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Themaals Gerätewart ist man der Dumme17 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr
  •  
    AutorHeik8o B8., Weimar/Roth / Hessen438935
    Datum10.11.2007 18:129723 x gelesen
    In unserer Werkfeuerwehr soll ich den Posten des Gerätewartes übernehmen,hierfür bekomme ich 15 Stunden pro Woche von der Werkleitung genehmigt.
    Jetzt will man von mir die Bestellung unterschrieben haben.
    Ich verweigere die Unterschrift ,weil mir die Zeit nicht ausreicht, um diese Tätigkeit ordentlich auszuführen.Früher wurde diese Tätigkeit von einem Hauptamtlichen gemacht.
    Unsere Geschäftsleitung ist der Meinung, dass wir das nicht brauchen(diese Entscheidungen werden von Leuten getroffen ,die noch nie bei uns im Gerätehaus waren oder bei einer Feuerwehr sind).Aber wir wollen den Posten wieder besetzen!Die Stelle wird sogar vom RP gefordert.
    Man will nur die Unterschrift für die Geschäftsführung.Die Tätigkeit ist hierbei egal.Hauptsache man kann sagen "wir haben alles im grünen Bereich.Wir haben Wehrführer,stellv.Wehrführer und einen Gerätewart"
    Wie würdet Ihr euch verhalten?
    Unterschrift ja oder nein?
    Wie ist es, wenn was passiert?
    Sind die tätigkeiten das Gerätewartes irgendwo definiert? FwDV`s
    Wer ist der Dumme?
    Hat jemand Gerichtsurteile,Erfahrungen oder ähnliches für mich?
    Gruß Heiko


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern438965
    Datum10.11.2007 18:508139 x gelesen
    Geschrieben von Heiko BoergerSind die tätigkeiten das Gerätewartes irgendwo definiert? FwDV`s
    Nach Besuch eines entsprechenden Lehrganges sollte sich diese Frage nicht mehr stellen ;-)

    Die FwDV sagen meines Wissens über Wartungsarbeit nicht viel aus, eher schon UVV usw, dort sind Prüfintervalle etc. aufgeführt...
    Geschrieben von Heiko BoergerMan will nur die Unterschrift für die Geschäftsführung.Die Tätigkeit ist hierbei egal.Hauptsache man kann sagen "wir haben alles im grünen Bereich.Wir haben Wehrführer,stellv.Wehrführer und einen Gerätewart"
    komische "Taktik"...

    Grüße Magnus

    PS: Vielleicht ein Fall für einen anonymen Thread?

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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg438966
    Datum10.11.2007 20:028038 x gelesen
    Geschrieben von Heiko BoergerWie ist es, wenn was passiert?
    Sind die tätigkeiten das Gerätewartes irgendwo definiert? FwDV`s
    Wer ist der Dumme?
    Hat jemand Gerichtsurteile,Erfahrungen oder ähnliches für mich?

    Also, wenn du noch keinen Gerätewart-Lehrgang besucht hast, bzw. das auch nicht vorgesehen ist, würde ich an deiner Stellen einen Teufel tun und irgendwas unterschreiben.


    Gruß
    Olaf

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    AutorHeik8o B8., Weimar/Roth / Hessen438968
    Datum10.11.2007 20:277986 x gelesen
    Hallo Kameraden!
    Den Lehrgang habe ich gemacht,FwDV´s und Prüfgrundsätze habe ich auch.
    - die Unfallverhütungsvorschrift GUV-G 9102
    - die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V D 29
    - die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V D 36
    - die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V D 8
    - die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V C 53
    - die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2

    Nur das reicht den Herrschaften nicht.
    Gerichtsurteile wären nicht schlecht.
    (Bitte nicht falsch verstehen!!!!)


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    AutorYves8 K.8, Pohlheim / Hessen438971
    Datum10.11.2007 20:407915 x gelesen
    Hi,

    ist doch alles ganz Einfach, in der zur Verfügung gestellten Zeit, die Aufgaben soweit man kann durchführen, was nicht gewartet werden kann weil keine Zeit vom Fahrzeug nehmen mit bericht an die Wehrführung dass bestimmte Geräte nicht Einsatzbereit sind. Wird irgendwann den erwünschten Erfolg zeigen, spätestens wenn Fahrzeuge abgemeldet werden müssen.


    Gruß

    Yves



    Man muss wissen, wie weit man zu weit gehen kann.
    (Jean Cocteau)

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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg438973
    Datum10.11.2007 20:488050 x gelesen
    Geschrieben von Heiko BoergerDen Lehrgang habe ich gemacht,FwDV´s und Prüfgrundsätze habe ich auch.
    Dann wäre es ja schonmal fachlich kein Problem.

    Wie groß ist die WF denn eigentlich? Damit man einen Eindruck erhält, wieviel Arbeit auf Dich zukäme.


    Gruß
    Olaf

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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü438975
    Datum10.11.2007 20:527905 x gelesen
    Geschrieben von Heiko BoergerSind die tätigkeiten das Gerätewartes irgendwo definiert? FwDV`s

    Bei einer Pflichtenübertagung sollten die übertragenen Tätigkeiten auch darin definiert sein.

    Geschrieben von Heiko BoergerWie würdet Ihr euch verhalten?

    -Tätigkeitsfeld genau definieren lassen

    -Deine Zweifel schriftlich dokumentieren und einreichen

    -Die Klausel in die Pflichtenübertragung aufnehmen, daß Du Tätigkeiten extern vergeben kannst, wenn Du nicht alle Tätigkeiten selbst erledigen kannst

    -Dann unterschreiben (auch als Zeichen guten Willens dafür, daß Du den Lehrgang erhalten hast

    -Wenn es Probleme gibt: Melden (dokumentiert) macht frei und belastet den Vorgesetzten.

    Geschrieben von Heiko BoergerWer ist der Dumme?

    Wer macht den Fehler?

    Du führst eine Wartung nicht durch, die Du per Unterschrift als durchgeführt dokumentierst- im Schadensfall kann es für Dich (mit) ein Problem sein.

    Du führst eine erforderliche Wartung nicht durch, weil Du keine Zeit hast und weist Deinen Vorgesetzten nachweislich schriftlich darauf hin- Problem des Vorgesetzten.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorHeik8o B8., Weimar/Roth / Hessen438976
    Datum10.11.2007 20:578119 x gelesen
    wir sind 25 Leute
    1 ELW 11
    1 GW 59
    1 TLF 16/24 22
    1 LF8 41
    1 TSF 47

    1 Sprinkleranlage

    1 Dieselpumpe zur Notkühlung für das kühlen unseres Kupolofens

    jede Menge Feuerlöscher im Werk wir sind eine Gießerei


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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü438980
    Datum10.11.2007 21:068067 x gelesen
    - Liste-

    Welche Führerscheinklasse hast Du?

    Bist Du befähigte Person für das Prüfen und Warten von Sprinkleranlagen bzw. des Motors nach den Vorganen Eures Sachschadensversicherers?

    (Was gibt denn der Hersteller des Diesels vor, wer den wie oft warten muß?)

    Geschrieben von Heiko Boergerjede Menge Feuerlöscher im Werk wir sind eine Gießerei

    Hast Du eine anerkannte Ausbildung dafür?


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorHeik8o B8., Weimar/Roth / Hessen438982
    Datum10.11.2007 21:168008 x gelesen
    Füherscheinklasse 3 unser Fahrzeuge werden von Mercedes gewartet und ansonsten haben wir Faher genug.

    Die Sprinkler werden durch den Hersteller Boos und Nohl gewartet wir machen nur Probeläufe mehr nicht.

    Feuerlöscher tauschen wir nur aus gefüllt werden die auch wo anderst.

    Lehrgänge wären für diese Sachen kein Problem machen können wir eigendlich alles.


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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü438985
    Datum10.11.2007 21:328004 x gelesen
    Welche Aufgaben hast Du in Sachen Atemschutzwartung?


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorHeik8o B8., Weimar/Roth / Hessen438986
    Datum10.11.2007 21:337993 x gelesen
    Geht mich so nichts an!
    Der Lehrgang kommt nächstes Jahr dran


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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü438988
    Datum10.11.2007 21:357944 x gelesen
    Geschrieben von Heiko BoergerGeht mich so nichts an!
    Der Lehrgang kommt nächstes Jahr dran


    Aus meiner Perspektive erscheint mir das durchaus machbar- und wenn nicht: Melden...


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorHeik8o B8., Weimar/Roth / Hessen438989
    Datum10.11.2007 21:377935 x gelesen
    Danke!!!


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 439024
    Datum11.11.2007 09:368077 x gelesen
    Geschrieben von Heiko Boerger15 Stunden pro Woche

    Ist eine Menge Zeit. Ist immer immerhin fast wieder eine halbe Stelle. KAnnst du bei Bedarf Überstunden als GW machen?

    Geschrieben von Heiko Boergeren Posten des Gerätewartes

    Und was macht der so?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen439051
    Datum11.11.2007 11:557938 x gelesen
    Hm, dumm ist wer dummes tut - oder nicht tut.

    Wenn Du den Arbeitsaufwand nicht abschätzen kannst, mußt du es halt dokumentieren, damit die verbrauchte Zeit kalkulierbar wird. Und was nicht geschafft wird,
    muß durch Überstunden,
    durch andere GW,
    oder Fremdvergabe gelöst werden.

    Entscheident ist, daß Du das meldest ...

    Gruß LP


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorClau8s G8., Darmstadt / Hessen439075
    Datum11.11.2007 13:087911 x gelesen
    Hallo...

    was Lüder Pott schreibt ist wohl in jeder Wehr Realität.

    Und genau: Wichtig ist, daß man es dem Dienstvorgesetzten meldet.

    MfG Claus



    "Ich vertrete stets nur meine eigene Meinung..."


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