alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaSprinkler verdeckt?3 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen434159
Datum20.10.2007 12:026846 x gelesen
Hallo allerseits,
eine kurze Frage an die Fachwelt.
Wir haben zwei Sprinkler die in einer Deckenniesche sitzen. Diese Sprinkler sind nach zwei Seiten frei. Eine Seite wird nach ca. 50 cm durch eine Schaufensterscheibe begrenzt. Die vierte Seite wird durch zwei Stufen in der Decke von ca. je zehn cm begrenzt. Der Sprühwinkel dürfte somit dorthin etwa 45 grad betragen.
Nun wollen wir im Schaufenster ca. einen Meter darunter eine Luftballontraube von ca. 60 cm Durchmesser darunter anbringen. Im Verkaufsraum ist normale Beleuchtung und keine offene Flamme. Das ganze befindet sin in einem Einkaufszentrum in NDS.
Hättet Ihr Bedenken oder Einwände?
Der Raum hat noch vier weitere Sprinkler und die Maße des Raumes sind ca. acht mal 12 Meter.
Danke für Eure Antworten
MkG Andreas


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
epilepsie-dollbergen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP434172
Datum20.10.2007 13:594868 x gelesen
Die Luftballons - wenn sie denn nur mit Luft gefüllt sind - dürften sich doch bei Feuer ziemlich schnell verabschieden...


MkG
Alex

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8F., Wupprtal / NRW434189
Datum20.10.2007 18:294843 x gelesen
Hallo,

wie bereits bemerkt wurde, stellen die Ballons keine Sprühbehinderung dar. Denn diese werden sich, wenn der Sprinkler geöffnet hat, an dieser Stelle, schon verabschiedet haben.

Wenn man diese Lage nach der gültigen VdS CEA 4001 für Installation und Wartung von Sprinkleranlagen sich betrachtet, würde ich sagen, das dies keine gefährliche Situation darstellt. Denn zum einen sind die Ballons keine Sprühbehinderung, sowie die Deckenkanten auch keine behinderung darstellen. Mir kommt als einzigstes der Abstand zur Scheibe einwenig gring vor.

Ansonsten sollte das kein problem sein. Es sei denn die LBO oder ähnliche zutreffende Regelwerke sagen dort etwas anderes aus.

mkg
Markus


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt