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ThemaHydr. Rettungsgeräte42 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY416772
Datum24.07.2007 09:4611705 x gelesen
Hallo Kameraden,

bei der Besichtigung von HLF 20/16 haben wir u.a. auch wegen der hydr. Rettungsgeräte erkundigt.
So hatte z.B. eine Feuerwehr die Möglichkeit, ein Crashtestauto der neuesten Fahrzeuggeneration eines großen Herstellers zu zerlegen.
Mit ihrer neuen Schere und dem Spreizer stießen sie dabei an die Grenze das Machbaren (hochfeste Stahllegierungen im Rahmen, warmverformte Stähle für Karosserie). Zum Teil musste dabei eine Rettungssäge eingesetzt werden.
Nun frage ich, wie ihr das handhabt.
Habt ihr auch schon Probleme mit der Personenrettung aus neuen Kfz gehabt?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.416776
Datum24.07.2007 09:5710297 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Anton KastnerMit ihrer neuen Schere und dem Spreizer stießen sie dabei an die Grenze das Machbaren (hochfeste Stahllegierungen im Rahmen, warmverformte Stähle für Karosserie).

Sollte mit neuen Rettungsgeräten kein Problem sein. Bei Schneidgeräten sollte man halt nicht nur auf die Messergröße achten (Öffnungsweite) sondern auf die Messerform. Mit dem RS 170-105 (WEBER) z.B., oder dem 501 / 511 (LUKAS) hätte ich da keine Bedenken.

Geschrieben von Anton KastnerZum Teil musste dabei eine Rettungssäge eingesetzt werden.
Wenn du damit die Säbelsäge meinst, kein Problem, dafür ist sie ja beim RW und HLF Normbeladung.


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW416778
Datum24.07.2007 10:0010198 x gelesen
Neulich auf Fw.de ;-)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY416811
Datum24.07.2007 11:5110406 x gelesen
Geschrieben von Christof Strobl Wenn du damit die Säbelsäge meinst, kein Problem, dafür ist sie ja beim RW und HLF Normbeladung.

Nein, ich meine die Twin Saw oder die die Stihl TS 400.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW416854
Datum24.07.2007 14:3110387 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerGeschrieben von Christof Strobl
Wenn du damit die Säbelsäge meinst, kein Problem, dafür ist sie ja beim RW und HLF Normbeladung.


Nein, ich meine die Twin Saw oder die die Stihl TS 400.


V.a. das letztere nicht unbedingt das Mittel der Wahl für den verunfallten PKW...!

Wenn Du das nicht glaubst, setz Dich mal rein und dann lass einen am Kotflügel damit arbeiten.


1. Kein HLF kann einen RW ersetzen.
2. Eine sinnvolle AAO wird nicht durch aufgeblasene HLF ersetzt.
3. Die Norm gibt schon ganz gute Geräte vor, das Problem steht meist HINTER den Griffen der hyraulischen Geräte oder ganz nah am Auto (mit Streifen am Helm und wild fuchtelnd)


More in den THL-Büchern dieser Reihe (oder bei anderen Quellen, oder bei Seminaren zur THL oder oder oder):
http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/index.html
und
http://www.standardeinsatzregel.de/de/home/die_broschueren/ser_thl_bei_vu/index.html


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.416872
Datum24.07.2007 15:5110177 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerNein, ich meine die Twin Saw oder die die Stihl TS 400.
Was wurde mit diesen Geräten an welchem Fahrzeug (Fabrikat) geschnitten?


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY416875
Datum24.07.2007 15:5510209 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino V.a. das letztere nicht unbedingt das Mittel der Wahl für den verunfallten PKW...!

Wenn Du das nicht glaubst, setz Dich mal rein und dann lass einen am Kotflügel damit arbeiten.

Da stimme ich dir voll und ganz zu.

Geschrieben von Ulrich Cimolino 1. Kein HLF kann einen RW ersetzen.
2. Eine sinnvolle AAO wird nicht durch aufgeblasene HLF ersetzt.

Bei uns gibt´s im ganzen Landkreis nur 4 RW. Wir müssen die Geräte in das HLF verladen.


Geschrieben von Ulrich Cimolino 3. Die Norm gibt schon ganz gute Geräte vor, das Problem steht meist HINTER den Griffen der hyraulischen Geräte oder ganz nah am Auto (mit Streifen am Helm und wild fuchtelnd)

Trifft stellenweise zu, sollte aber nicht generalisiert werden. Aber die Herren mit 2 oder 3 Streifen am Helm sind manchmal schon hinderlich.

Meine ursprüngliche Frage betraf aber doch die Probleme bei Einsätzen mit verunfallten Fahrzeugen der neuesten Generation. Ganz klar ist, dass diese Fahrzeuge eine Menge Sicherheit für die Insassen bringen. Sollte jedoch eines dieser Fahrzeuge in einen schweren VU verwickelt sein, kann es doch passieren, dass man mit den vorhandenen hydr. Rettungsgeräten nicht mehr weiterkommt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW416877
Datum24.07.2007 16:0110395 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerGeschrieben von Ulrich Cimolino 1. Kein HLF kann einen RW ersetzen.
2. Eine sinnvolle AAO wird nicht durch aufgeblasene HLF ersetzt.
Bei uns gibt´s im ganzen Landkreis nur 4 RW. Wir müssen die Geräte in das HLF verladen.


Nein, weil Ihr bekommt auch dann keinen RW daraus.

Was ist, wenn das Trenngerät nicht reicht und Ihr einen Plasmaschneider o.ä. braucht?

Wieso alarmiert Ihr nicht einfach einen der 4 RW für jeden VU P-KL etc. dazu?

Geschrieben von Anton KastnerMeine ursprüngliche Frage betraf aber doch die Probleme bei Einsätzen mit verunfallten Fahrzeugen der neuesten Generation.

Da kann man nicht mehr mit Brechstange und viel Muskeln Wissen und Können ersetzen... Da hilft Di dann aber im Zweifel der tollste Rüstsatz nichts, Du musst schlicht wissen, was man da tun muss...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.416879
Datum24.07.2007 16:0710289 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerMeine ursprüngliche Frage betraf aber doch die Probleme bei Einsätzen mit verunfallten Fahrzeugen der neuesten Generation.
Auch an solchen Fahrzeugen wird bei verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen geübt. Wenn man die Geräte bei diesen Fahrzeugen richtig einsetzt gibt es IMO auch da kein Problem. Manche Kameraden müssen da halt lernen, etwas "umzudenken", denn es reicht nicht, "schon seit 20 Jahren einen Rettungssatz zu haben"!
Geschrieben von Anton Kastnerdass man mit den vorhandenen hydr. Rettungsgeräten nicht mehr weiterkommt.
Wenn man dann z.B. nur S90 zur Verfügung hat mit Sicherheit. Aber dann haben da einige die letzten Jahre gepennt!


MkG.
Christof

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern416969
Datum25.07.2007 08:0210215 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Anton KastnerBei uns gibt´s im ganzen Landkreis nur 4 RW. Wir müssen die Geräte in das HLF verladen.

Sei froh, bei uns gibts nur einen, Anfahrt zu uns ca. 40 Minuten. :-(


Geschrieben von Anton KastnerTrifft stellenweise zu, sollte aber nicht generalisiert werden. Aber die Herren mit 2 oder 3 Streifen am Helm sind manchmal schon hinderlich.

Dann lass sie mal arbeiten. Vorab: Einen Trennschleifer wie von dir genannt halte ich für völlig ungeeignet zur Rettung aus PKW.
Ansonsten macht doch mal sowas, das kann man buchen und lernt seine Grenzen kennen. Ich kann nur soviel sagen, oft kommt man mit Köpfchen und kleinerem Rettungsgerät auch recht weit, Das Problem ist eben manchma auch der Nutzer.


Gruß
Christian





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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW416983
Datum25.07.2007 09:3810307 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Anton Kastner
Bei uns gibt´s im ganzen Landkreis nur 4 RW. Wir müssen die Geräte in das HLF verladen.


Sei froh, bei uns gibts nur einen, Anfahrt zu uns ca. 40 Minuten. :-(


dafür bestimmt jede Menge "will-auch-ein-größeres-LF-haben" Autos, oder?

Wer macht da die Bedarfsplanung`?

Gibts überhaupt eine übergreifende einheitliche AAO - und wie sieht die für
P-Klemmt PKW bzw. VU LKW aus?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.416987
Datum25.07.2007 10:0610303 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinound wie sieht die für
P-Klemmt PKW bzw. VU LKW aus?

Über so etwas macht man sich leider in vielen Gegenden keine Gedanken! Viele Alarmpläne sehen so aus, dass halt mindestens zwei Rettungssätze vorhanden sind, mehr nicht, leider. RW´s sind meistens nur dabei, wenn sie nicht weiter weg als in der Nachbargemeinde stationiert sind. Die meisten machen sich halt keine Gedanken darüber, dass man bei einem VU mal mehr brauchen kann, als nur zwei Rettungssätze.


MkG.
Christof

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen416988
Datum25.07.2007 10:1510213 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinodafür bestimmt jede Menge "will-auch-ein-größeres-LF-haben" Autos, oder?

Wer macht da die Bedarfsplanung`?



... besser wäre zu fragen: wie finanzieren sich überörtliche Fahrzeuge ?

Weil vielfach liegt da das Problem begraben. Es fragt (berechtigterweise) ein Bürgermeister warum er z.B. 75% eines SW 2000 (auch umsetzbar auf RW) zahlen soll, wenn das Fahrzeug aber primär nur deshalb bei ihm steht um 1/3 eines Landkreises mit 23 Kommunen mit SW-Leistungen zu versorgen.

LF ist dagegen i.d.R. lokaler Grundschutz (zumindest auf Gemeindeebene)

... das Problem bekommen wir - bei derzeitiger Finanzierungsstruktur - verstärkt mit allen vornehmlich überörtlichen Fahrzeugen.


... übrigens sieht z.B. das Land Hessen den Bedarf nur für 1*RW pro Landkreis (für mehr gibt es einfach keinen Landeszuschuss, was in vielen Fällen eine weitere feuerwehrseitige Überlegung in dieser Angelegenheit den Boden (finanziell und argumentativ) entzieht).

... außerdem (da kommen wir nie auf einen Nenner) behaupte ich weiterhin, dass ich für einen "VU P klemm" auch nicht unbedingt einen RW brauche (bei Lkw-Beteiligung sieht es da schon anders aus ...).
Das ist aber so ähnlich wie die Ansicht einiger, dass zu jedem Gebäudebrand eine DL alarmiert werden muss ...

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.416992
Datum25.07.2007 10:2410247 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... außerdem (da kommen wir nie auf einen Nenner) behaupte ich weiterhin, dass ich für einen "VU P klemm" auch nicht unbedingt einen RW brauche (bei Lkw-Beteiligung sieht es da schon anders aus ...).
Dabei muss man aber berücksichtigen, was alles im Alarmplan integriert ist. Wie gesagt, zwei Rett. Sätze alleine helfen da nicht viel. Mit HLF / LF16/12 / GWL deren Ausrüstung aufeinander "abgestimmt" ist, komme ich da schon weiter, dann geht´s evtl. auch ohne RW.


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen416993
Datum25.07.2007 10:2910237 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodafür bestimmt jede Menge "will-auch-ein-größeres-LF-haben" Autos, oder?

Wer macht da die Bedarfsplanung`?

Gibts überhaupt eine übergreifende einheitliche AAO - und wie sieht die für
P-Klemmt PKW bzw. VU LKW aus?


Warum wird in letzter Zeit eigentlich aus jeder Nafrage, wie hier zum Thema hydr. Rettungsgeräte gleich weider eine Diskussion über Feuerwehrfahrzeuge und AAO?

Eigentlich ist das doch ien eingenes Thema, das hier oft und viel diskutiert wird und bisher noch keine einheitliche Lösung gefunden hat, da ja jede Kommune selbst für ihre Beschaffungen und Planungen zuständig ist und nicht zentral von einer Stelle aus entschieden wird.

Warum muß es eigentlich immmer in diese Richtung gehen?

Nur weil einer sagt wir beschaffen ein neues Fahrzeug und ich habe Fragen zu einem Teil der Beladung?

Vielleicht kommt man mal wieder zur Kernfrage zurück.

Gruß Torsten


"Die Wehr ist für alle da. Es ist bedauerlich, dass die
besitzenden Klassen, die doch eigentlich bei einem
Brande am meisten zu verlieren haben, sich nicht
beteiligen, beziehungsweise der Wehr
so gleichgültig gegenüberstehen. Hoffentlich tritt hier
im Laufe der nächsten Zeit eine Besserung ein, denn der
Dienst in der Wehr ist eine reine Sache der
Nächstenliebe: Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!"
Dr. Franz Scheuermann 1929 zur Gründung einer FF

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen417009
Datum25.07.2007 11:3510208 x gelesen
Welche Anrückezeit geht denn für einen RW in Ordnung?? 25 min? oder weniger?

Gruß Sven


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorFabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern417018
Datum25.07.2007 12:0810337 x gelesen
Hallo,

wenn ich das richtig verstehe kommt man oft auch mit leichterem hydr. Rettungsgerät ( z.B. so was) bei geeigneter Taktik genausau weit (oder sogar weiter?) kommt als mit den ganz großen Dingern (z.B. diesen 5 kg mehr). Ich frage das deshalb, weil ich leider nicht das Glück habe mit ausgebufften THL-Gurus arbeiten zu dürfen. Bei mir gilt leider ein noch größeres Gerät als Prestigeobjet, Praxistauglichkeit ist dabei an zweiter Stelle zu finden :-(.
Meine eigentliche Frage nun: Ist es so, dass bei den hydr. Rettungsgeräten weniger bei richtiger Taktik i.d.R. mehr ist?

Ich hoffe ihr könnt mir folgen, Gruß
Fabian

P.S. LUKAS Streamline ist jetz online


Meine Meinung ist nicht zwangsläufig die meiner Feuerwehr!

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen417027
Datum25.07.2007 12:4110260 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoWas ist, wenn das Trenngerät nicht reicht und Ihr einen Plasmaschneider o.ä. braucht?

... dann würde hier alleine die Integration eines RW in die AAO auch nicht helfen, weil auf RW 1 - Baujahre Anfang 80 bis Mitte 90 zumindest nach Norm sowas (Plasmaschneidgerät) nicht drauf ist (würde auch nicht helfen wenn es ein RW 2 gleichen Baujahres ist - weil der hat es genausowenig). Und KatS-Autogenschneidgerät ... na ja ich weiss nicht so recht was ich bei einem Pkw damit sollte ...
Da kann man noch dazu Pech haben und dann kommt ein landesbeschaffter RW 1 Bj. 8x mit Erstausstattungs SP-30 und S-90 (... ist nominal ein RW und auch so im ELR !). Sehr hilfreich ...

Gruss
Gerahrd


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW417047
Datum25.07.2007 13:5710230 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblDabei muss man aber berücksichtigen, was alles im Alarmplan integriert ist. Wie gesagt, zwei Rett. Sätze alleine helfen da nicht viel. Mit HLF / LF16/12 / GWL deren Ausrüstung aufeinander "abgestimmt" ist, komme ich da schon weiter, dann geht´s evtl. auch ohne RW.
damit wäre ich dann auch einverstanden, nicht aber mit HLF mit Seilwinde und LF 8 (oder auch noch 2. HLF) o.ä. wo dann zwanghaft versucht wird, alles drauf zu packen. Und man glaubt, weil man ja jetzt EINE Seilwinde am HLF habe, bräuchte man eh keinen RW mehr...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW417049
Datum25.07.2007 13:5910216 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... besser wäre zu fragen: wie finanzieren sich überörtliche Fahrzeuge ?

das gehört dazu... aber dafür gibts eigentlich in allen Bundesländern Möglichkeiten, aber wenig Interesse, weil die Mehrheit lieber eine Förderung für IHR KLF, TSF, LF 10/6 haben will, als EINER Fw ein Sonderfahrzeug höher zu bezuschussen...


Geschrieben von Gerhard Bayer... übrigens sieht z.B. das Land Hessen den Bedarf nur für 1*RW pro Landkreis (für mehr gibt es einfach keinen Landeszuschuss, was in vielen Fällen eine weitere feuerwehrseitige Überlegung in dieser Angelegenheit den Boden (finanziell und argumentativ) entzieht).

Da kann ich das Land Hessen nicht verstehen, weil m.W. bei anderen Sonderfahrzeugen auch anders gefördert wird... (wieso dann mehr als ein TLF 20/40-SL, wieso mehr als einen SW usw.?)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW417050
Datum25.07.2007 14:0010221 x gelesen
Geschrieben von Torsten MeißWarum wird in letzter Zeit eigentlich aus jeder Nafrage, wie hier zum Thema hydr. Rettungsgeräte gleich weider eine Diskussion über Feuerwehrfahrzeuge und AAO?

weil die meist ursächlich für das Frageproblem ist...


Geschrieben von Torsten Meiß
Vielleicht kommt man mal wieder zur Kernfrage zurück.


Das IST i.d.R. das Kernproblem, auch wenn die Frager das oft nicht einsehen (wollen - dürfen)..


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW417053
Datum25.07.2007 14:0410273 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard Bayer... dann würde hier alleine die Integration eines RW in die AAO auch nicht helfen, weil auf RW 1 - Baujahre Anfang 80 bis Mitte 90 zumindest nach Norm sowas (Plasmaschneidgerät) nicht drauf ist (würde auch nicht helfen wenn es ein RW 2 gleichen Baujahres ist - weil der hat es genausowenig). Und KatS-Autogenschneidgerät ... na ja ich weiss nicht so recht was ich bei einem Pkw damit sollte ...

1. Nachrüsten ist nicht verboten.
2. Es gibt schon viele RW die das schon haben - oder was anderes, um z.B. spannungsfrei eine Leitplanke zu trennen.
3. Es war nur EIN Beispiel...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen417062
Datum25.07.2007 14:5910193 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolino1. Nachrüsten ist nicht verboten.
2. Es gibt schon viele RW die das schon haben - oder was anderes, um z.B. spannungsfrei eine Leitplanke zu trennen.
3. Es war nur EIN Beispiel...


... 1.- 3.: ich weiss - nichts desto trotz ist das von mir Geschilderte die weit verbreitete Realität.
Insoweit ist "meinem" Rüstzug mit LF 16/12 und H(T)LF mit vielen derzeitigen (!) RW (1) in der Umgebung nicht sonderlich geholfen. Deshalb bleiben die auch bei TH VU Pkw zu Hause ... und bei Lkw kommt KW + AB-Rüst von der benachbarten (RW losen) BF.

Gruss
Gerhard


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen417064
Datum25.07.2007 15:1110275 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinodas gehört dazu... aber dafür gibts eigentlich in allen Bundesländern Möglichkeiten, aber wenig Interesse, weil die Mehrheit lieber eine Förderung für IHR KLF, TSF, LF 10/6 haben will, als EINER Fw ein Sonderfahrzeug höher zu bezuschussen...

... "mein" Landkreis (m.W. aber nur 2 von 21 hessischen) gibt bei überörtlichen Fahrzeugen (TLF 24/50, DLK, SW u.ä.) immerhin 20 - 25% der förderfähigen Summe dazu

Geschrieben von Ulrich CimolinoDa kann ich das Land Hessen nicht verstehen, weil m.W. bei anderen Sonderfahrzeugen auch anders gefördert wird... (wieso dann mehr als ein TLF 20/40-SL, wieso mehr als einen SW usw.?)

... bei SW gilt m.W. zwei pro Kreis (wobei das ja nun GW-L 2 sind), TLF 24/50 begründen sich meist über BAB-Abschnitte oder sonstwie örtlich. Der RW ist m.W. das einzige Fahrzeug, das derzeit mit ca. der doppelten üblichen Fördersumme 66% statt normal 30% gefördert wird (weil sich eben der Bedarf kaum örtlich begründet). Der RW-Bedarf von 30 Stk. hessenweit ergab sich m.W. irgendwann mal aus einer Abschnittsarbeit eines Aufsteigers hD.

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern417065
Datum25.07.2007 15:1310245 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodafür bestimmt jede Menge "will-auch-ein-größeres-LF-haben" Autos, oder?

NAja, es geht so, unser Kreis ist klein von daher würden 2 RW auch reichen, aber Gerhard hat schon eines der Probleme genannt.
Und letztlich was willst du als betroffene Wehr machen? Wir haben halt unsere Beladung angepaßt, ob das immer so toll ist sei dahingestellt, ich muß letztlich für meine Kommune den Laden sauber halten, bei 3500 Einwohnern kann ich net noch für den Kreis nen RW mitkaufen. :-(
Immerhin steht im benachbarten BaWü noch ein RW in 7km Entfernung, den kann man ggf. mitziehen, aber ist natürlich nicht in der AAO drin. Außerdem stellt sich die Frage was mit dem mal passiert (RW1).


Geschrieben von Ulrich CimolinoWer macht da die Bedarfsplanung`?

Jeder für sich, weißt du doch. ;-)
Außerdem brauchts einen RW nimmer, dafür hat man ja HLF mit Seilwinde und WLF mit Kran, ist doch landauf und landab so.


Geschrieben von Ulrich CimolinoGibts überhaupt eine übergreifende einheitliche AAO - und wie sieht die für
P-Klemmt PKW bzw. VU LKW aus?


Das übliche in Bayern, Stufe 5 = 2 Rettungssätze. Ich kenn Gegenden da kommen wirklich nur die 2 Sätze mit kaum Zubehör, bei uns ist wenigstens das meiste dabei was man so braucht.
Unterschedung VU PKW <---> LKW gibts noch nicht, kommt aber.

Aber das Thema kannst du mit vielen Sonderfahrzeugen aufrollen, wer soll die wofür und wie bezahlen und vorhalten? Bei den SW ist doch auch eher der Trend rückläufig.


Grüßle
Christian





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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen417068
Datum25.07.2007 15:4410355 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerDer RW-Bedarf von 30 Stk. hessenweit ergab sich m.W. irgendwann mal aus einer Abschnittsarbeit eines Aufsteigers hD

Die hätte man dann ja analog zu den Kats 10-6 komplett zentral beschaffen können um sich einen Kostenvorteil zu verschaffen.


Gruß Michael

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP417071
Datum25.07.2007 15:5510154 x gelesen
Dann aber bitte richtige und nicht solche wie aus den Bundesbeschaffungen. Es soll schon was heissen wenn der Aufbauhersteller keinen Aufkleber auf Auto macht. ;-)


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.417072
Datum25.07.2007 15:5710269 x gelesen
Geschrieben von Fabian Rehbeinwenn ich das richtig verstehe kommt man oft auch mit leichterem hydr. Rettungsgerät ( z.B. so was) bei geeigneter Taktik genausau weit (oder sogar weiter?) kommt als mit den ganz großen Dingern (z.B. diesen 5 kg mehr).
Natürlich muss der Bediener mit dem Gerät auch RICHTIG umgehen können. Aber für bestimmte Situationen braucht z.B. ein Schneidgerät auch eine bestimmte Kraft. Und da bei vielen Wehren da nicht mehr als ein S90 da ist, könnte das in bestimmten Situationen schon brenzlig werden.


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorPete8r S8., Aholming / BY417082
Datum25.07.2007 17:4410224 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerDas übliche in Bayern, Stufe 5 = 2 Rettungssätze. Ich kenn Gegenden da kommen wirklich nur die 2 Sätze mit kaum Zubehör
Wobei es jedem Landkreis frei steht die Anforderungen höher zu schrauben. Bei uns gilt in A5: 2 Rettungssätze, davon mind. einer auf RW.

Gruß
Peter


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AutorKlau8s K8., Twistringen / Niedersachsen417087
Datum25.07.2007 18:0610262 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christof Strobl.. als ein S90 da ist, könnte das in bestimmten Situationen schon brenzlig werden.
Das wird dann schon "brandgefährlich". Weil, mehr als eine Kerbe im Blechkleid an den Säulen wirst du mit einer S90 nicht erreichen.

Zurück zum Thema, egal welches (Feuerwehr)fahrzeug, ein Aggregat mit mindestens 630bar Technik sollte heute eigentlich Standard sein, egal von welchem Hersteller.

Wenn SP 40 (oder vergleichbar) vorhanden, eigentlich ausreichend für die neue Fahrzeugtechnologie, wenn noch SP 30 vorhanden, aufrüsten. Das Aggregat kann weiter benutzt werden. Wenn noch eine S90 (und leider gibt es die noch zuviel), dann aufrüsten. Vielleicht mal beim ?Nachbarn? gucken, was der an Messerform hat und entsprechend eine andere Form beschaffen und bei einem Einsatz ggf. ergänzen.

Und vor allem darüber nachdenken, auch mal zu Drücken, manchmal besser als zu Schneiden (und auch besser, als mit einer Seilwinde zu Ziehen). Also auch an entsprechende Zylinder denken. Das kann man auch an der ?alten? Fahrzeugtechnologie üben.

Ein besonderes Problem bei der ?neuen? Fahrzeugtechnologie ist der Armaturenbrettträger, der bei entsprechenden Spreizen (von der B-Säule diagonal zur A-Säule) mit dem Zylinder aus der A-Säule reißen kann. Entsprechend sollte man heute die Gerätebediener einweisen und ausbilden.

Eine ?Rettungssäge? könnte hier ebenfalls problematisch werden (festsetzen des Sägeblattes), da die Säulen entsprechend für eine Kraftableitung bei einem VU konstruiert sind und entsprechende Spannungen vorhanden sein können, wenn die Fahrgastzelle gestaucht ist.

Klaus


Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.417088
Datum25.07.2007 18:2210264 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Klaus KrebsEin besonderes Problem bei der ?neuen? Fahrzeugtechnologie ist der Armaturenbrettträger

In bestimmten Situationen ist es erforderlich, diese "freizulegen", und mit einem (kleinen)
Zylinder nach oben zu drücken.

Geschrieben von Klaus Krebsaus der A-Säule reißen kann
Richtig.


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz417094
Datum25.07.2007 18:5310225 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerDas übliche in Bayern, Stufe 5 = 2 Rettungssätze. Ich kenn Gegenden da kommen wirklich nur die 2 Sätze mit kaum Zubehör, bei uns ist wenigstens das meiste dabei was man so braucht.

Ich frage mich gerade, wieso es sowas für Rheinland-Pfalz nicht gibt.
Bei uns in der (Verbands)-Gemeinde kommt bei VU mit eingeklemmter Person je nach Örtlichkeit, entweder ein LF 8/6 mit TH Ausrüstung, oder ein RW 1 zum Einsatz.

Grüße
Florian


MEINE Meinung

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.417101
Datum25.07.2007 19:3510183 x gelesen
Geschrieben von Florian ZonkerIch frage mich gerade, wieso es sowas für Rheinland-Pfalz nicht gibt.
Bei uns in der (Verbands)-Gemeinde kommt bei VU mit eingeklemmter Person je nach Örtlichkeit, entweder ein LF 8/6 mit TH Ausrüstung, oder ein RW 1 zum Einsatz.

Ein LF8/6 oder ein RW??


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorPete8r S8., Aholming / BY417102
Datum25.07.2007 19:3810176 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblEin LF8/6 oder ein RW??

Ist leider in einigen BL noch nicht standart, dass 2 Rettungssätze anfahren. Leider :-(

Aber irgendwo müssen wir Bayern ja auch mal die Nase vorn haben :-)))


Gruß
Peter


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.417106
Datum25.07.2007 19:4710132 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidIst leider in einigen BL noch nicht standart, dass 2 Rettungssätze anfahren
Da fahr ich nicht mehr durch ;-)


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz417117
Datum25.07.2007 21:4810177 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblEin LF8/6 oder ein RW??

Jep. Zwei Schwerpunkte mit TH. Eine Wehr mit LF 8/6 die Andere mit RW 1.


MEINE Meinung

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen417118
Datum25.07.2007 21:4910226 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
1. Kein HLF kann einen RW ersetzen.
2. Eine sinnvolle AAO wird nicht durch aufgeblasene HLF ersetzt.
3. Die Norm gibt schon ganz gute Geräte vor, das Problem steht meist HINTER den Griffen der hyraulischen Geräte oder ganz nah am Auto (mit Streifen am Helm und wild fuchtelnd)

Geschrieben von Ulrich Cimolino
1. Nachrüsten ist nicht verboten.
2. Es gibt schon viele RW die das schon haben - oder was anderes, um z.B. spannungsfrei eine Leitplanke zu trennen.
3. Es war nur EIN Beispiel...


Eben nur ein Beispiel auf weiter Fläche...., denn alles das hätte uns hier nicht geholfen:




Geschrieben von Ulrich Cimolino
2. Eine sinnvolle AAO wird nicht durch aufgeblasene HLF ersetzt.
Die wird nach dem Einsatz auch wohl erweitert werden, da der RW1 bei dem gemeldeten Einsatzstichwort bisher nicht dabei war.

Geschrieben von Ulrich Cimolino
1. Kein HLF kann einen RW ersetzen.
Das hätte auch nicht geholfen, da das nächste HLF 35km entfernt ist (genauso wie der nächste RW2) und weder HLF noch die RWs die Rettungsplattform gehabt hätten.

Das nämlich unsere, genauso wie zwei (!) Rettungssätze bei unserer kleinen Stützpunktfeuerwehr...
Warum?!
Wir haben nachgerüstet und die alte Rettungsgeräte nicht weggeschmissen, sondern auf´s LF gepackt....


Gruß
Lars

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen417123
Datum25.07.2007 22:0810177 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael TiedemannDie hätte man dann ja analog zu den Kats 10-6 komplett zentral beschaffen können um sich einen Kostenvorteil zu verschaffen.

... dazu müßte der konkrete Bedarf (d.h. abgängiges Altfahrzeug) erst mal mehrfach zur gleichen Zeit da sein - das geht bei beabsichtigten 426 (!) LF 10/6-KatS besser als bei 30 RW - und bei verbleibenden 2-3 gleiche Fzg. im Jahr bringt das nicht wirklich was ...

Gruss
Gerhard


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen417130
Datum25.07.2007 22:4410189 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... dazu müßte der konkrete Bedarf (d.h. abgängiges Altfahrzeug) erst mal mehrfach zur gleichen Zeit da sein

Bin davon ausgegangen, dass die alle im Zeitrahmen und die Ende 70er Anfang 80er beschafft wurden und somit der Bedarf recht Zeitnah ist.

Aber 3*10 oder 6*5 sind doch sicher auch nicht schlecht bzw. eine Erleicherung für die Beschaffer vor Ort sich nicht mit der Ausschreibung beschäftigen zu müssen.

Geschrieben von Gerhard Bayer(d.h. abgängiges Altfahrzeug)

Ist das immer zwingend? Wenn man schon eine solche Ausarbeitung zu Grunde legt, dann geht man doch davon aus das das relativ Zeitnah umgesetzt wird. Sonst kommt in 5 Jahren die nächste Aufstiegsarbeit und man hat ein neues Konzept und das alte nicht mal ansatzweise umgesetzt. Vielleicht bin ich auch ein zu kleines Licht um das zu verstehen.


Gruß Michael

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AutorFabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern426022
Datum04.09.2007 03:4010238 x gelesen
Hallo,

ich melde mich nochmal zu diesem Beitrag, da er in meiner Wehr für einige Unstimmigkeiten gesorgt hat - was ich im Nachhinein auch verstehen kann.
Deshalb möchte ich hier ein Richtig- bzw. Klarstellung vornehmen:

1. Mein Wehr ist in der Lage, bei jeglicher Notlage qualifizierte Hilfe zu leisten.
2. In meiner Wehr gibt es keine Gurus OHNE Ahnung. So war meine Aussage nie zu verstehen!
3. Die Geräte werden nur von Einzelpersonen so wie von mir geschildert wahrgenommen, es handelt sich hierbei auf keine Fall um die gesamte Feuerwehr Bad Kissingen.
4. Wenngleich ich bei unseren hydr. Rettungsgeräten andere Beschaffungen getätigt hätte, so haben die vorhanden Lösung durchaus ihre Hintergründe, wenngleich ich diese nicht zwangsläufig teile (siehe dazu meine Fußzeile).
5. Mein Beitrag ist nicht als Angriff auf die Feuerwehren der Stadt und des Kreises Bad Kissingen zu sehen.

Ich möchte mich bei all jenen entschuldigen, denen ich durch meine Aussagen zu nahe getreten bin.
Weiterhin möchte ich bei allen entschuldigen, die wegen mir evtl. sogar in gewisse Schwierigkeiten oder Verlegenheit geraten sind.

Ich hoffe diese Klarstellung kann die durch mich verursachten Missverständnisse wieder relativieren.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Rehbein


Meine Meinung ist nicht zwangsläufig die meiner Feuerwehr!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW426029
Datum04.09.2007 08:2610309 x gelesen
Geschrieben von Fabian Rehbeinda er in meiner Wehr für einige Unstimmigkeiten gesorgt hat - was ich im Nachhinein auch verstehen kann.

JEDER der hier schreibt, sollte wissen, dass es erstaunliche VIELE gibt, die mitlesen aber nicht schreiben und ggf. andere auf Beiträge hinweisen bzw. diese weiterleiten, die (nicht zugeben) auch hier mitzulesen, aber ggf. "betroffene" Entscheidungsträger sind!

Nicht umsonst weisen wir darauf immer wieder hin!


Geschrieben von Fabian Rehbein1. Mein Wehr ist in der Lage, bei jeglicher Notlage qualifizierte Hilfe zu leisten.

Habe aus Deinem Post nicht entnommen, dass das NICHT der Fall sein sollte, sondern dass Du ggf. eine andere Beschaffung vorgenommen hättest und Du (etwas merkwürdig beschrieben) ggf. mal auf ein THL-Seminar gehen würdest und das Dir auch für andere wünschen würdest....? (Richtig/Falsch?)


Geschrieben von Fabian Rehbein2. In meiner Wehr gibt es keine Gurus OHNE Ahnung. So war meine Aussage nie zu verstehen!

Das hast Du auch nicht geschrieben!


Geschrieben von Fabian Rehbein3. Die Geräte werden nur von Einzelpersonen so wie von mir geschildert wahrgenommen, es handelt sich hierbei auf keine Fall um die gesamte Feuerwehr Bad Kissingen.

Äh, wo hast Du das wie beschrieben - und was machen die dann - und wie machts der Rest der Feuerwehr?


Geschrieben von Fabian Rehbein4. Wenngleich ich bei unseren hydr. Rettungsgeräten andere Beschaffungen getätigt hätte, so haben die vorhanden Lösung durchaus ihre Hintergründe, wenngleich ich diese nicht zwangsläufig teile (siehe dazu meine Fußzeile).

Nicht immer haben alle, die sich engagieren auch den notwendigen Hintergrund, alles zu verstehen, was z.B. mit Beschaffungen einher geht.
Da spielen neben Ausbildung, Typengleichheit, Wartung, Platz/Gewicht im Fzg, u.a. auch noch Finanzen eine Rolle.
Nicht immer haben die die beschaffen, ausreichend Hintergrund an Taktik/anderer Technik - anders wären diverse Beschaffungen bei Feuerwehren z.B. mit HTLF HD/CAFS/Seilwinde kaum zu erklären.
Naturgemäß hört KEINER gern Kritik, wer sie übt, muss also damit rechnen, dass Gegenwind kommt und sollte sattelfest sein (fachlich, aber auch menschlich).


Geschrieben von Fabian Rehbein5. Mein Beitrag ist nicht als Angriff auf die Feuerwehren der Stadt und des Kreises Bad Kissingen zu sehen.

Er war zwar ggf. platt formuliert, aber unter "Angriff" versteh ich ganz was anderes...
Ich rate zu mehr Gelassenheit.


Geschrieben von Fabian RehbeinIch möchte mich bei all jenen entschuldigen, denen ich durch meine Aussagen zu nahe getreten bin.
Weiterhin möchte ich bei allen entschuldigen, die wegen mir evtl. sogar in gewisse Schwierigkeiten oder Verlegenheit geraten sind.


ad 1: s.o.
ad 2: V.a. der zweite Satz macht eher neugierig. WIE konkret kommt jemand bei Euch durch einen Beitrag wie Deinen auf den Du Dich hier beziehst (oder war das ein anderer?), in gewisse Schwierigkeiten oder Verlegenheit?


Geschrieben von Fabian RehbeinIch hoffe diese Klarstellung kann die durch mich verursachten Missverständnisse wieder relativieren.

Ich glaube, dass es beim vorherigen Beitrag garantiert weniger gab, als nach diesem....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern426061
Datum04.09.2007 12:2210205 x gelesen
Guten Tag Herr Cimolino,

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Habe aus Deinem Post nicht entnommen, dass das NICHT der Fall sein sollte, sondern dass Du ggf. eine andere Beschaffung vorgenommen hättest und Du (etwas merkwürdig beschrieben) ggf. mal auf ein THL-Seminar gehen würdest und das Dir auch für andere wünschen würdest....? (Richtig/Falsch?)


Das ist so absolut richtig. "Etwas merkwürdig beschrieben" habe ich das jedoch in der Tat.


Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Das hast Du auch nicht geschrieben!

So wurde es aber bei mir verstanden, so gemeint habe ich das nie.


Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Äh, wo hast Du das wie beschrieben - und was machen die dann - und wie machts der Rest der Feuerwehr?

Dies bezieht sich auf die Aussage bezüglich Prestigeobjet vs. Praxistauglichkeit. Diesen Eindruck gewann ich bei Einzelgesprächen bzw. Diskussionen. Fälschlicherweiße habe ich den Eindruck entstehen lassen, es handelt sich um die vorherrschende Meinung meiner Wehr.


Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- wer sie übt, muss also damit rechnen, dass Gegenwind kommt und sollte sattelfest sein (fachlich, aber auch menschlich).

Mit Reaktionen habe ich vielleicht sogar gerechnet, wenn auch nicht nach dieser Zeit. Nun gut daraus habe ich gelernt. Fachlich stehe ich weiterhin hinter meine Aussagen. Menschlich... das kann sicherlich sehr viel bedeuten. Ich denke jedoch, dass hier wie auch in meiner Korrespondez mit der Feuerwehrführung zum Ausdruck kommt, dass ich hinter dem stehe was ich gesagt habe und die Fehler eingestehe, welche ich gemacht habe.

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Er war zwar ggf. platt formuliert, aber unter "Angriff" versteh ich ganz was anderes...
Ich rate zu mehr Gelassenheit.


Es wurde leider teiweise so aufgefasst, deswegen diese ausdrückliche Klarstellung.

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- V.a. der zweite Satz macht eher neugierig. WIE konkret kommt jemand bei Euch durch einen Beitrag wie Deinen auf den Du Dich hier beziehst (oder war das ein anderer?), in gewisse Schwierigkeiten oder Verlegenheit?

Nun, da dieser Beitrag nicht nur in meiner Feuerwehr, so wurde es mir zumindest wiedergegeben, sondern auch in anderen des Kreies, wie viele weiß ich nicht, für Missverständnisse gesorgt hat. Somit halte ich es durchaus für möglich, dass es hier zu sagen wir "unpassenden" Situationen für meine Chefs gekommen ist. Mehr möchte ich zu diesem Punkt auch nicht sagen, um die Wellen nicht noch höher schlagen zu lassen.

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Ich glaube, dass es beim vorherigen Beitrag garantiert weniger gab, als nach diesem....


Dies ist gut möglich, allerdings haben die hiesigen Gegebenheiten eine öffentliche Klarstellung erforderlich gemacht.

Ich bedanke mich für Ihre offenen Worte und wünsche noch einen schönen Tag,

Gruß

Fabian Rehbein


Meine Meinung ist nicht zwangsläufig die meiner Feuerwehr!

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