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Themawer hat die GUV 50.05 ??17 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorJürg8en 8S., Zell / Hessen442908
Datum27.11.2007 12:0713412 x gelesen
Hallo zusammen

ich bin auf der Suche nach der GUV 50.05 " Sicherheit im Feuerwehrhaus" (weiß nicht genau ob der Namen stimmt )

Wer hat sowas als pdf???

bzw. ich benötige die Vorschriften , die besagen , wieviele Parkplätze für Privat PKW´s bei einem Feuerwehrgerätehaus sein müssen . Da wir dabei sind , uns von einem zweitklassischen Architekten unser Gerätehausumbau planen zu lassen , der aber wirklich keine Ahnung hat , suche ich schriftliches , das dieses Thema behandelt.

Wir haben 1 LF8/6 und 1 MTW , 32 Aktive und er meint 4 -5 Parkplätze würden reichen.;-))



Wer kann mir da weiterhelfen
, ist wirklich wichtig -Danke

Gruß Jürgen


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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen442911
Datum27.11.2007 12:1211282 x gelesen
Moin

Geschrieben von Jürgen Seegerzweitklassischen Architekten

Du hast dir den Text im gelben Kasten durchgelesen?


Grüße aus Nordhessen
Ralf




PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)442912
Datum27.11.2007 12:1311258 x gelesen
Inzwischen zu finden in "GUV-I 8554" (z.T. auch "GUV-I 8528"). Schau mal hier, dann Suche "Feuerwehrhaus".


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio442913
Datum27.11.2007 12:1411079 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jürgen Seegerich bin auf der Suche nach der GUV 50.05 " Sicherheit im Feuerwehrhaus" (weiß nicht genau ob der Namen stimmt )

Wer hat sowas als pdf???


GUV 50.05 is now known as GUV-I 8554


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorJürg8en 8S., Zell / Hessen442914
Datum27.11.2007 12:1511154 x gelesen
oohhhaa

bevor die Diskusion in die Richtung Architekt läuft - ganz kurz -

Er wurde uns von unserem Bgm a.D. , bevor dieser in Rente ging , auf Auge gedrückt , er hat schon eine Menge Geld gekostet und noch nichts gebracht - ausser blöde Ideen die wir uns eh nicht leisten können( z.B. 40 Jahre alter Schlauchturm , morsch und kaputt - will er mit ner Glaskuppel versehen und zum Feierabendtreff mit Flaschenbier umbauen - hat er so gesagt)
Dann wollte er 3Meter breite Tore einbauen , weil billiger - eine Norm brauche man nicht sagte er immer

den Schei.... haben wir ihm aber zum Glück ausgeredet - aber es kommen immer mehr blöde Ideen und es kommt nix dabei rum

zu mehr äußere ich mich hier nicht - ;-((


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AutorMark8us 8S., Solingen / Nordrhein-Westfalen442917
Datum27.11.2007 12:2111189 x gelesen
Hallo Jürgen,

Klick mich ich bin ein Link

Dort findest Du auf Seite 7 eine Angabe bezüglich der Stellplätze für private PKW an Gerätehäusern.


Gruß

Markus


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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern442918
Datum27.11.2007 12:2311031 x gelesen
Hallo Jürgen,

Geschrieben von Jürgen Seegereine Norm brauche man nicht sagte er immer

Soso....braucht man nicht. Na ja, wenn man staatliche Zuschüsse haben will dann wohl eher doch besser nach Norm bauen...ansonsten soll er das doch mal schriftlich mitteilen, dann lässt sich der Regressanspruch leichter durchsetzen.

BTW maßgeblich ist hier die DIN 14092-1. Da gibt es auch eine Regelung zu den Stellplätzen.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorJürg8en 8S., Zell / Hessen442923
Datum27.11.2007 13:4811140 x gelesen
Hallo

vielen Dank für die schnelle Hilfe

Gruß Jürgen


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP443021
Datum27.11.2007 19:4911100 x gelesen
In dem Zusammanhang mal eine Frage, da ich in der GUV nichts gefunden habe:
Gibt es eine Vorschrift/Richtlinie/etc. die den Raum den jeder FM (SB) für seine Schutzkleidung und damit zum Umziehen zur Verfügung haben muss? Sprich wieviel Platz muss zum Nebenmann sein.

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz443023
Datum27.11.2007 20:0111164 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---GUV-I 8554--- Für die Auslegung der
Gesamtfläche ist pro aktivem Feuerwehrangehörigen
eine Fläche von 1,2 m2
vorzusehen.


MfG
Daniel


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP443032
Datum27.11.2007 20:4111389 x gelesen
Da geht es meines Wissens um die gesamte Fläche von Sozial- und Waschräumen. Ich meine explizit den Umkleidebereich bzw. Spindbreite.

Gruß
ML


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Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz443036
Datum27.11.2007 20:5311154 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael LinkenbachDa geht es meines Wissens um die gesamte Fläche von Sozial- und Waschräumen. Ich meine explizit den Umkleidebereich bzw. Spindbreite.

Also wir zwei und die anderen RLPler können uns das anhand der Förderrichtlinien des Landes, bzw. der "Planungs- und Kostenrichtwerte für den Bau von Feuerwehrhäusern" herleiten. (ISM Az. 30 180/351)

Da steht unter:

9 Umkleideraum
9.1 Feuerwehrhäuser bis 3 Stellplätze

Wenn die Fläche in der Fahrzeughalle allein nicht genutz werden kann, kommt ein gesonderter Raum in Betracht. Größe: maximal 1m² je aktivem Feuerwehrangehörigen, höchstens jedoch 20m².

9.2 Feuerwehrhäuser mit mehr als 3 Stellplätze

Ein gesonderter Umkleideraum ist zweckmäßig. Größe: maximal 1m² je aktivem Feuerwehrangehörigen.

Und unter:

11 Sanitäre Anlagen

11.1 In Feuerwehrhäusern ohne Unterrichtsraum wird ein Raum mit WC-Anlage D/H und Waschbecken anerkannt: Größe: maximal 8m².

11.2 In Feuerwehrhäusern mit Unterrichtsräumen werden zusätzlich zu WC-Anlagen D/H Duschzellen anerkannt.
Anzahl der Duschzellen Herren: maximal 4
Anzahl der Duschzellen Damen: maximal 2

Sind zwar auch nur Angaben in Bezug auf den Zuschuss und makimale Abmessungen, könnten aber als Planungsgrundlage dienen...

MfG
Daniel


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz443041
Datum27.11.2007 21:1611158 x gelesen
Geschrieben von Daniel BalzDa steht unter:

9 Umkleideraum
9.1 Feuerwehrhäuser bis 3 Stellplätze

Wenn die Fläche in der Fahrzeughalle allein nicht genutz werden kann, kommt ein gesonderter Raum in Betracht. Größe: maximal 1m² je aktivem Feuerwehrangehörigen, höchstens jedoch 20m².


Verstehe ich das richtig?
Für Feuerwehrhäuser in RLP soll also das Umkleiden in der Fahrzeughalle der Regelfall sein.
Ein extra Umkleideraum kommt nur dann in Betracht, wenn das nicht geht.
Und dieser extra umkleideraum darf, egal wieviele Leute sich darin ihren Spind haben sollen maximal 20qm groß sein?


Manuel


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AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz443047
Datum27.11.2007 21:4011023 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Manuel SchmidtFür Feuerwehrhäuser in RLP soll also das Umkleiden in der Fahrzeughalle der Regelfall sein.
Ein extra Umkleideraum kommt nur dann in Betracht, wenn das nicht geht.
Und dieser extra umkleideraum darf, egal wieviele Leute sich darin ihren Spind haben sollen maximal 20qm groß sein?


Für Gerätehäuser bis 3 Stellplätzen soll das wohl so sein! Die Richtlinie ist allerdings schon von 12/1993... aber danach wird scheinbar heute noch gefördert...

MfG

Daniel


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443117
Datum28.11.2007 08:2811072 x gelesen
Das ist korrekt und heute noch Grundlage von Förderungen. Es ist genau so sinnvoll, wie die Kopplung der Förderung von Duschgelegenheiten an das Vorhandensein eines Unterrichtsraumes. Aber vielleicht hat das Innenmysterium da ja Studien vorliegen, dass der Großteil der Feuerwehrangehörigen bei der Theorie mehr schwitzt und Dreck abkriegt, als bei der Praxis...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 443119
Datum28.11.2007 08:3711089 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Jürgen Seegerausser blöde Ideen die wir uns eh nicht leisten können

Ich gehe fest davon aus das er von der Gemeinde ein Kostenlimit gesetzt bekommen hat.

Geschrieben von Jürgen SeegerDann wollte er 3Meter breite Tore einbauen , weil billiger - eine Norm brauche man nicht sagte er immer

Gib ihm doch mal die Rufnummer eurer Unfallkasse. Die sind die Ansprechpartner schlecht hin für sowas. Alternativ die der FAS eurer Gemeinde

Geschrieben von Jürgen Seegerzu mehr äußere ich mich hier nicht

Das bisher reicht auch schon (um eine Karriere enden zu lassen)


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin443263
Datum28.11.2007 16:4611083 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp Inzwischen zu finden in "GUV-I 8554"

Zur Info, meines Wissens wird die GUV-I 8554 demnächst durch die GUV-I 8680 "Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation" ersetzt.

Gruß
Sebastian


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