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Thema | Brandsicherheitswache u. Verantwortung | 15 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mark8us 8K., Niedereschach - Kappel / Baden Württemberg | 432481 | |||
Datum | 11.10.2007 16:51 | 9531 x gelesen | |||
Hallo, wenn man bei einem Brandsicherheitswachdienst gravierende Mängel feststellt z. B. mehrere versperrte Notausgänge (zugestellt u. durch Baustellenzäune als Raucherzone eingeschränkt), ist man dann verpflichtet etwas zu unternehmen oder reicht es aus dies schriftlich festzuhalten und vom Veranstalter u. Hallenmanager/Hausmeister unterschreiben zu lassen, dass diese die Verantwortung dafür übernehmen? Sollte eine "Abgabe der Verantwortung" nicht möglich sein, welche Massnahmen sind dann zu ergreifen u. wie können diese durchgesetzt werden? Auch würde mich dann interessieren wo dies nachzulesen ist. Falls das Bundesland eine Rolle spielt, wäre ich an BaWü interessiert. Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten. MkG Markus Ketterer FF Niedereschach Abt. Kappel | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 432485 | |||
Datum | 11.10.2007 16:58 | 7329 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Kettererwenn man bei einem Brandsicherheitswachdienst gravierende Mängel feststellt z. B. mehrere versperrte Notausgänge (zugestellt u. durch Baustellenzäune als Raucherzone eingeschränkt), ist man dann verpflichtet etwas zu unternehmen oder reicht es aus dies schriftlich festzuhalten und vom Veranstalter u. Hallenmanager/Hausmeister unterschreiben zu lassen, dass diese die Verantwortung dafür übernehmen? Die Feuerwehr ist ja nicht dafür anwesend, um irgendwelche Ordnungswidrigkeiten festzustellen und zu dokumentieren. Eine Abgabe der Verantwortung ist dementsprechend kaum möglich (bestenfalls an z.B. das Bauordnungsamt, wenn es Abweichungen genehmigt). Was genau im jeweiligen Bundesland möglich ist (rechtswirksame Anweisungen, unmittelbarer Zwang, Vollzugshilfe durch die Polizei...) hat der Leiter der Sicherheitswache hoffentlich in seinem Gruppenführer-Lehrgang gelernt... (Die Grundlagen sollten aber auch Inhalt der Truppausbildung sein, und das aus gutem Grund!) Was Details angeht, muss ich da für BaWü natürlich passen, aber grob geht es jedenfalls in die Richtung, die ich oben aufgezählt habe. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 432487 | |||
Datum | 11.10.2007 16:58 | 7305 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Kettererwenn man bei einem Brandsicherheitswachdienst gravierende Mängel feststellt z. B. mehrere versperrte Notausgänge (zugestellt u. durch Baustellenzäune als Raucherzone eingeschränkt), ist man dann verpflichtet etwas zu unternehmen oder reicht es aus dies schriftlich festzuhalten und vom Veranstalter u. Hallenmanager/Hausmeister unterschreiben zu lassen, dass diese die Verantwortung dafür übernehmen? spannende Frage... Wer hat die BSW angeordnet? Wer hat angeordnet, welche VB-Maßnahmen "Pflicht" sind? Wenn gegen diese Anordnungen verstoßen wird, hat die BSW dagegen m.E. vorzugehen. Deckt sie dies, haftet sie m.E. mit. Der richtige Weg m.E.: - Auf Verbesserung hinwirken, Veranstalter "einnorden" (das geht am besten im Vorfeld!) - wenn das alles nix nutzt: Information an die Genehmigungsbehörde, üblicherweise Bauaufsicht(samt) - ggf. Abbruch der Veranstaltung durch Ordnungsamt o.ä. (aber das kann auch sehr negative Folgen für die Sicherheit haben) Diese Fragen sollten daher alle im Vorfeld mit allen betroffenen Stellen besprochen und geklärt werden! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 432511 | |||
Datum | 11.10.2007 18:25 | 7457 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Kettererwenn man bei einem Brandsicherheitswachdienst gravierende Mängel feststellt....ist man dann verpflichtet etwas zu unternehmen Wozu ist die BSW sonst Da ? Damit die FA umsonst an der Veranstalltung teilnehmen können ? Geschrieben von Markus Ketterer oder reicht es aus dies schriftlich festzuhalten und vom Veranstalter u. Hallenmanager/Hausmeister unterschreiben zu lassen, Welche Aufgabe hat eine BSW? Schutz der Anwesenden Zuschauer ? Kann das miteiner Unterschtift des Veranstallters, das er die Verantwortung übernimmt erlangt werden? Geschrieben von Markus Ketterer Sollte eine "Abgabe der Verantwortung" nicht möglich sein, Melden macht frei ! und belastet den Vorgesetzten (GF/ZF/WeFü) ggfs. die LTS sofern dort Maßnahmen zu treffen sind (Vorplanung, z.B. Bereitschaft Ordnungsamt alarmieren ect.) Geschrieben von Markus Ketterer welche Massnahmen sind dann zu ergreifen u. Kontaktaufnahme mit Veranstallter und Hausherr. Hinweis auf Misstand und beharren auf Beseitigung, einschalten notwendiger Entscheidungsträger (WeFü, Ordnungsamt(Bereitschaft), Bauaufsicht) ggfs. Absagung/Auflösung der der Veranstalltung. Geschrieben von Markus Ketterer Auch würde mich dann interessieren wo dies nachzulesen ist. Auflagen, Bestuhlungspläne, Anordnung BSW, Wachvorschrift für BSW usw. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Niedereschach - Kappel / Baden Württemberg | 432545 | |||
Datum | 11.10.2007 20:48 | 7364 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Geschrieben von Markus KettererAuch würde mich dann interessieren wo dies nachzulesen ist. Weiß jemand woher man die Wachvorschrift für BSW bekommt bzw. bekommen kann? MkG Markus Ketterer FF Niedereschach Abt. Kappel | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 432553 | |||
Datum | 11.10.2007 21:17 | 7279 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus KettererWachvorschrift für BSW bekommt bzw. bekommen kann? Wird idR vom WeFü in Verbindung mit der Kommune erstellt, und gilt für die jewailige Gemeinde. Wenn die nicht bekannt ist WeFÜ fragen. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 432560 | |||
Datum | 11.10.2007 21:47 | 7311 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus KettererWeiß jemand woher man die Wachvorschrift für BSW bekommt bzw. bekommen kann? Bei uns werden die Vorschriften vom VB erstellt. Wir haben eine für jedes Objekt, wo öfters eine BSW anfällt (Theater, Stadthalle, Jahrmarkt, Zirkus) vorliegen, die dann für die jeweilige Vorführung ergänzt wird. Hier wird dann auf die Besonderheiten eingegangen. Weitere Vorlagen haben wir für BSW´n im öffentlichen Bereich (Karneval, Maiwoche, Flohmarkt ect.), sie werden je nach Größe und Anlass ergänzt. Über die allgemeine Befugnisse einer BSW gibt es ein Infoblatt, welches man hier unter Pkt. 3.4 bestellen kann. Ist zwar für Nds., passt aber auch woanders. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 432749 | |||
Datum | 12.10.2007 22:49 | 7297 x gelesen | |||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Ketterer Sollte eine "Abgabe der Verantwortung" nicht möglich sein, welche Massnahmen sind dann zu ergreifen u. wie können diese durchgesetzt werden? Auch würde mich dann interessieren wo dies nachzulesen ist. Schau mal in die Ausbildungsunterlagen GA + TF (Neckar- Verlag) steht einiges drin. Geschrieben von Markus Ketterer wenn man bei einem Brandsicherheitswachdienst gravierende Mängel feststellt z. B. mehrere versperrte Notausgänge (zugestellt u. durch Baustellenzäune als Raucherzone eingeschränkt), ist man dann verpflichtet etwas zu unternehmen oder reicht es aus dies schriftlich festzuhalten und vom Veranstalter u. Hallenmanager/Hausmeister unterschreiben zu lassen, dass diese die Verantwortung dafür übernehmen? - Veranstalter auffordern Mängel abzustellen. Wenn nein. - Abt. Kdt und/oder Kdt. plus Ortspolizeibehörde (Bürgermeister) anfordern. (siehe Ci melden macht frei) - Vermerk im Wachbericht. ...... Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 432777 | |||
Datum | 13.10.2007 09:30 | 7151 x gelesen | |||
Hallo Markus, schau mal hier: Hinweise der LFS zur Versammlungsstättenverordnung Es gab auch mal eine Verwaltungsvorschrift des Landes zum Thema Sicherheitswache, wurde aber im Zuge irgend einer Reform zurückgezogen. Gruß Manfred | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 453709 | |||
Datum | 10.01.2008 16:21 | 7293 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Markus Ketterer Weiß jemand woher man die Wachvorschrift für BSW bekommt bzw. bekommen kann? Infos z.B.: -> " Hier ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 453716 | |||
Datum | 10.01.2008 17:43 | 7276 x gelesen | |||
Wenn die Mängel die Sicherheit der Besucher gefährdten und das Abstellen der Mängel vor Veranstaltungsbeginn nicht möglich ist hat der Führer der BSW u. U. einen tollen Bühnenauftritt um zu erklären, dass die Veranstaltung nicht stattfinden wird und plötzlich einige 100/1000 Freunde mehr. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 453745 | |||
Datum | 10.01.2008 18:56 | 7390 x gelesen | |||
Ich weiß gar nicht, wo das Problem sein soll. Wenn ich so etwas als Brasiwa sehe, spreche ich den Veranstalter an. Beseitigt er die Mängel nicht und sind sie so gravierend, daß sie die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, wird die Veranstaltung einfach abgebrochen. Da muss sich noch nicht einmal die Feuerwehr auf die Bühne stellen. Der Veranstalter hat Folge zu leisten.... Trotz dessen ist es aber auch immer ein geben und nehmen. Es kommt eben immer darauf an, wie ich den Veranstalter auf gewisse Sachen anspreche. Bei uns klappt die Zusammenarbeit mit dem Staatstheater sehr gut...jedenfalls bei den Wachen, wo ich auch anwesend bin. Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 453793 | |||
Datum | 10.01.2008 21:01 | 7299 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstBeseitigt er die Mängel nicht und sind sie so gravierend, daß sie die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, wird die Veranstaltung einfach abgebrochen. Ohne dir im Grundsatz wiedersprechen zu wollen gibt es da ja in der Praxis durchaus sehr interessante Konstellationen: 1. Veranstalter X, Baulastträger und Verantwortlicher für das Veranstaltungsgebäude die Gemeinde Y. Der durch den Brandsicherheitswachdienst der Feuerwehr der Gemeinde Y erkannte Mangel ist eindeutig dem Baulastträger zuzuschreiben und durch den Veranstalter nicht behebbar. oder noch besser 2. Veranstalter ist die Gemeinde Y, Baulastträger und Verantwortlicher für das Veranstaltungsgebäude die Gemeinde Y. Der durch den Brandsicherheitswachdienst der Feuerwehr der Gemeinde Y erkannte Mangel ist eindeutig dem Baulastträger zuzuschreiben und kurzfristig nicht behebbar. MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 453802 | |||
Datum | 10.01.2008 21:20 | 7611 x gelesen | |||
Falls ich die Mängel nicht abstellen kann, muss ich für einen adequaten Schutz sorgen. Das kann z.B. bedeuten, daß ich einen Löschzug für die Dauer der Vorstellung vor das Theater stelle und das Personal dementsprechend einsetze. Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 453803 | |||
Datum | 10.01.2008 21:24 | 7328 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstFalls ich die Mängel nicht abstellen kann, muss ich für einen adequaten Schutz sorgen. Im Grundsatz schon. Ist aber nicht wirklich das eigentlich Problem der genannten Fallbeispiele. MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | |||||
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