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ThemaLohn bzw. Entschädigung für Kommandanten Gerätewarte...6 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSchm8id 8M., Waidhofen / Bayern415666
Datum17.07.2007 14:509718 x gelesen
Hallo,

gibt es eine offizielle Liste in der geregelt ist wer in einer Freiwilligen Feuerwehr Aufwandsentschädigung bekommt?
Und wieviel jeder zu bekommen hat.

Gruß

Markus


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AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg415667
Datum17.07.2007 14:566474 x gelesen
Salü Markus,

nicht das ich wüsste.

Die Entschädigungen sind (zumindest bei uns in Mannheim/BW) über die Satzung der Gemeindefeuerwehr geregelt.

Grüße aus Mannem
Jochen


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / Bayern415669
Datum17.07.2007 15:216903 x gelesen
Geschrieben von Schmid Markus gibt es eine offizielle Liste in der geregelt ist wer in einer Freiwilligen Feuerwehr Aufwandsentschädigung bekommt?
Und wieviel jeder zu bekommen hat.


Schau mal beim Artikel 11, BayFwG.:
(1) Der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter haben, falls sie nicht hauptberuflich
Feuerwehrdienst leisten, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung
und auf Reisekostenvergütung.
Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig
über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z. B. Gerätewarte),
und Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter, die wegen hauptberuflicher
Tätigkeit keinen Entschädigungsanspruch haben (Satz 1), können angemessen
entschädigt werden. 3Durch die Entschädigung werden auch die notwendigen
Auslagen abgegolten.

Das muss sein, wenn du mehr willst, muss dein Kommandant mit dem BGM verhandeln.

Gruss

Anton Kastner


FF Mühlhausen

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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY415671
Datum17.07.2007 15:346152 x gelesen
Geschrieben von Schmid Markusgibt es eine offizielle Liste in der geregelt ist wer in einer Freiwilligen Feuerwehr Aufwandsentschädigung bekommt?
Und wieviel jeder zu bekommen hat.


Hallo Markus,

Kommandanten bekommen per Gesetz eine Aufwandsentschädigung. 1. Kdt. voll, 2 Kdt. die Hälfte. Höhe richtet sich nach den vorhandenen Fahrzeugen. Eine Auflistung findest du im Anhang des BayFwG oder der Vollzugsbekanntmachung. Bin mir jetzt nicht sicher. Der Rest wie Jugendwart, Gerätewart usw. nach Verhandlung mit der Kommune.

Gruß

Daniel


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen415818
Datum18.07.2007 14:346193 x gelesen
Hallo,

wird bei uns in Form einer Satzung innerhalb der Gemeinde geregelt.
Auf Landesebene gibt es zwar eine Richtlinie das Aufwandsentschädigung gezahlt werden muß und in welcher Höhe (also von - bis diese liegen darf/kann).

Gemeinderat stimmt dann ab in welcher Höhe diese dann liegt.

Bei uns i.d.Gemeinde bekommen:

Wehrführer
stellv.Wehrführer
Jugendfeuerwehrwart
Gerätewart

eine solche Aufwandsentschädigung.

Gruß Lars


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg834429
Datum21.10.2017 08:561822 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Schmid M.

Und wieviel jeder zu bekommen hat.

Nicht offiziell, aber eine Liste für BaWü mit dem schönen Titel:

-> " Gemeinsames Schreiben des Gemeindetags, Städtetags und des Landesfeuerwehrverbands zu den gemeinsam verabschiedeten Orientierungswerten zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige "


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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