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Thema | Gemeinde Arbeiter | 26 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Ploß8 R.8, München / Bayern | 440511 | |||
Datum | 16.11.2007 18:46 | 9839 x gelesen | |||
Hallo, kann die Stadt/Gemeinde von einem Arbeiter der sich normalerweise um Kläranlage, Strauchschnitt oder Winterdienst zu kümmern hat verlangen zur Gemeindefeuerwehr zu gehen. Müssten dann Abendliche Übungen bzw. Einsätze als Überstunden abgegolten werden. Hier interessiert mich vorallem wie es Arbeitsrechtlich aussieht. Gibts bei Neueinstellungen bzw. Bestehenden Arbeitsverhältnissen Unterschiede. Vielen Dank im Voraus | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 440513 | |||
Datum | 16.11.2007 18:48 | 8378 x gelesen | |||
die meisten Gemeinde schreiben in die Stellenausschreibung dass eine Mitgliedschaft in der FF vorausgesetzt wird zur Einstellung. Wieso sollten Einsätze und Übungen als Überstunden abgegolten werden? | |||||
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Autor | Seib8old8 U.8, Pfronstetten / Baden-Württemberg | 440515 | |||
Datum | 16.11.2007 18:49 | 8134 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, das würde mich auch interessieren! Grüsse | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 440518 | |||
Datum | 16.11.2007 18:58 | 8214 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Dan Braun Wieso sollten Einsätze und Übungen als Überstunden abgegolten werden? Weil der Arbeitgeber nicht vorschreiben kann, wie man seine Freizeit zu verbringen hat. Wenn der Kollege acht Stunden gearbeitet hat, dann hat er Feierabend. Wenn danach noch eine Feuerwehrübung ist, dann gibt es zwei Möglichkeiten: a) er geht da einfach nicht hin b) der Arbeitgeber verlangt, dass er da hingeht. Dann hat der Arbeitgeber das auch zu bezahlen oder in Form von Freizeit auszugleichen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 440519 | |||
Datum | 16.11.2007 19:01 | 8309 x gelesen | |||
Geschrieben von Dan Braundie meisten Gemeinde schreiben in die Stellenausschreibung dass eine Mitgliedschaft in der FF vorausgesetzt wird zur Einstellung. Könnte das nicht Probleme bringen? Soo freiwillig sehe ich das Ganze ja nicht! Wenn mein AG möchte, dass ich zusätzlich im Schützenverein mitarbeite, würde ich das erst einmal in meine Stundenabrechnung mit einfließen lassen. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 440520 | |||
Datum | 16.11.2007 19:03 | 8171 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDann hat der Arbeitgeber das auch zu bezahlen oder in Form von Freizeit auszugleichen. Würde ich auch so sehen. Aber was ist, wenn die Tätigkeit bei einer FF Voraussetzung war, und der Arbeiter aufgrund seines nichterscheinens bei Übungen "aus dem aktiven Dienst entlassen wird"? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 440521 | |||
Datum | 16.11.2007 19:05 | 8203 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Häfnerwürde ich das erst einmal in meine Stundenabrechnung mit einfließen lassen. Wenn er es zur Einstellungsbedingung macht, fliest in die Stundenabrechnung IMO gar nichts ein. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Beselich / Hessen | 440523 | |||
Datum | 16.11.2007 19:07 | 8335 x gelesen | |||
In einigen Gemeinden und Städten in unserem Landkreis steht bei den Stellenausschreibungen für Bauhofmitarbeiter unter anderem der Passus: Eine aktive Mitarbeit in der Einsatzabteilung der FF ist erwünscht. oder so ähnlich. Wie immer nur meine eigene Meinung! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 440524 | |||
Datum | 16.11.2007 19:07 | 8582 x gelesen | |||
Geschrieben von Dan Braundie meisten Gemeinde schreiben in die Stellenausschreibung dass eine Mitgliedschaft in der FF vorausgesetzt wird zur Einstellung. Hallo Dan, bis vor 17 Jahren war die Bereitschaft, Dienst in unserer FF zu leisten, Pflicht für die Mitarbeiter des Bauhofs. Diese Bauhofmitarbeiter sind auch heute noch dabei. Nachdem 1990 ein anderer BGM gewählt wurde, änderte sich das radikal. Lt. Aussage des BGM kann er die Ausschreibung angeblich so nicht formulieren, dass neue Mitarbeiter im Bauhof zum Dienst in der FF verpflichtet werden. Außerdem müßten dann die Übungsstunden, die nach Feierabend geleistet werden, vergütet werden. Nach massiver Intervention unserer Feuerwehrführung wurden dann per Dienstanweisung einige Mitarbeiter des Bauhofs zum Dienst in unserer FF während der Arbeitszeit "verpflichtet". Enthalten in der Dienstanweisung ist aber keinerlei Verpflichtung, an Übungen teilzunehmen. Viel hilft uns das dann auch nicht, denn diese Kameraden sind zwar in Ortsfeuerwehren und haben einige Erfahrung im Brandeinsatz. Aber bei Einsätzen zur THL kann man sie eigentlich nur zum Absichern oder Absperren der Einsatzstelle verwenden. Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert) Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 440525 | |||
Datum | 16.11.2007 19:12 | 8272 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAber bei Einsätzen zur THL kann man sie eigentlich nur zum Absichern oder Absperren der Einsatzstelle verwenden. Oder als "2er MA" einsetzen? Führerschein müssen sie am Bauhof ja haben, und wenn sie in einer Ortswehr Dienst tun, sollten sie das doch auf die Reihe bekommen . Sicher, wenn "bessere" greifbar sind, brauch ich sie ja nicht als MA einsetzen, aber wenn zu wenig da sind? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 440529 | |||
Datum | 16.11.2007 19:24 | 8247 x gelesen | |||
Bei Neueinstellungen kann man die aktive Verpflichtung zur FF zur Einstellungsvoraussetzung machen. Bei unserem Bauhof bei mehreren Beschäftigten der Fall (sie bilden im Grunde eine "eigene" Nachrückeeinheit, siehe Link in meiner Signatur => "Einheit Bauhof"). Im Arbeitsverhältnis selber ist dies per Nebenabrede vereinbart. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen kann die Kommune jedoch keinen Zwang anwenden. Am Rande darf man sicher auch mal erwähnen, dass eine solche Konstellation nicht nur der Kommune, sondern auch dem Arbeitnehmer von Vorteil sein kann: FF-Zugehörigkeit kann Sozialauswahl bei Kündigung beeinflussen Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Ploß8 R.8, München / Bayern | 440539 | |||
Datum | 16.11.2007 20:37 | 8226 x gelesen | |||
Hallo, vielen Dank für euchere Antworten, mein Abschließender Eindurck dazu ist daß die Gemeinde Ihren Arbeitern zwar vorschreiben kann was die in der Arbeitszeit und den Überstunden machen, aber !!! a. Könnte die Kommune z.B. monatlich 8 unbezahlte Überstunden im Arbeitsvertrag festlegen die dann bei der FFW abgearbeitet würden b. bei uns in Bayern gibts im FW Gesetz einen Passus zur Pflichtfeuerwehr, warum sollte man einen "unwilligen" Gemeindearbeit nicht zum Dienst am Schlauch verpflichten? | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 440545 | |||
Datum | 16.11.2007 21:03 | 8203 x gelesen | |||
Geschrieben von Ploß Robertb. bei uns in Bayern gibts im FW Gesetz einen Passus zur Pflichtfeuerwehr, Kann es überall in D geben, hat mit diesem Thema aber nichts zu tun! Geschrieben von Ploß Robert warum sollte man einen "unwilligen" Gemeindearbeit nicht zum Dienst am Schlauch verpflichten? Weil man es nicht kann. Besteht das Arbeitsverhältnis bereits, kann der Arbeitgeber nicht vorschreiben was der Arbeitnehmer in der Freizeit macht. Wird man bei einer Neueinstellung bevorzugt weil man aktiv in der FF ist, so macht man es dann ja freiwillig. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 440546 | |||
Datum | 16.11.2007 21:06 | 8219 x gelesen | |||
Geschrieben von Ploß Robertbei uns in Bayern gibts im FW Gesetz einen Passus zur Pflichtfeuerwehr, warum sollte man einen "unwilligen" Gemeindearbeit nicht zum Dienst am Schlauch verpflichten?Dann muss man die gesamte Wehr in eine Pflichtfeuerwehr umwandeln... Diese Rechtsgrundlage passt so nicht. Geschrieben von Ploß Robert Könnte die Kommune z.B. monatlich 8 unbezahlte Überstunden im Arbeitsvertrag festlegen die dann bei der FFW abgearbeitet würdenIm Arbeitsvertrag legt niemand einseitig etwas fest. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 440581 | |||
Datum | 17.11.2007 00:49 | 8351 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian HiefIn einigen Gemeinden und Städten in unserem Landkreis steht bei den Stellenausschreibungen für Bauhofmitarbeiter unter anderem der Passus: Hallo, auch hier der gleiche "Trend" wie bei den Aufforderungen zur Pflichtfeuerwehr. Warum wird die aktive Mitarbeit in der FF nur von den Bauhofmitarbeitern gewünscht und nicht vom Bürgermeister und sonstigen Rathausmitarbeitern, die dazu noch ihren Arbeitsplatz im Ortsteil haben? Nicht zu vergessen die für alle Bürger ersichtliche """Vorbildfunktion"""! Über Ehrenamt reden und Ehrenamt praktizieren sind zweierlei Dinge...... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 440633 | |||
Datum | 17.11.2007 12:36 | 8179 x gelesen | |||
Hallo Christof, diese Idee habe ich auch schon mit Kameraden diskutiert. Dabei komme ich immer recht schnell zu der Feststellung, dass der MA nicht nur 'Fahrer' ist, sondern auch eine Funktion in der taktischen Einheit auszufüllen hat. Wenn der Gemeinde-Mitarbeiter an den Ausbildungsdiensten teilnimmt und auch bei der Sache dabei ist, kein Problem. Nur wenn nicht, dann wird 's eng in der Hose... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 440637 | |||
Datum | 17.11.2007 13:05 | 8251 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferund sonstigen Rathausmitarbeitern, die dazu noch ihren Arbeitsplatz im Ortsteil haben? Dazu hab ich hier schonmal was geschrieben. Dazu kommt noch, das längst nicht jede Stelle im Rathaus ohne Probleme mal kurzfristig unbesetzt bleiben kann, weil der Mitarbeiter zum Einsatz ist. Da sehen dann die Bürger auch keine Vorbildfunktion mehr, sondern tendieren zur Ablehnung der Verwaltung, wo dann im Kneipengespräch schnell "nie jemand erreichbar ist". Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 440655 | |||
Datum | 17.11.2007 14:35 | 8335 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffersonstigen Rathausmitarbeitern Mein Arbeitgeber (große kreisangehörige Stadt in Norden von RLP) ist in Person des OB auf mich zugekommen und hat gefragt, ob ich nicht tagsüber mit der Feuerwehr meines Arbeitgebers ausrücken will, da ich ja ausgebildeter Feuerwehrmann wäre. Daraufhin habe ich mich mit der Wehrführung zusammengesetzt und bin jetzt seit gut einem Jahr Mitglied in zwei Feuerwehren. Einsätze währende der Arbeitszeit sind Arbeitszeit, Übungdienste, sonstige Tätigkeiten und alle anderen Einsätze sind mein "Privatvergnügen". Allerdings profitieren beide Seiten von dieser Tätigkeit. Da ich keinen Publikumsverkehr habe ist meine Abwesenheit auch nicht so tragisch. Publikumsintensive Bereiche bedürfen da evtl. einer Regelung. Allerdings sind im Moment in der Verwaltung auch nur zwei Feuerwehrangehörige tätig, der zweite Kamerad ist noch Azubi. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 440704 | |||
Datum | 17.11.2007 19:02 | 8289 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDazu kommt noch, das längst nicht jede Stelle im Rathaus ohne Probleme mal kurzfristig unbesetzt bleiben kann, weil der Mitarbeiter zum Einsatz ist. Da sehen dann die Bürger auch keine Vorbildfunktion mehr, sondern tendieren zur Ablehnung der Verwaltung, wo dann im Kneipengespräch schnell "nie jemand erreichbar ist". Hallo, klar kann man nicht in jeder Funktion wegrennen. Nur, wo ist der Unterschied, ob im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft bei Feuerwehreinsätzen die Arbeit für unser Gemeinwohl ruht? Bei der Privatfirma meckern die Kunden oder Kollegen genau wie im Rathaus. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 440710 | |||
Datum | 17.11.2007 19:17 | 8166 x gelesen | |||
Deshalb hab ich, gerade heutzutage, auch für jeden Arbeitgeber Verständnis, der eine einsatzbedingte Abwesenheit seiner Mitarbeiter ablehnt. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Domi8nik8 B.8, Heidelberg / Baden-Würrtemberg | 440739 | |||
Datum | 17.11.2007 21:32 | 8278 x gelesen | |||
Hallo! ich bin der Meinung, dass eine Gemeinde ihre Arbeiter nicht zwingen kann, zur FF zu gehn. Was eine Gemeinde aber machen kann, ist in die ausschreibung reinzuschreiben, dass Leute bevorzugt werden, die bereit sind, der FF beizutreten. In der heutigen Zeit macht das doch Sinn, da immer weinger Leute (v.a. in kleinen Orten) am Wohnort arbeiten oder tagsüber einfach weg können. Außerdem sollte es auch im Interesse des Betreffenden liegen, denn es könnte auch er mal tagsüber die hilfe der FF brauchen... und wenn dann keiner kommt, ist das Geschrei groß! Das geschriebene gibt erst mal meine persönliche Meinung wieder. Es sei jedem Freigestellt, sich ihr anzuschließen oder sich seine eigene zu bilden! Ich bin mir sicher, dass meine Meinung nicht unbedingt DIE einzig richtige MEINUNG sein muss... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 440745 | |||
Datum | 17.11.2007 21:56 | 8288 x gelesen | |||
Geschrieben von Dominik Bachmannch bin der Meinung, dass eine Gemeinde ihre Arbeiter nicht zwingen kann, zur FF zu gehn. Es geht sogar realtiv einfach. Die Stelle wird schlicht zu einem gewisen prozentsatz der Tätigkeit als Feuerwehrstelle ausgeschrieben. Incl. Voraussetzungen wie G26.3, erforderliche Ausbildung vorhanden oder bereit diese zu machen,... Das schlägt sich dann zwar im Haushalt bei den Personalkosten im Bereich Feuerwehr nieder, aber nur als Rechnungsgröße da der/ die Mitarbeiter ja ohnehin für andere Tätigkeiten eingestellt werden sollen. Dann kann ich von jedem dieser MA verlangen, daß er an den Diensten entsprechend teilnimmt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 440793 | |||
Datum | 18.11.2007 13:13 | 8187 x gelesen | |||
Gerade dann stellt sich aber die Frage, wie man Übungen, Einsätze, Dienste ausserhalb der Regelarbeitszeit werten muss. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 440851 | |||
Datum | 18.11.2007 17:40 | 8238 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppGerade dann stellt sich aber die Frage, wie man Übungen, Einsätze, Dienste ausserhalb der Regelarbeitszeit werten muss. Wenn es genügend Leute sind, dann können die wie eine WF ihre Üungen auch in der Arbeitszeit machen. Andernfalls wird die wöchentliche Arbeitszeit so gelegt, daß eben die 2h für die wöchentliche Übung abends über bleibt. Dann fallen maximal die Kosten für den Dienst zu ungünstigen Zeiten an. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 440890 | |||
Datum | 18.11.2007 19:22 | 8245 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDann fallen maximal die Kosten für den Dienst zu ungünstigen Zeiten an.Oder man zählt die Einsatzzeiten zum Arbeitzeitkonto, ähnlich der Zeiten z.B. im Winterdienst. Möglichkeiten gibt es da mehrere, nur sollten die vorher klar abgestimmt sein. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 441120 | |||
Datum | 19.11.2007 17:36 | 8196 x gelesen | |||
Ja , denke ich genau so. Ich hatte das Problem auch in unseren beiden Gemeinden bei den Bürgermeistern angesprochen.Wenn Neueinstellungen dann doch bitte solche Bewerber bevorzugen usw. Die meinten das ginge nicht so ohne weiteres besonders auf Blick des Antidiskr.-Gesetz was uns von Seiten EU aufgezwängt wurde,könnte es da einige Probleme geben wenn es da ganz harte klagewillige Bewerber auf diese Stellen gebe. MkG Lars | |||||
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