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ThemaPersonensuche26 Beträge
RubrikTaktik
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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 428336
    Datum19.09.2007 08:1013510 x gelesen
    was gilt zu beachten?

    Gibt es, gerade beim Einsatz von Suchmannschaften, bestimmte Taktikschemata?

    Wie groß ist die Suchleistung von Hubschrauber, WBK, Hund, Bodentruppen?

    Interessante weiterführende Links?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY428342
    Datum19.09.2007 08:5011505 x gelesen
    Hallo Florian,

    die meines Erachtens beste Möglichkeit ist die Personensuche mit Hubschrauber und dessen WBK. Hat hier bei uns schon meherer Erfolge gegeben. Besonders auch dann, als scon Suchtrupps am Gesuchten vorbeigelaufen sind.
    Die schlechteste Möglichkeit, ist v.a. in Waldgebieten die Suche mit WBK.
    Ansonsten wird bei uns normalerweise mit Suchhnden und einer oder mehreren Suchtrupps gesucht.
    Aber der Erfolg ist, außer für deine persönliche Fitness, nicht besonders gut.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 428343
    Datum19.09.2007 08:5311700 x gelesen
    Mahlzeit

    Geschrieben von Anton Kastnerdie meines Erachtens beste Möglichkeit ist die Personensuche mit Hubschrauber und dessen WBK.

    Scheitert am mangelnden Polizeihubschrauber im Saarland :-)

    Wie viel Sinn macht es eine "Handelsübliche" WBK von Hubschrauber oder DLK aus zu betreiben ?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY428348
    Datum19.09.2007 09:0111310 x gelesen
    Hallo Florian,

    ein Experte in Sachen WBK bin ich ja nicht, aber ich denke, dass die Leistung einer WBK aus dem FW-Bereich im Hubschrauber wg. mangender Leistung keinen großen Sinn macht.
    Die WBK im Hubschrauber sind doch um einige Nummern größer und auch deutlich teuerer, aber sehr leistungsfähig.
    Und die WBK auf der DLK macht meines Erachtens auch keinen großen Sinn, da der Suchradius viel zu klein ist.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen428351
    Datum19.09.2007 09:1511515 x gelesen
    Moin,

    bei solchen Einsätzen kommt es oft darauf an, welche Informationen über den vernuteten Aufenthaltsort der Person man vor Beginn einer suche hat. Die Einsatztaktik muss dann, wie eigentlich immer ;), vom vorhandenen Personal und der materiellen Ausstattung abhängig in richtung des Einsatzzieles entwicklet werden.

    Wenn man nun nur sehr wage hinweise über eine Laufrichtung bei einer sich potentiell noch bewegenden Person hat so macht ein punktueller Einsatz etwa der von dir angesprochenen WBK von der DLK aus nur aus dem Gesichtspunkt des "Ausschlussprinzips" Sinn. Man stelle sich vor, dass eine mobile Person, egal ob Kind oder erwachsener, in einer Stunde mal locker 4 - 5 Kilometer zurück legen könnte. Wenn die mglw. begangenen Wege und der Zeitraum zwischen "sicher zuletzt gesehen" nur minimal abweichen hat man somit ruck-zuck ein Suchgebiet von mehreren Quadratkilometern. Wenn man da jetzt jeden Stein umderehen will benötigt man viel Personal, eine ordentliche Koordination und eine Menge Zeit.

    Da man all das üblicherweis nicht gleichzeitig hat wäre es am Anfang sicher angezeigt einzelne Spots (beliebte Aufenthaltsorte, gefährliche Stellen, Orte vermutlicher Sichtungen der Person) mit dem vorhandenen Potential (Hunde, ggf. auch Suchkette, WBK, Nachtsichtgerät usw.) abzusuchen und auszuschließen. Dazu kann auch das abtauchen von Gewässern gehören.

    Beim Einsatz von Hunden in der Flächensuche sind zahlreiche Rahmenbedingungen zu beachten, insbesondere die einzelnen, teilweise unterschiedlichen Fähigkeiten der Staffeln bzw. Hunde. Die Koordination zwischen den anderen Kräften und den Hunden ist hier sehr wichtig, um nicht durch unbedachte Handlungen den Sucherfolg etwa eines Mantrailers zu gefährden.

    Last but not least ist festzustellen das das Suchen nach vermissten Personen i.e.S. eigentlich eine polizeiliche Aufgabe ist und die nichtpolizeilichen Organisationen hier (zumindest ist das in Hessen so) sozusagen in Amtshilfe tätig werden. Ergo ist auch der ELO der Polizei der Chef im Ring vor Ort und der PvD Herr des verfahrens. Sicher tun beide gut daran die Feuerwehr und die HiOrg in ihren eigenen Strukturen arbeiten zu lassen. Aber da meist auch der Grundsatz "Wer bestellt, der bezahlt" gilt ist da eine enge Abstimmung angebracht...

    Gruß, otti

    P.S.: Ich hab dazu eine Menge Zeug aus verschiedenen Lehrgängen, wenn ich daheim bin such ich das mal raus und schaue, ob es davon etwas irgendwo im Netz gibt.


    Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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    AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern428376
    Datum19.09.2007 11:3611400 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottdas Suchen nach vermissten Personen i.e.S. eigentlich eine polizeiliche Aufgabe ist und die nichtpolizeilichen Organisationen hier (zumindest ist das in Hessen so) sozusagen in Amtshilfe tätig werden

    Es gibt für Bayern eine relativ aktuelle Gerichtsentscheidung, wo das Gericht von dieser Meinung abweicht (obwohl dies auch die Meinung des Innenministeriums war).
    In Bayern ist es jetzt herrschende Rechtsmeinung, daß die Gemeinde durch ihre Abteilung Feuerwehr in eigenem Wirkungskreis als örtliche Behörde für öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig wird und der Polizei somit keine Amtshilfe mehr in Rechnung stellen kann.

    Dies bitte auch berücksichtigen, wenn Einsatzleiter Hubschrauber anfordern, denn dann könnte evtl der Freistaat dies den Gemeinden in Rechnung stellen.


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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt428380
    Datum19.09.2007 11:4711178 x gelesen
    Geschrieben von Tobias Josef Rieschöffentliche Sicherheit und Ordnung

    Das übersetz mir mal bitte einer.
    Feuerwehr=> Sicherheit; Versteh ich so: Die muss drauf aufpassen, dass Gefahren, die aufgrund von Unglücksfällen drohen, abzuwenden und zu bekämpfen.
    Aber Feuerwehr=> Ordnung;??? Dafür gibts doch zumindest in größeren Städten das Ordnungsamt (oder wie sich das Stellenweise schimpft).

    Und was das nicht kann, kommt eben die Polizei.

    Oder hab ich da bei der Rechtsvorlesung irgendwas verpasst?


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de



    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

    Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen428383
    Datum19.09.2007 11:5811280 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Tobias Josef RieschIn Bayern ist es jetzt herrschende Rechtsmeinung, daß die Gemeinde durch ihre Abteilung Feuerwehr in eigenem Wirkungskreis als örtliche Behörde für öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig wird und der Polizei somit keine Amtshilfe mehr in Rechnung stellen kann.

    neben dem Aspekt der Geldleistungen die die Gemeidne dafür erhalten könnte, um die es mir oben aber gar nicht ging, meine ich vor allem auch auf die Punkte der Verantwortung für den Einsatz, die von "externen" erhobenen Kosten und den möglichen Beschluss eine Suche nicht mehr fortzusetzen hinweisen zu müssen. Inwieweit sich die Aufgaben udn Zuständigkeiten jetzt wirklich zwischen Gemeinde, der dortigen "Ortspolizeibehörde", der Landespolizei usw. abgrenzen lassen ist sicher auch vom Anlass einer solchen Aktion abhängig. Im Fall einer Suche nach weggelaufenen Kindern nach einem Busunfall wird primär niemand die Zuständigkeit des Einsatzleiters npolBOS bestreiten. Bei einen möglichen Suizid oder gar einem möglichen Gewaltverbrechen stellt sich diese Frage sehr wohl...


    Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW428391
    Datum19.09.2007 12:5911235 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Matthias OttLast but not least ist festzustellen das das Suchen nach vermissten Personen i.e.S. eigentlich eine polizeiliche Aufgabe ist

    Ich würde mich ehrlich gesagt nicht darauf verlassen, dass (zumindestens in NRW) eine Person, die sich in vermutlich hilfoser Lage irgendwo "im Gelände" befindet, nicht als Unglücksfall zu betrachten ist. Für Unglücksfälle ist aber (hier) nunmal die Feuerwehr zuständig.

    Nachdenkliche Grüße,
    Henning


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen428396
    Datum19.09.2007 13:2411192 x gelesen
    Moin,

    siehe mein Beitrag von 11:58.

    Gruß, otti


    Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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    AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland428416
    Datum19.09.2007 15:5311142 x gelesen
    Hallo Florian,

    Scheitert am mangelnden Polizeihubschrauber im Saarland :-)

    das heißt aber nicht, dass im Saarland keine Hubschrauber zur Personensuche eingesetzt werden. Unterstützt werden wir durch Hubschrauberstaffel Rheinland-Pfalz, Bundespolizei. Wenn mich nicht alles täuscht ist es auch möglich Hubschrauber aus Luxemburg einzusetzen.

    Gruß Jochen


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    AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland428421
    Datum19.09.2007 16:0611378 x gelesen
    Hallo Henning,

    Für Unglücksfälle ist aber (hier) nunmal die Feuerwehr zuständig.
    ich denke diese Aussage ist zu pauschal. Natürlich kann ein Unglücksfall für das Fernbleiben der Person ursächlich sein.
    Aber lediglich der Umstand, dass eine Person nicht in seinem gewöhnlichen, persönlichen Lebensumfeld anzutreffen ist, ist nach meiner Ansicht noch kein Grund einen Unglücksfall anzunehmen.
    Unglücksfall ist im übgrigen ein plötzliches Ereignis, unabhängig vom Willen des Betroffenen.
    In eurem Bundesland muss als Ursache des Unglücksfalles auch ein Naturereignis, eine Explosion oder ähnliches Ereignis vorliegen.

    Ansonsten besitzt die Feuerwehr keine eigene Aufgabenzuweisung.

    Gruß Jochen


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen428427
    Datum19.09.2007 16:2911419 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Geßnerich denke diese Aussage ist zu pauschal.

    Nein. Die Aussage steht so im Gesetz. Die Auslegung ist natürlich immer so eine Sache. (s. Gerichtsentscheidungen zum Thema Ölspur)

    Geschrieben von Jochen GeßnerAber lediglich der Umstand, dass eine Person nicht in seinem gewöhnlichen, persönlichen Lebensumfeld anzutreffen ist, ist nach meiner Ansicht noch kein Grund einen Unglücksfall anzunehmen.

    Wenn aus diesem Grund aber eine ernste Notlage für den Betroffenen anzunehmen ist, dann ist es das wohl schon. Wenn ein erwachsener, selbstständiger Mensch nicht anzutreffen ist, wird sicherlich keine großangelegte Suchaktion gestartet. Handelt es sich um einen hilftlosen, alten Menschen, der aus einer Pflegeeinrichtung entwichen ist, sieht das schon wieder anders aus.

    Geschrieben von Jochen GeßnerIn eurem Bundesland muss als Ursache des Unglücksfalles auch ein Naturereignis, eine Explosion oder ähnliches Ereignis vorliegen.


    Definiere "ähnliches Ereignis".

    Das LG Münster hat eine Ölspur als Unglücksfall angesehen. (in meinen Augen ein Fehlurteil) Ist weder eine Explosion, noch ein Naturereignis oder sonstwie etwas besonderes.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland428428
    Datum19.09.2007 16:3011150 x gelesen
    Hallo Tobias,
    meinst Du die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 24.01.2007 oder gibt es noch ein Urteil anderes aus Bayern ?


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW428431
    Datum19.09.2007 16:4411164 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Jochen GeßnerAber lediglich der Umstand, dass eine Person nicht in seinem gewöhnlichen, persönlichen Lebensumfeld anzutreffen ist, ist nach meiner Ansicht noch kein Grund einen Unglücksfall anzunehmen.

    Richtig, aber dieser Umstand wird auch kein Anlass für eine behördliche Suchaktion auf anderer Rechtsgrundlage sein.

    Geschrieben von Jochen GeßnerIn eurem Bundesland muss als Ursache des Unglücksfalles auch ein Naturereignis, eine Explosion oder ähnliches Ereignis vorliegen.

    Nein, diese Einschränkung gilt IMO nur für den öffentlichen Notstand:
    Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. (§1 Abs. 1 FSHG-NW)

    Gruß,
    Henning


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    AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern428437
    Datum19.09.2007 17:0411156 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Geßnermeinst Du die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 24.01.2007 oder gibt es noch ein Urteil anderes aus Bayern ?

    In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift der bayerischen Gemeindetages steht was drin, hab zu im Moment aber nicht greifbar. Ging um einen Jäger der bei einer Treibjagd im bayerischen Norden vermißt wurde.

    Wenn akuter Bedarf besteht, meld dich per E-Mail.

    Viele Grüße

    Tobias


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    AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland428438
    Datum19.09.2007 17:0511771 x gelesen
    Hi Stefan,
    Nein. Die Aussage steht so im Gesetz. Die Auslegung ist natürlich immer so eine Sache. (s. Gerichtsentscheidungen zum Thema Ölspur)
    Aber genau das ist der Punkt, Gerichte müssen Begriffe, welche keine Legaldefinition im Gesetz haben, eben auslegen.
    Nur mal als Beispiel:
    Ein Unglücksfall ist auch, wenn jemand die Treppe runterfällt und sich verletzt, kommt niemand auf die Idee die Feuerwehr zu rufen.
    Bei der Beurteilung der Zuständigkeiten ist auch in Betracht zu ziehen, ob es andere Stellen gibt, welche die Aufgabe ebenfalls zu erfüllen haben.
    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dass Feuerwehren für alls Unglücksfälle zuständig sind, machst Du doch das Gleiche (Schaffung einer Allzuständigkeit) was dem von Dir erwähnten Urteil angekreidet wird.
    Bei der Beurteilung der Zuständigkeit Feuerwehr bei Personensuche muss aus meiner Sicht auch der weitere Verlauf des Geschehens beachtet werden. Was macht die Feuerwehr, wenn sie eine Person antrifft, welche z.B. nicht mitkommen, sich umbringen will ?
    Hier fehlen der Feuerwehr einfach weitergehende Befugnisse.
    Definiere "ähnliches Ereignis".
    Hier geht man davon aus, dass bei einem Unglücksfall, die Gefahr nur durch technische Maßnahmen der Feuerwehr beseitigt werden kann. Das "VG" Koblenz bezeichnet das als "technische Gefahr".
    Das LG Münster hat eine Ölspur als Unglücksfall angesehen. (in meinen Augen ein Fehlurteil) Ist weder eine Explosion, noch ein Naturereignis oder sonstwie etwas besonderes.
    Ich weiß nicht, ob dies die Folgeentscheidung zu dem Urteil ist, aber das OVG Münster, hat dies im Februar bestätigt. Für mich hört sich die Begründung relativ einleuchtend an (nur als Beispiel, es wurden nicht alle Ölspuren als Unglücksfall bezeichnet, sondern nur große Ölspuren).


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    AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland428440
    Datum19.09.2007 17:1311108 x gelesen
    Hallo Tobias,
    es scheint dann ein anderer Sachverhlat zu sein. Bei dem von mir erwähnten Urteil lag die Suche nach einer suizidgefärdeten Person vor. Die Argumentation scheint aber die Geliche zu sein, wie in dem anderen Urteil.

    Gruß Jochen


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW428441
    Datum19.09.2007 17:1411230 x gelesen
    Geschrieben von Jochen GeßnerWenn ich Dich richtig verstanden habe, dass Feuerwehren für alls Unglücksfälle zuständig sind, machst Du doch das Gleiche (Schaffung einer Allzuständigkeit) was dem von Dir erwähnten Urteil angekreidet wird.

    Hilft ja nix: auch wenn einem ein Urteil nicht gefällt, gilt es. An geltendes Recht muss man sich dann halten.

    Geschrieben von Jochen GeßnerDefiniere "ähnliches Ereignis".
    Hier geht man davon aus, dass bei einem Unglücksfall, die Gefahr nur durch technische Maßnahmen der Feuerwehr beseitigt werden kann.


    Unabhängig davon, dass das "ähnliche Ereignis" IMO für den Unglücksfall nicht notwendig ist:
    Die Gefahr der Ölspur kann mit den (üblichen) technischen Maßnahmen der Feuerwehr auch nicht (hinreichend) beseitigt werden...

    Geschrieben von Jochen GeßnerDas LG Münster hat eine Ölspur als Unglücksfall angesehen. (in meinen Augen ein Fehlurteil) Ist weder eine Explosion, noch ein Naturereignis oder sonstwie etwas besonderes.
    Ich weiß nicht, ob dies die Folgeentscheidung zu dem Urteil ist, aber das OVG Münster, hat dies im Februar bestätigt.


    Eher ein Schreibfehler ;-)

    Das OVG Münster hat ein Urteil des VG Köln bestätigt, IIRC.
    Das OVG beschäftigt sich vermutlich nicht mit den Urteilen eines LG.

    Geschrieben von Jochen GeßnerFür mich hört sich die Begründung relativ einleuchtend an (nur als Beispiel, es wurden nicht alle Ölspuren als Unglücksfall bezeichnet, sondern nur große Ölspuren).

    Genauso wird sicher auch nicht jede von irgendwem vermisste Person ein Unglücksfall sein, ganz klar. Aber die Beispiele wurden ja schon genannt.

    Gruß,
    Henning


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen428468
    Datum19.09.2007 19:5311394 x gelesen
    Geschrieben von Jochen GeßnerEin Unglücksfall ist auch, wenn jemand die Treppe runterfällt und sich verletzt, kommt niemand auf die Idee die Feuerwehr zu rufen.

    Das sagst Du jemandem, der aus NRW kommt? ;-) SCNR

    Geschrieben von Jochen GeßnerWenn ich Dich richtig verstanden habe, dass Feuerwehren für alls Unglücksfälle zuständig sind, machst Du doch das Gleiche (Schaffung einer Allzuständigkeit) was dem von Dir erwähnten Urteil angekreidet wird.

    Verstehe mich nicht falsch: Ich bin nicht grundsätzlich dafür, dass die FW für alles zuständig ist. Das unterscheidet mich aber evtl. vom Gesetzgeber und offensichtlich von einigen Richtern.

    Geschrieben von Jochen GeßnerBei der Beurteilung der Zuständigkeit Feuerwehr bei Personensuche muss aus meiner Sicht auch der weitere Verlauf des Geschehens beachtet werden. Was macht die Feuerwehr, wenn sie eine Person antrifft, welche z.B. nicht mitkommen, sich umbringen will ?

    Das sind Themenbereiche, die extrem Kompliziert sind. Was ist, wenn diese FA Beamte sind? undundund...

    Geschrieben von Jochen GeßnerHier geht man davon aus, dass bei einem Unglücksfall, die Gefahr nur durch technische Maßnahmen der Feuerwehr beseitigt werden kann.

    Nach dieser Definition wären die Ölspuren kein Einsatz für die Feuerwehr, da sie durchaus durch andere, z.B. Fachunternehmer, Straßenbaulastträger beseitigt werden kann.

    Geschrieben von Jochen GeßnerIch weiß nicht, ob dies die Folgeentscheidung zu dem Urteil ist, aber das OVG Münster, hat dies im Februar bestätigt. Für mich hört sich die Begründung relativ einleuchtend an (nur als Beispiel, es wurden nicht alle Ölspuren als Unglücksfall bezeichnet, sondern nur große Ölspuren).

    Was ist eine "große" Ölspur im gegensatz zu einer "kleinen" Ölspur? Ist es jetzt eine Gefahrenabwehr?



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland428477
    Datum19.09.2007 21:1411380 x gelesen
    Hallo Stefan,

    Hier geht man davon aus, dass bei einem Unglücksfall, die Gefahr nur durch technische Maßnahmen der Feuerwehr beseitigt werden kann.

    Diese Erläuterung des im Gesetz verwendeten Begriffes "ähnliche Ereignisse" habe ich nur zur Verdeutlichung angeführt, ich wollte sie nicht auf die Ölspuren bezogen wissen. Wenn ich mich nicht täusche ist aber in dem Urteil des OVG erwähnt, dass die Straßenbaulastträger nicht zu erreichen waren.

    Was ist eine "große" Ölspur im gegensatz zu einer "kleinen" Ölspur? Ist es jetzt eine Gefahrenabwehr?
    Um dies zu erörtern müssten wir tiefer in die die Entscheidungen der Gerichte einsteigen. Das neuere habe bisher nur überflogen.


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen428478
    Datum19.09.2007 21:2411330 x gelesen
    Geschrieben von Jochen GeßnerDiese Erläuterung des im Gesetz verwendeten Begriffes "ähnliche Ereignisse" habe ich nur zur Verdeutlichung angeführt, ich wollte sie nicht auf die Ölspuren bezogen wissen. Wenn ich mich nicht täusche ist aber in dem Urteil des OVG erwähnt, dass die Straßenbaulastträger nicht zu erreichen waren.


    Natürlich. Das ist ja die Frechheit an dieser Entscheidung. Man könnte ja auch den Straßenbaulastträger unter Durck setzen, seiner Pflicht nachzukommen. Aber Feuerwehr ist halt bequemer (sicherlich aber nicht billiger)

    Geschrieben von Jochen GeßnerUm dies zu erörtern müssten wir tiefer in die die Entscheidungen der Gerichte einsteigen. Das neuere habe bisher nur überflogen.

    Klar. Mir ist bewußt, dass man sicherlich im Detail nachsehen mußte. Aber als Beispiel für eine großzügige Auslegung des Begriffes "Unglück" kann es gut herhalten.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland428485
    Datum19.09.2007 21:4811052 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningNatürlich. Das ist ja die Frechheit an dieser Entscheidung. Man könnte ja auch den Straßenbaulastträger unter Durck setzen, seiner Pflicht nachzukommen. Aber Feuerwehr ist halt bequemer (sicherlich aber nicht billiger)

    Natürlich wäre es wünschenswert, wenn alle Stellen, welche an der Gefahrenabwehr beteiligt sind, rund um die Uhr mit ausreichendem Personal zur Verfügug stehen würden. Ich denke aber, das ist nicht realisierbar.

    Stefan, ich habe mal nachgeshen, die Ölspur war 300 Meter lang und 50 cm breit.

    Gruß Jochen


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg428509
    Datum19.09.2007 23:0211342 x gelesen
    Hallo,
    für die Suchleistung gibt es einen groben Vergleich / Anhaltswert zwischen Hundestaffel und Suchkette:

    8 Rettungshunde-Teams suchen gleichzeitig mit freilaufenden Hunden das Gelände
    (Fläche:2800m²) nach einem vermissten Kind ab. => Suchzeit bis zur Rettung: 16 Minuten!

    50 Personen bilden eine Suchkette und kämmen das Gelände durch.
    => Suchzeit bis zur Rettung: 82 Minuten!

    Was Taktikschemata angeht, sollte die zuständige Bereitschaftspolizeiabteilung weiterhelfen können.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
    --------------------------------------
    "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!"
    www.nuhr.de

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)428522
    Datum20.09.2007 00:1511143 x gelesen
    Moin
    Ist dir da evtl. ein Tippfehler unterlaufen?
    2800m² sind meinetwegen 100*28m. Die 100m lassen sich mit 50 Mann bequem abdecken - und die sollen nun 82 Minuten brauchen, um jeweils keine 30m zu laufen?

    28.000m²? 280.000m²? Wäre interessant!

    Danke&Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

    Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg428528
    Datum20.09.2007 07:4711307 x gelesen
    Ups - hab vergessen, dazu zu schreiben, das es sich um Jungwald handelt, 'tschuldigung.
    Die Fläche ist schon korrekt. (Angaben stammen vom BRH).

    Der tatsächliche Zeitbedarf hängt sehr, sehr stark von den äußeren Gegebenheiten ab -letztens wieder auf einer Übung bestätigt.
    Im gut übersichtlichen Hochwald oder auf einer Wiese brauchst du für die gleiche Fläche natürlich weniger Zeit.
    Suchketten sind und bleiben die zeitaufwändigste Methode einer Personensuche, unbestrittene Vorteile haben sie bei der Suche nach Gegenständen.
    Bei der Flächensuche nach Personen - Notfallsuche - sind Hunde (neben Fluggerät mit WBK) die optimale Lösung.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
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    "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!"
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