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ThemaBaWü: Ehrenamt wird Freistellung versagt?!6 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
Infos:
  • Kampagnen-Homepage "Echt-Schlecht - Behinderung des Ehrenamts in Baden-Württemberg"
  • Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit"
  • Richtiger Link zur Kampagnen-Homepage "Echt-Schlecht - Behinderung des Ehrenamts in Baden-Württemberg"
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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg435209
    Datum25.10.2007 13:027024 x gelesen
    Vom Landesjugendring Baden-Würtemberg ist mir grad diese Bitte um Unterstützung hier ins eMail-Postfach geflattert:

    ECHT SCHLECHT - Ehrenamt in der Jugendarbeit verschlechtert sich durch Ehrenamtsgesetz deutlich!

    Mit dem Internetauftritt www.ECHT-SCHLECHT-BW.de protestieren die Jugendverbände gegen die schlechte Behandlung ihrer berechtigten Freistellungsanliegen gegen die Landesregierung und die Landespolitik - JETZT ABSTIMMEN !!!

    Ein "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit" soll das Sonderurlaubsgesetz von 1953 in Baden-Württemberg ablösen. Leider ist der Gesetzestitel nur Augenwischerei. Die Bedingungen für die Freistellung von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit verschlechtern sich dramatisch. Zwar wurde das Antragsalter von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt, aber die Antragsteller in dieser Altersgruppe sind fast ausschließlich Auszubildende. Und sie sollen anstelle bisher 12 Tage nur noch 5 Tage Freistellung erhalten -sogar die über 18Jährigen. Für alle anderen verringert sich der Anspruch von 12 auf 10 Tage. Außerdem bekommen Arbeitgeber durch das Gesetz das uneingeschränkte Recht offeriert, die Freistellung ohne Einzelbegründung zu verweigern, wenn angebliche dienstliche oder betriebliche Belange entgegenstehen. Wo bitte bleibt die Stärkung des Ehrenamts gegenüber den Unternehmen? Wie sollen Jugendorganisationen künftig ihre Freizeitmaßnahmen verlässlich planen können?
    Bei den Freistellungstagen wollte die CDU-Fraktion ursprünglich generell 10 Tage für alle, ist aber bei den Azubis vor ihrem unternehmerfreundlichen Koalitionspartner FDP kläglich eingeknickt und lässt sich in diesem Punkt unverständlich vorführen.

    Alle Argumente der Jugendorganisationen gegen diese falsche Entwicklung sind bisher ungehört verhallt. Deshalb hilft nur noch kreativer Protest. In Anlehnung an die ECHT GUT! -Kampagne der Landesregierung haben die Jugendverbände die www.echt-schlecht-bw.de Internetseite als Ausdruck ihrer Verärgerung über die Ehrenamts- Jugendpolitik der Landesregierung und der Regierungskoalition eingerichtet. Besucht massenhaft diese Informationsplattform und stimmt mit ab. Schreibt eure Gedanken und eure Meinung in das Abstimmungsfeld.

    Bitte leitet diese eMail an eure MitarbeiterInnen und ehrenamtlich Engagierten in der Jugendarbeit weiter!

    Mit einer hohen Anzahl an Besuchen bis zur 2. Lesung des Gesetzes am 7. oder 8. November 07 dokumentieren die Jugendorganisationen, dass sie das Gesetz "ECHT SCHLECHT" finden!


    Vielen Dank und viele Grüße aus der Geschäftsstelle des Landesjugendrings!


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg435267
    Datum25.10.2007 16:564999 x gelesen
    Hallo zusammen,
    wieder mal echt toll. An "Sonntagen" werden eben diese sog. Reden von unseren Politikern zur Förderung und Unterstützung des Ehrenamtes gehalten, am Montag schon wieder vergessen und durch Gesetz eingeschränkt. Man denke nur an Begriffe wie "Tag des Ehrenamtes", "Verdienstmedaille BW fürs Ehrenamt", Sonderförderprogramm JFW usw.

    Dieses Gesetz ist, wenn es so beschlossen wird eine deutliche Verschlechterung für die Tätigen in der Jugend(feuerwehr)-arbeit. Selbst wenn der Jugendwart seine 4 Tage für das Zeltlager frei bekommt, selbst wenn ihm dies im Betrieb keinerlei Nachteile bringt, bezahlen wird dies der Arbeitgeber aber mit Sicherheit nicht. Somit kann der JW schauen wie er zu seinem Geld inkl. Sozialabgaben kommt.
    Nachdenklicher Gruß vom See
    Jürgen


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg435763
    Datum27.10.2007 22:584787 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Jürgen,

    Geschrieben von Jürgen Graf
    wieder mal echt toll. An "Sonntagen" werden eben diese sog. Reden von unseren Politikern zur Förderung und Unterstützung des Ehrenamtes gehalten, am Montag schon wieder vergessen und durch Gesetz eingeschränkt.
    Kann man beides so sehen.

    Geschrieben von Jürgen Graf
    Dieses Gesetz ist, wenn es so beschlossen wird eine deutliche Verschlechterung für die Tätigen in der Jugend(feuerwehr)-arbeit. Selbst wenn der Jugendwart seine 4 Tage für das Zeltlager frei bekommt, selbst wenn ihm dies im Betrieb keinerlei Nachteile bringt, bezahlen wird dies der Arbeitgeber aber mit Sicherheit nicht.
    Anders herum gefragt: Warum soll der Arbeitgeber (der berechtigt über zu hohe Lohnnebenkosten klagt), diese Zeit bezahlen?

    Geschrieben von Jürgen Graf
    Somit kann der JW schauen wie er zu seinem Geld inkl. Sozialabgaben kommt.
    Wer hat den Vorteil von diesen Aktivitäten? Die Allgemeinheit.
    Wenn man, richtigerweise, will da die Personen für ihre Tätigkeit in der Jugendarbeit, entsprechend entschädigt werden (incl. Sozialleistungen), sollte sie das Geld von uns allen (dem Staat) erhalten, und nicht von einzelnen die im Normalfall noch nicht einmal Beziehungen zu dem ganzen Geschehen haben.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorFran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW435847
    Datum28.10.2007 12:574983 x gelesen
    Mahlzeit!

    1. Bislang gab es für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren keinen Rechtsanspruch auf Freistellung und künftig gibt es einen (10 Tage, für Azubis 5 Tage). (Verbesserung)

    2. Für Erwachsene (über 18 Jahre) gab es bislang 12 Tage und künftig 10 Tage. Wenn man berücksichtigt, dass 1953 noch die Sechs-Tage-Woche galt und inzwischen die Fünf-Tage-Woche herrscht, dann bleiben das faktisch weiterhin zwei Wochen Rechtsanspruch auf Freistellung. (Beibehaltung/leichte Verschlechterung, je nach Weltbild)

    3. Künftig sind auch die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Übungsleiter
    und Trainer im Jugendbereich des Sports umfasst. (Verbesserung)

    4. Lediglich für Azubis beträgt der Anspruch unabhängig vom Alter künftig 5 Tage statt bislang für über 18 Jährige Azubis 10 Tage. (Verschlechterung für Abzubis über 18 Jahre: - 5 Tage, Verbesserung für Azubis von 16 bis 18 Jahre: + 5 Tage)

    Und nachdem sich die diesbezügliche Kritik des Landesjugendringes namentlich gegen die mitregierende FDP richtet, vielleicht von dieser ein bisschen Original-Ton aus der Plenardebatte:

    Monika Chef, MdL: "[...] Wir waren nun der Ansicht, dass die Ausbildung einem ehrenamtlichen Engagement vorzugehen hat. Trotzdem wollten wir für ehrenamtlich aktive Jugendliche ein positives Signal setzen [...]. Daher wollen wir heute beschließen, Jugendlichen, solange sie sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, einen rechtlichen Anspruch auf eine Freistellung von fünf Tagen zuzugestehen. Also immerhin 50 % der Zeit, die er nach der Beendigung seines Ausbildungsverhältnisses in Anspruch nehmen kann. Damit haben wir die Gesetzeslage für Jugendliche offenkundig verbessert. 5 ist ja eindeutig mehr als 0. In diesem Punkt von einem ?Rückschritt? zu sprechen, erschließt sich logisch nicht. Uns wurde vorgeworfen mit einer Priorisierung der Ausbildung Wirtschaftsinteressen zu bedienen und nicht die Jugendlichen vor Augen zu haben. Das Wohl der baden-württembergischen Wirtschaft sei nicht von den Regeln des Sonderurlaubes abhängig. Was bei dieser Argumentation aber vergessen wurde ist, dass das Wohl eines jungen Menschen sehr wohl von einer abgeschlossen Ausbildung abhängt. Ich will noch einmal klar stellen, dass wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf rechtliche Mindestansprüche definieren. Es steht jedem Ausbildungsbetrieb weiterhin frei, wie lange er seinen Auszubildenden für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen will. Wenn der Ausbildende allerdings der Auffassung ist, das der Ausbildungserfolg und das ehrenamtliche Engagement nicht zu vereinbaren sind, haben wir dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss den Vorrang eingeräumt. Wenn man nun aber ein Weltbild vertritt, in dem ausbildende Betriebe nur die Eigeninteressen verfolgen, junge Menschen wirtschaftlich ausbeuten und ausschließlich zur Gewinnmaximierung missbrauchent, greift dieser Ansatz natürlich nicht. Wenn wir uns die Praxis in Baden-Württemberg anschauen, entspricht eine solche Auffassung nicht den Tatsachen. Gerade mittelständische Betriebe sind sich ihrer sozialen Verantwortung sehr bewusst, was sie gerade dadurch bewiesen haben, in dem sie auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt haben. Einige Zahlen über die Ausbildungssituation möchte ich ihnen gerne noch einmal vor Augen führen. Fast jeder fünfte Auszubildende in diesem Land bricht seine Ausbildung vorzeitig ab. Das Wirtschaftsministerium unternimmt seit Jahren alles, um allen ausbildungswilligen Jugendlichen in diesem Land einen Ausbildungsplatz zu besorgen. Wir geben in diesem Land jedes Jahr mehrere Millionen Euro dafür aus, um junge Menschen in Ausbildung zu bringen. Dieses Jahr hat das Wirtschaftsministerium ein weiteres fünf Millionen Euro Programm gestartet, um Altbewerber unterzubringen. Vor Ort in den Betrieben wird versucht Ausbildungsplätze einzuwerben. Mit jedem zusätzlichen Ausbildungsplatz den wir gewinnen, eröffnen wir Lebenschancen. Wie soll ich einem Unternehmer denn erklären, dass wir die Ausbildungssituation noch einmal per Gesetz verschlechtern, ihn gleichzeitig aber davon überzeugen einen weiteren Ausbildungsplatz anzubieten. Die Ausbildungsbetriebe beklagen doch schon heute, dass die Auszubildenden viel zu wenig Zeit im Betrieb verbringen. Es geht uns übrigens auch gerade um die Jugendlichen, die Schwierigkeiten haben überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wie soll ich ferner einem Bürger erklären, dass wir Millionenbeträge aus Steuergeldern in die Beschaffung von Ausbildungsplätzen investieren und im gleichen Atemzug die Bedingungen für die Ausbildung verschlechtern. Ich plädiere für einen gewissen Grad an Glaubwürdigkeit in der Politik. Wir wollen alle Jugendliche im Land mit einem Ausbildungsplatz versorgen. Und das gilt bei den Liberalen nicht nur in der Plenardebatte, nachdem schlechte Ausbildungszahlen vorgestellt wurden, sondern ganzjährig."

    Hoffe, mit meinem Beitrag zur ausgewogenen Darstellung beigetragen zu haben, so dass sich nun jeder selbst seine Meinung dazu bilden kann.

    Gruß
    Frank


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)435850
    Datum28.10.2007 13:054814 x gelesen
    Geschrieben von Frank Schweizer4. Lediglich für Azubis beträgt der Anspruch unabhängig vom Alter künftig 5 Tage statt bislang für über 18 Jährige Azubis 10 Tage.Und wenn man sich den heutigen Stellenwert einer guten Ausbildung ansieht, ist es auch vollkommen in Ordnung.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg435898
    Datum28.10.2007 18:154781 x gelesen
    Du vergisst eine weitere Verschlechterung:

    Der Arbeitgeber darf nun offiziell Einspruch erheben und mit dem Grund "geht betrieblich nicht" nun den Urlaub abweisen.

    Bisher hieß es im Gesetz über die Erteilung von Sonderurlaub an MitarbeiterInnen in der Jugendpflege und Jugendwohlfahrt vom 13. Juli 1953 (GBl. S. 110) des Landes Baden-Württemberg

    § 1
    1. Den in der Jugendhilfe tätigen Personen über 18 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub in folenden Fällen zu gewähren...


    Die Verschlechterung für Azubis >18 Jahre ist übrigens -7 Tage.

    Betrachtet man z.B.: die Freizeitarbeit von sozialen Verbänden, die meist mehr als eine Woche auf Kinder/Jugendfreizeit fahren, ist die Kürzung auf 5 Tage (=eine Woche) durchaus drastisch.

    Die 10 Tage für unter 18jährige nicht Azubis halte ich für Augenwischerei - wer würde die in Anspruch nehmen? Schüler brauchen sie nicht - Freizeiten und AUsbildungen fallen meist in die Ferien...


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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