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Thema | Mindeststärke VO NDS schon aufgehoben? | 16 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 444524 | |||
Datum | 04.12.2007 11:05 | 8238 x gelesen | |||
" reagierte Regionsbrandmeister Bernd Keitel auf eine missverständliche Formulierung in einem Bericht in den Heimatzeitungen. Die Mindeststärke und Mindestausstattung einer Ortsfeuerwehr soll sich fortan nach einer Gefahrenanalyse des Bedarfsplans am Brand- und Verkehrsunfallrisiko ihres jeweiligen Einsatzgebietes orientieren. " Zitat aus Link Link Wurde die VO mittlerweile aufgehoben bzw. wie ist der Stand? GRuß Sven Mit freundlichen Grüßen Sven | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 444546 | |||
Datum | 04.12.2007 12:01 | 6811 x gelesen | |||
Ich würde eher sagen, das bezieht sich auf die Region Hannover. Ein Bedarfsplan ist in Niedersachsen definitiv nicht vorgeschrieben . MkG Thomas | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 444548 | |||
Datum | 04.12.2007 12:08 | 6863 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sven Niclas Wurde die VO mittlerweile aufgehoben bzw. wie ist der Stand? Ist mir nichts von bekannt und würde mich wundern, wurde doch erst vor Kurzem überarbeitet. Geschrieben von Sven Niclas Die Mindeststärke und Mindestausstattung einer Ortsfeuerwehr soll sich fortan nach einer Gefahrenanalyse des Bedarfsplans am Brand- und Verkehrsunfallrisiko ihres jeweiligen Einsatzgebietes orientieren. Das ist zum einen nichts neues, schließlich heißt das ding MINDESTstärkeverordnung und verweist darauf, dass örtliche gegebenheiten ggf. eien höhere Ausstattung erforderlich machen, um der Forderung des NBrandSchG nach einer angemessenen Ausrüstung zu genügen. Zum anderen wird's langsam Zeit, hier solche Bedarfspläne verbindlich einzuführen - inkl. längerfristigem Fahrzeugkonzept und AAO. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 444567 | |||
Datum | 04.12.2007 13:12 | 6786 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhlschließlich heißt das ding MINDESTstärkeverordnung Nur sind einige Eckpunkte dieser Verordnung wirklich kontraproduktiv: 1) Die Stärke wird über Orts- , Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren definiert und nicht die Stärke der Gemeindefeuerwehr. 2) TLF 16/25 sind gefordert 3) Es gibt eigentlich nur die Unterscheidung <15000EW= 2 Stützpunkte >15000EW= 1 Stützpunkt + 1 Schwerpunkt Selbst wenn man Bedarfspläne incl. Fahrzeugkonzept und AAO macht stört die VO eigentlich nur. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 444646 | |||
Datum | 04.12.2007 18:21 | 6799 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum Felde1) Die Stärke wird über Orts- , Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren definiert Und auch die zu beschaffende Ausrüstung orientiert sich am Status der Wehr. Geschrieben von Ingo zum Felde 2) TLF 16/25 sind gefordert Und LF8 ohne Löschmitteltank, aber auf Straßenfahrgestell. Geschrieben von Ingo zum Felde Selbst wenn man Bedarfspläne incl. Fahrzeugkonzept und AAO macht stört die VO eigentlich nur. VO streichen. MkG Thomas | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 444651 | |||
Datum | 04.12.2007 18:25 | 6864 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlDas ist zum einen nichts neues, schließlich heißt das ding MINDESTstärkeverordnung und verweist darauf, dass örtliche gegebenheiten ggf. eien höhere Ausstattung erforderlich machen, um der Forderung des NBrandSchG nach einer angemessenen Ausrüstung zu genügen. Ja ? Dann sage mir mal, wo geschrieben steht, wie die Ausrüstung dann auszusehen hat. Geschrieben von Thorben Gruhl Zum anderen wird's langsam Zeit, hier solche Bedarfspläne verbindlich einzuführen - inkl. längerfristigem Fahrzeugkonzept und AAO. Dann kriegen aber einige Tränen in den Augen, weil sie wesentlich mehr Geld ausgeben müssen. MkG Thomas | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 444695 | |||
Datum | 04.12.2007 20:04 | 6808 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Glauer Und LF8 ohne Löschmitteltank, aber auf Straßenfahrgestell. EINSPRUCH! Die VO schreibt unter Stützpunktfeuerwehr : Geschrieben von ---Mindeststärke-VO--- "Aufnahmemöglichkeit für eine Löschgruppe, feuerwehrtechnische Beladung für eine Löschgruppe, festeingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1000 l/min bei einerm Nenndruck von 10 bar, Schnellangriffseinrichtung, vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte, eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Steighöhe von 7m und Sonderlöschmittel" Liest sich für mich wie die Forderung nach LF 8/6 bzw. jetzt 10/6 sie schreibt weiter Geschrieben von ---Mindeststärke-VO--- "wird ein Löschfahrzeug nach Satz 3 Nr. 1 zusammen mit einem Löschfahrzeug nach Satz 3 Nr. 2 Buchstabe a vorgehalten, so kann auf die Ausrüstung des Löschfahrzeuges nach Satz 3 Nr. 1 mit einem Löschwasserbehälter verzichtet werden" Also kann man ein LF 8 nach TW beschaffen, ja. Kann, nicht muss! Kurze Frage: Wo steht in der VO, dass Allradantrieb beim LF 8(/6) und LF 10/6 verboten ist? Ich teile die Meinung, dass dieses Ding nicht prickelnd ist. Es hat einige Punkte, die diskussionswürdig sind. Z.B. -ohne hier eine neue Dienstgraddiskussion lostreten zu wollen- Warum z.B. kann ein GF einer Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehr HLM werden, der Gruppenführer einer Fw mit Grundausstattung dagegen nur OLM? Haben größere Feuerwehren andere Feuer? Andere Gruppen? ... z,B, Warum ist diese VO in der letzten Version so schwammig formuliert, dass ich statt TSF; LF 10; LF 20 etc. auch ein pinkes etwas mit blauen Lichtern und 4 Reifen kaufen kann, solange es die Eigenschaften aufweist. Dann wundert es mich nicht, dass es massenweise LF 20/3X gibt, ganz ehrlich. Grüße Micha | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 444705 | |||
Datum | 04.12.2007 20:57 | 6765 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas GlauerDann kriegen aber einige Tränen in den Augen, weil sie wesentlich mehr Geld ausgeben müssen. In Niedersachsen ist kein Schutzziel vorgegeben. Die Gemeinde kann auch als Schutzziel 1 LF nach 30 min als Planungsgrundlage nehmen. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Marc8o K8., Hannover / Niedersachsen | 444887 | |||
Datum | 05.12.2007 15:42 | 6813 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael Wulf Z.B. -ohne hier eine neue Dienstgraddiskussion lostreten zu wollen- Warum z.B. kann ein GF einer Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehr HLM werden, der Gruppenführer einer Fw mit Grundausstattung dagegen nur OLM? Haben größere Feuerwehren andere Feuer? Andere Gruppen? ... Weil eine Ortswehr mit Grundausstattung nur über ein TSF mit Besatzung 1/5 verfügt: Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/8: HLM Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/5: OLM Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/2: OLM Alle stellv. Führungskräfte: LM So jedenfalls meine interpretation der nds. DienstgradVO. MkG Marco | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 444889 | |||
Datum | 05.12.2007 15:48 | 6774 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marco Kollecker Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/8: HLM Aber die machen alle den gleichen Lehrgang? Grüße, Julian Alles meine persönliche und private Meinung. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Marc8o K8., Hannover / Niedersachsen | 444895 | |||
Datum | 05.12.2007 15:57 | 6765 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Julian Holsing Aber die machen alle den gleichen Lehrgang? Ja, GF I+II, je eine Woche LFS in Loy oder Celle. MkG Marco | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 444930 | |||
Datum | 05.12.2007 17:57 | 6794 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marco Kollecker
könnte sein. Allerdings ist das TSF beladungsmäßig in der Lage eine Gruppe zu versorgen. Das können die anderen Verdächtigen (TLF 16/25 etc.) in ihrer Normausführung so nicht. Außerdem heißt es ja immer noch Mindeststärke-VO und es gibt (noch) genug Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung, die LF 8 oder ähnlich fahren. Ich vermute, dass es mit dem legendären früher zusammenhängt. Vor Einführung der Dienstgrade "erster Hauptlöschmeister/erste Hauptlöschmeisterin) konnte der/die stellv. Ortsbrandmeister(in) nämlich "nur" HLM sein. Und dann wäre ja der GF auf dem gleichen Level wie sein Chef. Daran könnten sich einige damals gestört haben. Ob es wirklich so war und warum das immer noch so sein muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Grüße Micha | |||||
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Autor | Marc8o K8., Hannover / Niedersachsen | 445122 | |||
Datum | 06.12.2007 14:19 | 6846 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Michael Wulf Ich vermute, dass es mit dem legendären früher zusammenhängt. Vor Einführung der Dienstgrade "erster Hauptlöschmeister/erste Hauptlöschmeisterin) konnte der/die stellv. Ortsbrandmeister(in) nämlich "nur" HLM sein. Und dann wäre ja der GF auf dem gleichen Level wie sein Chef. Das ist bei den Schwerpunktwehren doch auch nicht anders: Sowohl Stellv. OrtsBM als auch der ZF sind beide OBM. MkG Marco | |||||
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Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 445135 | |||
Datum | 06.12.2007 14:39 | 6770 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco KolleckerDas ist bei den Schwerpunktwehren doch auch nicht anders: Sowohl Stellv. OrtsBM als auch der ZF sind beide OBM. Kann der stellv. OrtsBM nicht auch gleichzeitig ZF sein? Dann könnte er ja nunmal schwierig zwei Dienstgrade auf einmal haben... Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | |||||
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Autor | Marc8o K8., Hannover / Niedersachsen | 445142 | |||
Datum | 06.12.2007 15:09 | 6791 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Mike Böttner Kann der stellv. OrtsBM nicht auch gleichzeitig ZF sein? Dann könnte er ja nunmal schwierig zwei Dienstgrade auf einmal haben... Das ist durchaus möglich, Beispiele mit Doppelfunktionen wird es sicherlich viele geben. Nur meistens werden diese Dienstposten mit verschiedenen Dienstgraden versehen. Dabei wird dann einfach der höhere Dienstgrad verliehen. Mir bekannte Beispiele sind z. B. stellv. OrtsBM Stützpunktwehr (BM) und stellv. GemBM. (HBM) -> HBM oder OrtsBM Schwerpunkt (HBM) und ZF (OBM) -> HBM. MkG Marco | |||||
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Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 445148 | |||
Datum | 06.12.2007 15:19 | 6708 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco KolleckerDabei wird dann einfach der höhere Dienstgrad verliehen. Aha. Konnte ich also meinen begrenzten Horizont wieder erweitern. Danke ;-) Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | |||||
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