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Thema | wer hat die GUV 50.05 ?? | 17 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Jürg8en 8S., Zell / Hessen | 442908 | |||
Datum | 27.11.2007 12:07 | 13412 x gelesen | |||
Hallo zusammen ich bin auf der Suche nach der GUV 50.05 " Sicherheit im Feuerwehrhaus" (weiß nicht genau ob der Namen stimmt ) Wer hat sowas als pdf??? bzw. ich benötige die Vorschriften , die besagen , wieviele Parkplätze für Privat PKW´s bei einem Feuerwehrgerätehaus sein müssen . Da wir dabei sind , uns von einem zweitklassischen Architekten unser Gerätehausumbau planen zu lassen , der aber wirklich keine Ahnung hat , suche ich schriftliches , das dieses Thema behandelt. Wir haben 1 LF8/6 und 1 MTW , 32 Aktive und er meint 4 -5 Parkplätze würden reichen.;-)) Wer kann mir da weiterhelfen , ist wirklich wichtig -Danke Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 442911 | |||
Datum | 27.11.2007 12:12 | 11282 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Jürgen Seeger zweitklassischen Architekten Du hast dir den Text im gelben Kasten durchgelesen? Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 442912 | |||
Datum | 27.11.2007 12:13 | 11258 x gelesen | |||
Inzwischen zu finden in "GUV-I 8554" (z.T. auch "GUV-I 8528"). Schau mal hier, dann Suche "Feuerwehrhaus". Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 442913 | |||
Datum | 27.11.2007 12:14 | 11079 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jürgen Seeger ich bin auf der Suche nach der GUV 50.05 " Sicherheit im Feuerwehrhaus" (weiß nicht genau ob der Namen stimmt ) GUV 50.05 is now known as GUV-I 8554 MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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Autor | Jürg8en 8S., Zell / Hessen | 442914 | |||
Datum | 27.11.2007 12:15 | 11154 x gelesen | |||
oohhhaa bevor die Diskusion in die Richtung Architekt läuft - ganz kurz - Er wurde uns von unserem Bgm a.D. , bevor dieser in Rente ging , auf Auge gedrückt , er hat schon eine Menge Geld gekostet und noch nichts gebracht - ausser blöde Ideen die wir uns eh nicht leisten können( z.B. 40 Jahre alter Schlauchturm , morsch und kaputt - will er mit ner Glaskuppel versehen und zum Feierabendtreff mit Flaschenbier umbauen - hat er so gesagt) Dann wollte er 3Meter breite Tore einbauen , weil billiger - eine Norm brauche man nicht sagte er immer den Schei.... haben wir ihm aber zum Glück ausgeredet - aber es kommen immer mehr blöde Ideen und es kommt nix dabei rum zu mehr äußere ich mich hier nicht - ;-(( | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Solingen / Nordrhein-Westfalen | 442917 | |||
Datum | 27.11.2007 12:21 | 11189 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, Klick mich ich bin ein Link Dort findest Du auf Seite 7 eine Angabe bezüglich der Stellplätze für private PKW an Gerätehäusern. Gruß Markus | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 442918 | |||
Datum | 27.11.2007 12:23 | 11031 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen Seeger eine Norm brauche man nicht sagte er immer Soso....braucht man nicht. Na ja, wenn man staatliche Zuschüsse haben will dann wohl eher doch besser nach Norm bauen...ansonsten soll er das doch mal schriftlich mitteilen, dann lässt sich der Regressanspruch leichter durchsetzen. BTW maßgeblich ist hier die DIN 14092-1. Da gibt es auch eine Regelung zu den Stellplätzen. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Jürg8en 8S., Zell / Hessen | 442923 | |||
Datum | 27.11.2007 13:48 | 11140 x gelesen | |||
Hallo vielen Dank für die schnelle Hilfe Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 443021 | |||
Datum | 27.11.2007 19:49 | 11100 x gelesen | |||
In dem Zusammanhang mal eine Frage, da ich in der GUV nichts gefunden habe: Gibt es eine Vorschrift/Richtlinie/etc. die den Raum den jeder FM (SB) für seine Schutzkleidung und damit zum Umziehen zur Verfügung haben muss? Sprich wieviel Platz muss zum Nebenmann sein. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 443023 | |||
Datum | 27.11.2007 20:01 | 11164 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von ---GUV-I 8554--- Für die Auslegung der MfG Daniel | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 443032 | |||
Datum | 27.11.2007 20:41 | 11389 x gelesen | |||
Da geht es meines Wissens um die gesamte Fläche von Sozial- und Waschräumen. Ich meine explizit den Umkleidebereich bzw. Spindbreite. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 443036 | |||
Datum | 27.11.2007 20:53 | 11154 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Linkenbach Da geht es meines Wissens um die gesamte Fläche von Sozial- und Waschräumen. Ich meine explizit den Umkleidebereich bzw. Spindbreite. Also wir zwei und die anderen RLPler können uns das anhand der Förderrichtlinien des Landes, bzw. der "Planungs- und Kostenrichtwerte für den Bau von Feuerwehrhäusern" herleiten. (ISM Az. 30 180/351) Da steht unter: 9 Umkleideraum 9.1 Feuerwehrhäuser bis 3 Stellplätze Wenn die Fläche in der Fahrzeughalle allein nicht genutz werden kann, kommt ein gesonderter Raum in Betracht. Größe: maximal 1m² je aktivem Feuerwehrangehörigen, höchstens jedoch 20m². 9.2 Feuerwehrhäuser mit mehr als 3 Stellplätze Ein gesonderter Umkleideraum ist zweckmäßig. Größe: maximal 1m² je aktivem Feuerwehrangehörigen. Und unter: 11 Sanitäre Anlagen 11.1 In Feuerwehrhäusern ohne Unterrichtsraum wird ein Raum mit WC-Anlage D/H und Waschbecken anerkannt: Größe: maximal 8m². 11.2 In Feuerwehrhäusern mit Unterrichtsräumen werden zusätzlich zu WC-Anlagen D/H Duschzellen anerkannt. Anzahl der Duschzellen Herren: maximal 4 Anzahl der Duschzellen Damen: maximal 2 Sind zwar auch nur Angaben in Bezug auf den Zuschuss und makimale Abmessungen, könnten aber als Planungsgrundlage dienen... MfG Daniel | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 443041 | |||
Datum | 27.11.2007 21:16 | 11158 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel BalzDa steht unter: Verstehe ich das richtig? Für Feuerwehrhäuser in RLP soll also das Umkleiden in der Fahrzeughalle der Regelfall sein. Ein extra Umkleideraum kommt nur dann in Betracht, wenn das nicht geht. Und dieser extra umkleideraum darf, egal wieviele Leute sich darin ihren Spind haben sollen maximal 20qm groß sein? Manuel | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 443047 | |||
Datum | 27.11.2007 21:40 | 11023 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Manuel Schmidt Für Feuerwehrhäuser in RLP soll also das Umkleiden in der Fahrzeughalle der Regelfall sein. Für Gerätehäuser bis 3 Stellplätzen soll das wohl so sein! Die Richtlinie ist allerdings schon von 12/1993... aber danach wird scheinbar heute noch gefördert... MfG Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 443117 | |||
Datum | 28.11.2007 08:28 | 11072 x gelesen | |||
Das ist korrekt und heute noch Grundlage von Förderungen. Es ist genau so sinnvoll, wie die Kopplung der Förderung von Duschgelegenheiten an das Vorhandensein eines Unterrichtsraumes. Aber vielleicht hat das Innenmysterium da ja Studien vorliegen, dass der Großteil der Feuerwehrangehörigen bei der Theorie mehr schwitzt und Dreck abkriegt, als bei der Praxis... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 443119 | |||
Datum | 28.11.2007 08:37 | 11089 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Jürgen Seeger ausser blöde Ideen die wir uns eh nicht leisten können Ich gehe fest davon aus das er von der Gemeinde ein Kostenlimit gesetzt bekommen hat. Geschrieben von Jürgen Seeger Dann wollte er 3Meter breite Tore einbauen , weil billiger - eine Norm brauche man nicht sagte er immer Gib ihm doch mal die Rufnummer eurer Unfallkasse. Die sind die Ansprechpartner schlecht hin für sowas. Alternativ die der FAS eurer Gemeinde Geschrieben von Jürgen Seeger zu mehr äußere ich mich hier nicht Das bisher reicht auch schon (um eine Karriere enden zu lassen) Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 443263 | |||
Datum | 28.11.2007 16:46 | 11083 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppInzwischen zu finden in "GUV-I 8554" Zur Info, meines Wissens wird die GUV-I 8554 demnächst durch die GUV-I 8680 "Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation" ersetzt. Gruß Sebastian | |||||
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