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Thema | Honorarzone für Feuerwehrgerätehaus nach HOAI | 10 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern | 439274 | |||
Datum | 12.11.2007 10:42 | 11722 x gelesen | |||
Hallo zusammen, kann mir jemand von euch sagen nach welcher Honorarzone nach HOAI ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses einzustufen ist? Größenordnung sind grob 6 Stellplätze, Vollturm, Atemschutzpflege,...das übliche Raumprogramm halt für die Größe. Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 439404 | |||
Datum | 12.11.2007 17:48 | 8393 x gelesen | |||
was ist HOAI ?... ;) Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 439411 | |||
Datum | 12.11.2007 18:07 | 7959 x gelesen | |||
Hi! Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. hier Gruß Sven | |||||
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Autor | Stef8an 8N., Wickede (Ruhr) / NRW | 439412 | |||
Datum | 12.11.2007 18:08 | 8919 x gelesen | |||
Honorar- Ordnung für Architeckten ind Ingenieure Daran ist geregelt wieviel Geld die vorgenannten Gruppen für Planung, Bauleitung und Abrechnung von Gebäuden u. ä. vom Bauherren bekommen müssen. Feuerwachen und Rettungswachen wurden in die Honorarzone III (Objekte mit durchschnittlichem Planungsaufwand) eingestuft. Beste Grüße Stefan Neuhaus | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 439471 | |||
Datum | 12.11.2007 21:20 | 8285 x gelesen | |||
aha, danke. bin ich um einen begriff reicher im Wortschatz ;) Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 439484 | |||
Datum | 12.11.2007 22:08 | 8366 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan NeuhausFeuerwachen und Rettungswachen wurden in die Honorarzone III (Objekte mit durchschnittlichem Planungsaufwand) eingestuft. Und wie verhält sich das wenn ein Fw-Haus in Modulbauweise nach THW-Vorbild gebaut wird? Also die Grobplanung ist dann vorhanden. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern | 439487 | |||
Datum | 12.11.2007 22:16 | 7772 x gelesen | |||
Vielen Dank! | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern) | 439531 | |||
Datum | 13.11.2007 09:09 | 8138 x gelesen | |||
Servus Christian, ist da kurz vor Weihnachten ein neues Modell eines Feuerwehrhauses aus Dietenhofen geplant? Und das ganze nach HOAI? Und gleich mit 6 Stellplätzen? RESPEKT! Sogar die komplette Innenausstattung gibts im Paket dazu! Da werden die Dietenhofener Kinder aber Augen machen, wenn sowas unterm Baum liegt ;-) Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Stef8an 8N., Wickede (Ruhr) / NRW | 439808 | |||
Datum | 13.11.2007 22:26 | 8157 x gelesen | |||
Die HOAI ist neben der Honorarzone in der es auch jeweils einen Mindest- und Höchstsatz abhängig von der Gesamtbausumme gibt weiter gestaffelt. Die Leistung des Architekten wird in Leistungsphasen 1-9 differnziert. Grob Phase 1-3 Entwurf, 4+5 Genehmigungs- und Ausführungsplanung, 6-8 Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Abrechnung, 9 Dokumentation (soweit ich mich erinnern kann müsste diese Einteilung stimmen). Diese Leistungsphasen sind prozentual am Gesamtaufwand gewichtet. Leistungsphasen in denen nur wenig Arbeit erbracht werden muss werden mit einem entsprechend geringem Prozentsatz angesetzt. Oder Leistungsphasen fallen ganz weg, weil ein Entwurf flach fällt, da in Modulbauweise gebaut wird. So kann am Ende z.B. der Architekt nur 87% des Gesamthonorars bekommen. Dzau kommen in der Regel noch 5% Nebenkosten und die 19% MwSt. Grundsätzlich wird das Honorar vorher vertraglich vereinbart. Ist die Arbeitsauslastung der Planer im Umkreis eher gering, kann es sein, dass diese vielleicht auch für nur 75% Honorar und 3 % Nebenkosten tätig werden. Das ist aber vorher abzustimmen. Beste Grüße Stefan Neuhaus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern | 439814 | |||
Datum | 13.11.2007 23:01 | 7719 x gelesen | |||
Servusla, Ja nicht schlecht, gell. Der Hersteller dieses Modells ist auch am Bau des wirklichen Gerätehauses beteiligt. Jedenfalls indirekt über seine Steuerabgaben :-) Beim Fuhrpark greifen wir auch auf eine ortsansässige Firma zurück, wer kann das schon von sich sagen: Florian Dietenhofen 40/2 Gruß Christian | |||||
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