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ThemaBrandassessor in Bayern7 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
Infos:
  • Wikipedia Artikel "Assessor"
  •  
    AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern437541
    Datum04.11.2007 14:3311560 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich hab mal eine Frage aus purer Neugier. Ich weiß, dass es in Bayern vereinzelt feuerwehrtechnische Beamte gibt (StMI, SFS), die den Dienstgrad "Brandassessor (BAss)" tragen.
    Laut Wikipedia bedeutet dies "Brandrat zur Ausbildung" bzw. Probezeit und kommt nach dem Brandreferendar und vor dem Brandrat.

    Jedoch konnte ich weder in Anlage 2 (Dienstkleidunsverordnung Berufsfeuerwehr) der AVBayFwG (wo auch alle Dienstgrade der bayerischen BF aufgelistet werden), noch in der "Zulassungs,- Ausbildungs und Prüfungsordnung für die Beamten der Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes (ZAPO-Fw)" oder der "Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (LbV-Fw)" etwas über einen "Brandassessor" finden.

    Daher stellt sich für mich die Frage: Wird dieser Titel nur inoffiziell geführt, da er in anderen Bundesländern geläufig ist, oder gibt's darüber noch irgenwo anders eine Rechtsvorschrift?

    Danke für eure Antworten.

    Gruß
    Jürgen


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    AutorAndr8eas8 H.8, Georgsmarienhütte / Niedersachsen437550
    Datum04.11.2007 14:506859 x gelesen
    Moin,

    bei der Feuerwehr ist es im Prinzip so, wie bei den restlichen "Staatsdienern" auch. Davon gehe ich zumindest erstmal aus. Bei wikipedia heißt es (http://de.wikipedia.org/wiki/Assessor), dass der Titel nach Hochschulstudium und Ablegen der 2. Staatsprüfung geführt werden kann.

    Im Prinzip, so verstehe ich das dort zumindest, bedeutet das, dass der Titel äquivalent zum Titel "Brandrat z.A. (zur Anstellung)" ist. Wie eine entsprechende Person nun betitelt wird, liegt anscheinend am Landesrecht.

    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wieso diese Personen in Bayern nun "Assessor" heißen, aber nichts darüber in den von Ihnen genannten Verordnungen steht. Mögliche Erklärung: Letzter Satz des wikipedia Artikels (http://de.wikipedia.org/wiki/Assessor) - Personen mit der entsprechenden Ausbildung führen den Titel Assessor, wenn sie nicht verbeamtet sind.

    Sicher bin ich nicht, aber ich würde am ehesten sagen, dass es einfach an einer begrifflichen Ungenauigkeit liegt. Wenn man hier dann im Groben Ass. = Rat z.A. gelten lässt, gibts aber keine Probleme - würd' ich sagen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    AH


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    AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern437555
    Datum04.11.2007 14:566570 x gelesen
    Geschrieben von Andreas HengelbrockPersonen mit der entsprechenden Ausbildung führen den Titel Assessor, wenn sie nicht verbeamtet sind.

    Sicher bin ich nicht, aber ich würde am ehesten sagen, dass es einfach an einer begrifflichen Ungenauigkeit liegt. Wenn man hier dann im Groben Ass. = Rat z.A. gelten lässt, gibts aber keine Probleme - würd' ich sagen.


    Das könnte es erklären. Find's zwar komisch, dass man einen Dienstgrad führt, der rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, aber ein wirkliches Problem hab ich ja nicht damit ;-) Wollt's einfach nur wissen.
    Auf jedenfall Danke!!


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW437556
    Datum04.11.2007 14:576631 x gelesen
    Geschrieben von Andreas HengelbrockBei wikipedia heißt es (http://de.wikipedia.org/wiki/Assessor), dass der Titel nach Hochschulstudium und Ablegen der 2. Staatsprüfung geführt werden kann.

    Korrekt. Das ist faktisch die Berufsbezeichnung für alle hDFeu mit abgelegter (großer) (2.) Staatsprüfung. (Die erste ist faktisch das Uni-Examen.)

    Geschrieben von Andreas HengelbrockPersonen mit der entsprechenden Ausbildung führen den Titel Assessor, wenn sie nicht verbeamtet sind.

    Kann man so sehen, aber auch da gibts immer mehr Ausnahmen:
    http://www.wfv-bayern.de/ausbildung/pdf/EADS-RS-Anschreiben.pdf
    Herr Schneider ist offensichtlich in der EADS als "OBR" geführt, obwohl er dort mit Sicherheit kein Beamter ist. Warum auch nicht? Die Werkfeuerwehren führen schließlich auch andere Dienstgrade der Feuerwehr.

    Ich kenne auch einige Kollegen, die sind verbeamtet, geben aber z.B. in Gutachten o.ä. die sie privat erstellen, dann nicht ihren Titel (der immer an einen Dienstherren bzw. dort an eine Stelle gekoppelt ist) an, sondern eben "Brandassessor".

    Hinweis:
    Ähnliches gilt z.B. auch für Bergassessoren o.ä..


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen437840
    Datum05.11.2007 17:346674 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino(Die erste ist faktisch das Uni-Examen.)

    Genau. Deshalb können auch nur Quereinsteiger "Assessor" werden (für die Praxis natürlich völlig irrelevant, nur unterschiedliche Prüfungszeugnisse).

    Der Rest wurde zutreffend beschrieben: Einige Länder (BWü, NS, Bayern bisher eigentlich nicht IIRC) haben den "Brandrat z.A." durch "Brandassessor" ersetzt. Fachlich IMHO nicht ganz korrekt, weil Assessor viele sind, aber nicht alle sind auch (oder noch) Beamte auf Probe. Aber wenn´s schee macht...

    In Bayern führen ja die hD Feu-Beamten im Landesdienst auch die Amtsbezeichnungen der Bauverwaltung (Baurat z. A. usw.).


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW437846
    Datum05.11.2007 17:556398 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamIn Bayern führen ja die hD Feu-Beamten im Landesdienst auch die Amtsbezeichnungen der Bauverwaltung (Baurat z. A. usw.).

    was ich auch noch nie verstanden hab... ;-)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland437872
    Datum05.11.2007 19:566445 x gelesen
    oder
    Saarland: Regierungsassessor

    Bayern: Regierungsrat z.A.

    scheint das Bayern keine Assessoren in der Beamtenlaufbahn (Landesbeamte?) kennt.


    Gruß Daniel


    Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.

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