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Thema | Sondersignalanlage | 10 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Pete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen | 426545 | |||
Datum | 06.09.2007 20:17 | 5480 x gelesen | |||
Haben am unserem LF zusätzlich ein Presslufthorn der Fa. Fiamm nach gerüstet. Frage muß man das jetzt zusätzlich beim TÜV eintragen lassen? Oder was ist sonst so noch zu beachten? MFG Peter | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 426546 | |||
Datum | 06.09.2007 20:24 | 4430 x gelesen | |||
Hallo Peter, ich bin mir sicher, dass dir hier noch von kompetenter Stelle weitergeholfen wird! Aber erlaube mir eine Frage: wäre das nicht etwas, was ggf. im Vorfeld abzuklären ist? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 426547 | |||
Datum | 06.09.2007 20:40 | 4433 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter OberheidenFrage muß man das jetzt zusätzlich beim TÜV eintragen lassen? Oder was ist sonst so noch zu beachten? Ich hoffe der Amtsleiter wurde über die Maßnahme informiert bzw. das ist mit dem ihm abgesprochen. Ansonsten sollte er auch wissen was zu tun ist. Gruß Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 426581 | |||
Datum | 07.09.2007 00:10 | 4356 x gelesen | |||
Hallo, und wieso sollte Geschrieben von Jörg Anders der AmtsleiterGeschrieben von Jörg Anders auch wissen was zu tun istwenn das selbst bei den ÜO's unter PI's z.T. unterschiedliche Auffassungen gibt, und es "x" verschiedene Konstellationen zwischen SoSi und Fahrzeug Zulassungen gibt? Ohne ALLE Fahrzeugzulassungsdaten UND den Zulassungsdaten der SoSi ist die Frage in EU Land nicht (rechtssicher und deutschlandweit) zu beantworten. But, who cares? Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 426596 | |||
Datum | 07.09.2007 08:52 | 4372 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter OberheidenHaben am unserem LF zusätzlich ein Presslufthorn der Fa. Fiamm nach gerüstet. Frage muß man das jetzt zusätzlich beim TÜV eintragen lassen? M.E. nein, weil SoKFZ Feuerwehr Geschrieben von Peter Oberheiden Oder was ist sonst so noch zu beachten? Kdt/Wehrführer vorher gefragt? ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 426597 | |||
Datum | 07.09.2007 08:56 | 4374 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter OberheidenHaben am unserem LF zusätzlich ein Presslufthorn der Fa. Fiamm nach gerüstet. Gehe ich recht in der Annahme, das dieses Fahrzeug als so.Kfz. Löschfahrzeug in den Papieren angemeldet ist ? War das Fahrzeug bereits vorher mit einer Sosi-Anlage ausgerüstet ? Besitzt das Presslufthorn eine ABE ? Wenn alle Antworten Ja lauten, IMHO keine weiteren Maßnahmen notwendig. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 426612 | |||
Datum | 07.09.2007 10:11 | 4450 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Michael Roleff Geschrieben von Peter OberheidenHaben am unserem LF zusätzlich ein Presslufthorn der Fa. Fiamm nach gerüstet. Es würde im Grunde sogar reichen, wenn als Halter die Feuerwehr eingetragen ist. Aber da würde ich nicht ausschliessen, dass es anderweitige Meinungen ist.
wichtig ist: Sind blaue Rundumkennleuchten drauf? und: wenn vorher schon ein Einsatzhorn vorhanden war und das jetzt nicht ausgebaut oder stillgelegt wurde: es darf immer nur ein Einsatzhorn gleichzeitig einschaltbar sein!
nicht ganz, das Einsatzhorn ist Bauartgenehmigungspflichtig gem. §22a StVZO, es hat also (hoffentlich) eine ABG. Erkennbar an der Wellenlinie und der Prüfnummer (ob es auch welche mit EG-Prüfzeichen gibt weiss ich so spontan nicht). Natürlich müssen auch alle Einschränkungen und Auflagen der BG berücksichtigt werden (sowas steht üblicherweise in der Einbauanleitung).
genau, Eintragung oder Abnahme ist Straßenverkehrsrechtlich nicht notwendig. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Langensendelbach / Bayern | 426645 | |||
Datum | 07.09.2007 14:01 | 4382 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochEs würde im Grunde sogar reichen, wenn als Halter die Feuerwehr eingetragen ist. Im Regelfall ist aber nicht "die Feuerwehr" der FZ-Halter, sondern der Träger der Feuerwehr wie die Stadt, die Gemeinde oder bei WF die Firma. Ausnahme wäre wenn der Feuerwehrverein aus eigenen finanziellen Mitteln ein Fahrzeug beschafft und auf den Verein anmeldet, was aber selten geschieht. mkG Thomas ......................................... http://ffw-langensendelbach.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 426670 | |||
Datum | 07.09.2007 16:02 | 4409 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von ---Thomas Grau--- Geschrieben von Henning Koch sag ich doch, "Die Feuerwehr" ;-) IMO reicht es aber nicht, wenn da "Stadt XY" drinsteht, weil ja z.B. die Fahrzeuge vom Friedhofsamt keine SoSi-Anlage haben dürfen. Es sollte also schon sowas wie "Stadt XY - Feuerwehr" sein. Allerdings weiss ich nicht, ob es da irgendwelche rechtlichen Konkretisierungen gibt. Ausnahme wäre wenn der Feuerwehrverein aus eigenen finanziellen Mitteln ein Fahrzeug beschafft und auf den Verein anmeldet, was aber selten geschieht. Da hängt es dann wieder vom Landesrecht ab, ob der Verein überhaupt "Feuerwehr" ist. Hier in NRW ist er es nicht. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Pete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen | 426804 | |||
Datum | 08.09.2007 17:43 | 4415 x gelesen | |||
An dem Fahrzeug war schon Blaulicht und ein E-Horn mit Durchsage möglichkeit vorhanden und ist auch als Feuerwehrfahrzeug zugelassen. Der stv. Wehrleiter ist über die Umbaumassen informiert. Gruß Peter | |||||
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