezvous-Verfahren ab. Jede Verbandsgemeinde hält allerdings Ausrüstung für den Ersteinsatz vor (sollte zumindest). Unterstützung durch andere Wehren, sei es personell oder materiell kann im Prinzip jeder Einsatzleiter vor Ort anfordern, egal von welcher Feuerwehr er stammt. Wenn ich als Gruppenführer einer TSF-Wehr der Meinung bin das ich an der Einsatzstelle 3 DLKs und noch 50 FA benötige, dann kann ich die anfordern. Das sollte ich aber im Zweifelsfall gut begründen können. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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