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ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Anlage 3
  • Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • Vollzug FwVO RLP [2005]
  • Vollzug FwVO RLP [2007]
  • Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  •  
    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP440311
    Datum15.11.2007 20:58140111 x gelesen
    Um die Diskussion aus den beiden Threads

    - HLF 10/10?
    und
    - MLF mit TH

    in Sachen "Vollzug der FwVo RLP - Mindestausstattung für die Feuerwehren zur Abwehr von Brand- und Technischen Gefahren unter Berücksichtigung der neuen Feuerwehr-Fahrzeuggeneration" mal zu kanalisieren mache ich mal den neuen Thread auf.

    Hintergrund für alle Nicht-RLPler: Die FwVo gibt u.a. die Einteilung der Gemeinden in verschiedene Risikoklassen und die damit verbunden Fahrzeugausstattung vor. D.h. es wird auch nur das bezuschusst was der Gemeinde laut FwVo zusteht.
    -->
    Link zur aktuellen Fassung

    Nun ist diese FwVo überarbeitet worden und man so einiges ins Land geworfen das zumindest Diskussionswürdig ist.
    Grund ist hier die förderungswürdige Ausstattung mit Fahrzeugen.

    LF 10/ 6 soll zugunsten des MLF wegfallen (aus der Förderung wohlgemerkt)
    LF 20/16 zugunsten TLF 16/24 Tr (evtl. TLF 20/40) wenn Wasser benötigt wird, ansonsten HLF 10/10
    TSF-W bei der Einstufung B1 (quasi Grundstufe) das KLF

    Wer mehr oder anders möchte kann kaufen, bekommt aber keine Förderung aus Mainz.

    @Jürgen: Kannst du, sobald vorhanden das aktuelle pdf in den Thread-Container stellen?



    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz440374
    Datum16.11.2007 08:23133149 x gelesen
    Geschrieben von Michael LinkenbachNun ist diese FwVo überarbeitet worden und man so einiges ins Land geworfen das zumindest Diskussionswürdig ist.

    Hast du einen Link o.ä. zu der Entwurfsfassung?

    Gruß, Sebastian


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    AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz440375
    Datum16.11.2007 08:26132801 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sebastian BöntgenHast du einen Link o.ä. zu der Entwurfsfassung?

    Das ist kein Entwurf, das ist so verabschiedet und vom ISM rausgegeben!
    Die Fassung hab ich Jürgen gestern geschickt, hoffe das er sie im laufe des Tages online stellt.

    MfG
    Daniel


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    AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz440389
    Datum16.11.2007 11:01132704 x gelesen
    Hallo!

    So, Jürgen hat alle Dokumente zum Thema in den Download Bereich gestellt! Danke!

    Das aktuelle Dokument ist die Version 2007 zu finden
    hier.

    Wie ich schon sagte, mir ist sehr, sehr flau geworden beim lesen und vorallem studieren der Tabellen... Der Fahrzeugansatz wird in meinen Augen deutlich zurük geschraubt und entspricht vorallem im Bereich TH in meinen Augen absolut nicht dem heutigen Standart...

    Naja, wie ich schon woanders schrieb, Sterben auf dem Land wird wohl wieder einfacher werden...

    Alles meine persönliche Meinung.

    MfG
    Daniel


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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz440398
    Datum16.11.2007 11:50132836 x gelesen
    Geschrieben von Daniel BalzGeschrieben von Sebastian Böntgen
    Hast du einen Link o.ä. zu der Entwurfsfassung?


    Das ist kein Entwurf, das ist so verabschiedet und vom ISM rausgegeben!
    Die Fassung hab ich Jürgen gestern geschickt, hoffe das er sie im laufe des Tages online stellt.


    Ich hatte auch nach einem Entwurf der neuen FwVO gefragt. Die wird ja derzeit überarbeitet. Ihr meint die jeweiligen Vollzugsschreiben zur aktuellen Version.

    Umfassendes Material, muss man sich erstmal reinlesen. Danke fürs posten.

    Gruß Sebastian


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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz440404
    Datum16.11.2007 11:59132822 x gelesen
    hi,
    ich galaube nicht das du diesen entwurf finden wirst. gehe davon aus, dass das ganze noch VS-Sache ist und erst raus kommt wenn es kein entwurf mehr ist ;-)


    daniel


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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz440407
    Datum16.11.2007 12:05132654 x gelesen
    Ja ich weiß. Michael Linkenbach hatte nur im 1. Post etwas zweideutig geschrieben das die FwVo ja jetzt überarbeitet sei und da dachte ich es dreht sich um die neue Vo an sich.

    Muss auch dabei sagen das ich das Thema "Neue FwVo" mehr als beiläufig verfolge sodass ich auch nicht richtig weiß in welchem Stadium wir uns da befinden.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP440413
    Datum16.11.2007 12:16132513 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian BöntgenMichael Linkenbach hatte nur im 1. Post etwas zweideutig geschrieben das die FwVo ja jetzt überarbeitet sei und da dachte ich es dreht sich um die neue Vo an sich.

    Ich bitte dafür um Entschuldigung...

    Gruß
    ML


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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP440429
    Datum16.11.2007 13:18132819 x gelesen
    Was mich persönlich an der Sache stört, ist die Tatsache das das Land den Kommunen die Pistole auf die Brust setzt und keine Löschfahrzeug größer als HLF 10/10 bezuschusst. Das ist mMn zu kurz gedacht.
    Den Feuerwehren, gerrade in den "ärmeren" Kommunen, werden so von außen Fahrzeugkonzepte aufgedrängt.
    Wenn ich das richtig deute ist die Mindestausstattung für B4 ein LF 20/16, gleichzeitig wird aber davon gesprochen grundsätzlich keine LF 20/16 mehr zu bezuschussen.
    Das wälzt den schwarzen Peter der Finanzierung auf die Kommunen ab. Ich frage mich nur warum die das mit sich machen lassen?


    Gruß
    ML


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    AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz440434
    Datum16.11.2007 13:50132740 x gelesen
    Hallo!


    Geschrieben von Michael LinkenbachWenn ich das richtig deute ist die Mindestausstattung für B4 ein LF 20/16, gleichzeitig wird aber davon gesprochen grundsätzlich keine LF 20/16 mehr zu bezuschussen.

    Also ich lese da überall nur von HLF... So wie ich das sehe gibt es ab der Größenordnung 10/6 (bzw. 10/10) nur noch HLF im Konzept, LF werden nicht mehr vorgesehen und bezuschusst... Ich hatte persönlich mal den Einwand gegenüber Herrn Plattner geäußert, wie man ein geländegängiges Löschfahrzeug darstellen soll, das zur WV gedacht ist. Er meinte dann muss man halt zur H-Komponente die WV-Komponente packen. Also HLF 10/10 Allrad mit TS und so weiter...
    Verstehen tu ich es nicht, aber liegt vielleicht an meinem begrenzten Horizont... Im gleichen Gespräch viel die Aussage, wer denn in RLP noch Allrad bräuchte, unsere Feldwege wären doch mittlerweile auch zum größten Teil Betoniert...

    Sorry, verzeiht mir wenn ich das nicht weiter kommentiere.

    MfG
    Daniel


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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz440437
    Datum16.11.2007 14:03132603 x gelesen
    Geschrieben von Daniel BalzIm gleichen Gespräch viel die Aussage, wer denn in RLP noch Allrad bräuchte, unsere Feldwege wären doch mittlerweile auch zum größten Teil Betoniert...

    Super, das ist doch mal wieder eine fachlich fundierte, qualifizierte Aussage unserer obersten RLP-Heeresführung. Bin mal gespannt, wie das die Kollegen z.B. aus der Eifel oder ähnlichen Gebieten sehen.


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440461
    Datum16.11.2007 14:58132427 x gelesen
    Geschrieben von Hans Oliver Kehreine fachlich fundierte, qualifizierte Aussage unserer obersten RLP-Heeresführung.Ich warte ja immer noch auf eine Kommentierung dieser Heeresführung zu ihrer Parole "Wir lassen nicht nur die Kirche im Dorf, sondern auch die Feuerwehr!", nachdem die Kirche inzwischen munter die Pfarreien zusammenwirft.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW440508
    Datum16.11.2007 18:40133022 x gelesen
    Geschrieben von Michael LinkenbachLF 10/ 6 soll zugunsten des MLF wegfallen (aus der Förderung wohlgemerkt)
    LF 20/16 zugunsten TLF 16/24 Tr (evtl. TLF 20/40) wenn Wasser benötigt wird, ansonsten HLF 10/10
    TSF-W bei der Einstufung B1 (quasi Grundstufe) das KLF


    M.E. führt die Praxis in RLP (die mit Vorreiter dieser Entwicklung sind, auch wenn die das da i.d.R. anders sehen)
    - HLF 10/10 ersetzt LF 16/12 - wird dann auch in Kürze soviel wiegen... (also ÜBER 12 t!)
    - KLF wird sterben - oder auch als RL o.ä. ähnlich dem neuen TSF auf 4 t gehoben...
    - MLF wird das LF 8/6 in allen Bereichen (auch ÜBER 7,5 t) beerben!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz440526
    Datum16.11.2007 19:17132905 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Ulrich Cimolino KLF wird sterben - oder auch als RL o.ä. ähnlich dem neuen TSF auf 4 t gehoben...

    ich glaube ich habe es schon mal gesagt, eher wird aus dem teil ein Trupp Fahrzeug, als das dieses ding über die 3,5t geht....

    Daniel


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440530
    Datum16.11.2007 19:27132430 x gelesen
    Letztlich ein GW-TS-W...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg440544
    Datum16.11.2007 21:01132596 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino- KLF wird sterben - oder auch als RL o.ä. ähnlich dem neuen TSF auf 4 t gehoben...

    ...oder es wird bei B1-Gemeinden die 1. Hilfsfrist von 8min. gestrichen und grundsätzlich toleriert, dass dort Hilfe erst nach 15min. kommt.

    Geschrieben von Ulrich Cimolino MLF wird das LF 8/6 in allen Bereichen (auch ÜBER 7,5 t) beerben!

    Wie ich aus der Definition der Risikoklassen herauslese, muss in einer B2-Gemeinde, die gleichzeitig auch T2-Gemeinde ist, ein MLF mit MS-TH vorhanden sein.

    Und da B2 auch das Merkmal "Bebauungshöhe bis 12m" beinhaltet, brauch man wohl nicht lange zu warten, bis die ersten MLF Schiebeleiter haben. Denn die in B2-Gemeinden bei entsprechender Bebauung erforderlichen HRF12/9 dürften kaum bezahlbar sein. Und AL ist ja für diesen Fall auch nicht mehr vorgesehen.

    Bei den Anforderungen dürfte für den Fahrzeugtyp MLF eigentlich nur noch der Mercedes Vario als Fahrgestell in Frage kommen, da bei den schwereren Lkw-Fahrgestellen die Gewichtsreserven grenzwertig werden dürften.


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    AutorKlau8s W8., Herrstein / RLP440558
    Datum16.11.2007 21:59132739 x gelesen
    Hallo!
    Micht nervt die Sache auch ganz gewaltig. Wir fallen von den Fahrzeugstrukturen zurück in das Jahr 1970. Damals wurden in der Fläche Unfallhilfswagen und Tanklöschfahrzeuge beschafft.

    Alle RW und TLF fallen für die Verbandsgemeinden weg. Es wird ein (in meinen Augen lächerlicher) Mindestsatz TH eingeführt. Der Tankinhalt eines LF beträgt 1000 l und weniger. 1 TLF 20/40 ist noch pro Landkreis vorgesehen.

    Wie sieht es den in den Flächenverbandsgemeinden aus. Waldbrände und vor allem auch PKW-Brände ausserhalb der Bebauung. Lassen wir das zukünftig alles brennen oder umzingeln wir das Feuer mit KLF, MLF und HLF 10/10 bis es sich der Masse geschlagen gibt. Wir reden von Klimaveränderungen, trockenen Sommern usw. usw. Es müsste pro VG mind. ein TL 16/24 Tr. vorgeschrieben werden.

    Ich selber habe diesbezüglich an unseren MdL geschrieben.


    Viele Grüsse aus dem Hunsrück

    Klaus

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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg440565
    Datum16.11.2007 23:09132622 x gelesen
    Geschrieben von Klaus WendelAlle RW und TLF fallen für die Verbandsgemeinden weg.

    Als für VG-Hauptorte TLF und RW (bzw.UHW) der Standard waren, waren Wassertank sowie THL auf dem LF noch nicht die Regel. Es wird auch nicht in jeder VG zwingend ein RW gebraucht. Bei besonderer Begründung können auch B3-Gemeinden, was VG-Hauptorte ja i.d.R. sind, ein HLF20/16 bekommen, z.B. wenn eine B3-Gemeinde zugleich T4 ist. Geschrieben von Klaus WendelDer Tankinhalt eines LF beträgt 1000 l und weniger.

    Sowohl für MLF als auch für HLF10/10 sind 1000l zwingend vorgeschrieben. Damit kann ein Innenangriff sicher begonnen sowie brennende Pkw abgelöscht werden.

    Geschrieben von Klaus Wendel1 TLF 20/40 ist noch pro Landkreis vorgesehen.

    Es ist mindestens ein TLF20/40 pro Landkreis vorgesehen. Auf jeden Fall gilt aber bei B1-3, dass ein TLF20/40 25min. nach der Alarmierung vor Ort sein muss. Alternativ können anstelle eines TLF20/40 auch 2 TLF16/24Tr. beschafft werden.

    Geschrieben von Klaus WendelEs wird ein (in meinen Augen lächerlicher) Mindestsatz TH eingeführt.

    Dieser Mindestsatz muss in T1-Gemeinden innerhalb 15min. und in B2-Gemeinden innerhalb 8min. zur Verfügung stehen. In beiden Risikoklassen wird wohl davon ausgegangen, dass das Risiko schwerer Verkehrsunfälle gering ist. Allerdings muss in T2-Gemeinden binnen 15min. ein HLF10/10 zur Verfügung stehen.


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen440568
    Datum16.11.2007 23:37132248 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Marco Dimitriadis
    Bei den Anforderungen dürfte für den Fahrzeugtyp MLF eigentlich nur noch der Mercedes Vario als Fahrgestell in Frage kommen, da bei den schwereren Lkw-Fahrgestellen die Gewichtsreserven grenzwertig werden dürften.


    Nö, es werden doch ausdrücklich LKW-Fahrgestelle dafür erwünscht... Das MLF ist ein Aussichtsloser Versuch, mit allen Mitteln ein TSF-W mit den Zusatzbeladungsmöglichkeiten des 10/6 zu versehen und anschließend dank LKW-Untersatz als vollwertiges LF zu verkaufen. Nutzen dieser Aktion geht gegen Null.


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz440594
    Datum17.11.2007 04:06132291 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Marco Dimitriadis...oder es wird bei B1-Gemeinden die 1. Hilfsfrist von 8min. gestriche

    Glaube ich eher nicht, aber....

    Geschrieben von Marco Dimitriadisgrundsätzlich toleriert, dass dort Hilfe erst nach 15min. kommt.

    so wird ein Schuh daraus. Es gibt die in Rheinland-Pfalz gerne genutzte Einrichtung der Sonder- und Ausnahmegenehmigungen.
    Mir sind B2-Gemeinden bekannt, die laut Zirkelschlag (!) bzw. "Sonntagmorgenblitzsternfahrt" im Sommer bei optimalen Bedingungen im 8 Minuten Radius einer Stützpunktwehr (zumindest für den ELW) liegen und nur über ein TSF ohne PA verfügen. Ganz legal mit Ausnahmegenehmigung. Einige VG`s könnten mit den laufenden Sonder- und Ausnahmegenehmigungen ihre Verwaltungsgebäude tapezieren.

    Also warum die FwVO noch ernst nehmen?

    Das Thema KLF mit Truppbesatzung steht im Raum. Trotz der mittlerweile auch schon von den Aufbauherstellern angesprochenen Probleme mit dem Gewicht und der Haltbarkeit (Stabi, Achsen, Radaufhängungen usw.) werden gegen besseres Wissen immer noch KLF geordert. Man will eben noch schnell ein paar neue Fahrzeuge verteilen solange man im IM tief und fest schlafend die Zuschüsse verteilt.

    Mit Rücksicht auf das Herz- Kreislaufsystem einiger mir wohl bekannter stiller Mitleser verzichte ich Ausnahmsweise darauf meine ganz private Meinung zu dem "Fahrzeugsonderweg" im schönen Rheinland-Pfalz kund zu tun. Nur soviel, man könnte kotzen an seinem Verstand zweifeln.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

    Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
    Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
    Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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    AutorKlau8s W8., Herrstein / RLP440598
    Datum17.11.2007 07:45132871 x gelesen
    Hallo!
    Geschrieben von Marco DimitriadisAls für VG-Hauptorte TLF und RW (bzw.UHW) der Standard waren, waren Wassertank sowie THL auf dem LF noch nicht die Regel. Es wird auch nicht in jeder VG zwingend ein RW gebraucht. Bei besonderer Begründung können auch B3-Gemeinden, was VG-Hauptorte ja i.d.R. sind, ein HLF20/16 bekommen, z.B. wenn eine B3-Gemeinde zugleich T4 ist. Wo steht das mit den Hauptorten und HLF 20/16? Dort steht nur in Ausnahmefällen. Wenn dann alles Ausnahmefälle sind, warum mache ich dann so eine Verordnung.

    Geschrieben von Marco DimitriadisSowohl für MLF als auch für HLF10/10 sind 1000l zwingend vorgeschrieben. Damit kann ein Innenangriff sicher begonnen sowie brennende Pkw abgelöscht werden. Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Es gibt eine Stellungnahme von dem Chef der BF Münster Benno Fritzen. Der kommt dort auf mind. 1200 Liter. Warum wurde der Tankinhalt der damaligen LF 16/12 eigentlich erhöht? Ich habe damals in Leipzig an der Normenausschusssitzung teilgenommen. Für mich sind in der Fläche, dazu noch Mittelgebirge, die 1600 l auch richtig.

    Es ist mindestens ein TLF20/40 pro Landkreis vorgesehen. Auf jeden Fall gilt aber bei B1-3, dass ein TLF20/40 25min. nach der Alarmierung vor Ort sein muss. Alternativ können anstelle eines TLF20/40 auch 2 TLF16/24Tr. beschafft werden.
    Das Thema ist die Reduzierung der transportierten Wassermenge. Vorher musste pro VG soviel vorgehalten werden. Jetzt gilt die interkomunale Zusammenarbeit (was auch richtig ist). Nur fehlen wir bei größeren Lagen die Fahrzeuge in der Fläche.

    Wieviel THL-Beladung packst du denn auf ein HLF 10/10, wenn auch noch Schiebleiter und Sprungrettungsgerät drauf muss? Oder sind wir doch wieder bei 14 Tonnen und können gleich ein HLF 20/16 nehmen.


    Viele Grüsse aus dem Hunsrück

    Klaus

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW440619
    Datum17.11.2007 10:58132802 x gelesen
    Geschrieben von Klaus WendelWieviel THL-Beladung packst du denn auf ein HLF 10/10, wenn auch noch Schiebleiter und Sprungrettungsgerät drauf muss? Oder sind wir doch wieder bei 14 Tonnen und können gleich ein HLF 20/16 nehmen.

    das entsprechende Fzg hieß LF 16/12 und wog am Anfang 12, dann 13,5 dann in BaWü bis 14,5 t.
    Den gleichen Weg wird das HLF 10/10 (10/12) auch gehen!
    Wetten?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz440656
    Datum17.11.2007 14:42132253 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinodas entsprechende Fzg hieß LF 16/12 und wog am Anfang 12, dann 13,5 dann in BaWü bis 14,5 t.
    Den gleichen Weg wird das HLF 10/10 (10/12) auch gehen!
    Wetten?


    Wird zwangsläufig so kommen ! Sorry, aber.....genau das ist der springende Punkt, mal eben wieder mal ein "Bezeichnungs-Schnellschuss" oder was soll das Ganze ? Mann, wo sind bloß die guten alten Planungen für Basis 1, 2, 3 -Fahrzeuge (die auch teilweise umgesetzt wurden) geblieben ?


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz440668
    Datum17.11.2007 17:00132651 x gelesen
    Hallo Klaus,

    Geschrieben von Klaus WendelWieviel THL-Beladung packst du denn auf ein HLF 10/10, wenn auch noch Schiebleiter und Sprungrettungsgerät drauf muss? Oder sind wir doch wieder bei 14 Tonnen und können gleich ein HLF 20/16 nehmen.
    Diese Problematik wird den verantwortlichen Entscheidungsträgern wohl leider erst bewusst, wenn diverse Praxisbeispiele auftreten. Allerdings wurde mir im Gespräch mit Herrn Plattner anfang des Jahres versichert, dass dein Gewicht von 11to für ein HLF 10/10 verbindlich bleiben wird, wenn Zuschüsse erwartet werden. Beachtenswert ist wenigstens die Bestrebung auf Seite 3 des Protokolls, dass es der Anschaffung eines HLF 20/16 für eine B3-Gemeinde wenigstens der Zuschuss für ein HLF10/10 gezahlt werden könnte.

    Die Option ein MZF mit ergänzender TH-Beladung zum Hilfsrüstwagen zu machen, sollte man nutzen. Ein schlüssiges einsatztaktisches Konzept ist sicherlich so auch möglich.

    Sind einem von euch die Auswahlkriterien für B3-Gemeinden bekannt, die ein HLF 20/16 bezuschusst bekommen?

    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    M.E. führt die Praxis in RLP (die mit Vorreiter dieser Entwicklung sind, auch wenn die das da i.d.R. anders sehen)
    - HLF 10/10 ersetzt LF 16/12 - wird dann auch in Kürze soviel wiegen... (also ÜBER 12 t!)

    DAS ist in RLP ja auch erwünscht. :-(

    Interessant wäre ein Vergleich der unterschiedlichen, bundeslandspezifischen Konzepte bei Vorhaltung von Fahrzeugen.

    Warum muss jedes Bundesland das Rad neu erfinden? Findet hier ein Informationsaustausch statt? Wenigsten geben die Statistiken des Protokolls eindeutig den Sinn der geänderten Fahrzeugkonzeptes wieder: Kostenreduktion!

    Gruß aus einer B3-Gemeinde
    Christian


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    AutorKlau8s W8., Herrstein / RLP440672
    Datum17.11.2007 17:16132644 x gelesen
    Hallo Christian!
    Geschrieben von Christian DüsingSind einem von euch die Auswahlkriterien für B3-Gemeinden bekannt, die ein HLF 20/16 bezuschusst bekommen?
    Zitat bei B 4 oder T 4:
    "Für kreisfreie Städte kann auch das HLF 20/16 in Betracht kommen"


    Viele Grüsse aus dem Hunsrück

    Klaus

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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz440686
    Datum17.11.2007 17:53132549 x gelesen
    Hallo Klaus,

    auf Seite 6 des Protokolls wird beim HLF10/10 für B3-Gemeinden auf Fussnote 4 verwiesen:
    "4) Im begründeten Einzelfall kann auch das HLF 20/16 in Betracht kommen."

    Dein Zitat bezieht sich auf das geforderte HLF10/10 in der Stufe 2 für B4/T4 Gemeinden, oder?

    Gruß vom Rhein
    Christian


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    AutorKlau8s W8., Herrstein / RLP440698
    Datum17.11.2007 18:31132239 x gelesen
    Hallo Christian!
    Geschrieben von Christian DüsingDein Zitat bezieht sich auf das geforderte HLF10/10 in der Stufe 2 für B4/T4 Gemeinden, oder?
    Nein, schau das Protokoll Seite 2 Top 3.


    Viele Grüsse aus dem Hunsrück

    Klaus

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440718
    Datum17.11.2007 19:38132231 x gelesen
    Geschrieben von Christian DüsingDie Option ein MZF mit ergänzender TH-Beladung zum Hilfsrüstwagen zu machen, sollte man nutzen. Ein schlüssiges einsatztaktisches Konzept ist sicherlich so auch möglich.Schlüssiger als mit diesem da*


    *als Satzzeichen könnt ihr meinetwegen zwischen "?", "!" und "..." wählen


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz440737
    Datum17.11.2007 21:24132476 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christian DüsingDiese Problematik wird den verantwortlichen Entscheidungsträgern wohl leider erst bewusst, wenn diverse Praxisbeispiele auftreten.

    Toll!! warscheinlich der richtige weg!! Man macht doch kein Konzept, um zu merken, dass es großer Blödsinn ist, oder brauchen manche das "Herdplatten Prinzip"!

    Geschrieben von Christian DüsingAllerdings wurde mir im Gespräch mit Herrn Plattner anfang des Jahres versichert, dass dein Gewicht von 11to für ein HLF 10/10 verbindlich bleiben wird, wenn Zuschüsse erwartet werden.

    Sind jetzt schon 12t nach TR10.... hat er wohl geschwindet ;-)

    Geschrieben von Christian DüsingBeachtenswert ist wenigstens die Bestrebung auf Seite 3 des Protokolls, dass es der Anschaffung eines HLF 20/16 für eine B3-Gemeinde wenigstens der Zuschuss für ein HLF10/10 gezahlt werden könnte.

    Welcher Bgm macht das... unser bestimmt nicht: "Ja ihr bekommt euer Spielzeug auch wenn es 210.000?, anstatt 100.000 ? Kostet--wir ham`s ja"

    Geschrieben von Christian DüsingSind einem von euch die Auswahlkriterien für B3-Gemeinden bekannt, die ein HLF 20/16 bezuschusst bekommen?

    Ich kenne WL, die haben ein neues HLF 20/16 mit vielen Argumenten und Langem hin und her begründet.

    Aber ganz ehrlich, das HLF 20/16 entspricht einem LF24, welche B3 Gemeinde braucht ein LF24?? Ich weiss jetzt schon, dass sich manche durch "Ausnahme Genehmigungen" welche beschaffen werden. Haben wir damit was gewonnen? Die Dinger kosten 110.000? mehr als ein HLF 10/10.


    Alle Preise sind aus dem Vollzug der Feuerwehrverodnung gezogen, dass die eher noch nach oben tendieren muss klar sein.


    Was sinnvoll wäre, ist uns unsere RW(1) zu lassen und nicht zu probieren die Feuerwehr "wirtschaftlicher" zu machen durch eine Typenreduzierung, die sich auf den Typ bezieht und nicht auf die Typen.... hat wohl jemand in den höheren dienstlichen Gefilden missverstanden.


    Daniel "verzweifelt und fast etwas wütend"
    Wenn ich mir so anschaue, wer die "Flächen" Feuerwehren so vertritt wird mir schon übel.
    Ob ich jetzt Ärger bekomme?


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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg440754
    Datum17.11.2007 23:43132542 x gelesen
    Geschrieben von Daniel S. ParkerAber ganz ehrlich, das HLF 20/16 entspricht einem LF24, welche B3 Gemeinde braucht ein LF24??

    Na,zu einem LF24 nach DIN V14510, Teil 10 fehlt einem HLF20/16 dann doch einiges.

    Geschrieben von Daniel S. ParkerDie Dinger kosten 110.000? mehr als ein HLF 10/10.

    Geht vielleicht auch mit weniger Mehrpreis, wenn man auf die Hauptpreistreiber sowie auf sonstige Sonderwünsche verzichtet, die z.B. kostspielige Sonderhalterungen erforderlich machen.


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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz440766
    Datum18.11.2007 01:43132644 x gelesen
    Hallo Daniel,

    Geschrieben von Daniel S. ParkerAber ganz ehrlich, das HLF 20/16 entspricht einem LF24, welche B3 Gemeinde braucht ein LF24?? Ich weiss jetzt schon, dass sich manche durch "Ausnahme Genehmigungen" welche beschaffen werden. Haben wir damit was gewonnen? D

    Hier stimme ich nicht nur dir, sondern auch den Angaben des ISM RLP zu. Das HLF 20/16 ist kein Analogon zum LF 16/12. Schaut man sich nach einer größeren Alternative zum HLF10/10 um, bleibt leider nur noch das HLF 20/16. Also werden sich die Bemühungen einiger Gemeinden um dessen Bezuschussung intensivieren.
    Die begrenzten Möglichkeiten eines HLF 10/10 zeigen sich doch am Beispiel der technischen Hilfe: Stark bezweifel ich, dass auf einem HLF 10/10 ausreichend Gewichtsreserve vorhanden sind, um sämtliches Material für TUH zu verladen. Selbstverständlich kann und soll auch ein HLF 20/16 keinen Rüstwagen ersetzen, ein Spielraum für ausreichend Material ist aber vorhanden. Man darf darüberhinaus auch nicht vergessen, dass es im Bereich der techn. Hilfe nicht nur Verkehrsunfälle gibt.

    Sicherlich gibt es Gemeinden, für deren Verhältnisse das HLF 10/10 optimal zugeschnitten ist. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob diese nicht die Mehrheit der rheinland-pfälzischen Gemeinden darstellen. Es gibt aber auch Gemeinden, für die ein HLF 20/16 zu groß ist, aber ein (H)LF16/12 das Optimum wäre. Wie will man deren Ansprüchen an Fahrzeug- und Materialumfang gerecht werden?

    Geschrieben von Daniel S. ParkerWas sinnvoll wäre, ist uns unsere RW(1) zu lassen
    Hier möchte ich teilweise widersprechen. Die Beladung eines bisherigen RW 1 ist zu umfangreich, um jede (Verbands-)Gemeinde damit auszustatten. Wenn ihr ein solches Fahrzeug im Fuhrpark habt, überlege doch mal, welche Beladung du wann zum letzten Mal benutzt hast. Ich muss keine Baustützen oder diverse Sorten von Hebekissen zu jedem PKlemm schaukeln, wenn es die heutige Fahrzeugtechnik erlaubt, hauptsächlich gebrauchtes Material auf einem Erstangreifer zu verladen. Ob dieser wirklich ein HLF 10/10 (mit Schiebleiter etc...) sein kann, wird sich wohl erst in der Praxis zeigen.

    Ich stimme dir zu: Ein RW pro Landkreis ist zu wenig, hier würden mehrere RW 1 sicherlich effizienter eingesetzt werden können, als ein (größerer) RW.

    Warum löst man solche Probleme nicht auf Bundesebene? So verschieden ist Deutschland doch nicht, dass jedes Bundesland eigene Fahrzeugkreationen braucht.

    Gruß
    Christian


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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz440771
    Datum18.11.2007 09:18132479 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christian DüsingHier möchte ich teilweise widersprechen. Die Beladung eines bisherigen RW 1 ist zu umfangreich, um jede (Verbands-)Gemeinde damit auszustatten. Wenn ihr ein solches Fahrzeug im Fuhrpark habt, überlege doch mal, welche Beladung du wann zum letzten Mal benutzt hast. Ich muss keine Baustützen oder diverse Sorten von Hebekissen zu jedem PKlemm schaukeln,

    Leider doch,

    ihr habt nicht viel th-einsätze oder? War gerade auf eurer homepage, ihr braucht keinen RW1.

    Wir schon, bitte schau dir doch die letzten schweren unfälle an. um eine patienten gerechte rettung durchzuführen brache ich viel material, ich kann keine 25min warten bis dieses zusatzmaterial mit den kreis rw kommt. das würde gegen eine patienten orientierte rettung stehen.


    Daniel

    Daniel


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440787
    Datum18.11.2007 12:48132188 x gelesen
    Geschrieben von Christian Düsingkeine Baustützen oder diverse Sorten von Hebekissen zu jedem PKlemm schaukeln,Diese Gegenstände, wie sie auf einem RW1 mitgeführt werden, können (und waren das in der Vergangenheit bei uns schon häufiger) eine immense Erleichterung beim Unterbau des Fahrzeugs sein, in manchen Lagen ermöglichten sie überhaupt erst eine Stabilisierung des PKW.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW440791
    Datum18.11.2007 13:10132535 x gelesen
    Geschrieben von Marco DimitriadisNa,zu einem LF24 nach DIN V14510, Teil 10 fehlt einem HLF20/16 dann doch einiges.

    was?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg440792
    Datum18.11.2007 13:12132559 x gelesen
    Geschrieben von Daniel S. ParkerLeider doch,

    ihr habt nicht viel th-einsätze oder? War gerade auf eurer homepage, ihr braucht keinen RW1.


    Richtig! Budenheim braucht keinen RW, denn Budenheim grenzt direkt an Mainz an, und die FW2 der BF Mainz, wo der RW2 stationiert ist, ist ca. 7,5km von Budenheim Ortsmitte entfernt. Dieser RW könnte somit in 10-12 Minuten in Budenheim sein.

    Darüber hinaus ist Budenheim AFAIK verbandsfreie Gemeinde und nach der neuen Definition der Risikoklassen B4-Gemeinde, was sowieso das besser ausgerüstete HLF20/16 erforderlich macht.

    Geschrieben von Daniel S. ParkerWir schon, bitte schau dir doch die letzten schweren unfälle an. um eine patienten gerechte rettung durchzuführen brache ich viel material, ich kann keine 25min warten bis dieses zusatzmaterial mit den kreis rw kommt. das würde gegen eine patienten orientierte rettung stehen.

    Der nächste RW für Westhofen wäre Alzey, ca. 17km von Westhofen Ortsmitte entfernt, davon rd. 10km Autobahn. Allerdings kann man mit einem gut konzipierten HLF10/10 schon einiges machen, bis ein RW eintrifft. Im übrigens wäre Westhofen z.B. aufgrund der Autobahn und der hohen Zahl von Verkehrsunfällen vielleicht ein Fall, um das besser ausgerüstete HLF20/16 zu rechtfertigen.


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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg440799
    Datum18.11.2007 13:39132642 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Marco Dimitriadis
    Na,zu einem LF24 nach DIN V14510, Teil 10 fehlt einem HLF20/16 dann doch einiges.


    was?


    Na, gut beten wir das mal herunter. ;-)

    Beim LF24 waren Seilwinde, eingebauter Generator mind. 15kVA statt tragbarem, sowie eingebauter Schaumtank von 200l zwingend vorgeschrieben.

    Und nun zur Beladung:

    -3 Hitzeschutzkleidungen Form I sowie 6 Hitzeschutzkleidungen Form II

    -2 Büffelwinden 100kN

    -4 Baustützen 0,6-0,95m

    -Hebesatz H2

    -V-Trennschleifer 300mm mit entsprechenden Trennscheiben

    -2 Seile 5m und 2 Seile 2,5m

    -Kantenreiter

    -6 Bauklammer A und 6 Bauklammer C

    -2 Tauchpumpen TP 4/1 sowie 1 TP8/1 anstelle 1 TP4/1

    -1 Be- und Entlüftungsgerät

    -4 statt 2 Schäkel

    -2 Brechstangen 1500 sowie 1 Brechstange 700 anstelle 1 Brechstange 1500, darüber hinaus Brechwerkzeug zwingend vorgeschrieben.

    -1 Zugsäge, 1 Stichsäge, 2 Vorschlaghammer, 2 Beil 600 II, 2 Spaltkeile, 2 Schrotmeissel, 2 Klapphackspaten, 2 Kreuzhacken

    -1 Brennschneidgerät

    -1 Schleppstange

    -2 Windenkeile


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW440804
    Datum18.11.2007 13:54132306 x gelesen
    Geschrieben von Marco DimitriadisBeim LF24 waren Seilwinde, eingebauter Generator mind. 15kVA statt tragbarem, sowie eingebauter Schaumtank von 200l zwingend vorgeschrieben.

    all das bekommst Du problemlos im HLF 20/16 auch, die Seilwinde ist sogar (leider) feste Option...

    Ob das alles schlau ist da einzubauen ist was anderes.

    LF 24-NRW (von dem es mehr Exemplare geben dürfte als von V-Norm-Autos) sahen eh meist anders aus...

    Der taktische Nutzwert beider Fahrzeuge HLF 20/16 und LF 24 ist der gleiche. Und BEIDE sind NICHT in der Lage einen notwendigen RW zu ersetzen.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz440808
    Datum18.11.2007 14:14132272 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Klaus WendelMicht nervt die Sache auch ganz gewaltig. Wir fallen von den Fahrzeugstrukturen zurück in das Jahr 1970. Damals wurden in der Fläche Unfallhilfswagen und Tanklöschfahrzeuge beschafft. Vielleicht nicht ganz so schlimm aber eine Änderung in diese Richtung ist es schon.

    Geschrieben von Klaus WendelAlle RW und TLF fallen für die Verbandsgemeinden weg.

    Geschrieben von Klaus WendelEs wird ein (in meinen Augen lächerlicher) Mindestsatz TH eingeführt. 100% ACK


    Geschrieben von Klaus WendelWie sieht es den in den Flächenverbandsgemeinden aus. Waldbrände und vor allem auch PKW-Brände ausserhalb der Bebauung. Lassen wir das zukünftig alles brennen oder umzingeln wir das Feuer mit KLF, MLF und HLF 10/10 bis es sich der Masse geschlagen gibt. Wir reden von Klimaveränderungen, trockenen Sommern usw. usw. Es müsste pro VG mind. ein TL 16/24 Tr. vorgeschrieben werden.PKW-Brände sehe ich als unkritisch an, aber bei einem Wald- oder Flächenbrand größeren Ausmaßes könnte es dann in Zukunft in Sachen TLF schon mal knapp werden...


    Gruß
    Thomas


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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz440826
    Datum18.11.2007 15:42132693 x gelesen
    hi,

    Geschrieben von Marco DimitriadisDarüber hinaus ist Budenheim AFAIK verbandsfreie Gemeinde und nach der neuen Definition der Risikoklassen B4-Gemeinde, was sowieso das besser ausgerüstete HLF20/16 erforderlich macht.

    Bis 2014 wird sich das ganz schnell ändern da greift der LEP IV und Budenheim wird sicher "eingemeindet " und ein 6000 Einwohner Städtschen ist in meinen Augen lange keine B4 gemeinde.

    Geschrieben von Marco DimitriadisDer nächste RW für Westhofen wäre Alzey, ca. 17km von Westhofen Ortsmitte entfernt, davon rd. 10km Autobahn

    Die feuerwehr Alzey wird schon ab Stufe 3 mitalarmiert. ich will auch keinen RW(neu) ich will meinen RW(alt) für die stufe 1-2 und 3 für die Landstrasse, da wir diese noch alleine machen.

    Geschrieben von Marco DimitriadisIm übrigens wäre Westhofen z.B. aufgrund der Autobahn und der hohen Zahl von Verkehrsunfällen vielleicht ein Fall, um das besser ausgerüstete HLF20/16 zu rechtfertigen.

    es steht in keinem Papier, in keinem AEP autobahn, in keiner FwVo, nirgend wo steht das ich ein HLF 20/16 brauche. Warum sollte ich mir dan ein HLF 20/16 kaufen das mich 110.000? mehr kostet, oder warum sollte das mein Bgm tun.


    Daniel


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    AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz440827
    Datum18.11.2007 15:46132660 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Marco DimitriadisDer nächste RW für Westhofen wäre Alzey, ca. 17km von Westhofen Ortsmitte entfernt, davon rd. 10km Autobahn. Allerdings kann man mit einem gut konzipierten HLF10/10 schon einiges machen, bis ein RW eintrifft. Im übrigens wäre Westhofen z.B. aufgrund der Autobahn und der hohen Zahl von Verkehrsunfällen vielleicht ein Fall, um das besser ausgerüstete HLF20/16 zu rechtfertigen.

    Ich gebe dir recht, das man mit einem gut konzipierten HLF 10/10 bei uns einiges abfangen könnte, bis ein RW aus Alzey da ist. Aber, und das ist das, was mich bei diesem ganzen Vollzug der FwVo störrt, Alzey wäre der einzige RW bei uns im Kreis, so ist es auch zumindest bis jetzt von LÖandkreisseite und so weiter gewollt. Schaut man sich nun den Kreis Az-Wo an, mit einem Autobahnkreuz, den Th lastigen Feuerwehren Wörrstadt und Westhofen neben Alzey, betrachtet sich die jetzigen Einsatzzahlen von Alzey, die mit Freiwilligen jedes Jahr mehr als 200 Einsätze fahren...
    Wie schön wird es dann, wenn sagen wir nochmal 100 Einsätze bzw. zumindest Alarmierungen für den RW in Az mit dazu kommen, die bisher von den einzelnen VGs alleine abgearbeitet werden?
    Wie wird es bei Flächenlagen wie Kyrill, bei dem z.B. allein in Az beide jetzig Vorhandenen RW ( 1 und 2) sowie mehrere GKW vom THW im Einsatz zum sichern von Gebäuden unterwegs waren, unserer stand auf der A61 bei nem umgestürzten LKW, und mehr oder weniger alle anderen RW im Kreis waren auch unterwegs?
    Wie wird das ganze bei nem VU mit mehreren LKW oder gar nem Zugunglück? Holen wir uns dann RWs aus AZ, Worms, Mainz, Kircheimbohlanden, Mainz-Bingen, Frankenthal, Bad Dürheim? Sagen wir wir bräuchten zeitnah 3 RW, das wäre dann AZ, Worms und je nach dem Mainz-Bingen, Bad Kreuznach oder Kircheimbolanden... Welche riesen Fläche mach ich dann leer an RW? Nur wegen nem VU auf der Autobahn mit 3 beteiligten LKW, jeweils Fahrer eingeklemmt? So abwegig ist das nicht, ähnliche Szenarien hatten wir schon öfter...
    Und klar, man kann das alles auf MZF packen oder Gw-L oder wie auch immer... Aber war das Sinn eines Logistik-Fahrzeuges? Soll ich mir das ständig mit Rüstmaterial bepackt in die Halle stellen? Ganz zu schweigen von der problematik der Rollcontainer auf unbefestigtem Untergrund... Ist das nicht ein Rückschritt? Warum kaufen wir nicht generell nur noch Standart LKW für Feuerwehrs und werfen alles was wir brauchen hinten in Regale?
    Aber ja, man kann auch technische Rettung ohne RW durchführen... Doch entspricht diese dann dem Stand der Technik? Ist diese Patientenorientiert?

    Und ja, für Westhofen könnten wir als Feuerwehr sicherlich ein HLF 20/16 begründen dem Land gegenüber... Aber wie sollen wir das allein unserer Verwaltung schon begründen, wenn die sagen in ganz RLP reicht für so ne Kommune wie wir ein HLF 10/10, warum wollt ihr ein Spielzeug, was nach Richtkosten 100.000? teurer ist?

    Ganz davon ab, kann auch das 20/16 kein RW ersetzen, denn es sind die kleinen Dinge die den Einsatzerfolg oft besser aussehen lassen...
    Nach dem Konzept sind z.B. auf VG Ebene, wenn max. in T3 eingestuft kein einer Elektrowerkzeugkasten vorhanden nach Norm.
    Was ist mit so Dingen wie Luftheber, Hebesatz, Greifzug? Alles nicht vorhanden auf nem HLF 10/10 nach Norm...
    Also bleibt uns nichts anderes übrig wie den Az RW in Zukun ft immer mitfahren zu lassen... Die haben ja auch keine Personalprobleme und so, die Arbeitgeber tollerieren > 200 Einsätze im Jahr... (Achtung Ironie)

    Die jenigen, die darüber entscheiden welche Fahrzeuge wann gekauft werden, sei es durch Vorgaben in der FwVo oder konkret im VG-Rat, durch die Finanzierung, denen ist das egal... Da zählt auch nur das Ergebnis. Aber wir, hier, überall in Deutschland und der Welt, die rausfahren zu den Einsätzen, die da tätig werden, wir sind es, die mit unserem Gewissen am Ende einig werden müssen und sagen müssen, es war alles genau richtig, wir hätten besser nicht helfen können. Oder wir kommen irgendwann nicht mehr mit klar und sagen, wegen 10T ? oder 50T ? oder was auch immer, haben wir hier eben nicht dem Stand der Technik entsprechend helfen können, wegen diesem Betrag hat der Mensch da jetzt ein Querschnitt oder noch schlimmer, ist garnicht mehr Lebend ins KH gekommen... Wir sind die, die das mit nach Hause nehmen, nicht die, die entscheiden in einer T1 Gemeinde reicht nach 25 min ein vernünftiger TH Satz auf nem HLF 10/10, RW brauchen wir da garnicht...

    Was ich im Bereich der B-Gefahren noch vertreten kann in dem Konzept, hört im Bereich der TH auf... Selbst bei B muß ich schon schlucken, aber im Hilfeleistungsbereich läuft es mir eiskalt den Rücken runter.
    Das ist ein herber Rückschritt in die Vergangenheit und wir reden hier noch garnicht von Reserven Bildung an der E-Stelle...

    Sehr, sehr nachdenkliche Grüße

    Daniel


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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP440829
    Datum18.11.2007 16:02132245 x gelesen
    Geschrieben von Daniel BalzWir sind die, die das mit nach Hause nehmen, nicht die, die entscheiden in einer T1 Gemeinde reicht nach 25 min ein vernünftiger TH Satz auf nem HLF 10/10, RW brauchen wir da garnicht...


    Vor allem sind wir diejenigen die in den Medien an den Pranger gestellt werden warum der Einsatz in die Hose gegangen ist. Und dann werden plötzlich auch Anschaffungen gemacht die vorher "nicht finanzierbar" waren. Wie schon geschrieben, das Land schiebt den schwarzen Peter an die Kommunen ab.
    Das ist das Problem an der Geschichte. In armen Kommunen stirbt es sich dann ggf. schneller...


    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg440831
    Datum18.11.2007 16:07132504 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Daniel,

    Geschrieben von Daniel Balz
    Aber wir, hier, überall in Deutschland und der Welt, die rausfahren zu den Einsätzen, die da tätig werden, wir sind es, die mit unserem Gewissen am Ende einig werden müssen und sagen müssen, es war alles genau richtig, wir hätten besser nicht helfen können.
    Dann ist doch alles in Ordnung.

    Geschrieben von Daniel Balz
    Oder wir kommen irgendwann nicht mehr mit klar und sagen, wegen 10T ? oder 50T ? oder was auch immer, haben wir hier eben nicht dem Stand der Technik entsprechend helfen können, wegen diesem Betrag hat der Mensch da jetzt ein Querschnitt oder noch schlimmer, ist garnicht mehr Lebend ins KH gekommen...
    Liegt es an uns / Euch warum er / sie es nicht schaffte? Wenn es Tatsächlich an der fehlenden Ausrüstung lag, sind wir FW- Angehörigen nur schuld wenn wir es nicht gefordert haben. Wenn es der Geldgeber abgelehnt hat (warum auch immer), hat er die Verantwortung, nicht wir.

    Geschrieben von Daniel Balz
    Wir sind die, die das mit nach Hause nehmen, nicht die, die entscheiden in einer T1 Gemeinde reicht nach 25 min ein vernünftiger TH Satz auf nem HLF 10/10, RW brauchen wir da arnicht...
    Mit solchen Begründungen wurde schon der größte "Blödsinn" beschafft.
    Meine Überzeugung ist immer noch: Viel öfters kommt die Feuerwehr wegen unzureichender Ausbildung, als wegen unzureichender Ausrüstung an ihre Grenze.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz440833
    Datum18.11.2007 16:19132068 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Michael BayerLiegt es an uns / Euch warum er / sie es nicht schaffte? Wenn es Tatsächlich an der fehlenden Ausrüstung lag, sind wir FW- Angehörigen nur schuld wenn wir es nicht gefordert haben. Wenn es der Geldgeber abgelehnt hat (warum auch immer), hat er die Verantwortung, nicht wir.

    Es geht nicht um Verantwortung oder Schuld, die kann man ganz leicht einem anderen überschieben und ja, wir als FW haben uns nur dann was vorzuwerfen, wenn unsere Ausbildung nicht ausreichend war oder wir nicht auf Mängel hingewiesen haben.
    Aber es geht um jeden Persönlich, um das, wie er mit der Situation umgehen kann und ich glaube nicht, das die Schuld weiter zu schieben auf dauer auch das Gewissen befreit... Aber das ist sicherlich nicht Objektiv und Sachlich... Doch zur FW gehört Gott sei dank auch noch ein großer Teil Mensch...

    Geschrieben von Michael BayerMit solchen Begründungen wurde schon der größte "Blödsinn" beschafft.
    Meine Überzeugung ist immer noch: Viel öfters kommt die Feuerwehr wegen unzureichender Ausbildung, als wegen unzureichender Ausrüstung an ihre Grenze.


    Hab ich geschrieben, dass ich in jedem Ort ein RW und HLF haben will? Es geht hier um eine GESUNDE Verteilung, aber das was in ieser FwVo nun vorgesehen ist, ist im Bereich TH in meinen Augen der niedrigste Stand in ganz D...
    Und ja, oft scheitert es an Ausbildung, blöd nur wenn Top ausgebildete Feuerwehren dank Rationalisierung der Ausrüstung an ihre grenzen kommen... Aber da sind wir wieder bei dem subjektiven, das jeder FM (SB) das mit sich selbst ausmachen muß, ob er damit zu recht kommt.

    Nur, ich sehe es kommen das sich eben alle wieder in Wildwüchsen aufrüsten werden... Hilfs-RWs, VRWs, GWs und MZFs mit TH Beladung werden in hunderten Varianten in jeder VG aus dem Boden spriesen, und was haben wir dann gewonnen?

    MfG
    Daniel


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    AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz440845
    Datum18.11.2007 17:21132173 x gelesen
    Geschrieben von Daniel BalzWas ich im Bereich der B-Gefahren noch vertreten kann in dem Konzept, hört im Bereich der TH auf... Selbst bei B muß ich schon schlucken, aber im Hilfeleistungsbereich läuft es mir eiskalt den Rücken runter.
    Das ist ein herber Rückschritt in die Vergangenheit und wir reden hier noch garnicht von Reserven Bildung an der E-Stelle...
    ACK, absolut inakzeptabel was man da beschlossen hat. Unglaublich.


    Gruß
    Thomas


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen440849
    Datum18.11.2007 17:26132260 x gelesen
    Hallo,

    kurzer Kommentar isoliert zu diesem Punkt, d.h. LF 24 vs. HLF 20,

    geschrieben von Marco Dimitriadis:
    Beim LF24 waren Seilwinde, eingebauter Generator mind. 15kVA statt tragbarem, sowie eingebauter Schaumtank von 200l zwingend vorgeschrieben.
    In diesem Zusammenhang wäre aber zunächst mal zu bedenken, daß das LF 24 auch auf mehr als 20 Jahre alten Überlegungen beruhte. Generator - damals waren 5 kVA-Stromerzeuger üblich, seit vielen Jahren gibt es 8 kVA-, inzwischen sogar 13 kVA-tragbar, insofern ist der Ansatz von damals m.E. mehr als hinfällig. Fest eingebaute Schaumtanks mit nicht so viel mehr Fassungsvermögen, als die genormten 6 Kanister boten/bieten - wurde zwar gar nicht so selten gemacht, über den Nutzen kann man aber, vor allem in Verbindung mit den "alten" Zumischtechniken - sehr geteilter Meinung sein. Seilwinde - Das gleiche gilt auch hier.

    Ziehen wir bei der Beladung jetzt (also) mal das typische Windenzubehör
    -2 Seile 5m und 2 Seile 2,5m
    -Kantenreiter
    -4 statt 2 Schäkel
    -2 Windenkeile


    sowie die Dinge, die auf einem RW zwar ganz gut aufgehoben sind, aber bei einem HLF bis heute nicht allgemein für notwendig erachtet werden, wie z.B.
    -4 Baustützen 0,6-0,95m
    - 2 Kreuzhacken
    -1 Brennschneidgerät
    -1 Schleppstange


    ab, und betrachte ich mal, was vom Übrigen z.B. bei uns auf dem LF 16/12 verlastet ist
    -2 Büffelwinden 100kN
    -Hebesatz H2
    -V-Trennschleifer 300mm mit entsprechenden Trennscheiben

    bleibt wirklich nicht mehr viel übrig. Zumal das Be- und Entlüftungsgerät heute in aller Regel durch die (damals ebenfalls noch nicht oder kaum bekannten) Drucklüfter ersetzt wurde und man durchaus geteilter Meinung sein kann, ob ein Großaufgebot an Hitzeschutzkleidung und Tauchpumpen wirklich notwendig ist. Ich sehe insofern da in der Sache auch kaum Unterschiede.


    Gruß

    DanielGeschrieben von


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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg440881
    Datum18.11.2007 18:43132086 x gelesen
    Geschrieben von Daniel S. ParkerBis 2014 wird sich das ganz schnell ändern da greift der LEP IV und Budenheim wird sicher "eingemeindet " und ein 6000 Einwohner Städtschen ist in meinen Augen lange keine B4 gemeinde.

    Da die FF Budenheim ein HRF23/12 vorhält, ist davon auszugehen, dass es sich um eine B4-Gemeinde handelt. Darüber hinaus sind auf den Bildern, die auf der HP der FF Budenheim im Hintergrund B4-Merkmale zu erkennen, wie hohe Häuser sowie ein grösseres Industriegebiet. Sogar eine Chemiefabrik ist in Budenheim ansässig.


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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz440983
    Datum18.11.2007 23:45132466 x gelesen
    Hallo Marco,

    Geschrieben von Marco DimitriadisRichtig! Budenheim braucht keinen RW, denn Budenheim grenzt direkt an Mainz an, und die FW2 der BF Mainz, wo der RW2 stationiert ist, ist ca. 7,5km von Budenheim Ortsmitte entfernt. Dieser RW könnte somit in 10-12 Minuten in Budenheim sein.
    Na da kennt aber einer die geographischen Gegebenheiten sehr gut ;-) Oder einfach nur ein bisschen in Google Earth geschnuppert?

    Geschrieben von Marco DimitriadisDarüber hinaus ist Budenheim AFAIK verbandsfreie Gemeinde
    Richtig! Budenheim ist eine verbandsfreie Gemeinde.

    Geschrieben von Marco Dimitriadisund nach der neuen Definition der Risikoklassen B4-Gemeinde, was sowieso das besser ausgerüstete HLF20/16 erforderlich macht.
    Wo finde ich das? Diese Definition war mir bisher unbekannt.

    Geschrieben von Marco Dimitriadisum das besser ausgerüstete HLF20/16 zu rechtfertigen.
    Kennt nun einer echte Kriterien pro HLF 20/16?

    Gruß
    Christian


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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg440987
    Datum19.11.2007 00:55132753 x gelesen
    Geschrieben von Christian DüsingNa da kennt aber einer die geographischen Gegebenheiten sehr gut ;-) Oder einfach nur ein bisschen in Google Earth geschnuppert?

    Google Earth, maps.google.com und auch Atlas in Papierform mit Umgebungskarte von Mainz. ;-)

    Geschrieben von Christian DüsingGeschrieben von Marco Dimitriadis
    und nach der neuen Definition der Risikoklassen B4-Gemeinde, was sowieso das besser ausgerüstete HLF20/16 erforderlich macht.

    Wo finde ich das? Diese Definition war mir bisher unbekannt.


    hier!

    Budenheim hat solch hohe Gebäude, so dass eine TLK23/12 im ersten Abmarsch erforderlich ist, sowie ein grösseres Industriegebiet incl. einer Chemiefabrik. Dies sind B4-Merkmale.


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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz441010
    Datum19.11.2007 09:13132283 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Marco DimitriadisBudenheim hat solch hohe Gebäude, so dass eine TLK23/12 im ersten Abmarsch erforderlich ist, sowie ein grösseres Industriegebiet incl. einer Chemiefabrik. Dies sind B4-Merkmale.

    einzelkriterien sind kein Grund in eine höhere Risikostufe zu fallen. Ich sehe keine Hochhäuser die ein Krieterium für B4 wären. das Werk alleine ist kein Kriterium.
    bei uns verläuft die BAB61 direkt durch unsere Gemarkung und es würde als unser Einsatzgebiet definiert, also würde ich sagen das wir T4 sind und T4 bedeutet auch gleichzeitig B4, da die fahrzeuge von B4 auch gleichzeitig in T3 vorzuhalten sind.Jedoch sind wir gerade mal B2 bzw werden gerade so in B3 angehoben.


    Daniel


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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz441020
    Datum19.11.2007 10:14132081 x gelesen
    UPS,

    Geschrieben von Daniel S. Parkerbei uns verläuft die BAB61 direkt durch unsere Gemarkung und es würde als unser Einsatzgebiet definiert, also würde ich sagen das wir T4 sind und T4 bedeutet auch gleichzeitig B4, da die fahrzeuge von B4 auch gleichzeitig in T3 vorzuhalten sind.Jedoch sind wir gerade mal B2 bzw werden gerade so in B3 angehoben.

    ich meint natürlich das die fahrzeuge und Gerät bei T4 schon die fahrzeuge und Gerät von B4 beinhaltet. Es macht also keinen Sinn gemeinden in B3 und T4 einzustufen, da laut FwVo das material das in 8 min vorort sein muss bei T4 schon die B4 komponete enthält.

    Ist kompliziert, versteht warschinlich nur ein RLP´ler, oder sogar die nicht....


    Daniel


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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg441031
    Datum19.11.2007 11:23132284 x gelesen
    Geschrieben von Daniel S. ParkerGeschrieben von Marco Dimitriadis
    Budenheim hat solch hohe Gebäude, so dass eine TLK23/12 im ersten Abmarsch erforderlich ist, sowie ein grösseres Industriegebiet incl. einer Chemiefabrik. Dies sind B4-Merkmale.


    einzelkriterien sind kein Grund in eine höhere Risikostufe zu fallen. Ich sehe keine Hochhäuser die ein Krieterium für B4 wären. das Werk alleine ist kein Kriterium.


    Also ich sehe auf den Bildern, die mir von Budenheim zur Verfügung stehen, schon etliche höhere Häuser und auch mehr als nur einen grösseren Industriebetrieb.

    Des weiteren denke ich, dass eine Gemeinde, die ein Hubrettungsfahrzeug benötigt, auch ein HLF20/16 anstelle eines HLF10/10 benötigt. Es sei denn, man will den Sprungretter auf dem Hubrettungsfahrzeug unterbringen, was natürlich nicht Goldstatus ist. In Budenheim ist dies derzeit der Fall.


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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz441034
    Datum19.11.2007 11:26132304 x gelesen
    Geschrieben von Daniel BalzWas ich im Bereich der B-Gefahren noch vertreten kann in dem Konzept, hört im Bereich der TH auf... Selbst bei B muß ich schon schlucken, aber im Hilfeleistungsbereich läuft es mir eiskalt den Rücken runter.
    Das ist ein herber Rückschritt in die Vergangenheit und wir reden hier noch garnicht von Reserven Bildung an der E-Stelle...

    Sehr, sehr nachdenkliche Grüße

    Daniel


    ...und wir warten mal die angestrebte und bereits in Arbeit befindliche Gebiets- bzw. Verwaltungsreform in ein paar Jahren ab,...wird echt sensationelle Verwunderung in Sachen Fahrzeugvorhaltung hervorrufen.


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz441103
    Datum19.11.2007 15:46132230 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Hans Oliver Kehr...und wir warten mal die angestrebte und bereits in Arbeit befindliche Gebiets- bzw. Verwaltungsreform in ein paar Jahren ab,...wird echt sensationelle Verwunderung in Sachen Fahrzeugvorhaltung hervorrufen.

    Deshalb versuchen versch. Gemeinden noch auf die Schnelle einen "Status quo" zu schaffen der teilweise kroteske Züge trägt. Aber schaun wir mal. Genauer betrachtet hat die ganze Sache doch weniger Nachteile wie ich zuerst dachte.

    Geschrieben von Hans Oliver KehrGruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???

    Trier ist älter, Worms ist schöner

    Trier, Worms

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)441634
    Datum21.11.2007 14:21132315 x gelesen
    Geschrieben von Christian DüsingBeachtenswert ist wenigstens die Bestrebung auf Seite 3 des Protokolls, dass es der Anschaffung eines HLF 20/16 für eine B3-Gemeinde wenigstens der Zuschuss für ein HLF10/10 gezahlt werden könnteIch bin mal gespannt, wie konsequent dieses Protokoll letztlich angewandt wird. Schon in der 2005er Version war das HLF20/16 nur in nicht näher definierten Einzelfällen anstelle eines HLF10/10(RP) "erwünscht" (ausser in B4/B5-Kommunen).
    Jetzt lese ich heute die Pressemeldung des ISM RLP zur finanziellen Förderung des Feuerwehrwesens im Haushaltsjahr 2007: 25 Fahrzeuge sind aufgelistet, darunter 10 Löschfahrzeuge, davon sind:
    HLF10/10(RP) => 3 x
    HLF20/16 => 7 x

    Haben dieses Jahr in RLP also überwiegend B4/B5-Kommunen beschafft? Oder sind "Einzelfälle" doch leichter zu begründen, als ich bisher gedacht hab?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz441669
    Datum21.11.2007 15:14132306 x gelesen
    hi,

    Geschrieben von Sebastian KruppHaben dieses Jahr in RLP also überwiegend B4/B5-Kommunen beschafft? Oder sind "Einzelfälle" doch leichter zu begründen, als ich bisher gedacht hab?

    es ist möglich! sogar B2 gemeinden können mit der richtigen Begründung ein HLF 20/16 beschaffen...

    Geschrieben von Sebastian KruppJetzt lese ich heute die Pressemeldung des ISM RLP zur finanziellen Förderung des Feuerwehrwesens im Haushaltsjahr 2007: 25 Fahrzeuge sind aufgelistet, darunter 10 Löschfahrzeuge, davon sind:
    HLF10/10(RP) => 3 x
    HLF20/16 => 7 x


    Klar, wer kauft den ein HLF 10/10 (wir werden eines kaufen weil es so in der FwVo steht!), hört sich ja fast so an wie ein LF10/6, die meisten HLF 20/16 werden wohl LF16/12 ersetzen. Weil jeder denkt ein HLF10/10 ist nicht`s anderes als ein etwas größeres LF 10/6, und ein etwas "größeres" LF kann doch nicht unser LF16/12 ersetzen!! "Geht ja nich das wir en kleineres Auto bekommen als wir jetzt schon haben, oder???"
    So werden halt munter Zuschussanträge für HLF20/16 gestellt und die politik verarscht, wobei DIE sich ja selbst verarschen wenn die diesen Anträgen Zuschuss gewähren. Aber so ist das eben...



    Daniel

    Meine Meinung..


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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg444756
    Datum05.12.2007 00:11132454 x gelesen
    Geschrieben von Christian DüsingGeschrieben von Daniel S. Parker
    Was sinnvoll wäre, ist uns unsere RW(1) zu lassen

    Hier möchte ich teilweise widersprechen. Die Beladung eines bisherigen RW 1 ist zu umfangreich, um jede (Verbands-)Gemeinde damit auszustatten. Wenn ihr ein solches Fahrzeug im Fuhrpark habt, überlege doch mal, welche Beladung du wann zum letzten Mal benutzt hast. Ich muss keine Baustützen oder diverse Sorten von Hebekissen zu jedem PKlemm schaukeln, wenn es die heutige Fahrzeugtechnik erlaubt, hauptsächlich gebrauchtes Material auf einem Erstangreifer zu verladen. Ob dieser wirklich ein HLF 10/10 (mit Schiebleiter etc...) sein kann, wird sich wohl erst in der Praxis zeigen.

    Ich stimme dir zu: Ein RW pro Landkreis ist zu wenig, hier würden mehrere RW 1 sicherlich effizienter eingesetzt werden können, als ein (größerer) RW.


    Aber halt mal! Da ist mir noch was eingefallen.

    Es wurden ja im neuen Vollzug der FWVO nur die Risiken "Brand" sowie "TH" und die dazu erforderlichen Fahrzeuge neu definiert. Darüber hinaus gibt es in der FWVO RLP noch die Risiken "Gefahrgut", "Radioaktivität" sowie "Wassergefahren". Schauen wir uns mal "Wassergefahren" an. Da ist doch bei Wassergefahren W3 (Gewässer mit Sport- und Freizeitschiffahrt) und darüber ein Fahrzeug mit 5t-Seilwinde erforderlich. Was, wenn da in den Verbandsgemeinden, bzw. verbandslosen Gemeinden, die an solchen Gewässern liegen, keine RW mehr gibt? Und solche Gemeinden gibt es jede Menge in RLP. Doch hoffentlich die Seilwinde nicht ans HLF10/10! Oder kommen vielleicht in RLP auch MZF2 mit Seilwinde, so ähnlich wie in Hessen die GW-L/TH?


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)444765
    Datum05.12.2007 08:41132092 x gelesen
    Bisher sieht die TR das nicht vor, weder beim MZF2 noch dem MZF3 (und auch nicht dem HLF). Aber wie gesagt: Bisher...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz444780
    Datum05.12.2007 10:30132389 x gelesen
    Hallo Marco,

    mit dieser Frage hatte ich mich vor ca. einem Jahr an den LFI Herrn Plattner gewandt. Als Antwort wurde mir gesagt, dass dies in der Überarbeitung des Vollzugs der FwVO (die also jetzt erschienen ist) geregelt sein werde. Warum dem jetzt doch nicht so ist - keine Ahnung.

    Ich frage mich, wo überhaupt die Verbindung zwischen einem großen Gewässer und der Anwendung einer Seilwinde liegt. Um einen PKW aus dem Wasser zu ziehen, brauche ich doch nicht in kurzer Zeit eine Seilwinde.
    Gibt es ähnliche Assoziationen zwischen Seilwinde und Wassergefahren in anderen Bundesländern?

    Geschrieben von Marco DimitriadisOder kommen vielleicht in RLP auch MZF2 mit Seilwinde
    Wurde damals nicht ausgeschlossen.

    Gruß
    Christian


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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz444781
    Datum05.12.2007 10:32132443 x gelesen
    Hallo Daniel,

    Geschrieben von Daniel S. Parkeres ist möglich! sogar B2 gemeinden können mit der richtigen Begründung ein HLF 20/16 beschaffen...


    Welchen Kernaussagen hätte diese Begründung?

    Gruß
    Christian


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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg444840
    Datum05.12.2007 13:24132063 x gelesen
    Geschrieben von Christian DüsingGibt es ähnliche Assoziationen zwischen Seilwinde und Wassergefahren in anderen Bundesländern?

    Ja, in Thüringen!

    In der ThürFwOrgVO wude die Definition der Risiken sowie der dazughörigen Einsatzfahrzeuge faktisch 1:1 von der FWVO RLP abgeschrieben. Auch dort ist bei Wassergefahren W3 ein Fahrzeug mit 5t-Seilwinde erforderlich. Wasserrisiken der Stufe W4 und W5 gibt es in Thüringen nicht.


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    AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz444915
    Datum05.12.2007 17:06132086 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Christian DüsingWelchen Kernaussagen hätte diese Begründung?
    Hoher Durchgangsverkehr insbesondere Schwerlastverkehr.... (sogar nur Jahreszeitenabhängig da Zuckerfabrik direkt in einer angrenzenden anderen VG...)

    MfG
    Daniel


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    AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz444917
    Datum05.12.2007 17:10133486 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Marco DimitriadisDoch hoffentlich die Seilwinde nicht ans HLF10/10! Oder kommen vielleicht in RLP auch MZF2 mit Seilwinde, so ähnlich wie in Hessen die GW-L/TH?

    Beide Varianten sind mir bereits bekannt...

    Die Feuerwehr Landau fährt ein MZF als RW ersatz mit Seilwinde und festem Gerätekoffer vor der Ladefläche.

    Und das neue HLF 10/10 der Feuerwehr Guntersblum hat soweit ich weiß ne Seilwinde... War zumindest in der Ausschreibung vorgesehen...

    Wir RLPler brauchen halt nur einen RW pro Landkreis...

    Mfg
    Daniel

    PS: Warum hab ich nur immer Schmerzen in der Magengegend nach dem Thema...


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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg445020
    Datum05.12.2007 23:36132486 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppJetzt lese ich heute die Pressemeldung des ISM RLP zur finanziellen Förderung des Feuerwehrwesens im Haushaltsjahr 2007: 25 Fahrzeuge sind aufgelistet, darunter 10 Löschfahrzeuge, davon sind:
    HLF10/10(RP) => 3 x
    HLF20/16 => 7 x

    Haben dieses Jahr in RLP also überwiegend B4/B5-Kommunen beschafft? Oder sind "Einzelfälle" doch leichter zu begründen, als ich bisher gedacht hab?


    Wohl eher letzteres!

    Einige der aufgezählten Gemeinden, die ein HLF20/16 bekommen, sind ganz klar keine B4-Gemeinden, bzw. es gibt keine B4-Gemeinde innerhalb der VG.

    Ich denke, ein HLF20/16 anstelle eines HLF10/10 wäre wohl dann gerechtfertigt, wenn eine Gemeinde zwar insgesamt nicht in B4 eingestuft werden kann, aber doch einige B4-Merkmale hat. Aber selbst dies ist bei einigen der besagten Gemeinden eher nicht der Fall.


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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz445150
    Datum06.12.2007 15:29132166 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Marco DimitriadisWohl eher letzteres!

    Einige der aufgezählten Gemeinden, die ein HLF20/16 bekommen, sind ganz klar keine B4-Gemeinden, bzw. es gibt keine B4-Gemeinde innerhalb der VG.

    Ich denke, ein HLF20/16 anstelle eines HLF10/10 wäre wohl dann gerechtfertigt, wenn eine Gemeinde zwar insgesamt nicht in B4 eingestuft werden kann, aber doch einige B4-Merkmale hat. Aber selbst dies ist bei einigen der besagten Gemeinden eher nicht der Fall.



    Genau, wozu macht ein Land dann eine Feuerwehrverordnung um 52 Millionen zu sparren, bzw. den Feuewehrwehrbereich wirtschaftlicher zu machen, wenn jede xy B2 oder B3 gemeinde, für die kein HLF20/16 vorgesehen ist nach FwVo, doch eines kaufen.

    Kostet ja nur 110.000 Euros mehr.

    Wo spare ich Geld??? Was ist wirtschaftlicher??

    ..und klar ich kann alles begründen, ... um "mein" HLF20/16 zu bekommen. Wer will den ein "popeliges HLF10/10"..

    Hier beist sich der FUC.ING Hund selbst in seinen FUC.ING eigene Schwanz!!!

    AAARRRRGGGG.....


    Daniel


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452780
    Datum07.01.2008 09:41132132 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppJetzt lese ich heute die Pressemeldung des ISM RLP zur finanziellen Förderung des Feuerwehrwesens im Haushaltsjahr 2007: 25 Fahrzeuge sind aufgelistet, darunter 10 Löschfahrzeuge, davon sind:
    HLF10/10(RP) => 3 x
    HLF20/16 => 7 x

    Heute "auf den Tisch bekommen": aktuellere PM des ISM RLP zum selben Thema mit weiteren Zahlen.
    Löschfahrzeuge: 14
    davon:
    - 3x MLF (RP) und 1x HLF10/10 (RP),
    aber:
    - 3x LF16/12
    - 2x LF10/6
    - 3x LF20/16
    - 2x HLF20/16

    Auch interessant:
    Tanklöschfahrzeuge: 10
    davon:
    - 1x TLF16/45-W (RP)
    - 3x TLF 20/40 (davon 1x -SL)
    - 2x TLF24/50
    - 2x TLF16/24-Tr
    - 2x TLF16/25 (jaa, er lebt noch...)

    Es scheint also wirklich so zu sein: Oder sind "Einzelfälle" doch leichter zu begründen, als ich bisher gedacht hab?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP452805
    Datum07.01.2008 11:29132091 x gelesen
    Super, da taucht ja auch endlich der Zuschuss zu unserer neuen DLA auf. Prima, dann wird das ja doch noch was.

    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz452811
    Datum07.01.2008 11:40132103 x gelesen
    Hallo,

    das hat wohl weniger mit "Einzelfällen" sondern eher mit der bisherigen Vorgehensweise zu tun.
    Die Zuschußbewilligungen für LF10/6, LF16/12, TLF16/45-W, TLF24/50 und TLF16/25 sind eben noch Altlasten, die nach den vorherigen Regularien beantragt wurden. Sofern die von den Kommunen nicht explizit umgestellt werden, laufen die weiter und werden i.d.R. auch noch so bewilligt. Nur bei Neuanträgen geht's nach neuen Normen und Richtlinien. Da aber diese neuen Vollzugsverordnungen erst 2005 bzw. 2007 in Kraft traten, stellenweise aber noch Zuschußanträge aus 2003-2005 offen sind, zieht sich das eben ein wenig, bis nur noch nach neuer Richtlinie beschafft und bezuschußt wird.

    Gruß,
    Michael


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    AutorMich8ael8 B.8, Landau in der Pfalz / Rheinland-Pfalz452839
    Datum07.01.2008 13:33132041 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Marco DimitriadisEs wurden ja im neuen Vollzug der FWVO nur die Risiken "Brand" sowie "TH" und die dazu erforderlichen Fahrzeuge neu definiert. Darüber hinaus gibt es in der FWVO RLP noch die Risiken "Gefahrgut", "Radioaktivität" sowie "Wassergefahren". Schauen wir uns mal "Wassergefahren" an.

    Kannst Du ja noch nicht, wenigstens die Neufassung.
    Im Zuge der Neuerstellung der FwVO RLP wurden in UPAG (Unterprojektarbeitsgruppen) die Risikeneinteilung jeweils neu gefasst.
    Quasi als Vorgriff bevor die FwVO vielleicht 2009 neu verabschiedet wird hat man die Risikeneinteilung "Brand" und "TH" schon veröffentlicht. Die Gefahren "Gefahrgut" und "Radioaktivität" wurden zu "ABC-Gefahren" zusammengefasst. Auch hier haben wir in einer UPAG nach dem gleichen Schema ala "Brand" und "TH" die Risiken und Geräte neu gefasst, nur ist dies noch nicht veröffentlicht. Gleiches gilt wohl für "Wassergefahren".


    Mit freundlichen Grüßen


    Michael Bumb
    m.bumb@feuerwehr-landau.de
    www.feuerwehr-landau.de

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    AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz568218
    Datum05.07.2009 15:48129848 x gelesen
    Hallo Klaus,

    Geschrieben von Klaus WendelIch selber habe diesbezüglich an unseren MdL geschrieben.

    hat das damals eine Antwort gegeben?

    Grüße,
    Florian


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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP594559
    Datum01.12.2009 14:20129930 x gelesen
    hat einer einen link der aktuellen (oder künftigen) FwVO RLP?
    Oder auch per PN


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    AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz594564
    Datum01.12.2009 14:37129860 x gelesen
    Geschrieben von jürgen schmitzhat einer einen link der aktuellen (oder künftigen) FwVO RLP?
    Oder auch per PN


    Ich bin ebenfalls interessiert.

    Grüße,
    Florian


    MEINE Meinung

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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP594680
    Datum02.12.2009 09:51130161 x gelesen
    Wann wird der neue Entwurf von Juli 2009 Rechtskräftig?
    Ist noch mit weiteren Änderungen zu rechnen?
    Soweit ich es überblicke sind nur einzelne Fahrzeuge Redaktionell geändert worden (MLF RLP durch StLF10/10)


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    AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz594682
    Datum02.12.2009 10:01130381 x gelesen
    Geschrieben von jürgen schmitzWann wird der neue Entwurf von Juli 2009 Rechtskräftig?

    Liegt dir ein der Entwurf vor? Könntest du ihn mir zukommen lassen? Oder hast du einen Link?

    Grüße,
    Florian


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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP594684
    Datum02.12.2009 10:22129733 x gelesen
    sobald mein scanner wieder funktioniert... habe leider keinen link


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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz594719
    Datum02.12.2009 12:56129653 x gelesen
    Hi,

    habe sie als Datei.

    Falls noch "Bedarf" besteht kann ich sie schicken.

    DSP


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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP594726
    Datum02.12.2009 13:48129317 x gelesen
    Lass kommen.... ;-)

    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorPhil8ipp8 W.8, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern / Rheinland-Pfalz594727
    Datum02.12.2009 13:58129428 x gelesen
    Du hast Post!


    mkG
    Philipp
    ich gebe ausschließlich meine eigene Meinung weiter!
    Gruß an alle Mitleser.
    www.feuerwehr-hochspeyer.de

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    AutorBjör8n B8., Ettringen / Rheinland - Pfalz594770
    Datum02.12.2009 17:14129565 x gelesen
    Wem ist bei der Lektüre des Entwurfes aufgefallen, dass man nun auch ein MLF mit TH beschaffen kann?

    Ist sehr interessant, besonders vor dem Hintergrund, dass im AFKZV Papier vom STLF 10/6 die Rede ist, dem nur die Aufgabe B (Brandbekämpfung) zugeordnet ist.

    In RLP soll laut Entwurf das MLF als STLF 10/10 (+400 Liter Wasser) gefördert werden.

    In der Fußnote zu den Mindestausrüstungen für den Bereich Technische Hilfe steht sinngemäß: ...der Mindestausrüstungssatz Technische Hilfe kann verlastet werden auf MLF oder MZF1.

    Frage: Ist es realistisch, dass ein solches Fahrzeug unter den gegebenen Rahmenbedingungen im Bereich bis 7.490 kg zu fertigen ist? Alleine das Mehrgewicht durch Wasser und Ausrüstung dürfte zwischen 700 und 800 kg liegen.

    Oder liege ich mit der Vermutung richtig, dass dies so nicht realisierbar ist, und die 7.490kg für das STLF 10/10 bald auch Geschichte sind?


    Gruß, Björn.

    P.S. Ausschließlich meine private Meinung!

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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz594771
    Datum02.12.2009 17:21129270 x gelesen
    Hallo,

    ich würde sagen du hast hier mit allem recht.

    Daniel


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW594772
    Datum02.12.2009 17:23129626 x gelesen
    Geschrieben von Björn BarzWem ist bei der Lektüre des Entwurfes aufgefallen, dass man nun auch ein MLF mit TH beschaffen kann?

    Ist sehr interessant, besonders vor dem Hintergrund, dass im AFKZV Papier vom STLF 10/6 die Rede ist, dem nur die Aufgabe B (Brandbekämpfung) zugeordnet ist.


    Das würde bedeuten, dass dann endgültig die 7,5 t-Grenze, die alle als Notwendigkeit (!) für diese Fahrzeugkategorie beschworen hatten zum Teufel ist und nach oben alle Grenzen in Bälde fallen dürften....

    Geschrieben von Björn BarzOder liege ich mit der Vermutung richtig, dass dies so nicht realisierbar ist, und die 7.490kg für das STLF 10/10 bald auch Geschichte sind?

    das hab ich von Anfang an befürchtet - und mind. 2 Bundesländer betreiben das offensiv... (Die Typenexplosion liegt NICHT am Normungsgremium, auch wenn immer wieder gern was anderes behauptet wird!)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP594788
    Datum02.12.2009 19:40129219 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinodas hab ich von Anfang an befürchtet - und mind. 2 Bundesländer betreiben das offensiv... (Die Typenexplosion liegt NICHT am Normungsgremium, auch wenn immer wieder gern was anderes behauptet wird!)
    ...wurde nicht mal von Typenreduzierung gesprochen... ?


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    AutorChri8sti8an 8D., Thaleischweiler - Fröschen / Rheinland Pfalz594792
    Datum02.12.2009 19:54129496 x gelesen
    Hallo,

    MLF mit Schiebeleiter?
    Dem Mann kann geholfen werden:

    http://www.feuerwehr-busenberg.de/mlf.htm


    In Rheinland - Pfalz ist inzwischen so ziemlich alles möglich. ;-)
    Gruß Christian


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg594805
    Datum02.12.2009 21:31129468 x gelesen
    Geschrieben von Christian DreherMLF mit Schiebeleiter?
    Dem Mann kann geholfen werden:

    http://www.feuerwehr-busenberg.de/mlf.htm


    MAN LE 8.150, Staffelkabine, Zwillingsbereift, 1000L, FPN 10-1000, 4PA, 50m Gummiwurst, 225m B, 180m C, 6 Saugschläuche + Zubehör, MKS + Zubehör, LiMa elektr., 4tlg.-Steckleiter, 3tlg.-Schiebleiter, SEA, Lüfter, 40L SM + Schaumausrüstung, Wasserführende Armaturen, sonstiges Klimbim.

    Frage an Leute, die sich besser damit auskennen: Das Teil bringt doch besetzt weit über 8 Tonnen auf die Straße, oder?

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW594806
    Datum02.12.2009 21:53129286 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberFrage an Leute, die sich besser damit auskennen: Das Teil bringt doch besetzt weit über 8 Tonnen auf die Straße, oder?

    macht ja nix, kann das Fahrgestell ja in Serie.... :-(


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen594807
    Datum02.12.2009 21:59129146 x gelesen
    Geschrieben von Christian DreherIn Rheinland - Pfalz ist inzwischen so ziemlich alles möglich. ;-)

    Nö! In NS plant man sogar STLF 10/0 (ohne Wasser) , aber mit THL. Link Seite 54 ff.


    MkG
    Thomas

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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP595316
    Datum06.12.2009 20:55129495 x gelesen
    Ja neue FwVO... ganz schön abgespeckt...
    Wir wird mann denn einen Stützpunkt mit LF6 und TLF 16 demnächst ausstatten?
    HLF 10/10 ist ja dann wohl kaum praxisorientiert...
    Geländegängigkeit erforderlich, Wasserversorgung in der Gemeinde naja
    Selbst wenn dann noch ein MLF dazu kommt siehts auch nicht viel besser aus, und das Personal kommt auch nicht mehr aus dem Stall...
    Wäre noch das TLF 20/40 Wasser OK aber nur Trupp.
    Wie kommt denn eine solche Gemeinde noch zu Potte?


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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP595318
    Datum06.12.2009 21:10129508 x gelesen
    Das führt meiner Meinung wieder nur dazu das die HLF 10/10 aus dem Ruder laufen. Die Pumpe wird dann eine Nummer größer bestellt und 200 - 600 Liter Wasser bekommt man dann auch noch irgendwie unter. Und schon sind wir beim 20/16.

    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP595320
    Datum06.12.2009 21:42129242 x gelesen
    aber selbst das ist noch kein Ersatz...


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    AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz595324
    Datum06.12.2009 22:00129297 x gelesen
    Geschrieben von Daniel S. ParkerFalls noch "Bedarf" besteht kann ich sie schicken

    Ich bitte darum.

    Grüße,
    Florian


    MEINE Meinung

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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP595325
    Datum06.12.2009 22:07129302 x gelesen
    Florian Du hast Post!


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz595338
    Datum07.12.2009 09:31129072 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDas würde bedeuten, dass dann endgültig die 7,5 t-Grenze, die alle als Notwendigkeit (!) für diese Fahrzeugkategorie beschworen hatten zum Teufel ist und nach oben alle Grenzen in Bälde fallen dürften....

    In RLP hält man derzeit fest an der 7,5t-Grenze, ebenso wie wohl an den 1000 Litern Tankinhalt. Je nach Fahrgestell und Aufbau wird da die Reserve für Zusatzbeladungen schnell eng. Auf der einen Seite schreibt man in die Norm, dass man für das MLF/StLF ein LKW-Fahrgestell will, auf der anderen Seite bieten aber fast nur noch die Transporterfahrgestelle die nötige Nutzlast, um vernünftige Zusatzbeladungen realisieren zu können. Die 7,5t-Grenze für's MLF ist m.E. so sinnvoll wie die 3,5t-Grenze für's KLF. Was nützt diese Grenze, wenn man sich an allen Ecken und Enden massiv einschränken muss, um diese zu halten. Insbesondere, wenn die verwendeten Fahrgestelle sowieso mehr können und die Führerscheinproblematik vielleicht bei der betreffenden Wehr keine große Rolle spielt.

    Gruß,
    Michael


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    AutorSimo8n M8., Dörth / Rheinland Pfalz606970
    Datum01.02.2010 20:00129345 x gelesen
    Hallo,

    könnte mir jemand den Entwurf der neuen Fwvo zusenden?
    Der Link funktioniert leider nicht mehr.


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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664540
    Datum29.01.2011 11:43129535 x gelesen
    Hallo

    Ist zwar seit langem still hier aber ich muss mal was dazu posten.
    In meiner FF www.feuerwehr-nentershausen.de steht zur Zeit:
    1 LF16/12 (11,5to), ein TLF16/25(was als 2. LF nicht als Wasserkuh genutzt wird), 1 RW1 Bund, 1MZF2 und 1 ELW1.
    Nun sind der RW1 und das TLF 16 so langsam an der Reihe ersatzbeschafft zu werden. Nach FwVO RLP waere dies dann nur noch ein HLF10/10!!! Was meiner Meinung nach voelliger Schwachsinn waere, da wir viele TH VU-LKW haben und auch die 1000L wasser auf der BAB etwas wenig werden.
    Gut es ist wohl nun sowas wie ein Deal gemacht worden, das ein RW(neu) beschafft wird aber dann nur noch ein TLF 16/24 Tr.
    Was meiner meinung nach ebenfalls Unsinn ist, da es dann nur noch eine reine Wasserkuh ist und sonst nichts... und alles in allem mehr Nachteile als Vorteile bringt, zumal der RW(neu) eigentlich auch viel zu gross ist fuer uns.
    Wuerde mich ueber paar meinungen, Vorschlaege freuen.

    Christian


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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW664542
    Datum29.01.2011 11:47129175 x gelesen
    Geschrieben von Christian Wohlfahrtein TLF16/25

    Geschrieben von Christian Wohlfahrtbeschafft wird aber dann nur noch ein TLF 16/24 Tr

    Na ja, auf dem Papier ist streng genommen auch ein TLF 16/25 erst mal ein TLF und kann in seiner eigentlichen Funktion (Wassertransport) zumindest auf der Autobahn voll durch ein TLF 16/24-Tr ersetzt werden (da gleicher Löschmittelvorrat).


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664543
    Datum29.01.2011 11:58128960 x gelesen
    Ja beim Loeschmittelvorrat gebe ich dir da vollkommen recht.
    Aber bedenke mal wozu die TLF 16/25 in RLP beschafft wurden! Als Erstangreifer oft als einziges Loeschfahrzeug einer Kommune. Und gerade in nem Flaeschland wie RLP hat es auch Sinn gemacht, man hatte 6 (in vielen Faellen wie bei uns auch 9) Mann besatzung und 2.500 - 3.000 Liter wasser und kann damit arbeiten, zumal die letzten TLF16/25 in RLP mit Lichtmast, SEA, TH-Satz und auch mit Schiebeleiter gebaut wurden.
    Also faktisch nicht als TLF = Wasserkuh dienten...

    Christian


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    AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz664545
    Datum29.01.2011 12:02129005 x gelesen
    Wo genau liegt jetzt dein Probelem bei der ganzen Sache? Das erschließt sich mir grade nicht so ganz:

    Du bekommst einen RW 1 durch einen neuen RW ersetzt, du bekommst dein Wasser mit dem neuen TLF weiterhin auf die Autobahn, hast mit dem LF 16/12 einen adäquaten Erstangreifer für alle Lagen und noch ein MZF und einen ELW für Lögistik und Führung in der Hinterhand. Liegt es nur an den 3 Sitzplätzen die wegfallen oder was ist der Knackpunkt?


    Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

    Gruß Florian

    www.ff-breitscheid.de

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW664546
    Datum29.01.2011 12:04128896 x gelesen
    Geschrieben von Christian Wohlfahrtnd gerade in nem Flaeschland wie RLP hat es auch Sinn gemacht, man hatte 6 (in vielen Faellen wie bei uns auch 9) Mann besatzung und 2.500 - 3.000 Liter wasser und kann damit arbeiten, zumal die letzten TLF16/25 in RLP mit Lichtmast, SEA, TH-Satz und auch mit Schiebeleiter gebaut wurden.

    Und damit de facto eher LFs mit großem Tank sind/waren. Dann hätte man auch gleich LFs beschaffen können und hätte jetzt nicht das Dilemma dass man bei Ersatzbeschaffungen entweder dem Wasser (bei Ersatz durch ein LF) oder anderen Sachen (bei Ersatz durch TLF 16/24 Tr o.ä.)

    Wie sagte mal jemand: Ein TLF ist ein TLF und kein LF



    FAQ


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW664547
    Datum29.01.2011 12:05129041 x gelesen
    Geschrieben von Dennis EdnerDann hätte man auch gleich LFs beschaffen können und hätte jetzt nicht das Dilemma dass man bei Ersatzbeschaffungen entweder dem Wasser (bei Ersatz durch ein LF) oder anderen Sachen (bei Ersatz durch TLF 16/24 Tr o.ä.)

    Sollte heißen:

    Dann hätte man auch gleich LFs beschaffen können und hätte jetzt nicht das Dilemma dass man bei Ersatzbeschaffungen entweder dem Wasser (bei Ersatz durch ein LF) oder anderen Sachen (bei Ersatz durch TLF 16/24 Tr o.ä.) hinterher jammert


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664550
    Datum29.01.2011 12:15129001 x gelesen
    Der Knackpunkt fuer mich ist folgender, es fehlen 6 Mann auf dem 2. Fahrzeug, es kann sich kein 2. Trupp mit PA auf der fahrt ausruesten, Ich kann eine Einsatstelle nicht gleichzeitig von 2 Seiten paralell angreifen, es fehlen 3 Atemschutzgeraete und sonstige kleine Dinge. Es ist halt nur vom Namen ein (T)LF aber genutzt als LF mit mehr Wasser... verstehst meine Bedenken???
    Dazu kommt noch das der RW faktisch zu gross ist...


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    AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz664551
    Datum29.01.2011 12:28128681 x gelesen
    Geschrieben von Christian Wohlfahrtes fehlen 6 Mann auf dem 2. Fahrzeug

    wenn es denn wirklich mal so dringend nötig sein würde dann kann doch das MZF Paralell zum TLF fahren, dann wäre wieder eine Staffel zusammen

    Geschrieben von Christian Wohlfahrtes fehlen 3 Atemschutzgeraete und sonstige kleine Dinge.

    könnte mann bestimmt aufs MZF packen, ist ja ein Transportfahrzeug

    Geschrieben von Christian WohlfahrtDazu kommt noch das der RW faktisch zu gross ist...

    du hast doch selber geschrieben ihr fahrt VU LKW auf die BAB?

    Geschrieben von Christian Wohlfahrt Es ist halt nur vom Namen ein (T)LF aber genutzt als LF mit mehr Wasser

    dann müsst ihr eben ein HLF 10/10 beschaffen wie ursprünglich geplant und das fehlende Wasser durch Änderung im Alarmplan kompensieren, wobei ihr ja dann immer noch gut 2200 Liter auf beiden Autos mitführen könnt


    Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

    Gruß Florian

    www.ff-breitscheid.com

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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern664552
    Datum29.01.2011 12:28128888 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtIch kann eine Einsatstelle nicht gleichzeitig von 2 Seiten paralell angreifen, es fehlen 3 Atemschutzgeraete und sonstige kleine Dinge. Es ist halt nur vom Namen ein (T)LF aber genutzt als LF mit mehr Wasser... verstehst meine Bedenken???Euch stehen doch noch MTW und MZF zur Verfügung. Diese in Kombination mit dem TLF sollten durchaus etwas auf die Beine stellen können. In sofern... nein nicht wirklich.

    Geschrieben von Christian WohlfahrtDazu kommt noch das der RW faktisch zu gross ist... Nur weil der RW(neu) jede Option offen lässt müsst Ihr ja nicht jede Option nehmen. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und die neuen RW1 der Feuerwehr DÜDO mit der Norm des RW(neu) verglichen und in der Grundausstattung sind die soweit ich mich erinnern kann ziemlich Deckungsgleich. Es ist also auch heute noch möglich kleine RW darzustellen. Kommt auf den Kunden an.
    Meiner Meinung ist dass das wahre Problem an den Fahrzeugnormen heute. Alles kann nichts muss. Man kann mit einer Norm alles darstellen. Nur nach außen wirkt es immer als das gleiche -> RW(neu)

    MFG Flo


    Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz664553
    Datum29.01.2011 12:30129145 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian WohlfahrtDer Knackpunkt fuer mich ist folgender...Es ist halt nur vom Namen ein (T)LF aber genutzt als LF mit mehr Wasser
    Und genau da liegt euer Hauptproblem, das von einem Denkfehler kommt, den viele andere auch gemacht haben.
    Man hat ein TLF beschafft weil scheinbar mancherorts Wasser über alles andere geht wird das Fahrzeug zum LF gepimpt. Ein LF ist aber glücklicherweise erheblich mehr als ein TLF mit 9 Sitzplätzen!
    Und nun kommt das "böse Erwachen", weil das hü TLF16/25 mit Staffel aus der Norm geflogen ist. Hab ich ein TLF und nutze das auch wie vorgesehen (und nur davon geht der Fachnormenausschuß aus) geht das -an die aktuelle Personalentwicklung angepasst- auch mit 3 Mann.

    Geschrieben von Christian Wohlfahrtverstehst meine Bedenken???
    Ganz ehrlich? Ich nicht! Begründung siehe oben.

    Geschrieben von Christian WohlfahrtDazu kommt noch das der RW faktisch zu gross ist...
    Ich versteh dein Problem nicht. Ist ein RW erforderlich und muss der alte ersetzt werden so bleibt nunmal nur noch der RW (neu)- RW 1 bzw. RW 2 ist tot, es lebe der RW. Hast du die Normentwicklung eigentlich verpennt?


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664554
    Datum29.01.2011 12:36129096 x gelesen
    Geschrieben von Florian PaganettiDu bekommst einen RW 1 durch einen neuen RW ersetzt, du bekommst dein Wasser mit dem neuen TLF weiterhin auf die Autobahn, hast mit dem LF 16/12 einen adäquaten Erstangreifer für alle Lagen und noch ein MZF und einen ELW für Lögistik und Führung in der Hinterhand.

    und das für "Einwohner: 2.025 (31. Dez. 2009)"? (Wenn das der richtige Ort in Wiki ist und die Zahlen stimmen)...

    Die zuständige Verbandsgemeinde Montabaur hat 22 Feuerwehrstandorte:
    http://www.vg-montabaur.de/vg_montabaur/B%C3%BCrgerservice/Feuerwehren/

    Zum Ausrückebereich Nentershausen gehören danach noch
    Girod, Großholbach, Görgeshausen, Nomborn, Heilberscheid und Niedererbach

    Ich gehe davon aus, dass mind. (!) diese zu relevanten Einsätzen mit alarmiert werden, wie das sonst so m.W. nicht nur in RLP üblich ist.

    Wie weit sind die weg, wie lang brauchen die anderen größeren Feuerwehren und wie siehts um die Tagesalarmsicherheit in Nenterhausen aus, vulgo bekäme man 2 HLF überhaupt besetzt? (Weil das wäre ja wohl der "Wunsch"...)

    (M.E. ist daher nach ganz grober Einschätzung die Lösung, LF 16/12, RW (1) und TLF 2000 oder 3000 so schlecht nicht... Aber ich warte gern auf Details... )


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664555
    Datum29.01.2011 12:45128993 x gelesen
    Also die Normentwicklung habe ich sicher nicht verpasst es geht mir auch nicht um die Normen, sondern um RLP, weil bei uns versucht wird Fzg die nicht gleichartig oder gleichwertig sind mit HLF10/10 oder TLF trupp zu ersetzen.
    Der adequate Nachfolger des TLF 16/25 ist meiner Meinung nach da LF20/20, wie es auch ausserhalb von RLP eigentlich Gang und gebe ist, nur in RLP ist das durch die FwVo nicht machbar.

    Und das ich mir aus TLF+MZF ne Staffel ganz schoen zusammenbauen kann weiss ich auch selbst aber es entspricht nicht dem was jetzt ist und syellt einen imensen Rueckschritt dar.
    Zumal auch der Platz dazu da sein muss um die Fzg aufzustellen, wo ich jetzt mit nur einem hin muss, auch wegen Aufstellflaeschen fuer ne DLK. Und es gibt bei uns einige Objekte bei denen ich zwingend von 2 Seiten paralell arbeiten muss um a. Menschen zu retten oder b. den Verlust von mehreren Wohnhaesern zu verhindern, aber das sind wahrscheinlich wieder oertlichen besonderheiten die nicht interessieren...


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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü664556
    Datum29.01.2011 12:49128921 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christian WohlfahrtDer adequate Nachfolger des TLF 16/25 ist meiner Meinung nach da LF20/20, wie es auch ausserhalb von RLP eigentlich Gang und gebe ist, nur in RLP ist das durch die FwVo nicht machbar.

    Ich hoffe mal das meinst Du nicht ernst....? Warum wohl heist das eine Tanklöschfahrzeug...deshalb weil es durch ein Löschgruppenfahrzeug ersetzt wird..??
    Wenn Daniel (nur zum Beispiel) nicht aus dem gleichen Bundesland käme wäre ich jetzt am grübeln was in RLP an der LFS gelehrt wird...


    Gruß Andi


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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664557
    Datum29.01.2011 12:52128952 x gelesen
    Ja es werden Ortswehren mitalarmiert je nach Stichwort, jedoch sind bei einigen dieser Wehren tagsueber nur 1 - 2 Leute verfuegbar, und meist keine oder kaum AGT. Ausnahme bildet da nur eine FF.
    Zum Ausrueckeberiech ist das in so weit richtig das es die Orte mit FF sind, es kommen noch einzelene Siedlungen im Gelbachtal und die Orte Kirchaehr, Dies, Ettersdorf und Horbach hinzu.
    Tagesalarm bei uns sind zwischen 15 und 20 Mann in den ersten 5 min. danach wird es ehrlich gesagt duenn.
    Wunsch nicht 2 HLF sondern LF16/12 wie es ist + LF20/20 und RW(1) oder MZF TH.


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    AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz664558
    Datum29.01.2011 12:53128964 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtDer adequate Nachfolger des TLF 16/25 ist meiner Meinung nach da LF20/20, wie es auch ausserhalb von RLP eigentlich Gang und gebe ist, nur in RLP ist das durch die FwVo nicht machbar.


    machbar ist das schon, du darfst dir (wenn du das Geld hast) kaufen was du willst, du bekommst halt nur keinen Zuschuss vom Land


    Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

    Gruß Florian

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664559
    Datum29.01.2011 12:55128810 x gelesen
    Ich gehe jetzt nicht vom Standart TLF aus, das muss man dabei immer beruecksichtigen. Es wurden nunmal in der Vergangenheit TLF 16/25 gekauft und zum quasi LF gemacht und auch so genutzt und jetzt soll nichts entsprechendes nachkommen...


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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664560
    Datum29.01.2011 12:56128737 x gelesen
    Klar das man kaufen kann was man will oder die VG bezahlen kann aber es wird nur HLF 10/10 dann aber nur das und kein RW-ersatz oder TLF Tr bezuschusst.


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen664561
    Datum29.01.2011 12:57128916 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtEs wurden nunmal in der Vergangenheit TLF 16/25 gekauft und zum quasi LF gemacht und auch so genutzt und jetzt soll nichts entsprechendes nachkommen...


    Das TLF wurde doch nach deiner Aussage als LF genutzt. Und jetzt gibt es doch ein LF. Zwar ein Kleineres, aber ein "großes" ist doch da...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz664563
    Datum29.01.2011 13:03129034 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtKlar das man kaufen kann was man will oder die VG bezahlen kann aber es wird nur HLF 10/10 dann aber nur das und kein RW-ersatz oder TLF Tr bezuschusst.

    Aber dann hast du doch auch alles was du brauchst:
    Rüstsatz bzw. TH Material auf LF 16 und HLf 10/10 in Kombination, eine 2. Gruppe für den Paralellangriff, ausrüsten während der Fahrt, Redundanz. Und die paar Liter Wasser auf der Autobahn können wie gesagt auch von wo anders her kommen. Bei den Objekten die dann wirklich den Einsatz von 2 Seiten nötig machen wird ja wohl die Wasserversorgung entsprechend ausgeführt sein.


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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664564
    Datum29.01.2011 13:03128804 x gelesen
    Richtig, aber dann nur ein HLF10/10 und das als Ersatz fuer TLF + RW1.
    Ansich ist ein 2. LF der 10er Groesse voll ok aber nicht als RW Ersatz...


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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664565
    Datum29.01.2011 13:05128787 x gelesen
    Grundsaetzlich ja, nur das dann an Beladung vom RW1 doch so ziemlich die Haelfte fehlt...
    Deswegen sag ich ja ein LF ohne H dafuer ein TH Fahrzeug in der etwa Groesse RW1.


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz664566
    Datum29.01.2011 13:06128941 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtAlso die Normentwicklung habe ich sicher nicht verpasst es geht mir auch nicht um die Normen, sondern um RLP, weil bei uns versucht wird Fzg die nicht gleichartig oder gleichwertig sind mit HLF10/10 oder TLF trupp zu ersetzen.
    Du hast sie ganz sicher verpasst- lies dir doch mal deinen Satz durch! Das "Problem" hat nicht nur RLP sondern jede Feuerwehr in Deutschland, die den gleichen Fehler gemacht hat.

    Ein TLF 16/25 1:1 zu ersetzen ist nunmal nicht mehr drin, weil es kein gleichwertiges Fahrzeug mehr in der Norm gibt! Diverse Vorschreiber haben es schon erwähnt: Um Wasser von A nach B zu transportieren (und für viel mehr war das TLF niemals angedacht) brauchts maximal 3 Mann.

    Geschrieben von Christian WohlfahrtDer adequate Nachfolger des TLF 16/25 ist meiner Meinung nach da LF20/20, wie es auch ausserhalb von RLP eigentlich Gang und gebe ist, nur in RLP ist das durch die FwVo nicht machbar.
    Nein ist es nicht! Ein TLF ist ein TLF und kein LF.
    Stell dir mal vor was es für Auswüchse hätte, wenn jedes TLF 16/25 blindlinks durch ein LF 20/20 ersetzt werden würde.

    Geschrieben von Christian WohlfahrtUnd das ich mir aus TLF+MZF ne Staffel ganz schoen zusammenbauen kann weiss ich auch selbst aber es entspricht nicht dem was jetzt ist und syellt einen imensen Rueckschritt dar.
    Entschuldigung, aber du hast den Schuß echt nicht gehört, oder? Mit Trupp-TLF+MZF kann ich noch viel mehr anstellen als nur mit TLF. Schon alleine die Flexibilität eines Logistikfahrzeuges ist eine immense Kampfwertsteigerung!

    Geschrieben von Christian WohlfahrtZumal auch der Platz dazu da sein muss um die Fzg aufzustellen, wo ich jetzt mit nur einem hin muss, auch wegen Aufstellflaeschen fuer ne DLK.
    Kein Feuerwehrmann der Welt hat das Recht drauf sozusagen von der Mannschaftskabine direkt ins Feuer zu fallen... Laufen ist gut für die Gesundheit.

    Geschrieben von Christian WohlfahrtUnd es gibt bei uns einige Objekte bei denen ich zwingend von 2 Seiten paralell arbeiten muss um a. Menschen zu retten oder b. den Verlust von mehreren Wohnhaesern zu verhindern, aber das sind wahrscheinlich wieder oertlichen besonderheiten die nicht interessieren...
    Das gibt es überall, dagegen helfen Bereitstellungsräume und/oder Abstellmöglichkeiten. MTWs/MZFs etc. müssen nicht immer Press an der Einsatzstelle stehen.


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz664567
    Datum29.01.2011 13:06128659 x gelesen
    oder die Beladungen von LF 16/12 und HLF 10/10 so aufeinander abstimmen das es passt


    Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

    Gruß Florian

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen664568
    Datum29.01.2011 13:09128596 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtAnsich ist ein 2. LF der 10er Groesse voll ok aber nicht als RW Ersatz...


    Reicht es vielleicht nicht auch aus, wenn der RW von woanders (z.B. Montabaur) kommt?
    Mit HLF 10/10 und LF 16/12 ist doch erstmal einiges an Material vor Ort....
    Und damit kann man erstmal ne zeitlang arbeiten, bis dann der RW dazustößt...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz664569
    Datum29.01.2011 13:11128687 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtIch gehe jetzt nicht vom Standart TLF aus, das muss man dabei immer beruecksichtigen. Es wurden nunmal in der Vergangenheit TLF 16/25 gekauft und zum quasi LF gemacht und auch so genutzt und jetzt soll nichts entsprechendes nachkommen...
    Nochmal: Was Feuerwehren mit ihren TLFs so alles angestellt haben ist deren Problem. Die Fahrzeugnormen haben niemals vorgesehen TLFs als Angriffsträger einzusetzen.
    Anstatt zu jammern solltest du dir mal- sofern vorhanden- deine Ausbildungsunterlagen vom Maschinistenlehrgang vorholen, Thema Fahrzeugkunde aufschlagen und mal den Sinn und Unterschied von LF und TLF zu Gemüte führen.


    MfG
    Daniel

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    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664570
    Datum29.01.2011 13:12128708 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MetzgerEntschuldigung, aber du hast den Schuß echt nicht gehört, oder? Mit Trupp-TLF+MZF kann ich noch viel mehr anstellen als nur mit TLF. Schon alleine die Flexibilität eines Logistikfahrzeuges ist eine immense Kampfwertsteigerung!

    Im Vergleich zu jetzt sicher nicht! Wir haben bereits seit langem MZF und TLF aber TLF als LF genutzt und mit mit MZF und LF bin ich besser dran als mit MZF und TLF Tr.

    Wenn ich ein TLF nur als Wasserkuh brauche hast du absolut recht da sind 3 mehr als genug...


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen664571
    Datum29.01.2011 13:14128817 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtWenn ich ein TLF nur als Wasserkuh brauche hast du absolut recht da sind 3 mehr als genug...


    Und wenn ich ein LF brauche, dann brauche ich ein LF und kein TLF...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz664572
    Datum29.01.2011 13:15128657 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtIm Vergleich zu jetzt sicher nicht! Wir haben bereits seit langem MZF und TLF aber TLF als LF genutzt und mit mit MZF und LF bin ich besser dran als mit MZF und TLF Tr.
    Ich geb´s auf, absolut beratungsresistent.

    Geschrieben von Christian WohlfahrtWenn ich ein TLF nur als Wasserkuh brauche hast du absolut recht da sind 3 mehr als genug...
    Zu was anderem brauche ich ein TLF aber nicht.


    MfG
    Daniel

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    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664573
    Datum29.01.2011 13:19128831 x gelesen
    Komm mir nicht mit Fzg-Kunde ich weiss wofuer es nach Norm gedacht war, aber faktisch fast nirgends genutzt wurde... Die fehler sind vor 20 Jahren gemacht worden da war ich 8 und jetzt versuchen wir nur was passendes draus zu machen.

    Zum RW aus MT, waere vom Grundsatz voll ok, aber nicht wenn man den RW aus MT kennt!
    1. er fuehrt keinen Rettungssatz mit nur ein Hydraulikaggregat, was von Hurst ist und bei uns Weber genutzt wird,
    2. ist er generell sehr mager bestueckt, bzw ausgeschlachtet da in MT alles auf den VRW muss.

    Ansonsten wuerde ich dir voll und ganz zustimmen.


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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664574
    Datum29.01.2011 13:20128429 x gelesen
    Ja sag ich doch...
    Wir haben das TLF nie als solches genutzt...
    Immer wie ein LF...deswegen ist ein TLF Tr auch Unsinn


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    AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz664575
    Datum29.01.2011 13:22128779 x gelesen
    Wenn die Aufteilung zwischen RW und VRW so besch.......ist dann sollen die halt beide kommen, 6 Leute wird Montabaur doch wohl tagsüber zusammen bekommen?


    Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

    Gruß Florian

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664576
    Datum29.01.2011 13:23128794 x gelesen
    Ja da stimme ich dir doch voellig zu Daniel.
    Aber wir brauchen kein TLF wir haben es nie als solches genutzt...
    Deswegen ist ja auch ein LF unser Wunsch...
    Jetzt verstanden was ich meine???
    Wir sind umzingelt von TLF's im 10Km Radius sind 2x 24/50 , 1x 20/40 und 2x 16/25


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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664577
    Datum29.01.2011 13:24128421 x gelesen
    Mit viel Glueck...

    Bleibt immer noch das Hurst und Weber sich nicht vertragen...


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen664580
    Datum29.01.2011 13:28128712 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtJa sag ich doch...
    Wir haben das TLF nie als solches genutzt...
    Immer wie ein LF...deswegen ist ein TLF Tr auch Unsinn


    Und es kommt doch ein LF... Und wenn man LF 16/12 und HLF 10/10 aufeinander abstimmt, dann hat man doch ein vernünftiges, schlagkräftiges Konzept...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664581
    Datum29.01.2011 13:30128568 x gelesen
    Ja fuer Brandeinsaetze keine Frage, aber nicht fuer TH-Einsaetze...
    Da fehlt halt das Material vom RW 1


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz664582
    Datum29.01.2011 13:30128688 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtKomm mir nicht mit Fzg-Kunde ich weiss wofuer es nach Norm gedacht war, aber faktisch fast nirgends genutzt wurde...
    Also, das ist dann doch euer Problem, wenn ihr Fahrzeuge umpolt zu etwas, was sie nicht sind oder!? Dem Innenministerium (denn die denken sich Fahrzeigkonzepte aus) die Schuld dran zu geben, dass ihr unter Wert bestückt werden sollt ist in meinen Augen schlicht ne Frechheit!
    Hast du dir die aktuellen HLF 10/10 mal angschaut? Wenn euer LF 16 nicht schon rot wäre würde es das beim Anblick eines HLF 10/10 nämlich schlagartig werden!

    Geschrieben von Christian WohlfahrtDie fehler sind vor 20 Jahren gemacht worden da war ich 8 und jetzt versuchen wir nur was passendes draus zu machen.
    Und ich frag mich die ganze Zeit was aus der Kombination RW(neu) und TLF 16/24 und LF 16 für einen VU PKlemm auf ner BAB unpassend ist?
    Hast du dir mal andere Wehren angekuckt, die auf ner vierspurigen Bundesstraße oder BAB TH fahren? Da gibt es weitaus schlechter bestückte als Nentershausen!


    MfG
    Daniel

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    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
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    AutorChri8sti8an 8D., Thaleischweiler - Fröschen / Rheinland Pfalz664583
    Datum29.01.2011 13:31128459 x gelesen
    Hallo Christian,

    wenn ihr doch aber kein TLF wollt würdet ihr doch mit einem HLF 10/10 bz. HLF 20/16 gar nicht schlecht fahren. Die weitere Ausstattung für TH könnte man dann locker auf dem MZF unterbringen. Und wenn man dann noch die Beladung eures LF auf Brandbekämpfung auslegt und die des HLF auf TH ist doch alles in Butter.
    Wir fahren 2 Autobahnen mit LF 16 und TLF 16/45. Das TH Material welches auf dem LF keinen Platz mehr hat liegt auf unserem Dekon/P aber in 90 % aller fälle ist das LF ausreichend.

    Gruß Christian


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen664584
    Datum29.01.2011 13:32128442 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Christian WohlfahrtDer Knackpunkt fuer mich ist folgender, es fehlen 6 Mann auf dem 2. Fahrzeug, es kann sich kein 2. Trupp mit PA auf der fahrt ausruesten, Ich kann eine Einsatstelle nicht gleichzeitig von 2 Seiten paralell angreifen,

    Wozu steht ein 16 TS in Görgeshausen? Gut 2km vom GH bis Ortsmitte Nenterhausen...
    Das TSF aus Eppendorf hats auch nicht wirklich weiter...

    wieso eigentlich 3 PA die fehlen?


    Geschrieben von Christian Wohlfahrt
    Dazu kommt noch das der RW faktisch zu gross ist...


    Dafür, dass die Einsatzhistorie von ettlichen LKW-bezogenen Einsätzen spricht - eigentlich nicht.



    Gruß,
    Thorben


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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664586
    Datum29.01.2011 13:38128621 x gelesen
    Dem IM kann man in so fern die ne Mitschuld geben das sie frueher das TLF16/25 anstatt des LF16/12 als StandartFzg angesehen haben und nun was ganz anderes als Standart ansehn, also sei bitte bisschen vorsichtig was du als Frechheit betitelst!
    Im uebrigen geht es nicht um TH Einsaetze, da sag ich doch gar nichts gegen da ist die Kombi super, aber nicht fuer Brandeinsaetze wo ich das 2 LF um ein vielfaches besser nutzen kann als ne Wasserkuh...


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz664587
    Datum29.01.2011 13:39128471 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtAber wir brauchen kein TLF wir haben es nie als solches genutzt...
    Es ist doch völlig unerheblich zu was das Fahrzeug genutzt worden ist. Auf dem Papier ist es ein TLF 16/25 und das wird nach Ansage eurer Verwaltung auch durch ein TLF ersetzt werden, anscheinend braucht ihr es ja als wasserführendes Fahrzeug. Da die Norm nun aber kein TLF mit Staffelkabine mehr vorsieht und es zum Wasser spazieren fahren auch völlig indiskutabel ist 6 Mann zu binden gibt´s eben ein TLF 16/24-Tr.

    Geschrieben von Christian WohlfahrtDeswegen ist ja auch ein LF unser Wunsch...
    Ja also, was ist an einem HLF10/10 schlecht? Damit seid ihr dann mehr als gut aufgestellt.

    Geschrieben von Christian WohlfahrtJetzt verstanden was ich meine???
    Nein...

    Geschrieben von Christian WohlfahrtWir sind umzingelt von TLF's im 10Km Radius sind 2x 24/50 , 1x 20/40 und 2x 16/25
    Dann nehmt doch das HLF10/10 und gut ist. Der RW kommt dann eben von woanders.


    MfG
    Daniel

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    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen664588
    Datum29.01.2011 13:45128349 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtJa fuer Brandeinsaetze keine Frage, aber nicht fuer TH-Einsaetze...
    Da fehlt halt das Material vom RW 1


    Wenn du die beiden Fahrzeuge aufeinander abstimmst!?
    Dann kriegst du da einiges drauf. Und den Rest bringt ne andere Wehr nach...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz664589
    Datum29.01.2011 13:46128485 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtDem IM kann man in so fern die ne Mitschuld geben das sie frueher das TLF16/25 anstatt des LF16/12 als StandartFzg angesehen haben und nun was ganz anderes als Standart ansehn, also sei bitte bisschen vorsichtig was du als Frechheit betitelst!
    Das nennt man den Wandel der Zeit und nicht Mitschuld.
    Unser IM tut viel, damit die FwVo stetig angepasst wird- grad im Fahrzeugbereich (den einen oder anderen Auswuchs mal ausgenommen).

    Geschrieben von Christian WohlfahrtIm uebrigen geht es nicht um TH Einsaetze, da sag ich doch gar nichts gegen da ist die Kombi super, aber nicht fuer Brandeinsaetze wo ich das 2 LF um ein vielfaches besser nutzen kann als ne Wasserkuh...
    Das hast du aber so nicht gesagt.
    Du hast dich grundsätzlich darüber beschwert, dass ihr als Ersatz für ein TLF 16/25 einen RW(neu) und TLF 16/24 erhalten sollt wogegen ich immernoch nix schlechtes finden kann!


    MfG
    Daniel

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    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen664590
    Datum29.01.2011 13:47128547 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtDem IM kann man in so fern die ne Mitschuld geben das sie frueher das TLF16/25 anstatt des LF16/12 als StandartFzg angesehen haben und nun was ganz anderes als Standart ansehn, also sei bitte bisschen vorsichtig was du als Frechheit betitelst!

    Du kennst aber schon die Historie des LF 16/12 oder?

    und wer dann ende der 90er / im neuen Jahrtausend n och TLF 16/25 beschaft hat...

    Geschrieben von Christian WohlfahrtIm uebrigen geht es nicht um TH Einsaetze, da sag ich doch gar nichts gegen da ist die Kombi super, aber nicht fuer Brandeinsaetze wo ich das 2 LF um ein vielfaches besser nutzen kann als ne Wasserkuh...


    Hm, andere nehmen die Wasserkuh als Erstangreifer ;-)
    MTF mit Mannschaft dazu, dann ist die Kombi so schlecht auch nicht...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664592
    Datum29.01.2011 13:50128660 x gelesen
    zu Christian Dreher

    Ein 20/16 gibts nicht weil RLP ein 10/10 vorsieht und die VG nix anderes zahlt, den Rest auf's MZF ist etwas zu viel, da es ohne hin schon eine grosse beladung hat.

    zu Thorben Gruhl

    Goergeshausen ist ein LF 8 aber nur weil es vorher bei uns war und durchs LF 16/12 ersetzt wurde und das TSF in G Totalschaden hatte, wird nicht so ersatzbeschafft entweder TSF oder KLF.

    Eppenrot keine PA, keine 2 AGT, tagsueber 1-2 nicht AGT 50+

    TLF 16/25 = 6 PA, TLF Tr = 3(4)PA 2-3 fehlen...

    zu Daniel Metzger

    HLF 10/10 ja gerne auch ohne TH dafuer Fzg mit TH wie RW 1
    Rw von wo anders hab ich eben schon zu geschrieben.


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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664593
    Datum29.01.2011 13:57128420 x gelesen
    zu Daniel Metzger

    Ok Wandel der Zeit nennst du es ich Mitschuld, ist auch egal.
    Ich hab nicht gesagt das ein nur ein TLF durch RW+TLF Tr ersetzt werden soll.
    TLF 16 falsch genutzt und RW 1
    Das schlechte daran hab ich schon mehrfach jetzt beschrieben, 6 Mann weniger,...

    zu Christian Fleschhut
    1. wurde das TLF nicht ende der 90er sonder genau 90 beschafft und schon 88 bestellt, da war das TLF in RLP Standard
    2 TLF Tr = MTW als Erstangreifer nicht schlecht??? das meinst du nicht ernst..???


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen664594
    Datum29.01.2011 14:06128675 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtTLF Tr = MTW als Erstangreifer nicht schlecht??? das meinst du nicht ernst..???


    Nö, als "2. Fahrzeug". Nur weil du meinst das TLF Tr wäre zu nix nutze, das (schlechte / negative) Beispiel aus einem anderen Bundsland, in dem das anders gesehen wurde/wird...

    Ich sehe dein Problem nicht mit RW + TLF oder eben LF + HLF + Unterstützung anderer Wehren klarzukommen...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664596
    Datum29.01.2011 14:11128753 x gelesen
    Ich sage nicht dass das TLF Tr zu nix nutze ist als wasserkuh ist es gut aber nicht um mit 2 Fzg paralell beim Brand vorzugehen.
    + Unterstuetzung von wem?

    TLF ja geht kein Problem
    RW wird schwer zumal der auch nicht ueberall in den 15 min da ist.


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen664598
    Datum29.01.2011 14:19128618 x gelesen
    Geschrieben von Christian Wohlfahrt+ Unterstuetzung von wem?


    Du weißt, wo bei euch entsprechende Fahrzeuge stehen. TLF hast du ja slebst geschrieben, dass es da jede Menge gibt. Und RW wirds auch nicht nur in Montabaur geben. Hessen ist ja auch nebenan, und da dürfte die RW Dichte doch relativ hoch sein...

    Geschrieben von Christian WohlfahrtRW wird schwer zumal der auch nicht ueberall in den 15 min da ist.


    Muss er das denn? Auf den beiden LF solltest du so ziemlich alles unterbringen, was für den Erstschlag notwendig ist. Dann kann der RW auch länger brauchen...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664599
    Datum29.01.2011 14:24128607 x gelesen
    In LM ist ein RW 1 und ELZ ein RW Umwelt Gefahrgut aber mit nicht so viel TH
    LM ist nur auf hessicher Seite im Erstalarm moeglich weil sie schon viele Einsaetze fahren und ihren Ausrueckeberich nicht blostellen.
    Ja muss in 15 min da RLP nach 15 min nen RW fordert bei T4


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen664601
    Datum29.01.2011 14:28128549 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtJa muss in 15 min da RLP nach 15 min nen RW fordert bei T4


    Dann ist doch die ganze Fragerei überflüssig. Wenn das Montabaur nicht schafft und auch kein anderer in 15 min da ist, dann TLF-Tr und RW...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664603
    Datum29.01.2011 14:34128620 x gelesen
    Nee ist es nicht!
    Als Beispiel unser Kindergarten, wenn es da zum Brand kommt muss ich zwingend von 2 Seiten paralell ran sonst gibts Tote. und auf der Rueckseite ist gerade Platz fuer ein Fzg. dann ist alles zu. Vorderseite nicht besser, Strasse ist gerade so breit das 2 PKW an einander vorbei kommen. Wenn ich da effektiv arbeiten will sind 2 LF von anfang an eine Vorraussetzung. Und das ist nicht das einzige bei uns im Ort oder den umliegenden in unserem Einsatzbereich.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP664607
    Datum29.01.2011 15:04128447 x gelesen
    MZF 2 mit den ergänzenden Materialien des RW bestücken, das 10/10 nimmt dem schon einiges ab.
    Bei Brandeinsätzen auf der BAB evtl. Montabaur o.ä. mit "reiner Wasserkuh" kommen lassen.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP664608
    Datum29.01.2011 15:04128309 x gelesen
    Geschrieben von Dennis EdnerUnd damit de facto eher LFs mit großem Tank sind/waren. Richtig. Und es ist natürlich völlig realistisch, da dann jeweils ne Garage nebendran zu setzen, und aus dem einen Fahrzeug (was ja nur Wasser durch die Gegend fahren darf) 2 zu machen, einen zum Wasserfahren und einen, mit dem man dann ganz normgerecht alles machen darf...
    Witzig wirds dann, wenn solche "LF's mit großem Tank" im Grunde nix anderes als das sind, was heute völlig normgerecht als LF 20/16 bejubelt wird. Man wird den Eindruck nicht los, das einzig verwerfliche am TLF 16/25 war eigentlich das "T"...


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP664609
    Datum29.01.2011 15:04128292 x gelesen
    Geschrieben von Florian HeidenreichIch habe mir mal die Mühe gemacht und die neuen RW1 der Feuerwehr DÜDO mit der Norm des RW(neu) verglichen und in der Grundausstattung sind die soweit ich mich erinnern kann ziemlich Deckungsgleich.Ich würde die Düsseldorfer auf U5000 größenmäßig auch nicht gerade als RW1 ansehen, eher "RW 1,5".


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP664610
    Datum29.01.2011 15:04128233 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtHLF 10/10 ja gerne auch ohne THSpielt das Land nicht mit.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP664611
    Datum29.01.2011 15:04128473 x gelesen
    Geschrieben von Andreas RometschIch hoffe mal das meinst Du nicht ernst....? Warum wohl heist das eine Tanklöschfahrzeug...deshalb weil es durch ein Löschgruppenfahrzeug ersetzt wird..??Mal kurz überlegen... Wieviele BFs haben in ihren LZ die lange Jahre mitgereisten TLF 16/25 durch "echte TLF" ersetzt, und wieviele durch ein "echtes LF"?

    Auch wenn der historische Ursprung irgendwann mal war, dass das TLF nur Wasserkutsche ist, sollte man bei der Ersatzbeschaffung schon darauf achten, für was das Vorgängerfahrzeug genutzt wurde.
    Und wenn es als 2. LF genutzt wurde, ist in der heutigen Normlandschaft das LF 20/16 mit normgerechten Wassertank genau da, wo das TLF 16/25 lange Jahre faktisch schon war.


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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664612
    Datum29.01.2011 15:11128384 x gelesen
    Du sprichst mir aus der Seele!!!
    Endlich mal einer der mich versteht und die Problematik so sieht wie ich.
    Mal ganz im Ernst, wenn das TLF 16/25 wirklich so schlecht ist/gewesen waere wie hier die Mehrheit immer schreibt dann frag ich mich warum es das meistgenutzte Loeschfahrzeug mit Wassertank ist/war?
    Wegen mir HLF 10/10 mit bissl mehr Wasser (1200-1600) kaufen minimum an Norm TH drauf und zusaetzliches MZF mit Allrad als Ersatz fuer den RW 1.

    Danke endlich versteht mich einer...


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen664613
    Datum29.01.2011 15:15128377 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtAls Beispiel unser Kindergarten, wenn es da zum Brand kommt muss ich zwingend von 2 Seiten paralell ran sonst gibts Tote.

    Das hört sich für mich nach einem Fahler des VB an.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664614
    Datum29.01.2011 15:26128408 x gelesen
    Ja das mag sein aber der Bau steht nun mal so da und da aendern wir auch nix dran. Es war auch nur ein Beispiel wir haben einige solcher Objekte...


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen664615
    Datum29.01.2011 15:37128253 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtJa das mag sein aber der Bau steht nun mal so da und da aendern wir auch nix dran.

    Also wenn die Fluchtwegesituation der Objekte so beschissen ist, dann sollte man auch versuchen was zu ändern.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz664618
    Datum29.01.2011 16:07128348 x gelesen
    Geschrieben von Christian Wohlfahrt
    Jetzt verstanden was ich meine???
    Wir sind umzingelt von TLF's im 10Km Radius sind 2x 24/50 , 1x 20/40 und 2x 16/25


    Was du meinst denke ich haben hier alle verstanden.
    Das Problem ist aber, dass das was du meinst, nicht umsetzbar ist, es geht halt einfach nicht.

    Meiner Meinung nach solltet ihr den 10/10 nehmen und den RW, und dann seit ihr bestens ausgestattet. Und wenn dir auf der BAB Wasser fehlt, hast ja immer noch die insgesamt 5 TLF im 10 km Radius.

    Wie du schon sagst, das ist jetzt die Folge davon, dass das TLF 16/25 nie als TLF, sondern fast überall in RLP als LF genutzt wurde, ist bzw. war bei uns genau das selbe.

    Gruss
    Ralf


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664620
    Datum29.01.2011 16:14128404 x gelesen
    Das 10/10 und den RW gerne aber geht nicht, entweder 10/10 oder RW + TLF Tr...


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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz664621
    Datum29.01.2011 16:17128215 x gelesen
    Geschrieben von Christian Wohlfahrt
    Das 10/10 und den RW gerne aber geht nicht, entweder 10/10 oder RW + TLF Tr..

    Dann wäre es für mcih keine Frage, RW+TLF Tr, dazu das LF, MZF und ELW, und wenn ihr dasnn noch was braucht, Montabaur ist nicht weit von euch weg......

    Finde ich nen richtig schöne und schlagkräftige Einheit.....


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen664622
    Datum29.01.2011 16:37128274 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppWitzig wirds dann, wenn solche "LF's mit großem Tank" im Grunde nix anderes als das sind, was heute völlig normgerecht als LF 20/16 bejubelt wird.

    Wobei es da auch mehr als genug kritische Stimmen gibt, was die Tankgröße betrifft...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen664623
    Datum29.01.2011 16:52128345 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtAls Beispiel unser Kindergarten, wenn es da zum Brand kommt muss ich zwingend von 2 Seiten paralell ran sonst gibts Tote.

    Das kann ich mir bei einem Kindergarten prinzipiell nicht vorstellen. Sofern das nicht eine Rieseneinrichtung mit >>100 Kindern ist sollte so ein Gebäude in << 5min d.h. vor Eintreffen der FW geräumt sein.

    Gruß
    Ingo


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP664624
    Datum29.01.2011 16:54128123 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhut Wobei es da auch mehr als genug kritische Stimmen gibt, was die Tankgröße betrifft...Findet sich so aber in der Norm nicht wieder. Und wenn ich das eine strikt mit "Norm" begründe, mache ich das beim anderen auch.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP664625
    Datum29.01.2011 16:59128411 x gelesen
    Geschrieben von Ralf Rötterdass das TLF 16/25 nie als TLF, sondern fast überall in RLP als LF genutzt wurde,Oder, so grausam das auch in den Ohren mancher Normverfechter klingen mag, einfach als beides. Es konnte/kann an vielen Standorten im Heimateinsatz als Angriffsträger (für die Freunde des Erstangriffes auch Erstangreifer) oder auch "Unterstützungs-LF" dienen, und im Rahmen der überörtlichen Einsätze dann eben mal als lieferndes/pendelndes TLF.


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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP664626
    Datum29.01.2011 17:10128057 x gelesen
    Was im Moment bzw. in den letzen Jahren an Fahrzeugen hier im Kreis ersetzt wurde waren in den seltensten Fällen LF 16 sondern TLF 16/25. Auch unserer Stützpunktwehr muss in der nächsten Zeit ihr Erstangriffs TLF 16/25 ersetzen. Und das ist eine Zeitlang sogar mal als H-TLF gelaufen bevor der TH-Satz auf den RW gekommen ist.


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen664628
    Datum29.01.2011 17:20128196 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeSofern das nicht eine Rieseneinrichtung mit >>100 Kindern ist sollte so ein Gebäude in << 5min d.h. vor Eintreffen der FW geräumt sein.


    Selbst wenn es noch mehr Kinder sind sollte das bis zum Eintreffen der Fw geschehen sein...

    Und die Kinder, die dann noch drinnen sind, können da durchaus eine harte Nuss sein...
    Wer hat schon mal im Kindergarten unter (nahezu) Nullsicht geübt!?


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664631
    Datum29.01.2011 18:18128097 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtDer adequate Nachfolger des TLF 16/25 ist meiner Meinung nach da LF20/20, wie es auch ausserhalb von RLP eigentlich Gang und gebe ist, nur in RLP ist das durch die FwVo nicht machbar.

    das was woanders gern exzessiv gekauft und falsch verstanden wird, muss man nicht in RLP auch so nachmachen... ;-)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664632
    Datum29.01.2011 18:21128044 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtKlar das man kaufen kann was man will oder die VG bezahlen kann aber es wird nur HLF 10/10 dann aber nur das und kein RW-ersatz oder TLF Tr bezuschusst.

    Da wäre mir gerade vor dem Hintergrund Autobahn die Kombination aus LF 16/12 (und dann als Ersatz dessen je nach Bedarf ein HLF 10 oder HLF 20), RW und TLF 3000 o.ä. deutlich lieber!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664633
    Datum29.01.2011 18:21128608 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtTagesalarm bei uns sind zwischen 15 und 20 Mann in den ersten 5 min

    garantiert immer? Das würde mich bei der Einwohnerzahl ganz ehrlich massiv wundern....
    In welcher Qualifikationsverteilung?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP664634
    Datum29.01.2011 18:27128200 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian FleschhutWer hat schon mal im Kindergarten unter (nahezu) Nullsicht geübt!?

    Ja, hier öfter mal. Grade weil es 1001 Orte gibt, wo sich die Kinder beim Spielen hin zurückziehen können und die sie ggf. auch beim Brand als "Versteck" nutzen ist es, wenn man vom eigenen Ärmel höchstens den Reflexstreifen schimmern sieht, äußert schwierig da ein Kind zuverlässig und schnell zu finden. Bei mehreren ..... Entsprechend wird durch Gemeinde, Erzieherinnen und Feuerwehr im Rahmen entsprechender Informationen, VB, Übungen etc. vorgesorgt, so dass eine Evakuierung nach Plan schon lange erledigt ist, bis die Feuerwehr da eintrifft. Alles andere ist m.E. ziemlich "mutig".

    Daniel


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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664635
    Datum29.01.2011 18:30128051 x gelesen
    zum Kindergarten

    Je nachdem wo der Brand ausbricht und sich der Rauch verteilt ist ca die Haelfte der Kids gefangen und kann nur ueber Leitern gerettet werden.

    zu den 15 - 20 Mann

    min. 10 AGT, 3x Verbandsfuehrer, 2-4 GF, der rest minimum TF teils mit teils ohne AGT

    Es fahren bei uns auch FA mit die nicht aus unserer FF sind sondern aus anderen Orten die aber bei uns arbeiten, zudem sind zwei Schreinereien im Ort die fast nur aus FA's einschliesslich der Besitzer bestehn, Hausmeister der Schule, Mitarbeiter Bauhof, 2 weiter grosse Firmen mit FA's.
    Hoffe das beantwortet die Frage.


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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664636
    Datum29.01.2011 18:31127947 x gelesen
    Wir ueben da min einmal im Jahr.


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664637
    Datum29.01.2011 18:42128199 x gelesen
    Geschrieben von Florian Paganettioder die Beladungen von LF 16/12 und HLF 10/10 so aufeinander abstimmen das es passt

    das neue HLF 10 ist praktisch das LF 16/12... - Die Folgen werden auch die gleichen sein...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664638
    Datum29.01.2011 18:43128129 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtAber wir brauchen kein TLF wir haben es nie als solches genutzt...
    Deswegen ist ja auch ein LF unser Wunsch...
    Jetzt verstanden was ich meine???
    Wir sind umzingelt von TLF's im 10Km Radius sind 2x 24/50 , 1x 20/40 und 2x 16/25


    und wieviel LFs stehen dann in 3, 5, 10 km?
    Kann es sein, dass Du ein Problem konstruierst, was gar keines ist...?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664639
    Datum29.01.2011 18:46128221 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtNee ist es nicht!
    Als Beispiel unser Kindergarten, wenn es da zum Brand kommt muss ich zwingend von 2 Seiten paralell ran sonst gibts Tote.


    Wieso das denn?
    Wer hat das genehmigt, wenn das wirklich so ist?
    Wie wollt Ihr denn da im Ernstfall wirklich Kinder mit 3 Jahren o.ä. da von 2 Seiten mit 2 - 3 PA-Trupps retten?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664640
    Datum29.01.2011 18:55128484 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppOder, so grausam das auch in den Ohren mancher Normverfechter klingen mag, einfach als beides. Es konnte/kann an vielen Standorten im Heimateinsatz als Angriffsträger (für die Freunde des Erstangriffes auch Erstangreifer) oder auch "Unterstützungs-LF" dienen, und im Rahmen der überörtlichen Einsätze dann eben mal als lieferndes/pendelndes TLF.

    Ich erspar mir alle Argumente und verweise auf zig Diskussionen im Vorfeld...

    Ansonsten rate ich immer wieder dazu, die ganzen Erstangriffs-TLF 16/25 mit zig Umbauten und Zusatzbeladungen bzw. die zu gern als TLF beschafften LF 20/?? einfach mal auf die Waage zu fahren...
    Zu den Fragen der Hilfeleistungs(tausch-)beladung bei den Gewichtsproblematiken (dem fehlenden Platz dafür) uvm brauchen wir uns dann auch nicht mehr weiter unterhalten.

    Du weißt ansonsten genau wie ich, welche heldenhaften Begründungen man für jedes beliebige Fahrzeugkonzept finden wird.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS664642
    Datum29.01.2011 19:10127916 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian WohlfahrtJa das mag sein aber der Bau steht nun mal so da und da aendern wir auch nix dran.

    Mir sind mind. zwei Kindergärten bekannt, die nachträglich (Flucht-)Rutschen bekommen haben.

    Grüße,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

    "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
    Thomas Morus

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664643
    Datum29.01.2011 19:19127981 x gelesen
    Geschrieben von Christian WohlfahrtJa das mag sein aber der Bau steht nun mal so da und da aendern wir auch nix dran. Es war auch nur ein Beispiel wir haben einige solcher Objekte...

    also entweder Du/Ihr habt ein etwas verschärftes Risikoempfinden, das jenseits dem üblichen ist, oder Euer VB hat massivst Probleme verursacht/verschlafen.

    1. ist leicht zu beheben, einfach auf dem Boden wieder ankommen.
    2. ist schwieriger und nur sehr teuer zu lösen, keinesfalls aber dauerhaft sinnvoll durch ein noch so großes HLF, sondern insbesondere zur Menschenrettung von Problemgruppen nur durch bauliche Maßnahmen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664644
    Datum29.01.2011 19:31128313 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinound das für "Einwohner: 2.025 (31. Dez. 2009)"? (Wenn das der richtige Ort in Wiki ist und die Zahlen stimmen)...

    Einsatzzahl 2010 für Nentershausen:
    http://www.feuerwehr-nentershausen.de/root/index.php?option=com_content&view=article&id=192&Itemid=114

    Wenn ich die Auflistung richtig sehe sind das von 61 in 2010
    28 Unwettereinsätze
    Der Anteil an Brandeinsätzen ist irgendwas zwischen 5 und 10.

    Wenn ich so auf die Schnelle durch die Vorjahre klicke ist der Eindruck, dass der Anteil schwerer VUs auf der BAB größer ist, als der von auch nur Zimmerbränden...

    Was wird dazu alles alarmiert? Gibts woanders einen RW der dazu kommt bzw kommen könnte?

    Wenn nein, ist die Frage nach dem 2. (H)LF statt RW sowieso obsolet, weil der RW das deutlich wichtigere Fahrzeug ist.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern664958
    Datum31.01.2011 09:58127963 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoAnsonsten rate ich immer wieder dazu, die ganzen Erstangriffs-TLF 16/25 mit zig Umbauten und Zusatzbeladungen bzw. die zu gern als TLF beschafften LF 20/?? einfach mal auf die Waage zu fahren...

    So Zeuch wird heut noch beschafft, aber gibt sicher auch hier tausend Gründe.


    Gruß
    CS





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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP664971
    Datum31.01.2011 11:41127757 x gelesen
    Hallo

    Das wir sehr TH lastig sind wegen der BAB (besonders LKW-Unfaelle) ist mir schon klar.
    Der nächste RW1 ist in Montabaur, aber der ist wie ich oben schon mal beschrieben hab eher mäßig ausgestattet oder geplündert und den VRW zu füttern, desweiteren verwenden wir Weber (wie außer MT alle in der VG und den angrenzenden VG´s) und MT fährt gemischt, d.h. LF16/12 mit Weber und RW (nur Hydraulikagregat ohen Spreizer/Schere) und VRW mit Hurst.
    Habe auch noch ein paar Nächte drüber geschlafen und das der RW wichtiger ist leuchtet mir eh ein, aber LF + Rw gibts nicht, also werden wir uns wohl mit RW + TLF 20/40 weil 16/24 Tr wird bei uns auch nicht mehr bezuschusst abfinden müssen.
    Vielleicht ist es gar nicht so schlecht und ich mach mir unnötig Gedanken.

    Man wird es sehn...

    Danke für alle Meinungen auch die die mir nicht so gefallen haben....


    Christian


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen664981
    Datum31.01.2011 13:09127802 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoAnsonsten rate ich immer wieder dazu, die ganzen Erstangriffs-TLF 16/25 mit zig Umbauten und Zusatzbeladungen (...) einfach mal auf die Waage zu fahren...

    ... war er: ca. 13.300 kg bei zGM 13.500 kg samt 1:8, TH-VU, Schiebleiter, Haspel (ist aber auch ein 14 Jahre alter 1124AF ...) ... weil so ein wenig Plan was wir tun haben wir auch ;-)
    ... und ja: wir wissen wir auch, dass da in heutiger Konstellation ein HLF 16 / HLF 20 angebrachter wäre ... das Auto ist aber nunmal jetzt und noch weitere ca. 10 Jahre einfach da ...

    Gruß
    Gerhard


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW665020
    Datum31.01.2011 15:53127784 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard BayerHaspel (ist aber auch ein 14 Jahre alter 1124AF ...)

    das ist auch ein SEHR leichtes Fahrgestell, es gibt andere da siehts ganz anders aus (und Euch/Dir glaub ich auch, dass Ihr Euch Gedanken zur Gewichtsverteilung gemacht habt und das VORHER).


    Geschrieben von Gerhard Bayeras Auto ist aber nunmal jetzt und noch weitere ca. 10 Jahre einfach da ...

    hoffentlich weiß das Auto das auch.. ,-)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen665027
    Datum31.01.2011 16:55127960 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Gerhard Bayer"as Auto ist aber nunmal jetzt und noch weitere ca. 10 Jahre einfach da ..."

    hoffentlich weiß das Auto das auch.. ,-)


    ... bei dem Fzg.-Typ bin ich noch relativ optimistisch, dass das klappt. Ich werde es ihm aber gelegentlich noch mal sagen ;-)

    Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist auch ein SEHR leichtes Fahrgestell, es gibt andere da siehts ganz anders aus (und Euch/Dir glaub ich auch, dass Ihr Euch Gedanken zur Gewichtsverteilung gemacht habt und das VORHER).

    ... deshalb war er auch schon immer ein 13,5t Fahrgestell und nur anfänglich als 12 t zugelassen (was mit damaliger Besatzung/Beladung dann gerade so gepasst hat)

    Gruß
    Gerhard


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen665035
    Datum31.01.2011 18:04127798 x gelesen
    Geschrieben von Christian Schoreraber gibt sicher auch hier tausend Gründe.


    Einer reicht ja...

    Die Förderpolitik des Bundeslandes Hessen...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern665154
    Datum01.02.2011 15:46127899 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutEiner reicht ja...

    Die Förderpolitik des Bundeslandes Hessen...


    Klar, aber dann hackt nicht auf dem Kameraden aus Nentershausen rum, die haben die Problematik auch nur aufgrund der damaligen (Förder)politik des Landes Hessen.
    Ziemlich daneben stellenweise wie ich finde.

    Manchmal ist es schön in Bayern bei der Feuerwehr zu sein, fahrzeugpolitisch in jedem Fall.


    Viele Grüße
    Christian





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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen665159
    Datum01.02.2011 17:07127707 x gelesen
    Geschrieben von Christian SchorerKlar, aber dann hackt nicht auf dem Kameraden aus Nentershausen rum, die haben die Problematik auch nur aufgrund der damaligen (Förder)politik des Landes Hessen.

    Hoffentlich nicht...

    Ist nämlich RLP...

    Und die sind fahrzeugtechnisch noch ne Stufe wilder. und abgesehen vom StLF 20/25 (das jetzt lustigerweise nur noch als Ausnahmefall in den Förderrichtlinien steht) sieht es in Hessen so schlecht gar nicht aus...

    Nichts destotrotz halte ich das StLF (egal in welcher Größe) für mit das unnötigste Fahrzeug.
    Ich bin auch kein Freund des StLF 20/25. Wenn man sich mal die bisher ausgelieferten Fahrzeuge anschaut, dann sind das bis auf eine Ausnahme (Bad Arolsen) schlicht und ergreifend LF 20/16 ohne Haspel und Schiebleiter (und selbst die Haspel ist an mind. einem Fahrzeug!)


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen665160
    Datum01.02.2011 17:19127514 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutIch bin auch kein Freund des StLF 20/25. Wenn man sich mal die bisher ausgelieferten Fahrzeuge anschaut, dann sind das bis auf eine Ausnahme (Bad Arolsen) schlicht und ergreifend LF 20/16 ohne Haspel und Schiebleiter (und selbst die Haspel ist an mind. einem Fahrzeug!)


    Das sieht hier anders aus. So etwas sieht man hier häufiger
    http://www.feuerwehr-hanstedt.de/ueberuns/fahrzeuge/tankloeschfahrzeugtlf2030.html

    Gruß
    Ingo


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP665163
    Datum01.02.2011 17:47127806 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhut Ich bin auch kein Freund des StLF 20/25. Wenn man sich mal die bisher ausgelieferten Fahrzeuge anschaut, dann sind das bis auf eine Ausnahme (Bad Arolsen) schlicht und ergreifend LF 20/16 ohne Haspel und Schiebleiter (und selbst die Haspel ist an mind. einem Fahrzeug!)Also bist du auch kein Freunde des LF 20/16?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen665164
    Datum01.02.2011 18:03127624 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Ingo zum FeldeDas sieht hier anders aus. So etwas sieht man hier häufiger
    http://www.feuerwehr-hanstedt.de/ueberuns/fahrzeuge/tankloeschfahrzeugtlf2030.html


    wobei diese Fahrzeuge meistens eine TLF-Beladung und keine StLF-Beladung haben....

    Gruß
    Mathias


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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen665166
    Datum01.02.2011 18:10127546 x gelesen
    Geschrieben von Mathias Willewobei diese Fahrzeuge meistens eine TLF-Beladung und keine StLF-Beladung haben....


    Wir können uns auf TSF-W Beladung einigen oder wird dazu bei eurem etwas fehlen?

    Gruß
    Ingo


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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen665176
    Datum01.02.2011 19:11127501 x gelesen
    Hallo Ingo,

    Geschrieben von Ingo zum FeldeWir können uns auf TSF-W Beladung einigen oder wird dazu bei eurem etwas fehlen?

    Wir haben uns für die Beladung zur Brandbekämpfung schon an der hessischen Richtlinie orientiert plus Zusatzbeladung Waldbrand und Beleuchtung. Wobei ich jetzt auf die Schnelle aber auch keine großen Unterschiede in der Beladung von TSF-W, StLF10/6 und StLF20/25 feststellen konnte.

    Gruß
    Mathias


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP665179
    Datum01.02.2011 19:20127478 x gelesen
    Geschrieben von Mathias Wille Wobei ich jetzt auf die Schnelle aber auch keine großen Unterschiede in der Beladung von TSF-W, StLF10/6 und StLF20/25 feststellen konnte.Der Unterschied: Die einen dürfen Erstangreifer spielen, die anderen nicht ;-)


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen665185
    Datum01.02.2011 20:00127440 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppAlso bist du auch kein Freunde des LF 20/16?

    Des mind. 2400 l LF 20/16 ja...

    Das Lustige an der Sache ist eigentlich, dass das StLF 20/25 eine b illige Alternative zum LF 20/16 sein sollte. Das Thema war eigentlich mit der Auswertung der ersten Auschreibung gegessen. Komischerweise hatte urplötzlich ein Fahrzeug mit Gruppenkabine die Nase vorn.
    Wie schon geschrieben, gibt es meines Wissens nach im Moment genau 1 Fahrzeug in Hessen mit Staffelkabine, alle anderen Fahrzeuge haben Gruppenkabine...

    Mit dem Ziel des Kostenvorteils kann es dann soweit her nicht sein...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern665225
    Datum02.02.2011 09:53127476 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutIst nämlich RLP...

    Ja meinte ich, richtig gedacht, falsch geschrieben.


    Geschrieben von Christian FleschhutIch bin auch kein Freund des StLF 20/25. Wenn man sich mal die bisher ausgelieferten Fahrzeuge anschaut, dann sind das bis auf eine Ausnahme (Bad Arolsen) schlicht und ergreifend LF 20/16 ohne Haspel und Schiebleiter (und selbst die Haspel ist an mind. einem Fahrzeug!)

    Hammers scho. Wenns dann in 20 Jahren an den Ersatz geht wirst du dann halt auch virtuell gesteinigt und dich vermutlich wehren, wenns dann noch Internet gibt. ;-)


    Grüßle
    CS





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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg833001
    Datum22.08.2017 11:3614845 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael L.

    Nun ist diese FwVo überarbeitet worden und man so einiges ins Land geworfen das zumindest Diskussionswürdig ist.


    Wie stellt sich die Situation nach gut zehn Jahren jetzt in RLP zur Thematik dar ?
    ( Bin die letzten WE bei etlichen RLP-FFs gewesen und habe diverse kontroverse Meinungen u.a. im Zusammenhang mit der neuen Gebietsreform und Zusammenschluß von FF, dazu gehört ).


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP833017
    Datum22.08.2017 23:3714418 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Wie stellt sich die Situation nach gut zehn Jahren jetzt in RLP zur Thematik dar ?Die aktuelle Förderliste findest du hier. Was sich grob in dem Zeitraum getan hat, kann man eigentlich im Forum alles finden. Gleich geblieben ist, dass reine LF (10 oder 20) LEIDER nicht gefördert werden, LF-KatS nur für Landkreise. Anfangs waren HLF20 relativ streng nur ab B4 vorgesehen, die findet man inzwischen auch (gefühlt überwiegend) in B3-Gemeinden. Anfangs waren geförderte KdoW auch auf B4 beschränkt, die kann man heute überall beschaffen. Über den Quatsch, dass der RW1 (früher in jeder Gemeindewehr vorzuhalten) durch einen Kreis-RW und die örtlichen HLF10 ausreichend zu ersetzen wäre, läuft gerade ein paralleles Thema. Im letzten Jahr wurden die Förderungen für MTWs und MZF1 mal verdoppelt, damit man nach den Sommerunwettern zeigen konnte man tut was. Das haben einige Wehren genutzt, die zwischenzeitlich ältere Fahrzeuge durch neue, mit weniger möglicher Beladung/Zuladung versehene ersetzt haben, um alles, was auf einmal im Regal im Gerätehaus lag wieder fest auf einem Fahrzeug zu verlasten. Und was nahezu allen Fahrzeugtypen natürlich passiert ist, ist das weitere Wachstum, z.B. ELW1 und TSF von 3,5 auf 4to, MZF1 und KLF von 3,5 auf 4,75to (wobei das leichte KLF die frühere RLP-Spielerei war).
    Außerdem dürfen geförderte Vorführfahrzeuge heute die doppelte Kilometerleistung haben wie 2007.
    Eine wirklich strenge Umsetzung dieser Förderrichtlinie hätte ich 2007 noch gesehen, heute findet man aber auch in RLP zunehmend teilweise ziemlichen Wildwuchs, der trotzdem noch die Fördermittel für vergleichbare oder kleinere Fahrzeugtypen erhalten hat (z.B. Gruppen-TLF 4000 Nentershausen, war auch mal Forenthema).

    Geschrieben von Bernhard D. ( Bin die letzten WE bei etlichen RLP-FFs gewesen und habe diverse kontroverse Meinungen u.a. im Zusammenhang mit der neuen Gebietsreform und Zusammenschluß von FF, dazu gehört ).Was das eine mit dem anderen zu tun hat, würde mich mal interessieren. Wenn zwei Kommunen zu einer zusammengefasst werden, wird von der Fahrzeugausstattung der FW kaum was wegfallen. ELW1, MZF2 und HLF10 sind zwar als Mindestausstattung einer Kommune vorgesehen, fallen aber bei fusionierten Kommunen kaum 1x weg, da sie i.d.R. durch die Risikoklassen der einzelnen Standorte eh da sein müssen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg833060
    Datum24.08.2017 10:2613891 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    Die aktuelle Förderliste findest du hier.

    Interessant im Vergleich mit der VwV-Z-Feu Anlage BaWü, für diese ist aber für 2018 eine Neufassung vorgesehen, die Pauschal- und Festbetragförderung soll erhalten bleiben.

    Gleich geblieben ist, dass reine LF (10 oder 20) LEIDER nicht gefördert werden, LF-KatS nur für Landkreise

    Bezüglich Löschfahrzeuge, vielfach wurden /werden TSF, TLF 8/18, TLF 16/25, LF 8, LF 16, ältere LF 8/6 durch ein bis zwei MLF 8 -scheint sich in RLP einer gewissen Beliebtheit zu erfreuen ?!- ersetzt. Und am pfälzer Hardtrand mit ihren Mischgebieten Weinberge/Wald wurden/werden etliche TSF-W mit Allradantrieb beschafft.

    Anfangs waren geförderte KdoW auch auf B4 beschränkt, die kann man heute überall beschaffen.

    und werden dann " Florian yÜber den Quatsch, dass der RW1 (früher in jeder Gemeindewehr vorzuhalten) durch einen Kreis-RW und die örtlichen HLF10 ausreichend zu ersetzen wäre

    So weit ich das für den Pfälzer Landesteil überblicke wurden/werden viele HLF-10 als RW-1 Ersatz beschafft -oft stand zudem die Ersatzbeschaffung eines LKöschfahrzeuges an, die zusätzliche/weitere THL-Ausstattung wird auf ihrend welchen MZFen bzw. GW-L, GW-Dekon etc. mitgeführt und vielfach hört man, dass man die noch vorhandenen RWs bis zu ihren Zusammenbruch gefahren werden.

    Was das eine mit dem anderen zu tun hat, würde mich mal interessieren. Wenn zwei Kommunen zu einer zusammengefasst werden, wird von der Fahrzeugausstattung der FW kaum was wegfallen.

    was du da als unbedarfter Zuhörer z.B. bei " Tag der offenen Türen " von FW-Angehörigen alles zu hören bekommts: Jetzt müssen wir eine DLK/ELW/MZF/TLF abgeben oder beschaffen, die anderen kriegen jetzt aber...., wir wollen/brauchen, abber...., usw.
    Allerdings ist auch zu hören, dass dieaktuellen Zusammenschlüße zu größeren Verbandsgemeinden von den FW-Angehörigen meist positiv aufgenommen wird.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg833062
    Datum24.08.2017 10:5913864 x gelesen
    Guten Tag

    da kam was abhanden:

    Geschrieben von Bernhard D.

    und werden dann " Florian y

    xz 17 " genannt.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP833068
    Datum24.08.2017 13:1713756 x gelesen
    Das ist dann wenigstens ehrlich, ein 17 ist nach unserem aktuellen Umsetzenoderauchnicht-Rufnamenkonzept ein reiner PKW "ohne besondere taktische Beladung".

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP833070
    Datum24.08.2017 13:3513682 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Bezüglich Löschfahrzeuge, vielfach wurden /werden TSF, TLF 8/18, TLF 16/25, LF 8, LF 16, ältere LF 8/6 durch ein bis zwei MLF 8 -scheint sich in RLP einer gewissen Beliebtheit zu erfreuen ?!- Beliebtheit ist es weniger, aber bei den Fördervorgaben im reinen LF-Bereich bleibt eben nur wenig übrig.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP833078
    Datum24.08.2017 15:1713715 x gelesen
    Oder ein sonstige 4-rädriges Gefährt. Z.b. ein QUAD. ;-)

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP833091
    Datum25.08.2017 07:1613368 x gelesen
    Geschrieben von ---Sebastian Krupp, Grafschaft--- (z.B. Gruppen-TLF 4000 Nentershausen, war auch mal Forenthema).

    Hallo

    Schön das du dich an unser TLF erinnerst, aber es wurden für das Fahrzeug keine Fördermittelgefunden! Das TLF wurde komplett ohne Zuschuss durch die VG beschafft!

    Christian

    Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg833095
    Datum25.08.2017 10:4413419 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Christian W.

    Das TLF wurde komplett ohne Zuschuss durch die VG beschafft!

    Kommen zwar jetzt weg von RLP, aber die Beschaffung von H/LF ohne Landeszuschuß ist auch in BaWü -zumindest bei weniger armen Kommunen- zunehmend zu beobachten. Eine Nachbargemeinde beschaffte 2015 ein LF 20, eine andere Nachbargemeinde beschafft demnächst ein HLF 20 und unsere Gemeinde hat jetzt ein LF 20, jeweils ohne Landeszuschüße, ausgeschrieben.
    Einige ärmere Gemeinden im Ländle warten da halt jahrelang auf einen Landeszuschuß und müssen leider immer öfters mit älteren und oftmals reperaturanfälligen FW-Fahrzeugen ausrücken. Wobei die Feuerwehren im Rhein-Neckar-Kreis relativ gut mit neueren FW-Fahrzeugen ausgestattet sind; wir jammern meist auf hohen Niveau ;-)))


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP833096
    Datum25.08.2017 11:0013512 x gelesen
    Wobei das Beschaffen von Fahrzeugen ohne Landeszuschuss für die ärmeren Gemeinden auch Vorteile bringt: So rücken diese in der Warte-/Bearbeitungsliste weiter nach vorn und können schneller mit Zuteilung rechnen

    Dies ist meine Meinung.

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