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| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441243 | |||
| Datum | 20.11.2007 07:53 | 170608 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit unserer Führung: unser Chef plant, von allen Kameraden ein Papier unterschreiben zu lassen, mit dem wir alle bei Fahrten zum Gerätehaus oder auch direkt zur Einsatzstelle mit dem Privat-PKW pauschal auf jegliche Sonderrechte verzichten. Ich will ja auch nicht sinnlos durch die Stadt rasen, aber wenn man z.B. nachts bei wenig Verkehr mit überhöhter Geschwindigkeit zu einem schweren VU oder einem Wohnhausbrand mit Menschenleben in Gefahr unterwegs ist und dabei geblitzt wird, will er, dass wir die Konsequenzen (Strafe, Lappen weg) komplett alleine tragen. Und darauf habe ich eigentlich keine Lust. Wer das nicht unterschreibt, soll aber auch keine Einsätze mehr mitfahren dürfen?! Wie ist denn Eure meinung dazu? Danke schonmal, Euer Tom | |||||
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| Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 441244 | |||
| Datum | 20.11.2007 07:59 | 169294 x gelesen | |||
| Hi, mir ist eine Minute Ausrückverzögerung lieber als eine zweite Einsatzstelle und gleichzeitig fehlendes Personal. Tomy | |||||
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| Autor | Thor8ste8n E8., bei Nbg. / Bayern | 441245 | |||
| Datum | 20.11.2007 08:00 | 169310 x gelesen | |||
| Hallo Tom, ohne jetzt die möglichen rechtlichen hintergründe dazu zu kennen, halte ich dieses Vorgehen für falsch! Denn m.E. entzieht sich die die Fw einer Verantwortung, die der Träger der Fw (also die Gemeinde oder Stadt) einfach zu übernehmen hat. Sonderrechte gemäß §35 sind ja nicht an ein Fahrzeug, sondern an den Fahrer gebunden, sprich, Du kannst rein rechtlich auch mit Deinem Privat-PKW Sonderrechte in Anspruch nehmen, sofern durch den Einsatz geboten. Und das hat ja auch nichts mit Blaulicht oder Martinshorn zu tun, denn das sind ja nur die Wegerechte i.S. von §38 - und die sind an ein Fahrzeug gebunden. Das heißt also, zu schnell zu fahren ist eigentlich genauso okay wie bei rot über die Ampel, ohne den Querverkehr zum Anhalten zu nötigen, denn das wäre ja wieder Wegerecht. Und wie auch mit dem Einsatzfahrzeug selbst ist das alles kein Freibrief zum Hirn ausschalten, ganz klar... Aber dieses Risiko mit einem Papier einfach auf den einzelnen Feuerwehrkameraden abzuwälzen, finde ich aus Sicht der Führung nicht gut. Denn ich finde, wir riskieren bei unserem Hobby schon genug, da muss nicht auch noch die juristische Last auf unserem Rücken ausgetragen werden. So long, Thorsten 2b | !2b | |||||
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| Autor | Quil8itz8sch8 D.8, Pouch / Sachsen-Anhalt | 441246 | |||
| Datum | 20.11.2007 08:01 | 169528 x gelesen | |||
| Hallo! So in etwa das gleiche Problem kommt gerade bei uns auf. Der Wehrleiter und sein Stellvertreter waren gerade bei einer Schulung auf der es um das Thema Sonderrechte ging. Sie kamen mit dem ergebnis wieder, dass mit dem Privat-PKW keine Sonderrechte gelten. Ich bin da andere Meinung, denn zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dürfen Sonderrechte in Anspruch genommen werden und meines Erachtens beginnt die hoheitliche Aufgabe mit dem Auslösen des Melders bzw. der Sirene und nicht erst mit der Ausfahrt des Löschfahrzeuges. Auch haben sie dort gesagt bekommen, dass nicht zwingend jeder Alarm mit Sondersignalen zu fahren ist. Beispiel bei einer Alamrüberprüfung soll man darauf verzichten, dann macht für mich aber die Alarmübeprüfung keinen Sinn mehr! Das ist aber alles eben nur meine Betrachtungsweise und daher gibt es bei uns eben immer wieder Diskussionen! Ich wäre sehr dankbar (und Tom bestimmt auch), wenn man das vielleicht belegen könnte. Hat jemand ne Idee wo so etwas geschrieben steht!? Danke! | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441247 | |||
| Datum | 20.11.2007 08:11 | 169667 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten Engelmannohne jetzt die möglichen rechtlichen hintergründe dazu zu kennen,Das glaub ich dir direkt ;-) Geschrieben von Thorsten Engelmann Aber dieses Risiko mit einem Papier einfach auf den einzelnen Feuerwehrkameraden abzuwälzen, finde ich aus Sicht der Führung nicht gut. Denn ich finde, wir riskieren bei unserem Hobby schon genug, da muss nicht auch noch die juristische Last auf unserem Rücken ausgetragen werden.Das ist Quatsch, weil die juristische Last eh auf dem Fahrer liegt. Wer meint, seine Führungskräfte hätten irgendetwas damit zu tun, wenn er einen Unfall baut, ist auf dem Holzweg. Auszug aus dem §35 StVO SonderrechteDie Führung kann den Kameraden durchaus schriftlich mitteilen, dass es für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Wehr nicht dringend geboten ist. Das hat letztlich auf die Haftbarkeit des Fahrers keinen Einfluss, nur wird im Falle des (Un)Falles der Staatsanwalt daraus hübsche Argumente ziehen können. Im Gegenzug weht den Führungskräften dann ein noch strengerer Wind ins Gesicht, wenn mal ein Einsatz so verläuft, dass hinterher die Staatsanwaltschaft untersucht, ob man nicht schneller hätte sein können. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 441248 | |||
| Datum | 20.11.2007 08:24 | 169624 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Krausunser Chef plant, von allen Kameraden ein Papier unterschreiben zu lassen, mit dem wir alle bei Fahrten zum Gerätehaus oder auch direkt zur Einsatzstelle mit dem Privat-PKW pauschal auf jegliche Sonderrechte verzichten. Gab es dazu einen konkreten Anlass? Beschwerde eines Bürgers, Unfall, hat´s geblitzt, ...? Geschrieben von Tom Kraus Ich will ja auch nicht sinnlos durch die Stadt rasen, aber wenn man z.B. nachts bei wenig Verkehr mit überhöhter Geschwindigkeit zu einem schweren VU oder einem Wohnhausbrand mit Menschenleben in Gefahr unterwegs ist und dabei geblitzt wird, will er, dass wir die Konsequenzen (Strafe, Lappen weg) komplett alleine tragen. Die Konsequenzen wird man auch vorher alleine tragen müssen. Das einzige was vielleicht noch hilft, ist die Bereitstellung des rechtlichen Beistandes durch die Kommune. Aber schlußendlich entscheidet ein Richter, die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle über das Strafmaß. Denn auf der anderen Seite kann die Wehrführung auch kein "befreiendes" Schreiben verfassen. Sprich Sonderrechte zugelassen. Geschrieben von Tom Kraus Und darauf habe ich eigentlich keine Lust. Wer das nicht unterschreibt, soll aber auch keine Einsätze mehr mitfahren dürfen?! Hat halt den Charakter einer Dienstanweisung. Das Problem bei solchen Dingen ist, ein kleiner prozentualer Anteil baut Mist und alle dürfen es ausbaden. Ich kann durchasu verstehen, dass sich die Wehrfürhung mit solchen Maßnahmen absichert. Dann kommt hinterher kein "Ich hab´von nüscht gewußt". Geschrieben von Tom Kraus Wie ist denn Eure meinung dazu? Grundsätzlich empfehle ich meinen Kameraden immer so zu fahren, dass man den Führerschein behält. Denn auch nach einem schweren VU oder Gebäudebrand mit Personenrettung muss ich wieder Geld verdienen. Mit drei Monaten Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit sieht es da schlechter aus. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441252 | |||
| Datum | 20.11.2007 08:47 | 169519 x gelesen | |||
| Hallo Christian, danke für Deine Meinung. Was ich aber nicht verstehe: hab ich nun Sonderrechte oder kann die Wehrführung die einfach "absprechen"?? Weil in der STVO werden andere Kriterien zur Inanspruchnahme der Sonderrehcte genannt und nichts davon, dass mein Kommandant dem auch zugestimmt haben muss. Und ein bisschen frage ich mich dann schon, warum ich dann überhaupt noch mit SoSi fahren soll.... Der Einsatz beginnt (zumindest in Bayern) mit der Alarmierung. Dann kämpf ich mich ne Viertelstunde mit dem Privat-PKW durch den Berufsverkehr (bin dann eh schon über der Hilfeleistungsfrist), um dann aber mit Blauhorn das letzte Stückchen von der Wache zur E-Stelle zu fahren. Möglichst schnell, natürlich, um noch rechtzeitig helfen zu können... Das finde ich absurd. Bin gespannt, was mein Chef dann dazu sagt, wenn ich ohne SoSi ganz vorschriftsmäßig (als Maschinist bin ich ja auch persönlich haftbar) mein TLF mit 31 km/h durch die Tempo 30 - Zone zur E-Stelle rollen lasse....weils zeitlich ja eh schon wurscht ist... Mit leichter Verwunderung... Tom | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441254 | |||
| Datum | 20.11.2007 08:54 | 169364 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Krausoder kann die Wehrführung die einfach "absprechen"??Die Wehrführung spricht nicht irgendwelche Rechtslagen ab. Das kann sie ja gar nicht. Aber sie kann zum Ausdruck bringen, dass sie die Tatbestandsvoraussetzung für nicht gegeben ansieht. Das hat letztlich erst dann Folgen, wenn der Rechtsapparat mal ins Rollen kommt. Geschrieben von Tom Kraus Dann kämpf ich mich ne Viertelstunde mit dem Privat-PKW durch den BerufsverkehrWas sollen dir da Sonderrechte großartig helfen? Geschrieben von Tom Kraus Und ein bisschen frage ich mich dann schon, warum ich dann überhaupt noch mit SoSi fahren soll....Weil die Wehrführung diese Dienstanweisung nur auf §35 und Privat-PKW formuliert, nicht auf kommunale, mit Sondersignalanlagen ausgestattete Eisnatzfahrzeug. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441256 | |||
| Datum | 20.11.2007 08:56 | 169465 x gelesen | |||
| Hallo Sebastian, dass ich als Fahrer natürlich selber verantwortlich bin, ist mir schon klar. Aber der Standpunkt der Führung macht für mich schon einen Unterschied. Wenn ich z.B. geblitzt werde und mein Chef mir danach bestätigt, dass ich bei einem Einsatz war, bei dem höchste Eile usw. geboten war, hat das für eine evtl. Abwendung der Strafe eine andere Gewichtung, als wenn er zur Polizei sagt: "ich hab dem extra verboten, schneller zu fahren, der soll ruhig zahlen." Ein bisschen mehr Rückendeckung würde ich mir da schon wünschen. So long, Tom | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 441257 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:01 | 169480 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Krausunser Chef plant, von allen Kameraden ein Papier unterschreiben zu lassen, mit dem wir alle bei Fahrten zum Gerätehaus oder auch direkt zur Einsatzstelle mit dem Privat-PKW pauschal auf jegliche Sonderrechte verzichten. ? Er kann m.E. im Zuge seines Weisungsrechts schlicht anweisen, dass Mitglieder seiner Einheit sich IMMER an die StVZO zu halten haben. Das kann er ggf. nutzen, bei Abweichungen disziplinarisch zu ahnden. Geschrieben von Tom Kraus will er, dass wir die Konsequenzen (Strafe, Lappen weg) komplett alleine tragen. das tut jeder Fahrer gerade in dem Bereich sowieso! Geschrieben von Tom Kraus Wer das nicht unterschreibt, soll aber auch keine Einsätze mehr mitfahren dürfen?! Seine Disziplinarhoheit gibt das m.E. her (kommt faktisch einem befristeten Bedenkzeitausschluß gleich)... Die Frage: Warum macht er das? Gabs entsprechende "Vorfälle"? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441258 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:01 | 169494 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWas sollen dir da Sonderrechte großartig helfen? Das war eigentlich nur ein Beispiel, mit dem ich den Widerspruch zwischen der Dauer der Fahrten mit meinem PKW und dem Einsatzfahrzeug zum Ausdruck bringen wollte. Ich selber hab z.B. einen sehr langen Anfahrtsweg zum Fw-Haus, der über Landstraßen mit 50er Beschränkung führt, Da könnten mir SOnderrechte (schneller fahren dürfen) durchaus einiges sparen. Geschrieben von Sebastian Krupp Weil die Wehrführung diese Dienstanweisung nur auf §35 und Privat-PKW formuliert, nicht auf kommunale, mit Sondersignalanlagen ausgestattete Eisnatzfahrzeug. Das habe ich schon verstanden. Erklärt die Absurdität irgendwie trotzdem nicht. Wenn ich schon so lange mit meinem Privat-PKW unterwegs war, warum sollte ich dann mit dem Einsatzfahrzeug eigentlich überhaupt noch irgendwas riskieren und mit SoSi fahren? Ob ich 20 oder 22 Minuten zur Einsatzstelle brauche, ist ja nach Meinung vieler sowieso egal. Und ob ich "die paar Minuten" mit dem Privat-PKW verbrauche oder mit dem Einsatzfahrzeug ist m.E. egal. | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441259 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:01 | 169214 x gelesen | |||
Geschrieben von Quilitzsch DanielSie kamen mit dem ergebnis wieder, dass mit dem Privat-PKW keine Sonderrechte gelten. Diese Aussage ist Quatsch. Wenn die Bedingungen des §35 StVO erfüllt sind, hat man auch im Privat-PKW Sonderrechte. Ich denke dabei übrigens weniger daran, dass man mit überhöhter Geschwindigkeit zum GH rast, sondern vielmehr an so banale Sachen, wie im Halteverbot zu parken, wenn am GH die Parkplätze belegt sind. Geschrieben von Quilitzsch Daniel Auch haben sie dort gesagt bekommen, dass nicht zwingend jeder Alarm mit Sondersignalen zu fahren ist. Das ist durchaus richtig. Lies dir mal §38 StVO durch und du wirst sehen, dass das Wegerecht an ganz exakte Vorgaben gebunden ist. Sind diese nicht erfüllt, darfst du auch kein Wegerecht einfordern. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 441260 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:03 | 169502 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Tom Kraus Was ich aber nicht verstehe: hab ich nun Sonderrechte oder kann die Wehrführung die einfach "absprechen"?? Das wollte ich eben auch schon ansprechen. Meiner Meinung nach hat die Führung da gar keinen Einfluss drauf. Auf der anderen Seite weiß ich aber auch nicht warum sich jeder so an diese Geschichte klammert. Wenn ich auf der Anfahrt zum GH einen Unfall verursache nützen mir auch die Sonderrechte wenig. Was ich allerdings für wichtig halte sind die "kleinen" Sonderrechte die bei der Geschwindigkeitsdebatte regelmäßig untergehen. Sei da - Parken im Halteverbot vor dem GH - Anschnallpflicht (für diejenigen die meinen das kostet zu viel Zeit) - fahren entgegen einer Einbahnstraße Gruß, Sebastian | |||||
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| Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 441261 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:07 | 169304 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Kraushab ich nun Sonderrechte oder kann die Wehrführung die einfach "absprechen"?? Unabhängig davon, ob einen die "formal" zustehenden Sonderrechte im Privat-Pkw nach vorne bringen, kann kein Wehrleiter (in einem Bundesland das Pro-Sonderrechte für Privat-Pkw ist) dies per Dienstanweisung "verbieten." Ansonsten dürfte es land-auf-land-ab wie so oft sein, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn jemand nachts, innerorts auf der gut beleuchteten, ausgebauten, einsehbaren, Fußgänger- und Pkw-losen Bundesstraße 100 km/h fährt und würde erwischt, bringen ihm auch die Sonderrechte nichts. Und das Beispiel ist -wenn man ehrlich ist- mit Sicherheit auch kein Einzelfall in Feuerwehr-D. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441262 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:08 | 169180 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian BöntgenWenn ich auf der Anfahrt zum GH einen Unfall verursache nützen mir auch die Sonderrechte wenig. Richtig, denn dann hast du definitiv gegen Absatz 8 des §35 verstoßen. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441263 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:09 | 169584 x gelesen | |||
| Dass er das darf, glaube ich schon auch. Ich finds nur einfach von der menschlichen Seite her schlecht, schließlich sind wir alle "nur" Hobby-Feuerwehrler. Vorfälle gab es bisher keine, die einzigen Unfälle sind bisher mit Einsatzfahrzeugen passiert. Mit Sonderrechten. Und SoSi... | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 441264 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:10 | 169566 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Böntgen- Parken im Halteverbot vor dem GH da wird man im entsprechende gekennzeichneten Bereich hoffentlich die eigene Gemeinde bzw. die Kollegen der Polizei nur dann aufschreiben, wenn man so doof parkt, dass das wieder einen Grund hat, oder? Geschrieben von Sebastian Böntgen - Anschnallpflicht (für diejenigen die meinen das kostet zu viel Zeit) Letztens kursierte ein Bild von einem etwas "kopf- bzw. gesichtslosen" Helden, der das auch gedacht hat... Geschrieben von Sebastian Böntgen - fahren entgegen einer Einbahnstraße au ja, dann am besten noch 10 km/h zu schnell und dann biegt jemand in die Straße ein und rechnet nicht damit, dass da einer kommt... (Das Fahren gegen eine Einbahnstr. dürfte so ziemlich das Gefährlichste sein, was man mit "Sonderrechten" im Privat-PKW machen kann, ohne gleich völlig ausgerastet fahren zu müssen...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441265 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:13 | 169365 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KellerUnabhängig davon, ob einen die "formal" zustehenden Sonderrechte im Privat-Pkw nach vorne bringen, kann kein Wehrleiter (in einem Bundesland das Pro-Sonderrechte für Privat-Pkw ist) dies per Dienstanweisung "verbieten." Sehe ich ja auch so... Geschrieben von Sven Keller Wenn jemand nachts, innerorts auf der gut beleuchteten, ausgebauten, einsehbaren, Fußgänger- und Pkw-losen Bundesstraße 100 km/h fährt und würde erwischt, bringen ihm auch die Sonderrechte nichts. Das ist natürlich kein Einzelfall. Aber warum bringen mir die Sonderrechte dabei nichts? Wenn Du das so pauschal weißt, bringen mir aber auch die Sonderrechte auf so einer Straße mit einem Einsatzfahrzeug nichts... Und das glaube ich nun definitiv nicht. | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441266 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:13 | 169489 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KellerUnabhängig davon, ob einen die "formal" zustehenden Sonderrechte im Privat-Pkw nach vorne bringen, kann kein Wehrleiter (in einem Bundesland das Pro-Sonderrechte für Privat-Pkw ist) dies per Dienstanweisung "verbieten." Die StVO gilt bundesweit, also gibt es keine Pro- und Contra-Länder. Zudem glaube ich nicht, dass der kleine Wehrleiter mit seiner Dienstanweisung Bundesrecht kippen kann. Er kann (und muss) lediglich dann eingreifen, wenn die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch hirnlose Kameraden nicht mehr mit Absatz 8 des §35 StVO in Einklang steht. Kommt in der Praxis leider allzu oft vor. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441267 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:15 | 169200 x gelesen | |||
| Für manche ist es eine Frage der Rückendeckung, für andere einfach Schutz vor sich selbst... Ganz ehrlich: Bei der Fahrweise einiger mir bekannter FM könnte ich durchaus auch ohne den §35STVO mit all seinen Auslegungen leben. Er ist nunmal eine Rechtsnorm, die sehr viel Interpretationsspielraum zulässt, sowohl vor einem Unfall, als auch danach. Hier mal ein Fall, wo die Führung den Einsatzkräften die Sonderrechte auf diese Weise (offenbar) abgesprochen hat. Die Diskussion danach ging tlw. in die selbe Richtung wie die Fragestellung hier. Interessant wäre mal, wie dieser Fall ausging, und inwiefern diese "Dienstanweisung" (wenn es sie denn gab) in das Ergebnis eingeflossen ist. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441269 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:17 | 169326 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausErklärt die Absurdität irgendwie trotzdem nicht.Da geb ich dir auch vollkommen recht. Mit dieser Absurdität haut sich die Führung letztlich wieder ihre eigene Argumentation auseinander. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441270 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:18 | 169366 x gelesen | |||
| Das sehe ich ja alles auch so. Und ich sage auch keinesfalls, dass ich nicht angeschnallt mit 80 km/h nachts in eine dicht befahrene EInbahnstraße fahren will, die noch dazu in eine Fußgängerzone mündet - um mal alles Schlimme zusammenzupacken... Ich finds einfach nur schlecht, dass sich unsere Führung von allem, was da passieren könnte, "freikaufen" will. Und wenn ich nicht angeschnallt fahren will, macht es für mich schon einen Unterschied, ob ich nach einem evtl. Unfall nur tot von meinen Kameraden rausgeschnitten werden muss, oder auch wenn nichts passiert ist, eine Anzeig von der Polizei wegen Gurtpflicht bekomme! btw: ich fahre auf jeder Alarmfahrt angeschnallt! Blöd nur, dass unsere alten, aber hochheiligen Einsatzfahrzeuge mit ihren §§35 und 38 keine Gurte haben... | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441271 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:18 | 169298 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoStVZOIch denke, du meinst ohne "Z"? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441272 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:20 | 169426 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidZudem glaube ich nicht, dass der kleine Wehrleiter mit seiner Dienstanweisung Bundesrecht kippen kann.Kann er natürlich nicht, und macht er auch nicht. Er beeinflusst (möglicherweise) nur die spätere Rechtsauslegung in der Weise, dass er die Tatbestandsvoraussetzung als nicht vorliegend definiert. Damit steht er in keinem Konflikt zur Rechtsnorm. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441273 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:23 | 169136 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausIch finds einfach nur schlecht, dass sich unsere Führung von allem, was da passieren könnte, "freikaufen" will.Die Führung hat mit oder ohne eine solche Dienstanweisung/Aussage mit dem, "was passieren könnte", nichts zu tun. Geschrieben von Tom Kraus Blöd nur, dass unsere alten, aber hochheiligen Einsatzfahrzeuge mit ihren §§35 und 38 keine Gurte haben...Das diese Fahrzeuge keine Gurte haben, hat mit den genannten Paragraphen nichts zu tun. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441274 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:28 | 169386 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppEr beeinflusst (möglicherweise) nur die spätere Rechtsauslegung in der Weise, dass er die Tatbestandsvoraussetzung als nicht vorliegend definiert. Ich gehe mal davon aus, dass du mit "Tatbestandsvoraussetzung" das "dringend geboten" meinst, denn an der hoheitlichen Aufgabe lässt sich sicherlich nicht rütteln. IMO lehnt ein Wehrleiter sich da sehr weit aus dem Fenster, wenn er dies im Voraus pauschal für alle Einsätze verneint. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 441276 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:34 | 169414 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausWas ich aber nicht verstehe: hab ich nun Sonderrechte oder kann die Wehrführung die einfach "absprechen"?? Nein kann sich grundsätzlich nicht. Sie kann aber darauf hinweisen, dass sie diese nicht als gegeben ansieht. Und es geht auch nicht um das Gros der Feuerwehrleute die zügig aber nicht riskant zum Feuerwehrhaus fahren. Sondern um die wenigen die riskant fahren. Aber ich kann nicht dem einen sagen fahr wie immer und dem anderen das er sich gefälligst streng an die StVO halten soll. Geschrieben von Tom Kraus Weil in der STVO werden andere Kriterien zur Inanspruchnahme der Sonderrehcte genannt und nichts davon, dass mein Kommandant dem auch zugestimmt haben muss. Nö, weil die auch nicht für Feuerwehr gemacht wurden. Sonderrechte darf auch Oma Meyer in Anspruch nehmen. Geschrieben von Tom Kraus Der Einsatz beginnt (zumindest in Bayern) mit der Alarmierung. Dann kämpf ich mich ne Viertelstunde mit dem Privat-PKW durch den Berufsverkehr (bin dann eh schon über der Hilfeleistungsfrist), um dann aber mit Blauhorn das letzte Stückchen von der Wache zur E-Stelle zu fahren. Jetzt meinen 15 Mann unter voller Ausschöpfung der Sonderrechte zum Feuerwehrhaus fahren zu müssen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer erkennen es aber nicht. Wie will man sich denn da auf der normalen rechts vor links Kreuzung verhalten, wenn zwei FA dort einfahren? Der Linke meint er hat Sonderrechte, der Kamerad rechts meint er hat die auch und sowieso Vorfahrt. Bums. Oder man regelt die Vorfahrt nach Dienstjahren und -rang. ;-) Und irgendwo entsteht ja in der Nähe der Wache auch noch der Sanduhr-Effekt- Alle müssen da durch die eine Strasse. Vielleicht von zwei Seiten. Und Einsatzfahrzeuge fahren dann auch schon ab.Oder RTW, Polizei kommen. Da kann ich mit meinem Privat-PKW noch so tolle Sonderrechte haben - es wird irgendwann schief gehen. Wenn dann dummerweise ein RTW "abgeschossen" wird, dürfte das ziemlich übel sein. Geschrieben von Tom Kraus Bin gespannt, was mein Chef dann dazu sagt, wenn ich ohne SoSi ganz vorschriftsmäßig (als Maschinist bin ich ja auch persönlich haftbar) mein TLF mit 31 km/h durch die Tempo 30 - Zone zur E-Stelle rollen lasse....weils zeitlich ja eh schon wurscht ist... Dann bräuchtest Du gar nicht mehr losfahren. Irgendwann geht jedes Feuer aus. Das sind in meinen Augen Totschlagargumente. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 441277 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:35 | 169115 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Sebastian Böntgen Bei uns etwas weit hergeholt, gebe ich zu. Aber ganz sachlich gesehen steht man zuerst mal ggf. im Halteverbot. Wobei ich mir vorstellen könnte das so etwas in größeren Städten mit Ihren Horden von Politessen event. schonmal vorkommt. Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Sebastian Böntgen Es sollte natürlich ironisch gemeint sein. Das man immer Zeit hat sich anzuschnallen steht außer Frage. Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Sebastian Böntgen Natürlich sollte es sich nicht so dramatisch wie von dir geschildert abspielen. Ich wollte nur darauf hinweisen das es möglich ist und je nach Wohnsituation, Übersichtlichkeit der Straße und Kurven Sinn machen kann. Gruß, Sebastian | |||||
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| Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 441278 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:35 | 169384 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Tom Kraus Und ein bisschen frage ich mich dann schon, warum ich dann überhaupt noch mit SoSi fahren soll.... 2 Fragen die mich interessieren.. 1.) Wie viele Km mußt du denn anfahren und auf wievielen könnte man theoretisch etwas schneller fahren z.B. Bundesstr. a.Orts ? 2.) Hast du einen Dachaufsetzer? Grüße Sven Mit freundlichen Grüßen Sven | |||||
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| Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 441279 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:36 | 169352 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausDas ist natürlich kein Einzelfall. Aber warum bringen mir die Sonderrechte dabei nichts? Wenn Du das so pauschal weißt, bringen mir aber auch die Sonderrechte auf so einer Straße mit einem Einsatzfahrzeug nichts... Und das glaube ich nun definitiv nicht. Weil du in dem von mir genannten Beispiel keinen finden wirst, der eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 50km/h, mit einem Fahrzeug das Sonderrechte nicht einmal kenntlich machen kann aufgrund dieser dann einstellt. Deshalb würde ich an einer 20m langen Baustelle(nampel) ohne Gegenverkehr auch keinen Streifenwagen überholen :-) MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441280 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:38 | 169361 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidIch gehe mal davon aus, dass du mit "Tatbestandsvoraussetzung" das "dringend geboten" meinst,Korrekt. Geschrieben von Peter Schmid IMO lehnt ein Wehrleiter sich da sehr weit aus dem Fenster, wenn er dies im Voraus pauschal für alle Einsätze verneint.Letztenendes ist der schwarze Peter, den sich ein Wehrleiter damit selbst aufsetzt, größer als der, den er seiner Mannschaft gibt. Umso interessanter, dass es immer mal wieder Führungskräfte gibt, die das tun. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 441281 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:38 | 169087 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausIch finds nur einfach von der menschlichen Seite her schlecht, schließlich sind wir alle "nur" Hobby-Feuerwehrler. Das musst Du aber bitte mal erläutern... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441283 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:42 | 169209 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannSie kann aber darauf hinweisen, dass sie diese nicht als gegeben ansieht Im Vorhinein pauschal für alle anfallenden Einsätze der nächsten Jahre? Mutig mutig... Geschrieben von Christian Bergmann Das sind in meinen Augen Totschlagargumente. Der selbe Feuerwehrmann, den Du vorher ermahnen müsstest, nicht so zu rasen, darf Sekunden später aber ins TLF oder - noch schlimmer?? - in den ELW umsteigen und dann mit SoSi losrasen?? Dann müsste ich doch solchen Kandidaten generell ein Fahrverbot erteilen und nicht irgendwelche fragwürdigen Dienstverordnungen gegen alle Kameraden aussprechen!? Geschrieben von Christian Bergmann Nö, weil die auch nicht für Feuerwehr gemacht wurden Naja, ein bisschen sind wir da ja schon erwähnt: (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441284 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:44 | 169368 x gelesen | |||
Sven Kellermit einem Fahrzeug das Sonderrechte nicht einmal kenntlich machen kann Sonderrechte kann kein Fahrzeug dieser Welt kenntlich machen... §35 und §38 müssen wir dabei schon auseinanderhalten, ich verlange von meinem Chef nicht, dass er mir eine SoSi für den Privat-PKW eintragen lässt! | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441285 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:44 | 169321 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppLetztenendes ist der schwarze Peter, den sich ein Wehrleiter damit selbst aufsetzt, größer als der, den er seiner Mannschaft gibt. Genau so sehe ich das auch. Dieser Schuss könnte durchaus mal nach hinten los gehen. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 441286 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:45 | 169003 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Quilitzsch Daniel Ich bin da andere Meinung, denn zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dürfen Sonderrechte in Anspruch genommen werden Das ist schlichtweg falsch! Mensch Leute, warum lest ihr euch nicht erstmal die Vorschriften durch, über die ihr euch hinwegsetzen wollt? § 35 (1) StVO lautet: Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.(Hervorhebung durch mich) Das heißt, dass das alleinige Vorliegen einer hoheitlichen Aufgabe gerade NICHT ausreicht, um Sonderrechte in Abspruch zu nehmen! MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441287 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:47 | 169060 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven NiclasWie viele Km mußt du denn anfahren und auf wievielen könnte man theoretisch etwas schneller fahren z.B. Bundesstr. a.Orts ? Ich fahre ca. 9 km an, davon etwa 6 km Bundesstraße außerorts, die auf 50 km/h begrenzt ist, aber baulich durchaus höhere Geschwindigkeiten zulässt. Geschrieben von Sven Niclas Hast du einen Dachaufsetzer? Auch wenn es dazu unterschiedliche Meinungen gibt (manche sehen das Aufsetzen eines solchen ja bereits als Vorbereitung einer geplanten Straftat an): ja, ich habe einen und setze den auch auf mein Dach. | |||||
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| Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 441291 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:56 | 169284 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausSonderrechte kann kein Fahrzeug dieser Welt kenntlich machen... Ich meinte damit nicht das Wegerecht, sondern das du als FM(SB) mit Sonderrechten (Inanspruchnahme) für nichts und niemanden erkennbar bist. Ein großes rotes Auto mit eineschaltetem Blaulicht (ohne Horn) würde der Mann an der Laserpistole sicherlich durchwinken!? MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 441292 | |||
| Datum | 20.11.2007 10:02 | 169390 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KellerIch meinte damit nicht das Wegerecht, sondern das du als FM(SB) mit Sonderrechten (Inanspruchnahme) für nichts und niemanden erkennbar bist. Eben. Das ist bei Sonderrechten, wenn sie angemessen in Anspruch genommen werden, gar nicht nötig. Geschrieben von Sven Keller
Klar. Im Zweifelsfall wird er den Feuerwehrmann, der ihm was von Einsatz erzählt nach kurzer Zeit weiterfahren lassen. (natürlich nicht, ohne mindestens das Kennzeichen zu notieren und über die Leitstelle nachfragen zu lassen.) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 441293 | |||
| Datum | 20.11.2007 10:03 | 169278 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausIm Vorhinein pauschal für alle anfallenden Einsätze der nächsten Jahre? Mutig mutig... Für die Fälle, die Sonderrechte einfach nur als Freifahrtschein für´s Rasen nehmen finde ich es eher konsequent. Ich halte mich grundsätzlich nicht für so wichtig, dass ich Sonderrechte benötige um zum Feuerwehrhaus zu gelangen. Ich bin ersetzbar. Und selbst wenn ich die hätte, ist der Zeitvorteil so gering, dass Risiko aber wesentlich höher. Und bevor mein Auto mit Schildchen oder so einer albernen Blinkkapsel auf dem Dach bestücke, komme ich lieber 30 Sekunden später. Ich kann wahrscheinlich mehr Zeit sparen, in dem ich mir vorher Gedanken über einen Einsatz mache. Klamotten (Autsochlüssel) am selben Ort, PKW in "Fluchtrichtung" parken, über Abläufe Gedanken machen. In meinen Augen spart man damit mehr Zeit, als hektisch mit 10 km/h schneller zum Feuerwehrhaus zu fahren. Geschrieben von Tom Kraus Der selbe Feuerwehrmann, den Du vorher ermahnen müsstest, nicht so zu rasen, darf Sekunden später aber ins TLF oder - noch schlimmer?? - in den ELW umsteigen und dann mit SoSi losrasen?? Dann müsste ich doch solchen Kandidaten generell ein Fahrverbot erteilen und nicht irgendwelche fragwürdigen Dienstverordnungen gegen alle Kameraden aussprechen!? Was willst Du? Absolution das man beim auslösen des FME den Verstand ausschalten soll? Losrasen gibt es bei uns nicht. Unsere Innenstadt ist komplett 30er Zone mit entsprechenden Einengungen. Wenn ich da mit dem 13 Tonnen LF auf eine Geschwindigkeit von 20 km/h im Schnitt komme ist das gut. Und ausserhalb hat man auch ab 80 km/h schon die ein oder andere Schwierigkeit beim Lastwechsel durch überholen. Von meiner Kameraden erwarte ich eine verantwortungsvolle Anfahrt zum Gerätehaus und vom Maschinisten einen sicheren Transport von Mannschaft und Gerät zur Einsatzstellen. Punkt! Geschrieben von Tom Kraus Naja, ein bisschen sind wir da ja schon erwähnt: Stimmt. Erkläre mir dann aber mal rechtsicher inwieweit die Anfahrt zum Gerätehaus in Deinen Augen einer hoheitlichen, dringenden Aufgabe entspricht. Ein paar belastbare Querverweisen wären schön. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 441294 | |||
| Datum | 20.11.2007 10:20 | 168993 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppGeschrieben von Ulrich CimolinoStVZOIch denke, du meinst ohne "Z"? ja, sorry, normalerweise ist ja sonst bei "meinen Themen" alles mit dem "Z"... *g ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441295 | |||
| Datum | 20.11.2007 10:22 | 169164 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannFür die Fälle, die Sonderrechte einfach nur als Freifahrtschein für´s Rasen nehmen finde ich es eher konsequent Das mag schon sein, passt aber nicht zu meiner Frage! Geschrieben von Christian Bergmann Ich kann wahrscheinlich mehr Zeit sparen, in dem ich mir vorher Gedanken über einen Einsatz mache. Völlig richtig, ache ich auch. Das eine sollte aber nicht das andere ersetzen. Und wie schon mehrfach in diesem Thread geschrieben: Sonderrechte muss man nicht unbedingt mit hirnlosem Rasen gleichsetzen! Geschrieben von Christian Bergmann Absolution das man beim auslösen des FME den Verstand ausschalten soll? Lies mal bitte ein paar andere Antworten von mir zu dem Thema, da habe ich dieses polemische Argument schon mehrfach versachlicht. Geschrieben von Christian Bergmann Erkläre mir dann aber mal rechtsicher inwieweit die Anfahrt zum Gerätehaus in Deinen Augen einer hoheitlichen, dringenden Aufgabe entspricht Der Einsatz beginnt mit der Alarmierung. Das kannst Du in den einschlägigen Gesetzen nachlesen. Und wenn der Einsatz nach den Erkenntnissen zu dieser Zeit den Anforderungen an eine dringende hoheitliche Aufgabe erfüllt, tut er dies auch schon bei der Anfahrt ans Feuerwehrhaus. Wann wir die Zeit verschwenden, ist dem Opfer ziemlich egal, oder? | |||||
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| Autor | Schm8itt8 P.8, Saarlouis / Saarland | 441297 | |||
| Datum | 20.11.2007 10:27 | 169363 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Bergmann--- Stimmt. Erkläre mir dann aber mal rechtsicher inwieweit die Anfahrt zum Gerätehaus in Deinen Augen einer hoheitlichen, dringenden Aufgabe entspricht. Ein paar belastbare Querverweisen wären schön. Was ist das dann für ein Gespräch....sicher ist die Fahrt zum Gerätehaus eine hoheitliche Aufgabe....fährst de zum Einsatz wo evt. Menschenleben von abhängt oder machst en Kaffeefahrt..... Sogar das einrücken zum Gerätehaus nach einem Einsatz ist eine hoheitliche Aufgabe wo Sonderrechte benutzt werden dürfen um sich und seine Gerätschaften wieder Einsatzbereit zu machen. Leider bin iich auf der Abreibt habe ein Skript zuhause vom Maschinistenlehrgang als wir 6 stunden vortrag von einem Polizisten hatten über Sonder und Wegerechte....... | |||||
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| Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 441299 | |||
| Datum | 20.11.2007 10:32 | 169017 x gelesen | |||
Geschrieben von Schmitt PaulSogar das einrücken zum Gerätehaus nach einem Einsatz ist eine hoheitliche Aufgabe wo Sonderrechte benutzt werden dürfen um sich und seine Gerätschaften wieder Einsatzbereit zu machen. Wie weiter vorne schonmal geschrieben: Alleine eine hoheitliche Aufgabe reicht nicht aus, um Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen. Es muss auch das "dringlich" vorliegen | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441300 | |||
| Datum | 20.11.2007 10:34 | 169240 x gelesen | |||
Geschrieben von Schmitt Paulsicher ist die Fahrt zum Gerätehaus eine hoheitliche Aufgabe Ohne Zweifel. Geschrieben von Schmitt Paul Sogar das einrücken zum Gerätehaus nach einem Einsatz ist eine hoheitliche Aufgabe wo Sonderrechte benutzt werden dürfen um sich und seine Gerätschaften wieder Einsatzbereit zu machen. Eine hoheitliche Aufgabe ist es sicherlich, denn du bist immer noch im Auftrag deiner Stadt/Gemeinde unterwegs. Allerdings stellt §35 StVO noch einer weitere Voraussetzung, um zu greifen. Die Inanspruchnahme muss dringend geboten sein und das sehe ich bei der Rückfahrt in der Regel nicht mehr als gegeben. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 441305 | |||
| Datum | 20.11.2007 10:57 | 169261 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausDas mag schon sein, passt aber nicht zu meiner Frage! Dann wäre es nett, wenn Du mit ein wenig Futter gibst. Ich hatte ja schon gefragt, ob es einen Anlass der Wehrführung für diese Anweisung gibt. Geschrieben von Tom Kraus Und wie schon mehrfach in diesem Thread geschrieben: Sonderrechte muss man nicht unbedingt mit hirnlosem Rasen gleichsetzen! Nein, da sind wir einer Meinung. Das für viele aber Sonderrechte in erster Linie fahren beinhaltet ist hier eindrucksvoll bewiesen. Geschrieben von Tom Kraus Lies mal bitte ein paar andere Antworten von mir zu dem Thema, da habe ich dieses polemische Argument schon mehrfach versachlicht. Du findest einer Erlass Deiner Wehrführung nicht in Ordnung. Okay. Die Wehrführung möchte damit eine in ihren Augen notwendige Rechtssicherheit für sich schaffen. Meine Erfahrung sagt mir, dass es in der Regel nur dann soweit kommt, wenn etwas schief gelaufen ist. Das Du jetzt vielleicht etwas ausbaden musst, was anderen verbockt haben, kann ich von hier oben nicht beurteilen. Geschrieben von Tom Kraus Der Einsatz beginnt mit der Alarmierung. Das kannst Du in den einschlägigen Gesetzen nachlesen. Ich verweise nochmals auf die Vokabeln "Belastbar" und "Querverweise". Geschrieben von Tom Kraus Wann wir die Zeit verschwenden, ist dem Opfer ziemlich egal, oder? Dem Opfer muss zeitnah geholfen werden. Dem wird es auch bei uns. Zumindest steht die Stadt Neuenhaus noch und auch Verletzte werden von uns lebend aus PKW´s gerettet. Aber das ist eine allgemein Leistung der Feuerwehr. Dafür bin nicht ich alleine verantwortlich. Die Feuerwehr Neuenhaus funktioniert auch, wenn ein Christian Bergmann mal nicht auf dem ersten Fahrzeug sitzt. Oder überhaupt dabei ist. Das ist mein Selbstverständnis und deswegen kann ich zwar zügig zum Feuerwehrhaus fahren. Brauche aber dafür nicht in einer rechtlichen Grauzone zu agieren. - Ein rote Ampel ist rot! - An einem Zebrastreifen muss ich runterbremsen! - Wenn einer in der Stadt nur 40 km/h fährt, muss ich trotzdem dahinter bleiben! Und dann wieder eine noch offen stehend Frage von mir an Dich: Wie ist es wenn in kurzer Zeit 15 FA diese Rechte für sich in Anspruch nehmen? Ergänzend dazu dann noch welcher Zeitvorteil denn wirklich bei Anfahrt beim ignorieren des ein oder anderen Verkehrszeichens ensteht? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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| Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 441307 | |||
| Datum | 20.11.2007 10:59 | 169362 x gelesen | |||
| Wir hatten damals auf dem Maschinistenlehrgang einen Vortrag eines Polizisten zu dem Thema, dieser hat uns dazu geraten uns auf folgenden § des StGB zu berufen: Geschrieben von http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html § 34 Das bedeutet natürlich immer, das Hirn einzuschalten und nich fahrlässig zu handeln, aber es gibt situationen und Straßenverläufe bei denen man das sehr gut einschätzen kann und auch mal 10-20 km/h schneller fahren kann. Gruß | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 441308 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:06 | 169191 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus BöhmfeldWir hatten damals auf dem Maschinistenlehrgang einen Vortrag eines Polizisten zu dem Thema, dieser hat uns dazu geraten uns auf folgenden § des StGB zu berufen: Hallo, dir ist aber schon aufgefallen das diese Regelung noch x-fach schwammiger ist als der § 35 StVO ? Gruß, Sebastian | |||||
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| Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 441309 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:10 | 169191 x gelesen | |||
| Vor allem wird's schwer, sich als anrückender Feuerwehrangehöriger auf einen "Rechtfertigenden" Notstand zuberufen. Denn eine gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut bereits unmittelbar auf der Anfahrt abzuwenden dürfte in der Regel nicht möglich sein | |||||
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| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 441310 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:12 | 169190 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Böhmfeld...bei denen man das sehr gut einschätzen kann und auch mal 10-20 km/h schneller fahren kann Ich denke da spricht kaum einer von, denn das tun sicherlich die meisten auch, ohne das der Pager hupt. Geschrieben von Markus Böhmfeld § 34-Rechtfertigender Notstand Ich bin kein Jurist, aber den bekannten §34 StGb mit §35 StVO in Verbindung zu bringen ist (m.E.) gerade in dieser Disskussion und in diesem Fall Blödsinn. Begehe ich eine "Straftat" im Sinne von zu schnellem Fahren o.ä. stelle ich eine Gefahr im Strassenverkehr dar. Zumindest in diesem Moment. Bedeutet im Klartext: Ich laufe Gefahr, durch mein Verhalten Leib und Leben von anderen Verkehrsteilnehmern oder mir selber zu gefährden. Und somit dürfte mich (egal, welches Alarmstichwort es ist) der §34 StGB nicht schützen. Platt und überspitzt gesagt: Schiebst Du wegen Deiner Fahrweise eine Oma vom Zebrastreifen, wirst Du Ihr schlecht beibringen können, dass Du durch § 34 StGB geschützt bist - das bist Du dann nämlich nicht. Stimmts, Katja? Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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| Autor | Jens8-Ei8ke 8S., Grevenbroich / NRW | 441311 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:13 | 169065 x gelesen | |||
| Sicherlich ist die Straßenverkehrsordnung ein Gesetz auf Bundesebene. Jedoch darf man nicht die Rechtsstellung einer Dienstanweisung einer Gemeinde, auch für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr, unterschätzen. Die endlose Geschichte über Sonderrechte für Feuerwehrangehörige in privaten PKW beschäftigt schon sehr lange sehr viele Menschen in unterschiedlichen Funktionen. Die Meinungen sind kontrovers und die Gerichtsurteile alles andere als eindeutig. Ich bin HA und ebenfalls in der FF tätig, verstehe den Zweispalt. Der Sicherheitstrupp in meiner Kommune wird durch die FF gestellt. Trotzdem sollte sich meiner Meinung nach jeder im Rahmen des für alle Bürger erlaubten bewegen. So kann niemand einen Vorwurf erheben und man braucht sich im Falle eines Unfalls selber auch nichts vorwerfen. Sobald es um Geld für Schadenersatz oder gar einen Toten (wohlmöglich auch noch bei einem Fehlalarm) geht, zählt das ehrenamtliche Engagement nichts mehr. Es ist auch nichts berechenbar. Schon gar nicht die leere Landstrasse nachts um zwei Uhr. Die Katze (der Schreck), das Reh oder der betrunkene ohne Licht. Dazu noch die eigene Technik und der körperliche Zustand (Fitness, Müdigkeit). Man gefährdet nicht nur andere, sondern auch sich selbst. Lebenslanger Pflegefall durch Unfall auf dem Weg zu einem Fehlalarm? Tot durch Unfall wegen eines ?brennenden? Haufens mit Gartenabfällen hinter einem Haus (angeblicher Wohnungsbrand) wobei die Meldung durch Nachbarn kam, die sich durch den Qualm und Geruch belästigt fühlten und dem Verursacher eine Lektion erteilen wollten (selber erlebt!)? Überlegt gut, was ihr euren Angehörigen zumutet und bedenkt, wie ihr versichert seid. Das man im Einsatz seine Gesundheit riskiert (manchmal auch sein Leben) bedeutet nicht, dass man sie (es) schon auf der Fahrt zum Gerätehaus oder zur Wache riskieren muss. Angehörige einer Feuerwehr sind nicht mit ihren privaten Fahrzeugen für die Einhaltung der Hilfsfristen verantwortlich. Und vergesst bitte nicht, was es für Feuerwehrmänner (m/w) bedeutet seine eigenen Kollegen/Kameraden (m/w) aus einem Auto schneiden zu müssen (Berichte darüber gibt es genug)! Nach dem großen Zeigefinger mit der Aufschrift "Moral" zurück Deinem Problem: Um für Dich eine gewisse Rechtssicherheit zu bekommen, solltest Du eine Anfrage an Deinen Bürgermeister (m/w) stellen. Bitte um eine Erklärung zu diesem Thema. Am besten macht ihr das mit mehreren, um die Ernsthaftigkeit und das große Interesse zu unterstreichen. Stellt die Anfrage schriftlich mit der Bitte um eine schriftliche Antwort. Zusätzlich könntet ihr den Kreis- bzw. Bezirksbrandmeister (ebenfalls schriftlich) befragen und beim Straßenverkehrsamt eine Stellungnahme anfordern. Langer Text, ich weiß. Das Thema ist aber sehr wichtig, deshalb bitte ich um Verständnis. | |||||
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| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 441313 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:14 | 168838 x gelesen | |||
| Wieder zu schnell geklickt... Wollte noch anhängen: Platt und überspitzt gesagt: Schiebst Du wegen Deiner Fahrweise eine Oma vom Zebrastreifen, wirst Du Ihr schlecht beibringen können, dass Du durch § 34 StGB geschützt bist - das bist Du dann nämlich nicht. Der Paragraph pricht von einer GEGENWÄRTIGEN, NICHT ABWENDBAREN Gefahr. Und das ist m.E. bei einer Fahrt zum GH nicht gegeben. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441314 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:15 | 169178 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannIch hatte ja schon gefragt, ob es einen Anlass der Wehrführung für diese Anweisung gibt. Das habe ich schon in einer anderen Antwort versucht zu erläutern. Es gab bisher keine Zwischenfälle mit Privat-PKWs. Die einzigen Unfälle sind mit Einsatzfahrzeugen passiert. Geschrieben von Christian Bergmann Ich verweise nochmals auf die Vokabeln "Belastbar" und "Querverweise". Mangels Unterlagen jetzt hier kann ich zwar keine Gesetze zitieren, aber ich denke doch mal, dass wir die Grundlagen des Fw-Wesens hier nicht mehr unbedingt beweisen müssen. Oder? Oder hast Du andere belastbare Querverweise, die aufzeigen, dass ein Einsatz nicht mit der Alarmierung beginnt? Wann dann? Geschrieben von Christian Bergmann und auch Verletzte werden von uns lebend aus PKW´s gerettet Das ist löblich. Bei uns auch. Und ja, jeder ist ersetzbar, aber nicht jede Feuerwehr hat so massenhaft Personal, dass jeder ersetzbar ist... Und bei uns kommt es schon ab und zu vor, dass Fahrzeuge (u.U. auch schon das erste Fahrzeug, das nicht ein ELW ist) nicht ausrücken können, weil einzelne Personen eben nicht so ohne weiteres ersetzbar sind: ATG, ein Fahrer mit entsprechendem Führerschein für LKW oder auch ein GF. Geschrieben von Christian Bergmann Wie ist es wenn in kurzer Zeit 15 FA diese Rechte für sich in Anspruch nehmen Wo ist das Problem? Solche Fragen klingen immer so, als ob Inanspruchnahme der Sonderrechte nur durch übermotivierte, unerfahrene, einsatzgeile FA gemacht wird? Aber es soll sogar in der Tat Stellen geben, an denen man gefahrlos schneller fahren kann, um Opfern schneller zu helfen. | |||||
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| Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 441315 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:18 | 169045 x gelesen | |||
| Du fährst ja zum Gerätehaus um die Gefahr abzuwenden. Auch eine Ölspur kann eine Gefahr für leib und Leben sein, jeder noch so kleine Brand kann Sachgüter zerstörren. Jedenfalls kann ich nur sagen was der Polizist gesagt hat, da sind schon ein paar mit davon gekommen. Bin ja auch kein Jurist :) | |||||
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| Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 441317 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:21 | 168798 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas DovernBegehe ich eine "Straftat" im Sinne von zu schnellem Fahren o.ä. stelle ich eine Gefahr im Strassenverkehr dar. Ich wollte hier keine Ausreden für Straftaten, sondern für ordnungswiedrigkeiten geben, es steht ja auch ganz klar geschrieben: "Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden" Klar is eine Oma von der Straße schieben kein ANgemessenens Mittel um eine Ölspur schneller zu beseitigen. Gruß | |||||
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| Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 441319 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:25 | 169160 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus BöhmfeldDu fährst ja zum Gerätehaus um die Gefahr abzuwenden. Auch eine Ölspur kann eine Gefahr für leib und Leben sein, jeder noch so kleine Brand kann Sachgüter zerstörren. Es geht bei dem rechtfertigenden Notstand aber um die unmittelbar gegenwärtige Gefahr, die hast Du nur, wenn Du die Ölspur gerade selbst verursacht hast :-) | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441320 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:25 | 168872 x gelesen | |||
| Danke schön erstmal für einen der leider sehr wenigen ernst gemeinten Beiträge zu meiner Frage, der einfach nur versucht, meine Frage zu beantworten, ohne 100 andere off-topic-Fragen aufzumachen. Ich gebe Dir recht, die Rechtsprecung ist da sehr uneindeutig. Aber gerade wird m.E. durch eine solche Entscheidung wie in unserer Fw jetzt ansteht noch erschwert. Denn ich finde, die Wehrführung versucht damit, diese Unsicherheit im Zweifelsfall auf uns abzuwälzen. Und natürlich sind Sonderrechte kein Freibrief für verantwortungsloses Rasen (egal aber, mit welchem Fahrzeug), aber das wollte mein Frage auch nie rechtfertigen, aber leider wird genau das in vielen Antworten hier sofort zerpflückt. Ber Bürgermeister wurde von unserem Kommandanten bereits instruiert, dass es diese Anweisung geben soll und (erwartungsgemäß) hat der nichts dagegen, eine solche Anfrage wird also auch nicht mehr Klarheit bringen. Also von daher danke nochmal für Deinen langen Text! | |||||
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| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 441322 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:28 | 169153 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausSolche Fragen klingen immer so, als ob Inanspruchnahme der Sonderrechte nur durch übermotivierte, unerfahrene, einsatzgeile FA gemacht wird? Diese Beschreibung ist zu überspitzt. Schlag mich nicht tot, aber dieses Thema (SoRe im Privat-PKW) wird hier beinahe wöchentlich behandelt. Und da ist eben zu sehen, dass diese Fragestellung gerade von den jüngeren Kollegen gestellt wird - ohne das negativ oder abwertend zu meinen! Sicherlich kann es jeder von uns hier nachvollziehen. Man ist gerade dabei und heiss darauf, den nächsten Einsatz zu fahren. Verständlich. Das hat wohl (beinahe) jeder am Anfang zu gesehen und gehabt. Fakt ist aber (und das soll nicht altklug klingen, aber es ist so): Je mehr Einsätze man mitgefahren ist, je öfter der Pager geblinkt hat und je öfter man bei einem Alarm mitten in der Innenstadt stand: umso gelassener wird man und umso weniger interessiert es einen, ob man SoRe im Privat-PKW nutzen kann/darf oder nicht. Piepst das Gerät, schau ich dass ich nach Möglichkeit zügig zum Gerätehaus komme. Es gibt kaum Gründe, auch auf einer ausgebauten Landstrasse anstatt 70 120 zu fahren, denn es bringt keinen Vorteil. Bekomme ich am GH ein Knöllchen, gehe ich damit zum O-Amt und erkläre die Situation. Auf dem kleinen Dienstweg geht das sicherlich alles - auch ohne DA. Und werde ich doch geblitzt, weil ich vielleicht wirklich 10km/h zu schnell war, ist eben mein Problem. So seh ich das, und es hat (ganz sicher) nichts, aber auch gar nichts mit fehlender Motivation zu tun, sondern (so nenne ich es einmal) gesunder Selbstschutz. Auch ich fahre im Alarmfall natürlich gerne auf dem Fahrzeug mit raus, dafür sind wir alle in dem Verein. Das werden hier sicherlich auch alle bestätigen. Wenns aber nicht geht, dann abe ich eben Pech gehabt. Und wegen eines FA wurde noch nie ein Haus verloren, denke ich. Was Du aber meintest mit "Gurtpflicht" und falschem Parken: Gurtpflicht - Wer ihn nicht anzieht, egal ob Einsatz oder nicht, muss zahlen. Meine Meinung. Der fehlende Gurt wird in meinen Augen durch nichts entshuldigt. Soviel freien Kopf muss ich haben. Falsch Parken: Wie gesagt, bekommst Du wider erwarten ein Knöllchen, geh damit mal zum O-Amt. Auch das sind nur (meist nette) Menschen, die dafür sicherlich Verständnis haben - DA hin oder her. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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| Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 441323 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:31 | 169100 x gelesen | |||
| Das stimmt nicht, "Um die Gefahr von sich oder anderen abzuwenden" Eine Feuerwehr wird ja nicht zum Spaß über FME alarmiert oder? Sonst könnte ich ja auch den Bauhof oder eine öffentliche Firma schicken. Gerade "Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum" kann man in der Feuerwehr so gut wie auf jeden Einsatz abwelzen. | |||||
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| Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 441325 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:34 | 169177 x gelesen | |||
| Ne, wir reden aneinander vorbei. Es geht nicht um die Feuerwehr, sondern um Dich als Einzelperson. Und um den rechtfertigenden Notstand, nicht um die Sonderrechte. | |||||
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| Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 441327 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:38 | 169122 x gelesen | |||
| Hi Tom, gibt es da bei euch einen aktuellen Anlass? Oder hatte der Wehrführer eine spontane Idee? Gruß Kai | |||||
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| Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 441329 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:38 | 168907 x gelesen | |||
| Ich rechtfertige den Notstand darmit, dass Ich als Mitglied der FF per FME dazu gerufen wurde, die Güter, das Leben oder die Gesundheit anderer zu schützen. Wie gesagt ich bin kein Jurist und will hier auch niemanden zu etwas anstiften, aber vielleicht hilft es dem ein oder anderen ein 15 euro knölchen nicht zahlen zu müssen. Uns wurde damals von der Polizei geraten, uns darauf zu berufen. | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441332 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:44 | 169005 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Doverndass diese Fragestellung gerade von den jüngeren Kollegen gestellt wird - ohne das negativ oder abwertend zu meinen! Richtig, aber genau so kommen diese ständigen Fragen einem immer wieder vor. ich bin kein jüngerer Kollege mehr, ich habe 15 Dienstjahre und etliche EInsätze hinter mir - und ich will diese Frage trotzdem stellen dürfen und erwarte eine vernüntige Antwort, die nicht darin mündet, dass ich mir vorwerfen lassen muss, ich will nur mein Hirn ausschalten uns rasen! Versteh mich nicht falsch, das ist nicht gegen Dien Posting, sondern gegen viele hier. Ich bin neu in diesem Forum, aber ich bin ziemlich sicher, das war auch mein letztes Posting hier! Wenn ich Besserwisserei haben will, geh ich woanders hin! Geschrieben von Andreas Dovern Gurtpflicht - Wer ihn nicht anzieht, egal ob Einsatz oder nicht, muss zahlen. Meine Meinung. Richtig, ???Deine Meinung. Auch hier zur Wiederholung: ich will nicht unangeschnallt fahren, es geht mir darum, ob ich es dürfte, wenn ich wollte! Und auch hier nochmal: in den meisten Einsatzfahrzeugen hab ich auch kine Gurte, da akzeptiert es auch jeder. EinsatzfahrzeugGeschrieben von Andreas Dovern Auch das sind nur (meist nette) Menschen, die dafür sicherlich Verständnis haben Eben nicht. Ich kenne zumindest einen Fall, wo das O-Amt genau mit einem solchen Verweis auf den KBR die OWI nicht zurückgezogen hat. Weil sie nämlich von einer privaten Verkehrsüberwachung ausgestellt wurde und ein entsprechendes Verfahren ohne "Zustimmung" der Feuerwehr nicht eingeleitet werden konnte. Geschrieben von Andreas Dovern Es gibt kaum Gründe, auch auf einer ausgebauten Landstrasse anstatt 70 120 zu fahren, denn es bringt keinen Vorteil Das kann man mathematisch ausrechnen, welchen Vorteil es bringt. Und nochmal: meine ursprügliche Frage war nicht, wie schnell darf ich rasen, sondern wie steht Ihr zu einem pauschalen Verbot von allem, was mit Sonderrechten zu tun hat. Und nochmal meine Frage zur Absurdität, die ich schon in einer anderen Antwort gestellt habe: wenn es doch anscheinend eh egal ist, ob man 70 oder 120 oder 20 oder 30 fährt, wieso brauche ich dann überhaupt noch Sonderrechte auf dem | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441335 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:46 | 169065 x gelesen | |||
| Hallo Kai, irgendwo in den Tiefen dieses Threads habe ich schon mehrfach erklärt, dass es bei uns bisher noch keinerlei Vorfälle o.ä. gegeben hat. Die einzigen Unfälle hat es mit Einsatzfahrzeugen gegeben. Also von daher ist dsa ganze wahrscheinlich eine spontane Idee der Wehrführung, um sich aus einer unklaren Rechtslage freizukaufen und die Unsicherheit lieber mal an uns weiterzugeben. So long, Tom | |||||
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| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 441339 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:54 | 169102 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Kraus...und ich will diese Frage trotzdem stellen dürfen und erwarte eine vernüntige Antwort, die nicht darin mündet, dass ich mir vorwerfen lassen muss, ich will nur mein Hirn ausschalten uns rasen! Sollst Du ja auch bekommen - fachlich korrekte Antworten auf Deine DIREKTE Frage sehe ich hier zu genüge. Der Rest ist eben die Dynamik eines Forums - davon lebt es. Jemand bringt seine Meinung ein, jemand anders sieht es anders oder will ihn dahin gehend verbessern. So funktioniert das hier ;-) Geschrieben von Tom Kraus Ich bin neu in diesem Forum, aber ich bin ziemlich sicher, das war auch mein letztes Posting hier! Das ist eher schade, aber kein Grund das Forum als soclhes zu kritisieren - es LEBT eben von verschiedenen Meinung. Und wenn Dud as als Besserwisserei auffasst, ist das eben leider bei Dir falsch angekommen. Geschrieben von Tom Kraus ich will nicht unangeschnallt fahren, es geht mir darum, ob ich es dürfte, wenn ich wollte! Einfache Antwort: Ja.Geschrieben von Tom Kraus Und auch hier nochmal: in den meisten Einsatzfahrzeugen hab ich auch kine Gurte, da akzeptiert es auch jeder. Nunja, der Vergleich hinkt etwas, denn das hat andere Gründe. Und nochmal meine Frage zur Absurdität, die ich schon in einer anderen Antwort gestellt habe: wenn es doch anscheinend eh egal ist, ob man 70 oder 120 oder 20 oder 30 fährt, wieso brauche ich dann überhaupt noch Sonderrechte auf dem Wenne s nur um das "schneller fahren" ginge, hast Du in soweit recht, aber das ist rein technisch bedingt, denn mit einem LF kann man eben nicht rasen. Die SoRe i.V.m. WeRe bringen eben bei Schwerfahrzeugen nur den Vorteil, Lichtzeichen zu überfahren und Platz zu bekommen - sicher nicht, um damit schnell zu fahren, denn das geht meist nicht. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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| Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 441340 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:55 | 168916 x gelesen | |||
| Kennst Du das Buch Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz? Ist sehr zu empfehlen. Dort steht: OLG Stuttgart, BEschluss vom 26.04.2002 Privatwagen von Feuerwehrangehörigen dürfen nur unter besonderer Berücksichtigung des §35 Abs.8 StVO genutzt werden.Abweichungen von der Straßenverkehrsordnung sind mit einem Privatwagen nur dann zulässig, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung und Schädigung anderer ausgeschlossen werden kann. Daher sei allenfalls eine mäßige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zulässig. Das wird nicht der Fall gewesen sein, wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt. Damit verbleibt ein unerhebliches Risiko für den Fahrer. Gruß Kai | |||||
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| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 441342 | |||
| Datum | 20.11.2007 11:55 | 168909 x gelesen | |||
| Entschuldigt die Unübersichtlichkeit in meinem Beitrag, aber irgendwie scheint meine Tastatur nicht das zu machen, was ich will... :-( Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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| Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 441347 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:01 | 169004 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausUnd nochmal: meine ursprügliche Frage war nicht, wie schnell darf ich rasen, sondern wie steht Ihr zu einem pauschalen Verbot von allem, was mit Sonderrechten zu tun hat spricht für mich eigentlich nichts dagegen. Fahre ich zu schnell (und werde erwischt), ist das einzig und allein meine Entscheidung gewesen. Parke ich irgendwie völlig konfus, ist das auch meine Entscheidung (hätte ja auch 50m weiter vernünftig parken können). Ich führe mir immer wieder vor Augen, es sind nur Sekunden oder sogar nur Bruchteile von Sekunden. Ganz abgesehen davon, welches Bild das in der Öffentlichkeit abgibt, wenn man als FA in dem Ort bekannt ist. Nun kann man mir natürlich vorwerfen, dass das nur Gelaber ist, weil wir genügend Parkfläche an unserem Gerätehaus haben und ich auf dem Weg dahin auch keine 30er-Zone kreuze und wir überhaupt sehr kulante Polizeibeamte haben, auf dem Land im Allgemeinen keine Politessen Falschparker aufschreiben etc. Dennoch behaupte ich, sonst nicht anders handeln zu würden. Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441348 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:01 | 168844 x gelesen | |||
| Hallo Kai, ja, danke für den Buchtip. Habe ich mr eben bestellt. Genau, diesen Beschluss vom Gericht kannte ich, steht aber eben trotzdem für mich im Widerspruch zu der Entscheidung unserer Wehrleitung. So long, Tom | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441349 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:04 | 168850 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike BöttnerFahre ich zu schnell (und werde erwischt), ist das einzig und allein meine Entscheidung gewesen. Das ist unbestritten. Aber ich treffe diese Entscheidung basierend auf deutschen Gesetzen und die lassen sowas zu. Nennt sich dann eben Sonderrechte. Und dann verstehe ich nicht, wieso die Wehrleitung uns diese Rechte nicht mehr zusprechen will - und im Stillen natürlich trotzdem hofft, dass es genug Deppen gibt, die auf eingenes Risiko die Ausrückezeit "der Feuerwehr" im vorgeschriebenen Rahmen halten.... | |||||
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| Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 441350 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:07 | 168712 x gelesen | |||
| Hi Tom, japp, stimmt auch. Als Tip gibt das Buch auch noch folgendes: Kommt es trotz der Wahrnehmung der Sonderrechte zu einem Bußgeldbescheid, ist fristgerecht Einspruch einzulegen und der Sachverhalt zu schildern. Stellt die Bußgeldbehörde das Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht ein, so entscheidet das zuständige Atmsgericht den Einspruch. Dabei empfiehlt es sich, sich den Einsatz vom Leiter der Feuerwehr schriftlich bestätigen zu lassen. Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit, dass das Ordnungsamt- bzw. Feuerwehramt bei der Einspruchsbegründung Hilfestellung leistet. Bei uns wäre die Bescheinung über den Einsatz gar kein Problem. Es hängt also von Deinem Wehrleiter ab. Gruß Kai | |||||
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| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 441351 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:08 | 168816 x gelesen | |||
| ..der Chef will es so... Mal nachgedacht: man steht also ein paar mal vor roten Ampeln. Was macht man.? Sich z.B. mental auf den Einsatz einstellen, hinterfragen, was bei dem Alarmierunsgstichwort (hoffenlich hatte es Inhalt) nachdenken was kann uns erwarten.... Auf jeden Fall bremst man so "übermotivierte" Kameraden ein wenig - das wäre nicht schlecht. Viele rasen deswegen durch die Stadt, damit sie noch auf's ausrückende Fahrzeug kommen. Hier wäre ein Ansatzpunkt, damit sie die "Sicherheit" haben doch noch raus zu kommen, auch wenn sie etwas später auf der Wache sind. Die Verantwortung für die Thematik "Hilfsfrist" liegt dann beim Kommandaten, wenn er so einen Erlaß herausgibt. Stellen wir mal die Frage wie folgt: Es dauert bis Hilfskräfte an der Einsatzstell eintreffen, der Geschädigte verklagt die Kommune/Feuerwehr wegen nicht abgewendeten schäden durch Nichteinhaltung der Hilfsfrist, da die Feuerwehr auf Grund seiner Behauptung durch den o.g. Erlaß die gesetzliche Hilfsfrist nicht eingehalten hat. Nette Fragestellung..... Hat der Chef auch daran gedacht ? | |||||
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| Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 441352 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:15 | 168745 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausAber ich treffe diese Entscheidung basierend auf deutschen Gesetzen und die lassen sowas zu. Nennt sich dann eben Sonderrechte. Wobei diese aber nunmal, wie du anhand der heftigen Diskussion schon gemerkt hast, eher eine rechtliche Grauzone bilden. Ich für meinen Teil nehme diese, abgesehen von den 10km/h, die ich auch so zu schnell fahre, nicht in Anspruch und schon kann mir keiner ans Bein pissen (entschuldige die Wortwahl). Dabei hat mich das Ganze dann maximal eine halbe Minute gekostet. Eine halbe Minute früher oder später eintreffen am Einsatzort wird kaum über Leben und Tod entscheiden (RD ausgenommen). Abgesehen davon musst du dir bei 9km Anfahrt darüber doch sowieso keine Gedanken machen? MfG Mike Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441353 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:23 | 168752 x gelesen | |||
| ja, das sind zwei sehr gut formulierte Gedanken! Danke dafür. Bisher hat es bei uns meines Wissens zwar noch keine derartigen Klagen gegeben, aber vielleicht kommt sowas ja mal noch. Würde mich ja fast ein bisschen freuen.... ;-)) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441356 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:27 | 168991 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Krausin den meisten Einsatzfahrzeugen hab ich auch keine Gurte, da akzeptiert es auch jeder.Weil es da rechtlich eindeutig ist: Diese Fahrzeuge brauchen altersbedingt keine Gurte (StVZO). Und wie hier vor kurzem noch diskutiert wurde, ist eine Nachrüstung auch nicht in jedem Fahrzeug problemlos möglich (fehlende Haltepunkte). Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 441357 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:27 | 168684 x gelesen | |||
| 100%ige Zustimmung | |||||
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| Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 441358 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:30 | 168977 x gelesen | |||
| War das nicht so, dass Fahrzeuge vor 1990 nicht nachgerüstet werden brauchten. Und Fahrzeuge ab dem Baujahr 1990 mußten nachgerüstet werden. Oder lieg ich da falsch? Hier habe ich mal so etwas gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsgurt#Gurtpflicht_.28f.C3.BCr_Hersteller.29 | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441361 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:38 | 168983 x gelesen | |||
| Es muss nichts nachgerüstet werden, da die Fahrzeuge nach StVZO einen Bestandsschutz haben. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441363 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:47 | 168803 x gelesen | |||
| Hi! Geschrieben von Tom Kraus Und dann verstehe ich nicht, wieso die Wehrleitung uns diese Rechte nicht mehr zusprechen will Risikominimierung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Amtspflichaftung, weil man weniger Schadensfälle erhofft bzw. der Regress erleichtert wird. Ich halte das für zulässig aber nicht sinnvoll. Der Großteil der Unfälle passiert vermutlich mit Einsatzfahrzeugen. Da ändere ich mit dieser Weisung nichts. Es führt zu Wertungswidersprüchen, weil wenn die "schnelle Fahrt" zum Gerätehaus nicht dringend geboten war, warum ist sie es dann auf einmal mit dem Einsatzfahrzeug. Im Übrigen sind Sonderrechte mehr als nur schnell fahren, das Prakrporblem wurde ja bereits angesprochen. Die Wehrführung muss sich im Klaren sein, ob und welche Auswirkung diese Anordnung auf die Einhaltung der Hilfsfrist hat, dafür muss sie einstehen. Insbesondere dann, wenn im Rahmen einer bürgerfreundlichen Entscheidung die halbe Stadt in eine 30-Zone umgestaltet wird. Berücksichtigt eigentlich irgendein Stadtplaner, dass eine 30-Zone in die Hilfsfristen eingreift, Unabhängig von den Privat-PKW auch für Einsatzfahrzeuge, weil diese auch nur eine gewisse Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren können, ohne dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ausgesetzt zu sein? Gruß Sven | |||||
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| Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 441367 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:53 | 168716 x gelesen | |||
| Danke Dir. Bei uns hatten wir diese Diskussion wegen unserem alten LF 8. Das Fahrzeug ist Baujahr 1988 und hat noch keine Sicherheitsgurte. Unser neues LF 10/6 hat auf allen Plätzen vorschiftsmäßig die Sicherheitsgurte. | |||||
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| Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 441368 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:55 | 168823 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppEs muss nichts nachgerüstet werden, da die Fahrzeuge nach StVZO einen Bestandsschutz haben. Es liegt in dem Fall aber an der Wehrführung, der Gemeinde klar zu machen, dass entweder möglichst nachgerüstet wird, oder die Fahrzeuge als bald ersetzt werden sollten. Hinnehmen sollte man diese Zustände nicht. Gruß Sven Mit freundlichen Grüßen Sven | |||||
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| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 441369 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:55 | 168809 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannDer Großteil der Unfälle passiert vermutlich mit Einsatzfahrzeugen Aber dieses und letztes Jahr war doch z.B. mindestens zwei mal zu lesen, dass FM (SB) bei Unfällen auf der Fahrt zum GH tödlich verunglückten. Ich weiß bei uns allein von zwei Unfällen die letzten Jahre, jeweils ein Totalschaden am PKW, glücklicherweise ohne Verletzte. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441370 | |||
| Datum | 20.11.2007 12:55 | 168721 x gelesen | |||
| Danke danke danke! Endlich mal ein Posting, das solche Aussagen wie Wertungswidersprüche zwischen Anfahrt zum Fw.Haus und anschließender Einsatzfahrt nicht erstmal in Frage stellt, sondern thematisiert.. | |||||
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| Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 441373 | |||
| Datum | 20.11.2007 13:11 | 168654 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblAber dieses und letztes Jahr war doch z.B. mindestens zwei mal zu lesen, dass FM (SB) bei Unfällen auf der Fahrt zum GH tödlich verunglückten. Ich weiß bei uns allein von zwei Unfällen die letzten Jahre, jeweils ein Totalschaden am PKW, glücklicherweise ohne Verletzte. Kann ich nur bestätigen, das kommt viel zu oft vor. Ein Kamerad bei uns ebenfalls, wollte die Bundesstraße überqueren, allerdings kam von der Seite einer. Glück für ihn, dass an der Stelle nur 70 km/h erlaubt sind. Er hat heute noch mit den gesundheitlichen (von den finanziellen mal ganz zu schweigen) Folgen zu kämpfen. Am Ende stellte sich heraus, dass die ursprüngliche Alarmierung eine BMA war. Dafür hatten wir anschließend einen neuen Einsatz. Und wer auf der Anfahrt zum GH ruhig Blut bewahrt, ist für mich auch erste Wahl als Maschinist, gegebenenfalls auf einem 14-Tonner. Leute, gönnt euch die Minute und kommt dafür sicher an! Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441376 | |||
| Datum | 20.11.2007 13:22 | 168704 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas DovernBekomme ich am GH ein Knöllchen, gehe ich damit zum O-Amt und erkläre die Situation. Aha, und auf welcher Rechtsgrundlage? Oder kommen nun doch wieder SoRe ins Spiel? Gruß Peter | |||||
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| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 441378 | |||
| Datum | 20.11.2007 13:30 | 168686 x gelesen | |||
| Auf gar keiner. Nein, kommt es nicht. Es war meine persönliche Einschätzung zur Situation, da ich denke, das sich die Herrn der Verwaltung sicher annähernd in die Situation eindenken können. Sonst hat es nichts zu sagen. Und wenn nicht: So what, wie beschrieben: dann wirds gezahlt. Aber fragen kostet nichts. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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| Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 441379 | |||
| Datum | 20.11.2007 13:31 | 168829 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidAha, und auf welcher Rechtsgrundlage? Oder kommen nun doch wieder SoRe ins Spiel? Auf gar keiner. Wie Andreas schon korrekt geschrieben hat, lässt sich sowas auf dem kurzen Dienstweg oft ganz gut regeln. Man muss es eben nur mit Charme versuchen... ;-) Schließlich sind wir alle nur Menschen. Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 441380 | |||
| Datum | 20.11.2007 13:34 | 168596 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausIch bin neu in diesem Forum, aber ich bin ziemlich sicher, das war auch mein letztes Posting hier! Das wäre schade. Auch wenn man im ersten Posting nicht gleich zufrieden ist, lohnt es sich doch, etwas länger hier reinzuschauen. Du hast nun auch ein generelles Reizthema aufgegriffen. Geschrieben von Tom Kraus Wenn ich Besserwisserei haben will, geh ich woanders hin! Vielleicht wollen einige dich auch nur an ihrer Erfahrung teilhaben lassen. Wenn ich Dir nun sage, dass es wehtut wenn man sich mit dem Hammer auf die Finger haut, kannst Du es mir glauben oder selber probieren. Was die angenehmerer für Dich ist, darfst Du entscheiden. Geschrieben von Tom Kraus Und nochmal: meine ursprügliche Frage war nicht, wie schnell darf ich rasen, sondern wie steht Ihr zu einem pauschalen Verbot von allem, was mit Sonderrechten zu tun hat. Da wurden ja auch schon einige Antworten gegeben. Ein generelles Verbot so ist in meinen Augen nicht möglich. Wie schon erwähnt gehört ja auch Parken abseits der markierten Flächen zum Sonderrecht. Der Wehrführer kann aber darauf hinweisen, dass er für die Folgen solcher Übertretungen nicht die Kosten übernimmt. Oder halt die Kommune. Denn es sind ja nicht nur die 25,00 EUR für ein Ticket. Es kann ja auch sein, dass Du nach einem Unfall aufgrund der Sonderrechtsfahrt in Deinem Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft wirst. Und bekanntlich darf dem FA (SB) kein Nachteil aus seiner Tätigkeit entstehen. Geschrieben von Tom Kraus wenn es doch anscheinend eh egal ist, ob man 70 oder 120 oder 20 oder 30 fährt, wieso brauche ich dann überhaupt noch Sonderrechte auf dem Ich denke es geht hier um die Einsatzfahrt. Einsatzfahrzeuge bei Feuerwehrs sind groß, rot, laut und haben blaue Lichter. Dazu eilt dann unser Ruf voraus das wir helfen wollen. Das ist für den Verkehrsteilnehmer sehr eindeutig und wird auch verstanden. Das ganze fehlt aber bei einem Privat PKW. Dann ist auch die Frage wo ziehe ich Grenzen? Die rote Ampel? Tuckert dann einer mit 30 vor mir, was machen? Und bei welchem Einsatz? Und wenn das Alarmstichwort nicht verstanden wurde? Eigentlich alles Dinge die ich so gar nicht erfassen kann. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441381 | |||
| Datum | 20.11.2007 13:38 | 168568 x gelesen | |||
| Sicher sollte man es versuchen. Aber arumentativ wirds nur mit GMV schwer, wenn die Rechtslage eindeutig aussagt, das der derzeitige Zustand in Ordnung ist. Und eine Nachrüstung macht auch nur da Sinn, wo man die Gurte entsprechend fest und sicher anbringen kann. Sonst sind sie schön für's Auge, bei Nutzen = 0. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441383 | |||
| Datum | 20.11.2007 13:41 | 169020 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Tom Kraus Ich selber hab z.B. einen sehr langen Anfahrtsweg zum Fw-Haus, der über Landstraßen mit 50er Beschränkung führt, Da könnten mir SOnderrechte (schneller fahren dürfen) durchaus einiges sparen. Wenn die Geschwindigkeit auf einer Landstraße auf 50 km/h begrenzt ist, wird das gute Gründe haben. Was sollen Dir da Sonderechte bringen? Dass Du auf der kurvenreichen Buckelpiste oder was auch immer das für eine Straße ist, dann mit 70 oder 80 Sachen fährst und dann wieder eine Unfallmeldung hier auftaucht wie z.B. "19-jähriger FA verunglückt mit PKW auf Fahrt zum Einsatz", oder was? Leute, kommt bloß auf den Teppich, wenn ich einige Aussagen in diesem Thread lese, kommt mir echt die Galle hoch. Sorry. MkG, Sven | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441384 | |||
| Datum | 20.11.2007 13:42 | 168941 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike BöttnerAuf gar keiner. Wie Andreas schon korrekt geschrieben hat, lässt sich sowas auf dem kurzen Dienstweg oft ganz gut regeln. Man muss es eben nur mit Charme versuchen... ;-) Nene, so einfach kommst du mir da nicht raus. Jetzt zäum ich das Pferd mal von hinten auf. Hinz und Kunz, beides rechtschaffene Bürger haben mal ein Parkknöllchen bekommen und auch brav bezahlt. Nun erfahren sie, dass bei anderen Leuten das so einfach wegen dem Charme zurückgenommen wurde und beschweren sich beim Vorgesetzten des netten Beamten. Spätestens jetzt muss er eine Rechtsgrundlage für die Rücknahme rausrücken. Was wird er wohl machen? Begrüdet er es mit §35 StVO oder lässt er sich an Bein pinkeln? Gruß Peter | |||||
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| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 441386 | |||
| Datum | 20.11.2007 13:47 | 168780 x gelesen | |||
| Besteht eine DA: Der FA zahlt selber. Besteht keine DA: Man beruft sich auf §35 StVO, Knolle wird zurück genommen. ... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441387 | |||
| Datum | 20.11.2007 13:51 | 168912 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas DovernBesteht eine DA: Der FA zahlt selber. Und genau DAS sehe ich anders. Keine DA der Welt kann bundesweit gültiges Recht außer Kraft setzen. Da würde ich es glatt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 441388 | |||
| Datum | 20.11.2007 13:57 | 168709 x gelesen | |||
| Ja, was willst Du denn? Spring doch nicht in Deiner Meinung hin und her, das verunsichert den Disskussionspartner ;-) Fakt ist: Der Dienstherr kann sich per DA schützen, indem er sagt "Hey, Du FA: Du hast keine SoRe im Privat-PKW, so wichtig bist Du nicht!" Das ist ja mittlerweile geklärt. Wieso sollte dann (rein rechtlich, ich spreche nicht vom kleinen Dienstweg) bei Knöllchen eine Ausnahme gemacht werden? Entweder, oder. Verkehrsbehinderung ist Verkehrsbehinderung. Sicherlich könnte man darüber diskutieren, ob man zwischen "mit Gefährdung dritter" oder ohne unterscheidet. Wird aber nich gemacht. So what? Ob Blitze oder Knöllchen, gezahlt werden muss aus privater Kasse. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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| Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 441389 | |||
| Datum | 20.11.2007 13:58 | 168524 x gelesen | |||
| Jetzt weiß ich wieder, warum ich in unserem beschaulichen Örtchen wohnen bleibe...da gönnt der eine dem anderen noch was... Aber okay: Vorweg, wenn du den ganzen Thread gelesen hast, weißt du, dass ich die "Ruhig-Blut-Anfahrt-mit-vernünftig-park-Variante" bevorzuge, aber ich bin genauso ein Fan der kurzen Dienstwege. Und gegebenenfalls begründet der zuständige Herr Beamte das dann meinetwegen mit §35 StVO. Kann er das gegenüber seinem Vorgesetzten (der im Normalfall auch kein Unmensch ist) nicht verantworten, hat er bereits zuvor einen Fehler gemacht und naja, dann muss ich eben 15? fürs falsch parken blechen. Wie gesagt, kurze Dienstwege funktionieren oft, aber nicht immer. MfG Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441391 | |||
| Datum | 20.11.2007 14:07 | 168540 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas DovernSpring doch nicht in Deiner Meinung hin und her Wo bitte mache ich das? Geschrieben von Andreas Dovern Fakt ist: Der Dienstherr kann sich per DA schützen, indem er sagt Genau dem widerspreche ich und ich habe auch zuvor nichts anderes gesagt. Nochmal. Keine DA kann Bundesrecht (StVO) außer Kraft setzen. Wenn ich gegen das Knöllchen Einspruch einlege und mich auf §35 StVO berufe, zahle ich nicht, egal ob mit oder ohne DA. Geschrieben von Andreas Dovern So what? Ob Blitze oder Knöllchen, gezahlt werden muss aus privater Kasse. Und hier nochmals Widerspruch. Bezahlt werden muss weder beim einen oder anderen, es sei denn die Geschwindigkeitsübertretung war so hoch, dass sie mit Absatz 8 des §35 nicht mehr als vereinbar angesehen wird. Aber hier wirds u. U. schwammig. Beim Parken kann mir sicherlich keiner wegen Absatz 8 ans Bein pinkeln. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441392 | |||
| Datum | 20.11.2007 14:10 | 168859 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidKeine DA der Welt kann bundesweit gültiges Recht außer Kraft setzen.Das macht sie doch überhaupt nicht! Sie setzt nur fest, dass eine bestimmte Tatbestandsvoraussetzung nicht vorliegt, indem sie sagt, zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe ist es für einzelne Feuerwehrangehörige nicht dringend geboten, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Geschrieben von Peter Schmid Da würde ich es glatt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.In dessen Verlauf kommt die DA auf den Tisch, und schon hast du verloren. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441393 | |||
| Datum | 20.11.2007 14:24 | 168983 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppIn dessen Verlauf kommt die DA auf den Tisch, und schon hast du verloren. Und genau DAS wage ich zu bezweifeln. Ob die Voraussetzungen des §35 vorliegen, kann immer nur eine Einzelfallentscheidung sein, die ich auf der Anfahrt erst mal selbst abzuwägen habe. Eine pauschale Negierung dieser Voraussetzung ist schlichtweg unmöglich, denn sie würde den ganzen §35 StVO ad absurdum führen. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441397 | |||
| Datum | 20.11.2007 14:35 | 168886 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidEine pauschale Negierung dieser Voraussetzung ist schlichtweg unmöglich, denn sie würde den ganzen §35 StVO ad absurdum führen.Warum? Sieh diesen Paragraphen als eine Hilfestellung für die kommunalen Feuerwehren bei der Erfüllung Ihrer hoheitlichen Aufgaben. Und jede Kommune kann da nun entscheiden, ob sie ihre Aufgaben auch ohne diese Hilfe erfüllen kann. Ist sie der Ansicht, das funktioniert, verneint sie die Tatbestandsvoraussetzung des 35 für ihre Feuerwehrangehörigen mit einer Dienstanweisung. Daraus folgt nun, dass diese die Rechtsfolge "Sonderrechte" nicht mehr beanspruchen können. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441398 | |||
| Datum | 20.11.2007 14:42 | 168723 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWarum? Sieh diesen Paragraphen als eine Hilfestellung für die kommunalen Feuerwehren bei der Erfüllung Ihrer hoheitlichen Aufgaben. Und jede Kommune kann da nun entscheiden, ob sie ihre Aufgaben auch ohne diese Hilfe erfüllen kann. Ist sie der Ansicht, das funktioniert, verneint sie die Tatbestandsvoraussetzung des 35 für ihre Feuerwehrangehörigen mit einer Dienstanweisung. Daraus folgt nun, dass diese die Rechtsfolge "Sonderrechte" nicht mehr beanspruchen können. OK, dann würde ich aber als Maschinist sehr konsequent handeln. Ich würde Blau und Laut einschalten, sofern die Voraussetzungen des §38 erfüllt sind, denn das ist Wegerecht und wurde mir nicht beschnitten. Würde dann aber samt Gehupe vor der roten Ampel stehen bleiben, denn das ist ein Sonderrecht das ich laut DA nicht habe. Siehst du den Widerspruch? Denn einen Unterschied zwischen Privat- und Einsatzfahrzeug gibt es nicht. Entweder das "dringend geboten" ist gegeben oder eben per DA nicht gegeben, dann aber auch nicht mit dem LF. Das wäre die Konsequenz aus deiner Auslegung. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441400 | |||
| Datum | 20.11.2007 14:51 | 168838 x gelesen | |||
| keine Sorge, die kommt mir schon lange hoch. Und nochmal sorry, auch bei Deiner Antwort! Antworten ohne Ahnung zu haben, hilft mir nicht weiter! Denn welchen Zustand die von mir genannte Landstraße hat, weißt Du sicher nicht. Genausowenig wie über die Gründe, warum die auf 50 km/h beschränkt wurde. Und ob ich 19 bin und auf jeder Fahrt zum Einsatz verunglücke, ist auch mal mir überlassen! Sorry für meinen Unmut, aber ich habs leid, hier jedesmal erklären zu müssen, dass nicht jede Sonderrechtsfahrt von einem einsatzgeilen Jüngling durchgeführt wird. Lest bitte meine Frage und gebt mir hilfreiche Antworten! Oder lasst es bleiben. | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441401 | |||
| Datum | 20.11.2007 14:53 | 168804 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidSiehst du den Widerspruch? Denn einen Unterschied zwischen Privat- und Einsatzfahrzeug gibt es nicht.Diesen Widerspruch kann man mit der Formulierung der DA eigentlich recht einfach umgehen. Man kann sagen, die Ankunft des einzelnen Feuerwehrangehörigen am Gerätehaus ist nicht dringend geboten, da er ohne weiteres ersetzbar ist. Im Gegensatz dazu ist die schnelle Ankunft eines Einsatzfahrzeugs mit Besatzung und Material an der Einsatzstelle für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe sehr wohl dringend geboten. Und schon hat man eine Unterscheidung geschaffen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441405 | |||
| Datum | 20.11.2007 14:59 | 168732 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDiesen Widerspruch kann man mit der Formulierung der DA eigentlich recht einfach umgehen. Man kann sagen, die Ankunft des einzelnen Feuerwehrangehörigen am Gerätehaus ist nicht dringend geboten, da er ohne weiteres ersetzbar ist. Im Gegensatz dazu ist die schnelle Ankunft eines Einsatzfahrzeugs mit Besatzung und Material an der Einsatzstelle für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe sehr wohl dringend geboten. Und schon hat man eine Unterscheidung geschaffen. Nein, das beisst sich. Denn wenn ich für JEDEN FA die Anfahrt für nicht dringend geboten halte ergibt das insgesamt eine Verlängerung der Ausrückzeit und das steht im Widerspruch zur Aussage, dass die schnelle Ankunft des Einsatzfahrzeugs dringend geboten ist. Nochmal: Eine Negierung der Voraussetzungen des §35 ist pauschal nicht möglich. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, die vom Alarmstichwort abhängig ist. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441406 | |||
| Datum | 20.11.2007 15:05 | 168468 x gelesen | |||
| Deine Formulierung vernebelt das Problem, löst aber nicht den Widerspruch! Geschrieben von Sebastian Krupp Man kann sagen, die Ankunft des einzelnen Feuerwehrangehörigen am Gerätehaus ist nicht dringend geboten, da er ohne weiteres ersetzbar ist. Das ist doch kein Argument! Wenn alle neben der Wache stehen macht es keinen Unterschied. Wenn die auf das Stadtgebiet verteilt sind, ist das anders. Selbst unterstellt, jeder könnte jede Funktion ausüben, die Funktionen müssen nun mal durch irgendjemand besetzt werden. Die drei die neben der Wache wohnen, sind sofort da, alle anderen müssen eine Anfahrt machen und die wird länger dauern. Erst wenn alle erforderlichen Funktionen besetzt sind (z.B. Staffel) wird ausgerückt. Wer diese Funktionen besetzt, ist egal. Fakt ist aber das sie besetzt werden müssen und in der Regel nicht genügend Personal in fußweite wohnt. Ach ja, an die "Läufer" gesprochen: Die gehen bitte auch nur bei grün über die Ampel und benutzen den Zebrastreifen! Auch das ist StVO! Gruß Sven | |||||
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| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 441407 | |||
| Datum | 20.11.2007 15:08 | 168843 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Man kann sagen, die Ankunft des einzelnen Feuerwehrangehörigen am Gerätehaus ist nicht dringend geboten, da er ohne weiteres ersetzbar ist. Das kann im Einzelfall richtig sein, aber Geschrieben von Sebastian Krupp Im Gegensatz dazu ist die schnelle Ankunft eines Einsatzfahrzeugs mit Besatzung und Material an der Einsatzstelle für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe sehr wohl dringend geboten. Das kommt halt nicht von alleine gefahren. Wenn es sich die FF Grafschaft erlauben kann, dann bitte. Bei uns z. B. ist das nicht der Fall. Wie hier im Thread schon geschrieben, sollte sich mal ein Staatsanwalt mit dem verspäteten Eintreffen der Feuerwehr beschäfftigen müssen, kann es für die Herausgeber einer solchen DA sehr unangenehm werden. Gruß Thomas PS. Ich kenne/kannte einen Feuerwehrdienstgrad der mal unagenehme Fragen der Polizei benatworten mußte. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441408 | |||
| Datum | 20.11.2007 15:14 | 168771 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidDenn wenn ich für JEDEN FA die Anfahrt für nicht dringend geboten halte ergibt das insgesamt eine Verlängerung der Ausrückzeit und das steht im Widerspruch zur Aussage, dass die schnelle Ankunft des Einsatzfahrzeugs dringend geboten ist.Das ein Einsatzfahrzeug mit Personal auf die Bahn kommt, liegt im konkreten Verantwortungsbereich der Kommune. Woher dieses Personal kommt, kann sie dagegen nicht beeinflussen (wer befindet sich wo, wer kriegt die Alarmierung mit, wer ist krank, im Urlaub, besoffen, wer steht irgendwo im Stau, wessen Auto ist kaputt...). Daher sehe ich da keinen Widerspruch, wenn die Gemeinde sagt: Wir kriegen das Fahrzeug schnell genug vollbesetzt auf die Fahrt. Anders: Die Kommune hat ein Staffelfahrzeug an die Einsatzstelle zu bringen. Dessen Ankunft dort ist dringend geboten. Nun fahren aber nicht 6, sondern 10 Leute aufgrund des Alarms zum Gerätehaus. Ist nun die Ankunft der letzten 4 am Gerätehaus auch dringend geboten? Oder: Es sitzen 8 Mann im LF, der 9. kommt gerade in die Umkleide. Ist dessen Erscheinen dringender geboten als das des Kameraden, der seit 2min im Fahrzeug sitzt und wartet? Da kann man schon differenzieren. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Andr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW | 441410 | |||
| Datum | 20.11.2007 15:17 | 168461 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Bössel Wenn die Geschwindigkeit auf einer Landstraße auf 50 km/h begrenzt ist, wird das gute Gründe haben. So ein "guter Grund" kann zum Beispiel Lärmschutz sein, der nun wirklich nicht viel bringt, wenn wir 2 min. später in der Gegenrichtung mit Blauhorn unterwegs sind. Bei uns in der Umgebeung gibt es mehrere Straßen die ursprünglich für Geschwindigkeiten von 70 km/h großzügig ausgelegt sind, die aber dann aus Gründen des Lärmschutzes auf 50 bzw 30 km/h "gedrosselt" wurden. | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441411 | |||
| Datum | 20.11.2007 15:22 | 168474 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppAnders: Die Kommune hat ein Staffelfahrzeug an die Einsatzstelle zu bringen. Dessen Ankunft dort ist dringend geboten. Nun fahren aber nicht 6, sondern 10 Leute aufgrund des Alarms zum Gerätehaus. Ist nun die Ankunft der letzten 4 am Gerätehaus auch dringend geboten? Kann durchaus sein, wenn unter ihnen z.B. ein noch fehlender Maschinist ist. Geschrieben von Sebastian Krupp Da kann man schon differenzieren. Das sehe ich anders. Siehe dazu auch die Antwort von Sven. Dem ist nichts hinzuzufügen. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Andr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW | 441413 | |||
| Datum | 20.11.2007 15:27 | 168498 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDie Kommune hat ein Staffelfahrzeug an die Einsatzstelle zu bringen. Dessen Ankunft dort ist dringend geboten. Nun fahren aber nicht 6, sondern 10 Leute aufgrund des Alarms zum Gerätehaus. Ist nun die Ankunft der letzten 4 am Gerätehaus auch dringend geboten? Der Vergleich hinkt m.E.. Ggf. kommen die ersten 6 FA unter Nutzung von Sonderrechten ja auch schneller am Gerätehaus an, somit rückt das Fahrzeug eher aus. Die letzten 4 müßen bis zum Zeitpunkt des Ausrückens des Fahrzeuges davon ausgehen das sie zu den ersten 6 gehören, somit gilt für sie bis zu diesem Zeitpunkt das gleiche wie für die ersten 6. | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441415 | |||
| Datum | 20.11.2007 15:35 | 168589 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannWenn es sich die FF Grafschaft erlauben kann, dann bitte.Wir haben eine solche Dienstanweisung nicht. Aber ich halte es generell für möglich und auch rechtlich haltbar, dass eine solche Dienstanweisung erlassen werden kann. Geschrieben von Thomas Edelmann Wie hier im Thread schon geschrieben, sollte sich mal ein Staatsanwalt mit dem verspäteten Eintreffen der Feuerwehr beschäfftigen müssen, kann es für die Herausgeber einer solchen DA sehr unangenehm werden.Das hab ich in diesem Thread auch schon geschrieben. Ändert aber nichts daran, dass es solche Herausgeber geben kann/wird. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 441418 | |||
| Datum | 20.11.2007 15:44 | 168507 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Das hab ich in diesem Thread auch schon geschrieben. Ändert aber nichts daran, dass es solche Herausgeber geben kann/wird. Ich kann nur sagen, wie bei uns die Situation ist. Sollte jemand auf die Idee kommen eine solche Da herauszugeben, dann wird das teuer. Dann ist der Brandschutzbedarfsplan stark gefährdet. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441425 | |||
| Datum | 20.11.2007 16:12 | 168782 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Tom Kraus Antworten ohne Ahnung zu haben, hilft mir nicht weiter! Oh, Danke. Wieviel bzw. vielmehr wie wenig Ahnung DU von dem Thema hast, sehen wir ja alle an Deinen Posts, da braucht man eigentlich nichts weiter zu zu sagen. Du bist ja neu im Forum, benutze mal einfach die Suchfunktion und gib da 'Sonderrechte' ein und guck mal, was dann passieren wird .... zig Threads und immer wieder der gleiche oder ähnlicher Unfug, der immer wieder von den gleichen Leuten, die offensichtlich Ahnung haben, richtiggestellt werden muss .... Geschrieben von Tom Kraus Denn welchen Zustand die von mir genannte Landstraße hat, weißt Du sicher nicht. Genausowenig wie über die Gründe, warum die auf 50 km/h beschränkt wurde. Ist letztlich egal. Mal Hand auf's Herz: Wie schnell möchtest Du da im Alarmfall fahren? Bei Beschränkung auf 50 ist für meine Begriffe vielleicht 60, 65 nach GMV noch tolerabel und dann war's das. Und wenn Du geblitzt wirst, zahlst Du, persönliches Pech. Und mit Deiner Wehrführung und deren eventuellen Anordnungen hat das so oder so gar nichts zu tun, weil es bereits die bekannten Rechtsgrundlagen dafür gibt, wie man Auto zu fahren hat. Geschrieben von Tom Kraus Und ob ich 19 bin und auf jeder Fahrt zum Einsatz verunglücke, ist auch mal mir überlassen! Die 19 Jahre waren nicht auf Dich bezogen, das war nur exemplarisch gemeint. Richtig ist aber, dass ich auch Heizkisten kenne, die durchaus wie Du schon im gesetzteren Alter sind. Im Übrigen bewegst Du Dich auf öffentlichem Verkehrsraum und da ist Dir beileibe nicht überlassen, andere Verkehrsteilnehmer übermaßen zu gefährden oder zu belästigen, nur weil's gerade mal irgendwo brennt. MkG, Sven | |||||
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| Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 441427 | |||
| Datum | 20.11.2007 16:15 | 168817 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Krausunser Chef plant, von allen Kameraden ein Papier unterschreiben zu lassen, mit dem wir alle bei Fahrten zum Gerätehaus oder auch direkt zur Einsatzstelle mit dem Privat-PKW pauschal auf jegliche Sonderrechte verzichten. Kann er das überhaupt? Bei ner freiwilligen Feuerwehr, wo jeder freiwillig zum Einsatz, bzw. zum GH fährt doch sicher nicht! Und wenn viele FA weiter vom GH entfernt wohnen und erst durch zwei- drei 30er-Zohnen fahren müssen, kommen sie halt erst nach zehn-15Minuten an, dann darf man sich aber auch nicht wundern wenn das Feuerwehrfahrzeug nur mit 1/3 besetzt ist! Und v.a. wie will er das überprüfen?? Streckenposten errichten?? Geschrieben von Tom Kraus Konsequenzen (Strafe, Lappen weg) komplett alleine tragen Haben wir bei uns ne "tolle" Vereinbahrung: Bei uns trägt sämtliche Kosten die aufgrund von Anwendung von Sonderrechten §35 auftreten (Blitzen, übe rote Ampel (ohne den Verkehr zu gefähreden),...) die Stadt! hatten wir bei uns auch schon öfter dass sowas vorkam! | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 441429 | |||
| Datum | 20.11.2007 16:25 | 168542 x gelesen | |||
| Hallo Christoph, Geschrieben von Christoph Reber Kann er das überhaupt? Ich kenne zwar nur das rheinland-pfälzische "Feuerwehrgesetz", aber sicherlich haben sich auch in den anderen Bundesländern die ehrenamtlichen / freiwilligen Kräfte zum Feuerwehrdienst verpflichten lassen. Eben dadurch haben wir auch Pflichten auferlegt bekommen, die wir nicht durch unsere freiwillige Tätigkeit verletzten dürfen. Ob es mit Bedacht auf die Personalstärke und Motivation der Kräfte sinnvoll diese Pflichtverletzungen zu ahnden, kann nicht global entschieden werden. Geschrieben von Christoph Reber Haben wir bei uns ne "tolle" Vereinbahrung: Eine "tolle" Vereinbarung! Das ist eher ein Freibrief für grundsätzliches Verstoßen gegen die StVO. Wenn man auf Grund der Inanspruchnahme von Sonderrechten "geblitzt wird", gibt es erst keinen Gebührenbescheid oder dieser wird nach Information durch die Feuerwehrführung zurück genommen. Wieso werden eigentlich bei euch erst Gebühren erhoben? Gruß Christian | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441430 | |||
| Datum | 20.11.2007 16:40 | 169198 x gelesen | |||
| Um mal auf das Ursprungspost zu antworten ... Geschrieben von Tom Kraus unser Chef plant, von allen Kameraden ein Papier unterschreiben zu lassen, mit dem wir alle bei Fahrten zum Gerätehaus oder auch direkt zur Einsatzstelle mit dem Privat-PKW pauschal auf jegliche Sonderrechte verzichten. Das halte ich persönlich für überflüssig, da zumindest hier in Nds. die Rechtsprechung dahingeht, dass man praktisch bei der Fahrt mit Privat-PKW zum GH keine Sonderrechte hat. Dazu gibt's unterschiedliche bzw. zumindest nicht immer gleichlautende Aussagen von Landesministerien und unterschiedliche Rechtsprechung diverser Gerichte in unseren 16 Bundesländern. War, soweit ich mich noch erinnere, auch mal Thema im Feuerwehrmagazin, wo alle Ministerien dazu Stellung nahmen und der FM-Jurist sich dazu ausführlich ausließ. Ich persönlich frage mich gerade immer wieder, wie signalisiert man einem anderen Verkehrsteilnehmer die gerade erfolgende Inanspruchnahme seiner Sonderrechte mit Privat-PKW (so es diese denn gibt). Du versuchst es ja wohl mit dem Dachaufsetzer, der rein rechtlich betrachtet genau was aussagt? Richtig, gar nichts. Geschrieben von Tom Kraus Ich will ja auch nicht sinnlos durch die Stadt rasen, aber wenn man z.B. nachts bei wenig Verkehr mit überhöhter Geschwindigkeit zu einem schweren VU oder einem Wohnhausbrand mit Menschenleben in Gefahr unterwegs ist und dabei geblitzt wird, will er, dass wir die Konsequenzen (Strafe, Lappen weg) komplett alleine tragen. Das ist ja schön, dass euer Chef das so will, denn genauso so ist es auch. Persönliches Pech eben. Mal drüber nachgedacht, was passieren kann, wenn der Richter fragt: Warum sind Sie so schnell gefahren? Antwort: Feuerwehreinsatz blabla ..... Richter: Achso, also ganz bewusst, mit Absicht ..... Das kann m.E. ggfs. als Vorsatz ausgelegt werden. Geschrieben von Tom Kraus Und darauf habe ich eigentlich keine Lust. Wer das nicht unterschreibt, soll aber auch keine Einsätze mehr mitfahren dürfen?! Sanktionen aus dem nicht-unterschreiben einer Dienstanweisung, die völlig überflüssig ist, abzuleiten, ist m.E. Unfug. Allerdings kann er im Rahmen seiner Dienstaufsicht und Fürsorgepflicht seinen FA gegenüber, selbst ohne Dienstanweisung, tätig werden, indem er für unbelehrbare Heizkisten mal Einsatzverbot erteilt, z.B. den FME einzieht oder ähnliches. MkG, Sven | |||||
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| Autor | Thor8ste8n E8., Schwabach / Bayern | 441432 | |||
| Datum | 20.11.2007 16:43 | 168795 x gelesen | |||
| Hallo Sven, einer Darstellung kann ich so nicht folgen: Geschrieben von Sven Bössel weil es bereits die bekannten Rechtsgrundlagen dafür gibt, wie man Auto zu fahren hat Eine dieser Rechtgrundlagen ist aber eben die StVO mit ihrem § 35. Und basierend auf der kann man eben schon schneller fahren... Und ein geblitzt-werden kann dann kein persönliches Pech mehr sein. Weil sonst ist es genau das selbe persönliche Pech, wenn ich auf der selben Strecke als maschinist mit meinem Einsatzfahrzeug geblitzt werde! Weil dafür gilt genau die selbe Rechtsgrundlage. Denn auch hier gilt: § 35 <> § 38! Viele Grüße, Thorsten 2b | !2b... my very own opinion! | |||||
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| Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 441433 | |||
| Datum | 20.11.2007 16:48 | 168445 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian DüsingEben dadurch haben wir auch Pflichten auferlegt bekommen, die wir nicht durch unsere freiwillige Tätigkeit verletzten dürfen schon, aber wenns den §35 schon gibt warum dann auch nicht anwenden, bzw. verbieten lassen?? Geschrieben von Christian Düsing Eine "tolle" Vereinbarung! Das ist eher ein Freibrief für grundsätzliches Verstoßen gegen die StVO Deswegen die Anführungszeichen! Hatte aber letztens ein Gespräch mit einem Polizisten und selbst die Polizei hat nix dagegen dass man die Sonderrechte in Anspruch nimmt! Geschrieben von Christian Düsing erst keinen Gebührenbescheid oder dieser wird nach Information durch die Feuerwehrführung zurück genommen. man bekommt den Busgeldbescheid, leitet diesen über den Kommandanten an die Stadt und die macht den rest (wobei ich nicht genau weiß was sie macht! also bei polizei anrufen,schreiben,...) | |||||
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| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441434 | |||
| Datum | 20.11.2007 16:49 | 168772 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselDas halte ich persönlich für überflüssig, da zumindest hier in Nds. die Rechtsprechung dahingeht, dass man praktisch bei der Fahrt mit Privat-PKW zum GH keine Sonderrechte hat. Wie0 nicht wie es in Niedersachsen so aussieht, ich kenn diese Ansicht eher vom OLG Frankfurt. Ansonsten ist die ständige Rechtsprechung anderer Ansicht und sagt Sonderrechte im PKW ja. Geschrieben von Sven Bössel Ich persönlich frage mich gerade immer wieder, wie signalisiert man einem anderen Verkehrsteilnehmer die gerade erfolgende Inanspruchnahme seiner Sonderrechte mit Privat-PKW Da dies nicht erforderlich ist: gar nicht. Geschrieben von Sven Bössel Mal drüber nachgedacht, was passieren kann, wenn der Richter fragt: Warum sind Sie so schnell gefahren? Antwort: Feuerwehreinsatz blabla ..... Richter: Achso, also ganz bewusst, mit Absicht ..... Versteh ich nicht. Worauf willst Du hinaus? Was für ein Richter? Geschrieben von Sven Bössel Allerdings kann er im Rahmen seiner Dienstaufsicht und Fürsorgepflicht seinen FA gegenüber, selbst ohne Dienstanweisung, tätig werden, indem er für unbelehrbare Heizkisten mal Einsatzverbot erteilt, z.B. den FME einzieht oder ähnliches. So einfach geht das nicht. Zumindest in NRW wäre das eine Disziplinarmaßnahme die nicht aus dem Katalog der LVO stammt und damit vermutlich nicht rechtmäßig. Gruß Sven | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441435 | |||
| Datum | 20.11.2007 16:49 | 168388 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Tom Kraus Oder hast Du andere belastbare Querverweise, die aufzeigen, dass ein Einsatz nicht mit der Ich kann Dich beruhigen, der Einsatz beginnt für die davon betroffenen FA in der Tat mit der Alarmierung. Allerdings ist damit noch nichts darüber ausgesagt, wie man dann zum GH zu fahren hat ... MkG, Sven | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441437 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:00 | 168819 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Thorsten Engmann Weil sonst ist es genau das selbe persönliche Pech, wenn ich auf der selben Strecke als maschinist mit meinem Einsatzfahrzeug geblitzt werde! Weil dafür gilt genau die selbe Rechtsgrundlage. Nein. Privater PKW: maximal, wenn überhaupt (untersch. Rechtsprechungen) Sonderrechte § 35. Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn: Sonderrechte § 35 UND Wegerechte § 38. Klarer Unterschied. MkG, Sven | |||||
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| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441440 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:04 | 168460 x gelesen | |||
| Hi! Geschrieben von Sven Bössel Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn: Sonderrechte § 35 UND Wegerechte § 38. Es spielt für die Frage, ob man die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten durfte keine Rolle, ob man Blaulicht und Einsatzhorn verwendet hat, überhaupt keine Rolle. Daher beim Blitzen: Kein Unterschied! Gruß Sven | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441441 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:05 | 168721 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Versteh ich nicht. Worauf willst Du hinaus? Was für ein Richter? Mir ist von einem unserer FA bekannt, dass er nach Alarmierung auf Fahrt zur Wache geblitzt wurde. Gegen den Bußgeldbescheid hat er Rechtsmittel eingelegt. Ergebnis seiner Aktion: Da Vorsatz vorlag, Erhöhung des Bussgeldes. Kein Witz. MkG, Sven | |||||
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| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441442 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:10 | 168585 x gelesen | |||
| Hi! Geschrieben von Sven Bössel Mir ist von einem unserer FA bekannt, dass er nach Alarmierung auf Fahrt zur Wache geblitzt wurde. Gegen den Bußgeldbescheid hat er Rechtsmittel eingelegt. Müsste man im Detail sehen, wie das von wem begründet wurde. Würde mich mal interessieren. Ist ja nicht auszuschließen, dass auch schon mal Fehlentscheidungen ergehen (z.B. selbst beim OLG Frankfurt). Meine anderen Anmerkungen hast Du auch gelesen? Gruß Sven | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441443 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:10 | 168630 x gelesen | |||
| Sven, mein Namensvetter, Geschrieben von Sven Tönnemann Es spielt für die Frage, ob man die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten durfte keine Rolle, ob man Blaulicht und Einsatzhorn verwendet hat, überhaupt keine Rolle. Bei allem Respekt: Wir sind mit mehreren Einsatzfahrzeugen mehrfach auf Alarmfahrt mit eingeschaltetem SoSi geblitzt worden, viele lustige Bilder, Konsequenzen: keine. Wenn ich oder andere FA durch diese Radarfallen mit den entsprechenden Geschwindigkeiten mit ihren Privat-PKW auf Anreise zur Wache gefahren wären, wären etliche Führerscheine weg gewesen. MkG, Sven | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441444 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:11 | 168325 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannMeine anderen Anmerkungen hast Du auch gelesen? Natürlich. MkG, Sven | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441445 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:13 | 168409 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselEinsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn: Sonderrechte § 35 UND Wegerechte § 38. Es ging aber eben noch um zu schnelles fahren und geblitzt werden. Das hat gar nichts mit dem Wegerecht zu tun, sondern ist ausschließlich §35 zuzuordnen. Bei einer Einsatzfahrt sind meist beide Rechte im Spiel. Beispiel: Du fährst mit Blauhorn eine Straße (50 km/h) mit 60 km/h entlang und anschließend querst du noch eine Kreuzung bei Rot. Durch §38 (Blauhorn) sagst du allen anderen "Weg da, jetzt komm ich!" und das hat rein rechtlich weder mit der Geschwindigkeitsübertretung noch mit der roten Ampel zu tun. Blau und laut ist lediglich eine Anweisung an andere Verkehrsteilnehmer, dir freie Bahn zu verschaffen. Die überhöhte Geschwindigkeit und das queren der Kreuzung bei rot dagegen ist wiederum durch §35 (Sonderrechte) gedeckt. Somit hat Thorsten durchaus Recht mit seiner Aussage, dass das "Blitzen" durch die selbe Vorschrift abgedeckt ist, egal ob mit Dienst- oder Privat-PKW. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441446 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:18 | 168538 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph ReberBei uns trägt sämtliche Kosten die aufgrund von Anwendung von Sonderrechten §35 auftreten (Blitzen, übe rote Ampel (ohne den Verkehr zu gefähreden),...) die Stadt!Der Satz ist sinnfrei. Würde der §35 greifen, entstünden keine Kosten... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441447 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:18 | 168637 x gelesen | |||
| Hallo Sven! Geschrieben von Sven Bössel Wenn ich oder andere FA durch diese Radarfallen mit den entsprechenden Geschwindigkeiten mit ihren Privat-PKW auf Anreise zur Wache gefahren wären, wären etliche Führerscheine weg gewesen. Wir bekommen sogar die Bilder von den Einsatzfahrzeugen auf Alarmfahrt. Dazu gibt es eine Stellungnahme und dann ist der Käse geschnitten. Das kann man auch bei Privatfahrzeugen machen. Solltet Ihr keine Bilder von den Einsatzfahrzeugen bekommen, wäre das übrigens auch verwunderlich. Denn die Verkehrsbehörde hat dann nicht geprüft, ob die Voraussetzungen des § 35 StVO vorlagen. Das können die ja nicht anhand des Bildes machen. Erkundigen die sich nicht, ob ein Einsatz vorlag, machen sie halt was falsch. Genauso müssen sie beim Privat-PKW ein Schreiben raushauen und darauf reagiert man als Feuerwehr entsprechend. Kommt bei uns nicht oft vor, wenn dann funktioniert es. Gruß Sven | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441448 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:19 | 168411 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannAnsonsten ist die ständige Rechtsprechung anderer Ansicht und sagt Sonderrechte im PKW ja. Weiß ich, z.B. Parken im Parkverbot, leichte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit usw. In Niedersachsen haben wir jedenfalls, was das Thema Sonderrechte mit Privat-PKW angeht, die restriktivsten Auslegungen in D, wenn ich den Artikel aus dem damaligen FM noch richtig im Kopf habe. Geschrieben von Sven Tönnemann So einfach geht das nicht. Zumindest in NRW wäre das eine Disziplinarmaßnahme die nicht aus dem Katalog der LVO stammt und damit vermutlich nicht rechtmäßig. Mag in NRW so geregelt sein. Wäre für mich nach Ermahnungen usw. auch ziemlich der letzte Schritt. MkG, Sven | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441450 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:29 | 168345 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Wir bekommen sogar die Bilder von den Einsatzfahrzeugen auf Alarmfahrt. Dazu gibt es eine Stellungnahme und dann ist der Käse geschnitten. Wir auch, wie gesagt, lustige Bildchen, kommen in der Fahrzeughalle dann erstmal an die Pinnwand, Original mit km/h-Angabe .... nein, einen Wettbewerb machen wir daraus natürlich nicht. Geschrieben von Sven Tönnemann Solltet Ihr keine Bilder von den Einsatzfahrzeugen bekommen, wäre das übrigens auch verwunderlich. Denn die Verkehrsbehörde hat dann nicht geprüft, ob die Voraussetzungen des § 35 StVO vorlagen. Das können die ja nicht anhand des Bildes machen. Die Behörde prüft, natürlich. Liegt gerade keine Alarmfahrt vor, und eines unserer Einsatzfahrzeuge wird geblitzt (kam schon zweimal, dreimal vor), muss der Maschinist leider bezahlen. Er höchstselbst. Geschrieben von Sven Tönnemann Genauso müssen sie beim Privat-PKW ein Schreiben raushauen und darauf reagiert man als Feuerwehr entsprechend. Tja, ist halt die Frage, ob das was bringt, liegt evtl. auch an den jeweils in den Behörden handelnden Personen ... MkG, Sven | |||||
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| Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 441451 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:32 | 168327 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDer Satz ist sinnfrei. Würde der §35 greifen, entstünden keine Kosten... Kosten war vielleicht nicht ganz richtig formuliert! eher anfallende Probleme! von Kameraden weiß ich als sie zum Weg zum Gerätehaus geblitzt wurden den Bußgeldbescheid erhielten und diesen dann über den Kommandanten an die Satdt weiterreichten! Ob diese dann bezahlt oder aufgrund von §35 die Kosten bei der Polizei annuliert haben, weiß ich nicht! | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441452 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:37 | 168355 x gelesen | |||
| Hallo Peter, Geschrieben von Peter Schmid Somit hat Thorsten durchaus Recht mit seiner Aussage, dass das "Blitzen" durch die selbe Vorschrift abgedeckt ist, egal ob mit Dienst- oder Privat-PKW. Ja, selbe Vorschrift, ja. Nur mit Einsatzfahrzeug und Sosi auf Alarmfahrt ist es mir schittegal, wenn ich geblitzt werde. Mit Privatauto auf dem Weg zum Einsatz ist es eben nicht egal, denn dann zahlt man Verwarn- oder Bussgeld oder ist im Extremfall sogar den FS los. Das ist der Unterschied. Oder reden wir hier aneinander vorbei? MkG, Sven | |||||
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| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 441458 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:55 | 168322 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Sven Bössel In Niedersachsen haben wir jedenfalls, was das Thema Sonderrechte mit Privat-PKW angeht, die restriktivsten Auslegungen in D, wenn ich den Artikel aus dem damaligen FM noch richtig im Kopf habe. Auslegung im Sinne von Urteilen oder das nähere regelnde Verordnungen oder dergleichen? wenn letzteres, Quellen? Gruß, Thorben | |||||
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| Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 441459 | |||
| Datum | 20.11.2007 17:58 | 168572 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidGeschrieben von Sebastian Krupp Warum? Wenn ihr nicht früh genug an der E-Stelle seit und es kann jemand nicht gerettet werden, wollt ihr dann sagen "wenn wir zum Fw-Haus hätten rasen und bei rot über die Ampel fahren dürfen, wäre das nicht passiert"? Wenn es so ist, ist das halt Schicksal oder es hat etwas in der Planung vorher nicht gestimmt. Es kann doch nicht sein, das wir unsere Aufgaben nur erfüllen können, wenn wir vorher die bestehenden Gesetze massiv übertreten und uns oder andere dabei vielleicht sogar noch gefährden oder schlimmeres. Denkt mal darüber nach, was ihr eurer Feuerwehr antut, wenn ihr auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus jemand verletzt oder sogar tötet. Oder ist das bei euch im Ort auch so, daß, wenn die Sirene ertönjt, die Alten und die Kinder ins Haus flüchten, denn jetzt kommen die bekloppten von der Feuerwehr? Heinrich | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441460 | |||
| Datum | 20.11.2007 18:06 | 168285 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselNur mit Einsatzfahrzeug und Sosi auf Alarmfahrt ist es mir schittegal, wenn ich geblitzt werde. Mit Privatauto auf dem Weg zum Einsatz ist es eben nicht egal, denn dann zahlt man Verwarn- oder Bussgeld oder ist im Extremfall sogar den FS los. Wie kommst du darauf? Anhörungsbogen ausfüllen, Sachverhalt darstellen unter Berufung auf §35 StVO, Bestätigung der Feuerwehr über die Teilnahme am Einsatz dazu und in 99% der Fälle ist die Sache erledigt, falls die Voraussetzungen des §35 erfüllt waren. Beim restlichen Prozent sollte es für jeden RA ein Klacks sein, das abzubiegen. Ein Problem wird es erst dann, wenn man so schnell dran war, dass ein Richter den Absatz 8 des §35 als nicht mehr beachtet sieht. Das wird aber bei einer mäßigen Überschreitung (ich Rede hier von max. 20 km/h) kaum der Fall sein. Wer meint, er müsste bei erlaubten 50 mit 100 durch die Stadt rasen und könnte sich auf §35 berufen, ist selbst schuld und soll meinetwegen auch bezahlen. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441462 | |||
| Datum | 20.11.2007 18:15 | 168221 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannEs kann doch nicht sein, das wir unsere Aufgaben nur erfüllen können, wenn wir vorher die bestehenden Gesetze massiv übertreten und uns oder andere dabei vielleicht sogar noch gefährden oder schlimmeres. Sorry, aber anscheinend hast du §35 StVO nicht mal gelesen. Denn genau das von dir beschriebene Verhalten deckt er NICHT ab. Beachte bitte besonders den Absatz 8. Komisch, dass alle beim Wort Sonderrecht gleich an rasende Heißdüsen denken. Für mich bedeutet er auch, dass man im Halteverbot parken kann, wenn am GH schon alles zugeparkt ist. Und so ne Parkplatzsuche kann in Städten schon mal einige Minuten dauern. In diesem Zusammenhang kann die Inanspruchnahme wesentlich mehr Zeit bringen, als durch rasen. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441463 | |||
| Datum | 20.11.2007 18:15 | 168219 x gelesen | |||
| Langsam muss ich mich schwer zurücknehmen!! Gibt es eigentlich nur schwarz oder weiß? Natürlich: Wenn mit PrivatPKW und Sonderrechten gefahren wird, sterben alle die dem Fahrer begegnen auf dem Weg dahin. Derselbe Fahrer gleitet mit dem LF anschließend sanft und sicher bis zu Einsatzstelle? Geschrieben von Heinrich Brinkmann wenn wir zum Fw-Haus hätten rasen und bei rot über die Ampel fahren dürfen, wäre das nicht passiert"? Wer spricht von "RASEN"? Geschrieben von Heinrich Brinkmann Denkt mal darüber nach, was ihr eurer Feuerwehr antut, wenn ihr auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus jemand verletzt oder sogar tötet. Genau, wenn wir das mit Blaulicht und Einsatzhorn machen ist das alles in Ordnung. Oder fahren die trotz Sonderrechte irgendwie anders? Sind auf einmal keine Menschen mehr auf der Straße unterwegs weil Blaulich und Einsatzhorn eingeschaltet sind? Geschrieben von Heinrich Brinkmann Oder ist das bei euch im Ort auch so, daß, wenn die Sirene ertönjt, die Alten und die Kinder ins Haus flüchten, denn jetzt kommen die bekloppten von der Feuerwehr? - Kommentar von mir selbst zensiert - Gruß Sven *mit Kopf schütteln* | |||||
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| Autor | Klau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW | 441465 | |||
| Datum | 20.11.2007 18:16 | 168251 x gelesen | |||
| einen schönen guten Abend ..... Geschrieben von Stefan Brüning Klar. Im Zweifelsfall wird er den Feuerwehrmann, der ihm was von Einsatz erzählt nach kurzer Zeit weiterfahren lassen. (natürlich nicht, ohne mindestens das Kennzeichen zu notieren und über die Leitstelle nachfragen zu lassen.) Wenn ich beim Tiefflug ins GH erwischt werde und mir überlege wie lange günstigstendsfalls eine Halteranfrage dauert oder die Abfrage von Führerschein etc. brauche ich auch anschliessend nicht mehr ins GH zu fahren weil sich dann die Dringlichkeit sowieso erledigt hat .... mkg Klaus *****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... ***** | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 441473 | |||
| Datum | 20.11.2007 18:54 | 168603 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KellerUnabhängig davon, ob einen die "formal" zustehenden Sonderrechte im Privat-Pkw nach vorne bringen, kann kein Wehrleiter (in einem Bundesland das Pro-Sonderrechte für Privat-Pkw ist) dies per Dienstanweisung "verbieten." Indirekt - doch. Auf Grund der Dienstanweisung und der unterschriebenen Belehrung wird es im Fall der Fälle (Bußgeldbescheid kommt ins Haus) so sein, daß Du schlicht von Deinem Dienstherren keine Bestätigung bekommst, daß die Inanspruchnahme von Sonderrechten für Dich in diesem Fall erforderlich war. Somit hast Du ein Problem, Dich über §35 Abs. 1 StVO da rauszukämpfen. Ach ja. Unsere Brüder und Schwestern vom THW haben die selbe Regelung schon seit Jahren in einer Rundverfügung. Wo also ist das Problem? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 441503 | |||
| Datum | 20.11.2007 20:02 | 168229 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom KrausWer das nicht unterschreibt, soll aber auch keine Einsätze mehr mitfahren dürfen?! Ich würde ihm eine Erklärung geben in der steht das du dich; >Nach besten Wissen an die Gesetzte der BRD inkl. der STVO hälst.< Ansonsten ist der Ein- und Austritt freiwillig! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 441506 | |||
| Datum | 20.11.2007 20:28 | 168621 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer
AFAIK die gesamte Berliner Feuerwehr (FF) ebenfalls. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Stef8an 8E., Köfering / Bayern | 441524 | |||
| Datum | 20.11.2007 22:14 | 168446 x gelesen | |||
| Wenn hier endlich mal "die" mit Hirn undnull Praxiserfahrung in der FF schreiben würden, wär die Diskussion nur halb so lang, aber weitaus effektiver, Besserwisser haben wir genug!!! ----------------------------------------------------------- Dies ist natürlich meine private Meinung! Besucht meine Feuerwehr - http://www.feuerwehr-koefering.de ----------------------------------------------------------- | |||||
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| Autor | Stef8an 8E., Köfering / Bayern | 441526 | |||
| Datum | 20.11.2007 22:18 | 168445 x gelesen | |||
| Sorry Formatfehler Wenn hier endlich mal "die" mit Hirn und Praxiserfahrung in der FF schreiben würden, wär die Diskussion nur halb so lang, aber weitaus effektiver, Besserwisser haben wir genug!!! ----------------------------------------------------------- Dies ist natürlich meine private Meinung! Besucht meine Feuerwehr - http://www.feuerwehr-koefering.de ----------------------------------------------------------- | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 441528 | |||
| Datum | 20.11.2007 22:20 | 168189 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan EichingerWenn hier endlich mal "die" mit Hirn und Praxiserfahrung in der FF schreiben Was willst du uns damit sagen? MKG Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 441550 | |||
| Datum | 20.11.2007 23:47 | 168251 x gelesen | |||
| Moin Geschrieben von Peter Schmid Eine hoheitliche Aufgabe ist es sicherlich, denn du bist immer noch im Auftrag deiner Stadt/Gemeinde unterwegs. Allerdings stellt §35 StVO noch einer weitere Voraussetzung, um zu greifen. Die Inanspruchnahme muss dringend geboten sein und das sehe ich bei der Rückfahrt in der Regel nicht mehr als gegeben.Richtig, das wird sogar bei NEF kritisch gesehen, die ja zum einen größeren Bereiche abdecken als das einzelne Feuerwehrfahrzeug, und darüber hinaus eine deutliche höhere Wahrscheinlichkeit für Folgeeinsätze haben. Wenn der Doc im RTW den Patienten begleitet und das NEF diesem folgt fährt der RTW ggf. mit Sonder- und Wegerechten und das NEF (dann nur mit dem Fahrer besetzt) eben ohne alles hinterher. Bei einem Feuerwehrfahrzeug wird es vermutlich eine sehr kurze Verhandlung werden, wenn jemand versuchen sollte, sich da Sonderrechte für die Rückfahrt zur Wache zusprechen zu wollen. Das bestärkt mich leider mal wieder in meiner rein subjektiven Meinung, dass so mancher zwecks Sonderrechte-Ausbildung geladene Polizist immensen Unfug erzählt und die Feuerwehr diesen (warum sollte sie auch zweifeln...) unreflektiert glaubt. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 441553 | |||
| Datum | 21.11.2007 00:03 | 168504 x gelesen | |||
| Moin Geschrieben von Sebastian Krupp Das macht sie doch überhaupt nicht! Sie setzt nur fest, dass eine bestimmte Tatbestandsvoraussetzung nicht vorliegt, indem sie sagt, zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe ist es für einzelne Feuerwehrangehörige nicht dringend geboten, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.Ich ziehe mal eine Parallele: Um die Arbeit ihrer Hilfssheriffs zu erleichtern setzt die Kommune fest, dass beherztes Würgen uneinsichtiger Falschparker nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Körperverletzung erfüllt. Hinkt ein wenig, macht aber deutlich dass auch durch Herumwurschteln an Tatbestandsvoraussetzungen natürlich ein Gesetzt verfälscht wird! Geschrieben von Sebastian Krupp In dessen Verlauf kommt die DA auf den Tisch, und schon hast du verloren.Das heißt also, der Staatsanwalt stellt sich in den Gerichtssaal und eröffnet etwa so (denn genau diesen Fall betrachten wir hier, es war NICHT von Rasern und "Absatz-8-Missachtern" die Rede!): "Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am xx um yy Uhr im Bereich der Musterstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 22 km/h überschritten zu haben. Gegen den daraufhin ergangenen Bußgeldbescheid legte der Angeklagte form- und fristgerecht Widerspruch ein, welchen er darauf stützte, Sonderrechte nach § 35 I StVO in Anspruch genommen zu haben. Eine Prüfung des Sachverhalts ergab, dass der Angeklagte tatsächlich unterwegs zu einem Feuerwehreinsatz war, zu dessen Abarbeitung nach objektiven Gesichtspunkten höchste Eile geboten war, und er die Schranken des § 35 Abs. 8 StVO in der konkreten Situation nicht verletzte. Dennoch beantragt die Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zur Zahlung des Bußgelds sowie [weitere üble Ideen wie Führerscheinentzug oder drei Jahre Arbeitslager hier einfügen] zu verurteilen, weil sein Wehrführer hier in dieser Dienstanweisung (hierbei hektisch mit dem Pamphlet wedelnd) geschrieben hat, dass das alles nicht stimmt und die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 35 I StVO bei seinen Feuerwehrleuten nie und nimmer vorliegen können." Ich vermute, damit hätte er dem Richter den Tag gerettet und wäre danach bei der Staatsanwaltschaft derjenige Kollege, der hinten auf M8 parken muss ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 441556 | |||
| Datum | 21.11.2007 01:02 | 168452 x gelesen | |||
| Beendet das Thema - es bringt nichts! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 441557 | |||
| Datum | 21.11.2007 03:09 | 168270 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblBeendet das Thema - es bringt nichts! Niemand nötigt dich, das Thema weiterhin zu verfolgen. -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441579 | |||
| Datum | 21.11.2007 10:22 | 168525 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißHinkt ein wenig,Nur ein wenig? Diese Dienstanweisung würde sich explizit gegen geltendes Recht aussprechen... Da ist also nix mit Parallelen. Eine Prüfung des Sachverhalts ergab, dass der Angeklagte tatsächlich unterwegs zu einem Feuerwehreinsatz war, zu dessen Abarbeitung nach objektiven Gesichtspunkten höchste Eile geboten war,Dann kann der Staatsanwalt/Richter das gerne als gegeben ansehen, dem Widerspruch wird stattgeben, und der Wehrführer steht blöd da. Er kann aber auch sagen, das objektiv betrachtet höchste Eile für den einzelnen Wehrangehörigen nicht geboten war. Und dann ist der Wehrangehörige der Dumme. Jetzt kann man zig Beispiele konstruieren, wo diese objektiven Gesichtspunkte ziemlich klar so oder so ausfallen, und noch mehr, wo man das nicht explizit sagen kann. Das ändert aber alles nichts an der Tatsache, das eine solche Dienstanweisung rechtlich ohne weiteres möglich ist, und in einem entsprechenden Verfahren auch angesprochen/berücksichtigt werden kann/wird. Was mich wundert ist, dass bislang hier noch keine Kommentare zur von Christian Fischer gebrachten Rundverfügung des THW (hier mal die Fassung von 2002, ist aber IMHO erneuert/verlängert worden) kommen... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441580 | |||
| Datum | 21.11.2007 10:24 | 168154 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerAch ja. Unsere Brüder und Schwestern vom THW haben die selbe Regelung schon seit Jahren in einer Rundverfügung. Wo also ist das Problem? Hier mal die Fassung von 2002, ist aber IMHO erneuert/verlängert worden Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441581 | |||
| Datum | 21.11.2007 10:31 | 168127 x gelesen | |||
| Ob es da in Form einer Dienstanweisung vorliegt, weiss ich nicht. Es gab aber mal 2001 einen Bericht des Feuerwehrmagazins, anlässlich dessen alle Innenministerien gefragt wurden, ob ihrer Ansicht nach Angehörige der FF im Privatwagen unter den §35 fallen. Berlin verneinte dies, Hamburg ebenfalls. Sachsen-Anhalt verwies auf den Rechtfertigenden Notstand, Niedersachsen gab keine klare Aussage, wies aber darauf hin, die Feuerwehrleute sollten lieber auf die Inanspruchnahme verzichten. Die restlichen 12 Bundesländer waren damals der Meinung, dass der §35 die Anfahrt freiwilliger Kräfte zum Gerätehaus abdeckt. Wäre mal interessant, wie die einzelnen Innenmysterien das heute sehen, der Bereich StVO ist ja seit 2001 durch div. Unfälle doch noch etwas mehr in den Mittelpunkt gerückt. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau | 441586 | |||
| Datum | 21.11.2007 11:35 | 168235 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppGeschrieben von Tom Kraus Kommt es in eurer Wehr beim Einsatz auf einzelne FA(SB) an? Wenn ja, dann kann ich eurer Argumentation folgen, aber dann hat eure Wehr ohnehin ganz andere Probleme... In der Schweiz kennen wir so etwas wie Sonderrechte gar nicht. Besondere Rechte hat man nur mit Musik und Licht. Und viele Leute rücken hier (Wegen anderer Orga und Taktik) direkt auf den Schadenplatz aus, und wir können Trotzdem die Hilfsfrist von 1/2/7 mit LF innerhalb 10min nach Alarmierung der Wehr einhalten. Wenn der Einsatz der FW vom vorhanden sein einer einzigen Person abhängt, dann ist diese Wehr IMO nicht Einsatzfähig! Wenn dies nicht der Fall ist, dann gibt es auch keinen Grund sich auf dem Weg zum GH über die Verkehrsregeln hinweg zu setzen. (Natürlich wird das hier auch getan, aber es ist jeder für die Juristischen Folgen selbst verantwortlich. Versicherungsschutz besteht ab Eingang des Alarms) Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441587 | |||
| Datum | 21.11.2007 11:43 | 168291 x gelesen | |||
Geschrieben von David JohoKommt es in eurer Wehr beim Einsatz auf einzelne FA(SB) an? Wenn ja, dann kann ich eurer Argumentation folgen, aber dann hat eure Wehr ohnehin ganz andere Probleme...Wieso jetzt wieder die Reininterpretation "eure Wehr"? Hab ich irgendwo geschrieben, dass in meiner Wehr eine solche Dienstanweisung existiert? Hab ich nicht an einer Stelle schon klar das Gegenteil geschrieben? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau | 441588 | |||
| Datum | 21.11.2007 11:49 | 168456 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWieso jetzt wieder die Reininterpretation "eure Wehr"? Hab ich irgendwo geschrieben, dass in meiner Wehr eine solche Dienstanweisung existiert? Hab ich nicht an einer Stelle schon klar das Gegenteil geschrieben? Sorry, es ist egal, welche Wehr auf einen einzelnen FA(SB) angewiesen ist, diese Wehr hat ein Problem! Und alle, die der Meinung sind, das eine Einsatz ohne sie nicht möglich ist, sind ein Problem... Oder der inoffizielle Titel: Das grosse Rennen aufs 1. Fahrzeug Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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| Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 441597 | |||
| Datum | 21.11.2007 12:32 | 168334 x gelesen | |||
Geschrieben von David JohoSorry, es ist egal, welche Wehr auf einen einzelnen FA(SB) angewiesen ist, diese Wehr hat ein Problem! Dann hat bei Euch jeder die exakt gleiche Ausbildung/ Qualifikation!? Es sollte sich jeder einzelne nicht wichtiger machen, wie er vielleicht in Wirklichkeit ist- aber irgendwo ist auch eine Grenze. Selbst bei 30 adhoc verfügbaren Kameraden tagsüber, kann ich theoretische Situationen konstruieren (krank, Urlaub, gerade wichtige Tätigkeit am Arbeitsplatz...) wo ich ohne weiteres auf einmal <10 Kameraden zur Verfügung hätte. Die Argumentation -keiner ist so wichtig- hinkt, weil im Moment der Alarmierung niemand wissen kann, wieviele tatsächlich in der Lage sind am Einsatz teilzunehmen. Letztendlich ist die Einsatzbereitschaft einer freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall immer auch ein wenig Russisches Roulette. Bei der einen Wehr etwas mehr, bei anderen etwas weniger. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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| Autor | Klau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW | 441605 | |||
| Datum | 21.11.2007 13:03 | 168088 x gelesen | |||
| einen schönen guten Tag erstmal .... Geschrieben von Heinrich Brinkmann Oder ist das bei euch im Ort auch so, daß, wenn die Sirene ertönjt, die Alten und die Kinder ins Haus flüchten, denn jetzt kommen die bekloppten von der Feuerwehr? :-))) Schön wärs .... leider ists je nach Tageszeit genau das Gegenteil - alles stürmt ins Freie damit man ja nichts verpasst. Die Kiddings stehen dann mitten auf der Strasse weils so geil ist wenn man ein Feuerwehrauto auf sich zu fahren sieht. Sprichst Du dann bei der nächsten passenden Gelegenheit die Eltern auf diese, für uns im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährliche Situation an, erntest Du im Zweifelsfall Unverständinis, ein paar doofe Blicke und den höchst sinnbefreiten Hinweis, daß unsere Hauptstrasse doch wohl nicht umsonst ne 30-er Zone wäre ..... mkg Klaus *****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... ***** | |||||
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| Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 441608 | |||
| Datum | 21.11.2007 13:16 | 168406 x gelesen | |||
| Hallo Tom, § 35 StVO ist ein Gesetz, das der Gesetzgeber erlassen hat und der ist auch der einzige der Gesetze außer Kraft setzt. Wenn dein Chef meint Gesetzgeber "spielen" zu müssen dann soll er das mal versuchen, das geht vor den Baum... So ein bissel Papier ist nichtig, weil ein Gesetz für alle Bürger (deutscher Perso) gilt und nicht einfach durch einen Wisch von deinem Chef außer Kraft gesetzt werden kann. Im Juristischen nennt man sowas "Amtsanmaßung". Meine Meinung. Gruß, Markus Alles meine persönliche Meinung Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 441611 | |||
| Datum | 21.11.2007 13:21 | 168404 x gelesen | |||
| Tach. Geschrieben von Markus Piewak § 35 StVO ist ein Gesetz, das der Gesetzgeber erlassen hat und der ist auch der einzige der Gesetze außer Kraft setzt. Bestimmt nicht. Geschrieben von Markus Piewak Wenn dein Chef meint Gesetzgeber "spielen" zu müssen dann soll er das mal versuchen, das geht vor den Baum... So ein bissel Papier ist nichtig, weil ein Gesetz für alle Bürger (deutscher Perso) gilt und nicht einfach durch einen Wisch von deinem Chef außer Kraft gesetzt werden kann. Im Juristischen nennt man sowas "Amtsanmaßung". Dazu erspare ich mir mal ne Antwort. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 441612 | |||
| Datum | 21.11.2007 13:26 | 168315 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Stefan Brüning--- Bestimmt nicht. Wenn du Meinst das das nicht so ist dann sag doch lieber mal wer es denn dann darf ..... ??? Alles meine persönliche Meinung Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441619 | |||
| Datum | 21.11.2007 13:46 | 168069 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Piewakviel Quatsch... Hast du dir diesen Thread wenigstens mal ein bisschen angeschaut, oder hast du direkt auf den ersten Beitrag geantwortet? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Phil8ip 8K., Bad Segeberg / Schleswig-Holstein | 441643 | |||
| Datum | 21.11.2007 14:31 | 168318 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus PiewakWenn dein Chef meint Gesetzgeber "spielen" zu müssen dann soll er das mal versuchen, das geht vor den Baum... So ein bissel Papier ist nichtig, weil ein Gesetz für alle Bürger (deutscher Perso) gilt und nicht einfach durch einen Wisch von deinem Chef außer Kraft gesetzt werden kann Der Wehrführer setzt mit dem Aussprechen einer Dienstanweisung (DA) (die Verbindlichkeit bedarf hierbei keiner schriftlichen Vorlage) kein Gesetz außer Kraft! Betrachtet man den Sachverhalt auf der Ebene Arbeitgeber (Wehrführer) - Arbeitnehmer (FM(SB)), dann wird hier vielleicht deutlich, wozu eine Diensanweisung da ist bzw. was damit bezweckt werden soll: Das Recht Dienstanweisungen zu geben leitet sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers her. Eine DA stellt zunächst einen verbindlicher Arbeitsauftrag dar. Diese DA macht deutlich, wie sich ein Arbeitgeber (in einer bestimmten Situation) zu verhalten hat. Eine DA ist unzulässig, wenn die Weisung über den Gehalt des Arbeitsvertrages hinweg gehen. Sie darf ferner nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Dem Arbeitgeber steht weiterhin ein erweitertes Direktionsrecht zu, das den Arbeitnehmer aufgrund seiner Schadensabwehrpflicht dazu verpflichtet im Notfall auch Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten, die über die im Arbeitsvertrag definierten Pflichten hinausgehen. Ein Notfall in diesem Sinne liegt dann vor, wenn ein Ereignis nicht vorhersehbar und vermeidbar ist, nicht im Verantwortungsbereich des betroffenen Arbeitgebers liegt und / oder hoher finanzieller Schaden droht. So... Ich leite mir aus diesen Zeilen her, dass einem FM (SB) in seinem Privatfahrzeug die Inanspruchnahme von Sonderrechten aufgrund einer Dienstanweisung des WF sehr wohl untersagt werden kann. Entscheidend ist hier (im übertragenen Sinne) das erweiterte Direktionsrecht. Mit kameradschaftlichem Gruß Philip | |||||
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| Autor | Phil8ip 8K., Bad Segeberg / Schleswig-Holstein | 441647 | |||
| Datum | 21.11.2007 14:35 | 168095 x gelesen | |||
Geschrieben von Philip KrauseDiese DA macht deutlich, wie sich ein Sorry... Muss natürlich Arbeitnehmer heißen. Mit kameradschaftlichem Gruß Philip | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 441649 | |||
| Datum | 21.11.2007 14:52 | 168070 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Piewak
Wie wäre es denn, wenn Du die Zitierte Rechtsnorm mal liest? Da wirst Du nämlich feststellen, dass es weder ein Gesetz ist noch solche "außer Kaft" setzt. Wer was darf, wurde hier wohl schon zur Genüge ausgebreitet. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau | 441705 | |||
| Datum | 21.11.2007 16:46 | 167989 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KellerDann hat bei Euch jeder die exakt gleiche Ausbildung/ Qualifikation!? Nein, aber wir haben in allen Funktionen "genügend" Leute ausgebildet bzw. auch unter Tags verfügbar, oder wir versuchen wenn nicht durch Ausbildung möglich durch sinnvolle Alarmierungskonzepte Lücken zu schliessen. Wobei uns hier die Gesetzgebung natürlich entgegenkommt... Bsp: 7. Die Anzahl der Chargierten ist in Abhängigkeit des Gesamtbestandes wie folgt gerechtfertigt: Uof 15 bis 20 % (=GF) Of 8 bis 12 % (=ZF) Quelle für Punkt 7. Kommandoakten FW Kt. Aargau Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 441872 | |||
| Datum | 22.11.2007 01:49 | 168458 x gelesen | |||
| Moin Geschrieben von Sebastian Krupp Nur ein wenig? Diese Dienstanweisung würde sich explizit gegen geltendes Recht aussprechen... Da ist also nix mit Parallelen.Die hier besprochene DA doch auch. Geltendes Recht sagt: Sonderrechte jawohl - DA sagt: Nee, Sonderrechte kannste knicken. Geschrieben von Sebastian Krupp Dann kann der Staatsanwalt/Richter das gerne als gegeben ansehen, dem Widerspruch wird stattgeben, und der Wehrführer steht blöd da.So seh ich das auch. Geschrieben von Sebastian Krupp Er kann aber auch sagen, das objektiv betrachtet höchste Eile für den einzelnen Wehrangehörigen nicht geboten war. Und dann ist der Wehrangehörige der Dumme.Das ist er aber doch in jedem Fall, wenn objektiv keine höchste Eile nötig war!? Denn dann fehlt es ihm an einer Voraussetzung für Sonderrechte, folglich hatte er keine, somit muss er löhnen. Aber du willst mir doch nicht allen ernstes erzählen, dass der Staatsanwalt bei seiner Beurteilung der objektiven Voraussetzungen die völlig unmaßgebliche Pauschal-Meinung eines juristisch eher ahnungslosen Feuerwehrpauls einbezieht? Oder willst du im Umkehrschluss auch alle FA von ihrer eigenen Prüfungspflicht der Voraussetzungen des § 35 I StVO entbinden, wenn der Wehrführer eine DA schreiben würde, dass er besondere Eile bei jedem Einsatz für gegeben hält? Das geht mir nicht ein... die DA ist rechtmäßig, disziplinarrechtlich kanns was auf die Glocke geben, aber der kann doch nicht die Gesetze (oder deren Anwendung) umschreiben, der Feuerlöschpaul! Irritierter Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441888 | |||
| Datum | 22.11.2007 10:07 | 168619 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißDie hier besprochene DA doch auch. Geltendes Recht sagt: Sonderrechte jawohl - DA sagt: Nee, Sonderrechte kannste knicken.DA sagt: Wenn du dich im Falle eines Rechtsweges auf §35 berufst, werden wir (=die Feuerwehr) dich dabei nicht unterstützen, weil wir der Ansicht sind, dass wir unsere Aufgaben auch ohne diese Sonderrechte erfüllen können. Und diese Ansicht teilen wir dem Gegner des Rechtsweges mit, so dass der diese in seine Beurteilung mit einbeziehen kann. Das ist doch was ganz anderes, als wenn eine DA sagt: Verstoße gegen das rechtliche Verbot, anderen Körperverletzungen zuzufügen. (Wobei der HiPo in deinem Beispiel auch da unter bestimmten Voraussetzungen Sonderrechte hat, die in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen explizit geregelt sind...) Geschrieben von Sebastian Weiß Aber du willst mir doch nicht allen ernstes erzählen, dass der Staatsanwalt bei seiner Beurteilung der objektiven Voraussetzungen die völlig unmaßgebliche Pauschal-Meinung eines juristisch eher ahnungslosen Feuerwehrpauls einbezieht?Da Feuerwehrpaul für seine Wehr verantwortlich ist (und gemacht werden kann/wird), und er in einem bestimmten Rahmen die Arbeitsbedingungen zur Aufgabenerfüllung mitgestalten darf, wird er/ seine Meinungen/Entscheidungen mit einbezogen werden. Auch wenn Feuerwehrpaul keine Ahnung hat. Das ist Paule sein Problem. Geschrieben von Sebastian Weiß aber der kann doch nicht die Gesetze (oder deren Anwendung) umschreiben, der Feuerlöschpaul!Ich bleibe dabei: Das macht er gar nicht. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 441995 | |||
| Datum | 22.11.2007 15:40 | 168392 x gelesen | |||
| Moin Geschrieben von Sebastian Krupp DA sagt: Wenn du dich im Falle eines Rechtsweges auf §35 berufst, werden wir (=die Feuerwehr) dich dabei nicht unterstützen, weil wir der Ansicht sind, dass wir unsere Aufgaben auch ohne diese Sonderrechte erfüllen können. Und diese Ansicht teilen wir dem Gegner des Rechtsweges mit, so dass der diese in seine Beurteilung mit einbeziehen kann.Das ist alles ja auch unbestritten. Und disziplinarrechtlich gibts eine mit der Keule - auch klar. Der Punkt ist aber, dass das Vorliegen von Sonderrechten nicht an irgendwelche Ansichten der Wehrführung oder der Beurteilung der Gegenpartei gebunden ist, sondern ausschließlich an die StVO. Geschrieben von Sebastian Krupp Da Feuerwehrpaul für seine Wehr verantwortlich ist (und gemacht werden kann/wird), und er in einem bestimmten Rahmen die Arbeitsbedingungen zur Aufgabenerfüllung mitgestalten darfBis hierher richtig - und ausschließlich auf der disziplinarrechtlichen Ebene anzusiedeln! Paul gibt Paule eins drüber, wenn der Sonderrechte nutzt, obwohl er nicht soll. Allerdings für die rechtliche Bewertung völlig irrelevant. Geschrieben von Sebastian Krupp Ich bleibe dabei: Das macht er gar nicht.Okay. Für mich ist somit hier EOD. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 441997 | |||
| Datum | 22.11.2007 15:49 | 168121 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißDer Punkt ist aber, dass das Vorliegen von Sonderrechten nicht an irgendwelche Ansichten der Wehrführung oder der Beurteilung der Gegenpartei gebunden ist, sondern ausschließlich an die StVO. Die ermittelnde Behörde wird aber beim Dienstherren nachfrage, ob - die Person gegen die ermittelt wird überhaupt eine Einsatzkraft ist - die Person zu diesem Einsatz alarmiert wurde - der Einsatz grundsätzlich die Inanspruchnahme der Sonderrechte gerechtfertigt hat - ... Und hier kommt die DA ins Spiel. Es wird dann a) keine Bestätigung des Dienstherren geben b) im schlechtesten Fall sogar eine Kopie der abgezeichneten DA an die ermittelnde Behörde gehen Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 442011 | |||
| Datum | 22.11.2007 17:41 | 167983 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Und hier kommt die DA ins Spiel. Es wird dann Du glaubst also eine Behörde darf einer anderen Behörde so einfach wichtige Informationen in einem OWi-Verfahren vorenthalten? Hm, kann ich so nicht glauben. Geschrieben von Christian Fischer b) im schlechtesten Fall sogar eine Kopie der abgezeichneten DA an die ermittelnde Behörde gehen Unterste Schublade: "Du hast mich, den Großen Wehrführer, ingnoriert, jetzt verpetz ich dich". Abgesehen davon IMO eh irrelevant da die Nutzung von SoRe situationsabhängige Einzelfallentscheidungen des Fahrzeugführers sind und es zur Not immer noch §16 OWiG gibt. Insofern man sich mit den Übertretungen zurück hält selbstverständlich. Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 442018 | |||
| Datum | 22.11.2007 17:57 | 167960 x gelesen | |||
| Moin Geschrieben von Christian Fischer Die ermittelnde Behörde wird aber beim Dienstherren nachfrage, obRichtig, und ich würde sagen, diese Auskunft ist der Dienstherr zu erteilen verpflichtet. Ist es nicht auch eine Ausgestaltung der Amtshilfe? Ansonsten würde ich auch behaupten, der Betroffene hat ein Anrecht darauf, dass sein Dienstherr ihm bescheinigt, ob/wann/wie lange er an einem Einsatz teilgenommen hat. Geschrieben von Christian Fischer Die ermittelnde Behörde wird aber beim Dienstherren nachfrage, obIst es nicht ihr Job, das selbst zu eruieren? Sie sollte wohl fachlich versierter sein, als die Feuerwehr. Die Feuerwehr könnte um eine Erläuterung von Alarmstichwort, geschilderte Lage etc. gebeten werden - um die eigene Beurteilung, ob sich daraus Sonderrechte ergeben haben, wird sie aber wohl nicht herum kommen, das ist ihr Job. Und an dieser Stelle wird die Dienstanweisung nämlich imho irrelevant. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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| Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 442187 | |||
| Datum | 23.11.2007 14:01 | 167971 x gelesen | |||
Geschrieben von Philip KrauseSo... Ich bin noch immer der Meinung: Wer sich ein Deutschland (oder ein anderes Land) auf öffentlichen Straßen bewegt (auch im Einsatzfall), für den gelten die gültigen Gesetze (in Dt. gilt die StVO, StVG,...) und an diese hat sich jeder zu halten. Wenn ich mich recht entsinne, steht im §35 StVO nichts von "Ausgenommen sind..." Für mich ist jetzt mit diesem Thema jetzt Schluss. MkG, Markus Alles meine persönliche Meinung Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten | |||||
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