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Thema | Prüffrist / Herstellerdatum | 6 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Seba8sti8an 8S., dortmund / nrw | 416812 | |||
Datum | 24.07.2007 11:54 | 9265 x gelesen | |||
Hallo, wer von euch kann mir folgende Fragen beantworten? - Die auf den Hydraulikschläuchen angegebenen Daten sind dass die Herstellungsdaten oder die Ablaufdaten? - Gleiche Frage gilt für Bandschlingen / Rundschlingen / Hebebänder - Aussonderungsfrist Sprungtuch? - Wo steht das Herstellugsdatum / Ablaufdatum der Feuerwehrleinen? Danke für eure Hilfe MfG | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen | 416818 | |||
Datum | 24.07.2007 12:13 | 7587 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian Schmitz Die auf den Hydraulikschläuchen angegebenen Daten sind dass die Herstellungsdaten oder die Ablaufdaten? Auf unseren Schläuchen steht das Herstellungsdatum... Geschrieben von Sebastian Schmitz Gleiche Frage gilt für Bandschlingen / Rundschlingen / Hebebänder Auch hier Herstellungsdatum Geschrieben von Sebastian Schmitz Wo steht das Herstellugsdatum / Ablaufdatum der Feuerwehrleinen? Auf der Prüfkarteikarte sind bei uns die bei der Auslieferung an den Leinen abgebrachten "Zettelchen" aufgeklebt. (So ein schmaler, langer Papierstreifen mit den Daten der Leine) Falls keine Karteikarte mit dem Datum oder das Zettelchen vorhanden sind wirds schwierig. | |||||
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Autor | Alex8 L.8, Schweich / RLP | 416821 | |||
Datum | 24.07.2007 12:21 | 7458 x gelesen | |||
- Angaben immer zum Herstelldatum - Sprungtuch + Herstellerangaben - An einer neuen Leine ist ein Kennzeichnungsfaden mit allen erforderlichen Daten MkG Alex | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., dortmund / nrw | 416824 | |||
Datum | 24.07.2007 12:24 | 7478 x gelesen | |||
Danke für eure schnelle Hilfe | |||||
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Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 416967 | |||
Datum | 25.07.2007 07:58 | 7446 x gelesen | |||
Hi, an der Leine im Bereich der Öse ist ein Kennzeichnungsfaden mit den Daten. Der ist ca. 20 cm lang. Ich schneide bei neuen Leinen nur einen Teil des Faden ab und klebe in auf die Karteikarte. Der Rest bleibt an der Leine zur Kontrolle für später. Gruß Michael | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 504887 | |||
Datum | 22.08.2008 11:48 | 5102 x gelesen | |||
darf man dieses verbleibende Zettelchen denn entfernen, wenn man das Alter der leine nicht mehr kennt? Ich denke das ist ein letztes Prüfding, wenn es Probleme gibt. Nur damit ist die Leine dch letztendlich zur entsprechenden Prüfkarte zuzuordnen... Noch was zu Ersetzen: Wenn die Leine aus dem Produktuionsjahr 2000 stammt, wann muss sie dann ersetzt werden? 31.12.2019 oder 31.12.2020? | |||||
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