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Thema | Ausbildungnachweis TM Teil2 --> Zulassung Truppführerlehrgang | 19 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Leif8 B.8, Greifswald / Meck-Pomm | 425906 | |||
Datum | 03.09.2007 11:58 | 9197 x gelesen | |||
Moin, wie werden bei euch die Nachweise über die 80 Ausbildungsstunden(TM Teil 2) geführt? Habt ihr dafür spezielle Vordrucke oder Nachweishefte?? Wäre toll wenn mir jemand sowas mal zukommen lassen könnte in digitaler Form. MkG von der Ostsee | |||||
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Autor | Klau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW | 425907 | |||
Datum | 03.09.2007 12:14 | 7826 x gelesen | |||
einen schönen guten Tag erstmal ... Geschrieben von Leif Brünslow wie werden bei euch die Nachweise über die 80 Ausbildungsstunden(TM Teil 2) geführt? Habt ihr dafür spezielle Vordrucke oder Nachweishefte?? Wäre toll wenn mir jemand sowas mal zukommen lassen könnte in digitaler Form. Spezielle Vordrucke gibts dafür bei uns nicht, da tuts auch eine normale Tabelle mit den Namen der Teilnehmer als Anwesenheitsliste, die zusammen mit den Bögen für den schriftichen Teil und den Bewertungsbögen des praktischen Teils sowieso "nachweisbar aufbewahrt " werden müssen. mkg Klaus *****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... ***** | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 425908 | |||
Datum | 03.09.2007 12:20 | 7775 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus PilgerSpezielle Vordrucke gibts dafür bei uns nicht, da tuts auch eine normale Tabelle mit den Namen der Teilnehmer als Anwesenheitsliste, die zusammen mit den Bögen für den schriftichen Teil und den Bewertungsbögen des praktischen Teils sowieso "nachweisbar aufbewahrt " werden müssen. Aber die FM müssen doch, wenn sie an der LFS sind, einen entsprechenden Nachweis haben. Bei uns wird da meines Wissens nach eine Art Bestätigung ausgestellt. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 425910 | |||
Datum | 03.09.2007 12:28 | 7740 x gelesen | |||
Wird bei uns nicht separat erfasst sondern über die Übungsteilnahme errechnet. Bei 24 Übungen a 2 Stunden pro Jahr, hat er nach 2 Jahren 96 Stunden zusammen (wenn der FA denn auch immer da ist.). Letztendlich entscheidet bei uns jedoch die persönliche Qualifikation und Reife über eine Entsendung zum TF-Lehrgang. Manche sind da nach 75 Stunden schon weiter, als andere nach 1000 Stunden. Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 425911 | |||
Datum | 03.09.2007 12:29 | 7683 x gelesen | |||
Mahlzeit wirf doch mal einen Blick in die Suche Wie eine Urkunde hatten wir dort besprochen und für gut befunden und das von einer Ausbildung Ausbildungsplan, Anwesenheitslisten usw. aufgehoben werden sollte doch obligat sein... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Drill ist eine unblutige Schlacht, und eine Schlacht ist ein blutiger Drill | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 425918 | |||
Datum | 03.09.2007 13:32 | 7747 x gelesen | |||
Hallo! Normalerweise ist es doch so, dass der Wehrführer/Löschzugführer auf der Anmeldung für den Lehrgang doch bestätigen muss, dass die Lehrgangsvorraussetzungen erfüllt sind. Wer das einfach so unterschreibt, würde sicherlich auch Zeugnisse für nicht besuchte Lehrgänge ausstellen, zumal diese auf Standortebene stattfinden. Findet bei euch der Truppführer eigentlich auf Landesebene statt? Gruß Stephan | |||||
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Autor | Leif8 B.8, Greifswald / Meck-Pomm | 425919 | |||
Datum | 03.09.2007 13:46 | 7645 x gelesen | |||
moin nicht auf Landesebene aber auf Kreisebene... bzw. Amtsebene je nach dem wieviel Lehrgangsteilnehmer gemeldet sind... naja ich habe jetzt selbst mal schnell ein Dokument erstellt welches den Nachweis dann belegen kann...das bekommt jetzt jeder selbst in die Hand somit sind die FM gezwungen sich auch selbst um ihr Nachweise bissel zu kümmern... | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 425920 | |||
Datum | 03.09.2007 13:47 | 7702 x gelesen | |||
Hallo Leif, Geschrieben von Leif Brünslow wie werden bei euch die Nachweise über die 80 Ausbildungsstunden(TM Teil 2) geführt? Meines Wissens, Anwesenheitsliste durch Kdt. Mir als Ausbilder GA / TF, muss die Anmeldung durch den Kdt. zum Lehrgang genügen, da der Kdt. die Lehrgangsvoraussetzungen prüfen sollte. Und ja ich kenne leider auch die praktischen Tatsachen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland | 425927 | |||
Datum | 03.09.2007 14:13 | 7665 x gelesen | |||
Hallo. Dafür gibt´s bei uns im Anhang an den Lernzielkatalog Truppmannausbildug Teil 2 der Landesfeuerwehrschule des Saarlandes eine Laufkarte. Auf der Internetseite der LFS ist der Lernzielkatalog unter Service / Lernzielkatalog zu finden. Gruß Chris | |||||
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Autor | Klau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW | 425951 | |||
Datum | 03.09.2007 16:53 | 7736 x gelesen | |||
einen schönen guten Tag erstmal ... Geschrieben von Volker Ehrhardt Aber die FM müssen doch, wenn sie an der LFS sind, einen entsprechenden Nachweis haben. Bei uns wird da meines Wissens nach eine Art Bestätigung ausgestellt. Bei uns findet der TF auf Kreisebene statt und der Nachweis wird bei der Anmeldung durch den Wehrführer gleich mit geliefert. mkg Klaus *****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... ***** | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 425953 | |||
Datum | 03.09.2007 17:07 | 7628 x gelesen | |||
Hallo Leif, bei uns wird das in Form der Anwesenheitsliste geführt. Am Ende der Ausbildung erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde und der bestandene Lehrgang wird ins Dienstbuch eingetragen. Beim Besuch eines weiterführenden Lehrgangs unterschreibt der Kommandant, dass die entsprechenden Lehrgänge absolviert sind. Ganz einfach. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 425977 | |||
Datum | 03.09.2007 19:07 | 7703 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan BreuerNormalerweise ist es doch so, dass der Wehrführer/Löschzugführer auf der Anmeldung für den Lehrgang doch bestätigen muss, dass die Lehrgangsvorraussetzungen erfüllt sind. Wer das einfach so unterschreibt, würde sicherlich auch Zeugnisse für nicht besuchte Lehrgänge ausstellen, zumal diese auf Standortebene stattfinden. Bei uns nicht üblich. Es werden Lehrgangsplätze angefordert und wenn genehmigt, wird die Karte (quasi Eintrittskarte) an den Kamerad ausgegeben. Dabei sollte der OBM natürlich geprüfthaben, ob der FM die Vorraussetzungen erfüllt. Geschrieben von Stephan Breuer Findet bei euch der Truppführer eigentlich auf Landesebene statt? Bei uns nur an der LFY Loy bzw. Celle. Nur TM 1 auf Kreisebene, TM 2 auf Gemeindeebene Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Seib8old8 U.8, Pfronstetten / Baden-Württemberg | 425987 | |||
Datum | 03.09.2007 21:08 | 7769 x gelesen | |||
Hallo Leif, bin selber Ausbilder für Grundausbildung, hab es letztes Jahr bei meinem Lehrgang (TruFü) von den Kommandanten/Ortsbrandmeister einfach die Lehrgangsbescheinigung von der Grundausbildung für die Anmeldung verlangt. Funktionierte tadellos! Natürlich muss man der Truppführerausbilder selber prüfen ob die Anmeldung im Sinne der FwDV2 ist. Hier ist meines erachtens alles klar definiert. (Titel 2.1.2 Abschluss TrpMa Teil II & Titel 2.2 Vorraussetzung für Truppführer Ausgabe März 2003 Seite 12/13). Vielen Dank,Grüsse! SeiUli _______________________________________________________________________ Alles was ich schreibe ist meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. Ebenso gilt das nur das von mir vervielfältigt wird was ich genehmigt habe. Für Rechtschreibkehler, sowie für sonstige Ansprüche (jeglicher Rechtlicher Art) übernehme ich keine Haftung. -------------------------------------------------------------------------------- | |||||
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Autor | Susa8nne8 S.8, Maring-Noviand / RLP | 425994 | |||
Datum | 03.09.2007 21:41 | 7846 x gelesen | |||
Hallo, bei uns im Landkreis erhält jeder Teilnehmer des Truppmann Teil 1 ein sog. Pflichtenheft, darin werden alle persönlichen Daten und Feuerwehrdaten erfasst, alle Lehrgänge (TM1, Sprechfunk, AGT,..) mit Datum und Unterschrift (KFI, Wehrleiter) sind aufgeführt und die Untersuchungstermine zur G26 können verwaltet werden. Desweiteren ist eine Tabelle drin, wo die einzelnen Themen der TM 2 Ausbildung mit Stunden anzahl stehen, hat er diese absolviert, wird mit Datum vom Ausbilder abgezeichnet. Ist alles voll, kann er zur TM 2 Prüfung gemeldet werden, das Heft kann ihn/sie also auch länger als Nachweis über Lehrgänge zB begleiten. Das Heft dient auch als Nachweis, zB wenn einer zur AGT Ausbildung kommt, ob er auch den Sprechfunker schon hat. Wo die Hefte sind, entscheidet jede Feuerwehr für sich, manche geben sie ihren Leuten mit Heim, bei uns sind die Hefte in einem Ordner im Gerätehaus. Tschau susi | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 425996 | |||
Datum | 03.09.2007 21:56 | 7605 x gelesen | |||
Hallo Uli, Denkfehler! Geschrieben von Seibold Uli hab es letztes Jahr bei meinem Lehrgang (TruFü) von den Kommandanten/Ortsbrandmeister einfach die Lehrgangsbescheinigung von der Grundausbildung für die Anmeldung verlangt. Bescheinigung GA ist zu wenig, auch wenn es meistens so gehandhabt wird. TM 2 beinhaltet 80 h Ausbildung in 2 Jahren nach dem Lernzielkatalog BaWü. Die Bescheinigung, das diese Ordnungsgemäß durchgeführt und besucht wurden, obliegt dem zuständigen Kdt. Deshalb muss der Kdt. bei der Anmeldung prüfen, TM 2 vorhanden ja/nein. Nur bei ja darf er anmelden. Da ich bei den Lehrgängen die Mängel sehe, kann ich nur immer wieder an die Verantwortlichen appellieren: Den TM 2 endlich in ihren Feuerwehren durchzuführen. Aber es ist ja wie so oft in unseren Feuerwehren, 12 Dienste incl. Hauptversammlung im Jahr sind genug. :-(((( Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 426018 | |||
Datum | 04.09.2007 00:26 | 7707 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker EhrhardtBei uns nicht üblich. Es werden Lehrgangsplätze angefordert und wenn genehmigt, wird die Karte (quasi Eintrittskarte) an den Kamerad ausgegeben. Dabei sollte der OBM natürlich geprüfthaben, ob der FM die Vorraussetzungen erfüllt. Also, eigendlich ist es für Nds ja so geregelt worden, das die Ausbildung zum TM 2 in den Ortsfeuerwehren oder auf Gemeinde-/Kreisebene stattfinden kann, aber eine schriftliche Abschlussprüfung vom KAL oder Vertreter abgenommen wird. Dabei werden auch die Teilnahmelisten an den ausbiuldungsdiensten geprüft. Anschließend gibt es über die Prüfung ein Zeugnis. Damit ist der TM2 dann bestanden (oder auch nicht). Ohne dieses Zeugnis ist auch keine Teilnahme an Lehrgängen der LFS möglich. All dieses steht in den betreffenden Verordnungen. Da wir festgestellt haben, das dieses nicht klappt, gibt es bei uns den TM-Lehrgang als Blockunterricht. So haben alle Teilnehmer am Ende das gleiche Wissen und Können (eigendlich). Gruß H. Brinkmann | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 426019 | |||
Datum | 04.09.2007 00:43 | 7726 x gelesen | |||
Geschrieben von Leif Brünslowwie werden bei euch die Nachweise über die 80 Ausbildungsstunden(TM Teil 2) geführt? Habt ihr dafür spezielle Vordrucke oder Nachweishefte?? Wäre toll wenn mir jemand sowas mal zukommen lassen könnte in digitaler Form. Bei uns gibt es Nachweishefte für jeden Teilnehmer. Es wird nach bestehen des TM 1 ausgehändigt, dann wird Erste-Hilfe, Sprechfunk, AGT durchgeführt und eingetragen. Anschließend sind hier alle 80 Stunden einzeln nach Themen aufgeführt, sie werden von den Ausbildern mit Unterschrift bestätigt. In digitaler form habe ich es nicht vorliegen, aber wenn du mir deine Adresse per PM schickst, kann ich ein Heft der Post anvertrauen (außerdem ist Greifswald ja eine Partnerstadt von OS, du könnstst ja auch im November zur Spritzenzehr mitkommen.) Was mir sonst so in diesem Treat aufgefallen ist, es ist doch die FwDV 2 Deutschlandweit eingeführt und laut der gibt es doch am Ende der TM2-Ausbildung eine Prüfung. für jede Prüfung gibt es ein Zeugnis, also kann ein Kdt oder Gemeindewehrführer oder sonst ein Fürst nicht durch Augenschein oder ähnlichem Feststellen, ob jemand die Prüfung bestanden hat und reif ist für einen TF-Lehrgang. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 426023 | |||
Datum | 04.09.2007 06:13 | 7529 x gelesen | |||
Bei 24 Übungen a 2 Stunden pro Jahr, hat er nach 2 Jahren 96 Stunden zusammen (wenn der FA denn auch immer da ist.). Dazu zwei Fragen: 1. Wie hoch ist denn in der Praxis die Anwesenheitsquote? 2. Werden in diesen Übungen auch die Inhalte gem. FwDV 2 vermittelt? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Klau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW | 426060 | |||
Datum | 04.09.2007 12:10 | 7527 x gelesen | |||
einen schönen guten Tag erstmal ... Geschrieben von Christoph Schönthaler Wird bei uns nicht separat erfasst sondern über die Übungsteilnahme errechnet. Bei 24 Übungen a 2 Stunden pro Jahr, hat er nach 2 Jahren 96 Stunden zusammen (wenn der FA denn auch immer da ist.). Bei uns wird der reguläre Übungsdienst zu den Ausbildungszeiten (Unterricht!) nicht angerechnet. Die Module 3 + 4 der Grundausbildung (auch hier früher TM 2) beinhalten 70 Stunden Unterricht - davon afaik 16 Stunden praktischen Unterricht. Letztendlich entscheidet bei uns jedoch die persönliche Qualifikation und Reife über eine Entsendung zum TF-Lehrgang. Manche sind da nach 75 Stunden schon weiter, als andere nach 1000 Stunden. sooo leicht wirds dann bei uns nicht gemacht, nach der Grundausbildung Modul 3 + 4 kommen dann noch Funk, AGT ..... dann eine Warteschleife und schliesslich ein schriftlicher Test ... und dann knn sich der Kandidat auf die Module des TF freuen .... mkg Klaus *****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... ***** | |||||
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