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Thema | Zugangsvoraussetzungen für den Ausstieg in den gehobenen Dienst | 3 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8L., Oldensburg / Niedersachsen | 425337 | |||
Datum | 31.08.2007 13:25 | 5743 x gelesen | |||
Hallo, nach wie viel Dienstjahren kann man eigentlich in den gehobenen Dienst aufsteigen. Folgende Versionen habe ich schon gehört: 1. 6 Jahre nach Beendigung der Probezeit und 2. 5 Jahre nach Bestehen des Brandmeisterlehrgangs. Was ist nun richtig? Wer kann mir helfen? Danke im voraus!!!! | |||||
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Autor | Manu8el 8B., Gelsenkirchen / NRW | 425362 | |||
Datum | 31.08.2007 15:03 | 4057 x gelesen | |||
Bei meiner BF kann man in gehobenen Dienst aufsteigen sobald man einen BMDF hat und die Prüfung für den Aufstieg erfolgreich absolviert hat. Also kurz nach Beendigung der Probezeit und erfolgreich abgeschlossenem BMDF. MKG Manuel | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 425397 | |||
Datum | 31.08.2007 16:30 | 4010 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas LeuchterHallo, Für NRW gilt: LVO Feu § 12, Aufstieg (1) Beamtinnen und Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes können zur Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes zugelassen werden, wenn sie 1. eine Dienstzeit von vier Jahren zurückgelegt haben, 2. am Führungslehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit Erfolg teilgenommen haben und 3. nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst geeignet sind. Für Beamtinnen und Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes, die die Laufbahnprüfung mindestens mit "gut" bestanden haben, kann die Dienstzeit nach Satz 1 Nr. 1 um ein Jahr gekürzt werden. Die Beamtinnen und Beamten bleiben bis zur Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn in ihrer Rechtsstellung. Der einzelne Dienstherr kann weitere zeitliche Kriterien erstellen. Im Regelfall darf die Mindeszeit aber nicht unterschritten werden. Gruß Udo | |||||
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