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ThemaUmgang mit der Motorsäge - Ausbildungsvoraussetzung?11 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorAchi8m K8., Geroda / Bayern440349
Datum15.11.2007 23:397564 x gelesen
Hallo zusammen,

da ich immer wieder widersprüchliche Aussagen bezüglich der Ausbildungsvoraussetzungen für den Umgang mit der Motorsäge bekomme, wende ich mich jetzt einfach mal an Euch. Folgende Fragen hätte ich:

- Wer darf in Bayern den Lehrgang durchführen?
- Wie hoch sind die Kosten, bzw. entstehen welche für den Lehrgang?
- Nach meinem Kenntnisstand sind nur die Module 1 und 2 im Lehrgang enthalten-d.h. das
Beseitigen von Windbruch ist uns als Feuerwehr eigentlich nicht gestattet (Haftungsfrage)?

Für Eure Antworten im voraus schon mal vielen Dank.

MkG, Achim Kohlhepp


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AutorTobi8as 8N., Wurzen / Sachsen440384
Datum16.11.2007 10:126212 x gelesen
Hallo,

hier das ganze für Sachsen.

-Kreisausbildung auf Landkreisebene, damit Kreisausbilder der F.. Ebenso gilt die Ausbildung für entsprechende Module beim Forst auch für die F..
-Kosten beim Forst:ca. 300-400?,bin mir aber nicht sicher
-enthalten Module 1,2,3, Modul 5 wird speziell für F. in extra Lehrgang behandelt
-Modul 4, Windwurf ist nicht enthalten. ist auch selten hoheitliche Aufgabe der F.
aber bei Gefahr im Verzug ist wiederum laut sächs. Brandschutzgesetz alles möglich

ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
mfg Tobias


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern440410
Datum16.11.2007 12:106181 x gelesen
Hallo Tobias

Geschrieben von Tobias NeuberWindwurf ist nicht enthalten. ist auch selten hoheitliche Aufgabe der F.

Warum, nach gängiger Rechtsmeinung (zumindest wenn man den Roten Hefte glauben darf), dann gehört das Freischneiden und Räumen überörtlicher Straßen (sprich zumindest Bundesstraßen und BAB) durchaus zu den hoheitlichen Aufgaben der FW, zumindest dann, wenn das durch den Straßenbaulastträger nicht in angemessener Zeit auszuführen ist.

Und das ist zumindest bei uns nicht so selten.

mkg

WErner


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg440542
Datum16.11.2007 20:576074 x gelesen
Geschrieben von werner neudecker
Warum, nach gängiger Rechtsmeinung (zumindest wenn man den Roten Hefte glauben darf), dann gehört das Freischneiden und Räumen überörtlicher Straßen (sprich zumindest Bundesstraßen und BAB) durchaus zu den hoheitlichen Aufgaben der FW, zumindest dann, wenn das durch den Straßenbaulastträger nicht in angemessener Zeit auszuführen ist.

Hallo!
Wenn ich so zurückdenke, was ich bei Feuerwehrs schon so alles gesehen habe sollte man das Einschränken, bevor sich beim nächsten Sturm die Kamikaze-Piloten mit ihren Fichtenmopeds wieder zuschlagen:

- Großflächiger Windwurf mit unter Spannung stehendem Holz darf niemand schneiden, der nur den Crashkurs Motorsäge belegt hat!
- Punktuelles arbeiten bei großflächigem Windwurf ist böse! Sprich: Links und rechts Wald, Feuerwehrs schneidet sich da eine Schneise (Straße) durch ist zu unterlassen!
- Eigentlich GMV, aber auch schon gesehen: Solange es stürmt gehen wir nicht in den Wald!
- in der Regel kann man durch gute Einsatzvorplanung vermeiden, dass Feuerwehrs großflächigen Windwurf abarbeiten muss. Wir führen i.d.R. weder die richtige Ausrüstung (Handwerkzeuge, Winde, Polterschild, Rückegerät...) mit, noch haben wir die geeignete Ausbildung um so etwas schnell & effektiv durchzuführen! Da guck ich mir doch im Vorfeld lieber nach einem forstwirtschaftlichen Betrieb, Maschinenring etc. - die machen sowas beruflich und arbeiten deshalb i.d.R. sicherer und effektiver als wir.

Gruß, MaWe


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AutorTobi8as 8N., Wurzen / Sachsen440599
Datum17.11.2007 08:466035 x gelesen
hallo
@ markus, da schliesse ich mich ganz deiner Meinung an.
@ werner, Strassen kann man auch sperren (Polizei). Wir sind in der -Feuer-wehr. Das ganze freiwillig. Also übernehmt nicht alles was Kommune oder Land "abzuwälzen" hat.
mfg Tobias


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AutorVolk8er 8H., Lage / NRW 440601
Datum17.11.2007 09:026020 x gelesen
Geschrieben von ---Markus Weber --- Sprich: Links und rechts Wald, Feuerwehrs schneidet sich da eine Schneise (Straße) durch ist zu unterlassen!



Warum ?


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AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg440604
Datum17.11.2007 09:246005 x gelesen
Weil es in einer solchen Mikado-Situation für Laien ( und das sind wir Feuerwehrs in der Regel - auch mit Motorsägenlehrgang ) viel zu gefährlich ist.
Die richtigen Profis ( Forstarbeiter ) sägen in einer solchen Situation übrigens nicht, die Rücken, arbeiten mit Seilwinden und kommen wenn möglich gleich mit dem Vollernter an.

Ich hab einen Lehrgang "Sägen von Holz unter Spannung" besucht und hinterher ging es mir wie den meisten meiner Kameraden: Es wird eher weniger gesägt als vorher. Dafür dürfen Seilwinde und Greifzug jetzt öfter ran.
Der Landkreis Heidenheim ( überhaupt die Region Ostalb ) war von Lothar und besonders von Wibke stark betroffen, aber Sturmschäden größeren Umfangs im Wald hat ( zumindest bei uns ) nur die Forstbehörde bearbeitet.
Wir wurden nur bei Bäumen innerorts ( einzelne Bäume über Straße und auf Fahrzeugen tätig ).
Um wirklichen Windbruch sicher aufzuarbeiten, braucht man jahrelange Erfahrung.


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AutorVolk8er 8H., Lage / NRW 440606
Datum17.11.2007 09:426157 x gelesen
Geschrieben von ---Markus Weber--- Punktuelles arbeiten bei großflächigem Windwurf ist böse! Sprich: Links und rechts Wald, Feuerwehrs schneidet sich da eine Schneise (Straße) durch ist zu unterlassen!


Ich präzisiere nochmal meine Nachfrage : Was spricht dagegen zunächst nur die Straße freizuschneiden ? (natürlich durch entspr. ausgebildete Kräfte)


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern440610
Datum17.11.2007 09:566018 x gelesen
Moin,

das ist saugefährlich. Wieso sollte der Baum, der noch steht es sich nicht plötzlich anders überlegen und auch noch umfallen?
Stehen da nur einzelne Bäume kann man u.U. noch beobachten, Sobald da aber mehr als nur eine handvoll Bäume steht ist es Kamikaze.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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AutorMark8us 8K., Straßgiech / Bayern440639
Datum17.11.2007 13:446069 x gelesen
Wir bei uns in der Wehr haben auch nen Motorsägenlehrgang besucht, aber an wirklich starken Sturmbruch würde ich mich auch nicht herantrauen. Der Ausbilder hat uns Videos gezeigt von Bäumen die unter Spannung stehen und wenn man da falsch sägt, möchte ich nicht am falschen Ende stehen


www.feuerwehr-strassgiech.de

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie bei ebay versteigern.

Wie immer, alles IMHO.

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern440643
Datum17.11.2007 13:595967 x gelesen
Servus,

die Frage war:
Geschrieben von ---Achim Kohlhepp---
- Wer darf in Bayern den Lehrgang durchführen?
- Wie hoch sind die Kosten, bzw. entstehen welche für den Lehrgang?
- Nach meinem Kenntnisstand sind nur die Module 1 und 2 im Lehrgang enthalten-d.h. das
Beseitigen von Windbruch ist uns als Feuerwehr eigentlich nicht gestattet (Haftungsfrage)?


Wer hat also bei euch den Lehrgang zu welchen Kosten abgehalten?
Bin nämlich auch dran interessiert ;-)


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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