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ThemaAusbildungnachweis TM Teil2 --> Zulassung Truppführerlehrgang19 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorLeif8 B.8, Greifswald / Meck-Pomm425906
Datum03.09.2007 11:589197 x gelesen
Moin,

wie werden bei euch die Nachweise über die 80 Ausbildungsstunden(TM Teil 2) geführt? Habt ihr dafür spezielle Vordrucke oder Nachweishefte?? Wäre toll wenn mir jemand sowas mal zukommen lassen könnte in digitaler Form.

MkG von der Ostsee


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AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW425907
Datum03.09.2007 12:147826 x gelesen
einen schönen guten Tag erstmal ...

Geschrieben von Leif Brünslow

wie werden bei euch die Nachweise über die 80 Ausbildungsstunden(TM Teil 2) geführt? Habt ihr dafür spezielle Vordrucke oder Nachweishefte?? Wäre toll wenn mir jemand sowas mal zukommen lassen könnte in digitaler Form.

Spezielle Vordrucke gibts dafür bei uns nicht, da tuts auch eine normale Tabelle mit den Namen der Teilnehmer als Anwesenheitsliste, die zusammen mit den Bögen für den schriftichen Teil und den Bewertungsbögen des praktischen Teils sowieso "nachweisbar aufbewahrt " werden müssen.

mkg Klaus


*****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... *****

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen425908
Datum03.09.2007 12:207775 x gelesen
Geschrieben von Klaus Pilger
Spezielle Vordrucke gibts dafür bei uns nicht, da tuts auch eine normale Tabelle mit den Namen der Teilnehmer als Anwesenheitsliste, die zusammen mit den Bögen für den schriftichen Teil und den Bewertungsbögen des praktischen Teils sowieso "nachweisbar aufbewahrt " werden müssen.

Aber die FM müssen doch, wenn sie an der LFS sind, einen entsprechenden Nachweis haben. Bei uns wird da meines Wissens nach eine Art Bestätigung ausgestellt.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg425910
Datum03.09.2007 12:287740 x gelesen
Wird bei uns nicht separat erfasst sondern über die Übungsteilnahme errechnet. Bei 24 Übungen a 2 Stunden pro Jahr, hat er nach 2 Jahren 96 Stunden zusammen (wenn der FA denn auch immer da ist.).
Letztendlich entscheidet bei uns jedoch die persönliche Qualifikation und Reife über eine Entsendung zum TF-Lehrgang. Manche sind da nach 75 Stunden schon weiter, als andere nach 1000 Stunden.


Gruß
Christoph

Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 425911
Datum03.09.2007 12:297683 x gelesen
Mahlzeit

wirf doch mal einen Blick in die Suche

Wie eine Urkunde hatten wir dort besprochen und für gut befunden

und das von einer Ausbildung Ausbildungsplan, Anwesenheitslisten usw. aufgehoben werden sollte doch obligat sein...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Drill ist eine unblutige Schlacht, und eine Schlacht ist ein blutiger Drill

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW425918
Datum03.09.2007 13:327747 x gelesen
Hallo!

Normalerweise ist es doch so, dass der Wehrführer/Löschzugführer auf der Anmeldung für den Lehrgang doch bestätigen muss, dass die Lehrgangsvorraussetzungen erfüllt sind. Wer das einfach so unterschreibt, würde sicherlich auch Zeugnisse für nicht besuchte Lehrgänge ausstellen, zumal diese auf Standortebene stattfinden.

Findet bei euch der Truppführer eigentlich auf Landesebene statt?

Gruß Stephan


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AutorLeif8 B.8, Greifswald / Meck-Pomm425919
Datum03.09.2007 13:467645 x gelesen
moin nicht auf Landesebene aber auf Kreisebene... bzw. Amtsebene je nach dem wieviel Lehrgangsteilnehmer gemeldet sind...

naja ich habe jetzt selbst mal schnell ein Dokument erstellt welches den Nachweis dann belegen kann...das bekommt jetzt jeder selbst in die Hand somit sind die FM gezwungen sich auch selbst um ihr Nachweise bissel zu kümmern...


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg425920
Datum03.09.2007 13:477702 x gelesen
Hallo Leif,

Geschrieben von Leif Brünslow
wie werden bei euch die Nachweise über die 80 Ausbildungsstunden(TM Teil 2) geführt?
Meines Wissens, Anwesenheitsliste durch Kdt.
Mir als Ausbilder GA / TF, muss die Anmeldung durch den Kdt. zum Lehrgang genügen, da der Kdt. die Lehrgangsvoraussetzungen prüfen sollte.
Und ja ich kenne leider auch die praktischen Tatsachen.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorChri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland425927
Datum03.09.2007 14:137665 x gelesen
Hallo.
Dafür gibt´s bei uns im Anhang an den Lernzielkatalog Truppmannausbildug Teil 2 der Landesfeuerwehrschule des Saarlandes eine Laufkarte. Auf der Internetseite der LFS ist der Lernzielkatalog unter Service / Lernzielkatalog zu finden.
Gruß
Chris


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AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW425951
Datum03.09.2007 16:537736 x gelesen
einen schönen guten Tag erstmal ...

Geschrieben von Volker Ehrhardt

Aber die FM müssen doch, wenn sie an der LFS sind, einen entsprechenden Nachweis haben. Bei uns wird da meines Wissens nach eine Art Bestätigung ausgestellt.

Bei uns findet der TF auf Kreisebene statt und der Nachweis wird bei der Anmeldung durch den Wehrführer gleich mit geliefert.

mkg Klaus


*****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... *****

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY425953
Datum03.09.2007 17:077628 x gelesen
Hallo Leif,

bei uns wird das in Form der Anwesenheitsliste geführt. Am Ende der Ausbildung erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde und der bestandene Lehrgang wird ins Dienstbuch eingetragen.
Beim Besuch eines weiterführenden Lehrgangs unterschreibt der Kommandant, dass die entsprechenden Lehrgänge absolviert sind.
Ganz einfach.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen425977
Datum03.09.2007 19:077703 x gelesen
Geschrieben von Stephan Breuer
Normalerweise ist es doch so, dass der Wehrführer/Löschzugführer auf der Anmeldung für den Lehrgang doch bestätigen muss, dass die Lehrgangsvorraussetzungen erfüllt sind. Wer das einfach so unterschreibt, würde sicherlich auch Zeugnisse für nicht besuchte Lehrgänge ausstellen, zumal diese auf Standortebene stattfinden.

Bei uns nicht üblich. Es werden Lehrgangsplätze angefordert und wenn genehmigt, wird die Karte (quasi Eintrittskarte) an den Kamerad ausgegeben. Dabei sollte der OBM natürlich geprüfthaben, ob der FM die Vorraussetzungen erfüllt.

Geschrieben von Stephan Breuer
Findet bei euch der Truppführer eigentlich auf Landesebene statt?

Bei uns nur an der LFY Loy bzw. Celle. Nur TM 1 auf Kreisebene, TM 2 auf Gemeindeebene


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorSeib8old8 U.8, Pfronstetten / Baden-Württemberg425987
Datum03.09.2007 21:087769 x gelesen
Hallo Leif,
bin selber Ausbilder für Grundausbildung, hab es letztes Jahr bei meinem Lehrgang (TruFü)
von den Kommandanten/Ortsbrandmeister einfach die Lehrgangsbescheinigung von der Grundausbildung für die Anmeldung verlangt.
Funktionierte tadellos!
Natürlich muss man der Truppführerausbilder selber prüfen ob die Anmeldung im Sinne der FwDV2 ist.
Hier ist meines erachtens alles klar definiert. (Titel 2.1.2 Abschluss TrpMa Teil II & Titel 2.2 Vorraussetzung für Truppführer Ausgabe März 2003 Seite 12/13).


Vielen Dank,Grüsse!
SeiUli

_______________________________________________________________________
Alles was ich schreibe ist meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Ebenso gilt das nur das von mir vervielfältigt wird was ich genehmigt habe.
Für Rechtschreibkehler, sowie für sonstige Ansprüche (jeglicher Rechtlicher
Art) übernehme ich keine Haftung.

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AutorSusa8nne8 S.8, Maring-Noviand / RLP425994
Datum03.09.2007 21:417846 x gelesen
Hallo,

bei uns im Landkreis erhält jeder Teilnehmer des Truppmann Teil 1 ein sog. Pflichtenheft, darin werden alle persönlichen Daten und Feuerwehrdaten erfasst, alle Lehrgänge (TM1, Sprechfunk, AGT,..) mit Datum und Unterschrift (KFI, Wehrleiter) sind aufgeführt und die Untersuchungstermine zur G26 können verwaltet werden.
Desweiteren ist eine Tabelle drin, wo die einzelnen Themen der TM 2 Ausbildung mit Stunden anzahl stehen, hat er diese absolviert, wird mit Datum vom Ausbilder abgezeichnet. Ist alles voll, kann er zur TM 2 Prüfung gemeldet werden, das Heft kann ihn/sie also auch länger als Nachweis über Lehrgänge zB begleiten. Das Heft dient auch als Nachweis, zB wenn einer zur AGT Ausbildung kommt, ob er auch den Sprechfunker schon hat. Wo die Hefte sind, entscheidet jede Feuerwehr für sich, manche geben sie ihren Leuten mit Heim, bei uns sind die Hefte in einem Ordner im Gerätehaus.

Tschau susi


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg425996
Datum03.09.2007 21:567605 x gelesen
Hallo Uli,

Denkfehler!
Geschrieben von Seibold Uli
hab es letztes Jahr bei meinem Lehrgang (TruFü) von den Kommandanten/Ortsbrandmeister einfach die Lehrgangsbescheinigung von der Grundausbildung für die Anmeldung verlangt.
Bescheinigung GA ist zu wenig, auch wenn es meistens so gehandhabt wird.
TM 2 beinhaltet 80 h Ausbildung in 2 Jahren nach dem Lernzielkatalog BaWü. Die Bescheinigung, das diese Ordnungsgemäß durchgeführt und besucht wurden, obliegt dem zuständigen Kdt. Deshalb muss der Kdt. bei der Anmeldung prüfen, TM 2 vorhanden ja/nein. Nur bei ja darf er anmelden.
Da ich bei den Lehrgängen die Mängel sehe, kann ich nur immer wieder an die Verantwortlichen appellieren: Den TM 2 endlich in ihren Feuerwehren durchzuführen.
Aber es ist ja wie so oft in unseren Feuerwehren, 12 Dienste incl. Hauptversammlung im Jahr sind genug. :-((((

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen426018
Datum04.09.2007 00:267707 x gelesen
Geschrieben von Volker Ehrhardt
Bei uns nicht üblich. Es werden Lehrgangsplätze angefordert und wenn genehmigt, wird die Karte (quasi Eintrittskarte) an den Kamerad ausgegeben. Dabei sollte der OBM natürlich geprüfthaben, ob der FM die Vorraussetzungen erfüllt.

Geschrieben von Stephan Breuer

Findet bei euch der Truppführer eigentlich auf Landesebene statt?


Bei uns nur an der LFY Loy bzw. Celle. Nur TM 1 auf Kreisebene, TM 2 auf Gemeindeebene


Also, eigendlich ist es für Nds ja so geregelt worden, das die Ausbildung zum TM 2 in den Ortsfeuerwehren oder auf Gemeinde-/Kreisebene stattfinden kann, aber eine schriftliche Abschlussprüfung vom KAL oder Vertreter abgenommen wird. Dabei werden auch die Teilnahmelisten an den ausbiuldungsdiensten geprüft. Anschließend gibt es über die Prüfung ein Zeugnis. Damit ist der TM2 dann bestanden (oder auch nicht). Ohne dieses Zeugnis ist auch keine Teilnahme an Lehrgängen der LFS möglich. All dieses steht in den betreffenden Verordnungen.
Da wir festgestellt haben, das dieses nicht klappt, gibt es bei uns den TM-Lehrgang als Blockunterricht. So haben alle Teilnehmer am Ende das gleiche Wissen und Können (eigendlich).


Gruß
H. Brinkmann


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen426019
Datum04.09.2007 00:437726 x gelesen
Geschrieben von Leif Brünslowwie werden bei euch die Nachweise über die 80 Ausbildungsstunden(TM Teil 2) geführt? Habt ihr dafür spezielle Vordrucke oder Nachweishefte?? Wäre toll wenn mir jemand sowas mal zukommen lassen könnte in digitaler Form.

Bei uns gibt es Nachweishefte für jeden Teilnehmer.
Es wird nach bestehen des TM 1 ausgehändigt, dann wird Erste-Hilfe, Sprechfunk, AGT durchgeführt und eingetragen. Anschließend sind hier alle 80 Stunden einzeln nach Themen aufgeführt, sie werden von den Ausbildern mit Unterschrift bestätigt.

In digitaler form habe ich es nicht vorliegen, aber wenn du mir deine Adresse per PM schickst, kann ich ein Heft der Post anvertrauen (außerdem ist Greifswald ja eine Partnerstadt von OS, du könnstst ja auch im November zur Spritzenzehr mitkommen.)

Was mir sonst so in diesem Treat aufgefallen ist, es ist doch die FwDV 2 Deutschlandweit eingeführt und laut der gibt es doch am Ende der TM2-Ausbildung eine Prüfung. für jede Prüfung gibt es ein Zeugnis, also kann ein Kdt oder Gemeindewehrführer oder sonst ein Fürst nicht durch Augenschein oder ähnlichem Feststellen, ob jemand die Prüfung bestanden hat und reif ist für einen TF-Lehrgang.

Gruß
Heinrich


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen426023
Datum04.09.2007 06:137529 x gelesen
Bei 24 Übungen a 2 Stunden pro Jahr, hat er nach 2 Jahren 96 Stunden zusammen (wenn der FA denn auch immer da ist.).

Dazu zwei Fragen:

1. Wie hoch ist denn in der Praxis die Anwesenheitsquote?
2. Werden in diesen Übungen auch die Inhalte gem. FwDV 2 vermittelt?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW426060
Datum04.09.2007 12:107527 x gelesen
einen schönen guten Tag erstmal ...

Geschrieben von Christoph Schönthaler

Wird bei uns nicht separat erfasst sondern über die Übungsteilnahme errechnet. Bei 24 Übungen a 2 Stunden pro Jahr, hat er nach 2 Jahren 96 Stunden zusammen (wenn der FA denn auch immer da ist.).

Bei uns wird der reguläre Übungsdienst zu den Ausbildungszeiten (Unterricht!) nicht angerechnet. Die Module 3 + 4 der Grundausbildung (auch hier früher TM 2) beinhalten 70 Stunden Unterricht - davon afaik 16 Stunden praktischen Unterricht.

Letztendlich entscheidet bei uns jedoch die persönliche Qualifikation und Reife über eine Entsendung zum TF-Lehrgang. Manche sind da nach 75 Stunden schon weiter, als andere nach 1000 Stunden.

sooo leicht wirds dann bei uns nicht gemacht, nach der Grundausbildung Modul 3 + 4 kommen dann noch Funk, AGT ..... dann eine Warteschleife und schliesslich ein schriftlicher Test ...
und dann knn sich der Kandidat auf die Module des TF freuen ....

mkg Klaus


*****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... *****

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