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Thema | Lohn bzw. Entschädigung für Kommandanten Gerätewarte... | 6 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Schm8id 8M., Waidhofen / Bayern | 415666 | |||
Datum | 17.07.2007 14:50 | 9718 x gelesen | |||
Hallo, gibt es eine offizielle Liste in der geregelt ist wer in einer Freiwilligen Feuerwehr Aufwandsentschädigung bekommt? Und wieviel jeder zu bekommen hat. Gruß Markus | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg | 415667 | |||
Datum | 17.07.2007 14:56 | 6474 x gelesen | |||
Salü Markus, nicht das ich wüsste. Die Entschädigungen sind (zumindest bei uns in Mannheim/BW) über die Satzung der Gemeindefeuerwehr geregelt. Grüße aus Mannem Jochen | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / Bayern | 415669 | |||
Datum | 17.07.2007 15:21 | 6903 x gelesen | |||
Geschrieben von Schmid Markus gibt es eine offizielle Liste in der geregelt ist wer in einer Freiwilligen Feuerwehr Aufwandsentschädigung bekommt? Schau mal beim Artikel 11, BayFwG.: (1) Der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter haben, falls sie nicht hauptberuflich Feuerwehrdienst leisten, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und auf Reisekostenvergütung. Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z. B. Gerätewarte), und Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter, die wegen hauptberuflicher Tätigkeit keinen Entschädigungsanspruch haben (Satz 1), können angemessen entschädigt werden. 3Durch die Entschädigung werden auch die notwendigen Auslagen abgegolten. Das muss sein, wenn du mehr willst, muss dein Kommandant mit dem BGM verhandeln. Gruss Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY | 415671 | |||
Datum | 17.07.2007 15:34 | 6152 x gelesen | |||
Geschrieben von Schmid Markusgibt es eine offizielle Liste in der geregelt ist wer in einer Freiwilligen Feuerwehr Aufwandsentschädigung bekommt? Hallo Markus, Kommandanten bekommen per Gesetz eine Aufwandsentschädigung. 1. Kdt. voll, 2 Kdt. die Hälfte. Höhe richtet sich nach den vorhandenen Fahrzeugen. Eine Auflistung findest du im Anhang des BayFwG oder der Vollzugsbekanntmachung. Bin mir jetzt nicht sicher. Der Rest wie Jugendwart, Gerätewart usw. nach Verhandlung mit der Kommune. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 415818 | |||
Datum | 18.07.2007 14:34 | 6193 x gelesen | |||
Hallo, wird bei uns in Form einer Satzung innerhalb der Gemeinde geregelt. Auf Landesebene gibt es zwar eine Richtlinie das Aufwandsentschädigung gezahlt werden muß und in welcher Höhe (also von - bis diese liegen darf/kann). Gemeinderat stimmt dann ab in welcher Höhe diese dann liegt. Bei uns i.d.Gemeinde bekommen: Wehrführer stellv.Wehrführer Jugendfeuerwehrwart Gerätewart eine solche Aufwandsentschädigung. Gruß Lars | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 834429 | |||
Datum | 21.10.2017 08:56 | 1822 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Schmid M. Und wieviel jeder zu bekommen hat. Nicht offiziell, aber eine Liste für BaWü mit dem schönen Titel: -> " Gemeinsames Schreiben des Gemeindetags, Städtetags und des Landesfeuerwehrverbands zu den gemeinsam verabschiedeten Orientierungswerten zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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