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ThemaBayFwG verabschiedet21 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern443382
Datum29.11.2007 08:377579 x gelesen
Servus,

wie die bayerischen Medien gestern und heute verkündeten wurde gestern im Landtag das modifizierte BayFwG verabschiedet.

Wichtigste Punkte/Änderungen demnach:

Anhebung der Altergrenze auf 63 Jahre,
Doppelmitgliedschaften möglich
Rettungseinsätze bleiben grundsätzlich kostenfrei
keine verbindliche Hilfsfrist innerhabl 10 min (Wunsch der Kommunen)
Feuerwehrzweckverbände über Gemeindegrenzen hinweg dürfen/können nicht gebildet werden. (Wunsch des LFV)

Schöne Grüße
Bernd


Quelle: Frankenpost vom 29.11.07 und Meldungen auf Bayern 1


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AutorMich8ael8 L.8, Dachsbach / Bayern443391
Datum29.11.2007 09:126199 x gelesen
Hi Bernd,


schaut aber noch nicht so aus, als wäre es soweit:
landtag


Grüße
Michael


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW443392
Datum29.11.2007 09:136142 x gelesen
Servus!

Geschrieben von Bernd Schallerwie die bayerischen Medien gestern und heute verkündeten wurde gestern im Landtag das modifizierte BayFwG verabschiedet.

Also ich lese in der Frankenpost von gestern Artikel, dass der Kommunalausschuss entschieden hat.
Damit ist das Gesetz noch nicht fertig.

Gruß
Sven


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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern443393
Datum29.11.2007 09:286134 x gelesen
Servus Sven, Servus Michael,

der Bericht in der Frankenpost steht heute als Aufhänger auf der ersten Seite, Überschrift:
Rettungseinsatz bleibt kostenfrei. Allerdings habt ihr Recht: Die zentralsten Punkte hat der Innenausschuß korrigiert. Ich geh mal davon aus, das die Änderungen auch mit Landtag von der CSU so durchgewunken werden. Frankenpost 29.11.07

Grüße Bernd


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY443399
Datum29.11.2007 10:326265 x gelesen
Geschrieben von Bernd Schaller Ich geh mal davon aus, das die Änderungen auch mit Landtag von der CSU so durchgewunken werden.

Hallo Bernd,

Gottes Mühlen mahlen langsam und die des Landtags noch langsamer.
Ich denke, dass nach einigen Lesungen und Änderungen im Landtag (trotz CSU Mehrheit) das Gesetz erst Mitte des Jahres 2008 verabschiedet wird.
Wenn´s schneller geht, bin ich sehr beeindruckt. Später darf´s aber auch nicht sein, denn da sind im Herbst Wahlen.


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert)

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern443403
Datum29.11.2007 10:446138 x gelesen
Servus,

ich hab da was von "spätestens" Frühjahr 08 im Kopf. Hab aber keine Ahnung, wie aktuell das noch ist.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)443405
Datum29.11.2007 10:516231 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Bernd SchallerRettungseinsätze bleiben grundsätzlich kostenfrei

Das würde ich so nicht sagen.
Es ist auch nach wie vor nach dem Gesetzentwurf zulässig, einen Rettungseinsatz bei einem Verkehrsunfall abzurechnen. (Art. 28, Abs. 2 Nr 1 BayFwG i.V.m. Art. 28, Abs. 3 Nr 1 bzw. Nr 2 BayFwG)
In anderen Bundesländern mag das etwas anders sein, aber der aktuell mir vorliegende Gesetzentwurf ändert daran nix.

Bezüglich Feuerwehr macht mir aber ein anderer (scheinbar nur nicht der aktuellste) Entwurf weitaus mehr Kopfzerbrechen.
Da sollten sich manche Verantwortliche stärkste Gedanken um ihre Tagesalarmsicherheit machen, da es sonst passieren kann, dass zukünftig Baugenehmigungen verweigert werden.

Traurig:
Geschrieben von Bernd SchallerFeuerwehrzweckverbände über Gemeindegrenzen hinweg dürfen/können nicht gebildet werden. Mein Feuer, Dein Feuer. Willkommen in der Kleinbürgerlichkeit und Unfähigkeit, über den Tellerrand hinaus zu schauen.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW443414
Datum29.11.2007 11:086146 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Franz-Peter LösslBezüglich Feuerwehr macht mir aber ein anderer (scheinbar nur nicht der aktuellste) Entwurf weitaus mehr Kopfzerbrechen.

Vielleicht sollte sich der LFV dieses Schriftstück mal zu Gemüte führen. Oder er steigt selbst ins Prüfgeschäft ein. Könnte ja lukrativ werden, allerdings nur bis eine Zeitung herausbekommt, dass der örtliche hauptamtliche Kommandant sich selbst kontrolliert.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern443418
Datum29.11.2007 11:136101 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslDas würde ich so nicht sagen.
Es ist auch nach wie vor nach dem Gesetzentwurf zulässig, einen Rettungseinsatz bei einem Verkehrsunfall abzurechnen. (Art. 28, Abs. 2 Nr 1 BayFwG i.V.m. Art. 28, Abs. 3 Nr 1 bzw. Nr 2 BayFwG)
In anderen Bundesländern mag das etwas anders sein, aber der aktuell mir vorliegende Gesetzentwurf ändert daran nix.


Mag ja sein. Ich zitier hier trotzdem mal aus der Frankenpost: "Neu ins Gesetz wird die völlige Kostenfreiheit für die Rettung und Bergung von Menschen und Tieren durch die Feuerwehren aufgenommen. Damit werden auch bisherige, nicht versicherbare Härtefälle abgedeckt"

Geschrieben von Franz-Peter LösslMein Feuer, Dein Feuer. Willkommen in der Kleinbürgerlichkeit und Unfähigkeit, über den Tellerrand hinaus zu schauen.

Zustimmung. Auch hier sei aus der Frankenpost zitiert: "...Der CSU-Abgeordnete Herbert Ettengruber erklärte, man nehme die Bedenken Ernst, wonach gemeindeübergreifende Zweckverbände das bewährte Prinzip der Ortsfeuerwehren aufbrechen würden. Es stünde andernfalls zu befürchten, daß die Bindung vor allem Jugendlicher zur Dorffeuerwehr verloren gehe...."

Der Widerstand kam übrigens vom LFV.

Beste Grüße

Bernd


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg443421
Datum29.11.2007 11:176073 x gelesen
Geschrieben von Bernd SchallerDer Widerstand kam übrigens vom LFV.


Von wem auch sonst?
Jemand der eine grobe Vorstellung von der Feuerwehr der Zukunft hat hätte dagegen keinen Widerstand geleistet, sondern dies als einmalige Chance betrachtet und damit die Zukunft mitgestaltet.
Aber ist ja egal. Verleiht man sich lieber gegenseitig noch einen Orden mehr...

Und wenn man dann die Wahlverfahren betrachtet, als wie diese "Interessenvertreter" ins Amt kommen ist auch klar, daß die Verbände (egal ob DFV, LFV oder KFV) niemals Motor und Gestalter des Fortschritts sein werden. Im Gegenteil.
Beweis? "Zukunftsforum" des DFV...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen443426
Datum29.11.2007 11:376384 x gelesen
Hallo Bernd,

wo steht es denn im Gesetzentwurf, dass keine verbindliche Hilfefrist festgeschrieben worden ist? Ich habe mir den Gesetzentwurf angesehen und nichts gefunden.

Gruss
Falk


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg443432
Datum29.11.2007 11:446140 x gelesen
Geschrieben von Falk Schlüsenerwo steht es denn im Gesetzentwurf, dass keine verbindliche Hilfefrist festgeschrieben worden ist? Ich habe mir den Gesetzentwurf angesehen und nichts gefunden.

Dann hast Du doch die Lösung. Weil da nichts über eine gesetzliche Hilfsfrist steht, gibt es keine gesetzlich vorgegebene Hilfsfrist.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern443440
Datum29.11.2007 11:586129 x gelesen
Servus Falk,

das wurde auf Bayern 1 mehrfach erwähnt und steht auch so in meiner Heimatzeitung. Und Christian hast es ja auch schon geschrieben...:-)

Grüße Bernd


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AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern443452
Datum29.11.2007 12:406089 x gelesen
Hallo,

die Hilfsfrist bleibt in der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG, wo sie schon immer drin war.


MkG


Jürgen Dichtl



Meine persönliche Meinung!


Meine Feuerwehr

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AutorPete8r S8., Aholming / BY443454
Datum29.11.2007 12:566421 x gelesen
Geschrieben von Falk Schlüsenerwo steht es denn im Gesetzentwurf, dass keine verbindliche Hilfefrist festgeschrieben worden ist? Ich habe mir den Gesetzentwurf angesehen und nichts gefunden.

Die Hilfsfrist stand im ursprünglichen Entwurf noch drin und wurde auf Drängen des Städte- und Gemeindetages wieder rausgenommen.

Ebenso fand sich auch die Möglichkeit der Bildung von Zweckverbänden im ursprünglichen Entwurf. Das wäre in meinen Augen die sinnvollste Neuerung in diesem Gesetzesentwurf gewesen, wurde aber leider von unserem betriebsblinden LFV wieder mal vermasselt. Mittlerweile sehe ich diesen Verband nur noch als Klotz am Bein.

Gruß
Peter


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW443456
Datum29.11.2007 13:136168 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter Schmidwurde aber leider von unserem betriebsblinden LFV wieder mal vermasselt. Mittlerweile sehe ich diesen Verband nur noch als Klotz am Bein.

So jung und schon so verkalkt?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen443458
Datum29.11.2007 13:266158 x gelesen
Na, unser LFV ist auch nicht besser. Oder siehst Du das anders, Thomas?


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW443459
Datum29.11.2007 13:366189 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Falk SchlüsenerNa, unser LFV ist auch nicht besser. Oder siehst Du das anders, Thomas?

Da ich mit dem LFV NRW nichts zu tun habe oder viel von ihm höre, kann ich dazu nichts sagen. Im Gegensatz dazu, kenne ich wenigstens eins der Gründungsmitglieder des LFV Bayern persönlich. Was aber auch kein Urteil über die Arbeit dieses LFV zulässt.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW443467
Datum29.11.2007 14:116090 x gelesen
Betrachten wir die Angelegenheit mal rechtlich!

Jedes hoheitliche Handeln bedarf eines Verwaltungsaktes. Dieser Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dazu gehören die u. a. die folgenden Elemenente:

- Regelung eines Einzelfalls
- auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
- unmittelbare Rechtswirkung
- nach außen gerichtet
- einen bestimmbaren Personenkreis betreffen

Ein Verwaltungsakt muss auch erlassen werden ( schriftlich, mündlich, elektronisch o. a.) und muss die erlassende Behörde erkennen lassen.

Jetzt die Frage:

Hat der Polizeibeamte hier was gegen einen bestimmbaren Personenkreis (den Fahrer) erlassen? Das alleinige anwesend sein begründet hier noch keinen Verwaltungsakt.

Von daher keine Schuld des Polizeibeamten, sondern Dummheit des Autofahrers!

so long

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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AutorPete8r S8., Aholming / BY443468
Datum29.11.2007 14:146193 x gelesen
Kann es sein, dass du im falschen Thread bist?

Gruß
Peter


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443558
Datum29.11.2007 20:296162 x gelesen
Ich glaub auch. Aber im anderen Thread hätte er 100%ig die richtige Antwort gehabt ;-)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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