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Thema | Belgien: Keine Sonderrechte?! | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Plochingen / Baden-Württemberg | 446247 | |||
Datum | 11.12.2007 13:55 | 6738 x gelesen | |||
Mahlzeit, hab grad das hier mit Erstaunen gelesen: Artikel Südwestpresse: Fahrverbot für die Feuerwehr Ist das wirklich so wie in dem Artikel beschrieben? Wie sieht's eigentlich im sonstigen europ. Ausland aus? MkG, Andi - Meine Meinung. Ausschließlich - | |||||
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Autor | Paul8 S.8, Olingen / n.a. | 446308 | |||
Datum | 11.12.2007 17:05 | 5450 x gelesen | |||
Hallo, Keine Ahnung ob das bei den Belgiern allgemein so gehandhabt wird. In Luxemburg gibt's Sonderrechte wenn man mit Blaulicht und Sirene unterwegs ist. Bei der Fahrt mit dem Privat-PKW zum Gerätehaus sind die allgemein gültigen Verkehrsregeln zu beachten. Daher sind Diskussions-Foren zum Thema blinkende Dachaufsetzer auch gänzlich unbekannt ;-) Gruss, Paul | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 446319 | |||
Datum | 11.12.2007 18:21 | 5397 x gelesen | |||
In Belgien muss die Feuerwehr tatsächlich an der Ampel anhalten, trotz dessen, dass sie mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist. Habe ich selbst so während eines Urlaubes gesehen. Grüße Kai | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 446357 | |||
Datum | 11.12.2007 20:32 | 5336 x gelesen | |||
das ist ja wirklich bitter...:( Erstmal natürlich für den der da in seiner brennenden Wohnung wartet oder eingeklemmt in seinem Auto oder..... Und dann für die Kameraden im Fahrzeug. Puls geht hoch "Wohnungsbrand mit Menschenleben" und die erste Ampel is rot...:( Skandalös.. Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 446360 | |||
Datum | 11.12.2007 20:48 | 5244 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning Rolapp Skandalös.. Na ja, hier gibt es an und ab auch mal den Satz: "Und trotzdem ist (i.d.F.) Belgien noch nicht abgebrannt..." Ne, das ist sicher zu unsachlich! Erstmal natürlich für den der da in seiner brennenden Wohnung wartet oder eingeklemmt in seinem Auto oder..... Bemerkenswert ist, das die belgische Öffentlichkeit, die sich ja auch über internationale Quellen mit den Vorgehensweisen Anderer auseinandersetzen kann, keinen Volksaufstand probt? Hält sich die Zahl der Nichtgerettenden in B etwa die Waage der im Anflug durch die Helden Getöteten? Wann wagt gar nicht weiter zu denken... mkg hwk | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 446368 | |||
Datum | 11.12.2007 21:43 | 5358 x gelesen | |||
Ja, vonwegen! Rote Ampeln überfahren ist da in Belgien fast noch milde. Hab da mal ein bisschen in Youtube rumgestöbert und 2 User gefunden, die Videos von Einsatzfahrten in Belgien online gestellt haben: http://www.youtube.com/profile?user=pinouleke http://www.youtube.com/user/Maxsmur Auf dem Viedo "ambulance Leuze 2 responding crash" des Users pinouleke ist ganz klar zu sehen, wie da eine rote Ampel überfahren wird. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 446391 | |||
Datum | 11.12.2007 22:51 | 5235 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco DimitriadisAuf dem Viedo "ambulance Leuze 2 responding crash" des Users pinouleke ist ganz klar zu sehen, wie da eine rote Ampel überfahren wird. Hallo, aber es ist nicht zu sehen ob die Belgier die Ampel überfahren dürfen oder nicht und das ist ja eigentlich der Knackpunkt. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 446404 | |||
Datum | 11.12.2007 23:17 | 5313 x gelesen | |||
Ich war vor kurzem in Belgien und zu diesem Zeitpunkt wurde über Rotlichtverstösse an Blitzerampeln durch Einsatzfahrzeuge berichtet. Laut Radio waren es 2006 285(??) dokumentierte Verstösse im Bereich Brüssel, woraufhin JETZT an den Ampeln angehalten werden MUSS! Das klang so, als ob die Regelung ganz neu sei. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Paul8 S.8, Olingen / n.a. | 446410 | |||
Datum | 12.12.2007 00:23 | 5296 x gelesen | |||
Hallo, Laut Le Soir (Text in Französisch) gelten für die Einsatzfahrzeuge folgende Regeln: Ein Rotlicht darf ein Rotlicht überfahren werden - wenn das Fahrzeug im Eildienst ist, - Blaulicht und Sirene eingeschaltet sind, - das Fahrzeug kurz anhält, um sich zu vergewissern, dass die Fahrbahn frei ist. Da in letzter Zeit vermehrt automatische Radargeräte an Kreuzungen in Brüssel aufgestellt wurden, kam es zu den von Jürgen aufgeführten Anzeigen. Als jetzt vor Kurzem ein FA zu 275? und 8 Tagen Fahrverbot verurteilt wurde, kam es zu Protestaktionen seitens der Gewerkschaften. Diese fordern ihre Mitglieder auf, den kurzen Halt immer einzuhalten, da es bei Geschwindigkeiten über 30 km/h automatisch zur Strafverfolgung kommt. Mir kommt es so vor, als ob es diese Reglung zwar schon länger gab, der kurze Halt jedoch nicht immer ausgeführt wurde. Jetzt, wo diese Verstösse durch die Ampelblitzer bekannt wurden, werden diese auch geahndet. Gruss, Paul | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 446416 | |||
Datum | 12.12.2007 06:28 | 5235 x gelesen | |||
Mahlzeit 2002 wurde mir auf der D-Dorfer Rettungsdienstschule berichtet das der Rettungsdiesnt auch erstmal einen vorschriftsgemäßen Parkplatz suchen muss Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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