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ThemaDrehleiter vorgeschrieben?38 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorEich8eld8ing8er 8H., Kirchdorf / Bayern415402
Datum16.07.2007 01:0813407 x gelesen
Hallo,

gibt es in Bayer eine Vorschrift ab wann eine Gemeinde eine Drehleiter stellen muß.
-Einwohner zahl ?
-hohe Gebäude ?

Habe mal gehört es soll etwas mit Brüstungshöhe des obersten Fensters zu tun haben, gibts den da einen unterschied ob der Dachboden eine Wohraum - Nutzungsgenehmigung hat?

Freu mich über Fachwissen und Handhabungen in anderen Gemeinden, bitte kein Halbwissen oder Annahmen.

Danke im Voraus - Fire Fighter Hans


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio415404
Datum16.07.2007 01:2711880 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Eicheldinger HansHabe mal gehört es soll etwas mit Brüstungshöhe des obersten Fensters zu tun haben, gibts den da einen unterschied ob der Dachboden eine Wohraum - Nutzungsgenehmigung hat?

Maßgeblich ist die Fußboden des höchsten Geschosses, welches Aufenthaltsräume beseitzt.
Eine genaue Vorschrift, ab mann eine Drehleiter vorzuhalten ist, wäre mir nicht bekannt. Sinn macht sie IMHO aber, wenn Gebäude mittlerer Höhe i.S. Art. 2 Abs. 3 BayBO vorhanden sind.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio415406
Datum16.07.2007 01:3411832 x gelesen
P.S.:

Maßgeblich ist die Fußbodenhöhe über Geländeniveau des höchsten Geschosses, welches Aufenthaltsräume besitzt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorAlex8and8er 8M., Zürich / Zürich415409
Datum16.07.2007 04:1011891 x gelesen
IM Kanton Zürich erging diesen Monat die Vorschrift, dass eine ADL IMMER automatisch (auch ohen Wunsch des Einsatzleiters) zu jedem Gebäudebrand (iinkl Minibrand) alarmiert wird, ausser in Gemeinden die selber eine ADL haben.
(Da entscheid der Einsatzletier, weil die ADL eh nahe ist).

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AutorEich8eld8ing8er 8H., Kirchdorf / Bayern415410
Datum16.07.2007 04:2211969 x gelesen
Geschrieben von Alexander MosheIM Kanton Zürich erging diesen Monat die Vorschrift, dass eine ADL IMMER automatisch (auch ohen Wunsch des Einsatzleiters) zu jedem Gebäudebrand (iinkl Minibrand) alarmiert wird, ausser in Gemeinden die selber eine ADL haben.
(Da entscheid der Einsatzletier, weil die ADL eh nahe ist).


Da hört sich auf alle Fälle gut an, von solchen Regelungen sind wir in Bayern leider Lichtjahre entfernt! ;-(


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern415411
Datum16.07.2007 05:3911837 x gelesen
Geschrieben von Eicheldinger HansDa hört sich auf alle Fälle gut an, von solchen Regelungen sind wir in Bayern leider Lichtjahre entfernt! ;-(

So ein quatsch ... in der nicht mehr gültigen Fassung der Alarmierungsbekanntmachung stand klipp und klar drin, bei Alarmstufe 2 ist eine Drehleiter vorzusehen und zB bei Alarmstufe 5 ein Rüstwagen, ebenso nach der neuen Alarmierungsbekanntmachung wird bei Bränden von Gebäuden bzw sogar beim Brand eines LKWs eine Drehleiter gefordert.


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg415415
Datum16.07.2007 07:5011854 x gelesen
Moin,

in der Bayerischen Bauordnung heisst es in Artikel 15 Abs. (2): [...]Der erste Rettungsweg muß für Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe sein oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte verfügt.

Das heisst, sobald eine Nutzungseinheit, die nicht mehr mit einer tragbaren Leiter, in der Regel Steckleiter, angeleitert werden kann, es zudem keine weitere bauliche Maßnahme gibt/möglich ist, die einen zweiten Rettungsweg ermöglicht, muss ein Hubrettungsgerät vorgehalten werden.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

Anleiterbereitschaft - A stairway to safety!

Eine Initiative von Atemschutzunfaelle.eu - Atemschutz.org - drehleiter.info

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio415435
Datum16.07.2007 09:3311872 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HoSo ein quatsch ... in der nicht mehr gültigen Fassung der Alarmierungsbekanntmachung stand klipp und klar drin, bei Alarmstufe 2 ist eine Drehleiter vorzusehen und zB bei Alarmstufe 5 ein Rüstwagen, ebenso nach der neuen Alarmierungsbekanntmachung wird bei Bränden von Gebäuden bzw sogar beim Brand eines LKWs eine Drehleiter gefordert.

Angesichts des Quatsches bin ich gespannt auf deine Erläuterung, wo du in der Alarmierungsbekanntmachung auch nur das Wort "Drehleiter" gefunden haben willst.
Könnte es sein, dass du die Alarmierungsbekanntmachung gar nicht selbst gelesen hast?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen415437
Datum16.07.2007 09:4311829 x gelesen
Das heisst, sobald eine Nutzungseinheit, die nicht mehr mit einer tragbaren Leiter, in der Regel Steckleiter, angeleitert werden kann, es zudem keine weitere bauliche Maßnahme gibt/möglich ist, die einen zweiten Rettungsweg ermöglicht, muss ein Hubrettungsgerät vorgehalten werden.

Oder das Bauvorhaben darf nicht genehmigt werden.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / Bayern415445
Datum16.07.2007 10:1711835 x gelesen
Geschrieben von Eicheldinger Hans Da hört sich auf alle Fälle gut an, von solchen Regelungen sind wir in Bayern leider Lichtjahre entfernt! ;-(

So kann man das nicht sagen. Red mal mit deinem Kommandanten oder KBM. ´
Bei uns im Landkreis wird zu jedem Gebäudebrand automatisch eine DL mitalarmiert. Das ist nur eine Sache des Alarmplans.

Gruss

Anton Kastner

FF Mühlhausen


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.415447
Datum16.07.2007 10:2411810 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Eicheldinger HansDa hört sich auf alle Fälle gut an, von solchen Regelungen sind wir in Bayern leider Lichtjahre entfernt! ;-(

Der zuständige Kdt. kann bei der Erstellung der Alarmpläne mitwirken. Es ist auch möglich, z.B. eine ADL objektbezogen mit in den Alarmplan zu integrieren.


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW415457
Datum16.07.2007 11:0711829 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyOder das Bauvorhaben darf nicht genehmigt werden.

MkG
Marc


...genau, Krankenhäuser sind z.B. in NRW per seh DL-Pflichtig.


Wenn aber die Bebauung vor Jahrzenten ohne DL genehmigt worden ist (in unserer Kommune z.B Wohnbebauung bis 5. OG, Krankenhaus, Pflegeheime bis 4. OG.; allesamt Gebäude mittlerer Höhe) und die Genehmigungsbehörde akzeptiert hat, das die DL nach AAO per vorgeplanter überörtliche Hilfe aus 12 km Entfernung kommt.... ist es sehr schwer die Anschaffung einer eigenen DL umzusetzen.


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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg415463
Datum16.07.2007 11:4411759 x gelesen
geschrieben von Eicheldinger Hans
gibt es in Bayern eine Vorschrift [...]
Geschrieben von Alexander MosheIM Kanton Zürich erging diesen Monat die Vorschrift [...]

geschrieben von Eicheldinger Hans
ab wann eine Gemeinde eine Drehleiter stellen muß?
Geschrieben von Alexander Moshedass eine ADL IMMER automatisch [...] alarmiert wird

Ganz schön warm draußen. Auch schon um kurz nach vier. ;-)

Beste Grüße


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern415486
Datum16.07.2007 13:0911740 x gelesen
Geschrieben von Eicheldinger HansDa hört sich auf alle Fälle gut an, von solchen Regelungen sind wir in Bayern leider Lichtjahre entfernt! ;-(

Wieso?
Bei uns kommt die DL wenn wir sie brauchen. Sie wird einfach in den entsprechenden Alarmplan aufgenommen.

Sollte das nicht der Fall sein, so liegts am KDT, der bei den Alarmplänen mitwirkt.

Was wollt Ihr denn eigentlich noch alles regeln. Oder sollen die Regeln mittlerweile den gesunden Menschenverstand ersetzen.

mkg

WErner


mkg

WErner


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern415502
Datum16.07.2007 15:3311873 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierAngesichts des Quatsches bin ich gespannt auf deine Erläuterung, wo du in der Alarmierungsbekanntmachung auch nur das Wort "Drehleiter" gefunden haben willst.
Könnte es sein, dass du die Alarmierungsbekanntmachung gar nicht selbst gelesen hast?


Angesichts von deiner unqualifizierten Antwort frag ich mich erstens.
Meinst du die alte oder neue Fassung?
Nach der alten kann ichs dir leider nicht sagen unter welchem Punkt das mit der Drehleiter steht.
In der neuen Abek stehts per Definition zu den Einsatzstichwörtern.


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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz415503
Datum16.07.2007 15:4211791 x gelesen
Geschrieben von Eicheldinger Hansgibt es in Bayer eine Vorschrift ab wann eine Gemeinde eine Drehleiter stellen muß.
-Einwohner zahl ?
-hohe Gebäude ?


Hallo und sorry für meine Unwissenheit, aber gibts denn im schönen Bayern keine Risikobewertung, ähnlich wie bei uns in Rheinland-Pfalz (Feuerwehrverordnung mit Einteilung der Städte/Gemeinden in Risikioklassen uns somit Vorhaltung von Fahrzeugen ) ???

Gruß,
Olli


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio415505
Datum16.07.2007 15:4411972 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HoAngesichts von deiner unqualifizierten Antwort frag ich mich erstens.
Meinst du die alte oder neue Fassung?


ich meine die Alarmierungsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12. Dezember 2005, Aktenzeichen I D 2-2225.01-6, veröffentlicht im Allgemeinen Ministerialblatt Nr. 13/2005 vom 28. Dezember 2005. Nachlesen kann man sie hier.

Geschrieben von Alexander HoNach der alten kann ichs dir leider nicht sagen unter welchem Punkt das mit der Drehleiter steht.
In der neuen Abek stehts per Definition zu den Einsatzstichwörtern.


Die Einsatzstichwörter finden sich in der Anlage, S. 548 f.
Wo du da eine Drehleiter herausliest ist mir schleierhaft.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen415511
Datum16.07.2007 16:1711819 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole Ungermuss ein Hubrettungsgerät vorgehalten werden.
Hallo

das heißt nun aber nicht das jede Gemeinde auf die dieses Zutrifft, Geschrieben von Jan Ole UngerDas heisst, sobald eine Nutzungseinheit, die nicht mehr mit einer tragbaren Leiter, in der Regel Steckleiter, angeleitert werden kann, es zudem keine weitere bauliche Maßnahme gibt/möglich ist, die einen zweiten Rettungsweg ermöglicht eine DL anschaffen muß, es würde ausreichen wenn im Landkreis verteilt Drehleitern stationiert sind welche innerhalb einer Hilfsfrist eintreffen können.

Gruß T.Mönnich


Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern415514
Datum16.07.2007 16:3211703 x gelesen
Hallo.

Die Frage die sich dazu bei mir stellt ist, was ist eine annehmbare Zeit für ein Rettungsgerät wie Drehleiter? Ich denke dies dürfte bei der ganzen Diskussion auch relativ wichtig sein. Leider gibt es dazu (speziell Bayern) glaube ich keine offizielle Stellungsnahme oder so.

MFG Flo


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern415516
Datum16.07.2007 16:4311898 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Alexander HoNach der alten kann ichs dir leider nicht sagen unter welchem Punkt das mit der Drehleiter steht.
In der neuen Abek stehts per Definition zu den Einsatzstichwörtern.

Die Einsatzstichwörter finden sich in der Anlage, S. 548 f.
Wo du da eine Drehleiter herausliest ist mir schleierhaft.


Da steht doch 1 Zug ... oder mehrere ...
So und was ist nun ein Zug bei einer Feuerwehr?
Da steht nicht umsonst Zug und nicht 1,2 oder 3 Fahrzeuge mit Wassertank.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW415519
Datum16.07.2007 17:0611796 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoDa steht doch 1 Zug ... oder mehrere ...
So und was ist nun ein Zug bei einer Feuerwehr?
Da steht nicht umsonst Zug und nicht 1,2 oder 3 Fahrzeuge mit Wassertank.


Es gibt keine Definition dafür, dass ein "Zug" der Fw immer ein Hubrettungsgerät enthalten muss. Ist ja auch unsinnig, weils Gebiete gibt, da ist das flächendeckend nicht erforderlich.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio415521
Datum16.07.2007 17:1611778 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HoDa steht doch 1 Zug ... oder mehrere ...

Bin ich jetzt blind? Wo steht da was von 1 Zug?
Da stehen zwei Alarmstichworte, einmal B Zug und einmal VU Zug, das sind Alarmierungsstichwörte, keine zu alarmierenden Kräfte.


MkG,
Christi@n

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AutorMich8ael8 L.8, Dachsbach / Bayern415523
Datum16.07.2007 17:3111784 x gelesen
Hi,

in den "Erläuterungen zu den Einsatzstichwörtern" LINK steht folgendes:


Ein Zug beinhaltet grundsätzlich zur Mannschaft die entsprechend den örtlichen Gegebenhei-. ten benötigten Löschfahrzeuge, Rüstwagen und Rettungsgeräte.
Die Entscheidung, ob als Rettungsgerät ein Hubrettungsfahrzeug notwendig ist oder tragbare Leitern ausreichen, muss der örtlich verantwortliche Planer treffen




Grüße
Michael Lechner

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern415524
Datum16.07.2007 17:3211861 x gelesen
Dann hast du nicht ganz das richtige sondern nur die Einsatzstichwörter.
Es gibt eine Liste da steht dann zB

Schlagworte:
Folgendene Brände allesamt ohne Menschenrettung:
Brand auf Autobahn, Brand LKW außerorts, Brand Wohngebäude einfacher und mittlerer Höhe, Brand Stall oder Wirtschaftsgebäude, Keller-, Garagen oder Dachstuhlbrand, Dehnfugenbrand oder unklare Rauchentwicklung, mitllerer Flüssigkeitsbrand, Verpuffung.
Einsatzstichwort: B3
Beispiel additive Einsatzmittel: RD 1
Beispielhafter taktischer Einsatzwert der alarmierten Einsatzkräfte und sonstige benötigten Stelle (außer Pol):
1 Zug
1 Rettungswagen (Absicherung der Einsatzkräfte)
Vergleich Abek v. 1993
Alarmstufe 2.



Das ist alles noch nicht endgültig ... hat sich auch schon wieder einiges geändert.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio415525
Datum16.07.2007 17:3811722 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HoDann hast du nicht ganz das richtige sondern nur die Einsatzstichwörter

Willst du mich jetzt veralbern? DU hast geschrieben:

geschrieben von Alexander ho:in der nicht mehr gültigen Fassung der Alarmierungsbekanntmachung stand klipp und klar drin, bei Alarmstufe 2 ist eine Drehleiter vorzusehen

So, und jetzt Hose runter: Wo steht das in der Bayerischen Alarmierungsbekanntmachung? Ich habe dir den Link zur Veröffentlichung im Ministerialblatt genannt und ich würde jetzt gerne wissen, wo das da "klipp und klar" drinsteht.
Du hast schreibst hier von Quatsch, du wirfst mir unqualifizierte Antworten vor und jetzt eierst du rum ich hätte nicht das richtige? Vielleicht liest du dir erstmal Rechtstexte durch, bevor du andere über ihren Inhalt belehren willst.


MkG,
Christi@n

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg415526
Datum16.07.2007 17:4211855 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thomas Mönnich es würde ausreichen wenn im Landkreis verteilt Drehleitern stationiert sind welche innerhalb einer Hilfsfrist eintreffen können.

Die Kommune hat in ihrem Zuständigkeitsbereich den Brandschutz sicherzu stellen, das beinhaltet auch zwangsweise die Bereitstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern der Feuerwehr.
Sobald also die Höhe eines Gebäudes nicht mehr über tragbare Leitern (in der Regel Steckleiter, auch und gerade in NDS!) erreichbar ist, dann hat es bauliche Maßnahmen oder aber die Anschaffung eines Hubrettunggerätes zu geben.
Es reicht definitiv nicht aus, Drehleitern im Kreis zu verteilen, zumal auf welcher rechtlichen Grundlage?
Es kann im Einzelfall sicherlich mal sein, dass es Verträge zwischen zwei Kommunen über die Gestellung einer DL im Einsatzfall gibt, aber das dürfte doch eher die Ausnahme denn die Regel sein.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern415527
Datum16.07.2007 17:5111735 x gelesen
Du kannst doch nicht die Einsatzstichwörter mit der alten Abek kombinieren ...
Wenn ich morgen bei der Feuerwehr kann ich die Seite der alten Abek gern kopieren und dir zukommen lassen wo drin steht Alarmstufe 2 = Drehleiter.


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AutorPete8r S8., Aholming / BY415529
Datum16.07.2007 18:2011833 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierSo, und jetzt Hose runter: Wo steht das in der Bayerischen Alarmierungsbekanntmachung? Ich habe dir den Link zur Veröffentlichung im Ministerialblatt genannt und ich würde jetzt gerne wissen, wo das da "klipp und klar" drinsteht.
Du hast schreibst hier von Quatsch, du wirfst mir unqualifizierte Antworten vor und jetzt eierst du rum ich hätte nicht das richtige? Vielleicht liest du dir erstmal Rechtstexte durch, bevor du andere über ihren Inhalt belehren willst.


Ihr solltet euch erst mal darüber klar werden, ob ihr über die neue oder alte Abek diskutiert. In den Gebieten, in denen die ILS noch nicht in Betrieb gegangen ist gelten nämlich noch die Alarmstufenbeschreibungen der alten Version.

Christian hat die neue Version vom Dez. 2005 verlinkt. Darin sind schon mal die Einsatzstichwörter aufgelistet, jedoch ohne eine Zuordnung der zu alarmierenden Kräfte, was dieses Dokument für diese Diskussion wertlos macht. Wenn man darin aber genau liest findet man unter Punkt 1 auf S. 541 einen Hinweis auf die "Erläuterungen zu den landesweit einheitlichen Einsatzstichwörtern".

In diesen Erläuterungen(Link) findet man nun tatsächlich die entsprechende Zuordnung.

@Alexander:
Die explizite Nennung einer DL(K) wirst du leider bei keinem einzigen Einsatzstichwort finden.

Gruß
Peter


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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern415531
Datum16.07.2007 18:3011823 x gelesen
Geschrieben von Peter Schmid@Alexander:
Die explizite Nennung einer DL(K) wirst du leider bei keinem einzigen Einsatzstichwort finden.


Nicht ganz ;) NR.12 Waldbrand

Das einzige was jedoch in diesem ENTWURF drin steht ist, dass:

Geschrieben von Entwurf
Ein Zug beinhaltet grundsätzlich zur Mannschaft die entsprechend den örtlichen Gegebenheiten benötigten Löschfahrzeuge, Rüstwagen und Rettungsgeräte. Die Entscheidung, ob als Rettungsgerät ein Hubrettungsfahrzeug notwendig ist oder tragbare Leitern ausreichen, muss der örtlich verantwortliche Planer treffen.

MFG Flo


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / Bayern415539
Datum16.07.2007 18:5311835 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole Unger Es kann im Einzelfall sicherlich mal sein, dass es Verträge zwischen zwei Kommunen über die Gestellung einer DL im Einsatzfall gibt, aber das dürfte doch eher die Ausnahme denn die Regel sein.
Braucht es auch nicht, siehe Art. 17 BayFwG.:
(1) Die gemeindlichen Feuerwehren haben bei Bedarf auch außerhalb des Gemeindegebietes
Hilfe zu leisten, soweit der Abwehrende Brandschutz und der
Technische Hilfsdienst in der eigenen Gemeinde dadurch nicht wesentlich gefährdet
werden.
(2) Die Hilfeleistung ist bis zu einer Entfernung von 15 Kilometern Luftlinie von der
Grenze des Gemeindegebietes kostenlos; im übrigen hat die Gemeinde, in deren
Gebiet Hilfe geleistet worden ist, auf Antrag die Aufwendungen zu erstatten.

Gruss

Anton Kastner

FF Mühlhausen


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg415550
Datum16.07.2007 19:2212071 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Anton KastnerDie gemeindlichen Feuerwehren haben bei Bedarf auch außerhalb des Gemeindegebietes
Hilfe zu leisten


Da steht bei Bedarf. Da geht es wohl um nachbarliche Löschhilfe, wenn mal ein Papiercontainer brennt, dieser angehoben werden und entleert werden muss. Oder eine Scheune im Nachbarort in Vollbrand steht, um ordentlich Wasser von oben drauf zu tun (um mal bei DL zu bleiben).

Der Gesetzgeber hat nämlich auch einen $1 in das Gesetz geschrieben, da steht unter Aufgaben der Gemeinden:

(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz)

und weiter

(2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Sprich, hast du anleiterpflichtige Gebäude (und die BayBO spricht sogar explizit von Gebäuden mittlerer Höhe!), hast du innerhalb der Gemeinde den zweiten Rettungsweg sicherzustellen und kannst nicht darauf vertrauen, dass innerhalb von 15km (schon mal mit einr DL 15km über Land bei Schneeregen und Dunkelheit gefahren?) "die Anderen" schon kommen werden.

Das ist vom Gesetzgeber sicherlich nicht beabsichtigt gewesen.


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Jan Ole

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / Bayern415553
Datum16.07.2007 19:3711960 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole Unger Sprich, hast du anleiterpflichtige Gebäude (und die BayBO spricht sogar explizit von Gebäuden mittlerer Höhe!), hast du innerhalb der Gemeinde den zweiten Rettungsweg sicherzustellen und kannst nicht darauf vertrauen, dass innerhalb von 15km (schon mal mit einr DL 15km über Land bei Schneeregen und Dunkelheit gefahren?) "die Anderen" schon kommen werden.

Da hast du auf alle Fälle recht.
Bei uns in der Gemeinde gibt es zum Glück keine höheren Gebäude, die älter sind. Neue Gebäude, die eine Drehleiter erfordern würden, werden nur genehmigt, wenn sie einen externen zweiten Rettungsweg haben.
Am Kommandantenlehrgang auf der Feuerwehrschule in Regensburg wurde uns schon gelehrt, auf den Bürgermeister in dieser Weise einzuwirken.
DL ja, aber nicht für jede FF (wer soll das bezahlen)
Ansonsten klappt es bei uns wunderbar mit den DLs aus den Nachbarwehren.
Und auch wir rücken bei Dunkelheit, Eis- und Schneeregen aus zu allen Einsätzen.

Gruss

Anton Kastner

FF Mühlhausen


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AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen415556
Datum16.07.2007 19:4112148 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerDas ist vom Gesetzgeber sicherlich nicht beabsichtigt gewesen.
Das sehen aber etliche Landkreise anders, denn sie haben DLK´s als Kreisfahrzeuge strategisch günstig in ihren Kreisgebieten verteilt so das der zweite Rettungsweg in der Regel innerhalb von 10-15 Min. gestellt werden kann. Ich denke nicht das diese Kreise sich in rechtsfreie Räume begeben haben, das wird wohl rechtlich abgesichert sein.

Gruß T.Mönnich


Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg415560
Datum16.07.2007 19:5311800 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thomas MönnichDas sehen aber etliche Landkreise anders

Welche denn noch, ausser Vechta?

Auch im NBrandSchG ist im §2 alles gereglt, was es zu dieser Thematik zu regeln gibt. Ich möchte nicht in der Haut des BGM stecken, der dann verklagt wird, weil er in seiner Gemeinde kein Hubrettungsfahrzeug hatte, dafür aber ja die Kreisfeuerwehr.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg415562
Datum16.07.2007 20:1511801 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Anton KastnerUnd auch wir rücken bei Dunkelheit, Eis- und Schneeregen aus zu allen Einsätzen.

Na das wär ja auch schlimm wenn nicht ;-)

Ich wollte eigentlich damit sagen, dass du beispielsweise bei derartigen oder ähnlichen Wetterbedingungen einen zweiten rettungsweg nicht einmal in einer annehmbaren Zeit, geschweige denn innerhalb irgendwelcher Hilfsfristen sicherstellen kannst.

Dass ihr auf DL aus den Nachbarwehren bei Bedarf zurückgreift, ist mehr als sinnvoll. Ich denke da speziell an Anleiterbereitschaft ;-)


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern416305
Datum21.07.2007 16:0311769 x gelesen
So ..
heute hielt ich den neuen Entwurf der Einsatzstichwörter in der Hand, der Entwurf ist vom April diesen Jahres.
Ab Stufe B3, steht expliziet drin 4 teilige Stecke oder 3 teilige Schiebeleiter ggf. DL
Ab Stufe B4 wird nach dem derzeitigen Stand direkt eine DL(K) gefordert.
Zusätzlich stehen jetzt keine allgemeinen Züge mehr sondern es wird von Gruppen, PAs und Menge von Löschwasserinhalten geredet.


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AutorFlor8ian8 N.8, Pfaffenhofen an der Ilm / Bayern416308
Datum21.07.2007 16:2411772 x gelesen
Hallo Alexander,

ist dieser Entwurf, Stand April diesen Jahres, auch schon irgendwo in Internet zu finden?

Mir ist nämlich bisher auch nur das hier bekannt.


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern416325
Datum21.07.2007 17:2611731 x gelesen
Keine Ahnung ...
Hab den nur in Schriftform bei uns gesehen.


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