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ThemaSondersignalanlage10 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorPete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen426545
Datum06.09.2007 20:175480 x gelesen
Haben am unserem LF zusätzlich ein Presslufthorn der Fa. Fiamm nach gerüstet. Frage muß man das jetzt zusätzlich beim TÜV eintragen lassen? Oder was ist sonst so noch zu beachten?

MFG Peter


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern426546
Datum06.09.2007 20:244430 x gelesen
Hallo Peter,

ich bin mir sicher, dass dir hier noch von kompetenter Stelle weitergeholfen wird!
Aber erlaube mir eine Frage: wäre das nicht etwas, was ggf. im Vorfeld abzuklären ist?


Grüße
Magnus

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg426547
Datum06.09.2007 20:404433 x gelesen
Geschrieben von Peter Oberheiden

Frage muß man das jetzt zusätzlich beim TÜV eintragen lassen? Oder was ist sonst so noch zu beachten?
Ich hoffe der Amtsleiter wurde über die Maßnahme informiert bzw. das ist mit dem ihm abgesprochen.
Ansonsten sollte er auch wissen was zu tun ist.

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen426581
Datum07.09.2007 00:104356 x gelesen
Hallo,

und wieso sollte Geschrieben von Jörg Andersder Amtsleiter Geschrieben von Jörg Andersauch wissen was zu tun ist wenn das selbst bei den ÜO's unter PI's z.T. unterschiedliche Auffassungen gibt, und es "x" verschiedene Konstellationen zwischen SoSi und Fahrzeug Zulassungen gibt?
Ohne ALLE Fahrzeugzulassungsdaten UND den Zulassungsdaten der SoSi ist die Frage in EU Land nicht (rechtssicher und deutschlandweit) zu beantworten.

But, who cares?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW426596
Datum07.09.2007 08:524372 x gelesen
Geschrieben von Peter OberheidenHaben am unserem LF zusätzlich ein Presslufthorn der Fa. Fiamm nach gerüstet. Frage muß man das jetzt zusätzlich beim TÜV eintragen lassen?

M.E. nein, weil SoKFZ Feuerwehr


Geschrieben von Peter OberheidenOder was ist sonst so noch zu beachten?

Kdt/Wehrführer vorher gefragt? ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW426597
Datum07.09.2007 08:564374 x gelesen
Geschrieben von Peter OberheidenHaben am unserem LF zusätzlich ein Presslufthorn der Fa. Fiamm nach gerüstet.

Gehe ich recht in der Annahme, das dieses Fahrzeug als so.Kfz. Löschfahrzeug in den Papieren angemeldet ist ?

War das Fahrzeug bereits vorher mit einer Sosi-Anlage ausgerüstet ?

Besitzt das Presslufthorn eine ABE ?


Wenn alle Antworten Ja lauten, IMHO keine weiteren Maßnahmen notwendig.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW426612
Datum07.09.2007 10:114450 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Peter OberheidenHaben am unserem LF zusätzlich ein Presslufthorn der Fa. Fiamm nach gerüstet.

Gehe ich recht in der Annahme, das dieses Fahrzeug als so.Kfz. Löschfahrzeug in den Papieren angemeldet ist ?


Es würde im Grunde sogar reichen, wenn als Halter die Feuerwehr eingetragen ist.
Aber da würde ich nicht ausschliessen, dass es anderweitige Meinungen ist.


War das Fahrzeug bereits vorher mit einer Sosi-Anlage ausgerüstet ?


wichtig ist:
Sind blaue Rundumkennleuchten drauf?

und:
wenn vorher schon ein Einsatzhorn vorhanden war und das jetzt nicht ausgebaut oder stillgelegt wurde:
es darf immer nur ein Einsatzhorn gleichzeitig einschaltbar sein!


Besitzt das Presslufthorn eine ABE ?


nicht ganz, das Einsatzhorn ist Bauartgenehmigungspflichtig gem. §22a StVZO, es hat also (hoffentlich) eine ABG. Erkennbar an der Wellenlinie und der Prüfnummer (ob es auch welche mit EG-Prüfzeichen gibt weiss ich so spontan nicht).
Natürlich müssen auch alle Einschränkungen und Auflagen der BG berücksichtigt werden (sowas steht üblicherweise in der Einbauanleitung).


Wenn alle Antworten Ja lauten, IMHO keine weiteren Maßnahmen notwendig.


genau, Eintragung oder Abnahme ist Straßenverkehrsrechtlich nicht notwendig.

Gruß,
Henning


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AutorThom8as 8G., Langensendelbach / Bayern426645
Datum07.09.2007 14:014382 x gelesen
Geschrieben von Henning KochEs würde im Grunde sogar reichen, wenn als Halter die Feuerwehr eingetragen ist.
Im Regelfall ist aber nicht "die Feuerwehr" der FZ-Halter, sondern der Träger der Feuerwehr wie die Stadt, die Gemeinde oder bei WF die Firma.
Ausnahme wäre wenn der Feuerwehrverein aus eigenen finanziellen Mitteln ein Fahrzeug beschafft und auf den Verein anmeldet, was aber selten geschieht.


mkG Thomas

.........................................

http://ffw-langensendelbach.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW426670
Datum07.09.2007 16:024409 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Thomas Grau--- Geschrieben von Henning Koch
"Es würde im Grunde sogar reichen, wenn als Halter die Feuerwehr eingetragen ist."

Im Regelfall ist aber nicht "die Feuerwehr" der FZ-Halter, sondern der Träger der Feuerwehr wie die Stadt, die Gemeinde oder bei WF die Firma.


sag ich doch, "Die Feuerwehr" ;-)

IMO reicht es aber nicht, wenn da "Stadt XY" drinsteht, weil ja z.B. die Fahrzeuge vom Friedhofsamt keine SoSi-Anlage haben dürfen. Es sollte also schon sowas wie "Stadt XY - Feuerwehr" sein. Allerdings weiss ich nicht, ob es da irgendwelche rechtlichen Konkretisierungen gibt.

Ausnahme wäre wenn der Feuerwehrverein aus eigenen finanziellen Mitteln ein Fahrzeug beschafft und auf den Verein anmeldet, was aber selten geschieht.

Da hängt es dann wieder vom Landesrecht ab, ob der Verein überhaupt "Feuerwehr" ist.
Hier in NRW ist er es nicht.

Gruß,
Henning


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AutorPete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen426804
Datum08.09.2007 17:434415 x gelesen
An dem Fahrzeug war schon Blaulicht und ein E-Horn mit Durchsage möglichkeit vorhanden und ist auch als Feuerwehrfahrzeug zugelassen. Der stv. Wehrleiter ist über die Umbaumassen informiert.

Gruß Peter


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