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ThemaAb wann mit zum Einsatz ?56 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorCars8ten8 V.8, Erwitte-Stirpe / NRW429225
Datum24.09.2007 14:2014636 x gelesen
Hallo zusammen,

Mein Name ist Carsten und ich bin seit ein paar Wochen in der Ausbildung zum Feuerwehrmann.
Ich würde gerne von euch wissen ab wann ich mit zu Einsätzen darf. Ich habe schon verschiedene Versionen gehört. Manche sagen: Erst nach Abschluss der Grundausbildung, Andere sagen: Nach bestandenem ersten Modul, wieder andere Sagen: Sobald ich meine PSA erhalten habe egal wie weit meine Ausbildung vorrangeschritten ist (dann aber nur außerhalb des gefahrenbereichs).

Schonmal vorab vielen dank für eure Hilfe :).
Gruß Carsten


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen429226
Datum24.09.2007 14:2312896 x gelesen
Hallo Carsten,


da hier im Forum da oftmals sehr unterschiedliche Auffassungen aufeinanderprallen, wäre es das Sinnvollste, wenn Du deine Führungskräfte danach fragst. Das sind auch die einzigen, die Dir da eine belastbare Auskunft geben können.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg429227
Datum24.09.2007 14:2312893 x gelesen
Guten Tag

für Baden-Württemberg siehe

-> " Hier ".

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorCars8ten8 V.8, Erwitte-Stirpe / NRW429229
Datum24.09.2007 14:2812921 x gelesen
Wenn ich das richtig im Kopf behalten habe, darf man ja auch Dritte zur hilfeleistung herranziehen. Ob das jemand ist der garnix mit der Feuerwehr zu tun hat oder halt jemand der in der Grundausbildung steckt und eine komplette PSA besitzt.
Also ich rede jetzt von einfachen Aufgaben( Unfallstelle absichern, Fegen, Schläuche wieder einrollen, oder Schlauchbrücken legen, etc)


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY429230
Datum24.09.2007 14:3112872 x gelesen
Hallo VCarsten,

ich würde sagen, dass zumindest der Truppmann, Teil 1, abgeschlossen sein sollte. Wo sonst hast du sonst deine Grundlagen her? Ist vielleicht auch für deine Sicherheit besser.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY429232
Datum24.09.2007 14:3312801 x gelesen
Geschrieben von Carsten Vogel Wenn ich das richtig im Kopf behalten habe, darf man ja auch Dritte zur hilfeleistung herranziehen. Ob das jemand ist der garnix mit der Feuerwehr zu tun hat oder halt jemand der in der Grundausbildung steckt und eine komplette PSA besitzt.
Also ich rede jetzt von einfachen Aufgaben( Unfallstelle absichern, Fegen, Schläuche wieder einrollen, oder Schlauchbrücken legen, etc)


Hallo Carsten,

ganz klar darf man das, aber eigentlich nur der Einsatzleiter. Und der wird sich das sicher 2 oder 3 mal überlegen, ob er das tut.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen429234
Datum24.09.2007 14:3612867 x gelesen
Geschrieben von Carsten VogelWenn ich das richtig im Kopf behalten habe, darf man ja auch Dritte zur hilfeleistung herranziehen.

Das ist möglich, aber nicht das sinnvolle Mittel der Wahl.

Geschrieben von Carsten VogelAlso ich rede jetzt von einfachen Aufgaben( Unfallstelle absichern, Fegen, Schläuche wieder einrollen, oder Schlauchbrücken legen, etc)

In der Aufzählung ist mindestens eine Aufgabe, die weder einfach noch ungefährlich ist. Jetzt darfs Du raten, welche das ist.

Ich wäre dafür, dass Du einfach zügig deine Ausbildung hinter dich bringst, und dann als Vollwertige Einsatzkraft die Welt rettest. Wäre doch ne gute Lösung, oder?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorCars8ten8 V.8, Erwitte-Stirpe / NRW429236
Datum24.09.2007 14:3812839 x gelesen
Ok Unfallstelleabsichern ist sicher je nach Verkehrslage nicht immer Ungefährlich. Da stimm ich dir zu.


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AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg429247
Datum24.09.2007 15:1512902 x gelesen
Hallo Carsten,

da gibt es wohl in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Auffassungen bzw. Regelungen.
Wie schon geschrieben, hier sollte dir deine Wehrführung Auskunft geben können.

dann aber nur außerhalb des gefahrenbereichs).

Ist in dem Zusammenhang eine gern getätigte Aussage, auch wenn es darum geht ob man Minderjährige mit in den Einsatz nehmen soll.
Meiner persönlichen Meinung nach beginnt im Einsatz der Gefahrenbereich beim Verlassen der Fahrzeugbox mit SoSi.
"Gefahrenbereich" an sich ist ohnehin schwer zu definieren.

Die Regelung bei uns:

Einsatzteilnahme ab 18, mit abgeschlossener Trupmannausbildung.
Kein Einsatz auf Erstangreifern und Sonderfahrzeugen ( RW, GW-G usw. ).
Mitfahrt auf Erstangreifer frühestens als ausgebildeter AGT, im Einzelfall entscheidet die Wehrführung.
Bei ausgeprägtem Heißdüsenverhalten nach Alarmierung ( Verhalten auf der Anfahrt mit Privat-PKW ) wird auch schon mal mit Entzug des FME gedroht ( Durchsetzung war aber m.W. bisher noch nicht nötig ).

Gruß
Marc


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AutorMark8us 8S., Rüsselsheim / Hessen429251
Datum24.09.2007 15:2912906 x gelesen
Hallo,
also ich persönlich halte von Deiner Einstellung nicht viel.
Meiner Meinung nach solltest Du erstmal Deine Ausbildung beenden. Denn in dieser Grundausbildung wird gelehrt / oder sollte gelehrt werden wie
- Unfallstellen richtig und wirkungsvoll abgesichert werden (da werden nicht einfach nur Pylonen und Blitzlampen aufgestellt)
- Schläuche eingerollt werden, denn auch nur beim Schläuche einrollen soll es schon Verletzungen gegeben haben (am besten Du schaust mal in die Unterlagen Deines Grundlehrgangs unter dem Thema Unfallverhütungsvorschriften nach)
- Schlauchbrücken gelegt werden (Schlaubrücken setzen bringt ohne ein wenig Erfahrung und Ausbildung auch nicht viel)

Und auch für solche Aufgaben werden wohl die allerwenigsten Einsatzleiter "Dritte" einsetzen.

Wirklich, wenn ich Dein Vorgesetzter wäre, würde ich Dich, bevor Du die Ausbildung nicht beendet hast, nicht mit zum Einsatz nehmen, auch wenn noch Plätze im Fahrzeug frei sind. Ich denke zum Beispiel an Einsatzstellen zur fahrbahnabgewandten Seite aussteigen ist Feuerwehrgrundwissen, dass Du vielleicht noch nicht bestitzt.

Ich finde es tut auch nicht gut, jetzt hier in den Krümeln zu suchen wie Du schnellstmöglich mit zum Einsatz ausrücken kannst. Deine Vorgesetzten werden sich bei Ihrer Entscheidung aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung bestimmt was gedacht haben.

Feuerwehr heißt nicht bei einem Einsatz schnellstmöglich mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort donnern und dann mal schauen was da vor Ort so abgeht, sondern schnellstmöglich qualifizierte und fachliche Hilfe zu leisten. Und sowas geht halt nur mit entsprechender Ausbildung.

Gruß
Markus


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)429253
Datum24.09.2007 15:3612812 x gelesen
Geschrieben von Marc MaierKein Einsatz auf Erstangreifern und Sonderfahrzeugen ( RW, GW-G usw. ).Mal interessehalber: Was bleibt denn bei euch an Fahrzeugen für die Leute mit "nur" Grundausbildung noch übrig?

Ich find eure Regelung wirklich gut. So ruht sich wohl keiner auf der Grundausbildung aus und die Bereitschaft zur weiteren Ausbildung wird gestärkt. Nur: Dafür muss natürlich eine entsprechende Personaldecke/-verfügbarkeit vorliegen. Wird die Regelung im Alltag immer so durchgezogen?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP429256
Datum24.09.2007 16:0212840 x gelesen
Für meine "Zweitwehr" kann ich das so bestätigen. Erstangreifer nur mit AGT-Lehrgang, RW1 nur mit TH1. Und das wird auch so durchgezogen. Personell ist das kein Problem.


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg429261
Datum24.09.2007 16:1712799 x gelesen
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Mal interessehalber: Was bleibt denn bei euch an Fahrzeugen für die Leute mit "nur" Grundausbildung noch übrig?


LF 16-TS, SW 2000, ggf. LKW bzw. GW-L bei größeren Sachen.
Das das im Einsatzalltag immer 100% so durchgezogen wird, dafür kann ich meine Hand natürlich nicht ins Feuer legen.
Tagsüber sieht es mit den Leuten nicht immer so toll aus, und da hängt es sicher auch von der gemeldeten Einsatzlage und dem GF ab, aber man bemüht sich schon das durchzuziehen ( schon wegen der anschließenden Diskussion: "Warum darf der und ich nicht..." ).


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW429299
Datum24.09.2007 18:1412822 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Stefan BrüningDas ist möglich, aber nicht das sinnvolle Mittel der Wahl.

Ohne jetzt in die einzelnen Brandschutzgesetze der Länder zu gucken, aber ich bezweifle, dass man für die genannten Aufgaben unbeteiligte Dritte heranziehen darf. Das geht nämlich meist nur, wenn die Feuerwehr es aus irgendeinem Grund nicht selber machen kann und es so dringend ist, dass man keine Zeit hat, auf nachrückende Kräfte zu warten. und ob das bei Fegen, Schläuche einrollen der Fall ist, habe ich meine Zweifel.

Außerdem kann man für sowas doch ne FF alarmieren ;-)


@Carsten
Ruhig bleiben, Nerven behalten. Das mitten in der Nacht zum Fehlalarm aufstehen kommt noch früh genug ;-)

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorCars8ten8 V.8, Erwitte-Stirpe / NRW429306
Datum24.09.2007 18:4812821 x gelesen
Ich glaube ich hab mich da nicht ganz verstädnlich ausgedrückt , tut mir leid.

Also es geht mir nicht darum jetzt so schnell wie möglich zum einsatz zu fahren. Eigentlich wollte ich die Frage nur mal für mich klarstellen.
Meinte auch nicht das man jetzt Dritte für genau die genannten Arbeiten heran ziehen soll/kann, sondern ob man mich für sowas dann gebrauchen könnte.

Vielen dank für eure Antworten ;).


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Autorflor8ian8 h8., Hildesheim / Nds430583
Datum01.10.2007 15:4713019 x gelesen
also ohne Grundlehrgang (Truppmannlehrgang) darfst du ehr wohl in den Einsatz fahren. Bei Brand einsätzen ist für dich am Verteiler schluss. ich weiss aber nicht wie es mit TH's aussieht, aber hochwasser darfste alles machen ausser pumpen brdienen und so


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen430590
Datum01.10.2007 16:1013019 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von florian hempelBei Brand einsätzen ist für dich am Verteiler schluss.

warum ausgerechnet daß Die ominöse Verteilergrenze wird nirgendwo erwähnt. E sist immer nur vom geafhrenbereich die REde. Und der beginnt mit der Alarmierung und ist nicht räumlich begrenzt...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen430592
Datum01.10.2007 16:2412804 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutUnd der beginnt mit der Alarmierung und ist nicht räumlich begrenzt...

Aber sicher ist er das. Im ABC-Einsatz sogar meist mit Absperrband.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen430594
Datum01.10.2007 16:3012834 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas BräutigamAber sicher ist er das. Im ABC-Einsatz sogar meist mit Absperrband.

Da ist ja auch "nur" ein spezieller Gefahrenbereich abgegrenzt... Maßnahmen auf Straßen etc. z.B. zur WV sind ja deutlich im Gefahrenbereich, aber deutlich vor (oder hinter, wie man es auch sieht) dem Verteiler...

Daher ist der Verteiler sicherlich kein Maß für den Gefahrenbereich (das brauche ich dir aber nicht zu sagen...)


Viele Grüße

Christian

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen430595
Datum01.10.2007 16:3512791 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutDaher ist der Verteiler sicherlich kein Maß für den Gefahrenbereich (das brauche ich dir aber nicht zu sagen...)

Stimmt, wo es keinen Verteiler gibt, ist dieser kein Maß. Wo doch, da doch. Abzüglich der Fälle, wo er im Trümmerschatten etc. liegt...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen430596
Datum01.10.2007 16:3912853 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas BräutigamStimmt, wo es keinen Verteiler gibt, ist dieser kein Maß. Wo doch, da doch. Abzüglich der Fälle, wo er im Trümmerschatten etc. liegt...

naja Andreas, du willst mir jetzt nicht erklären, dass bei einem Brandeinsatz (da gehen wir mal davon aus, dass in 90% der Fälle ein Verteiler liegt) im öffentlichen Verkehrsraum KEINE Gefahr durch den Straßenverkehr ausgeht? Genau da dürfte sich ja z.B. zum Aufbau der WV der Jugendfeuerwehrmann aufhalten...


Viele Grüße

Christian

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY430597
Datum01.10.2007 16:4512921 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutnaja Andreas, du willst mir jetzt nicht erklären, dass bei einem Brandeinsatz (da gehen wir mal davon aus, dass in 90% der Fälle ein Verteiler liegt) im öffentlichen Verkehrsraum KEINE Gefahr durch den Straßenverkehr ausgeht? Genau da dürfte sich ja z.B. zum Aufbau der WV der Jugendfeuerwehrmann aufhalten...

Hallo,

darum sollte man generell kein Mitglied der JF zum Einsatz mitnehmen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430598
Datum01.10.2007 16:4912915 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutwarum ausgerechnet daß Die ominöse Verteilergrenze wird nirgendwo erwähnt.

FwDV 1/1 Absatz 5.1, zum Beispiel. Aber da steht "SOLLTE" und nichts von muss, deshalb ist dies immer eine Einzelfallentscheidung.
Nur wer "Feuerwehranwärter" alleine herumrennen lässt dem ist auch nicht zu helfen.


Gruß

Dirk


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 430599
Datum01.10.2007 16:5012848 x gelesen
Und für alle Vertreter der "Verteiler = Gefahrengrenze"

Wo ist die wenn man den Verteiler nicht sieht sprich Rückseite?
Was wenn mehrere Verteiler gesetzt sind?
Was wenn kein Verteiler eingesetzt wird?

Und diese Fragen sind toternst gemeint,..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen430605
Datum01.10.2007 17:0512838 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk BrokatzkyFwDV 1/1 Absatz 5.1, zum Beispiel. Aber da steht "SOLLTE" und nichts von muss, deshalb ist dies immer eine Einzelfallentscheidung.

Die FwDV 1 sagt dazu nichts!


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW430607
Datum01.10.2007 17:1112847 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- warum ausgerechnet daß Die ominöse Verteilergrenze wird nirgendwo erwähnt. E sist immer nur vom geafhrenbereich die REde

In welchem Bundesland ist denn aufgrund welcher Vorschrift überhaupt der Gefahrenbereich beim Einsatz von Anwärtern relevant?

Gruß,
Henning


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY430608
Datum01.10.2007 17:1312819 x gelesen
Hallo Florian,

generell sollte (oder muß) ein FM(SB) als "Aufpasser" für jedes Mitglied der JF vorhanden sein.
Wer hat soviel "Manpower" an der Einsatzsatelle?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)430609
Datum01.10.2007 17:1412783 x gelesen
Da steht bzw. stand: "Der Standort des Verteilers soll außerhalb des Gefahrenbereichs liegen."
Von einem Sammelpunkt für Schuttmuldenkommandos stand da nichts.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)430610
Datum01.10.2007 17:1812800 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnergenerell sollte (oder muß) ein FM(SB) als "Aufpasser" für jedes Mitglied der JF vorhanden sein....der damit noch dazu für andere Aufgaben verbraten ist.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 430611
Datum01.10.2007 17:1912807 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp..der damit noch dazu für andere Aufgaben verbraten ist.


und sich sich bei mangelnder Verteilereinsicht fragen muss "Ist hier schon der Gefahrenbereich"


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
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Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.430613
Datum01.10.2007 17:2512803 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnergenerell sollte (oder muß) ein FM(SB) als "Aufpasser" für jedes Mitglied der JF vorhanden sein.
Nöö, muss gar nicht.

Denn der JF-Hansel hat das gar nichts zu suchen. Wenn ich meine Tagesalarmstärke mit JFlern erreichen muss, sollte man über den Fortbestand der wehr nachdenken. Beim Eintrittsalter sind die Kinder maximal acht Jahre in den Fängen des JFW. Danach haben die dann 44 Jahre Zeit sich auszutoben und in die Geschichte der Feuerwehr einzugehen. Da kann man nicht zwölf Monate warten?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430617
Datum01.10.2007 17:3212805 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutDie FwDV 1 sagt dazu nichts!
Jetzt wo Du es sagst habe ich es auch gesehen, ist ja im Rahmen von "wir machen alles einfacher" geändert worden (1/1 und 1/2 zusammengefasst). Finde ich pers. sehr Schade das dies dort nicht mehr steht, da mir als "junger" Feuerwehrmann nämlich genau dies immer und immer wieder eingetrichtert wurde (denkt daran den Verteiler möglichst außerhalb vom Gefahrenbereich setzen). Sogar in der ersten GSG (Str.Schutz) Ausbildung wurde dies so gesagt, Verteiler mitnehmen und am Absperrbereich liegen lassen. Für mich hat ein Verteiler unter normalen Umständen innerhalb der "innersten" Absperrung (Gefahrenbereich) nichts verloren. Aber darum ging es ja auch gar nicht. Die Grundfrage war ja ab wann ein Feuerwehrmann (SB) mit in den Einsatz fahren sollte/dürfte und für mich gibt es da keine pauschale Aussage. Im Grunde eigentlich wenn er einen Meldempfänger erhalten hat. dies kann aber trotzdem nicht für jeden Einsatz gelten. Also immer eine Einzelfallentscheidung die dann der Grufü des Fahrzeuges treffen sollte.


Gruß

Dirk


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430624
Datum01.10.2007 17:4012819 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIn welchem Bundesland ist denn aufgrund welcher Vorschrift überhaupt der Gefahrenbereich beim Einsatz von Anwärtern relevant?

Ich denke in allen: UVV Feuerwehr §14:

§ 14. Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete
Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.


Gruß

Dirk


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW430629
Datum01.10.2007 17:5212809 x gelesen
Geschrieben von ---Dirk Brokatzky--- In welchem Bundesland ist denn aufgrund welcher Vorschrift überhaupt der Gefahrenbereich beim Einsatz von Anwärtern relevant?"

Ich denke in allen: UVV Feuerwehr §14:

§ 14. Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete
Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.


Das kann so nicht ganz passen, weil der Gefahrenbereich im Absatz 3 von §18 nochmal ausdrücklich und nur für JF-Angehörige (!) genannt wird.


Gruß,
Henning


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430635
Datum01.10.2007 18:0212792 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDas kann so nicht ganz passen, weil der Gefahrenbereich im Absatz 3 von §18 nochmal ausdrücklich und nur für JF-Angehörige (!) genannt wird.

Na ja ich denke einmal da wird das FshG gemeint sein. Da steht ja drinne ob man JFA einsetzen darf oder nicht. Denke aber das im Falle eines Falles schon auf den §14 hingewiesen wird.

Gruß

Dirk


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW430637
Datum01.10.2007 18:0512814 x gelesen
Geschrieben von ---Dirk Brokatzky--- Na ja ich denke einmal da wird das FshG gemeint sein. Da steht ja drinne ob man JFA einsetzen darf oder nicht. Denke aber das im Falle eines Falles schon auf den §14 hingewiesen wird.

Für JFA steht es sowohl in der UVV als auch im FSHG, stimmt.

Hier ging es aber um Anwärter.

Der Unterschied ist hier in der Diskussion offensichtlich wieder untergegangen (nicht nur bei dir)...

Gruß,
Henning


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430641
Datum01.10.2007 18:2212777 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDer Unterschied ist hier in der Diskussion offensichtlich wieder untergegangen (nicht nur bei dir)...

Nicht ganz:

Geschrieben von ---Dirk Brokatzky--- Die Grundfrage war ja ab wann ein Feuerwehrmann (SB) mit in den Einsatz fahren sollte/dürfte und für mich gibt es da keine pauschale Aussage. Im Grunde eigentlich wenn er einen Meldempfänger erhalten hat. dies kann aber trotzdem nicht für jeden Einsatz gelten. Also immer eine Einzelfallentscheidung die dann der Grufü des Fahrzeuges treffen sollte.


Zu JFM im Einsatz habe ich mich schon öffter wie folgt geäussert: Die haben da nichts zu suchen.



Gruß

Dirk


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY430645
Datum01.10.2007 18:4612778 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDenn der JF-Hansel hat das gar nichts zu suchen. Wenn ich meine Tagesalarmstärke mit JFlern erreichen muss, sollte man über den Fortbestand der wehr nachdenken. Beim Eintrittsalter sind die Kinder maximal acht Jahre in den Fängen des JFW. Danach haben die dann 44 Jahre Zeit sich auszutoben und in die Geschichte der Feuerwehr einzugehen. Da kann man nicht zwölf Monate warten?

Hallo Christian,

da stimme ich dir zu 100% zu. Darum fährt bei uns auch generell kein Jugendlicher(SB) zum Einsatz. Basta!


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorFlor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern430647
Datum01.10.2007 18:5412888 x gelesen
Ominös finde ich es lediglich derartige Grenzen jenseits des gesunden Menschenverstandes zu schaffen.
Im bayerischen Feuerwehrgesetz ist die Rede von einer Gefahrenzone.
Dies automatisch für den Einsatz an sich zu sehen, halte ich für etwas engstirnig.
z.B.
Ölspur in einer Spielstraße oder auf einem Parkplatz
Dort gehen sicherlich hochgradig für das Leben und die Gesundheit der Einsatzkräfte mit dem Einsatz einher...
Fährt der betreffende 2h später mit 130km/h auf einer Bundesautobahn so würde ich sein individuelles Risiko eine Verletzung zur erleiden in diesem Moment für höher einschätzen.

Ein anderer Punkt ist doch wohl die Frage zu stellen, wo liegt der einsatztaktische Wert dieser Person?
Und brauche ich bei der Spielstraßen "Lage" unbedingt einen hohen einsatztaktischen Wert ?

Haltet doch einfach die Bälle flach.
Im übrigen beziehe ich meine Thesen auf volljährige Feuerwehrangehörige.
Mit Jugendlichen ist das wieder eine andere Geschichte, denn hier haben die Eltern auch ein Stückchen mitzureden und Aufsichtspflicht usw. bla bla bla


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg430656
Datum01.10.2007 19:2912739 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Henning Koch

In welchem Bundesland ist denn aufgrund welcher Vorschrift überhaupt der Gefahrenbereich beim Einsatz von Anwärtern relevant?

Zumindest Bayern erwähnt in seiner "Jugendwartmappe" im Kap. "Einsatz von Feuerwehranwärtern bei Bränden und Technischen Hilfeleistungseinsätzen " (JW 2.26 Seite 8) die "Verteilergrenze":

"Bei Brandeinsätzen ist in der Regel davon auszugehen, dass der Gefahrenbereich spätenstens am Verteiler beginnt"

ist dort zu lesen.

Ansonsten obliegt lt. diesen Ausführungen die Abgrenzung der Gefahrenzone bzw. des Gefahrenbereiches dem verantwortlichen Einsatzleiters.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorJuli8an 8T., Eschborn / Hessen430659
Datum01.10.2007 19:4912804 x gelesen
Eine ergänzende Frage noch zu der Aussage "Verteiler markiert Gefahrenbereich":

Wie kann ein Punkt (der Verteiler) eine Fläche (den Gefahrenbereich) markieren?
Nicht nur rein mathematisch fragwürdig.

Das geht vielleicht im optimalsten Fall, wenn der Bereich einen Kreis um ein Objekt darstellen soll (aber auch hier ist Florians Frage bezüglich der Rückseite relevant). Abgesehen davon haben wir es selten mit solch "perfekten" Einsatzbegebenheiten zu tun.

Den Standpunkt "Einsätze erst ab Grundlehrgang" unterstütze ich auch, und die Verteilermarkierung ist sehr fragwürdig (wie ist das überhaupt ursprünglich gewachsen?).

Gruß
Julian


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen430660
Datum01.10.2007 20:0312913 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian LautenschlagerDies automatisch für den Einsatz an sich zu sehen, halte ich für etwas engstirnig.
z.B.
Ölspur in einer Spielstraße oder auf einem Parkplatz

Der Gefahrenbereich beginnt mit dem Verlassen Fahrzeughalle und der Anfahrt mit Sondersignal. Leider beweisen dies (zu) viele Unfälle, vgl. eben anfahrtunfaelle.de


MkG Sascha

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430661
Datum01.10.2007 20:0413015 x gelesen
Geschrieben von Julian Tödterund die Verteilermarkierung ist sehr fragwürdig (wie ist das überhaupt ursprünglich gewachsen?).

Ich denke mal aus dem Grundsatz dass man einen Verteiler jeder Zeit relativ gefahrlos bedienen können sollte. Laut der alten FWDV4 sollte dies ja der Melder alleine machen und das geht im Gefahrenbereich schlecht, weil man da ja immer nur mit mind. 2 Mann vorgehen sollte.
Ich hatte das vorher schon geschrieben, für mich gehört ein Verteiler auch heute noch (möglichst) aus dem Gefahrenbereich raus.

Geschrieben von Julian TödterWie kann ein Punkt (der Verteiler) eine Fläche (den Gefahrenbereich) markieren?
Nicht nur rein mathematisch fragwürdig.


Ich verstehe die Frage jetzt nicht ganz, ein Verteiler soll ja nicht absperren sondern eben vor der Absperrung stehen. Wenn man erst einmal durch eine Gefahr durch muss um an den Verteiler zu kommen, steht der halt verkehrt und gehört weiter nach hinten (Richtung Fahrzeug),


Gruß

Dirk


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AutorFlor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern430664
Datum01.10.2007 20:3112758 x gelesen
Über den Gebrauch von Wegerechten bei einer derartigen Einsatzart möchte ich nicht diskutieren...
( Ich "impliziere" es einfach einmal mit "Sondersignal")
Davon einmal abgesehen:
Wird man durch den "Grundlehrgang" der unbesiegbare Ironman, der beim Unfall auf dem Weg zur Einsatzstelle als Mitfahrer nicht verunglücken kann?
Macht das einen Unterschied ?


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AutorFlor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern430665
Datum01.10.2007 20:3412782 x gelesen
Würdet ihr mich als Rettungssanitäter auch auf eurem RW mitfahren lassen ?
Wie schauts mit dem Erstangreifer aus ?
Hab nen LKW-Schein und Maschinistlehrgang
Darf ich dann mitfahren ?

Würde mich mal nur so rein informativ interessieren.


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AutorJuli8an 8T., Eschborn / Hessen430667
Datum01.10.2007 20:3612778 x gelesen
Geschrieben von Dirk Brokatzky Ich verstehe die Frage jetzt nicht ganz, ein Verteiler soll ja nicht absperren sondern eben vor der Absperrung stehen. Wenn man erst einmal durch eine Gefahr durch muss um an den Verteiler zu kommen, steht der halt verkehrt und gehört weiter nach hinten (Richtung Fahrzeug),
Stimme ich voll und ganz zu, wobei auch außerhalb des Feuer-Gefahrenbereichs andere nicht unerhebliche Gefahren (insb. Straßenverkehr) liegen.
Genau das meinte ich, der Verteiler soll nicht absperren - aber wenn man eine öfter zu hörende Aussage wie z.B. die aus der oben zitierten "Jugendwartmappe" nimmt:
"Bei Brandeinsätzen ist in der Regel davon auszugehen, dass der Gefahrenbereich spätenstens am Verteiler beginnt."
dann wird darin dem Verteiler ein Absperrfunktion zugeschrieben. Und darauf bezog sich dann meine Frage, die die Hinterfragungen in Florians Beitrag ergänzen sollte: Wie soll das richtig gehen, ein Punkt als Markierung für eine Fläche?
Hoffe, das es so klarer formuliert ist.

Gruß,
Julian


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430670
Datum01.10.2007 20:4912808 x gelesen
Geschrieben von Julian TödterBei Brandeinsätzen ist in der Regel davon auszugehen, dass der Gefahrenbereich spätenstens am Verteiler beginnt."
dann wird darin dem Verteiler ein Absperrfunktion zugeschrieben.


Na ja dies gilt eben für Einsätze für die es sich nicht lohnt extra abzusperren (Gefahrenbereich) z.B. jeder poplige Zimmerbrand, Papiercontainer, Holzstabel etc...
Also immer vom Fahrzeug aus gesehen ist vor dem Verteiler spätestens Schluss. Sehe jetzt ehrlich das Problem nicht.

Geschrieben von Julian Tödterwobei auch außerhalb des Feuer-Gefahrenbereichs andere nicht unerhebliche Gefahren (insb. Straßenverkehr) liegen.

Ja richtig aber die haben mit dem "eigentlichen" Einsatz nichts zu tun sondern sind immer und überall vorhanden. Dies beginnt aber schon mit der Fahrzeugaufstellung und da muss ich dann an den gesunden Menschenverstand + hinzuziehen eines "erfahrenen" FM (SB) hinweisen. Denke mal nicht dass man dies unbedingt an der jeweiligen Ausbildung festmachen sollte.

Gruß

Dirk


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 430671
Datum01.10.2007 20:5012839 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyAlso immer vom Fahrzeug aus gesehen ist vor dem Verteiler spätestens Schluss. Sehe jetzt ehrlich das Problem nicht.

Und was machst du wenn es keinen Verteiler im Einsatz gibt ?
Wo ist dann dann Schluss?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430673
Datum01.10.2007 20:5312759 x gelesen
Ja richtig aber die haben mit dem "eigentlichen" Einsatz nichts zu tun sondern sind immer und überall vorhanden.

Stimmt, viele dieser Gefährdungen gehören zum alltäglichen Lebensrisiko. Ob jedoch eine Anfahrt unter Verwendung von SoSi dazugehört, welche offenkundig ein erhöhtes Gefährdungsrisiko mit sich bringt, bezweifle ich. Man sollte also auch überlegen wie man diese Personen zur Einsatzstelle verfrachtet.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430684
Datum01.10.2007 21:2912780 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschUnd was machst du wenn es keinen Verteiler im Einsatz gibt ?

Wir können hier jetzt natürlich jedes mögliche Szenario durchspielen, würde aber trotzdem nichts bringen, da jeder Einsatz nun mal anders ist. Im Zweifel müssen die "Frischlinge" halt im Auto sitzen bleiben. Aber bei den meisten Einsätzen ist der Gefahrenbereich doch wirklich definiert, oder, außerdem sag ich es jetzt zum dritten Mal: Ein F-Anwärter sollte zu keinem Zeitpunkt einfach alleine in der E-Stelle "herumspazieren". Wieso immer alles so kompliziert machen?


Gruß

Dirk


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio430695
Datum01.10.2007 21:5212811 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian Lautenschlagerz.B.
Ölspur in einer Spielstraße oder auf einem Parkplatz


Da stelle ich mir die Frage: Wo ist hier ein Einsatz für die Feuerwehr gegeben?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorFlor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern430706
Datum01.10.2007 22:0912818 x gelesen
Stimmt, das macht in der Realität zu 99% der Bauhof oder ein gewerblicher Ölspurstreuer...


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg430715
Datum01.10.2007 22:4112810 x gelesen
Hallo Sascha,

Geschrieben von Sascha Tröger
Der Gefahrenbereich beginnt mit dem Verlassen Fahrzeughalle und der Anfahrt mit Sondersignal. Leider beweisen dies (zu) viele Unfälle, vgl. eben anfahrtunfaelle.de

Falsch, der Gefahrenbereich beginnt beim Aufstehen, sei es aus dem Bett oder vom Stuhl.
.
Ich erinnere mich an eine Erzählung, unseres Webmasters: In einem Fall, wo bei einem Alarm, noch im Wohnhaus ein FWA tödlich verunglückte.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorAlex8and8er 8B., Wiesbaden / Hessen430780
Datum02.10.2007 11:3312738 x gelesen
Hallo

da gab es mal ein Video (einer Unfallversicherung?!?), das ähnlich wie bei Stapelfahrer Klaus zeigte, was alles passieren kann.

Vlt kennt es jemand und kann einen Link posten.


Gruß


Das ist alles meine eigene Meinung!!!
Wer keine eigene hat, kann sie gerne erwerben, kurze Nachricht an mich.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen430782
Datum02.10.2007 11:4412757 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWo ist dann dann Schluss?

Da, wo es gefährlich wird. Wo das ist, legt i.d.R. der Einsatzleiter fest, weil man spätestens im GF-Lehrgang lernt, wie man das rausfindet.
Das ist auch schon mal da (besonders beim Punkt Trümmerschatten), wo alle, die nix zu tun haben, rumstehen um zu gucken, zu rauchen, zu quatschen usw. Hat aber nix mit dem JF-Problem zu tun, sondern ist eher ein allgemeines FW-Problem.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen430783
Datum02.10.2007 11:4512847 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutnaja Andreas, du willst mir jetzt nicht erklären, dass bei einem Brandeinsatz (da gehen wir mal davon aus, dass in 90% der Fälle ein Verteiler liegt) im öffentlichen Verkehrsraum KEINE Gefahr durch den Straßenverkehr ausgeht?

Ja, Wenn ich gleich zum Mittagessen über die Straße gehe, auch. Ich werde das Risiko trotzdem auf mich nehmen.

Sorry, aber abseits von Autoabahnen etc. halte das eher für ein nettes Totschlagargument. Dann doch lieber ehrlich sein und sagen "Hab ich keine Lust zu, kommt bei mir nicht in Frage. Fertig."


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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