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Thema | Missbrauch des Ehrenamtes - war: Innovative Zusammenarbeit der Polizei | 16 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 423713 | |||
Datum | 26.08.2007 12:42 | 7607 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Anton Kastner Also die Polizei sperrt schon lange nicht mehr ab. Da wird lieber noch die eine oder andere Feuerwehr zum Absperren alarmiert. ich würde das als Missbrauch des Ehrenamtes bezeichnen ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 423718 | |||
Datum | 26.08.2007 12:56 | 6214 x gelesen | |||
Hallo Jürgen Da verweise ich auf mein vorher bereits gemachtes Statement zu diesem Thema. mind. 50 % Schuld liegen bei den Feuerwehren. mkg Werner | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 423723 | |||
Datum | 26.08.2007 13:16 | 6139 x gelesen | |||
Also ich kenne das Problem bei uns etwas anders. Bei einem VU mit Personenschaden kommt i.d.R. nur eine Streife, mehr steht meistens für einen Einsatz gar nicht zur Verfügung. Bei uns hat eine Polizeistation im Lkr. die Stadt mit 20.000EW und weite Teile des Landkreises zu betreuen. Dafür stehen max. zwei Streifen zur Verfügung! Das da in den meisten Fällen kein Personal für Absperrmaßnahmen frei ist liegt doch auf der Hand oder? Und wenn wir Kameraden zur Verfügung stellen, die ganze Dörfer "abriegeln", nur weil die örtliche FW ein Fest feiert, oder 100 Katholiken durchs Dorf latschen, dann kann ich nicht verstehen, warum man die Pol. nicht mit unterstützt (solange ich als FW genügend Personal zur Verfügung habe). Dass ich in der Anfangsphase bei einem VU erst mal "dicht mache", und mich nicht weiter um den Verkehr kümmere, ist klar. Sobald es aber die (Personal) Situation zulässt, würde ich die Polizei schon unterstützen, denn die können (meist) auch nichts dafür, wenn in ihren Bereichen das Personal immer weiter abgebaut wird. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 423752 | |||
Datum | 26.08.2007 15:45 | 6234 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblSobald es aber die (Personal) Situation zulässt, würde ich die Polizei schon unterstützen, denn die können (meist) auch nichts dafür, wenn in ihren Bereichen das Personal immer weiter abgebaut wird. Hier beißt sich aber die Katze in den Schwanz, möchte sagen, das eine ist mit eine Folge des anderen. Wenn man nicht mehr so viel Personal für die Absperrung und Sicherung von Einsatzstellen braucht, das dies Feuerwehrs selbst übernimmt, wird entsprechend gespart. Keine Rede, auch wir machens, und wenns Vereinsveranstaltungen sind, dann sowieso. mkg Werner | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 423767 | |||
Datum | 26.08.2007 16:39 | 6114 x gelesen | |||
Hallo Christoph, Geschrieben von Christof Strobl Also ich kenne das Problem bei uns etwas anders. Bei einem VU mit Personenschaden kommt i.d.R. nur eine Streife, mehr steht meistens für einen Einsatz gar nicht zur Verfügung. Bei uns hat eine Polizeistation im Lkr. die Stadt mit 20.000EW und weite Teile des Landkreises zu betreuen. Dafür stehen max. zwei Streifen zur Verfügung! Kann ich für unseren Bereich auch so bestätigen. Geschrieben von Christof Strobl Das da in den meisten Fällen kein Personal für Absperrmaßnahmen frei ist liegt doch auf der Hand oder? Streiche "in den meisten Fällen"......Absperrmaßnahmen sind mit einer Streifenbesatzung bei einem schweren VU mit verletzten oder evtl. getöteten Personen sicherlich nicht die Nummer eins auf der Prioritätenliste der Polizei. Die haben genug zu tun mit Beweissicherung, Zeugen- und Beteiligtenbefragung, etc. Und das ist im Sinne der Geschädigten auch richtig so. Geschrieben von Christof Strobl Dass ich in der Anfangsphase bei einem VU erst mal "dicht mache", und mich nicht weiter um den Verkehr kümmere, ist klar. Sobald es aber die (Personal) Situation zulässt, würde ich die Polizei schon unterstützen, denn die können (meist) auch nichts dafür, wenn in ihren Bereichen das Personal immer weiter abgebaut wird. Auch bei uns wird erstmal an der Unfallstelle dicht gemacht. Eigensicherung geht vor. Allerdings gehört es bei uns zum Standardprozedere das nachrückende Kräfte, ggfs. auch nachzualarmierende Kräfte, sofort Position beziehen um den Verkehr umzuleiten. Und im letzten Punkt hast Du absolut recht: Die Beamten unserer PIen können aber auch garnichts dafür das die Personaldecke der Polizei aus Kostengründen immer weiter ausgedünnt wurde. Das bereitet denen im Alltag selbst schon Probleme genug. Und mit Blick auf: Geschrieben von Christof Strobl Und wenn wir Kameraden zur Verfügung stellen, die ganze Dörfer "abriegeln", nur weil die örtliche FW ein Fest feiert, oder 100 Katholiken durchs Dorf latschen, dann kann ich nicht verstehen, warum man die Pol. nicht mit unterstützt (solange ich als FW genügend Personal zur Verfügung habe). ....vergeben wir uns absolut nichts dabei wenn wir bei VUen durch Verkehrsregelung, bzw. Verkehrslenkungsmaßnahmen, zum einen die Pol unterstützen und zum anderen den Verkehrsteilnehmern einen längeren Stau ersparen. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 423769 | |||
Datum | 26.08.2007 16:48 | 6200 x gelesen | |||
Hallo Werner, Geschrieben von werner neudecker Hier beißt sich aber die Katze in den Schwanz, möchte sagen, das eine ist mit eine Folge des anderen. Mit Sicherheit nicht. Da spielen ganz andere Faktoren und Schutzzieldefinitionen eine Rolle, aber nicht die Unterstützung durch die Fw bei VUen. Geschrieben von werner neudecker Wenn man nicht mehr so viel Personal für die Absperrung und Sicherung von Einsatzstellen braucht, das dies Feuerwehrs selbst übernimmt, wird entsprechend gespart. Nicht an jeder Polizeieinsatz ist auch gleichzeitig ein Feuerwehreinsatz.......und wenn die Pol dann Amtshilfe von der Fw anfordert kostet es auch wieder Geld. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 423773 | |||
Datum | 26.08.2007 16:50 | 6052 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblAlso ich kenne das Problem bei uns etwas anders. Bei einem VU mit Personenschaden kommt i.d.R. nur eine Streife, mehr steht meistens für einen Einsatz gar nicht zur Verfügung. Yep, mir auch bestens bekannt. Eventuell bei Schwerverletzten oder Ex kommt noch ein Kollge extra zur Spurensicherung. Die habe da irgendeine spezielle Software mit denen die Vu´s auswerten können. Beim letzten VU vor drei Wochen mit Motorrad mussten zwei von uns beim ausmessen helfen, weil schlicht zu wenig Polizei da war. Geschrieben von Christof Strobl Dass ich in der Anfangsphase bei einem VU erst mal "dicht mache", und mich nicht weiter um den Verkehr kümmere, ist klar. Zuerts dicht ist natürlich bei uns auch klar. Zeichnet sich ein längerer Einsatzablauf ab (zum Beispiel längere Sperrung bei VU mit Ex oder länger andauernde Löscharbeiten) kommt bei uns die Kreisstrassenmeisterei oder der örtliche Bauhof und sperrt mit Baken und Gitter ab. Die haben eine Vorlaufzeit von etwa einer Stunde. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 423776 | |||
Datum | 26.08.2007 16:52 | 6202 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Bleck Nicht an jeder Polizeieinsatz ist auch gleichzeitig ein Feuerwehreinsatz.......und wenn die Pol dann Amtshilfe von der Fw anfordert kostet es auch wieder Geld. Hallo Michael, Amtshilfe kannst du nicht in Rechnung stellen, mußt du aber nach BayFwG leisten, besonders auf Anforderung Polizei. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 423786 | |||
Datum | 26.08.2007 17:03 | 6083 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAmtshilfe kannst du nicht in Rechnung stellen, Sicherlich kann das in Rechnung gestellt werden. § 8 VwVfG. Es sei denn die Amthilfe leistende Stelle gehört zum gleichen Haufen der ersuchenden Behörde (Ordnungsamt ruft Feuerwehr) oder die Einsatzkosten sind geringer als 35 EUR. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 423787 | |||
Datum | 26.08.2007 17:04 | 6074 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAmtshilfe kannst du nicht in Rechnung stellen, ... Lese das noch mal nach ;-) Es können alle für diesen Einsatz konkret anfallenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Also Verbrauchsmaterial, Lohnausfall,... Was nicht geht ist die Abrechnung nach der sonst üblichen Gebührensatzung. Aber Kosten weiterbelasten geht in o.g. Rahmen sehr wohl. Und wenn die Pol. regelmäßig "Rechnungen" für 20 Mann zu X Euro/ h Lohnausfall für Y Stunden bei einer Absicherung/ Verkehrsregelung bekommt überlegt sie sich vielleicht das nächste Mal, wann sie Amtshilfe anfordet, und ob es nicht andere Möglichkeiten (Nachbarreviere, Standorte der BePo,...) gibt, die man rufen könnte. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 423789 | |||
Datum | 26.08.2007 17:04 | 6159 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Anton Kastner Amtshilfe kannst du nicht in Rechnung stellen Besondere Aufwendungen können sehr wohl in Rechnung gestellt werden, siehe Art. 8 BayVwVfG. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 423791 | |||
Datum | 26.08.2007 17:07 | 6051 x gelesen | |||
Hallo Anton, Geschrieben von Anton Kastner Amtshilfe kannst du nicht in Rechnung stellen, mußt du aber nach BayFwG leisten, besonders auf Anforderung Polizei. Das stimmt so nicht. Guckst Du in die VollzBekBayFwG 4.4.3. hier ein Link dazu. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 423794 | |||
Datum | 26.08.2007 17:12 | 6118 x gelesen | |||
Hi Christi@n, Geschrieben von Christi@n Pannier Besondere Aufwendungen können sehr wohl in Rechnung gestellt werden, siehe Art. 8 BayVwVfG. Nö, hier ist VollzBekBayFwG 4.4.3. maßgebend. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 423797 | |||
Datum | 26.08.2007 17:17 | 6140 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Bleck Nö, hier ist VollzBekBayFwG 4.4.3. maßgebend. Ach, und warum verweist die dann gerade auf Art. 8 BayVwVfG als Grundlage? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 423801 | |||
Datum | 26.08.2007 17:25 | 6122 x gelesen | |||
Hallo Christi@n, Geschrieben von Christi@n Pannier Ach, und warum verweist die dann gerade auf Art. 8 BayVwVfG als Grundlage? Weil darin die Amtshilfepflicht grundsätzlich geregelt ist. Die für die bayerischen Feuerwehren maßgebliche Kostenregelung findet im 4.4.3 der VollzBekBayFwG statt. Mkg MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 423807 | |||
Datum | 26.08.2007 17:29 | 6065 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BleckWeil darin die Amtshilfepflicht grundsätzlich geregelt ist. da fehlt nach Amtshilfepflicht noch: und die Kosten der Amtshilfe wieder mal zu schnell geschrieben und abgeschickt... Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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