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ThemaEhrenamtl. Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr & Arbeitslosigkeit12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg440396
Datum16.11.2007 11:447368 x gelesen
Ehrenamtlicher Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr schließt Arbeitslosigkeit nicht aus

Ein Bereitschaftsdienst als ehrenamtliches Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr steht der Annahme von Arbeitslosigkeit nicht entgegen, wenn sich der Versicherte in seiner Privatwohnung, nicht in einer Einrichtung der Feuerwache auf- und bereithält.

Das Landesssozialgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem einem Versicherten die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigert worden war. Der in Neuwied lebende Kläger war im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst der Stadt tätig und wohnte in einer von ihm gemieteten Wohnung neben der Feuerwache. Diese Wohnung war aus­schließlich für Feuerwehrleute vorgesehen und mit der Wache über eine Klingel verbunden. Etwa jeden dritten Tag wurde der Kläger zu Bereitschaftsdiensten von 16,30 Uhr bis 7,30 Uhr herangezogen. In dieser Zeit musste er in der Wohnung erreichbar sein. Außerdem nahm der Kläger rund 11 Stunden pro Woche an Feuerwehreinsätzen, Übungen und Schulungen teil. Er erhielt hierfür eine Aufwandsentschädigung von ca. 550 Euro pro Monat. Die Arbeitsagentur lehnte es ab, Arbeitslosengeld zu zahlen, weil der Kläger eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche ausübe. [...]

vollständiger Artikel auf Kostenlose Urteile


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg440420
Datum16.11.2007 12:305801 x gelesen
Hallo,

und das versteht man dann unter "Förderung des Ehrenamtes", na Klasse

Gott sei Dank hat das Verwaltungsgerichtrichtig entschieden!


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen ....

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


ICQ 494000336

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AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.440436
Datum16.11.2007 14:015844 x gelesen
Da möcht ich auch wohnen.
Geld für Bereitschaft...Boa.

550 Euro im Monat!


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AutorDan 8B., Grünwald b.München / Bayern440439
Datum16.11.2007 14:065929 x gelesen
Das gibts in einigen Städten die eigentlich eine gewisse Anzahl an Hauptamtlichen Kräften bräuchten, diese sichern sich dadurch die Einsatzbereitschaft zu bestimmten Tageszeiten,und fahren unterm Strich billiger als wie wenn Sie auf HA setzen würden.


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AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.440449
Datum16.11.2007 14:235793 x gelesen
Weiß ich, war auch mehr mit Ironie gemeint.
Aber 550 Euro für Bereitschaftsdienst und ein paar Übungen, junge, junge, dass da die Agentur mault, kann ich verstehen.
Da ist dann aber auch wieder die "Ehrenamtlichkeit" dieser Dienste einer Stadt, die "eigentlich hautpamtliche Kräfte bräuchte" ernsthaft zu hinterfragen und in diesem Fall muss ich ihr dann sogar recht geben.
Dies ist auch nicht als Neid zu betrachten, nur die Verhältnismäßigkeit gegenüber kleineren Wehren sehe ich da massiv gefährdet...


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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW440626
Datum17.11.2007 11:395817 x gelesen
Unglaublich, dass sich jede Behörde meint, ihr eigenes Recht schaffen zu können.

Zum Einen handelt es sich bei den 550? nicht um Arbeitsentgelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung. Wenn die Gemeide es sich leisten kann, 500? für Bereitschaftszeuten zu zahlen, dann ist das eben so.

Zum Anderen ist doch wohl völlig klar, dass eine Bereitschaftszeit im Umfange wie vorliegend in keinem Gegensatz zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses steht.


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440638
Datum17.11.2007 13:125837 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleWenn die Gemeide es sich leisten kann, 500? für Bereitschaftszeuten zu zahlen, dann ist das eben so.Würde es hier nicht um Feuerwehr-, sondern um den Rettungsdienstbereich gehen, hätte schon längst jemand geklagt, dass diese hier praktizierte "Ehrenamtlichkeit" mögliche Arbeitsplätze verhindert...

Geschrieben von Joachim ThieleZum Anderen ist doch wohl völlig klar, dass eine Bereitschaftszeit im Umfange wie vorliegend in keinem Gegensatz zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses steht.Es gibt viele Arbeitsstellen, wo man zeitlich mit diesen Bereitschaftszeiten in Konflikt käme.

Link zur Wehr


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW440650
Datum17.11.2007 14:265858 x gelesen
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Würde es hier nicht um Feuerwehr-, sondern um den Rettungsdienstbereich gehen, hätte schon längst jemand geklagt, dass diese hier praktizierte "Ehrenamtlichkeit" mögliche Arbeitsplätze verhindert.

Das mag sein, ich denke aber nicht, dass derjenige mit der Klage erfolg hätte.


Geschrieben von ---Sebastian krupp--- s gibt viele Arbeitsstellen, wo man zeitlich mit diesen Bereitschaftszeiten in Konflikt käme.

Es geht aber nicht um "viele" Arbeitsstellen, sondern nur um den vorliegenden Fall. Offensichtlich kamen die Arbeitszeiten mit den Arbeitszeiten die man üblicherweise im erlernten Beruf des Klägers hat, nicht in Konflikt. Des Weiteren ist im ganz überwiegendenden Teil der Bevölkerung die übliche Arbeitszeit NICHT zwischen 16:30 und 7:00. Auch wenn es da natülich Berufe gibt wo dies der Fall wäre, Feuerwehr, RD, Schichtarbeiter (Selbstständige und Freiberuflicher sind nicht zu berücksichtigen). Aber das sind nicht die Regelfälle und offensichtlich gehörte der Kläger auch nicht zu einer der genannten Gruppen.

Meiner Ansicht nach war die Entscheidung vorhersagbar...


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW440651
Datum17.11.2007 14:305807 x gelesen
Im übrigen ergiebt sich eine Stundenentschädigung von 2,84?!!

Der Kläger hat 11St. Einsatz/Übung/Schulung geleistet und zusätzlich etwa 150St Bereitschaftszeit.


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440657
Datum17.11.2007 14:485790 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleDas mag sein, ich denke aber nicht, dass derjenige mit der Klage erfolg hätte. Ich meinte keine gerichtliche Klage, sondern Klage im Sinne von "Motzerei" ;-)
Geschrieben von Joachim ThieleOffensichtlich kamen die Arbeitszeiten mit den Arbeitszeiten die man üblicherweise im erlernten Beruf des Klägers hat, nicht in Konflikt. Woraus schließt du das (oder weist du's)?
Geschrieben von Joachim Thieleist im ganz überwiegendenden Teil der Bevölkerung die übliche Arbeitszeit NICHT zwischen 16:30 und 7:00. Nicht dazwischen, aber in den Randbereich gibt es doch einige Überschneidungen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 444085
Datum02.12.2007 13:125867 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleZum Einen handelt es sich bei den 550? nicht um Arbeitsentgelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung

Obacht.

Das fängt mit der Frage an ob man jederzeit seine Wohnung verlassen kann, wer mich dazu anwiesen etc... vgl Diskussionen um Rettungsdienst im Saarland..

Zum anderen muss ich auch nachweisen das ich einen Aufwand von 550? habe. Sonst wird es auch eng. Ansonsten kann es nicht sein das jemand Leistungen erhält obwohler mindestens z.T. selber für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann

Ich habe damals die Feuerwehr beim AA auf dem Bogen angekreuzt, die Dame fragte mich wie lange und ich sie auf welchen Schnitt sie das wolle. Ich sagte dann das die 15h / Woche im Jahr nicht erreicht werden und dann wars gut


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446622
Datum12.12.2007 20:095797 x gelesen
Zum Einen handelt es sich eindeutig um eine Aufwandsentschädigung und nicht um ein Arbeitsentgelt, völlig unabhängig davon ob man seine Wohnung verlassen kann oder auch nicht - das ist irrelevant! Vergleiche mit dem Rettungsdienst hinken.

Zum Anderen muss in keiner Weise nachgewiesen werden, ob derjenige auch Kosten in Höhe der Aufwandsentschädigung hatte - eine pauschale Abgeltung für Angehlrige der FF durch die Gemeinde ist zulässig - auch ohne Nachweis in concreto (soweit dadurch der FA nicht gegenüber einer spitzen Abrechung benachteiligt wird.)


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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