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ThemaAusbildung in anderen Bundesländer6 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorDavi8d S8., Bergfeld / Niedersachsen439680
Datum13.11.2007 14:455764 x gelesen
Hallo Kameraden,
ich habe folgende Frage, ich habe die Tr-mannausbildung erster Teil und uns wurde gesagt, dass wir zwei weitere Lehrgänge jetzt schon besuchen dürfen, dass wäre einmal der AGT-Lehrgang und der Funklehrgang.
Bis jetzt konnte mir noch keiner eine Antwort darauf geben, ob die Lehrgänge aus anderen Bundesländer anerkannt werden. Ich stamme aus Niedersachsen und wenn ich z.b einen AGT -Lehrgang in Sachsen Anhalt machen würde, ob der mir anerkannt wird??

Gruss
David


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AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen439690
Datum13.11.2007 15:004409 x gelesen
Da stelle ich mir direkt die Frage, warum willst du die Sachsen-Anhalt machen?? Bist du so oft "drüben"??
Abgesehen davon werden die dir (beziehungsweise der Ortswehr Bergfeld und von deinekm OBM dann an dich) ja von der Kreisfeuerwehr zugeteilt, wie willst du also an Lehrgänge von Sachsen-Anhalt kommen?

MkG aus der Nachbarschaft


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AutorPhil8ip 8K., Bad Segeberg / Schleswig-Holstein439693
Datum13.11.2007 15:024338 x gelesen
Die Diskussion gab´s hier schonmal.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Philip

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AutorDavi8d S8., Bergfeld / Niedersachsen439720
Datum13.11.2007 16:044434 x gelesen
Kurze Antwort auf deine Frage,
ich studiere zur Zeit noch in Sachsen Anhalt und bin meistens nur am Wochenende und in den Semesterferien in Bergfeld und da wäre es einfach nur echt praktisch, wenn ich den hier machen könnte.


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen439739
Datum13.11.2007 16:464350 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von David Schnehage
Bis jetzt konnte mir noch keiner eine Antwort darauf geben, ob die Lehrgänge aus anderen Bundesländer anerkannt werden. Ich stamme aus Niedersachsen und wenn ich z.b einen AGT -Lehrgang in Sachsen Anhalt machen würde, ob der mir anerkannt wird??

Wenn die Lehrgänge nach den Regelungen / Inhalten der FwDV 2 abgehalten werden, dann werden sie anerkannt.

Im Zweifel fragst Du über eure Wehrführung beim Gemeinde- oder Kreisausbildungsleiter nach und lässt das vorab klären, damit die Müh' nicht für umsonst ist.

MkG, Sven


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen439741
Datum13.11.2007 16:544289 x gelesen
Hallo David,
ich gehe davon aus, das dort dort auch Aktiv bist, dann spricht einer einer Ausbildung im anderen Bundesland nichts entgegen Wichtig ist, das sie gemäß der FwDV2 gemacht wird (Mindeststunden, Themen ect). Noch besser ist es dann, wenn auf dem Zeugnis der Zusatz steht: ....-Lehrgang gemäß der FwDV2, so gibt es später auch an den LFS bei den Führungslehrgängen keine Probleme.
Wir haben hier bei uns auch immer wieder Kameraden/innen, die während ihres Studiums bei uns in der Feuerwehr aktiv sind. Die Lehrgänge werden von uns anerkannt, mache schicken wir sogar zu Lehrgängen an die LFS. Dort gibt es i.d.R. auch keine Probleme, nur wenn welche mit z.B. einem Zeugnis einer Sprechfunkausbildung ankommen, die sie während des RettAss-Lehrganges gemacht haben, muss ich mich an die LFS wenden Zwecks anerkennung.

Gruß
Heinrich


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