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Thema | LF 8 als Traktor ->Klasse T für Feuerwehrfahrzeuge war: Führerscheinpr | 15 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 432863 | |||
Datum | 13.10.2007 20:56 | 9086 x gelesen | |||
Hallo, schon mal drangedacht, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden? Nur dafür ist die Fahrerlaubnisklasse T nämlich zugelassen, siehe z.B. hier: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden Und dann noch die Frage, ob ein Feuerwehrfahrzeug eine Zugmaschine oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darstellt... PS: Vorher das Abspalten vergessen, deshalb erneutes posten der Antwort Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 432894 | |||
Datum | 14.10.2007 02:08 | 7406 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Magnus Hammerl Und dann noch die Frage, ob ein Feuerwehrfahrzeug eine Zugmaschine oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darstellt... Also Zugmaschine fällt da ganz raus. Evtl. selbsfahrende Arbeitsmaschine. Ein Feuerwehrfahrzeug wird ja überwiegend im Stand betrieben, ok, man kann auch mit einem fahrenden Fahrzeug löschen, aber in der Regel steht die Kiste ja im Einsatz. Ich frage mich nur. ob es dann wirklich Sinn macht das Fahrzeug auf 40 km/h zu drosseln. Aber warum kaufe´ich dann nicht einfach einen Anhänger, klatsche da den Aufbau eines LF oder TLF drauf und dazu einen wunderschönen Traktor. Dann hätte ich ein tolles Überraschungsei (drei Dinge auf einmal). 1. Ein Löschfahrzeug, 2. eine Landwirtschaftliche Zugmaschiene und 3. Fahrerlaunisse der Klasse C1 bzw. C gespart. Aber Scherz beiseite. Es gibt irgendwo in der EU-Führerschienverordnung bzw. in einem Änderungsvorschlag zur Führerschein verordnung folgenden Passus (mögliche Ausnahme): "Fahrzeuge die überwiegend im Stand betrieben werden und nicht komerziellen Zwecken dienen bzw. sozialen Zwecken dienen können auch von Personen geführt werden die nicht im Besitz der Fahrerlaubnis für die betreffenden Fahrzeugklasse sind." Liest sich nicht schlecht, hört sich auch gut an. Aber auf meine Nachfrage beim zuständigen Bundesministerium hieß es klipp und klar: Die Bundesrepublik Deutschland hat auf alle Ausnahmeregelungen verzichtet. weiterhin auf meine Nachfrage zum Thema 4,25 to Regelung: "Dieser Vorschlag wurde von den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland im zuständigen Gremium eingebracht und mangels Unterstützung anderer Nationen nicht verwirklicht. Es wird definitiv keine Ausnahmen geben. Also findet Euch vorerst damit ab. Welche Fahrzeuge mit welchem Führerschein geführt werden dürfen ist in der Fahrerlaubnisverordnung ganz klar beschrieben. Ich würde jedem Führerscheinanfänger empfehlen sich nicht nur auf die Klasse B zu beschränken. Jungs und Mädels, wenn Ihr die Kohle habt, macht C1E! Wenn das so weitergeht mit dem ganzen Abgasreinigungsquatsch werdet Ihr wohl bald auch keine Wohnmobile mehr mit der Klasse B fahren dürfen. Gruß vom Berg Jakob PS: Bin so ca. ab 12 Uhr bei den Rescue Days in Ludwigshafen vor der Eberthalle Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 432895 | |||
Datum | 14.10.2007 05:28 | 7213 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jakob Theobald Ich würde jedem Führerscheinanfänger empfehlen sich nicht nur auf die Klasse B zu beschränken. Jungs und Mädels, wenn Ihr die Kohle habt, macht C1E! Wenn das so weitergeht mit dem ganzen Abgasreinigungsquatsch werdet Ihr wohl bald auch keine Wohnmobile mehr mit der Klasse B fahren dürfen. Das mit den Wohnmobilen halte ich jetzt zwar für übertrieben, aber: Der C1E ist von den Kosten dann auch keinen Sprung mehr vom CE entfernt. Zumal anscheinend nur sehr wenige Fahrschulen eigens Fahrzeuge für C1 vorhalten. Grüße Matthias | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 432907 | |||
Datum | 14.10.2007 09:47 | 7200 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Magnus Hammerl schon mal drangedacht, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden? Nur dafür ist die Fahrerlaubnisklasse T nämlich zugelassen, siehe z.B. Das ist nicht das Problem, die Zwecke der Feuerwehr sind da in einer Erläuterung dazu ausdrücklich mit abgedeckt, war vor kurzem schonmal Thema hier, als um Traktoren als Zugfahrzeuge für TSA ging. Wenn man dafür keine Ausnahmeregelung hätte, dürfte man nämlich die meisten Traktoren (dank grüner Nummer Steuerfrei für Land- oder Forstwirtschaft) nicht für Feuerwehrzwecke nehmen und die meisten Landwirte, die größere Traktoren haben und nur FE Klasse T haben, dürften den TSA nicht ziehen. Damit würde ein großer Teil möglicher Zugfahrzeuge oder Fahrer wegfallen. Geschrieben von Magnus Hammerl Und dann noch die Frage, ob ein Feuerwehrfahrzeug eine Zugmaschine oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darstellt... Da liegt das Problem. Ein Feuerwehrfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug und weder eine Zugmaschine noch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Zwar kann man z.B. einen Unimog (aber nur die Modelle mit kurzem Radstand) als Zugmaschine umschlüsseln, dann wird's aber mit dem Feuerwehraufbau problematisch. Desweiteren käme noch hinzu, dass bei Klasse T das Fahrzeug "nach der Bauart" für eine Verwendung in der Land- oder Forstwirtschaft bestimmt sein müßte, ist bei einem Feuerwehrfahrzeug wohl kaum der Fall. Bei einem normalen LKW-Fahrgestell, wie es für übliche Feuerwehraufbauten verwendet wird, ist das nicht möglich. Ebenso ist auch genau definiert, welche selbstfahrenden Arbeitsmaschinen möglich sind, da passt auch kein Feuerwehrfahrzeug dazu. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 432909 | |||
Datum | 14.10.2007 09:59 | 7146 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias Martin Das mit den Wohnmobilen halte ich jetzt zwar für übertrieben, aber: Ich nicht. Wohnmobile haben bei Beschränkung auf 3,5t nahezu die gleichen Gewichtsprobleme wie TSF und KLF im Feuerwehrbereich. Weiß jeder, der sich ein wenig damit beschäftigt. Mit vollem Urlaubsgepäck sind viele überladen. Geschrieben von Matthias Martin Der C1E ist von den Kosten dann auch keinen Sprung mehr vom CE entfernt. Zumal anscheinend nur sehr wenige Fahrschulen eigens Fahrzeuge für C1 vorhalten. Ich frag mich immer wieder, wieso immer der "E"-Führerschein angeführt wird. Wer den C1E macht, schmeißt sowieso nur Geld zum Fenster raus, da die Anzahl der damit fahrbaren Gespanne dank der bescheuerten Gewichtsregel relativ gering ist. Warum meist bei der Feuerwehr vom CE die Rede ist, obwohl nur selten entsprechende Anhänger vorhanden sind, verstehe ich auch nicht. Da liegt der eigentliche Preisunterschied, der CE zum C verdoppelt mindestens die Kosten. Beim C gegenüber dem C1 sollte man aber auch die Folgekosten nicht außer Acht lassen. Der C1 gilt bis zum 50. Geburtstag, der C nur 5 Jahre. Hier fallen also in der Regel mehr Folgekosten an (Antrag + Untersuchung, das sind jedesmal 100-200,-?). Gruß, Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 432922 | |||
Datum | 14.10.2007 11:10 | 7141 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldAber warum kaufe´ich dann nicht einfach einen Anhänger, klatsche da den Aufbau eines LF oder TLF drauf und dazueinen wunderschönen Traktor.Juchhu, endlich wieder Zeit für eines meiner liebsten Feuerwehrfahrzeuge: (Trommelwirbel): KLICK Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 432923 | |||
Datum | 14.10.2007 11:18 | 7190 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Juchhu, endlich wieder Zeit für eines meiner liebsten Feuerwehrfahrzeuge: (Trommelwirbel): KLICK Heißes Teil. Aber irgendwie vermisse ich bei 40km/h-Kennzeichnung das amtliche Kennzeichen... Darf übrigens mit Klasse T hinter einem entsprechenden Traktor gefahren werden. Für Klasse L muss entweder ein max. 25km/h schneller Traktor davor oder die 40km/h-Kennzeichnung muss gegen eine 25km/h-Kennzeichnung ausgetauscht werden (sofern der Traktor max. 32km/h läuft). Gruß, Michael | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 432924 | |||
Datum | 14.10.2007 11:25 | 7145 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichFür Klasse L muss entweder ein max. 25km/h schneller Traktor davor oder die 40km/h-Kennzeichnung muss gegen eine 25km/h-Kennzeichnung ausgetauscht werden (sofern der Traktor max. 32km/h läuft). Und dann darf es auch von jedem Klasse B- Inhaber gefahren werden, wenn ich mich nicht irre, oder? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 432936 | |||
Datum | 14.10.2007 13:14 | 7169 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Magnus Hammerl Und dann darf es auch von jedem Klasse B- Inhaber gefahren werden, wenn ich mich nicht irre, oder? Klasse B beinhaltet auch Klasse L. Das Gespann fällt aber unter Klasse L, nicht unter B... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Tobi8as 8S., Pfaffenhofen a. d. Roth / Bayern | 432939 | |||
Datum | 14.10.2007 13:26 | 7072 x gelesen | |||
Tach... Geschrieben von Michael Weyrich Aber irgendwie vermisse ich bei 40km/h-Kennzeichnung das amtliche Kennzeichen... §3 FZV Guggst Du Absatz 2 Satz 2 g) dort steht keine Zulassung für Hänger für Feuerlöschzwecke... auch schneller als 25, 40, oder wie schnell auch immer... Gruß, Tobias | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 432969 | |||
Datum | 14.10.2007 16:00 | 7129 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichKlasse B beinhaltet auch Klasse L eben Geschrieben von Michael Weyrich Das Gespann fällt aber unter Klasse L, nicht unter B... hä? Genau das meinte ich doch... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 432980 | |||
Datum | 14.10.2007 17:58 | 7172 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Juchhu, endlich wieder Zeit für eines meiner liebsten Feuerwehrfahrzeuge: (Trommelwirbel): KLICK Egal, ob da auch Ironie dahinter steckt. Ich bin echt begeistert von der Cleverness dieser Idee. Was braucht man denn mehr, um ein Dorf von 300 - 500 EW als kompakten Siedlungsraum bei schlechter Wasserversorgung zu schützen? (und/oder land- bzw. forstwirtschaftliche Ereignisse zu bearbeiten) Na sicher, die fehlenden Druckluftatmer könnte man kritisieren, aber der Rest ist mehr als perfekt! (genügend Zugfahrzeuge mal vorausgesetzt) Und was solls, 30 km/h sind 0,5km/min! Wie lange braucht da so ein "Stützpunkt"? mkg hwk | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 432981 | |||
Datum | 14.10.2007 18:07 | 7236 x gelesen | |||
Da steckt von meiner Seite her keine Ironie dahinter, was den Sinn eines solchen Anhängers angeht. Geschrieben von Hanswerner Kögler (genügend Zugfahrzeuge mal vorausgesetzt)In besagtem Ort steht noch ein zweites Fahrzeug: ein TSA. Wenn man auf ein solches Anhänger-Konzept setzt, wird man sich schon um die Zugfahrzeuge Gedanken gemacht haben. Welcher Anhänger da aber Erstangreifer ist, weiss ich auch nicht ;-) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 432983 | |||
Datum | 14.10.2007 18:25 | 7119 x gelesen | |||
Hallo, mich würde intressieren wie bei solchen Anhänger Konzepten und priv. Zugmaschinen der Funk mit der Leitstelle geführt wird? 4m HFG? Grüße, Julian | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg | 641716 | |||
Datum | 25.08.2010 23:15 | 4838 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichGeschrieben von Magnus Hammerl"schon mal drangedacht, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden? Nur dafür ist die Fahrerlaubnisklasse T nämlich zugelassen, siehe z.B. Strodthoff als "der" Kommentar zum Kraftfahrzeugsteuergesetz meint hierzu: "Eine ausschließliche Verwendung zu begünstigten Zwecken kann nach Auffasung der obersten Finanzbehörden auch noch gegeben sei, wenn ein Fahrzeug nacheinander zu Fahrten für verschiedene begünstigte Zwecke verwendet wird, denn die Befreiungsvorschriften können untereinander ausgetauscht werden." (§ 3 KraftStG Rz. 27, sowie 7 und 29) D.h. eine befreite landwirtschaftsliche Zugmaschine darf zu (ebenfalls befreiten) Feuerwehreinsätzen verwendet werden ohne ihre Steuerbefreiung zu verlieren. Viele Grüße Christoph Scherer | |||||
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