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ThemaStützpunktfeuerwehren in Hessen9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen445427
Datum07.12.2007 13:297963 x gelesen
Hallo,

in Hessen gibt es Feuerwehren mit unterschiedlichen Stati, etwa dem einer Stützpunkt-, Hauptstützpunkt oder gar Autobahnfeuerwehr.

Was eine Autobahnfeuerwehr ist und welche Gerätschaften die mindestens vorhalten muss regelt der so genannte "Autobahnerlass" den es im Beiheft zu HBKG-Kommentar von Klab/Zacherts zu lesen gibt.

Mich würde nun mal interessieren wo geregelt ist was eine Stützpunkt-Feuerwehr ist und wie die Abgrenzung zur Hauptstützpunktwehr aussieht. In der vergangenheit gab es wohl ein "Stützpunkt-Programm", bei denen diese Wehren mit entsprechender Ausrüstung aus Landesbeschaffungen bedacht wurden, etwa den bekannten RW 1 auf MB LAF 911, dem SW 1000 auf MB 409 und 508, dem Polyma-Flutlichtmast auf Hanomag usw.

Kann jemand fundstellen nennen? Google war nicht mein Freund und auch bei der HLB konnte ich unter den verwendeten Stichworten nix finden...

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de
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AutorAndr8e C8., Korbach / Hessen445431
Datum07.12.2007 13:576033 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttKann jemand fundstellen nennen?

Ne, leider nicht.
Aber ich meine mich erinnern zu können, dass es den Hauptstützpunkt als solches so nicht mehr gibt.

Zumindestens war das bei uns so.....

Notfalls könnte ich "unseren" Mann von der HLFS fragen.

Gruß

Andre


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen445441
Datum07.12.2007 14:305895 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Andre CasperAber ich meine mich erinnern zu können, dass es den Hauptstützpunkt als solches so nicht mehr gibt.

ja, das meine ich auch. Das wird vielleicht auch der grudn sein warum daüber in den aktuellen Veröffentlichungen nix steht. Aber immerhin gab es ihn ja mal - müsste also ja auch irgendwer mal irgendwie bestimmt haben?

Gruß, otti


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen445489
Datum07.12.2007 16:215990 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttKann jemand fundstellen nennen?

Vielleicht kann Gerhard Bayer oder Ralf Leistner helfen.


Gruß Michael

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AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen445520
Datum07.12.2007 17:295867 x gelesen
Hi

Eine genaue Definition habe ich leider auch nicht. Aber mir ist mal zu Ohren gekommen, das hieße jetzt "Schwerpunktfeuerwehr mit überörtlichen Aufgaben". Ich weiß aber nicht, ob da wirklich was dran ist.

MkG,
Alex


"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen445527
Datum07.12.2007 17:536236 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael TiedemannVielleicht kann Gerhard Bayer (...) helfen.

... wenn mich hier schon einer ruft ;-)


Der Begriff der Stützpunktfeuerwehr bzw. Hauptstützpunktfeuerwehr in Hessen stammt aus dem alten Organisationserlass zum BrSHG (Name ist mir doch jetzt entfallen, der Nachfolger ist die FwOVO zum HBKG). Da stand sinngemäß drin dass für überörtliche Aufgaben in den Landkreisen Stützpunktfeuerwehren einzurichten waren und eine davon als Hauptstützpunkt einzurichten ist. Es gab auch Fahrzeugspezifikationen dafür (StüPu: LF 16, RW 1, SW 1000, TLF 24/50, bei Hauptstützpunkten war es urzeitlich (70er Jahre) m.W. RW 2 und SW 2000)

Der Begriff ist mit HBKG und der dazu erlassenen FwOVO eigentlich weggefallen (in 1999), hält sich aber noch immer hartnäckig.
Die Nachfolge trat der § 4 der FwOVO an, in der von "Feuerwehren für überörtliche Aufgaben" die Rede ist.

Gruss aus der Stützpunktfeuerwehr ... äh Quatsch: aus der Feuerwehr mit überörtlicher Aufgabe in Pfungstadt ;-)
Gerhard Bayer


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AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg445641
Datum08.12.2007 00:415877 x gelesen
...und früher war es AFAIK in Hessen auch so, dass wenn eine Stützpunktwehr mind. in Gruppenstärke zum überörtlichen Einsatz in eine andere Gemeinde ausgerückt ist, diese dort auch die Einsatzleitung übernommen hat.

...und wenn dann noch eine BF hinzu alarmiert wurde, übernahm diese die Einsatzleitung.


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)445643
Datum08.12.2007 00:515926 x gelesen
Moin

Geschrieben von Matthias OttIn der vergangenheit gab es wohl ein "Stützpunkt-Programm", bei denen diese Wehren mit entsprechender Ausrüstung aus Landesbeschaffungen bedacht wurden, etwa den bekannten RW 1 auf MB LAF 911, dem SW 1000 auf MB 409 und 508, dem Polyma-Flutlichtmast auf Hanomag usw.Aus unserer Chronik konnte ich entnehmen, dass wir "kurze Zeit nach" dem Gerätehausneubau im Jahre 1972 "zur Stützpunktfeuerwehr ernannt wurden".
Daraus, dass nach der Erweiterung im Jahre 1995 an die neue Fassade ebenfalls "Stützpunktfeuerwehr Großen-Linden" gepinselt wurde, schließe ich, dass das wohl bis zur Einführung des HBKG 1998 fortgalt ;o) Vielleicht erleichtert dir das die zeitliche Einordnung ein wenig.

Den SW 1000 auf MB sowie den "guuden alden Hanomag" kann ich noch aus eigenem Erleben zu JF-Zeiten bestätigen, unser RW 1 war aber schon ein Frontlenker und kam afaik vom Bund für den LZ-R.

hth, Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen445742
Datum08.12.2007 14:425861 x gelesen
Hallo,

der alte Begriff Stützpunktfeuerwehr kam daher, dass man diesen Feuerwehren früher in Landesprogrammen spezielle Fahrzeuge zuteilte, die dann auch für umliegenden Bereich diese Aufgaben mitmachten. Zum Beispiel die Tanker für die LÖschwasserversorgung oder die RWs.

Da heute jede Feuerwehr ( Feuerwehr = Gemeindefeuerwehr mit eventuell einigen Ortsteilfeuerwehren) eigentlich den technischen Stand hat, wurde mit dem HBKG in 1998 beschlossen, dass diese Stützpunktfeuerwehren nicht mehr benötigt werden und dieser Teil nicht in das neue Gesetz übernommen.
Was aber viele nicht hindert, immer noch den Begriff auf den Fahrzeugen spazierenzufahren, oder gar "Hauptstützpunkt".
Für Fahrzeuge mit sogenannten überörtlichen Aufgaben wurden dann bei der Förderung zusätzliche 10% von Landesseite dazugegeben, wenn Ersatzbeschaffung anstand. Der Gesetzestext verweist heute nur noch auf derartige überörtliche Aufgaben.

Gruß

Ralf Leistner


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 07.12.2007 13:29 Matt7hia7s O7., Waldems
 07.12.2007 13:57 Andr7e C7., Korbach
 07.12.2007 14:30 Matt7hia7s O7., Waldems
 07.12.2007 16:21 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 07.12.2007 17:53 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 08.12.2007 00:41 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
 08.12.2007 14:42 ., Pfungstadt
 07.12.2007 17:29 Alex7and7er 7W., Linden
 08.12.2007 00:51 Seba7sti7an 7W., Linden
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