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ThemaSchlageinwirkung auf Feuerwehrhelm9 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorAndr8eas8 K.8, Nienburg / Niedersachsen434757
Datum23.10.2007 17:147066 x gelesen
Moin.

Einer Kameradin ist bei einem Übungsdienst aus ca 3m Höhe eine Scheinwerferbrücke mit zwei Scheinwerfern auf den mit Schubert F 110 geschützten Kopf gefallen.
Der Helm weißt außer einer kleinen Abplatzung am Rand und einem verformten Visier keine äußeren Beschädigungen auf.
Alles in allem Glück gehabt.
Nun meine Frage: Muß diese Kameradin einen neuen Helm bekommen, oder reicht der prüfende Blick des Sicherheitsbeauftragten um das Teil weiterhin für einsatztauglich zu erklären?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW434762
Datum23.10.2007 17:255225 x gelesen
Geschrieben von Andreas KrückeDer Helm weißt außer einer kleinen Abplatzung am Rand und einem verformten Visier keine äußeren Beschädigungen auf.

Abplatzungen (außer SICHER nur von Farbe!) sind bei (Kunststoff-)helmen immer problematisch.

Macht der Helm irgendwelche Geräusche, wenn er seitlich oder von oben mit Kraft gedrückt wird?


Geschrieben von Andreas KrückeMuß diese Kameradin einen neuen Helm bekommen, oder reicht der prüfende Blick des Sicherheitsbeauftragten um das Teil weiterhin für einsatztauglich zu erklären?

Im Zweifel an den Hersteller schicken, besser nach so einer Belastung m.E. grundsätzlich ersetzen.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü434768
Datum23.10.2007 17:335230 x gelesen
Steht in der Gebrauchsanleitung zufällig etwas von Aussondern nach Stoß & Schlag?

Geschrieben von Andreas KrückeMuß diese Kameradin einen neuen Helm bekommen,

Nach dem was Du als Ereignis beschrieben hat hat er sein Geld IMO verdient.

Geschrieben von Andreas Krückeoder reicht der prüfende Blick des Sicherheitsbeauftragten um das Teil weiterhin für einsatztauglich zu erklären?

Beinhaltet der Blick Eures Sicherheitsbeauftragten eine zerstörungsfreie Werkstoffprüfung?

Wenn nicht, dann würde ich mich da auf keine Kompromisse einlassen und das Teil ersetzen.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW434776
Datum23.10.2007 17:555107 x gelesen
Ein Blick in mein Handbuch sagt mir:
Gewicht je Flutlichtstrahler ~6,5 kg, zzgl. Scheinwerferbrücke ~2,5 kg, entspricht 15,5 kg!

Das ganze aus 3 m auf den Helm: werf die Schale weg, der war sein Geld wert.


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü434800
Datum23.10.2007 19:075268 x gelesen
Hat die Kameradin irgendwelche Verletzungen? Ich stelle mir das für die HWS schon sehr belastend vor.

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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AutorAndr8eas8 K.8, Nienburg / Niedersachsen434803
Datum23.10.2007 19:155229 x gelesen
Ich hoffe, daß ich das jetzt richtig wiedergebe: Stumpfes Schädel- Hirn- Trauma, Nackenprellung und eine schwere Gehirnerschütterung.
Ist aber glücklicherweise wieder auf dem Weg der Besserung.
Man kann sich schon vorstellen, daß sowas schmezt.
Sie stand unmittelbar nach dem Geschehen unter Schock und hat die Schmerzen erst im Krankenhaus realisiert.


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü434805
Datum23.10.2007 19:165118 x gelesen
OK, danke für die Aufklärung. Gute Besserung der Kameradin!

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 434806
Datum23.10.2007 19:185258 x gelesen
Geschrieben von Andreas KrückeIch hoffe, daß ich das jetzt richtig wiedergebe: Stumpfes Schädel- Hirn- Trauma, Nackenprellung und eine schwere Gehirnerschütterung.

Und dann fragst du allen ernstes ob man den Helm noch verwenden kann ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorAndr8eas8 K.8, Nienburg / Niedersachsen434807
Datum23.10.2007 19:285094 x gelesen
Meine Frage zielte eigentlich mehr in die Richtung, ob jemand vielleicht weiß, wo etwas über die Höchstbelastung (Aussonderungskriterien) zu finden ist.
Das der Helm nicht mehr einsatztauglich ist steht für mich außer Frage. Aber es gibt immer jemanden, der es "besser" weiß und meint das er es noch wäre.
Solchen Leuten kommt man am besten mit einem Hinweis auf die geltenden Vorschriften.
Aber Ihr habt vollkommen recht: Der F 110, ob man ihn mag oder nicht, war sein Geld allemal wert.


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