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Thema | Ruhephase zwischen Einsatz und arbeitsbeginn | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | mart8in 8b., lebach / saarland | 444471 | |||
Datum | 04.12.2007 07:22 | 7919 x gelesen | |||
Hallo Gibt es eine Rechtsgrundlage oder -verweis wie lange eine Ruhephase zwischen einem Einsatz und dem Beginn der normalen arbeitszeit sein muss. Welche Verpflichtung hat eine Gemeinde wenn jemand Nachts nach einem Einsatz nicht genügend Ruhe bekommt um morgends wieder normal zur arbeit gehen zu können. Hoffe ich hab hier nicht etwas aufgestossen, was schon mal gefragt wurde!! Gruß | |||||
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Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 444474 | |||
Datum | 04.12.2007 08:13 | 6461 x gelesen | |||
Hallo Martin, also es gibt eine Rechtsgrundlage, welche die regulären Arbeits-/Pausenzeiten regelt. Es ist das Arbeitszeitgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf). Für NRW weiß ich, dass auch das FSHG (Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW) im § 11 (Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr) die Ruhezeiten regelt. Oder besser ausgedrückt: Der Wehrleiter muss dafür Sorge tragen, dass die eingesetzen Kameraden eine entsprechende Ruhe-/Erholungszeit nach einem Einsatz erhalten. Beschrieben ist dies im Kommentar von Dr. h. c. Klaus Schneider zum FSHG. Erschienen im Kohlhammer-Verlag. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 444481 | |||
Datum | 04.12.2007 09:01 | 6133 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von martin bauer Gibt es eine Rechtsgrundlage oder -verweis wie lange eine Ruhephase zwischen einem Einsatz und dem Beginn der normalen arbeitszeit sein muss Vom DFV gibt es eine -allerdings nicht rechtsverbindliche- Empfehung zu Ruhezeiten: -> " Erholungs- und Ruhezeiten ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 444502 | |||
Datum | 04.12.2007 10:23 | 6110 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Falk Schlüsener also es gibt eine Rechtsgrundlage, welche die regulären Arbeits-/Pausenzeiten regelt. Es ist das Arbeitszeitgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf). Das aber irrelevant ist, da freiwillige Feuerwehrangehörige keine Arbeitnehmer i.S. des ArbZG sind. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 444510 | |||
Datum | 04.12.2007 10:34 | 6145 x gelesen | |||
Du hast insoweit recht, dass das ArbZG nicht für die Freiwillige Feuerwehr gilt. Zumindest nicht, wenn es kein hauptamtlicher Beschäftigter bei der FF ist. Das Thema wurde hier auch schon einmal diskutiert: http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264552%26%26;;%26ARB%26 | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 444557 | |||
Datum | 04.12.2007 12:37 | 6124 x gelesen | |||
Dies hier ist ein Leitfaden der IHK Rheinhessen in Mainz, der allerdings auf der zweiten Seite oben keine konkreten Angaben in Minuten oder Stunden enthält. Mein persönlicher Eindruck ist, dass es wohl keine verbindliche Zeitregelung gibt, jedoch finde ich die Ausarbeitung des DFV interessant. | |||||
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