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ThemaKeine Flammschutzhaube zwecks Wärmefenster !100 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen446529
Datum12.12.2007 14:5985280 x gelesen
Moin,

im Feuerwehr Journal Niedersachsen 12/07 steht in einem Schutzkleidungsartikel, dass der Regionsbrandmeister Hannover auf der Dienstbesprechung der STadt- und Gemeindebrandmeister diese aufgefordert hat die Verwendung von Flammschutzhauben zu untersagen.. Auch in anderen Landkreisen ist dies nach der Kreisbrandmeister Dienstb.2007
ausgesprochen worden.
Für die Region Hannoverr heißt es vom Regions-BM derzeit, keine Flammschutzhauben einzusetzen, um ein Wärmefenster zu behalten.
.....

Weiß jemand genaueres ??
Wohin soll das noch führen...


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz446530
Datum12.12.2007 15:0483119 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sven NiclasFür die Region Hannoverr heißt es vom Regions-BM derzeit, keine Flammschutzhauben einzusetzen, um ein Wärmefenster zu behalten.

Man könnte sich ja auch an den Ohren ein Loch in die Flammschutzhaube schneiden so das die Ohrwatscheln als Wärmefühler dienen. Also eine "Ohrenfreie" Flammschutzhaube.
Wer möchte denn nicht gerne aussehen wie Nikki Lauda?

Aber mal eine Gegenfrage. Wenn es aufgrund dieser "Dienstanweisung" zu einem Personenschaden kommt, wie sieht es mit der Haftung aus?

Geschrieben von Sven NiclasWohin soll das noch führen...

Zurück in die 60er Jahre?

GRuß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!

"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz446531
Datum12.12.2007 15:0783080 x gelesen
Hallo!

Was sind denn nun im Bezug auf Schutzkleidung die "anerkannten Regeln der Technik"?

Es heißt doch immer wer gegen anerkannte Regeln der Technik verstösst handelt grob fahrlässig.

Gruß

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt446535
Datum12.12.2007 15:2283114 x gelesen
Die Ohrläppchentheorie hält sich sehr hartnäckig. Auch ich musste mir schon was anhören als ich die Haube aufgesetzt habe.

FUK sagt eindeutig:
"Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Übung und Ein-satz müssen den Feuerwehrangehörigen Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfü-gung gestellt und von diesen benutzt werden, siehe § 12 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ?Feuerwehren? (GUV-V C53) und §§ 29, 30 UVV ?Grundsätze der Prävention? (GUV-V A1). Zu den Persönlichen Schutzausrüstungen gehören:..."

"Feuerschutzhaube nach DIN EN 13911 oder gleichwertiger Schutz, zum Beispiel durch ?Hollandtuch?, für Brandbekämpfungstätigkeiten, bei denen mit Gefährdungen durch Hitze, Flammen gerechnet werden muss."

Nachzulesen hier

Von daher sollte die Marschrichtung eigentlich vorgegeben sein...


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland446539
Datum12.12.2007 15:3882835 x gelesen
sagt mal gehts noch??

Solche 'Führungskräfte' wären in Berufsleben schon lange keine Führungskraft mehr, sind ja Zustände wie bei Stromberg auf Pro7 :(

Keine Flammschutzhaube zwecks Bildung eines Wärmefensters???

200 Puls hab ich ... bald .... doohh


Bitte besucht die offizielle Seite der
Feuerwehr Riegelsberg
alles nur meine private Meinung, nicht die der Feuerwehr Rgb

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz446540
Datum12.12.2007 15:4583087 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Jakob TheobaldWas sind denn nun im Bezug auf Schutzkleidung die "anerkannten Regeln der Technik"?

Es heißt doch immer wer gegen anerkannte Regeln der Technik verstösst handelt grob fahrlässig.


So lange Dienstrangdiskussionen und die Anschaffung von Ausgehzwirn wichtiger sind als die Schulung der AGT in Heldenproduktionsanlagen und auch deren Ausrüstung mit zeitgemäßer Schutzkleidung, braucht man sich nicht zu wundern, dass da oben im Norden so ein Mist verzapft wird!

Ich für meinen Teil find es nur noch zum lachen!


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern446541
Datum12.12.2007 15:4782851 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Johannes Krause§ 12 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ?Feuerwehren? (GUV-V C53) und §§ 29, 30 UVV ?Grundsätze der Prävention? (GUV-V A1)

dem ist eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen.

Wie schonmal erwähnt mein Lieblingsteil aus der UVV:

Nach § 32 UVV Feuerwehren handelt ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen
des §3 in Verbindung mit §§ 4 Abs. 2 bis 4, 6 bis 12 zuwiderhandelt.

Im § 12 ist ja bekannter Maßen die zur Verfügung zu stellende Schutzkleidung aufgeführt.

Und:
Nach § 209 Absatz 3 SGB VII wäre ein solcher Tatbestand dann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 ? bedroht.

Das wissen aber vielleicht manche von den Leuten, die solche Aussagen tätigen, nicht...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW446544
Datum12.12.2007 15:5283208 x gelesen
Geschrieben von Sven Niclasim Feuerwehr Journal Niedersachsen 12/07 steht in einem Schutzkleidungsartikel, dass der Regionsbrandmeister Hannover auf der Dienstbesprechung der STadt- und Gemeindebrandmeister diese aufgefordert hat die Verwendung von Flammschutzhauben zu untersagen.. Auch in anderen Landkreisen ist dies nach der Kreisbrandmeister Dienstb.2007
ausgesprochen worden.
Für die Region Hannoverr heißt es vom Regions-BM derzeit, keine Flammschutzhauben einzusetzen, um ein Wärmefenster zu behalten.


Wenn das stimmen würde, wäre das der Aufruf zur Körperverletzung im Amt durch Unterlassung...

Dazu das Gegenbeispiel aus Atemschutz, www.einsatzpraxis.org zum Thema Wärmefenster an den Ohren (es ging da um Flammschutzhauben, die vor 20 Jahren die gleiche Debatten in den USA ausgelöst hatten):

Eine sehr drastische Schilderung, was mit "Wärmefenstern" oder Haut als Temperatursensor in der Praxis dann geschehen kann, ist hier von SPALDING im Original wiedergegeben:
"At that time, in ´92, I was one of the many firefighters on the job that didn´t wear hoods, because we felt like we could judge heat by the temperature of our ears. Well, my ears were telling me it was hot. I heard my ears sizzle like bacon on a skillet".

Übersetzt:
Sinngemäß: Zu der Zeit, 1992, war ich einer der vielen Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst, die keine Flammschutzhauben getragen haben, weil wir uns einbildeten, die Hitze mit dem Temperaturempfinden unserer Ohren beurteilen zu können. Nun, meine Ohren sagten mir, daß es heiß war. Ich hörte meine Ohren wie ein Stück Speck in der Pfanne brutzeln.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern446546
Datum12.12.2007 15:5682887 x gelesen
Hallo Sven,

Geschrieben von Sven Niclasim Feuerwehr Journal Niedersachsen 12/07 steht in einem Schutzkleidungsartikel, dass der Regionsbrandmeister Hannover auf der Dienstbesprechung der STadt- und Gemeindebrandmeister diese aufgefordert hat die Verwendung von Flammschutzhauben zu untersagen.. Auch in anderen Landkreisen ist dies nach der Kreisbrandmeister Dienstb.2007
ausgesprochen worden.
Für die Region Hannoverr heißt es vom Regions-BM derzeit, keine Flammschutzhauben einzusetzen, um ein Wärmefenster zu behalten.


Nicht wirklich, oder?

Und wenn doch: Ist das dem Herrn Regionsbrandmeister alleine eingefallen oder gibt es im Norden unserer Republik neuerdings eine Lobby zur Erhöhung der Anzahl brandverletzter FA von der wir hier in der Mitte und im Süden noch nichts wissen?

Vielleicht sollte ein Vertreter dieser Richtung mal einen Eigenversuch ohne Flammschutzhaube in einer "Heldenproduktionsanlage" machen.....aber wahrscheinlich würden als Schlußfolgerung zunächst das Funktionieren der Wärmefenstertheorie hochgelobt und dann Innenangriffe verboten.......zurück zum ozeanischen Löschen, der bewährte Werfereinsatz ist halt immer noch die sicherste Methode....:-(

Hoffentlich sind die AGT in dieser Region konsequent -> keine Flammschutzhaube -> kein ausreichender Schutz -> kein Innenangriff.

Der Job ist schwierig genug, da muss man nicht noch völlig unnötige und sinnbefreite Risikoerhöhungen hinnehmen.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen446547
Datum12.12.2007 16:0583129 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Johannes KrauseFUK sagt eindeutig:
Wie heißt es so schön: "Papier ist geduldig." Es ist immer ganz toll, wenn man Vorschriften erlässt, diese aber nicht um- bzw. durchsetzt. Dies ist zumindest mein persönlicher Eindruck. Mir ist kein Fall bekannt, dass jemals eine (Feuerwehr)Unfallkasse aktiv wurde*, als Gemeinden oder Städte offensichtlich gegen die Vorschriften des Unfallversicherungsträgers bei der Feuerwehr verstoßen haben. Beispiele, besonders hinsichtlich nicht vorhandener oder nicht getragener Schutzkleidung, lassen sich genügend im Internet finden. Oder sind jemand entsprechende Fälle bekannt?

*Wer z.B. gegen den § 12 Persönliche Schutzausrüstungen der UVV Feuerwehren verstößt, kann mit Bußgeldern von bis zu 10.000 ? belangt werden. Dabei muss noch nicht mal jemand verletzt worden sein...

Geschrieben von FUKFeuerschutzhaube nach DIN EN 13911 oder gleichwertiger Schutz, zum Beispiel durch ?Hollandtuch?, für Brandbekämpfungstätigkeiten, bei denen mit Gefährdungen durch Hitze, Flammen gerechnet werden muss.
M.E. ergänzt das Hollandtuch nur die Feuerschutzhaube, ersetzt sie aber nicht, da beim Tuch i.d.R. immer noch Hautpartien ungeschützt bleiben.


MkG Sascha

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen446548
Datum12.12.2007 16:0583013 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sven NiclasWohin soll das noch führen...

zu ziemlich vielen Sätzen heißer niedersächsischer Ohren... Und Du bist sicher, da nicht was missverstanden zu haben?

Erstaunte Grüße

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt446550
Datum12.12.2007 16:0883096 x gelesen
Ein Hollandtuch ist sicherlich nicht perfekt, aber immernoch besser als ein (am besten noch hochgeklapptes) Nackenleder.

Wobei meine persönlich bekannten Haubenablehner sogar zu den gebildeten gehören. Beide waren letztes Jahr in einer Heldenproduktionsanlage und mindestens einer im Brandhaus...


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen446551
Datum12.12.2007 16:1283065 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Johannes KrauseWobei meine persönlich bekannten Haubenablehner sogar zu den gebildeten gehören. Beide waren letztes Jahr in einer Heldenproduktionsanlage und mindestens einer im Brandhaus...

Wenn jemand weiß, was passieren kann und der Meinung ist, dass es ihm persönlich eher nutzt, sich die Ohren zu verbrennen, dann kann man ihm nicht mehr helfen und er muss mit seiner Entscheidung (bzw. den Folgen selbiger) erstmal klar kommen.
Wenn aber jemand einen solchen Blödsinn verbreitet und damit Leute gefährdet, die diesbezüglich dann keine eigene Meinung mehr vertreten können, dann hat das imo eine völlig andere Dimension...

MfG

Ingo


--

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen446552
Datum12.12.2007 16:1982868 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseEin Hollandtuch ist sicherlich nicht perfekt, aber immernoch besser als ein (am besten noch hochgeklapptes) Nackenleder.
Richtig. Allerdings schließt das Tuch meist nicht vollständig ab. In diesen Bereichen können dann Verbrennungen auftreten, vgl. Unfall 10. September.


MkG Sascha

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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz446553
Datum12.12.2007 16:2482930 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornWenn aber jemand einen solchen Blödsinn verbreitet und damit Leute gefährdet, die diesbezüglich dann keine eigene Meinung mehr vertreten können, dann hat das imo eine völlig andere Dimension...


...eben, genau deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass dies tatsächlich eine offizielle Anweisung (von welcher Seite aus immer) sein soll. Wenn der Kollege ??? ein so "hochrangiges Amt" bekleidet, kennt er mit Sicherheit auch die bereits genannten UVVen, Empfehlungen usw.

Also, ....gibts da echt was schriftliches ?


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.446555
Datum12.12.2007 16:3482984 x gelesen
Geschrieben von Sven NiclasFür die Region Hannoverr heißt es vom Regions-BM derzeit, keine Flammschutzhauben einzusetzen, um ein Wärmefenster zu behalten.
Ich weiß ja nicht, ob es dies hier gemeint ist. Von Flammschutzhauben steht da aber nichts.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen446559
Datum12.12.2007 17:0382854 x gelesen
Geschrieben von Ingo Horn
zu ziemlich vielen Sätzen heißer niedersächsischer Ohren
meine bleiben "kalt", ich nutze meine Flammschutzhaube. Auch beim Leistungsnachweis...! :-)


Gruß
Lars

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen446560
Datum12.12.2007 17:0782955 x gelesen
Moin Ingo,
es steht so zumindest geschrieben, wörtlich

"Auf Nachfrage teilte uns die FUK Nds. mit, dass sie bei der Flammschutzhaube im Rahmen ihres Regelwerkes als PSA(Pers...) beschreibt und damit auch entsprechender Versicherungsschutz gegeben ist.
Nach dem Abschlussbericht zu dem Atemschutzunfall im Socio-Oeconomicum(Uni.) Göttingenvom 27.07.06 (FJ 2/07, Seite 6) wurde als eine Konsequenz der Schluss gezogen, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) von Führungsseite her mehr zu beeinflussen.

Für die Region Hannover heißt es vom RegonsBM derzeit, keine Flammschutzhauben einzusetzen, um ein Wärmefenster zu behalten. Anders ausgedrückt: einige StadtBMs ziehen die Konsequenz, keine Überhosen zu beschaffen, um im kniebereich das Wärmefenster zu erhalten. Eine dritte Gruppe von Führungskräften fordert die Einführung von Temperaturwarnern an den Atemschutzgeräten."

Davor steht noch was ich erstens schon geschrieben hatte.


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg446566
Datum12.12.2007 17:4383082 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn das stimmen würde, wäre das der Aufruf zur Körperverletzung im Amt durch Unterlassung...

Dann hätte man wenigstens jemanden zum verklagen ....

Aber im Ernst,
ich kann über solche Aussagen nicht mehr Lachen, nur stellt sich mir immer öfter die Frage, ob die "höheren" Führungskräfte aus dem Bereich von Freiwilligen Feuerwehren tatsächlich befähigt und in der Lage sind, diese -zumeist in erster line Managment-Aufgabe- zu leisten und zu beherschen.

Wenn dann noch eine "Fachzeitschrift" diese "klug ausgewählten Aussagen" in die Breite streut, ....

Was war letztes Jahr hier lange ein groß diskutiertes Thema
FEUERWEHR, quo vadis ....


*kopfschüttelnverbundenmitunverständnis*


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen ....

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


ICQ 494000336

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg446569
Datum12.12.2007 17:5082831 x gelesen
Geschrieben von Sven Niclasim Feuerwehr Journal Niedersachsen 12/07 steht in einem Schutzkleidungsartikel, dass der Regionsbrandmeister Hannover auf der Dienstbesprechung der STadt- und Gemeindebrandmeister diese aufgefordert hat die Verwendung von Flammschutzhauben zu untersagen.. Auch in anderen Landkreisen ist dies nach der Kreisbrandmeister Dienstb.2007
ausgesprochen worden.



Ähm. Wo bekommt Ihr eigentlich Eure Führungskräfte her? Sind die irgend wo als Therapie im Freigang? Werden die speziell gezüchtet?

Solchen Schwachsinn habe ich ja lange nicht mehr gelesen. Das kann nur von jemandem kommen, der sein letztes Feuer noch nie oder irgend wann gesehen hat, als die Helme noch schwarz lackiert waren.
Solche Knosorten gehören aus dem Verkehr gezogen. Dauerhaft. Planstellenschießen nannten wir das bei der Bundeswehr...


Geschrieben von Sven NiclasFür die Region Hannoverr heißt es vom Regions-BM derzeit, keine Flammschutzhauben einzusetzen, um ein Wärmefenster zu behalten.

Dem würde ich mal eben eine Lötlampe ans Ohr halten. Nur damit er weiß wie sich das so anfühlt wenn Du ohne Flammschutzhaube in der Durchzünding stehst

Wenns das schriftlich gibt, eine Kopie davon als Anzeige an die FUK. Sollen die ein Bußgeld draus machen.
Außerdem die Medien anstacheln. "Oberwichtigerdienstgrad (was weiß ich wie Eure Onkels da heißen) will Feuerwehrmänner vorsätzlich gefährden - Methoden wie im Mittalalter".


So eine Aktion (Anweisung die zu einem vorsätzlichen Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen auffordert) bei der Bundeswehr und der wäre seinen Posten schneller los, als er schauen könnte.


Die Unfallkassen sind mir diesbezüglich ohnehin zu träge. Ich könnte ganze neue Planstellen bei den Unfallkasen finanzieren, wenn ich nur die Internetauftritte der Wehren oder Einsatzbilder in den Medien durchfortsten würde und bei Verstößen gegen die UVV gleich mal ein nettes Bußgeld verhängen würde.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland446570
Datum12.12.2007 17:5382763 x gelesen
Wenn solch eine Ausage wirklich im Raum stehen sollte.....armes (Feuerwehr) Deutschland. Aber wer wählt denn die Führungskräfte in der FF? Es ist genau wie in der Politik manchmal hilft Denken beim Wahlgang weiter........


Gruß Daniel


Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen446572
Datum12.12.2007 18:0583195 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sven Niclas"Auf Nachfrage teilte uns die FUK Nds. mit, dass sie bei der Flammschutzhaube im Rahmen ihres Regelwerkes als PSA(Pers...) beschreibt und damit auch entsprechender Versicherungsschutz gegeben ist.

*hust* Lese ich das gerade richtig: Versicherungsschutz ist auch gegeben, wenn eine Flammschutzhaube getragen wird? Heißt durch die Blume von Seiten der FUK "Aber besser wärs ohne"?.

Geschrieben von Sven NiclasNach dem Abschlussbericht zu dem Atemschutzunfall im Socio-Oeconomicum(Uni.) Göttingenvom 27.07.06 (FJ 2/07, Seite 6) wurde als eine Konsequenz der Schluss gezogen, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) von Führungsseite her mehr zu beeinflussen.

Ja... aber doch bitte richtig :-(

Geschrieben von Sven NiclasFür die Region Hannover heißt es vom RegonsBM derzeit, keine Flammschutzhauben einzusetzen, um ein Wärmefenster zu behalten. Anders ausgedrückt: einige StadtBMs ziehen die Konsequenz, keine Überhosen zu beschaffen, um im kniebereich das Wärmefenster zu erhalten.

Wow. Ob das die Intention des Unfallberichtes ist, lasse ich mal dahingestellt.

Geschrieben von Sven NiclasEine dritte Gruppe von Führungskräften fordert die Einführung von Temperaturwarnern an den Atemschutzgeräten."

Das wäre eine Maßnahme, wo sogar Sinn und Verstand dahinter stecken könnte, wenn mans richtig macht.

Ansonsten habe ich gerade den Glauben an das Gute im Feuerwehrmenschen verloren.

Fassungslose Grüße

Ingo


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AutorMaxi8mil8ian8 H.8, Plößberg / Bayern446575
Datum12.12.2007 18:0982920 x gelesen
Hallo,

Was soll na das jetzt? Jetzt ist man in sachen Eigensicherheit auf nem guten Weg mit der PSA, schafft die ganzen sachen an (Überjacke, Überhose, Flammschutzhaube usw) und dann kommt wieder einer an und sagt das ist zuviel! Back to the roots oder wie? Braucht man auch gleich keinen ATS mehr.

Also ich würde auf keinen fall in den Innenangriff gehen ohne Flammschutzhaube, hoffe euere AGT sind genau so schlau.

Hitzefenster schön und gut, aber man sollte es nicht gerade am Kopf platzieren, hat wohl der Herr RegionsBM mal an sich ausprobiert? :)


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AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW446576
Datum12.12.2007 18:2083042 x gelesen
Hallo Ingo

ich denke, du hast da einen Lesefehler drin, die FUK möchte damit sagen, dass der Versicherungsschutz mit Flammschutzhaube gegeben ist, ohne jedoch nicht. Entscheidend ist das Wort damit, ohne dieses Wort wäre deine Interpretation zutreffend.
mfg a.kaiser


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen446577
Datum12.12.2007 18:2382816 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Albrecht Kaiserich denke, du hast da einen Lesefehler drin

Nein, ich habe den Satz schon komplett gelesen und nur anders interpretiert, als Du ;)

mfg

Ingo


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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen446580
Datum12.12.2007 18:2882933 x gelesen
Moin,

ich habe gerade mal ne bisschen gegoogelt.

Such doch mal nach nach "Regionsbrandmeister Hannover" danach den Namen im Zusammenhang mit "FUK" - vielleicht findest du da gleiche raus, evtl. heitßt es ja auch nichts?


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü446581
Datum12.12.2007 18:3282927 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerIch für meinen Teil find es nur noch zum lachen!
Also ich habe ja auch Humor, aber die Aussage finde ich eher zum Heulen... Und manche Leute glauben sowas auch noch. :(

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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AutorOliv8er 8S., Walldorf / Bawü446583
Datum12.12.2007 18:3582818 x gelesen
Hallo

Krasse Sache.
hier würde keiner auch nur ansatzweise auf die Idee kommen das Häubchen weg zu lassen. Im Gegenteil.

Ich denke es mangelt an klaren, sehr deutlichen Informationen zum Sachverhalt. Verständlich für jeden. Klar kann man es aus denjeweiligen Rechtsnormen rauslesen. Ich denke aber nicht dass dies an entsprechenden Stellen in der nötigen Deutlichkeit überall ankommt. Man liest immer: wird empfohlen, soll beachtet werden, es wird darauf hingewiesen und ähnliche Begrifflichkeiten.

Traut man sich nicht schon vorhanden Vorgaben deutlicher zu kommunizieren? Oder will man aus Kostengründen keine schlafenden Hunde in den Kommunen wecken. Was mE aber unsinnig wäre da dies ja schon lange in den Vorschriften gefordert wird.

Selbstverständlich könnte in den selben Veröffentlichungen stehen, dass entsprechende PSA mit diversen Ausbildungsmaßnahmen flankiert werden soll/muss.

Grüße Oliver


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen446585
Datum12.12.2007 18:4782868 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Christian Bergmannich weiß ja nicht, ob es dies hier gemeint ist. Von Flammschutzhauben steht da aber nichts.

ich habe auch irgendwie das Gefühl, dass ein Reporter da vielleicht was mißverstanden hat.
Der von dir, Christian, verlinkte Artikel passt ja nun irgendwie nicht zu der Ausssage, die auf dieser Besprechung gefallen sein soll.
Gibt es den entsprechenden Zeitungs-Auschnitt vom Feuerwehr-Journal irgendwo evtl. online? Im Moment spekulieren wir ja mehr oder weniger rum.


Grüße

Micha


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen446587
Datum12.12.2007 18:4883003 x gelesen
Geschrieben von Sven Niclas
im Feuerwehr Journal Niedersachsen 12/07 steht in einem Schutzkleidungsartikel, dass der Regionsbrandmeister Hannover auf der Dienstbesprechung der STadt- und Gemeindebrandmeister diese aufgefordert hat die Verwendung von Flammschutzhauben zu untersagen..
Wenn das stimmt, hat sich der Mann bei mir ordentlich selbst disqualifiziert!

Hier habe ich seine differenzierte Aussage noch gelobt, als Florian ohne weiteren Hintergrund den Bericht hier an den Pranger stellte.
Warum eigentlich?! Bis heute hat Florian nicht gesagt, was ihn an dem Bericht störte... Florian?!


Geschrieben von Sven Niclas
Weiß jemand genaueres ??
Aber solange das nicht zutrifft (gibt es einen Link zu der Ausgabe?), wäre ich mit den vorigen Äußerungen vorsichtig....


Gruß
Lars

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen446590
Datum12.12.2007 19:0182743 x gelesen
Geschrieben von Albrecht Kaiserdie FUK möchte damit sagen, dass der Versicherungsschutz mit Flammschutzhaube gegeben ist, ohne jedoch nicht
Nein, denn das wäre falsch. Versicherungsschutz gibt es bei beiden Varianten.


MkG Sascha

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen446591
Datum12.12.2007 19:0682847 x gelesen
Hallo Lars,

wie gesagt und auf Ingo´s Frage nochmal zitiert, ich hab es dem frischem FJ entnommen und auch deshalb gefragt ob es bei jemanden schon an der Basis angekommen ist, manchmal sind ja Artikel nicht 100% zutreffend. Also müßte sich jemand aus der Führung äußern.
Allerdings wurde das ja im Text wiederholt, bzw. auch die AUssage der FUK dazu..??

Ich denke nicht, dass ich die Seiten scannen darf, also in den Kiosk o.ä. bzw. jemand mit ABO deines Vertrauens...


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorLore8nz 8R., Bleckede / Niedersachsen446592
Datum12.12.2007 19:0882946 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerSo lange Dienstrangdiskussionen und die Anschaffung von Ausgehzwirn wichtiger sind als die Schulung der AGT in Heldenproduktionsanlagen und auch deren Ausrüstung mit zeitgemäßer Schutzkleidung, braucht man sich nicht zu wundern, dass da oben im Norden so ein Mist verzapft wird!

Du darfst nicht den Fehler machen und hier verallgemeinern. Dieses ist leider noch zu oft ein kommunales Problem. In unserer Wehr sind alle Forderungen in Sachen Schutzkleidung und Ausbildung erfüllt worden.

Die zitierten Aussagen bezeichne ich auch als äußerst fragwürdig und kaum haltbar.

Mit Fürsorge von Seiten des (Dienst-)Vorgesetzten hat das jedenfalls nichts zu tun.

Der Kamerad scheint schlecht beraten zu sein.

Ein Problem liegt m.E. auch in der unterschiedlichen Interpretation des Göttinger Unfallberichtes.

Auch hier wäre vielleicht mehr Klarheit angezeigt gewesen. Ich bezweifle aber, dass man sich hierüber im Vorwege im Klaren darüber war.

Gruß,

Lorenz


alles meine ganz private meinung, die nicht die meinung meiner feuerwehr darstellt / darstellen muss.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio446593
Datum12.12.2007 19:0982879 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sven NiclasSuch doch mal nach nach "Regionsbrandmeister Hannover" danach den Namen im Zusammenhang mit "FUK" - vielleicht findest du da gleiche raus,

Ich glaub mir wird schlecht...


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio446594
Datum12.12.2007 19:1682811 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sven Niclasim Feuerwehr Journal Niedersachsen 12/07 steht in einem Schutzkleidungsartikel, dass der Regionsbrandmeister Hannover auf der Dienstbesprechung der STadt- und Gemeindebrandmeister diese aufgefordert hat die Verwendung von Flammschutzhauben zu untersagen.. Auch in anderen Landkreisen ist dies nach der Kreisbrandmeister Dienstb.2007
ausgesprochen worden.
Für die Region Hannoverr heißt es vom Regions-BM derzeit, keine Flammschutzhauben einzusetzen, um ein Wärmefenster zu behalten.


Moderne Feuerwehrschutzkleidung hat derzeit - je nach verwendeter Materialkombination - 3-5 Lagen. Darunter wird mindestens noch Unterwäsche getragen, oftmals auch noch ein zusätzlicher Pullover oder die normale Hose. Macht insgesamt 4-7 Lagen.
Flammschutzhauben haben 1-2 Lagen.

Soviel zum Wärmefenster.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg446595
Datum12.12.2007 19:1782761 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIch glaub mir wird schlecht...

"dito ....."


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen ....

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


ICQ 494000336

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AutorKlau8s K8., Twistringen / Niedersachsen446599
Datum12.12.2007 19:2382853 x gelesen
Hallo,
nun mal langsam mit den Scheibenschiessen. Da es im Land Niedersachsen nur einen Regionsbrandmeister gibt, hier die Übersicht, glaube ich eigentlich nicht daran, dass das so gesagt wurde.

Wenn es sich um die Veranstaltung handelt, auf die in einen anderen Thread von Jan S hingewiesen wurde (Bezieht sich auf diesem Artikel), würde die Aussage völlig aus dem Rahmen fallen. Auf dem verlinkten Artikel steht nichts von fehlen lassen der Haube, sondern was vom ausziehen des Handschuhs. Dazu gibts hier Meinungen.

Das würde die Sache ganz anders aussehen lassen.

Klaus


Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß.

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen446601
Datum12.12.2007 19:2782679 x gelesen
Moin,
deswegen hab ich auch geschrieben, dass es so in der Zeitschrift geschrieben steht, und damit auch Fehler innerhalb der Redaktion bzw. Missverständnisse meinerseits möglich sind..
Ich habe nur wiedergegeben, was ich gelesen habe und nach weiterer Info gefragt, da offiziell noch nichts beim Dienst bekannt wurde...


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz446603
Datum12.12.2007 19:3582859 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIch glaub mir wird schlecht...


nachdem ich mir die Zusammensetzung des Vorstandes der FUK angeschaut habe, wird mir glaube ich noch ein bischen schlechter !


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446604
Datum12.12.2007 19:3882922 x gelesen
Aufruf zur Körperverletzung durch Unterlassen???


*kopfkratz* *grübel*

nein ich denke nicht...


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446606
Datum12.12.2007 19:4182799 x gelesen
Es gibt immer wieder Menschen die meinen einen tollen Einfall gehabt zu haben...

Deshalb muss er nicht immer toll sein...


Halte ich für dämlichen Blödsinn. Schließlich ist

a) die Flammschutzhaube so oder so ein sogenanntes "Wäremfenster" im Vergleich zur übrigen Schutzkleidung

b) der Feuerwehrangehörige eh angehalten im Vorgehen im Innenangriff die Situation ständig neu zu bewerten auch im Hinblick auf die HItze um den Trupp rum.Dazu gehört auch mal ein Ausziehe des Handschuhs zB..

c) die Flammschutzhaube nicht nur ein Schutz gegen direkte Hitzeeinwirkung sondern auch ein Schutz (wenn auch kleiner) gegen Wasserdampf, Rauch, und Schmutz...


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen446607
Datum12.12.2007 19:4282819 x gelesen
Gerade auch diese Meinung gefunden... was nichts heißen muß!


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW446609
Datum12.12.2007 19:4582966 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleAufruf zur Körperverletzung durch Unterlassen???


*kopfkratz* *grübel*

nein ich denke nicht...


dann denk Dir was anderes schlaues aus...

Es ist keine direkte Körperverletzung - führt aber in der Folge zu einer. (Noch interessanter wird dazu, wenn dem Vorgesetzten Untergebene das für deren Mitarbeiter befehlen - und das ggf. von der örtlichen FUK auch noch mindestens geduldet wird).
Es wird die Ausrüstung von vorgeschriebener (bzw. notwendiger!) PSA unterlassen - oder sogar verboten/verweigert.

Das geht IMHO weit über eine normale Amtspflichtverletzung hinaus.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.446611
Datum12.12.2007 19:4882949 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfDer von dir, Christian, verlinkte Artikel passt ja nun irgendwie nicht zu der Ausssage, die auf dieser Besprechung gefallen sein soll.
Zumindest passt er ja vom zeitlichen und örtlichen Rahmen.
Geschrieben von Michael WulfIm Moment spekulieren wir ja mehr oder weniger rum.
Witzig ist ja, dass trotz vielleicht erster kleiner Zweifel immer noch Leute voll auf den Regionsbrandmeister einprügeln. Soviel zum Thema Lagefeststellung. :-(


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen446613
Datum12.12.2007 19:5182718 x gelesen
Hallo,

hier mal die Meinung der FUK Niedersachsen zu dem Thema.

Darin heißt es u.a.


MichaGeschrieben von ---FUK Niedersachsen--- Zu den Persönlichen Schutzausrüstungen gehören: Feuerschutzhaube nach DIN EN 13911 oder gleichwertiger Schutz, zum Beispiel
durch ?Hollandtuch?, für Brandbekämpfungstätigkeiten, bei denen mit Gefährdungen
durch Hitze, Flammen gerechnet werden muss.



Grüße

Micha


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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen446614
Datum12.12.2007 19:5782684 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannWitzig ist ja, dass trotz vielleicht erster kleiner Zweifel immer noch Leute voll auf den Regionsbrandmeister einprügeln. Soviel zum Thema Lagefeststellung. :-(

..deswegen die Frage nach Aufklärung, ich weiß auch nicht wie 100% das Feuerwehr-Journal arbeitet, allerdings ist es zum einen eine Fachzeitschrift und zum anderen regional. Wie gesagt, ich hab lediglich aus dem Artikle zitiert...


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen446615
Datum12.12.2007 19:5782824 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian BergmannWitzig ist ja, dass trotz vielleicht erster kleiner Zweifel

ich hab ehrlich gesagt inzwischen schon etwas größere Zweifel an der Richtigkeit von dem, was in der erwähnten Zeitschrift gedruckt steht.

Geschrieben von Christian BergmannSoviel zum Thema Lagefeststellung. :-(

Sehe ich auch so.

Grüße

Micha


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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446617
Datum12.12.2007 20:0082790 x gelesen
Zunächst mal ist ein deratiger Aufruf mE überhaupt nicht strafbar.
Die Konsequenz für den jeweiligen Einsatzleiter, wenn ein TRupp auf seine Wesiung hin ohne Flammschutzhaube vorgeht ,wären aber wohl zivilrechtlicher Art.

Wobei es auch schon diskutiert wurde, FA ohne Gehörschutz beispielsweise Kettensägen bedienen zu lassen um "dem Handelnden jederzeit Zurufe zukommen lassen zu können" - im Kern die gleiche Frage: Weglassen einer Schutzmaßnahme um einen bestimmten Zweck zu erreichen, obwohl die Gesundheit klar gefärdet wird. Die Frage ist also, ob das Weglassen einer Flammschutzhaube den FA auch schützen kann - da er dann nicht so weit/tief vorgehen kann!? Die Frage kann man sicher diskutieren.


Ich persönlich würde mich als FA klar weigern ohne Flammschutzhaube in den Innenangriff zu gehen - Punkt aus. Sämtliche dienstrechtlichen Konsequenzen für den sich weigernden FA würden einer verwaltunggerichtlichen Überprüfung ohnehin nicht standhalten.


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.446626
Datum12.12.2007 20:2382798 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulfich hab ehrlich gesagt inzwischen schon etwas größere Zweifel an der Richtigkeit von dem, was in der erwähnten Zeitschrift gedruckt steht.
Naja, mal sehen. Habe Herrn Keitel mal eine E-Mail geschickt und um Aufklärung gebeten.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz446627
Datum12.12.2007 20:2482970 x gelesen
Hallo Lorenz,

Geschrieben von Lorenz ReimersDu darfst nicht den Fehler machen und hier verallgemeinern. Dieses ist leider noch zu oft ein kommunales Problem. In unserer Wehr sind alle Forderungen in Sachen Schutzkleidung und Ausbildung erfüllt worden.

Die Aussage kommt von einem Bezirksbrandmeister (was immer das auch aussagen mag), also ist da schonmal nix auf kommunaler Ebene! Es ist ja wenigstens löblich, wenn der eine oder andere OrtsBM darauf pfeift, was der BezirksBM so von sich gibt. Sollten sich die, die sich einig sind mal aufstehen und dem Großen ans Schienbein treten (oder mal zu nem Containerdurchgang gänzlich ohne teuflische Überhose, Flammschutzhaube, etc zwingen).

Geschrieben von Lorenz ReimersDie zitierten Aussagen bezeichne ich auch als äußerst fragwürdig und kaum haltbar.
Wie wohl der Großteil der vernünftigen FA(SB) in Feuerwehr-Deutschland.

Geschrieben von Lorenz ReimersMit Fürsorge von Seiten des (Dienst-)Vorgesetzten hat das jedenfalls nichts zu tun.

Der Kamerad scheint schlecht beraten zu sein.

Aber wehe der kleine gemeine Oberfeuerwehrmann muckt dagegen...

Geschrieben von Lorenz ReimersEin Problem liegt m.E. auch in der unterschiedlichen Interpretation des Göttinger Unfallberichtes.
Das liegt im Auge des Betrachters. Jeder kann etwas anders interpretieren- ob nun richtig oder falsch.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz446630
Datum12.12.2007 20:2882801 x gelesen
Hi Alex,

Geschrieben von Alexander HäfeleAlso ich habe ja auch Humor, aber die Aussage finde ich eher zum Heulen... Und manche Leute glauben sowas auch noch. :(
Weil sie es nicht besser wissen, bzw. dem Wissen, das sich andere vielleicht umfangreich angeeignet haben, kein Zugang gewährt wird!

Vgl. den Mumpitz um die Heldenproduktionsanlagen...


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen446631
Datum12.12.2007 20:3082957 x gelesen
Hallo,
nur mal so als Info;
Geschrieben von Daniel MetzgerDie Aussage kommt von einem Bezirksbrandmeister Der Mann ist Regionsbrandmeister. Dazu würde man andernorts in Niedersachsen Kreisbrandmeister sagen. Bitte nicht mit Regierungsbrandmeister (früher Bezirksbrandmeister) verwechseln.



Grüße

Micha


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz446634
Datum12.12.2007 20:3782825 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Michael WulfDer Mann ist Regionsbrandmeister. Dazu würde man andernorts in Niedersachsen Kreisbrandmeister sagen. Bitte nicht mit Regierungsbrandmeister (früher Bezirksbrandmeister) verwechseln.
Da soll mal noch einer durchblicken... :-)


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen446635
Datum12.12.2007 20:5082724 x gelesen
Geschrieben von Daniel Metzger
Da soll mal noch einer durchblicken... :-)


von Klaus Krebs der Link dazu


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW446636
Datum12.12.2007 20:5182823 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Joachim Thiele
Aufruf zur Körperverletzung durch Unterlassen???


*kopfkratz* *grübel*

nein ich denke nicht...


Auch ich denke, wenn das ernsthaft so angeordnet worden sein sollte handelt es sich hierbei um ein Organisationsverschulden der Führung und damit auch um die indirekte Aufforderung zur Körperverletzung durch Weglassen des besten Schutzes.

Seid eh und je kommt immer wieder diese schwachsinnige Diskusion über das Wärmefenster auf. Es werden von angeblich klugen Köpfen WGAs als Heldenbrutstätten und ähnliches bezeichnet. Ohne irgendjemand zu Nahe treten zu wollen ich halte das einfach nur für dummes Gerede, leider meistens von solchen, die selber gar nicht mehr in den Innenangriff gehen. Ich kann nur noch mal sagen, wenn es uns früher im Innenangriff warm wurde als wir noch keine Überbekleidung hatten, was haben wir denn dann gemacht? Wir sind einfach nicht mehr weitergegangen. Naja und mal ehrlich, wer hats der Jugend denn beigebracht? Also wenn das nicht die waren die vor 10 Jahren noch ohne Schutzkleidung in den Innenangriff gegangen sind, dann weiß ich es nicht. Und jetzt frag ich mich aber mal was bitte soll einen jungen Feuerwehrmann denn dann heute von alleine dazu treiben noch näher ran zu gehen? es ist ein leichtes, Ausbildungsdefizite einer guten Schutzkleidung in die Schutzkleidung in die Schuhe zu schieben. Aber eigene Fehler einsehen, und mal über seinen eigenen Schatten zu springen das können irgendwie immer weniger. Gerade bei Freiwilligen Feuerwehrleuten, wo der Zeitfaktor in der Ausbildung eine immer größere Rolle spielt sollte ein wesentlich höheres Maß auf Sicherheit gelegt werden. Ich finde, dass sich diese Sicherheit aus einer vernünftigen Schutzkleidung und einer vernünftigen Ausbildung in der Gleichen und in WGAs oder ähnlichem zusammensetzt, dann dürften diese ewigen Diskusionen über Wärmefenster vielleicht mal ein Ende finden


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.446638
Datum12.12.2007 21:0682784 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerDa soll mal noch einer durchblicken... :-)
Ich find´s bei uns ziemlich übersichtlich. KBM - das war es. Kein KBR, KBI, KBM, KBxy. Das Hannover nun als "Region Hannover" einen Regionsbrandmeister hat, kann man drüber streiten. Es führt ja, q.e.d., zur Verwirrung.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen446641
Datum12.12.2007 21:2982918 x gelesen
Ich hoffe doch nicht, daß Du Dir in BS etwas anhören musstest, oder? Bei uns wurden die Hauben aufjedenfall sehr gut aufgenommen und sie werden auch getragen.

Gruß
Kai


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt446645
Datum12.12.2007 21:4282778 x gelesen
Nein, BS ist was das angeht vorbildlich...


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen446647
Datum12.12.2007 21:4482804 x gelesen
Dachte schon*g*...Wobei ja nicht alle Hauben haben, aber das wird sicherlich noch.

Gruß
Kai


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt446654
Datum12.12.2007 22:1482760 x gelesen
Zumindest wird man in BS nicht schief angeschut wenn man ne Haube, n'Tuch, oder von mir aus nen Kanarienvogel als Thermometer am Helm hat. Ok, beim Vogel schon ;-)


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt446655
Datum12.12.2007 22:1782733 x gelesen
Darf man raten? Da taucht ein bekannt gewordener Name auf?


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 446672
Datum13.12.2007 05:1182846 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannFlorian?!

Anwesend...

Geschrieben von Lars TiedemannWarum eigentlich?!

Frag ich mich heute auch :-) Am meisten störte mich das dieser Bericht dazu missbraucht wurde das es angeblich in Teilen NDS ein Flammschutzhaubenverbot geben sollte. q.e.d.

Ich ob jetzt einfach mal die unserern. Seit einem Unfall Anfang der 90er bekommt jeder FM (SB) direkt am Anfang eine Flammschutzhaube und es wird konsequent darauf geachtet das diese getragen wird .


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW446681
Datum13.12.2007 08:3082937 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleZunächst mal ist ein deratiger Aufruf mE überhaupt nicht strafbar.

Sicher?
Selbst dann nicht, wenn der Vorgesetzte in einem übergeordndeten und der "Untergebene" in einem Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Bezuschussungsfragen) stehen?


Geschrieben von Joachim ThieleDie Konsequenz für den jeweiligen Einsatzleiter, wenn ein TRupp auf seine Wesiung hin ohne Flammschutzhaube vorgeht ,wären aber wohl zivilrechtlicher Art.

Der Trupp hätte gar keine andere Wahl, weil ja Beschaffung und Benutzung nicht erlaubt wäre...


Geschrieben von Joachim ThieleDie Frage ist also, ob das Weglassen einer Flammschutzhaube den FA auch schützen kann - da er dann nicht so weit/tief vorgehen kann!? Die Frage kann man sicher diskutieren.

Ja, das tun die FA der Welt seit über 20 Jahren - und alle die das nicht glauben und dann ein Problem bekommen haben Brutzelohren.


Geschrieben von Joachim ThieleIch persönlich würde mich als FA klar weigern ohne Flammschutzhaube in den Innenangriff zu gehen - Punkt aus. Sämtliche dienstrechtlichen Konsequenzen für den sich weigernden FA würden einer verwaltunggerichtlichen Überprüfung ohnehin nicht standhalten.

Du weißt, wie FF auf dem Land funktioniert?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)446693
Datum13.12.2007 10:2182768 x gelesen
Geschrieben von Lars Tiedemannals Florian ohne weiteren Hintergrund den Bericht hier an den Pranger stellte.
Der Hintergrund war wohl, wie ich damals schon andeutete, dieser Thread bei Funkmeldesystem.de


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)446694
Datum13.12.2007 10:2182803 x gelesen
Hier mal ein Link zum Thread bei FMS.de, der dieses Gerücht zuerst ansprach.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorKlau8s K8., Twistringen / Niedersachsen446717
Datum13.12.2007 11:3982914 x gelesen
Also, und nochmal tief durchgeatmet,
es stimmt was Sven hier geschrieben hat. Auch die Meldung mit der er den Thread eröffnet hat steht so im Journal.

Ich habe daraufhin Kontakt mit dem Verlag aufgenommen und man hat mir deutlich zu verstehen gegeben, das dieses kein versehen vom Verlag ist, sondern das diese Aussagen so getroffen wurden.

Bin auf die weitere Entwicklung gespannt, vor allem bilden sich anscheinend verschiedene Lager innerhalb der Führungskräfte aus der Region. Einige beschaffen keine Überhosen mehr, wegen des Wärmefensters im Kniebereich, werden aber dafür weiterhin Flammschutzhauben einsetzen, andere fordern die Einführung von Temperaturwarnern und setzen auf die komplette Schutzausrüstung. So interpretiere ich für mich den gesamten Artikel.

Mit der Einführung von Temperaturwarnern am PA (Bodyguard, Fa. Dräger?) könnte ich mich am ehesten anfreunden. Alles andere kommt für mich als Führungskraft definitiv nicht in Frage, da ich selber schon die Anlage in Osnabrück begangen habe.

Gruß
Klaus


Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß.

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446720
Datum13.12.2007 12:0682981 x gelesen
Wir reden ja hier über den konrekten Fall - oder? Und der vorgenannte Aufruf ist strafrechtlich nicht relevant. Wir brauchen bei einer Körperverletzung, auch der Versuchten,immer noch einen Vereltzungsvorsatz - dieser ist hier nicht gegeben, der Betroffene hier möchte im Endeffekt ja den Schutz der FA, nämich vor "zu weitem Vorgehen". Ob dies erreicht wird durch seinen Vorschlag halte ich für äusserst fragwürdig - aber strafbar macht er sich nicht.


Geschrieben von ---Ulrich Cimolino einfügen--- Der Trupp hätte gar keine andere Wahl, weil ja Beschaffung und Benutzung nicht erlaubt wäre..

Richtig - habe ich ja gar nicht in Abrede gegstellt. Was hat das aber jetzt mit zivilrechtlichen Haftungsfragen zu tun?


Ich möchte übrigens anmerken, dass ich den Vorschlag für unverantwortlich halte. Ohne geeignete Flammschutzhaube in den Innenangriff zu gehen ist dämlich - und für alle Verletzungen die daraus folgen haben die Verantwortlichen der entsprechenden Wehr auch zu haften.

Die entscheidende Frage ist doch, was zumSchutz der FA beimVorgehen im Innenangriff als Stand der Technik bezeichnet werden kann. Gibt es eine konkrete Enpfehlung der AG BF? Gibt es konkrete Vorgaben bezüglich der PSA was das Tragen iner Flammschutzhaube anbelangt?


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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern446724
Datum13.12.2007 12:2182751 x gelesen
Hallo Klaus,

Geschrieben von Klaus KrebsAlso, und nochmal tief durchgeatmet,
es stimmt was Sven hier geschrieben hat. Auch die Meldung mit der er den Thread eröffnet hat steht so im Journal.

Ich habe daraufhin Kontakt mit dem Verlag aufgenommen und man hat mir deutlich zu verstehen gegeben, das dieses kein versehen vom Verlag ist, sondern das diese Aussagen so getroffen wurden.


Gut das es mal jemand definitiv geklärt hat - besten Dank dafür.

Nachdem dieses Thema hier auch in Zukunft sicherlich "heiss" diskutiert wird und dem RegionsBM vermutlich ohnehin schon die Ohren klingeln bezüglich der hier laufenden Diskussion, fände ich es gut wenn er sich selbst mal zu Wort melden würde und uns seine Gründe zu dieser Entscheidung darlegen würde.

Ich fände es gut und wichtig wenn er seine Entscheidungsgründe hier darlegen würde......auch wenn diese Diskussion mit Sicherheit nicht immer einfach und angenehm verlaufen sollte. Ich hoffe er liest hier mit und kann sich dazu entschließen.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW446725
Datum13.12.2007 12:2382970 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleDie entscheidende Frage ist doch, was zumSchutz der FA beimVorgehen im Innenangriff als Stand der Technik bezeichnet werden kann.

Mindestens das was in der UVV mittlerweile steht (vgl. dazu zig Diskussionen zum Wärmefenster an sich und grundsätzlich) und das was z.B. alle Heißausbildungsstätten die mir bekannt sind auch verlangen, um die überhaupt betreten zu dürfen!


Geschrieben von Joachim ThieleOb dies erreicht wird durch seinen Vorschlag halte ich für äusserst fragwürdig - aber strafbar macht er sich nicht.

Er erreicht damit nur Verletzungen - sonst nix!

Was würde geschehen, wenn ein Vorgesetzter seinen Mitarbeitern verbietet, den Sicherheitsgurt im KFZ anzulegen, bzw. Autos nur ohne beschafft? (Abgesehen davon, dass er die dann gar nicht durch den Tüv kriegt...) Auch nicht strafbar, nur weil er glaubt, dass es für deren Anwendungsfälle besser ist, wenn sie keinen Gurt tragen würden (weil man ja leichter aus dem Auto kommen würde und bei falscher Anlegung des Gurtes der ja auch eher gefährlich ist....)?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen446729
Datum13.12.2007 12:3482873 x gelesen
Geschrieben von Michael Bleck
fände ich es gut wenn er sich selbst mal zu Wort melden würde und uns seine Gründe zu dieser Entscheidung darlegen würde.

Ich fände es gut und wichtig wenn er seine Entscheidungsgründe hier darlegen würde......auch wenn diese Diskussion mit Sicherheit nicht immer einfach und angenehm verlaufen sollte. Ich hoffe er liest hier mit und kann sich dazu entschließen.

Glaubst Du auch noch an den Weihnachtsmann?! :-)


Gruß
Lars

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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern446732
Datum13.12.2007 12:4482750 x gelesen
Hallo Lars,

Geschrieben von Lars TiedemannGlaubst Du auch noch an den Weihnachtsmann?! :-)

Ja klar.;.)

Wobei ich aber mehr darauf setze das ein gestandener Feuerwehrführer, der eine offensichtlich unpopuläre Maßnahme anordnet, auch genügend Rückrat hat sich mit der entsprechenden Diskussion zu befassen / stellen.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen446739
Datum13.12.2007 13:3182704 x gelesen
Hallo,

nach gestriger Forumsabstinenz bin ich eben beim lesen des Threads quasi vom Hocker gefallen.

Dazu muss ich sagen, dass Peine nicht zur Region Hannover gehört, sondern östlich an sie grenzt und mir die angebliche Aussage des Kollegen Keitel so bisher nicht bekannt war.

Ich hoffe irgendwie immer noch, dass da irgendwas falsch zitiert wurde. Wenn nicht, wäre ich in der Tat entsetzt über solche Aussagen.

In unserem Landkreis ist zumindest bis jetzt keine derartige Aussage von unserem KBM in die Stadt- und Gemeindefeuerwehren transportiert worden.

Solange ich in meiner Ortswehr das sagen habe wird nach wie vor die vollständige PSA im IA bzw. bei Brandbekämpfungseinsätzen getragen. Ja, mitten in NDS, jeder AGT mit Überhose, Überjacke, Kopfschutzhaube, Hollandtuch, Brandbekämpfungshandschuhe.

MkG, Sven


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen446743
Datum13.12.2007 13:4482822 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel Metzger
So lange Dienstrangdiskussionen und die Anschaffung von Ausgehzwirn wichtiger sind als die Schulung der AGT in Heldenproduktionsanlagen und auch deren Ausrüstung mit zeitgemäßer Schutzkleidung, braucht man sich nicht zu wundern, dass da oben im Norden so ein Mist verzapft wird!

Da ist - leider - eine Menge dran. Solange Führungskräfte auf Gemeinde- und Kreisebene circa die Hälfte ihrer Kraft auf die ordnungsgemäße Aus- und Durchführung von sogenannten Leistungswettbewerben richten und oberstes Ziel einiger dieser Kameraden ist, dass daran auch wirklich jede Ortswehr teilnimmt (ich kenne Gemeinden mit Teilnahmepflicht, kein Witz jetzt), wird sich nichts zum positiven ändern, was eine wirklich sinnvolle und zeitgemäße Ausbildung angeht.

Dass das allerdings nur ein Problem in nördlichen Bundesländern sein soll, glaube ich nicht wirklich. Es geht sehr in die Fläche, in alle Himmelsrichtungen ....

MkG, Sven


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AutorGill8es 8R., Aachen / NRW446769
Datum13.12.2007 15:2582661 x gelesen
Hallo.

Geschrieben von Florian Besch
...bekommt jeder FM (SB) direkt am Anfang eine Flammschutzhaube und es wird konsequent darauf geachtet das diese getragen wird .

ACK.
In Losheim bekommt mitlerweile jeder der am AGT-Lehrgang teilgenommen hat ne persöhnliche Flammschutzhaube. Ist auch ganz praktisch im Winter um warme Ohren zu behalten ;-)

MfG GR


Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste.
Zweitens durch Nachahmung, das ist der Leichteste. Drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
(Konfuzius)

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446773
Datum13.12.2007 15:4282934 x gelesen
Der Vergleich mit dem Gurt hinkt etwas, da hier ja ganz offensichtlich und die neu Geschaffenen Gefährdung überwiegt und vor allem der Gesetzgeber ausdrücklich (!) etwas anderes verlangt und ein Zuwiederhandeln unter Strafe stellt! Da hat die "Anordnung" ein etwas andere Qualität...

Die Diskussion über Sinn oder Unsinn von Flammschutzhauben wird ja von der Feuerwehr (Im übrigen hatte ich gerade über Mittag die gleiche Diskussion) ernsthaft diskutiert! Ich bin wie gesagt auch anderer Ansicht und habe sowohl im Einsaztdienst als auch in Wärmegewöhnungsanlagen die Erfahung gemacht, dass eine Flammschutzhaube ein Muss ist!!

Ich halte es daher auch für unverantwortlich, den Trupp ohne Flammschutzhaube reinzuschicken (Insbesondere auch vor dem Hintergrund dass der Rupp dann bei einer Durchzündung völlig ohne Schutz im Hals/Nackenbereich da steht), aber da sollte nicht das Strafrecht herhalten um das zu verhindern. Hier sind die umsichtigen und im Interesse der FA denkenden Fachleute der jeweiligen Feuerwehr gefragt - nicht die Juristen der Staatsanwaltschaft.


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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446774
Datum13.12.2007 15:5182816 x gelesen
Wie schon geschrieben ist hier völlig unabhängig von irgendwelchem Organisationsverschulden schlicht und einfach kein Verletzungvorsatz gegeben - der Verzicht auf die Flammschutzhaube soll doch dem Schutz dienen - man kann ja darüber streiten ob dass der Fall ist oder nicht - aber der im Artikel zitierte FA hat nun mal keinen Verletzungsvorsatz!!

Im Übrigen gibt es die Diskussion ja schon länger und sie wird ja offensichtlich von "Fachleuten" geführt die in Leitenden Funktionn bei den Feuerwehren sitzen, also von Ingenieuren die sich doch eigentlich mit den spezifischen Feuerwehrtechnischen Gegebenheiten ausgekennen sollten. Da kann man nicht einfach eine Fachmeinung eines anderen Kollegen mit dem Ruf nach dem Staatsanwalt beantworten.

Ich weiss auch nicht wieso hier auf einmal alle das Strafrecht bemühen wollen!? Diese Fachfrage die rein technischer Natur ist, muss nicht mit dem Strafrecht sondern mit techischem Fachwissen beantwortet werden!!


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen446780
Datum13.12.2007 16:3982911 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleDer Vergleich mit dem Gurt hinkt etwas, da hier ja ganz offensichtlich und die neu Geschaffenen Gefährdung überwiegt und vor allem der Gesetzgeber ausdrücklich (!) etwas anderes verlangt und ein Zuwiederhandeln unter Strafe stellt! Da hat die "Anordnung" ein etwas andere Qualität...
Das Nichtanschnallen stellt eine Ordnungwidrigkeit dar (genau wie das Nichtbereitstellen von PSA), keine Straftat, vgl. StVO § 49 Abs. 1 Nr. 21a.

Die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften ist ebenso vom Gesetzgeber gewollt: SGB7->autonomes Satzungsrecht->UVV

Wieso sollte dies also eine "andere Qualität" der Anordnung sein?


MkG Sascha

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW446782
Datum13.12.2007 16:5782951 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleDer Vergleich mit dem Gurt hinkt etwas, da hier ja ganz offensichtlich und die neu Geschaffenen Gefährdung überwiegt und vor allem der Gesetzgeber ausdrücklich (!) etwas anderes verlangt und ein Zuwiederhandeln unter Strafe stellt! Da hat die "Anordnung" ein etwas andere Qualität...

o.k. dann nimm irgendwas anderes, was nicht direkt über den Bußgeldkatalog fällt...


Geschrieben von Joachim ThieleDie Diskussion über Sinn oder Unsinn von Flammschutzhauben wird ja von der Feuerwehr (Im übrigen hatte ich gerade über Mittag die gleiche Diskussion) ernsthaft diskutiert!

Nein, da wird ernsthaft jede Menge Unfug erzählt!


Geschrieben von Joachim ThieleIch halte es daher auch für unverantwortlich, den Trupp ohne Flammschutzhaube reinzuschicken (Insbesondere auch vor dem Hintergrund dass der Rupp dann bei einer Durchzündung völlig ohne Schutz im Hals/Nackenbereich da steht), aber da sollte nicht das Strafrecht herhalten um das zu verhindern. Hier sind die umsichtigen und im Interesse der FA denkenden Fachleute der jeweiligen Feuerwehr gefragt - nicht die Juristen der Staatsanwaltschaft.

Das können aber die Juristen der Staatsanwaltschaften anders sehen als die "umsichtigen und im Interesse der FA denkenden Fachleute"! (Ich hatte erst dieses Jahr eine Fortbildung mit einem refererienden Oberstaatsanwalt... war sehr interessant - gerade zum Thema Haftung von Führungskräften bei Unterlassung von Maßnahmen o.ä. z.B. Duldung von falscher PSA!)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen446783
Datum13.12.2007 16:5982745 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleIm Übrigen gibt es die Diskussion ja schon länger und sie wird ja offensichtlich von "Fachleuten" geführt die in Leitenden Funktionn bei den Feuerwehren sitzen, also von Ingenieuren die sich doch eigentlich mit den spezifischen Feuerwehrtechnischen Gegebenheiten ausgekennen sollten. Da kann man nicht einfach eine Fachmeinung eines anderen Kollegen mit dem Ruf nach dem Staatsanwalt beantworten.

Ich weiss auch nicht wieso hier auf einmal alle das Strafrecht bemühen wollen!? Diese Fachfrage die rein technischer Natur ist, muss nicht mit dem Strafrecht sondern mit techischem Fachwissen beantwortet werden!!

Das ist eigentlich ganz einfach, da braucht man gar nicht viel diskutieren oder fragen: Es muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden (schreibt die GUV-V A1 und das ArbSchG vor). Wenn man diese durchführt, sollte als Ergebnis m.E. die Notwendigkeit von realistischer (Heiß-)Ausbildung und vollständiger Überbekleidung inkl. Feuerschutzhauben herauskommen.

Nur: Wer weiß überhaupt, was eine Gefährdungsbeurteilung ist und wer führt diese auch durch?


MkG Sascha

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW446784
Datum13.12.2007 17:0182821 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleWie schon geschrieben ist hier völlig unabhängig von irgendwelchem Organisationsverschulden schlicht und einfach kein Verletzungvorsatz gegeben - der Verzicht auf die Flammschutzhaube soll doch dem Schutz dienen - man kann ja darüber streiten ob dass der Fall ist oder nicht - aber der im Artikel zitierte FA hat nun mal keinen Verletzungsvorsatz!!

Sicher? Er nimmt doch mit vollem Bewußtsein Verletzungen in Kauf, weil genau da die PSA NICHT existiert, die sonst vorhanden ist... (Wärmefenster = Hitzeschutzlücke!)

Geschrieben von Joachim ThieleIm Übrigen gibt es die Diskussion ja schon länger und sie wird ja offensichtlich von "Fachleuten" geführt die in Leitenden Funktionn bei den Feuerwehren sitzen, also von Ingenieuren die sich doch eigentlich mit den spezifischen Feuerwehrtechnischen Gegebenheiten ausgekennen sollten. Da kann man nicht einfach eine Fachmeinung eines anderen Kollegen mit dem Ruf nach dem Staatsanwalt beantworten.

Doch. Immer dann, wenn die Fachmeinung keine solche ist - und ggf. böse Folgen haben kann. Hab ich auch schon zu anderen Themen getan. Macht einen nicht beliebter, auf Probleme hinzuweisen.


Geschrieben von Joachim ThieleIch weiss auch nicht wieso hier auf einmal alle das Strafrecht bemühen wollen!? Diese Fachfrage die rein technischer Natur ist, muss nicht mit dem Strafrecht sondern mit techischem Fachwissen beantwortet werden!!

Weil das Strafrecht ganz schnell eine Rolle spielen kann - inkl. der Haftungsfragen....

Auch und gerade bei bzw. für Führungskräfte!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)446787
Datum13.12.2007 17:2082815 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoIch hatte erst dieses Jahr eine Fortbildung mit einem refererienden Oberstaatsanwalt... war sehr interessant - gerade zum Thema Haftung von Führungskräften bei Unterlassung von Maßnahmen o.ä. z.B. Duldung von falscher PSA!Wer bietet solche Fortbildungen an (wobei ich bei dir eher auf "Nachgefragt" tippe?), welche Zielgruppe nahm teil?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446789
Datum13.12.2007 17:2582849 x gelesen
Ein Bußgeld ist also keine Bestrafung??


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW446791
Datum13.12.2007 17:3382619 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWer bietet solche Fortbildungen an (wobei ich bei dir eher auf "Nachgefragt" tippe?), welche Zielgruppe nahm teil?

Wir bieten jedes Jahr Führungskräftefortbildungen an. Dies war eine davon, kümmert sich unsere Abteilung Ausbildung/Personalentwicklung drum.

Zielgruppe für dieses Seminar: AD und BD.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446794
Datum13.12.2007 17:3382890 x gelesen
Haftung zivirechtlich: ja.

Haftung strafrechtlich aufgrund der oben zitierten Aufforderun: Nein.


Um die Diskussion mal auf die Spitze zu treiben: Nach Deiner Argumentation wäre jede Feuerwehr, die nicht die auf dem Markt verfügbare beste Ausrüstung zur Verfügung stellt ODER sich bewusst entscheidet, bestimmte Ausrüstungsgegenstände nicht zu liefer, um einen bestimmten Zweck zu verfolgen (Stichwort: Hollandtuch) und nun ein FA verletzt wird, wäre also strafrechtlich zu belangen?

Was ist denn mit dem "Hollandtuch"? Ist das nicht ein noch besserer Schutz? Warum wird das nicht Flächendeckend verlangt? Richtig, weil man sich aus Einsatztaktischen Erwägungen dagegen entschieden hat - so zumindest in Köln, wo Hollandtücher nicht zugelassen sind. Und bei einer Durchzündung wäre doch uU der FA mit nem Hollandtuch besser geschützt - oder? Und wenn er sich jetzt verletzt willst Du dem Einsatzleiter mit dem Strafrecht kommen? Neeee....


Mein Vorschlag zur entgültigen Klärung, ob strafrechtlich relevantes Veralten vorliegt: Strafanzeige erstatten! Und den Brief der StA abwarten... ;)


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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446796
Datum13.12.2007 17:4082645 x gelesen
Ich bleibe nach wie vor dabei, dass ich im vorliegenden Fall kein strafrechtlich relevantes Verhalten festelle - wenn Du das anders sehen magst, warum nicht!?


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW446797
Datum13.12.2007 17:4382814 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleNach Deiner Argumentation wäre jede Feuerwehr, die nicht die auf dem Markt verfügbare beste Ausrüstung zur Verfügung stellt ODER sich bewusst entscheidet, bestimmte Ausrüstungsgegenstände nicht zu liefer, um einen bestimmten Zweck zu verfolgen (Stichwort: Hollandtuch) und nun ein FA verletzt wird, wäre also strafrechtlich zu belangen?

Es geht nicht darum, die BESTE Ausrüstung zu beschaffen, sondern darum das was NOTWENDIG ist.
(Ähnliche Probleme hättest Du, wenn Du Schutzbrillen für Trennschleifer verweigern würdest, weil man ja Visiere hätte... Dummerweise sind für spanabhende Arbeiten die Visiere NICHT ausreichend, es werden entsprechende Brillen benötigt!)


Geschrieben von Joachim ThieleWas ist denn mit dem "Hollandtuch"? Ist das nicht ein noch besserer Schutz? Warum wird das nicht Flächendeckend verlangt? Richtig, weil man sich aus Einsatztaktischen Erwägungen dagegen entschieden hat - so zumindest in Köln, wo Hollandtücher nicht zugelassen sind. Und bei einer Durchzündung wäre doch uU der FA mit nem Hollandtuch besser geschützt - oder? Und wenn er sich jetzt verletzt willst Du dem Einsatzleiter mit dem Strafrecht kommen? Neeee....

In Köln sind Hollandtücher nicht zugelassen? Komisch, auf welcher Basis denn - und wie geht man damit um, wenn einer trotzdem eins dran hat (z.B. evtl. von uns dahin entsandte Azubis, deren Grundausstattung die sind)?...
Aber die sind ja auch nicht unbedingt erforderlich, Flammschutzhauben im IA dagegen schon... - oder sind die in K auch verboten?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446799
Datum13.12.2007 17:4782662 x gelesen
Geau das ist es doch: Was ist, wenn eine andere Feuerwehr der Ansicht ist, dass die Haube nicht NOTWENDIG ist??

Interessant wird es strafrechtlich, fällt mir grad so auf, wenn die FA dieser Wehr dann icht mehr ihren Einsatzauftrag erfüllen könnten, Stichwort Menschenrettung um diretk das Extrem zu bemühen. DA wäre dann ein geeignetes Einfalltor für den Staastanwalt...


Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Aber die sind ja auch nicht unbedingt erforderlich, Flammschutzhauben im IA dagegen schon... - oder sind die in K auch verboten?

Scherzkeks... Natürlich sind die Flammschutzhauben in K nicht verboten, ganz im Gegenteil...


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446800
Datum13.12.2007 17:5082811 x gelesen
Stichwort Hollandtuch:

Nach meinem Wissenstand sind die Hollandtücher nicht zu verwenden, denn wenn nur einem im Trupp das Tuch trägt, dann ist er ungleich besser geschützt und läuft Gefahr zu weit vorzugehen ohne dass seine Kameraden nachkönnen (ich weiss, der TRupp soll so oder so zusammen bleiben.).

Im Übrigen hat Köln ohne Hollandtuch ja so quasi ein (vertretbares) Wärmefenster geschaffen - Flammschutzhaube ja, Hollandtuch nein.


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW446803
Datum13.12.2007 17:5882704 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleWas ist, wenn eine andere Feuerwehr der Ansicht ist, dass die Haube nicht NOTWENDIG ist??

Ich gebs auf...

Wenns nach den "MEINUNGEN" der Vertreter der Theorien von Wärmefenstern und Heldenproduktionsanlagen gehen würde, dann würden wir mit GTLF mit 3 FA und SA in Uniformen von vor 50 Jahren Feuer löschen fahren.
Es geht aber in immer mehr Feuerwehren immer weniger nach Meinungen (meist bar jeder tieferer Sachkenntnis), sondern immer mehr nach Unfallerfahrungen, -auswertungen und Gefährdungseinschätzungen.
Beim StA spielen "Meinungen" gar keine Rolle.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen446805
Datum13.12.2007 18:0082569 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleEin Bußgeld ist also keine Bestrafung??
Ein Bußgeld ist keine Strafe.


MkG Sascha

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen446806
Datum13.12.2007 18:0282676 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleIm Übrigen hat Köln ohne Hollandtuch ja so quasi ein (vertretbares) Wärmefenster geschaffen - Flammschutzhaube ja, Hollandtuch nein.

... also Regenjacke ohne Kapuze, damit man merkt ob es regnet :-) ich weiß, hinkt..
es gäbe doch auch andere Möglichkeiten die Umgebungstemperatur zu checken,


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz446809
Datum13.12.2007 18:0982641 x gelesen
Hallo Sven,

Geschrieben von Sven BösselDa ist - leider - eine Menge dran. Solange Führungskräfte auf Gemeinde- und Kreisebene circa die Hälfte ihrer Kraft auf die ordnungsgemäße Aus- und Durchführung von sogenannten Leistungswettbewerben richten und oberstes Ziel einiger dieser Kameraden ist, dass daran auch wirklich jede Ortswehr teilnimmt (ich kenne Gemeinden mit Teilnahmepflicht, kein Witz jetzt), wird sich nichts zum positiven ändern, was eine wirklich sinnvolle und zeitgemäße Ausbildung angeht.
Und warum ist das so? Ich geh davon aus, dass dann das Totschlagsargument schlechthin "Wir haben schon immer mitgemacht, und daran ändert sich nix!" bzw. "Wir haben bisher jedes Feuer ausgemacht, auch ohne den neumodischen Schnick-Schnack" kommt. Was dann dabei rauskommt durften wir uns ja erst vorletzte Woche mit dem Saunabrand-Video betrachten.


Geschrieben von Sven BösselDass das allerdings nur ein Problem in nördlichen Bundesländern sein soll, glaube ich nicht wirklich. Es geht sehr in die Fläche, in alle Himmelsrichtungen ....
Das Problem gibt es überall. Nur wird es nirgends so offiziell und offensiv "beworben" wie dort.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)446834
Datum13.12.2007 19:1482796 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleNach meinem Wissenstand sind die Hollandtücher nicht zu verwenden, denn wenn nur einem im Trupp das Tuch trägt, dann ist er ungleich besser geschützt und läuft Gefahr zu weit vorzugehen ohne dass seine Kameraden nachkönnen (ich weiss, der TRupp soll so oder so zusammen bleiben.).Aua.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland446863
Datum13.12.2007 20:4182861 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleNach meinem Wissenstand sind die Hollandtücher nicht zu verwenden, denn wenn nur einem im Trupp das Tuch trägt, dann ist er ungleich besser geschützt und läuft Gefahr zu weit vorzugehen ohne dass seine Kameraden nachkönnen (ich weiss, der TRupp soll so oder so zusammen bleiben.).

hmm und wenn einer 170cm und einer 190 groß ist spürt der im Stand ja die Hitze früher und muss umkehren ;) *nur Spaß*

also in jeder WGA in der ich bisher war spürte man die Hitze / Wärementwicklung auch mit Haube und Tuch. Denken die *Grosskopferden* das man durch die beiden Schutzeinrichtungen vollkommen von der Aussenwelt isoliert ist? Man Man Man ... unnötiger Disskussionsstoff :(

**Ironie AN**
Freue mich schon auf das nächste 'große Problem' im SL. Soll jetzt entschieden werden ob es einen Hauptlöschmeister geben soll oder nicht. Wurde aber auch mal Zeit, sonst läuft ja alles ohne Probleme.
**Und wieder aus**


Bitte besucht die offizielle Seite der
Feuerwehr Riegelsberg
alles nur meine private Meinung, nicht die der Feuerwehr Rgb

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AutorAlex8and8er 8J., Burgdorf / Niedersachsen446904
Datum13.12.2007 23:2682847 x gelesen
Hallo,

unser ObM hat bei uns nach der besagten Tagung daruafhingewiesen, dass es eine solche Anweisung gibt und dass er selber nicht glaubt dass diese lange Bestand hat. Er hat uns dabei nicht angewiesen sie nciht mehr zu tragen.

Interessant dabei ist, dass wir nun endlich Flammenschutzhauben beschafft haben in der ganzen Stadt (nen paar Wochen vorher), nach dem unter anderem ich im OK das hier viel zitierte schreiben der FUK vorgelegt haben. Als die Entscheider das schreiben schwarz auf weiss vorliegen hatten ging das auf einmal ganz schnell, aber die Diskussionen vorher waren der Hammer.
Bei uns in der Stadt verfuegt nun also jeder AGT ueber: Ueberjacke, -hose, Brandschutzhandschuhe und Flammenhaube.

Von den "aelteren" Kameraden kamen allerdings genau die hier beschrieben Sprueche:

"Haben wir noch nie gebracht."
Ohrlaeppchen-Theorie
etc

und die paar AGTs, die sich privat ein Hollandtuch, Helmlampe, Haube besorgt haben werden nur belaechelt...

So viel zum Stand der Dinge auf dem Lande in der Region Hannover.


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen446907
Datum13.12.2007 23:3782561 x gelesen
Geschrieben von Alexander JungEr hat uns dabei nicht angewiesen sie nciht mehr zu tragen.

Anweisen? Kann er dies? Wenn ich eine FSH habe, würde ich diese auch weiterhin tragen. Egal, wer mir da was anweisen will. Und wenn dies nicht passen sollte, wäre mein Punkt am Helm ganz schnell unten.

Geschrieben von Alexander Jung"Haben wir noch nie gebracht."
Ohrlaeppchen-Theorie
etc


Aber das war doch schon immer so! *Kopfschüttel*


MkG
Patricia

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AutorMarc8el 8L., Burgdorf / Niedersachsen446908
Datum13.12.2007 23:3782673 x gelesen
Geschrieben von Alexander Jung nach dem unter anderem ich im OK das hier viel zitierte schreiben der FUK vorgelegt haben

Ja ja, heims die Lorbeeren ruhig für dich alleine ein ;-)


47% aller deutschen Frauen würden gern mit Feuerwehrleuten schlafen. (Quelle: Stern NEON Ausgabe April/07)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 446932
Datum14.12.2007 11:0882603 x gelesen
Geschrieben von Tobias Lana**Ironie AN**
Freue mich schon auf das nächste 'große Problem' im SL. Soll jetzt entschieden werden ob es einen Hauptlöschmeister geben soll oder nicht. Wurde aber auch mal Zeit, sonst läuft ja alles ohne Probleme.
**Und wieder aus**


Bekomme ich als HLM dann auch eine Überhose (die immer noch nicht eingeführt ist)

Hast du Hinergründe?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen447069
Datum14.12.2007 16:5982643 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sascha TrögerM.E. ergänzt das Hollandtuch nur die Feuerschutzhaube, ersetzt sie aber nicht, da beim Tuch i.d.R. immer noch Hautpartien ungeschützt bleiben.

richtig.

Bildchen

Durch die beige Flammschutzhaube sieht man doch ziemlich gut, welche Partien nicht abgedeckt sind.
Bei Gelegenheit mache ich mal ein vernünftiges Foto, auf dem man das erkennen kann.


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen447082
Datum14.12.2007 17:2983376 x gelesen
Geschrieben von Alexander Jung
nach dem unter anderem ich im OK das hier viel zitierte schreiben der FUK vorgelegt haben. Als die Entscheider das schreiben schwarz auf weiss vorliegen hatten ging das auf einmal ganz schnell, aber die Diskussionen vorher waren der Hammer.
Ja Glückwunsch.

Es gibt aber leider immer noch und wieder Führungskräfte, denen kannst Du noch so tolle und wirklich gut begründete Schreiben der FUK, der vfdb, usw. hinlegen, die juckt das einfach nicht.

Egal was dann in der FwDv, der vfdb-Richtlinie, der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers, des FUK-Schreibens...., usw. steht, wenn jemand als Fürhunsgkraft der Meinung ist, das wäre zu kompliziert oder "wir brauchen das nicht", dann ist und bleibt Papier nun mal gedulig.....

Zumal sich die in Deinem Beispiel genannte FUK schon mal selbst widerspricht.
Da schreibt mir die FUK
Geschrieben von FUK
Gemäß der Musterdienstanweisung ? MuDA (RdErl. d. MI v. 23. März 1979 ? Nds. MBl. S. 757) ist es Aufgabe der Gemeindebrandmeister (GemBM), Ortsbrandmeister (OrtsBM) und auch der Kreisbrandmeister (KBM) auf die Einhaltung aller auf den jeweiligen Einsatz anzuwendenden Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschrift ?Feuerwehren? (GUV-V C53) zu achten.

Die Träger des Brandschutzes wurden seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport per Runderlass aufgefordert, die MuDA wortgleich zu übernehmen. Dieses ist nach unserem Kenntnisstand, wie vom MI gewünscht, bei allen Gemeinden erfolgt.

Davon ausgehend, dass die MuDA in den entsprechenden Gemeinden eingeführt ist, erfolgte mit Ernennung zum GemBM, OrtsBM oder KBM (Stellvertreter eingeschlossen) eine schriftliche Pflichtenübertragung vom Träger des Brandschutzes zur Führungskraft! Da die Führungspersonen einer Freiwilligen Feuerwehr in der Regel nicht über die erforderlichen Sachmittel verfügen, tritt eine Haftung ? so die bisherige Rechtsprechung ? nicht ein. Dennoch besteht eine Informationspflicht seitens der Führungsperson gegenüber der vorgesetzten Führungsperson bzw. gegenüber dem Träger des Brandschutzes. Es ist dringend zu empfehlen, dieser Informationspflicht - notfalls schriftlich - nachzukommen. Führungspersonen sind ?Fachberater?.

Personen, die Prüfungen/Wartungen durchführen (Gerätewarte, Atemschutzgerätewarte, Elektrofachkräfte, Kreisatemschutzwarte ?.) müssen sich als Fachberater gefallen lassen, dass sie entsprechend in Verantwortung genommen werden können. Wurden die Prüfungen grob fahrlässig durchgeführt, besteht Haftungsanspruch (wer unterschreibt / dokumentiert haftet)! Hierbei ist es unerheblich, ob der Prüfer die Prüfung ehrenamtlich oder hauptamtlich durchgeführt hat. Aus unserer Sicht wird grob fahrlässig gehandelt, sobald Herstellerinformationen bewusst missachtet werden (Wartungsanweisungen / Prüffristen etc).


Bei der Bereisung der Feuerwehrhäuser soll dann aber dann aber folgender Satz gefallen sein (weiß ich nur vom Hörensagen..):
"Die Pflege/Wartung der Atemschutzgeräte ist noch nicht perfekt, da müßt ihr noch was tun, wir schauen dann in einem Jahr noch mal...!"

Hallo?!
Entweder ich setze was durch oder lasse es ganz.

Und das gilt auch bei der PSA. Wie oft wohl, hat die FUK wohl bei den Bereisungen auch gesagt: "PSA habt ihr ja, aber da fehlt noch was, schauen wir mal in zwei Jahren".

Nur wie viele Verletzte/Tote es in den zwei Jahren geben kann, sagt dann keiner....


Gruß
Lars

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