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Thema | Sprinkler verdeckt? | 3 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 434159 | |||
Datum | 20.10.2007 12:02 | 6846 x gelesen | |||
Hallo allerseits, eine kurze Frage an die Fachwelt. Wir haben zwei Sprinkler die in einer Deckenniesche sitzen. Diese Sprinkler sind nach zwei Seiten frei. Eine Seite wird nach ca. 50 cm durch eine Schaufensterscheibe begrenzt. Die vierte Seite wird durch zwei Stufen in der Decke von ca. je zehn cm begrenzt. Der Sprühwinkel dürfte somit dorthin etwa 45 grad betragen. Nun wollen wir im Schaufenster ca. einen Meter darunter eine Luftballontraube von ca. 60 cm Durchmesser darunter anbringen. Im Verkaufsraum ist normale Beleuchtung und keine offene Flamme. Das ganze befindet sin in einem Einkaufszentrum in NDS. Hättet Ihr Bedenken oder Einwände? Der Raum hat noch vier weitere Sprinkler und die Maße des Raumes sind ca. acht mal 12 Meter. Danke für Eure Antworten MkG Andreas Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. epilepsie-dollbergen | |||||
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Autor | Alex8 L.8, Schweich / RLP | 434172 | |||
Datum | 20.10.2007 13:59 | 4868 x gelesen | |||
Die Luftballons - wenn sie denn nur mit Luft gefüllt sind - dürften sich doch bei Feuer ziemlich schnell verabschieden... MkG Alex | |||||
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Autor | Mark8us 8F., Wupprtal / NRW | 434189 | |||
Datum | 20.10.2007 18:29 | 4843 x gelesen | |||
Hallo, wie bereits bemerkt wurde, stellen die Ballons keine Sprühbehinderung dar. Denn diese werden sich, wenn der Sprinkler geöffnet hat, an dieser Stelle, schon verabschiedet haben. Wenn man diese Lage nach der gültigen VdS CEA 4001 für Installation und Wartung von Sprinkleranlagen sich betrachtet, würde ich sagen, das dies keine gefährliche Situation darstellt. Denn zum einen sind die Ballons keine Sprühbehinderung, sowie die Deckenkanten auch keine behinderung darstellen. Mir kommt als einzigstes der Abstand zur Scheibe einwenig gring vor. Ansonsten sollte das kein problem sein. Es sei denn die LBO oder ähnliche zutreffende Regelwerke sagen dort etwas anderes aus. mkg Markus | |||||
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