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ThemaUVV Legenden und son Zeug - war: Feuerwehrleinen - wann mit in den Ein54 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW419594
Datum08.08.2007 14:5718827 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerIch denke, dass du ein Problem hat, wenn dir was passiert im Innenagriff und du hat deine Rettungsleine nicht dabei. Da stürzen sich der Staatsanwalt und der Unfallversicherer auf diese Verletzung der UVV.

Glaube ich aber nicht, mir fällt ein Balken in den Rücken (Gott möge es verhüten) und ich bin nicht versichert, weil ich die Leine nicht dabei habe?

Geschrieben von Anton KastnerWarst du schon einmal in einem alten Keller und hat dir deinen Schädel am niedrigen Sturz angestoßen. Ich glaube nicht, aber mir ist das schon einige Male passiert. Da ist es ganz schön, wenn man einen Helm aufhat.

Aber trägt dort auch jeder Bewohner einen Helm? Soll ich dann auch die Überhose und Überjacke anlassen, weil könnte ja verstehste?

Geschrieben von Anton KastnerSo, jetzt geh zu deinem Unfallversicherer nach einem Unfall im Feuerwehrdienst und erzähl dem, dass du nicht nach deren Norm ausgerüstet warst. Der freut sich wahrscheinlich sehr, dass sie nicht zahlen müssen und du schaust in die Röhre.

Glaube ich auch nicht. Und in die Röhre schaue ich schonmal gar nicht.

Geschrieben von Anton KastnerDarum sollen wir eigentlich immer nach FwDV ausgerüstet sein, auch bei noch so kleinen Einsätzen und uns nicht ausrüsten, wie es uns gefällt.

Je wo denn nun, die FwDV 1 schlägt doch nur mögliche Kombinationen vor, da steht aber nichts von wegen muss immer getragen werden. Die UVV gibt da auch nicht so viel vor, vor allem würde ich mich auch immer nach anderen UVV'en gucken und auch etwas dnach richten,z.B. die UVV Forsten. Aber das ist eine andere Sache.

Geschrieben von Anton KastnerAber nun zurück zum Helm beim Auspumpen eines Kellers.
Warst du schon einmal in einem alten Keller und hat dir deinen Schädel am niedrigen Sturz angestoßen. Ich glaube nicht, aber mir ist das schon einige Male passiert. Da ist es ganz schön, wenn man einen Helm aufhat.


Aber um das nun anders aufzurollen, wann bin ich denn dieser argumentation nach ohne Helm versichert?

Aber das wird Feuerwehr Deutschland wohl niemals los dieses immer alles anziehen ,weil UVV oder FwDV, ist ja auch egal, irgendow wird schon geschrieben stehen.

Ölspurabstreuen muss ich da auch einen Helm trgen? Weil wenn ich angefhren werden sollte, dann könnte ja der helm meinen Kopf vor dem Aufschlag auf dem PKW schützen?

Warumn trägt man in der DLk einen Helm, wenn man nur mal so aus spass hochfährt? Sieht man immer iweder wenn zum Feuerwehrfest Leute mitfahren dürfen, Politikern das neue Fahrzeug gezeigt wird, oder was auch immer, alle tragen da einen Helm, haben die Angst denen fällt der Himmel auf den Kopf?

Also PSA gehört situations angepasst getragen, sonst sind wir wieder da, das auch die Überbekleidung beim Waldbrand getragen wird, weil man muss ja angeblich immer alles anhaben sonst ist man nicht versichert.



Grüße
Thobias


Feuerwehrfest am 11.08. und 12.08.2007, mehr unter http://www.feuerwehr-deusen.de

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AutorOliv8er 8S., Walldorf / Bawü419597
Datum08.08.2007 15:0917623 x gelesen
Tach das ist doch mal was fürs Sommerloch!

Wie wärs denn mal mit nem FAQ "urban uvv legends"! oder so.

gibts bestimmt einige Klassiker dabei.

Gruß Olli


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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW419600
Datum08.08.2007 15:1217657 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastner: "Ich denke, dass du ein Problem hat, wenn dir was passiert im Innenagriff und du hat deine Rettungsleine nicht dabei."

Ach was, doch nicht automatisch. Schon einmal etwas von einem Adäquaten Kausalzusammenhang gehört?

Geschrieben von Anton Kastner: "Da ist es ganz schön, wenn man einen Helm aufhat."

Da geb ich Dir net ganz unrecht.

Geschrieben von Anton Kastner: "Darum sollen wir eigentlich immer nach FwDV ausgerüstet sein, auch bei noch so kleinen Einsätzen und uns nicht ausrüsten, wie es uns gefällt."

Neeeee. Seh ich ganz anders. Wie gesagt: Adäquater Kausalzusammenhang.


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW419609
Datum08.08.2007 15:2617683 x gelesen
Hallo,

Letztens wurde mir gegenüber die Kombination aus Hollandtuch UND Nackenleder wie folgt begründet:

Ohne Nackenleder hat man keinen Versicherungsschutz

Da musste ich etwas schmunzeln. Nebenbei ist es auch ein riesen Gefummel beides an den Helm zu bekommen und bekloppt aussehen tuts auch noch. ;-)

Es war niemand hier aus der Wehr.


Gruß,

Julian


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern419611
Datum08.08.2007 15:3017657 x gelesen
Geschrieben von Thobias Schürmannweil man muss ja angeblich immer alles anhaben sonst ist man nicht versichert.


Dann erklär dem Kollegen doch wieso das nicht so ist...Damit ist ihm nämlich bestimmt mehr geholfen als mit einem Beitrag wie dem obigen.


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

THL-Ausbildungsveranstaltung Challenge 2007

atemschutzunfaelle.eu

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar419612
Datum08.08.2007 15:3017685 x gelesen
@ Tobias

Amen

Mein Lieblingsargumente für HUPF 1 Jacken im Sommer

- Die Verwaltung ist da, die wollen auch sehen für was die Geld aus geben
- Was gut für die Kälte ist ist auch gut für die Hitze

und der Klassiker

- Die Einheitlichkeit


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz419618
Datum08.08.2007 15:4417772 x gelesen
Hallo!

Verspricht ein recht interessanter Beitrag zu werden.

Also, ich hau mir im Keller als FA beim Hochwasser an einem Sturz die Murmel an. Ich hatte keinen Helm auf, also zahlt die Versicherung nicht. Ich hau mir dort die Murmel als Privatmann an, der nur bei auspumpen hilft, also zahlt die Versicherung?

Ich trage keinen Helm und bin also nicht versichert? Gut, wie sieht es dann aus wenn ich mir das Bein breche oder sonst wie auf den Hintern falle? Mit Helm wird gezahlt, ohne Helm nicht?

Geschrieben von Julian HolsingOhne Nackenleder hat man keinen Versicherungsschutz

Leute, die Unfallversicherung zahlt nur dann nicht bzw. holt sich ihr Geld wieder wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Ich müsste schon mit Sandalen, kurzen Hosen, T-Shirt und Freiszeitmütze in den Innangriff gehen.
Schutzkleidung schützt nur dann wenn sie Situationbedingt richtig ausgewählt wurde.

Ich habe schon im Sommer bei 30 und mehr Grad im Schatten FA in vollem Gedöns (Haix-Superduperelitespezialkommandofirefighter-Stiefeln, Überhose, Überjacke, Warnweste, Sicherheitsgutz, Handschuhen und Helm) Ölspuren in einer Seitenstraße abstreuen gesehen. Alles mit der tollen Begründung, wenn etwas passiert sind wir wenigstens versichert. Fragte mich nur dann wo die Warnschilder waren, egal, hauptsache die Schutzbekleidung war nach Vorschrift. Ach ja, wer zahlt dann bei hitzebedingten Schäden?

Ein "guter" Feuerwehrmann weiß wann und wo er welche Schutzkleidung oder Ausrüstung anzulegen hat. Wer "Overdressed" in den Einsatz geht gefährdet sich selbst und seine Kollegen. Schon mal darüber nachgedacht? Das wird aber keiner gerne offen zugeben.

Auch eine nette Legende ist das Rauchen mit aufgesetztem Helm, aber das wird OT.

Welche UVV-Legenden gibt es noch?

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW419619
Datum08.08.2007 15:4517662 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderGeschrieben von Thobias Schürmann
weil man muss ja angeblich immer alles anhaben sonst ist man nicht versichert.



Dann erklär dem Kollegen doch wieso das nicht so ist...Damit ist ihm nämlich bestimmt mehr geholfen als mit einem Beitrag wie dem obigen.


Mache ich gerne, ... später,

so konnte ich kurz und knapp antworten, ausserdem fehlt mir irgendwie gerade der Antrieb das zum n-ten mal zu erklären, sei es per Internet oder im gespräch, vor allem, weil man sooft auf Taube Ohren zu diesem Thema trifft.

Um mir in der Hinsicht das leben leichter zu machen habe ich mal ein kleines Papier erstellt und einige "Legenden" aufgeschrieben und dan wiederlegt, sogar mit Zitaten aus UVV und FwDV.

Jedoch habe ich leider nicht alles im Kopf und weil ich auch noch faul bin werde ich später das papier abtippen und dann hier rein stellen.

Zufireden?

MFG
Thobias


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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW419620
Datum08.08.2007 15:4617598 x gelesen
...deswegen spreche ich die ganze Zeit vom Kausalzusammenhang!


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen419621
Datum08.08.2007 15:4917599 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingLetztens wurde mir gegenüber die Kombination aus Hollandtuch UND Nackenleder wie folgt begründet:


Ohne Nackenleder hat man keinen Versicherungsschutz


Da musste ich etwas schmunzeln. Nebenbei ist es auch ein riesen Gefummel beides an den Helm zu bekommen und bekloppt aussehen tuts auch noch. ;-)


Mache ich auch so. Um meine Anschaffung zu schützen. Der flüssige Kunststoff kann besser aufs Nackenleder überm Hollandtuch tropfen als aufs Hollandtuch selber.
Einen anderen Sinn macht es in der Tat nicht.


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW419622
Datum08.08.2007 15:5017631 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldLeute, die Unfallversicherung zahlt nur dann nicht bzw. holt sich ihr Geld wieder wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Ich müsste schon mit Sandalen, kurzen Hosen, T-Shirt und Freiszeitmütze in den Innangriff gehen.
Schutzkleidung schützt nur dann wenn sie Situationbedingt richtig ausgewählt wurde.

Ich habe schon im Sommer bei 30 und mehr Grad im Schatten FA in vollem Gedöns (Haix-Superduperelitespezialkommandofirefighter-Stiefeln, Überhose, Überjacke, Warnweste, Sicherheitsgutz, Handschuhen und Helm) Ölspuren in einer Seitenstraße abstreuen gesehen. Alles mit der tollen Begründung, wenn etwas passiert sind wir wenigstens versichert. Fragte mich nur dann wo die Warnschilder waren, egal, hauptsache die Schutzbekleidung war nach Vorschrift. Ach ja, wer zahlt dann bei hitzebedingten Schäden?

Ein "guter" Feuerwehrmann weiß wann und wo er welche Schutzkleidung oder Ausrüstung anzulegen hat. Wer "Overdressed" in den Einsatz geht gefährdet sich selbst und seine Kollegen. Schon mal darüber nachgedacht? Das wird aber keiner gerne offen zugeben.


Du sprichts mir aus der Seele! Da kann man nur Amen sagen!

Geschrieben von Jakob TheobaldAuch eine nette Legende ist das Rauchen mit aufgesetztem Helm, aber das wird OT.

Stimmt daran hatte ich in diesem zusammenhang noch gar nicht gedacht.

Geschrieben von Jakob TheobaldWelche UVV-Legenden gibt es noch?

Flammschutzhaube muss immer getragen werden um Schnittverletzungen im Gesicht zu vermeiden. Wurde mir so sogar von einem Ausbilder bei einem Lehrgang erzählt. Aber weil sie gegen Schnittverletzungen im Gesicht schützt heißt sie ja auch Flammschutzhaube, Ja nee is klar ne.

Anderes Beispiel wo zu schlaff mit der PSA umgegangen ist ist:;
Visier (Gesichtschutz) reicht aus, Schutzbrille braucht man nicht.

Grüße
Thobias


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz419624
Datum08.08.2007 15:5217660 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian Besch- Die Verwaltung ist da, die wollen auch sehen für was die Geld aus geben

Interessiert die Verwaltung nicht, wohl eher interessant für den Kämmerer dürfte sein wo er einsparen kann. Also könnte man sich so auch ein schönes Eigentor schießen.

Geschrieben von Florian Besch- Was gut für die Kälte ist ist auch gut für die Hitze

Der ultimativ dümmste und verantwortungsloseste Spruch seit bestehen der Menschheit. Wer so etwas ernsthaft rauslässt den möchte ich gerne mal in voller Montur (mit langer Angoraunterwäsche) ein paar Runden um den Sportplatz laufen lassen. Schwitzen dürfte er ja nicht weil er ja auch nicht friert. Und wenn er dann vom Hitzschlag gefällt wird, einfach in einen warmen Raum bringen und langsam aufwärmen upps..... macht man das bei Erfrierungen nicht auch so? Ääähhh... ich dachte was gut gegen Kälte ist ist auch gut gegen die Hitze????

Geschrieben von Florian Besch- Die Einheitlichkeit

Wen interessiert das denn?
Arbeiten mit dem Material von 2007, mit dem Wissen von 1990 und mit der Einstellung von 1905?

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW419625
Datum08.08.2007 15:5217668 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingKombination aus Hollandtuch UND Nackenleder

Naja, trage ich auch so, da das leder flüssigkeiten aller Art doch etwas besser abweit und man kann so schön die Regenrinne formen ;-)

Ich finde es sieht sogar besser aus mit - aber über Geschmack lässt sich ja streiten

MFG
Thobias


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)419629
Datum08.08.2007 15:5717666 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannUm mir in der Hinsicht das leben leichter zu machen habe ich mal ein kleines Papier erstellt und einige "Legenden" aufgeschrieben und dan wiederlegt, sogar mit Zitaten aus UVV und FwDV.Das "Papier" wäre hier in den FAQ doch wunderbar aufgehoben, sofern inhaltlich i.O. Daher fänd ich es wirklich gut, wenn du es hier mal zum besten gibst, und wir pflücken es auseinander schauen es uns an.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP419630
Datum08.08.2007 15:5917645 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldArbeiten mit dem Material von 2007, mit dem Wissen von 1990 und mit der Einstellung von 1905?


Ein wirklich toller Spruch der die Einstellung vieler, vor allem älterer, FA zusammenfasst.
Darf ich mir den für meine Signatur klauen?

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW419634
Datum08.08.2007 16:0417569 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDas "Papier" wäre hier in den FAQ doch wunderbar aufgehoben, sofern inhaltlich i.O. Daher fänd ich es wirklich gut, wenn du es hier mal zum besten gibst, und wir pflücken es auseinander schauen es uns an.

Werde ich machen, und auf das auseinanderpflücken freue ich mich schon - denn man kann ja immer noch etwas dazu lernen!

Grüße
Thobias


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar419636
Datum08.08.2007 16:0517652 x gelesen
Auch sehr beliebt, gerade bei mehrmaligem bohren

"Weil es so ist"

Wir sollten wirklich die besten Mythen zu Papier bringen

@ Sebastian K

Das im Saarland die Feuerwehrfzge 2 sprachig beschriftet sind gehört nicht dazu


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorOliv8er 8S., Walldorf / Bawü419641
Datum08.08.2007 16:1117657 x gelesen
unbedingt !

Da geht einiges.

Auch gern genommen: Man darf nur orangene Jacken kaufen wegen Warnwirkung und so ...

... oder wenn der Kunstoffhelm runterfällt muss man ihn ausmustern.

etc, etc, etc,


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW419648
Datum08.08.2007 16:1717642 x gelesen
Ah da fällt mir noch einer ein.

Auch wenn die Warnweste ausreicht oder die Überjacke (wenn als ersatz Warnweste zugelassen)getragen wird muss trotzdem die Überhose (wegen der zusätzlichen reflexstreifen) und der Helm (weil nachleuchtend und ein kleiner Reflexstreife) getragen werden um sich im Straßenverkehr bewegen zu dürfen.

Grüße
Thobias


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz419656
Datum08.08.2007 16:3417564 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael LinkenbachDarf ich mir den für meine Signatur klauen?

Aber ja doch!

Gruß

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg419660
Datum08.08.2007 16:3817575 x gelesen
Früher als wir noch in Schaftstiefeln rumliefen:

"Immer schön die Hosenbeine über die Stiefel"!

Das machte ja in 80% der Einsätze Sinn - heißes oder kaltes Wasser läuft hinein, glühende Teile usw. aber nicht immer, hat sich heute gottseidank durch die Schnürstiefel erledigt.

Gruß vom See
Jürgen


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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg419662
Datum08.08.2007 16:4517697 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch
- Die Einheitlichkeit

Hey den kenn ich noch von der grünen Truppe ;) Da hat das allerdings auch irgendwie mehr sinn gemacht zum Teil.

Ansonsten bin ich ein Freund des gesunden Menschenverstandes. Ist es draussen Warm und es geht zu einem THL Einsatz, werf ich mir mein Hupf 3 Jäckchen über und ggf. noch eine Warnweste. Eine völlig ausreichende Klamotte. Natürlich nehmich mir Überjacke und Überhose entsprechend mit, man weiss ja nie. Aber heute Vormittag fürs Kellerauspumpen ne Europ 2000 anziehen oder selbst nen guten Jäger 90? Nicht wirklich. Ich schwitz doch nicht gern und von Materialschonung ganz zu schweigen.

Manchen Menschen ist es aber sicherlich ziemlich schwer beizubringen, wieso es ausreicht so ein leichtes (und böserweise auchnoch schwarzes [!] Jäckchen anzuziehen anstatt sich vollständig zu schützen. Wenn ich schon arbeiten muss, dann will ich das auch mit dem größtmöglichen Komfort tun. Wenn sich das auchnoch verbinden lässt mit der selben Schutzwirkung, ja wieso soll ich mir denn dann das Leben extra schwer machen?


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar419670
Datum08.08.2007 16:5917654 x gelesen
Geschrieben von Jens FischerHey den kenn ich noch von der grünen Truppe ;)

Mich oder die Einheitlichkeit ?

Bei der Firma hat man sich aber auch richtig Gedanken gemacht und nicht jeden Tag Kampfmittelweste und SMOK getragen weil da war


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg419672
Datum08.08.2007 17:0117660 x gelesen
Die Einheitlichkeit ;)

Zumindest im normalen Dienst hat man es auch bei zweckmäßiger Kleidung gehalten. Nässeschutz wenns nass war, Kälteschutz wenns kalt war, etc. Stimmt. Bei den Ausbildungen hingegen...nunja ;) Anderes Thema.


Gruß,

Jens

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Feuerwehr Wernau

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP419675
Datum08.08.2007 17:0617609 x gelesen
Die 37/10- und Gefechtsfeldformaldienstfetischisten scheinen in letzter Zeit auch bei der Feuerwehr aufzutauchen. Egal was es an Rückständen noch aufzuholen gibt, Hauptsache wir sehen alle gleich aus.
Man muss halt Schwerpunkte setzen.....


Gruß
ML


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz419681
Datum08.08.2007 17:1817629 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael LinkenbachEgal was es an Rückständen noch aufzuholen gibt, Hauptsache wir sehen alle gleich aus.
Man muss halt Schwerpunkte setzen.....


Wenn es alle zusammen falsch machen, fällt es vielleicht (einem Außenstehenden) nicht auf.

Gruß
Christian


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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg419685
Datum08.08.2007 17:2117639 x gelesen
Oder man traut sich nicht etwas zu entscheiden, das SO vielleicht nicht in der Vorschrift steht und wenn man davon abweicht...uuuh Gefahr. Weil...wenn das wo steht ists immer "leichter" zu argumentieren.


Gruß,

Jens

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Feuerwehr Wernau

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg419687
Datum08.08.2007 17:2817599 x gelesen
Geschrieben von Jens Fischer

Bei den Ausbildungen hingegen...nunja ;) Anderes Thema.
Ich kann ja schlecht in Sportsachen eine ABC-Lage ausbilden *g*

Gruß
Jörg


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern419689
Datum08.08.2007 17:3017678 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Jakob TheobaldAuch eine nette Legende ist das Rauchen mit aufgesetztem Helm, aber das wird OT

[sarkasmus] Zeit für einen Sammelthread aktuell laufender Themen unter dem Titel:
Bin ich versichert wenn ich trotz des Nichtraucherschutzgesetztes im Feuerwehrhaus (Kompromiss mit den Nichtrauchern, die solange raus ins Freie gehen!) rauche und daraufhin an einer durch Rauchen verursachten Erkrankung sterbe wenn ich dabei keinen Helm aufhatte? [/sarkasmus]


Grüße
Magnus

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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg419692
Datum08.08.2007 17:3317611 x gelesen
Ich hab nen Pickel auf der Schulter, ich kann alles, ausserdem, bei der Lw.....naja ;) Da geht so einiges :)


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar419694
Datum08.08.2007 17:3617569 x gelesen
Geschrieben von Jens Fischer, bei der Lw

Ich dachte wir sprechen von der Armee


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen419730
Datum08.08.2007 18:3517641 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian Beschund der Klassiker

- Die Einheitlichkeit


da zeig ich dann immer gerne Solche Bilder... Da sind noch nicht alle Kombinationen drauf, die es bei uns in der Wehr geben kann...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen419734
Datum08.08.2007 18:4617633 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Jakob Theobald
Geschrieben von Florian Besch- Was gut für die Kälte ist ist auch gut für die Hitze

Der ultimativ dümmste und verantwortungsloseste Spruch seit bestehen der Menschheit.


Naja, im Kern trifft's ja zu (zumindest unter Vernachlässigung der Materialeigenschaften hinsichtlich Kälteversprödung bzw. Flammfestigkeit). Dummerweise aber nur für Temperaturen, die deutlich von der Körpertemperatur abweichen und deren Regulationsmechanismen an die Grenze treiben. Das ist für gewöhnlich zwischen April und Oktober außerhalb von Brandräumen eher selten der Fall...

Gruß,
Thorben


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg419735
Datum08.08.2007 18:4917557 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhut

da zeig ich dann immer gerne Solche Bilder... Da sind noch nicht alle Kombinationen drauf, die es bei uns in der Wehr geben kann...
Oh Gott ... da würden hier sicherlich einige im Kreis springen.
*g*

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz419747
Datum08.08.2007 19:4117555 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Magnus Hammerl[sarkasmus] Zeit für einen Sammelthread aktuell laufender Themen unter dem Titel:
Bin ich versichert wenn ich trotz des Nichtraucherschutzgesetztes im Feuerwehrhaus (Kompromiss mit den Nichtrauchern, die solange raus ins Freie gehen!) rauche und daraufhin an einer durch Rauchen verursachten Erkrankung sterbe wenn ich dabei keinen Helm aufhatte? [/sarkasmus]



Das war für heute der beste!


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)419763
Datum08.08.2007 20:3017584 x gelesen
Auch nett: Die Reflexstreifen auf Handschuhen und Stiefelschaft müssen sein, um die Vorgaben der Hupf zu erreichen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg419811
Datum09.08.2007 01:0617555 x gelesen
Ahoi!
Geschrieben von Christian Fleschhutda zeig ich dann immer gerne Solche Bilder... Da sind noch nicht alle Kombinationen drauf, die es bei uns in der Wehr geben kann...


Lass mich raten: der zweite von links ist ein Feuerwehrmann, oder? Korrigiere mich, wenn ich falsch liege - ist ein ziemlich kniffliges Suchbild...

Howdie, MaWe


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW419979
Datum10.08.2007 00:3518516 x gelesen
So habe jetzt meinen schlauen Ordner mitgenommen und nehme mir jetzt Zeit hier etwas zu erklären.

1. Übersicht Gesetze, Vorschriften Dienstvorschriften, Normen.

Da hätten wir erstmal an Gesetzen die annähernd mit UVV bei der Feuerwehr zu tun haben und das wäre das Sozialgesetzbuch, wird auch in einigen UVV'en zitiert, darauf verwiesen, als nächstes käme das Arbeitsschutzgesetz und dann könnte man auch noch die Arbeitsstättenverordnung.
Nicht zu vernachlässigen sind natürlich auch das Grundgesetz, etc. die aber wenig über Unfallverhütung aussagen.

Das nächste wären die Unfallverhütungsvorschriften, die Mehrzahl hier zu verwenden ist korrekt, da es mehrere gibt.Hier die Übersicht über alle GUV_Vorschriften- und Regelwerke. Davon sind einige für uns im Feuerwehrdienst und Feuerwehreinsatz interressant.

Fange wir mal an, da wäre als aller erstes die GUV-V A 1 "Grundsätze der Prävention" (auf diese wird sogar in der UVV Feuerwehren hingewiesen), dann gibt es noch die GUV-V C 53 "Feuerwehren", diese ist für uns natürlich am interressantesten. Weitere zu beachtende Vorschriften und Regelwerke wären: GUV-V C 51 "UVV Forsten", GUV-C C 52 "Straßenreinigung"; GUV-V D 29 "UVV Fahrzeuge"; GUV-V D 36 "UVV Leitern und Tritte", GUV-R 189 "Einsatz von Schutzkleidung"; GUV-R 190 "Atemschutzgeräte", GUV-R 191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz", GUV-R 192 "Benutzung von Augen- und Gesichtschutz", GUV-R 193 "Benutzung von Kopfschutz", GUV-R 194 "Einsatz von Gehörschützern", GUV-R 195 "Einsatz von Schutzhandschuhen", GUV-R 196 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz", GUV-R 199 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Helten und Retten", GUV-I 8528 "Sicherheit und Gesundheitsschutz im und um das Feuerwehrhaus", GUV-I 8554 "Sicherheit im Feuerwehrhaus", GUV-I 8558 "Sicherer Feuerwehrdienst", GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst, Arbeitshilfen zur Unfallverhütung", GUV_I 8652 "Sicherheitserziehung in der Jugendfeuerwehr. GUV-I 8655 "Feuerwehr-Sicherheit - Information für Führungskräfte" und die GUV-G 9102 "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr. Wer diese alle nachlesen möchte, kann sie hier finden.

Es handelt sich dabei (fast) immer um Durchführungsanweisungen, also nicht mit einem gestez zu vergleichen.

Schlussendlich sind dann auch noch die Feuerwehrdienstvorschriften maßgebend. Hier gibt es eine Übersicht über alle FwDV'en. Aber Maßgeblich sind erstmal nur die FwDV 1, die FwDV 3, die FwDV 7 und die FwDV 13.

So haben wir schon mal eine Flut an Gesetzen und Vorschriften für die Feuerwehr erreicht. Jetzt muss man natürlich in der Lage sein, zu bewerten und entscheiden welche davon in erster Linie wichtig sind und zu betrachten sind und wann man mit welchen Vorschrfiten eigentlich in Kontakt kommt. So bewegen wir uns ja nur bei bestimmten Maßnahmen z.B. im Rahmen der UVV Forsten.

Auch ist es schwer zu definieren wie denn jetzt die Feuerwehr unter die Arbeitsstättenverordnung fällt, da ja entweder das Gerätzehaus die Arbeitsstätte ist, oder die Einsatzstelle, nur ist es leider schwer eine Einsatzstelle über die Arbeitsstättenverodrnung zu definieren. Trotzdem kann man auch dort hilfreiche und richtungsweisende Regeln finden.

Was man aber auch nicht vergessen darf sind die unzähligen DIN Normen die auch Feuerwehr im Einsatz betreffen, z.B. die DIN VDE 0132 "Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen".

2. Nochmal etwas Rechtskunde

Jeder dürfte noch irgendwie den Rechtfertigenden Notstand im Kopf habe, Rechtfertigender Notstand bedeutet ja, das verbotene Sachen erlaubt sind, wenn dadurch etwas höher wertiges gerettet wird. (Beispiel ist die Leiter vom nachbarn klauen um eine Person mit dieser Leiter zu retten.)

Den rechtfertigenden Notstand kennt das UVV Recht so nicht, und wer die UVV Feuerwehren mal aufmerksam liest wird auch diesen viel Ziterten Satz "Zur Menschenrettung darf von der UVV abewichen werden" nicht finden. Den scheint es also gar nicht zu geben. Das heißt, das was da vorgeschrieben wird ist bindend. Nur wichtig ist da was dort vorgeschrieben wird und das ist bei genauer Betrachtungsweise eigentlich gar nicht viel (dazu aber später). Also diese Annahme die eigentlich deckungsgleich mit dem rechtfertigen Notstand ist gibt es gar nicht.

In den Feuerwehr-Dienstvorschriften ist das anders, wenn dort zu beginn steht "Der Führer einer taktischen Einheit kann von den Regelungen dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift abweichen, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist." Aber auch nur wenn es in der FwDV erwähnt wird.

3. Ein Blick in die Gesetze und Vorschriften.

Ich fange mit der GUV-V A 1 "Grundsätze der Prävention" an.
Dort wird im § 1 der Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften definiert, zum einem Unternehme und beschäftige, zum anderen Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b Sozialgesetzuch (SGB). Nach den Prlichten des Unternehmers, werden auch die OPflichten der Verscherten definiert. Dort wird unter anderem aufgeführt, das der Versicherte verpflichtet ist nach seinenn Möglichkeiten für Sicherheit zu sorgen, auch wird erwähnt das versichterte sich nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen mitteln in einen Zustand versetzen dürfen, durch den andere oder man selbst gefährdet werden. Auch die Unterstützungspflichten werden hier definiert. Im § 17 ist der Hinweis, das Einrichtungen, Arbveitsmittel und Arbeitstoffe, sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß verwendet werden sollen, wenn benötigt.
Es folgt die Organistion des Arbeitsschutzes, ehe im vierten Abschnitt die Persönliche Schutzausrüstung behandelt wird. § 29 regelt die Bereitstellung der PSA durch den Unternehmer, es wird auch auf die PSA-Benutzungsverordnung hingewiesen.
Der § 30 regelt die Benutzung, die Versichtern haben dadurch die PSA bestimmungsmäßig zu benutzen.
Schließlich wird im fünften kapitel die Ordnungswidrigkeiten behandelt, es sind einige aufgelistet. Versicherte handeln demnach nur Ordnungswiderig wenn sie unter einfluss von Drogen, Alkohol,etc. stehen, die PSA nicht ordnungsgemäß benutzen, pfelegen, prüfen und Mängel nicht melden. Dort steht auch das dies vorsätzlich oder fahrlässig geschehen muss, es steht aber nichts davon, das der Unfallschutz dadurch erlischt.

Nach diesem noch sehr allgemeinem Teil möchte ich mich jetzt nur noch mit den Bestimmungen über die PSA in UVV'en, FwDV'en und Gesetzen beschäftigen, da es darum in der Diskussion ja ging.

Nehmen wir dazu mal die Liblings UVV in der ja alles stehen soll und die oft falsch zitiert wird - die UVV Feuerwehren (GUV-C 53)

Persönliche Schutzausrüstung ist im § 12 geregelt.

Geschrieben von ---UVV Feuerwehr--- Persönliche Schutzausrüstung
§ 12 (1) Zum Scgutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung , Übung und Einsatz müssen folgende persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden:
1. Feuerwehrschutzanzug
2. Feuerwerhelm mit Nackenschutz
3. Feuerwehrschutzhandschuhe
4, Feuerwehrschutzschuhwerk

Es folgen Hinweise wann es sich um Schutzkleidung im Sinne dieser UVV handelt im allgemei9nen soll sich da nach den Länderspezifischen regelungen oder nach DIN-Normen gerichtet werden.

Wichtig ist hierbei die Textpassage: Zum Schutz ... müssen folgende persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden:...

Also die müssen zur Verfügung gestellt werden, dass heißt aber nicht die müssen immer getragen werden.

Weiter schreibt die UVV Feuerwehren (2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind:
Zu § 12 Abs. 2:
Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere:
- Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen,
- Feuerwerhhaltegurt entsprechend DIN 14 927 ...
- Chemikalienschutzanzüge nach vfdb-Richtlinie 0802 ...
- Hitzeschutzkleidung
- Kontaminationsschutzkleidung
- Atemschutzgeräte nach vfdb-Richtlinie 0802 ...
- Feuerschutzhauben entsprechend DIN EN 13911 ...
- Augen-, Gesichtsschutz (vgl. GUV-Regel "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz) ...
- Feuerwehrleine gemäß DIN 14 920 ...
- Auftriebsmittel wie Rettungskragen und Schwimmwesten gemäßg DIN EN 399 ...
- Tauchgeräte nach vfdb-Richtlinie 0803 ...
- Gehörschutzmittel entsprechend DIN EN 352 Teil 1 ...


Zu § 12 werden dann noch grundsätze der Präventiuon und Prüfung erklärt und festgelegt das zum Schutz vor Gefahren des FW-Dienstes für jeden FA die Absatz 1 N. 1 bis 4 bezeichnete PSA bereitgestellt werden muss, dass heißt auch das noch nichtmal jeder FA über einen Feuerwehrhaltegurt verfügen muss.

Da im Absatz 2 auch steht ... sind insbesondere kann diese Auflistung auch noch belibig erweitert werden, wie Schnittschutzkleidung, Absturzsicherung, etc.

Auch steht dort geschrieben bei besonderen Gefahren müssen spezielle PSA vorhenden sein und auch nur dann müssen Sie verwendet werden wenn die Gefahr da ist.

Der allgemeinen Meinugn zum Thema es ist immer alles zu tragen um versicherungsschutz zu haben folgend müsste man, da in diesem Absatz gemeinsam erwähnt immer CSA, PA, Gurt, Leine, Schwimmweste, etc. getragen werden um sich vor jeder eventualität zu schützen.

Da dies aber nicht der Fall ist und es so dort nicht geschrieben steht trifft diese Legende nicht zu!

Auch der Helm oder die Handschuhe müssen nicht immer getragen werden, denn dazu macht die UVV Feuerwehren auch gar keine Angaben.

Also wo könnte es sonst noch stehen? Zum Beispiel in den Benutzungsanweisungen zur PSA (siehe oben alle unter UVV aufgelistet=) oder in einer FwDV oder in einem Gesetz oder auch in allen drei, dann ist die Frage bei wiedersprüchlichen Aussagen was befolgt werden muss. Und da sollte auch nioch bekannt sein aus der Rechtskunde dass das grundgestezt über allem steht, dann kommen Bundesgesetze, danach landesrecht, dann kommunales Recht und ganz zum schluss kommen Dienstanweisungen. Eine Dienstanweisung die gegen ein höherwertiges gesetz verstößt ist ungültig (Krasses verständlich beispiel wäre man solle laut Dienstanweisung klauen um Geld für die Kasse zu besorgen, ist aber schon anders geregelt das es nicht erlaubt ist und darf deswegen nicht durch eine Dienstanweisung geändert werden.)

Also ein Blick in die FwDV.

Die FwDV 3 schreibt nichts zur PSA vor, nur etwas zum Atemschutz wird dort beschrieben und zwar das der Angriffstrupp sich damit auf der Anfahrt ausrüsten soll, aber was an Einsatzausrüstung mitzunehmen ist, sit dort nicht definiert.

Die FwDV 7 schreibt auch nichts zur zusätzlichen PSA im Atemschutzeinsatz.

Die FwDV 13 schreibt in der alten Fassung immer noch die PSA vor, in der neuen FwDV 3 TH (die die FwDV 13.1 ersetzen soll) wird die PSA nicht mehr erwähnt. Als PSA steht dort:
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (per definitionegal ob Nackenleder oder "Hollandtuch"
- Feuerwehrdienstanzug
- Fangleine (heute Feuerwehrleine)
- Feuerwehr-Sicherheitsgurt (heute Haltegurt)
- Atemschutzmaske
- Arbeitshandschuhe
- Feuerwehrbeil und
- Feuerwehrstiefel.

Aber wer hat heute noch die Signalpfeife dabei? Keiner eigentlich, also ich habe noch nicht mal eine.
Aber das ist auch kein Problem, da in der FwDV 13.1 auch noch steht, dass abweichungen von der PSA sich durch die Art des Einsatzes oder den Befehl des Gruppenführers ergeben.

Also darf auch hier auf PSA verzichtet werden wenn sie nicht notwendig ist. Kann der Kopf nicht verletzt werden braucht man also keinen Helm zu tragen.

Betrachten wir nun mal die FwDV 1 die als letzte FwDV noch aussagen zur PSA tätigt.

Als Mindestschutzausrüstung wird dort exakt das gleiche wie in der UVV Feuerwehre beschrieben:
1. Feuerwehrschutzanzug
2. Feuerwerhelm mit Nackenschutz
3. Feuerwehrschutzhandschuhe
4. Feuerwehrschutzschuhwerk

Alles weitere was dort dann beschrieben wird sind ergänzungen für den Lösch- oder Hilfeleistungseinsatz.

Es steht "Entsprechend den Erfordernissen, z.B.
- Feuerwehrhaltegurt .... (lest alles weitere bitte selber in der FwDV 1 nach, Danke.)

Es ist immer nur von ggf., entsprechend den Erfordernissen, usw. die sprache, also nichts bindendes für den Einstaz und nichts was verpflichtet.

Bleibt nur noch die Frage wo man eine wirklich hilfreiche Vorgabe finden könnte, und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt im § 5 auf, das der Arbeitgeber zu einer Gefährdungsanalye bei allen Töätigkeiten verpflichtet ist und darüber wird die PSA ermittelt und anewendet.

Bei einem Einsatzleiter oder Einheitsführer handelt es sich ja eigentlich nicht um einen Arbeitgeber laut definition, trotzdem sollte man diesen Artikel zu rate ziehen, da er die beste Aussage zur PSA, auch für die Feuerwehr tätigt.

Es heißt im Klartext man muss sich nur dagegen schützen, wo durch eine Gefahr ausgeht oder die Teile des Körpers schützen für die eine Gefahr besteht.

Und um noch mal hier darauf hin zuweisen auch in der UVV Feuerwehr steht unter Ordnungswidrigkeit nichts von einem fehlenden Verischerungsschutz, nur weil eine Vorgabe nicht eingehalten wurde (ist eigentlich auch schwer, weil nichts richtig vorgegebenm wird) und bei Ordnungswidrigkeiten ist auch wieder nur die Rede von fahrlässig oder vorsätzlich.

Da kein Fall beschrieben wird in dem eine bestimmte PSA benutzt werden muss, gibt es auch keine Vorgabe was wann zu tragen ist. Deswegen ist auch hier Gesunder Menscheverstand eine wichtige Säule.

Wenn ich eine Ölspurbeseitige muss ich meine Einsatzstelle ordentlich absichern und entsprechende Warnkleidung tragen 8eine Warnweste die die DIN EN erfüllt reicht schon aus), dort braucht man keinen Helm und auch keine schwere Überkleidung (denkt an den eigenen Körper, vor allem wenn es warm ist). Beispiel über den Tellerand hinaus wäre: Habt ihr schon mal einen Mitarbeiter der Autobahnmeisterei oder Straßenbetriebe mit Helm gesehen? (Bestimmt, wenn es eine Gefahr gab es könnte ihm etwas auf dem Kopf fallen, aber bei normalen tätigkeiten wie Straßekehen, Ölspurbeseitigen,... dürftet auch ihr noch keinen gesehen haben). Dabei ist es egal ob der Helm so schön nachleuchtet und man deswegen besser gesehn wird, er ist erstmal nicht nötig. Ebenso besteht in einem Keller in dem etwas Wasser steht keine Gefahr das einem die Decke auf dem Kopf fällt, deswegen ist kein helm notwendig.

Da der Feuerwehrhelm ebenfalls kein Sturzhelm ist, ist er auch nicht nötig, wenn mit der Drehleiter hochgefshren wird, beispielsweise bei einem Feuerwehrfest oder um Politikern die DLK und/ oder die Stadt von oben zu zeigen, auch die nicht-Feuerwehr-Mitfahrer benötigen keinen Helm.

Wenn die Feuerwehrleine nicht eingesetzt werden kann, muss man sie ach nicht mitführen,

wenn der Feuerwehrhaltegurt nicht benötigt wird (achtet hier auch auf den namen Feuerwehrhaltegurt, er ist zum Hlaten, vor allem in absturzgefährdeten Bereichen gedacht), so muss er auch nicht getragen werden. - Und ich kenne übungen, da müssen ihn unbedingt alle tragen auch der Maschinist und Melder und auch der Schlauchtrupp der nur die Leiter unten festhalten muss - auch das alles nicht notwendig.

Das lässt sich jetzt auf alle Beispiele ausweiten.

Deswegen kann ich hier nur sagen macht immer eine Gefährdungsanalyse (Schema AAAA-C-EEEE- erweitert um A-B-E ist hilfreich dabei, aber nicht nur dieses beachten) und entscheidet dann gegen was ihr euch schützen müsst. So sehen es die GUV- Vorschirften und Regeln vor, ebenso wie das Arbeitsschutzgesetz.

Ich hoffe so jetzt alle Unklarheiten beseitigt zu haben und auch begründet zu haben, warum ich nicht glaube das mein Versicherungsschutz erlischt, wenn ich nicht die Feuerwehrleine dabei habe (einfach meinen Ausgangspost durchlesen dann seht ihr auf was ich geantwortet habe.)

Mit kameradschftlichen Grüßen

Thobias

P.S. wer hier Fehler findet oder Anmerkungen zu bestimmten Aussagen hat, keine Angst, zerpflückt diesen text hier ruhig, auch ich kann immer noch dazu lernen :-)


Feuerwehrfest am 11.08. und 12.08.2007, mehr unter http://www.feuerwehr-deusen.de

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW419980
Datum10.08.2007 00:3617616 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDas "Papier" wäre hier in den FAQ doch wunderbar aufgehoben, sofern inhaltlich i.O. Daher fänd ich es wirklich gut, wenn du es hier mal zum besten gibst, und wir pflücken es auseinander schauen es uns an.

So ahbe jetzt geantwortet. Dann mach dich mal daran es zu zerpflücken ;-)

Hoffe es hilft weiter.

MFG
Thobias


Feuerwehrfest am 11.08. und 12.08.2007, mehr unter http://www.feuerwehr-deusen.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio419982
Datum 10.08.2007 02:1519630 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thobias SchürmannDer allgemeinen Meinugn zum Thema es ist immer alles zu tragen um versicherungsschutz zu haben folgend müsste man, da in diesem Absatz gemeinsam erwähnt immer CSA, PA, Gurt, Leine, Schwimmweste, etc. getragen werden um sich vor jeder eventualität zu schützen.

Da dies aber nicht der Fall ist und es so dort nicht geschrieben steht trifft diese Legende nicht zu!


Der Grund ist ein anderer.
Wenn man sich mal mit unserer gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigt und wie und warum sie entstanden ist, dann landet man in den 1870ern. Im Mittelalter verdienten die Menschen ihren Lebensunterhalt überwiegend als Bauern oder Handwerker, waren also quasi alle m(mehr oder weniger) selbständig. Mit der industriellen Revolution entstand die Arbeiterschaft als neue Klasse. Die Arbeiterschaft war gekennzeichnet durch ihre Abhängigkeit vom Arbeitgeber, menschliche Arbeitskraft gegen Geld. Auf der anderen Seite hieß das aber: Keine Arbeit - kein Geld. Schutz für Arbeitnehmer gab es nicht. Du bist krank? Dein Pech. Du arbeitst nicht, also gibts kein Geld. Deine Arztrechnung ist nicht mein Problem. Du hast dir an einer Presse drei Finger abgehackt? Dein Pech. Du kannst nicht mehr arbeiten, du bist gefeuert. Damals konnte man im Falle eines Arbeitsunfalles seinen Arbeitgeber verklagen (das haben die Engländer als erste im Moral and Health Act von 1802 eingeführt. Heute geht das nicht mehr), allerdings war der AN als Kläger in der Beweislast, musste also ein Verschulden des AG nachweisen. Da aber die meisten AN nach einem schweren Arbeitsunfall ohnehin schnell verarmten (weil ja kein Einkommen mehr) hatte ohnehin fast keiner das Geld um vorab den Rechtsanwalt zu bezahlen. Logische Folge: Ein Arbeitsunfall bedeutete fast zwangsweise den Gang in bittere Armut.
Natürlich fanden das die Arbeiter auf Dauer nicht wirklich spaßig und es entwickelte sich die Arbeiterbewegung, aus welcher später Sozialdemokratie, Sozialismus und Kommunismus, die Gewerkschaften und noch einige andere Dinge hervorgingen. Jetzt muß man aber bedenken, dass es 1870 in Deutschland noch einen Kaiser gab, einen Reichskanzler (Bismarck), den Adel und viele andere, die die Arbeiterbewegung, die Sozialdemokratie, den Sozialismus und Kommunismus, die Gewerkschaften und noch einige andere nicht so lieb hatten und sich überlegten, wie man denn den aufbegehrenden Mob ruhigstellen könne. Also haben sich die Kaisers (Wilhelm I und Franz Josef von den Ösis) sowie deren Kanzler (Otto von Bismarck und Beust) im August 1871 in Badgastein getroffen und beschlossen, dass eine Arbeiterversicherung wohl keine dumme Idee wäre, den Sozis die Massenbasis zu entziehen. Ab 1880 entstand dann in Deutschland daraus die erste Sozialversicherung der westlichen Welt. Allerdings nur der westlichen Welt, denn weiter südöstlich, also ganz ganz viel weiter südöstlich, hatte kurz zuvor ein kleiner Inselstaat namens Neuseeland das erste moderne Sozialversicherungssystem überhaupt eingeführt. Ach ja, die Österreicher haben anfangs noch etwas gezögert und sich erstmal angeschaut was die Deutschen machen. Ab 1887 wollten sie es besser als die Deutschen machen und haben eine Sozialversicherung eingeführt. Dummerweise haben sich die Ösis für das Kapitaldeckungsverfahren entschieden und Unfallverhütung nicht vorgesehen. In der Folge war die österreichische Unfallversicherung schon nach kurzer Zeit defizitär und irgendwann so kurz nach WK I pleite, die Österreicher um eine Erfahrung reicher und sie haben dann doch auf das deutsche System des Aufwandsdeckungsverfahrens mit Unfallverhütung als Pflichtaufgabe umgeschwenkt.
Die deutsche Sozialversicherung (Krankenversicherung ab 1883, Unfallversicherung ab 1884, Invaliditäts- und Altersversicherung ab 1889) basierte damas auf folgenden Ideen:
- Pflichtcharakter, d.h. man kann sich als AN nicht aussuchen, ob man versichert ist oder nicht
- Solidaritätsprinzip, d.h. die finanziellen Aufwendungen werden zwischen den Sozialpartnern umgelegt
- keine strike Verhältnismäßigkeit zwischen Beiträgen und Leistungen (egal ob du 5 oder 10 Reichsmark verdienst, wenn du dir den Arm brichst bezahlt die Unfallversicherung alle Kosten)
- staatliche Subventionierung
- und finally den Ausschluß einer Risikoselektion (kennen wir heute von der AOK - die kriegen die ganzen Alten, Schwachen, Kranken und Geringverdiener, die jungen DINKs gehen zu einer hippen BKK mit niedrigen Beitragssätzen)
Im Prinzip also genau das, was wir heute noch haben. Alle Jubeljahre kommt dann aber irgendwer auf die Idee, man könne das alles reformieren und besser (d.h. billiger) machen, indem man privatisiert. Der kleine Inselstaat ganz ganz weit südöstlich hat das vor ein paar Jahren auch gemacht, das war so ein großer Erfolg, dass man nach einem Jahr ganz schnell wieder zur Monopolversicherung zurückgekehrt ist. Denn, wie uns die USA zeigen, es braucht nur ein paar Sammelklagen und ein privater Versicherer ist ganz schnell pleite und der Arbeier steht dann ohne Sozialversicherung da (die Australier erleben gerade das gleiche, weil da auch einer der tollen Privatversicherer nach Asbestfällen bankrott ist und die Kosten für die Behandlung der Kranken jetzt der Staat zahlen darf).
Nun, im Bereich der Unfallversicherung gibt es zwei Besonderheiten:
Zum einen war die Unfallversicherung ständisch bzw. Industrien gegliedert, deshalb hatten wir bis vor kurzen auch so viele BGen in Deutschland (die aber gerade munter rumfusionieren, weil z.B. die Zucker-BG oder die BG der Binnenschiffer zuletzt nicht wirklich viele Mitgliedsbetriebe hatten). Das hat man gemacht, weil Unfallverhütung jaq Pflichtaufgabe ist und man der Meinung war, eine Berufsgenossenschaft könne das am besten, wenn sie weiß was in ihren Mitgliedsbetrieben so gemacht wird und weil die BGen ursprünglich mal reine Arbeitgebervereine waren (daher der Begriff Genossenschaft: Eine Reihe von Betrieben schließt sich genossenschaftlich zusammen, um sich gemeinsam gegen das Risiko Arbeitsunfall abzusichern).
Zum anderen war (und ist bis heute) die gesetzliche Unfallversicherung die einzige gesetzliche Sozialversicherung Deutschland, die rein aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert wird. Warum? Weil man einen Arbeitsunfall halt nur auf der Arbeit erleiden kann. Krank hingegen kann man auch bei Privatvergüngen werden und äler werden wir ohnehin alle.
Was uns zum Arbeitsunfall bringt. Unsere gesetzliche Unfallversicherung kennt genau drei Versicherungsfälle: Den Arbeitsunfall, den Wegeunfall und die Berufskrankheit. Liegt ein Versicherungsfall vor, so MUSS die Unfallversicherung bezahlen, d.h. sie hat da kein Wahlrecht. Hätte sie eines, so wäre das Picknick von Willi und Franz Josef damals in Badgastein nutzlos gewesen.
Auf der anderen Seite steht der (Pflicht-)Versicherte. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung kennt er im Regelfall keinen der drei Versicherungsfälle. Er weiß, dass er irgendwie versichert ist, das reicht ihm auch. Mit Hilfe von Bild, BamS und Populisten baut er sich seine Vorstellung von der gesetzlichen Unfallversicherung auf und da beginnen dann die Mythen und Legenden. Nicht selten werden die dann bei einem Unfall ganz schnell zerstört, weil halt doch das SGB VII gilt und nicht die Mythen und Legenden. Der Pflichtversicherte kriegt Krankenbehandlung in einem Mehrbettzimmer des örtlichen Krankenhauses und Lohnfortzahlung und halt nicht die 28 Mio. Schadenersatz wie in den USA (Wir erinnern uns: In Deutschland kann man seit 1884 seinen AG nicht mehr auf Schadenersatz wegen eines Arbeitsunfalls verklagen. In den USA geht das, aber die haben oftmals auch keine Versicherung).
Die eigentlich interessante Frage für den (Pflicht-)versicherten ist jetzt aber: Wann habe ich einen Arbeitsunfall, d.h. wann gibts Kohle von der BG? Ein Blick ins Gesetz (SGB VII, § 8 Abs. 1) sagt
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). 2Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

Also im einzelnen folgende Merkmale:
- Unfall von Versicherten: Kein Problem, da die meisten von uns als AN ja pflichtversichert sind (und als freiwillige Feuerwehrangehörige sind alle pflichtversicht, auch wenn man im Berufsleben selbständig ist
- infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit): Da wird es jetzt interessant, weil der deutsche (Pflicht-)Versicherte oftmals gar nicht weiß, was eine versicherte Tätigkeit ist. Er glaubt häufig, seine rein körperliche Anwesenheit auf dem Betriebsgelände des AG reiche schon aus, um einen Arbeitsunfall erleiden zu können. Dann ist er zutiefst enttäuscht, wenn ihm sein (ebenfalls (Pflicht-)Versicherter) Kollege die betriebseigene Klotür an die Rübe haut und die BG nicht bezahlt, weil kacken zwar menschlich, aber nach Meinung des Bayerischen Landessozialgerichtes (L 3 U 323/01) halt keine versicherte Tätigkeit ist.
- Unfälle sind zeitlich begrenzt: Na sowas. Klingt logisch. Heißt aber auch, dass eine Lungenentzündung (weil es im Büro zieht wie Hechtsuppe) kein Arbeitsunfall ist. Da gibts mittlerweile hunderte Urteile drüber, wie zeitlich begrenzt zu werten ist. Lustig u.a. für Rettungsdienstler, wenn der Patient mit dem Virus mehr zurückläßt als nur einen guten Eindruck
- Unfälle sind von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse: Das ist halt so, weils so im Gesetz steht. Damit sollte klar sein, dass ein Herzinfarkt kein Arbeitsunfall ist. Weil das dem (Pflicht)Versicherten aber oft nicht klar ist und wir in Deutschland so viele Rechtsanwälte haben, haben wir in der Folge auch viele Sozialgerichte die ganz ganz viele Urteile dazu sprechen (z.B. das mit der Klotür). Oft ist der (Pflicht-)Versicherte aber dann bitter enttäuscht und ganz arg traurig. Finally hätten wir dann noch
- Unfälle sind Ereignisse die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Ja, liebe Freunde, da steht nunmal Gesundheitsschaden und nicht Sachschaden. Wenn die Uhr von der Stanze zerdeppert wird, dann ist das halt kein Arbeitsunfall (weil aber Ehrenamtsförderung geil und medienwirksam ist, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige neuerdings auch deren Sachschäden).
So, das wars. Das ist ein Arbeitsunfall, da zahlt die Versicherung. Kein Wort von UVV. Kein Wort von UVV-Verstoß. Kein Wort von "Die Versichung zahlt nicht, wenn du nicht mindestens im Form 3-CSA und mit Helm einbeinig ums LF 24 tanzt". Enttäuscht? Verständlich. Da brechen Welten zusammen. Der Onkel mit dem silbernen Streifen in der Grundausbildung hat was falsches erzählt. Vermutlich weil der Onkel mit dem silbernen Streifen auch (Pflicht-)Versicherter ist und (im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung) im Regelfall keinen der drei Versicherungsfälle so richtig kennt. Macht aber nix: Mit Hilfe von Bild, BamS und Populisten baut er sich seine Vorstellung von der gesetzlichen Unfallversicherung auf und da beginnen dann die Mythen und Legenden. Und die erzählt er anderen. Und die glauben das. Schließlich hat er einen silbernen Streifen, ist demzufolge allwissend und regelt mit Gott den Lauf der Dinge. Und deshalb glaubt man das und erzählt das anderen und irgendwann entwickelt sich so eine Art "Stille Post"-Spiel der Mythen und Legenden. Und jetzt das: Der Mob, das Arbeiterpack. Versichert, selbst wenn Unfallverhütung versagt hat. Willi und Otto wären stolz auf sich. Auch wenn wir heute keinen Kaiser mehr haben...


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen419988
Datum10.08.2007 08:2417754 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Christi@n PannierSo, das wars. Das ist ein Arbeitsunfall, da zahlt die Versicherung. Kein Wort von UVV. Kein Wort von UVV-Verstoß. Kein Wort von "Die Versichung zahlt nicht, wenn du nicht mindestens im Form 3-CSA und mit Helm einbeinig ums LF 24 tanzt". Enttäuscht? Verständlich. Da brechen Welten zusammen. Der Onkel mit dem silbernen Streifen in der Grundausbildung hat was falsches erzählt. Vermutlich weil der Onkel mit dem silbernen Streifen auch (Pflicht-)Versicherter ist und (im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung) im Regelfall keinen der drei Versicherungsfälle so richtig kennt. Macht aber nix: Mit Hilfe von Bild, BamS und Populisten baut er sich seine Vorstellung von der gesetzlichen Unfallversicherung auf und da beginnen dann die Mythen und Legenden. Und die erzählt er anderen. Und die glauben das. Schließlich hat er einen silbernen Streifen, ist demzufolge allwissend und regelt mit Gott den Lauf der Dinge. Und deshalb glaubt man das und erzählt das anderen und irgendwann entwickelt sich so eine Art "Stille Post"-Spiel der Mythen und

hm... ich meine allerdings schon oft genug gehört zu haben, dass es de facto Probleme mit dem Versicherungsschutz gab, wenn Verstöße gegen die UVV vermutet wurden. Wobei das in der Regel Hörensagen ist und ich selbst noch kein solches Problem in meiner Amtszeit live miterlebt habe. Kenne nur eine Geschichte aus den 80ern bei uns, wo es fürchterlich viel Schriftverkehr etc gab, als sich ein Kamerad durch die durchtrittsicheren Stiefel doch ne Schnittverletzung zuzog und derjenige plötzlich in der Beweislast war, dass er tatsächlich Fw - Stiefel trug. Kenne ich aber nur vom Hörensagen und ohne nähere Details.

Aber bei so vielen Lesern kann bestimmt jemand mit einem Fallbeispiel aufwarten.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW419990
Datum10.08.2007 08:3217675 x gelesen
Hallo,

dann mal ein positives Beispiel und was Mythen und Legenden da bewirkt haben:
Wärend Kyrill ist bei uns im Kreis ein FA tödlich verunglückt. Er wurde bei der Beseitigung eines Baumes von einem anderen Baum erschlagen. Die Gerüchteküche brodelte, ob es denn notwendig gewesen wäre den Baum zu beseitigen und deshalb der Versicherungsschutz weg sei usw.
Das ging so weit, dass der KBM anschließend bei jeder sich bietenden Gelegenheit über FUk referieren durfte.
Fakt war aber auch, dass die FUK den Unfall in weniger als 24 Stunden anerkannte und die ersten Zahlungen leistete.
Also das System funktioniert, allerdings hätte der FA einen Herzinfarkt erlitten, dann hätte es nichts von der FUK gegeben.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen419991
Datum10.08.2007 08:3217571 x gelesen
Hoi,

sehr schöner Beitrag. Danke! Wenn jetzt noch jemand mit der Drahtbürste durchgeht und div. Tippfehler entfernt, kann man da sicherlich ne FAQ draus machen :)

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz419993
Datum10.08.2007 09:0517690 x gelesen
Hallo Tobias,

einen sehr lesenswerten Text vor allem für die stillen Mitleser hast du da geschrieben.

Ein Punkt lässt mich die Stirn runzeln:
Geschrieben von Thobias Schürmannachtet hier auch auf den namen Feuerwehrhaltegurt, er ist zum Hlaten, vor allem in absturzgefährdeten Bereichen gedacht
Der Feuerwehrhaltegurt ist ja gerade nicht dazu gedacht, in absturzgefährdeten Bereichen eingesetzt zu werden. Denn wenn ich abstürzen kann möchte ich alles mit mir tragen, aber bloß nicht den Gurt. Ich kann den Bierbauchhalter aber dazu verwenden, einen FA nicht den absturzgefährdeten Bereich erreichen zu lassen (Rückhalten) oder an einer Arbeitsposition zu fixieren (Halten).

Wenn auch nur eine minimale Gefahr besteht, dass der Träger in den Gurt fallen könnte, ist er nicht mehr das Mittel der Wahl.

Ansonsten ein wirklich gute, umfangreiche Abhandlung.

Gruß
Christian


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)419996
Datum10.08.2007 09:0817620 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannierjede Menge von wirklich lesenswertem Text

Nimms mir nicht übel, aber du scheinst manchmal irgendwie zwischen Genie und Wahnsinn zu pendeln. Gerade gestern noch ein Beitrag, der eine offensichtlich ironisch gemeinte Aussage als "dämlich" bezeichnet und sicher bei einigen Usern Kopfschütteln verursachte, und jetzt dieser Text, den man sich auf DinA3 an die Wand hängen könnte ;-)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)419997
Datum10.08.2007 09:0917546 x gelesen
Deinen bekannterweise manchmal liebenswürdigen Satzbau und vereinzelt ein paar Rechtschreibfehler, ansonsten ist dies ein sehr gelungener Text und durchaus FAQ-fähig.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorArmi8n W8., Duderstadt / Niedersachsen420001
Datum10.08.2007 09:1817612 x gelesen
Da fehlt die Variante mit Jeanshose...

*duck und renn*


Sind wir nicht alle ein bisschen malchow?

Meine Aussagen und Meinungen haben nichts mit den Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW420003
Datum10.08.2007 09:2117799 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierKein Wort von "Die Versichung zahlt nicht, wenn du nicht mindestens im Form 3-CSA und mit Helm einbeinig ums LF 24 tanzt".

Bist Du Dir sicher, dass die Versicherung IMMER zahlt (auch wenn Du ohne Helm und ohne geeignete PSA ohne PA ins Feuer einbeinig tanzt?)?

Vielleicht auch im Rahmen dieses Kontextes noch ein paar Worte dazu verlieren, dass natürlich die Versicherung sich die ggf. gezahlten Kosten von dem wieder holen könnte, der das einbeinige-ins-Feuer-tanzen hätte verhindern können UND müssen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern420009
Datum10.08.2007 09:3417575 x gelesen
Hallo Leute!


Geschrieben von Ulrich CimolinoBist Du Dir sicher, dass die Versicherung IMMER zahlt (auch wenn Du ohne Helm und ohne geeignete PSA ohne PA ins Feuer einbeinig tanzt?)?

Ich würde das auch bejahen und unterstreichen, allerdings hast Du ja das Richtige auch bereits erwähnt
->Geschrieben von Ulrich CimolinoVielleicht auch im Rahmen dieses Kontextes noch ein paar Worte dazu verlieren, dass natürlich die Versicherung sich die ggf. gezahlten Kosten von dem wieder holen könnte, der das einbeinige-ins-Feuer-tanzen hätte verhindern können UND müssen...

Und natürlich wird auch derjenige, der da einbeinig im Feuer tanzte gefragt, warum er sowas macht! Spätere Ansprüche sind in meinen Augen auch nicht bei ihm selbst ausgeschlossen!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio420015
Datum10.08.2007 09:5718050 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoBist Du Dir sicher, dass die Versicherung IMMER zahlt (auch wenn Du ohne Helm und ohne geeignete PSA ohne PA ins Feuer einbeinig tanzt?)?

Ja, ich bin mir sicher.
Auch wenn es dich schockieren mag: Du wärst sogar versichert, wenn du in einer Badehose in den Innenangriff gehst. Nochmal: Für die Leistungspflicht des Unfallversicherers ist einzig das Vorliegen eines Versicherungsfalls (SGB VII, Dritter Abschnitt, §§ 7-13) maßgeblich. Ist dies gegeben (und das ist im Regelfall das Problem, weil zwischen Anspruch(sdenken) des Versicherten und der Definition des Arbeitsunfalls nach § 8 oftmals dezente Unterschiede bestehen, sprich: Der Versicherte glaubt, er habe einen AU, obwohl das keineswegs der Fall ist), so ist der gesetzliche Unfallversicherer in der unverzüglichen Leistungspflicht. Siehe dazu auch III. Kapitel, § 26 ff.
Das deutsche Sozialversicherungssystem kennt diese "Wenn du nicht... dann kriegst du nicht" Denke nicht. Sie wäre auch - vor dem Hintergrund seiner (geschichtlichen) Entwicklung völlig am Ziel der umfassenden Absicherung der Arbeiterschaft vorbei. Du kannst auch in einer Badehose Skifahren, du kannst rauchen oder absichtlich in Malaria-Gebieten Urlaub machen. Wenn du krank wirst bezahlt deine Krankenversicherung. Als Frau kannst du bis 32 studieren und mit 34 ein Kind kriegen, mit 65 (bzw. demnächst 67) kriegst du eine Rente. Zwar nicht viel, aber du kriegst was, obwohl du fast nichts in die Rentenkasse einbezahlt hast. Alles andere würde den Grundgedanken der umfassenden sozialen Absicherung ins absurde führen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoVielleicht auch im Rahmen dieses Kontextes noch ein paar Worte dazu verlieren, dass natürlich die Versicherung sich die ggf. gezahlten Kosten von dem wieder holen könnte, der das einbeinige-ins-Feuer-tanzen hätte verhindern können UND müssen...

Unsere gesetzliche Sozialversicherung beruht - wie oben schon erwähnt - auf dem Solidaritätsprinzip. Alle Sozialpartner kommen gemeinsam für alle Kosten auf. Das kann aber nur funktionieren, wenn alle mitmachen und keiner das System über Gebühr beansprucht. Wenn Arbeitgeber x keinerlei Unfallverhütung betreibt, dann wird er mehr Unfälle als andere, vergleichbare Betriebe haben und demzufolge mehr Geld als andere aus der Unfallversicherung benötigen. Das wäre unfair, weil alle anderen seine fehlende Unfallverhütung mitfinanzieren. U.a. deshalb beschreibt das SGB VII im IV. Kapitel (§ 104 ff.) die Haftung einzelner Personen vor. Es haften sowohl Unternehmer wie auch Versicherte bei Vorsatz (§§ 104-106) gegenüber anderen Versicherten und deren Angehörigen. Vorsatz ist für eine Versicherung immer ganz böses Blut. Würde die Versicherung bei Vorsatz bezahlen, so wäre dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Darüber hinaus haften alle gegenüber dem Sozialversicherungsträger (also BG oder (F)UK) bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchens, wenn der Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Siehe oben: Wenn einer absichtlich keine Unfallverhütung betreibt, dann soll nicht die Sozialgemeinschaft dafür bezahlen sonder er alleine soll dafür geradestehen. Nur: Für den Versicherten macht das zunächst mal keinen Unterschied. Es liegt ein Versicherungsfall vor, die Unfallversicherung bezahlt grundsätzlich und ohne Ausnahme. Ob und wie sich die Unfallversicherung ihre Kosten wiederholt ist (und soll ganz absichtlich) nicht das Problem des Versicherten sein. Was zählt ist die Absicherung in allen Fällen.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW420016
Datum10.08.2007 09:5917626 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierGesamter Text

Da hat wohl jemand schon Wochenende oder viel Zeit ;-)

Sehr anschaulich und verständlich erklärt, sehr gut!


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen420017
Datum10.08.2007 10:0017620 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Christi@n PannierOb und wie sich die Unfallversicherung ihre Kosten wiederholt ist (und soll ganz absichtlich) nicht das Problem des Versicherten sein. Was zählt ist die Absicherung in allen Fällen.

Naja, das Problem des Versicherten wirds aber, wenn sie sich das Geld von ihm wieder holen will, oder? ;)

MFG

Ingo


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW420043
Datum10.08.2007 11:1217643 x gelesen
Geschrieben von Christian DüsingEin Punkt lässt mich die Stirn runzeln:
Geschrieben von Thobias Schürmann
achtet hier auch auf den namen Feuerwehrhaltegurt, er ist zum Hlaten, vor allem in absturzgefährdeten Bereichen gedacht

Der Feuerwehrhaltegurt ist ja gerade nicht dazu gedacht, in absturzgefährdeten Bereichen eingesetzt zu werden. Denn wenn ich abstürzen kann möchte ich alles mit mir tragen, aber bloß nicht den Gurt. Ich kann den Bierbauchhalter aber dazu verwenden, einen FA nicht den absturzgefährdeten Bereich erreichen zu lassen (Rückhalten) oder an einer Arbeitsposition zu fixieren (Halten).

Wenn auch nur eine minimale Gefahr besteht, dass der Träger in den Gurt fallen könnte, ist er nicht mehr das Mittel der Wahl.


Das meinte ich auch, wollte den text nur endlich hier online bringen und gestern abend/ nacht war es schon sehr spät.

Geschrieben von Christian DüsingAnsonsten ein wirklich gute, umfangreiche Abhandlung.

Danke für die Blumen.
Und mit mehr Zeit werde ich ihn nochmal etwas überarbeiten (vor allem um die rechtschreib Fehler zu beseitigen, für alle die es interressiert woran es liegt hier, komme gut damit zurecht, nur am Bildschirm hapert es immer und jeden Beitrag hier ausdrucken, weil da finde ich die fehler, möchte ich nicht)

Grüße
Thobias


Feuerwehrfest am 11.08. und 12.08.2007, mehr unter http://www.feuerwehr-deusen.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg420178
Datum10.08.2007 23:0717752 x gelesen
Zuerst mal. Super Text...


Geschrieben von Christi@n PannierAuch wenn wir heute keinen Kaiser mehr haben...


Na ja. Es gibt eben Sachen, die Überdauern alle Zeiten.

Weiteres Beispiel aus der Kaiserzeit: Die Schaumweinsteuer. Eingeführt 1902 zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte (die liegt sein 1919 auf dem Grund von Scapa Flow), Fortgeführt zur Finanzierung speziell der U-Boot Flotte (seit 1945 auch maritime Historie) und in der BRD einfach so weiter belassen. Wo sie schon mal da war...


Kleine interessante Rechung, wenn Ihr wieder mal einkaufen geht.


"Schaumwein" Marke "Sekretärinnenglück", 1,99?/ 0,75l Sonderangebot.
./. 19% USt 0,32 ?
./. Schaumweinsteuer 1,02 ?/ 0,75l
= 0,65 ?

Davon ab:
Marge des Endhandels
Kosten des Endhandelsandels
Transportkosten
Marge Zwischenhändler
Kosten Zwischenhändler
Marke Hersteller
Kosten Hersteller insb.
Verpackung/ Flasche
Abfüllung

Was bleibt noch über was man da als Grundprodukt rein tun kann, und warum bekommt man davon wohl Kopfschmerzen?


Ach ja. Wenn die Schaumweinsteuer seit 1902 besteht, die damit finanzierte Flotte zwei Mal erfolgreich versenkt wurde, glaubt dann jemand noch ernsthaft daran, daß der Solidaritätszuschlag jemals wieder abgeschafft wird....?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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