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Themazulässige Motorleistung6 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorAxel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz419223
Datum07.08.2007 12:094599 x gelesen
Hallo

Ich habe aus meiner Maschinistenausbildung noch in Erinnerung, das die Motorleistung von Fahrzeugen zwischen 10 und 14kw je Tonne liegen soll/muss.
Ist diese Vorschrift noch gültig(richtig)?

Gruß Axel


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AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg419291
Datum07.08.2007 17:233965 x gelesen
Hallo,

die EN 1846-2 stellt lediglich Anforderungen an das Beschleunigsverhalten je nach Gewichtsklasse des Fahrzeuges, das heißt, dass aus dem Stand in einer bestimmten Zeit 100m zurückgelegt werden müssen bzw.auf 65 km/h beschleunigt werden muss.

Daraus kann man evtl. Erfahrungswerte ableiten, welches Leistungsgewicht nicht unterschritten werden sollte. Inwiefern deine dafür angegebenen Werte ausreichend sind, kann ich aber nicht beurteilen.

Gruß Mathias


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AutorAxel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz419304
Datum07.08.2007 18:053903 x gelesen
Hi

Ich habe dazu nochmals im Internet recherchiert und bin dabei auf folgende Unterlage gestossen :

Ausbildungsunterlagen Maschinist

Hier steht auf Seite 38 genau das was ich in Erinnerung hatte, nur aufgrund welcher Rechtslage?

Zum Beschleunigungswert : Wieviel Sekunden darf den ein 5,5t bzw ein 7,49t für die 100m bzw die 65km/h brauchen?

Gruß Axel


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz419331
Datum07.08.2007 19:283966 x gelesen
Hallo,

früher gab es eine genau definierte Motorleistungsanforderung an Feuerwehrfahrzeuge, meines Wissens über 6t zul. GG (bin jetzt zu faul zum genauen Nachschlagen). Was da ursprünglich definiert war, sollte eine Mindestleistung darstellen, war aber auch nach oben eingegrenzt. Es führte z.B. dazu, dass LF8/6 auf 7.5t-Fahrgestellen in den 90er Jahren nur max. ca. 140PS haben durften, während handelsübliche 7.5-Tonner der freien Wirtschaft schon meist 150PS hatten. MAN hatte damals sogar eigens eine gedrosselte Feuerwehrvariante mit 140PS angeboten, da man normalerweise nur Fahrgestelle mit 100 oder 150PS anbot.

Irgendwann erkannte man aber die Sinnlosigkeit dieser Vorschrift und strich die Maximalleistung.

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio419346
Datum07.08.2007 20:103972 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael Weyrichfrüher gab es eine genau definierte Motorleistungsanforderung an Feuerwehrfahrzeuge, meines Wissens über 6t zul. GG (bin jetzt zu faul zum genauen Nachschlagen). Was da ursprünglich definiert war, sollte eine Mindestleistung darstellen, war aber auch nach oben eingegrenzt.

12 +/- 2 kW / t.
DIN 14502-2, 3.1.3

Geschrieben von Michael WeyrichEs führte z.B. dazu, dass LF8/6 auf 7.5t-Fahrgestellen in den 90er Jahren nur max. ca. 140PS haben durften,

(12 + 2) x 7,5 x 1,36 = 142,8 PS :-)


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg419419
Datum08.08.2007 00:053925 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Axel RauchZum Beschleunigungswert : Wieviel Sekunden darf den ein 5,5t bzw ein 7,49t für die 100m bzw die 65km/h brauchen?

Habs dir als priv. Nachricht geschickt.

Gruß Mathias


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