alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaEingliederung der Schnuppergruppe in Feuerwehrförderverein15 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSilk8e L8., Limbach-Oberfrohna / Sachsen442727
Datum26.11.2007 11:538725 x gelesen
Hallo,
ich habe einige Fragen zur Problematik: Absicherung einer Feuerwehr-Schnuppergruppe über Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Unsere hiesige Schnuppergruppe möchte Kinder zwischen 4 und 10 Jahren spielerisch an die Arbeit der Feuerwehr heranführen. Im Moment lassen wir uns durch eine Unterschrift der Eltern bestätigen, dass wir im Schadenfall nicht haftbar gemacht werden. Betreut wird die Gruppe von zwei Frauen, von denen eine Mitglied im Feuerwehrförderverein ist. Je nach Thema werden wir zusätzlich von den Kameraden der FFW unterstützt.
Meine Fragen sind: Reicht diese Unterschrift der Eltern aus, um uns aus der Haftung zu entlassen? Aufgrund des Alters der Kinder ist es per Gesetz nicht möglich, die Schnuppergruppe in die Feuerwehr zu integrieren. Kann aber der Feuerwehrförderverein die Schnuppergruppe unter seine Fittiche nehmen (Vereinbarkeit mit der Satzung?) und könnte die Schnuppergruppe damit auch in den Genuß der gesetzlichen Unfallversicherung kommen? Sind die Betreuerinnen der Schnuppergruppe, sofern sie Vereinsmitglied im Förderverein sind, über den Verein abgesichert?
Viele Grüße S.Lindenthal


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen442740
Datum26.11.2007 12:377319 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Silke LindenthalReicht diese Unterschrift der Eltern aus, um uns aus der Haftung zu entlassen?

Die Unterschrift entläßt euch nicht generell aus der Haftung!

Geschrieben von Silke LindenthalKann aber der Feuerwehrförderverein die Schnuppergruppe unter seine Fittiche nehmen (Vereinbarkeit mit der Satzung?)

Du gibst dir die ANtwort eigentlich selbst. Wenn die Schnuppergruppe in die Satzung aufgenommen wird, dann kann sie als Jugendgruppe des Vereins laufen. Ihr müßt dann nur für eine passende (Unfall-)Versicherung sorgen. Vorsicht dann bei fw-technischer Ausbildung. Das solltet ihr mit der Versicherung abklären.

Geschrieben von Silke Lindenthalkönnte die Schnuppergruppe damit auch in den Genuß der gesetzlichen Unfallversicherung kommen?

Ich glaube eher nicht, das könnt ihr bei der Stadtverwaltung abklären.

Geschrieben von Silke LindenthalSind die Betreuerinnen der Schnuppergruppe, sofern sie Vereinsmitglied im Förderverein sind, über den Verein abgesichert?

Wenn der Förderverein eine Versicherung dafür hat, dann ja.

Denkt immer daran, das der Förderverein nix mit der gemeindlichen Feuerwehr zu tun hat. Im Prinzip ist er wie ein Sport- oder Kaninchenzuchtverein zu sehen.

HTH


Grüße aus Nordhessen
Ralf




PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen442750
Datum26.11.2007 13:077166 x gelesen
Hallo,


kannst mal unter Florianskinder
gucken


Dirk


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen442849
Datum26.11.2007 23:447133 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ralf EberhardtWenn die Schnuppergruppe in die Satzung aufgenommen wird, dann kann sie als Jugendgruppe des Vereins laufen.

das Problem ist in Hessen geklärt. Mit Sitzung vom 14.11. wurde das HBKG geändert und die "Kindergruppen" für Kinder von 6 - 10 Jahren sind nun im HBKG verankert.
Die Beschlußempfehlung wurde ausgesprochen und wird dann wohl im nächsten Staatsanzeiger "angezeigt"...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio442858
Datum27.11.2007 00:567174 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Silke LindenthalAufgrund des Alters der Kinder ist es per Gesetz nicht möglich, die Schnuppergruppe in die Feuerwehr zu integrieren.

Warum nicht? M.W. hat Sachsen kein Mindestalter für den Eintritt in die Jugendfeuerwehr.

Geschrieben von Silke LindenthalKann aber der Feuerwehrförderverein die Schnuppergruppe unter seine Fittiche nehmen (Vereinbarkeit mit der Satzung?)

Wenn der Förderverein das will kann er ggf. seine Satzung dahingehend ändern. Wo ist das Problem?

Geschrieben von Silke Lindenthalkönnte die Schnuppergruppe damit auch in den Genuß der gesetzlichen Unfallversicherung kommen?

Wenn die Kids Angehörige der Jugendfeuerwehr sind: ja.
Wenn sie nur Angehörige des Feuerwehrfördervereins sind: nein.

Geschrieben von Silke LindenthalSind die Betreuerinnen der Schnuppergruppe, sofern sie Vereinsmitglied im Förderverein sind, über den Verein abgesichert?

Das kann dir nur der Verein sagen.

Zum Thema Bambini-Feuerwehr ist die Infobroschüre Jugendfeuerwehr in Thüringen, Kapitel "Jugendfeuerwehr ab sechs - was ist zu beachten?" der FUK Mitte lesenswert.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY442876
Datum27.11.2007 08:257183 x gelesen
Hallo,

bei uns ist das Eintrittsalter in die JF lt. Gesetz 12 Jahre. Damit wir auch jüngere Mitglieder aufnehmen können, haben wir die Satzung des Vereins geändert und eine "Schnupperfeuerwehr" gegründet.

Versichert sind diese Mitglieder wie alle anderen über eine Sonderversicherung der Gemeinde, die für alle Feuerwehrvereine von der Gemeinde bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen wurde.


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert)

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen442879
Datum27.11.2007 08:377148 x gelesen
Geschrieben von ---Christi@n Pannier---
M.W. hat Sachsen kein Mindestalter für den Eintritt in die Jugendfeuerwehr

Hallo,

leider doch, das ist ja das Problem.
Im §18 Absatz 4 steht Jugendfeuerwehrmitglied kann in der Regel jeder ab 10 Jahre werden.
Dies wird dann natürlich auch von der UKS so gesehen.

mkg Peter


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio442895
Datum27.11.2007 10:127144 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Peter Lieffertzleider doch, das ist ja das Problem.
Im §18 Absatz 4 steht Jugendfeuerwehrmitglied kann in der Regel jeder ab 10 Jahre werden.


Hmm... stimmt.
Ich hatte versehentlich im alten Gesetz von 1998 geschaut, da steht das nicht drin. Warum man im neuen Gesetz von 2004 die Grenze eingeführt hat... keine Ahnung.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW442898
Datum27.11.2007 11:037311 x gelesen
einen schönen guten Tag erstmal ....

Geschrieben von Silke Lindenthal
Unsere hiesige Schnuppergruppe möchte Kinder zwischen 4 und 10 Jahren spielerisch an die Arbeit der Feuerwehr heranführen. Im Moment lassen wir uns durch eine Unterschrift der Eltern bestätigen, dass wir im Schadenfall nicht haftbar gemacht werden. Betreut wird die Gruppe von zwei Frauen, von denen eine Mitglied im Feuerwehrförderverein ist. Je nach Thema werden wir zusätzlich von den Kameraden der FFW unterstützt.

Eine grundsätzliche Frage: Ist das eine Aufgabe des Fördervereines?
Wird diese Frage mit ja beantwortet, hier die nächste Frage:
Reicht es nicht völlig aus, wenn der Verein nicht Initiator sondern "externer Mentor" einer solchen Schnuppergruppe ist?

An Eurer Stelle würde ich mir die ensprechende(n) KiTa oder Schulen greifen, denen den Vorschlag unterbreiten, die Schnuppergruppe im Rahmen eines regelmässigen Gemeinschaftskunde- Unterrichtes laufen zu lassen (da kann man prima nach dem Motto ZadS - Zivilschutz an der Schule - die anderen HiOrgs mit reinholen).

Die Frage mit der Versicherung wäre auf einen Schlag beantwortet, da die Schnuppergruppe - oder wie auch immer das "Kind" heissen mag - über den Schulträger versichert wäre, da es sich dabei um eine reguläre Schulveranstaltung handelt.

Euer Verein / die Löschgruppe stellt dabei das Personal und die notwendige Ausrüstung, könnte somit nach Aussen zumindestends als Mitveranstalter auftreten.

Das ist seit jahren übrigends mein Reden, die ohnehin gescheiterten Versuche einer funktionierenden Brandschutzerziehung durch so ein System zu ersetzen....

mkg Klaus


*****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... *****

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSilk8e L8., Limbach-Oberfrohna / Sachsen442919
Datum27.11.2007 12:267189 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus PilgerEine grundsätzliche Frage: Ist das eine Aufgabe des Fördervereines?
Meiner Meinung nach ist das durchaus eine Aufgabe eines Fördervereins. Warum muss denn die Hilfe immer materieller Art sein? Sicher ist dies auch ein ganz wichtiger Aspekt. Aber jeder klagt, dass den Feuerwehren der Nachwuchs wegbleibt. Mit 10 Jahren, wenn die Jugendfeuerwehr losgeht, sind die meisten Kinder doch schon in anderweitigen Vereinen eingebunden. Also muss man sich als Feuerwehr was einfallen lassen. Und wenn das einer Feuerwehr nicht möglich ist, weil es eben entsprechende Gesetze gibt (ob sinnvoll oder nicht, sei mal dahingestellt...) kann sie sich doch ihren Förderverein zu Hilfe holen.

Geschrieben von Klaus PilgerAn Eurer Stelle würde ich mir die ensprechende(n) KiTa oder Schulen greifen, denen den Vorschlag unterbreiten, die Schnuppergruppe im Rahmen eines regelmässigen Gemeinschaftskunde- Unterrichtes laufen zu lassen (da kann man prima nach dem Motto ZadS - Zivilschutz an der Schule - die anderen HiOrgs mit reinholen).
Das klingt gut - aber mal ehrlich: ich bin eine Mutter von zwei Kindern, halte meinem Feuerwehrehemann den Rücken frei und gehe auch noch arbeiten. Dass ich mir die Schnuppergruppenproblematik aufhalse sprengt schon langsam den Rahmen. An eine Kita oder Schule heranzutreten und denen zu sagen, hier schaut mal her - macht das mal so und so - erscheint mir als Einzelperson ein Ding der Unmöglichkeit. Es gibt schließlich Lehrpläne, die Stunden des Lehrerpersonals werden immer mehr gekürzt (zumindest ist es hier bei uns so)...die knallen mir die Tür vor der Nase zu - AUCH WENN DIE IDEE GUT IST. - Aber um auf der Ebene was zu erreichen, muss ich wahrscheinlich in die Politik gehen - und da hab ich keinen Bock drauf!

Ich danke dir sehr, dass du dir Gedanken zu meinem Problem gemacht hast - den anderen Jungs natürlich auch vielen Dank! Mal sehen was ich draus machen kann.

Silke


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen442989
Datum27.11.2007 17:417173 x gelesen
Hallo,

ganz einfach die Kameraden der Wehrleitungen ansprechen , damit diese ggf. über den Kreisverband und Landesverband Mitsprache bei Änderungen des Brandschutzgesetzes haben oder Vorschläge an die richtige Stelle bringen können.

Bei uns in Thüringen hat man den Ernst der Lage erkannt und das Eintrittsalter von 10 auf 6 Jahre heruntergesetzt.

MfG

Lars


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8Z., Maselheim / 443000
Datum27.11.2007 18:247195 x gelesen
Hab ihr eine Jugendfeuerwehr ? Was steht in euerer Satzung . Gibtt es eine Jugendordnung ?
Wenn in der Satzung steht - Jugendfeuerwehr wird gesondert in der Jugendordnung geregt .
Ist ganz einfach Eintrittalter runter . Dann sind bei GUF versichert .
Alles andere ist Nichts. Toll wenn mann Leute hatt die so etwas tun !!!

Mit freundlichen Grüßen Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen443007
Datum27.11.2007 18:527150 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas ZielmannHab ihr eine Jugendfeuerwehr ?
ja

Was steht in euerer Satzung .
Satzung

Gibtt es eine Jugendordnung ?
Nein, allerdings eine Satzung für die Jugendfeuerwehr: Jugendsatzung

Wie du siehst, sind diese für die Problematik nicht hilfreich. (Das angebene Mindestalter von 8 Jahren ist nicht mehr aktuell, vgl. SächsBRKG § 18 Abs. 4)

Ist ganz einfach Eintrittalter runter .
Geht pauschal nicht, siehe oben.

Die Anhebung des Mindestalters ist natürlich nicht ohne Diskussion, sowohl in den Feuerwehren als auch in der Politik, abgelaufen:
CDU
FDP
www.rettungstrupp.de


MkG Sascha

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen443011
Datum27.11.2007 19:087221 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerDie Anhebung des Mindestalters ist natürlich nicht ohne Diskussion, sowohl in den Feuerwehren als auch in der Politik, abgelaufen:
MdL Rico Gebhardt

Allgemein zu Bambinifeuerwehren:
Klick

Bzgl. Versicherungsschutz über den Verein würde ich mich einfach mal anderen (Sport)Vereinen der Stadt in Verbindung setzen. Die müssen die Problematik für Mitglieder ja auch lösen und können sicherlich Tipps geben.


MkG Sascha

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen443134
Datum28.11.2007 09:497108 x gelesen
Hallo,

Jugendfeuerwehr-ja,(mittlerweile 15 Mitglieder)wenn auch noch nicht auf unserer HP eingetragen.

Satzung - ja,die von Thüringer Jugendfeuerwehr vorgeschlagene Mustersatzung .

Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr ist im ThBKG geregelt(Neufassung: ab 6. Lebensjahr)

MkG

Lars


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt