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ThemaMotorsägenlehrgang12 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
 
AutorFran8k B8., St. Blasien / BW418036
Datum31.07.2007 10:5511874 x gelesen
Hallo zusammen,

wie wird es bei Euch in der Wehr geregelt beim Bedienen einer Motorsäge?
Sind eure Leute durch einen speziellen Motorsägenlehrgang ausgebildet?
Aus versicherungstechnischen Gründen wird bei uns ein spezieller Lehrgang gefordert.
Wie schauts bei Euch aus?

Gruß
Berti


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg418038
Datum31.07.2007 11:019782 x gelesen
Geschrieben von Frank BercherSind eure Leute durch einen speziellen Motorsägenlehrgang ausgebildet?

Ja - Modul 1 + 2 für alle.
Der Rest - Finger von der Säge.



Geschrieben von Frank BercherAus versicherungstechnischen Gründen wird bei uns ein spezieller Lehrgang gefordert.

Das hat mit "versicherungstechnischen Gründen" wie immer nur wenig zu tun, sondern dient primär dem Schutz des Bedieners und der umstehendeden Personen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorTobi8as 8R., Eisen / Saarland418039
Datum31.07.2007 11:029578 x gelesen
An die Säge kommt nur derjenige der entweder

a) einen Fachkundenachweis (Lehrgang) an der Waldarbeiterschule vom SaarForst oder vergleichbares nachweisen kann

oder

b) beruflich mit Motorsägen arbeitet


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AutorBenj8ami8n P8., Röfingen / Bayern418043
Datum31.07.2007 11:239635 x gelesen
Hallo Frank,

im Einsatzfall sägen nur die Kameraden, die beruflich damit zu tun haben oder selbst einen Wald haben UND entsprechende Erfahrung. Der Rest sägt nicht. Schon aus Selbstschutz!


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Benjamin

Dieser Beitrag gibt meine eigene Meinung und nicht die der Feuerwehr Röfingen wieder.

http://www.kfv-guenzburg.de/

http://www.feuerwehrjugend.de/

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland418045
Datum31.07.2007 11:339619 x gelesen
Geschrieben von Frank BercherSind eure Leute durch einen speziellen Motorsägenlehrgang ausgebildet?

ja, werden in einem Grundkurs und einem Aufbaukurs ausgebildet.

Siehe hier oder hier


Gruß
Frank


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AutorLeif8 B.8, Greifswald / Meck-Pomm418046
Datum31.07.2007 11:369721 x gelesen
Moin Moin,
Bei uns gibts auf Kreisebene den Lehrgang Motorkettensägenführer, sägem darf nur wer den Schein hat sind aber bei uns ne ganze Menge. Selbst ein Revierförster musste am Lehrgang mit Teilnehmen...

mkg ausm Norden


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AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg418048
Datum31.07.2007 11:409552 x gelesen
Hallo,

auch bei uns dürfen nur FA mit Motorsägen arbeiten, die einen Lehrgang besucht haben.
Wir schicken unsere Leute zu einem staatl. Forststützpunkt, der einen eigens auf Feuerwehren zugeschnittenen Lehrgang ( Schwerpunkt: Sägen von liegendem Holz unter Spannung ) anbietet.

Gruß
Marc


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AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein418049
Datum31.07.2007 11:499802 x gelesen
Hallo, Frank,

in S-H greift der "Motorsägenerlass".
Dort ist klar geregelt, welche Ausbildung ein Motorsägenführer haben muss.


Gruß

Jan


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AutorSeba8sti8an 8P., Quedlinburg / 418051
Datum31.07.2007 11:5210208 x gelesen
Moin,

auch in Sachsen-Anhalt ist der MKS-Lehrgang Bestandteil der Kreisausbildung.
Nach FwDV 2 ist die MKS weiterhin Bestandteil des TH-Lehrgang.
Bei schwierigeren Einsatzsituationen macht es sich aber nach wie vor gut, jene Kameraden einzusetzen die hauptberuflich mit dem Gerät tagtäglich arbeiten.

Denn Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

In diesem Sinne,
Gruß Sebastian.


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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg418071
Datum31.07.2007 12:509598 x gelesen
Hallo Zusammen,

Modul 1u.2 (liegendes Holz ohne Spannung) wird bei uns in der Grundausbildung absolviert.
Modul 3u.4 an der LFS.

Gruß Florian


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)418093
Datum31.07.2007 13:459544 x gelesen
Wir haben 2 Lehrgänge durch die hiesige Forstbehörde durchführen lassen (Inhalt wurde speziell auf uns zugeschnitten, also viel "Spannungsgeschichte", weniger Brennholzaufbereitung). Da waren auch nicht wenige dabei, die privat Brennholz machen/Wald besitzen oder die beruflich mit Motorsägen zu tun haben. Selbst diese waren begeistert und gaben überwiegend an, noch einiges gelernt zu haben, was sie vorher trotz jahrelanger Sägeerfahrung noch nicht wussten. Auf eure Kriterien würde ich also nicht bauen. Gerade wer schon einige Jahre ohne entsprechende Ausbildung, und dann häufig noch alleine, im Wald sägt, neigt schnell zu unsicherem Vorgehen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorLutz8 F.8, Elsterheide OT Nardt / Freistaat Sachsen418099
Datum31.07.2007 14:279643 x gelesen
Hallo Herr Bercher,

so wird die Umsetzung GUV-I 8624 ?Ausbildung ? Arbeiten mit der Motorsäge? im Freistaat Sachsen umgesetzt.

In der GUV-I 8624, Ausgabe September 2004, sind Inhalte und die Zeitdauer von Quali-fikationen für verschiedene Tätigkeiten mit der Motorsäge enthalten.

Für den Aufgabenbereich Feuerwehr wird die Ausbildung im

Modul 1 Grundkenntnisse (Dauer: 1 Tag) und
Modul 2 Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz
in Spannung (Dauer: 1 Tag)

empfohlen. Die Feuerwehr muss in Gefahrensituationen auch Bäume fällen können. Dafür ist das (nach Absprache mit Unfallkasse und SMI)

Modul 3 Fällen und Entasten von Bäumen (Dauer: 2 Tage)

notwendig.

4.1 Motorsägenführer (im Lehrgang 101)

Die Inhalte der gelehrten Themen entsprechen im Zeitumfang und Inhalt den Empfehlungen der GUV-I 8624.
Auf dem Beiblatt zum Zeugnis mit den im Brandmeisterlehrgang enthaltenen Ausbildungen ist beim Ausbildungsabschluss Motorkettensägenführer ergänzt: (Module 1 bis 3 gem. GUV-I 8624).

4.2 Ausbilder für Motorkettensägenführer (Lehrgang 124)

Die Ausbildungsinhalte und der Zeitumfang sind ausreichend. Der Teilnehmer erlangt mit diesem Lehrgang die ?Lehrbefähigung? für die Module 1 bis 3.
Die Teilnehmer werden auf den neuen Ausbildungsumfang (siehe 4.3 Motorsägenführer ? Lehrgang 70 - auf Standortebene) des Lehrganges Motorkettensägenführer und die Grenzen ihrer Ausbilderbefähigung hingewiesen.
Auf dem Zeugnis ist der Titel des Lehrganges Ausbilder für Motorkettensägenführer ergänzt: ?Ausbilder Motorkettensägenführer der Module 1 bis 3 gem. GUV-I 8624?.

Die bisher ausgebildeten Ausbilder für Motorkettensägerführer können weiterhin am Standort bzw. Kreisebene ausbilden. Eine Nachqualifikation ist nicht notwendig. Es ist nur das längere Programm umzusetzen.

4.3 Motorsägenführer (Lehrgang 70) auf Standortebene

Das neue Lehrprogramm ist an die Lernziele und den Zeitumfang der Module 1 bis 3 angepasst. Damit entsteht ein Ausbildungsumfang von 28 UStd. für diesen Lehrgang gegenüber 20 UStd. nach dem bisherigen Lehrprogramm. Das neue Lehrprogramm ist als Anlage enthalten.

Lutz Fichtner


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