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Thema | Hilfsfrist in Bayern; war: Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 418107 | |||
Datum | 31.07.2007 15:03 | 7004 x gelesen | |||
Info Bayr. GemeindetagDer Bayerische Gemeindetag hat sich vehement dafür eingesetzt, eine Verankerung der 10-Minuten-Hilfsfrist für Feuerwehren im Bayerischen Feuerwehrgesetz zu verhindern. Ein unkalkulierbares Haftungsrisiko der Gemeinden und eine unzumutbare Belastung der Feuerwehrdienstleistenden war bei einer gesetzlichen Verankerung der 10-Minuten-Hilfsfrist zu befürchten (siehe Bayerischer Gemeindetag 5/2007, S. 201).Der Begründung kann ich nicht so ganz folgen. Hat jemand die genannte Quelle zur Hand? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Robe8rt 8M., Dresden / Sachsen | 418108 | |||
Datum | 31.07.2007 15:17 | 4779 x gelesen | |||
Ich habe hier etwas darüber gefunden. Ich find das aber äußerst unverständlich (den Fakt an und für sich nicht den Text ;-) ) Hilfsfrist MkG, Robert | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 418109 | |||
Datum | 31.07.2007 15:23 | 4968 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian Krupp Der Begründung kann ich nicht so ganz folgen. Für mich auch völlig unverständlich. Denn: Für die Bestimmung der Hilfsfrist sind folgende Parameter entscheidend: 1. 13 Minuten = die Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch 2. 17 Minuten = Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch 3. 18 ? 20 Minuten = mit einem Flashover ist zu rechnen Unter Berücksichtigung aller Umstände bleiben allenfalls 8 Minuten von der Alarmierung bis zum Eintreffen bzw. Einleiten erster wirksamer Maßnahmen übrig. Dabei wird von der außerordentlich günstigen Konstellation ausgegangen, dass der Brand sofort entdeckt und bereits nach 3,5 Minuten die Notrufabfrage und nach 5 Minuten die Alarmierung erfolgt ist. Damit steht aus rein naturwissenschaftlicher bzw. medizinischer Sicht für eine Menschenrettung eine maximale Zeit von 8 Minuten von der Alarmierung bis zum Eintreffen bzw. Einleiten erster wirksamer Maßnahmen zur Verfügung. Gehen wir einmal davon aus das oben genanntes als eine anerkannte Regel der Technik gilt. Dann wäre es eigentlich unerheblich ob eine Hilfsfrist von 8 Minuten (siehe §1 Abs.1) gesetzlich oder per Verordnung geregelt ist. Die Gemeinde würde nach meiner Ansicht auch dann haften wenn sie keiner gesetzl. Hilfrist oder sogar einer Hilfsfrist von 30 Minuten unterworfen wäre. Denn im Fall des Falles werden Gutachter gehört die ihre Gutachten auf die allgemein üblichen und anerkannten Regeln stützen. Also ein riskantes Spiel was einige Kommunen spielen. Ich lasse mich hier gerne verbessern wenn ich etwas falsches schreibe. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | |||||
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Autor | Sieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / Bayern | 418110 | |||
Datum | 31.07.2007 15:35 | 4603 x gelesen | |||
ist denn schon bekannt, ob dieser Einwand auf fruchtbaren Boden gefallen ist? Wurde die Hilfsfrist aus dem Gesetzesvorschlag herausgenommen? Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten Mit kameradschaftlichen Grüßen Siggi Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 418126 | |||
Datum | 31.07.2007 17:41 | 4784 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldFür die Bestimmung der Hilfsfrist sind folgende Parameter entscheidend: Wenn ich mich nicht täusche, sind das die auf der ORBIT fußenden Zahlen. Wie ich 'hier' schon erwähnte, sind die heute wohl eher nicht mehr so aktuell...insofern als Grundlage für Hilfsfristen eher ungeeignet. mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! THL-Ausbildungsveranstaltung Challenge 2007 atemschutzunfaelle.eu | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 418149 | |||
Datum | 31.07.2007 19:11 | 4652 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian RidderWenn ich mich nicht täusche, sind das die auf der ORBIT fußenden Zahlen. also müsste sie noch kürzer sein, das kostet noch mehr Geld - und ist auf dem Land nicht haltbar, DARUM gehts - und weil das keiner gern zugibt, wirds verklausuliert. Fakt ist auch hier: Am Land lebt sichs ggf. leichter, schöner, billiger - aber es stirbt sich auch schneller... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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