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ThemaHonorarzone für Feuerwehrgerätehaus nach HOAI10 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorChri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern439274
Datum12.11.2007 10:4211722 x gelesen
Hallo zusammen,

kann mir jemand von euch sagen nach welcher Honorarzone nach HOAI ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses einzustufen ist?
Größenordnung sind grob 6 Stellplätze, Vollturm, Atemschutzpflege,...das übliche Raumprogramm halt für die Größe.

Viele Grüße
Christian


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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein439404
Datum12.11.2007 17:488393 x gelesen
was ist HOAI ?... ;)


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW439411
Datum12.11.2007 18:077959 x gelesen
Hi!

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
hier
Gruß
Sven


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AutorStef8an 8N., Wickede (Ruhr) / NRW439412
Datum12.11.2007 18:088919 x gelesen
Honorar-
Ordnung für
Architeckten ind
Ingenieure

Daran ist geregelt wieviel Geld die vorgenannten Gruppen für Planung, Bauleitung und Abrechnung von Gebäuden u. ä. vom Bauherren bekommen müssen.

Feuerwachen und Rettungswachen wurden in die Honorarzone III (Objekte mit durchschnittlichem Planungsaufwand) eingestuft.


Beste Grüße

Stefan Neuhaus

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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein439471
Datum12.11.2007 21:208285 x gelesen
aha, danke. bin ich um einen begriff reicher im Wortschatz ;)


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen439484
Datum12.11.2007 22:088366 x gelesen
Geschrieben von Stefan NeuhausFeuerwachen und Rettungswachen wurden in die Honorarzone III (Objekte mit durchschnittlichem Planungsaufwand) eingestuft.

Und wie verhält sich das wenn ein Fw-Haus in Modulbauweise nach THW-Vorbild gebaut wird? Also die Grobplanung ist dann vorhanden.


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 436-445-709

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AutorChri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern439487
Datum12.11.2007 22:167772 x gelesen
Vielen Dank!


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)439531
Datum13.11.2007 09:098138 x gelesen
Servus Christian,
ist da kurz vor Weihnachten ein neues Modell eines Feuerwehrhauses aus Dietenhofen geplant? Und das ganze nach HOAI?
Und gleich mit 6 Stellplätzen?
RESPEKT!
Sogar die komplette Innenausstattung gibts im Paket dazu!

Da werden die Dietenhofener Kinder aber Augen machen, wenn sowas unterm Baum liegt ;-)

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorStef8an 8N., Wickede (Ruhr) / NRW439808
Datum13.11.2007 22:268157 x gelesen
Die HOAI ist neben der Honorarzone in der es auch jeweils einen Mindest- und Höchstsatz abhängig von der Gesamtbausumme gibt weiter gestaffelt.
Die Leistung des Architekten wird in Leistungsphasen 1-9 differnziert.
Grob Phase 1-3 Entwurf, 4+5 Genehmigungs- und Ausführungsplanung, 6-8 Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Abrechnung, 9 Dokumentation (soweit ich mich erinnern kann müsste diese Einteilung stimmen).
Diese Leistungsphasen sind prozentual am Gesamtaufwand gewichtet. Leistungsphasen in denen nur wenig Arbeit erbracht werden muss werden mit einem entsprechend geringem Prozentsatz angesetzt. Oder Leistungsphasen fallen ganz weg, weil ein Entwurf flach fällt, da in Modulbauweise gebaut wird. So kann am Ende z.B. der Architekt nur 87% des Gesamthonorars bekommen. Dzau kommen in der Regel noch 5% Nebenkosten und die 19% MwSt. Grundsätzlich wird das Honorar vorher vertraglich vereinbart.
Ist die Arbeitsauslastung der Planer im Umkreis eher gering, kann es sein, dass diese vielleicht auch für nur 75% Honorar und 3 % Nebenkosten tätig werden. Das ist aber vorher abzustimmen.


Beste Grüße

Stefan Neuhaus

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AutorChri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern439814
Datum13.11.2007 23:017719 x gelesen
Servusla,

Ja nicht schlecht, gell. Der Hersteller dieses Modells ist auch am Bau des wirklichen Gerätehauses beteiligt. Jedenfalls indirekt über seine Steuerabgaben :-)

Beim Fuhrpark greifen wir auch auf eine ortsansässige Firma zurück, wer kann das schon von sich sagen:
Florian Dietenhofen 40/2

Gruß
Christian


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