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Thema | Widerspruchsverfahren in NRW abgeschafft | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 434022 | |||
Datum | 19.10.2007 15:42 | 6279 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ab 1.11.07, befristet für 5 Jahre bis 2012, gibt es in den meisten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in NRW kein Widerspruchsverfahren mehr. Heißt, man muss sofort den Klageweg beschreiten. Bürokratieabbaugesetz 2 NRW Gilt folglich auch für die Feuerwehren in NRW. Entsprechend wurde auch das Landesbeamtengesetz NRW geändert. Vorverfahren künftig nur noch für besoldungs-, versorgungs-, beihilfe-, heilfürsoge, reisekosten-, trennungsentschädigungs- und umzugskostenrechtliche Angelegenheiten. Ob es tatsächlich Bürokratie abbaut oder nicht vielmehr die Verwaltungsgerichte zum Erliegen bringt - warten wir es ab. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 434036 | |||
Datum | 19.10.2007 16:09 | 4769 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Katja Midunsky ab 1.11.07, befristet für 5 Jahre bis 2012, gibt es in den meisten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in NRW kein Widerspruchsverfahren mehr. Heißt, man muss sofort den Klageweg beschreiten. Ich glaube, das war schon ein pfiffiger Schritt. Denn die meisten Bürger, die evtl. noch Widerspruch einlegen würden, werden mit Sicherheit vor dem Klageweg abschrecken. Kann man jetzt sehen wie man will. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 434053 | |||
Datum | 19.10.2007 17:00 | 4759 x gelesen | |||
Schwachsinn! Wenn jetzt mein Steuersachbearbeiter einen Fehler macht, muss ich zu Gericht und kann es nicht mehr im Vorfeld durch einen Widerspruch begründen. = Bürokratieanstieg und Kostenexplosion Viel Spaß NRW Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 434056 | |||
Datum | 19.10.2007 17:10 | 4668 x gelesen | |||
Hi, Ironie-Detektor einschalten. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Schwachsinn! Ich denke, das bezieht sich auf mein Wörtchen "pfiffig"!? Das war Ironie. Damit wird meiner Meinung nach nur die Unfehlbarkeit der Verwaltung manifestiert. Und das finde ich nicht glücklich. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wenn jetzt mein Steuersachbearbeiter einen Fehler macht, muss ich zu Gericht und kann es nicht mehr im Vorfeld durch einen Widerspruch begründen. Das machst Du und ich vielleicht auch. Aber es werden sich einge Leute dadurch abschrecken lassen, dass es ja gleich vor Gericht geht (Kosten, Aufwand), auch wenn sie vielleicht recht haben. 1:0 für die Verwaltung. Das natürlich die Leute, deren Probleme bisher im Widerspruch gelöst wurden, zusätzlich direkt die Gerichte anrufen können, ist natürlich wieder eine höhere Belastung. Es wird einfach nur Arbeit verschoben. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 434077 | |||
Datum | 19.10.2007 18:27 | 4624 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von ---Katja Midunsky--- ab 1.11.07, befristet für 5 Jahre bis 2012, gibt es in den meisten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in NRW kein Widerspruchsverfahren mehr. Heißt, man muss sofort den Klageweg beschreiten. Da steht, man braucht kein Vorverfahren mehr. Heißt das wirklich, es kann auch keins mehr geben? Gruß, Henning P.S.: hattest du zu der Fahrerlaubnis-Sache noch was erfahren? | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 434105 | |||
Datum | 19.10.2007 21:07 | 4609 x gelesen | |||
Moin, yepp, besonders pfiffig wenn wie in Nds die Berhörde bei Irrtümern zu gunsten des Bürgers Änderungen weiterhin eigenmächtig vornehmen kann, der Bürger jedoch nur gerichtlich gegen ihn belastende Unregelmäßigkeiten vorgehen kann. Geschrieben von Henning Koch
Zumindest in Nds seit ein, zwei Jahren schon der Fall. Besser aufmerksam die Rechtsbehelfsbelehrung studieren... ciao, Thorben | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 439672 | |||
Datum | 13.11.2007 14:34 | 4683 x gelesen | |||
Bei der Stadt Köln ist wohl geplant, in Zukunft den Bürger vor Erlass von belastenden Verwaltungsakten umfassender zu informieren und zu befragen, damit dieser im wahrsten Sinne des Wortes "gehört" wurde. Das ist wünschenswert! Nachteilig ist jedoch, dass allein bei der Stadt Köln für die Umsetzung dieser "bürgernähe" ein zusätzlicher Personalbedarf von 27 Stellen (Quelle: ksta.de) besteht. Die Behörde die tatsächlich entlastet wird ist die zuständige Bezirksregierung - hier rechnet man mit einem erheblichen Rückgang der Belastung durch Beschwerden. Desweiteren glaube ich nicht, dass die Verwaltungsgerichte mit entsprechenden Planstellen versehen werden - ganz im Gegenteil, soweit zu lesen war werden in der Justiz Stellen abgebaut. Warten wir es ab... - Der Zensur zum Opfer gefallen - | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 439694 | |||
Datum | 13.11.2007 15:02 | 4611 x gelesen | |||
Hallo Katja, das gibt es in Hessen auch schon nicht mehr - und führt zumindest hier auf der Arbeit nicht unbedingt zu Bürokratieabbau, wohl aber zu Mehrarbeit und "Mehrhonorar" für deine Zunft. Und wir haben jede Menge Spaß gott und die Welt zu verklagen und dann hinterher das Ruhen des Verfahren zu vereinbaren bis irgendwann irgendwo irgendjemand was entschiedet. Je nach Streitwert recht lukratives Geschäft für dei Rechtsverdreher *lach* Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | |||||
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