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Thema | Führerscheinproblematik | 132 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 432731 | |||
Datum | 12.10.2007 19:32 | 86684 x gelesen | |||
Hallo Forum, nach langer Abstinenz melde ich mich mal wieder. Da derzeit das Führerscheinsyndrom-Thema umgeht, und bei uns ein ähnliches Problem herrscht, kommen einem Wehrführer wie mir so einige Brainstorming-Gedanken. Wir haben derzeit ein LF8/6 mit 9,5to also ->LKW-Führerschein, und dieses Fzg bleibt uns auch noch ne Weile erhalten. Als zweites Großfzg haben wir ein TLF 8/18 mit 7,5to, welches aufgrund Alter und Unnützerscheinen in den nächsten Jahren ersetzt werden kann/soll. Hier der Gedanke : Macht doch echt keinen Sinn wieder einen LKW zu kaufen, oder? Jetzt schon ein Führerscheinproblem bei einem LKW. Beim Kauf eines zweiten LKWs brauchen wir zusätzlich bestimmt 8 Führerscheine á 3000Euro? Wäre es nicht sinnvoller anstatt einem LKW besser zwei 3,5to Kastenwägen zu beschaffen? Man bedenke die Führerscheinkosten 8*3000Euro also 24Tsd Euro plus Folgekosten alle 5 Jahre zum Arzt á 300Euro, also in 10 Jahren nochmal runde 5Tsd Euro für 8 Leute. Zählt man diese Kosten zusammen krieg ich locker ein schickes Mercedes-Sprinter Fahrgestell. Und das Risiko, daß nach einigen Jahren Kameraden austreten und den Führerschein mitnehmen hat man auch. Na gut, man kann regeln, daß Anteile zurückgezahlt werden müssen, aber den Ärger hat man trotzdem. -> Die 3,5to Fzge darf echt jeder fahren!...wer nen Autoführerschein hat *g* Wie denkt Ihr über sowas? Kennt Ihr Wehren die dieses "Auf-Kleinfahrzeuge-umstellen" bereits praktiziert haben? MkG, Jürgen P.S. Dies war nur so ein Gedanke, um Kosten zu sparen. Wenn die Gemeinde "genug" Geld hat, sag ich natürlich nicht NEIN unser TLF8/18 mit einem LF16/12 o.ä. zu ersetzen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 432739 | |||
Datum | 12.10.2007 20:21 | 84430 x gelesen | |||
Folgekosten für das letztlich zusätzliche Fahrzeug? Taktische Überlegungen (wie baue ich mir die 2 Fahrzeuge, die dann das TLF ersetzen?)? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Ralf8 C.8, Bornheim / NRW | 432740 | |||
Datum | 12.10.2007 20:32 | 84269 x gelesen | |||
Meiner Meinung nach stellt sich die Frage, ob man nun ein TLF 8/18 oder in dem Fall ein Nachfolger benötigt oder nicht ( rein Einsatztaktisch ). Die Führerscheininhaber benötigt man doch ohnehin für Euer LF8/6! MfG Ralf Cremer Wer Fehler findet, darf sie behalten! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 432742 | |||
Datum | 12.10.2007 20:39 | 84286 x gelesen | |||
Hallo! Also ohne weitere Info´s wird dir hier keiner helfen können. ;-) Ist ein TLF weiterhin von Nöten ja/nein; welche Fahrzeuge stehen in der Nähe und können ggf. mit einer Änderung der AAO hinzugezogen werden,; gibt es weitere Konzepte usw. Gruß Thomas | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 432747 | |||
Datum | 12.10.2007 22:16 | 84605 x gelesen | |||
Hallo, also wenn es bei einer Feuerwehr an der Finanzierung von 8 gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheinen klemmt (die man übrigens bei einer Ausschreibung deutlich billiger bekommt), schlage ich folgendes vor: - Zur Kostenersparnis gibt die Feuerwehr alle Fahrzeuge und das Gerätehaus ab. - Nach Bedarfsberechnung werden ca. 20 TSA mit Handzug auf die Garagen der FF-Mitglieder in Michelbach verteilt. - Ein Tandem-Fahrrad mit Anhänger und 4 PA plus Zubehör werden im Rathaus stationiert und bei Bedarf vom Bürgermeister und einem Verwaltungsmitarbeiter zur Einsatzstelle gefahren. - Von der Ersparnis wird an jeden Einwohner ein Rauchmelder abgegeben. - Bei tatsächlichem Bedarf wird die Nachbarwehr großzügig nachalarmiert und für diese Einsätze großzügig entlohnt. Ich denke, dass Eure Sparwünsche so am effektivsten umgesetzt werden und sich das Risiko für die Michelbacher Bürger nicht erhöht. Mit kleinen Teilen des eingesparten Geldes sollte vor dem Rathaus ein Springbrunnen (Motiv: Feuerwehrmann mit Strahlrohr bei der Wasserabgabe) gebaut werden. Mit einer Inschrift auf einer Messingplatte """Zum Gedenken an den billigsten und effektivsten Brandschutz der Umgebung""" sollte der vorbildhaften Handlungsweise Respekt und Anerkennung gezollt werden. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 432752 | |||
Datum | 12.10.2007 23:32 | 84471 x gelesen | |||
Hallo, ich verstehe nicht ganz warum ein unnützes Fahrzeug ersetzt werden soll? Wenn es unnütz ist dann brauche ich es nicht und folglich muss ich es nicht ersetzen. Ist es nicht unnütz dann muss ich es ersetzen und ob und vorallem wie ich ein TLF 8/18 (bzw. TLF 16/24-Tr) durch zwei 3,5t Kastenwagen ersetze ist sehr fraglich. Grüße, Julian | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 432753 | |||
Datum | 12.10.2007 23:40 | 84276 x gelesen | |||
Achja zum eigentlichen Thema: Ich sehe es da wie Ralf, Fahrer mit Kl. C braucht ihr eh für euer LF8/6. | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen | 432754 | |||
Datum | 12.10.2007 23:51 | 84512 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen MostMan bedenke die Führerscheinkosten 8*3000Euro also 24Tsd Euro Hallo Jürgen, aus Erfahrung ein Tip aus Ostfriesland. Wir verhandeln im Vorfeld mit Fahrschulen und schicken dann 3 bis 4 Kameraden gemeinsam zu einem Kurs. Für deinen genannten Betrag von 3000,-? pro Nase bekommen wir 3 Führerscheine der Klasse C, vorausgesetzt es fällt keiner durch. Munter bleiben, Lüke | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 432756 | |||
Datum | 13.10.2007 00:04 | 84272 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jürgen Most welches aufgrund Alter Auf der Homepage steht leider kein Baujahr, aber so alt ist es doch nicht, oder? Geschrieben von Jürgen Most und Unnützerscheinen Kann man die 1800l Wasser nicht "ab und zu" brauchen? Fallen an dem TLF größere Reparaturkosten an? Geschrieben von Jürgen Most besser zwei 3,5to Kastenwägen zu beschaffen? Ihr habt doch schon MZF, SW (GW?), TSF und das LF. Was willst du denn auf zwei Kleinfahrzeuge noch verlasten? Ist es schon vorgekommen, dass bei einem Alarm nur ein Fahrer da war? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 432765 | |||
Datum | 13.10.2007 02:13 | 84489 x gelesen | |||
Ist es schon vorgekommen, dass bei einem Alarm nur ein Fahrer da war? -> Im Einsatz nicht, aber beim Übungsdienst schon! "Unnütz" deshalb : Wir hatten vor 20 Jahren nur ein LF8, und man entschied sich, ein wasserführendes Fzg zu kaufen. Mittlererweile haben wir ein LF8/6 beschafft. Nüchtern betrachtet : Das einzige was das TLF8/18 mehr drauf hat als das LF8/6 sind 1200l Wasser. Übertrieben gesagt : Einen großen Eimer Wasser mit 3 Mann Besatzung mit 7,5to den eh nur die alten 3er-Fahrer fahren dürfen (sind derzeit nur 3 Kameraden) zu erhalten, ist fragwürdig. Hier würde ein LF16/12 besser passen, da einerseits mehr Wasser an Bord und ne Gruppe mit dabei, sowie einfach mehr Amarturen. Nur dann hätten wir definitiv 2 LKWs und wir brauchen also noch mehr LKW-Führerscheine. Deshalb der Gedanke ob 2 kleinere z.b. TSF-W und VRW eine praktischere Lösung wären. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 432766 | |||
Datum | 13.10.2007 02:25 | 84394 x gelesen | |||
also wenn es bei einer Feuerwehr an der Finanzierung von 8 gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheinen klemmt... Ich hoffe nicht, die nächste Sitzung hat dies als Thema. 1. Nicht jede Gemeinde hat großzügig Geld für Ihre Feuerwehr. Die letzten Jahre konnten unsere Haushaltpläne mit Ach und Krach bewilligt werden, nach mehreren Überarbeitungen mit der Kommunalaufsichtsbehörde. Ein Betrieb wäre verglichen mit unserer Gde. Konkurs gegangen. 2. Sollten wir als Feuerwehr nicht immer nur wollen und wollen und beantragen, und wenns mal nix gibt "heulen" wie ein Kleinkind. Vielmehr sollten wir Hand in Hand mit der Gemeindeverwaltung gehn. Hier ist gegenseitiges Geben und Nehmen angesagt. 3. Bin ich als Kdt. für die Leistungsfähigkeit meiner Wehr verantwortlich. Und um Leistungsfähig zu sein muß nicht immer die Creme´dela´creme gekauft werden. Achtung: Wir sind eine kleine Feuerwehr, mit rund 10 Einsätzen im Jahr. Uns tuts anstatt ´nem Stern auch ein Blitz auf dem Kühlergrill. Wehren mit täglichen Einsätzen brauchen klaro besseres Material, keine Frage. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 432767 | |||
Datum | 13.10.2007 02:33 | 84340 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Jürgen Most Das einzige was das TLF8/18 mehrSorry, aber das klingt gerade sehr nach Feuerwehr-Wünsch-dir-was! Wie wäre es, das Pferd mal von vorne her aufzuzäumen und (Reihenfolge beachten!) folgende Fragen zu beantworten: - Wie ist das allgemeine Gefahrenpotential in Michelbach an der Bilz? - Besondere Gefahren durch besondere Objekte? - Wie kann das erkannte Gefahrenpotential mit Normfahrzeugen gedeckt werden? - Welche Fahrzeuge stehen rundherum, die man sich nur dazualarmieren und nicht selbst haben muss? - Wie bringe ich diese Erkenntnisse am sinnigsten mit den vorhandenen Fahrzeugen in Einklang? - Was ist also zu ersetzen, beschaffen, auszumustern? - Was muss ggf. an spezieller Beladung zusätzlich auf die Normfahrzeuge? - Wirklich? ;o) - Wieviele Fahrer (Gruppenführer, Atemschutzgeräteträger,...) muss man jetzt noch ausbilden, um die Fahrzeuge über 3,5t rund um die Uhr sicher besetzen zu können - Sind die paar Euro vor diesem Hintergrund wirklich noch relevant? Und eben nicht von hinten her anfangen, mit dem Willen, die Führerscheine einzusparen das Fahrzeugkonzept umstricken bis es passt und man den gegebenen Gefahren einigermaßen ins Auge sehen kann - Das gibt Murks! Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 432768 | |||
Datum | 13.10.2007 02:38 | 84285 x gelesen | |||
Also... Geschrieben von Jürgen Most Wäre es nicht sinnvoller anstatt In einer anderen Diskussion musste ich mich belehren lassen, dass ein weiterer Stellplatz durchaus auch hohe Kosten verursachen kann. Wäre bei euch ein weiterer Einstellplatz gegeben? Geschrieben von Jürgen Most Als zweites Großfzg haben wir Wenn es unnütz ist, warum wollt ihr es ersetzen? Wenn es doch in Alarmpläne oder ähnliches eingepflegt ist, wird es ersetzt werden müssen, sofern es wirklich otwendig ist. Aufgrund des fehlens eines kleinen TLF's in der Norm wäre da der erste Kandidat das TLF 16/24-Tr.(oder auch 20-24, kein Plan, wie das jetzt genau genormt/benannt ist), also braucht man auch wieder einen LKW- Führerschein. Bei meinem letzten Umzug musste ich mir einen Sprinter mieten. Seine Zuladung war bei 3,5t zGG mit ca.800kg seitens des Vermieters angegeben. Demnach würdet ihr selbst bei einem TLF 8/18 mit sämtlichen Ausrüstungen nicht mit zwei Fahrzeugen auskommen. Geschrieben von Jürgen Most Zählt man diese Kosten zusammenAngesichts eures ELW wäre es da fast besser zu überlegen, ob man nicht wieder auf ein ausländisches Fabrikat setzt, das kommt noch günstiger als ein schicker Sprinter. Geschrieben von Jürgen Most P.S. Dies war nur so ein Gedanke, um Kosten zu sparen. Wenn die Gemeinde Wenn eue Gemeinde soviel Geld hat, dass man sich über solch einen Ersatz Gedanken machen kann, dürften die fehlenden Führescheine nicht das Problem sein. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 432769 | |||
Datum | 13.10.2007 08:24 | 84306 x gelesen | |||
Hi, zunächst mal: Ein TLF8/18 durch ein LF16/12 zu ersetzen, wobei bereits schon ein Löschgruppenfahrzeug vorhanden ist, ist meiner Meinung nach ziemlich fragwürdig! Es geht eigentlich nicht darum, einfach Fahrzeuge zu ersetzen, sondern den Bedarf zu decken. Geschrieben von Jürgen Most Deshalb Über VRW wurde hier schon zu genüge diskutiert. Einfach mal suchen. Aber mit was für einem Führerschein gedenkst Du ein TSF-W zu bewegen, wenn nur noch 3 Klasse 3-Fahrer vorhanden sind? Für dieses Fahrzeug brauchst Du nämlich auch schon nen LKW-Schein. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 432774 | |||
Datum | 13.10.2007 09:22 | 84467 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen MostDeshalb der Gedanke ob 2 kleinere z.b. TSF-W und VRW eine praktischere Lösung Hallo, warum nicht in ca. 5-10 Jahren TLF, SW und TSF durch ein (H)LF 20/16 ersetzen? LF 8/6 und ein grosses LF koennen sich sehr gut ergaenzen. Einsparen koennt ihr damit auch. MkG Kersten | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 432776 | |||
Datum | 13.10.2007 09:28 | 84372 x gelesen | |||
Geschrieben von Kersten Nemitzwarum nicht in ca. 5-10 Jahren TLF, SW und TSF durch ein (H)LF 20/16 ersetzen? LF 8/6 und ein grosses LF koennen sich sehr gut ergaenzen. Einsparen koennt ihr damit auch. Haaalt. Das (H)LF 20/16 ist der Erstangreifer für städtische Bebauung und liegt irgend wo zwischen LF 16/12 und LF 24. Den bei einer Wehr mit 10 Rückern und bisher LF 8/6 und TLF 8/18 ist der taktische und technische Overkill. Entweder das TLF wird als TLF benötigt, dann gibt es ein TLF 16/24-Tr. Oder das TLF wird vielleicht überhaupt nicht mehr benötigt, dann gibt es vielleicht gar kein Fahrzeug mehr (wenn das TLF damals nur den fehlenden Wassertank des LF 8 kompensieren sollte was heute nicht mehr erforderlich ist da LF 8/6 vorhanden). Oder es wird ein zweites Fahrzeug zur Brandbekämpfung benötigt, dann könnte man ein TSF(-W) daneben stellen. Das muß sich aber aus einer Bedarfsplanung ergeben. Aber auch aus der Ferne und ohne Details zu kennen bin ich mir zu 100% sicher daß dabei bestimmt kein Bedarf für ein (H)LF 20/16 raus kommt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 432779 | |||
Datum | 13.10.2007 09:41 | 84222 x gelesen | |||
...man nehme an dass TLF, SW und TSF benoetigt wurden und werden - man kombiniere die Beladung auf einem LF. Das war mein Gedanke. Wo da ein "Overkill" zu erkennen sein soll... MkG Kersten | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 432784 | |||
Datum | 13.10.2007 10:05 | 84293 x gelesen | |||
Geschrieben von Kersten Nemitz...man nehme an dass TLF, SW und TSF benoetigt wurden und werden - man kombiniere die Beladung auf einem LF. Das geht nicht. Jedes der Fahrzeuge ist für sein Gebiet gedacht. Das in einem fahrzeug zu kombinerein geht immer schief. Das LF steht vorne und kämpft. Der SW bringt zusammen mit dem TSF über die WV lange Wege Wasser ran und das TLF pendelt so lange. Ich finde die Kombination aus LF 8/6, TSF, SW und Trupp-TLF ausgesprochen sinnvoll. Gerade im ländlichen Bereich. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 432790 | |||
Datum | 13.10.2007 10:38 | 84240 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißWie wäre es, das Pferd mal von vorne her aufzuzäumen und (Reihenfolge beachten!) folgende Fragen zu beantworten: ebend... Daher ist alles andere müßig.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 432792 | |||
Datum | 13.10.2007 10:41 | 84425 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDas geht nicht. Jedes der Fahrzeuge ist für sein Gebiet gedacht. Das in einem fahrzeug zu kombinerein geht immer schief. ...komisch, Duesseldorf hat genau das gemacht... MkG Kersten | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 432794 | |||
Datum | 13.10.2007 10:56 | 84235 x gelesen | |||
Geschrieben von Kersten Nemitz...komisch, Duesseldorf hat genau das gemacht... Im Prinzip, schon aber nicht so Geschrieben von Christian Fischer Ich finde die Kombination aus LF 8/6, TSF, SW und Trupp-TLF ausgesprochen sinnvoll. Gerade im ländlichen Bereich. sondern bei den LFs mit: LF 16/12 (künftig HLF 20/16) LF 16-TS bzw. LF 20/6-TS (weil wir nur FP 16/8 oder größer bzw. FPN 10-2000 haben!) Beides geht, beides ist stimmig. Hängt vom jeweiligen eigenen Bedarf ab. Bei den TSF müssen halt 2 - 3 alarmiert werden, um die Schläuche bzw. TS/PFPN zu bringen.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Yves8 K.8, Pohlheim / Hessen | 432795 | |||
Datum | 13.10.2007 11:00 | 84186 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Kersten Nemitz ...komisch, Duesseldorf hat genau das gemacht... und das hat Düsseldorf nicht gemacht, die haben die Kats LF 16TS durch LF 20/6 ersetzt, TLF 16/24Tr und GW-L Wasserförderung sind auch noch vorhanden. Gruß Yves Man muss wissen, wie weit man zu weit gehen kann. (Jean Cocteau) | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 432801 | |||
Datum | 13.10.2007 12:12 | 84119 x gelesen | |||
Hallo, die gleichen Probleme haben wir auch ,kleine Gemeinde,kaum Finanzen usw.,nur das wir halt "nur" den C1 Schein brauchen, Lasst euch doch mal von einer Fahrschule Angebote machen, ich gehe jede Wette drauf ein das sich die Kosten nicht auf 3000,-/Führerschein auflaufen werden wenn der Fahrschüler nicht unbedingt 40 Fahrstunden baucht. Und selbst wenn im Haushalt das Geld eingeplant wird, muß es ja nicht heißen das dieses auch vollkommen abgerufen werden muß,oder? MkG Lars | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 432802 | |||
Datum | 13.10.2007 12:14 | 84205 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen MostNicht jede Gemeinde hat großzügig Geld für Ihre Feuerwehr. Geschrieben von Jürgen Most Sollten wir als Feuerwehr nicht immer nur wollen und wollen und beantragen Geschrieben von Jürgen Most Bin ich als Kdt. für die Leistungsfähigkeit meiner Wehr verantwortlich. Und um Leistungsfähig zu sein muß nicht immer die Creme´dela´creme gekauft werden. Hallo, genau so ist es! Gerade deshalb muss """zuerst""" der tatsächliche Bedarf mittels Brandschutzbedarfsplan und passender Taktik festgelegt werden und nach diesen Ergebnissen beschafft man. Über Wunschdenken kann man philosophieren, - über Notwendigkeiten nicht. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 432812 | |||
Datum | 13.10.2007 13:19 | 84451 x gelesen | |||
Um nochmal auf die Kosten zurückzukommen ein Führerschein muss ja nicht komplett von der Komune bezahlt werden oder? Bei uns wird ein Festbetrag bezahlt ca. 50% des Pflichtwertes also vom minimalen Aufwand also Alle Prüfungsgebühren + Alle Pflichtfahrstunden + sonstige Untersuchungen davon 50% zahlt die Feuerwehr braucht einer mehr Fahrstunden muss er dafür selbst aufkommen. Ein Führerschein der Klasse C(LKW über 7,5t mit mit Anhänger max. 750kg) sollte für die normale Feuerwerhr ausreichen der kostet bei uns im Umkreis ca 2200? + Ärztliche Untersuchung bei dem Jeweiligen Betriebsarzt des Feuerwehrkammeraden am Arbeitsplatz ca. 80? mit Augendedizinischem Gutachten. Also kostet ein Führerschein die Feuerwehr/ komune ca 1000-1200? Man muss auch wirtschaftlich denken gehe ich zum Augenarzt leg ich dort erstmal 100? auf den Tisch und beim Arzt auch nochmal so viel deshalb kann man auch bei solchen Ausgaben gut sparen oder sich umhören wie es einfacher geht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 432813 | |||
Datum | 13.10.2007 13:28 | 84311 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef FischerUm nochmal auf die Kosten zurückzukommen ein Führerschein muss ja nicht komplett von der Komune bezahlt werden oder? Warum nicht? Wenn ich die Fahrerlaubnis nur für die Feuerwehr bräuchte, würde ich da kein privates Geld dafür ausgeben. Die Gemeinde will, daß die von ihr beschafften Feuerwehrautos im Fall der Fälle auch ausrücken? Dann soll sie zahlen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 432814 | |||
Datum | 13.10.2007 13:41 | 84347 x gelesen | |||
Der Meinung bin ich auch aber du hast eben auch Privat einen erheblichen Vorteil durch den Führerschein vom AT-Lehrgang hast du Privat nichts. Ich finde die Lösung am besten Klasse C wird komplett bezahlt und man muss sich auf mindestens 10 Jahre verpflichten. Aber bei der Finanzsituation unserer Stadt sieht das ganz anders aus. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 432815 | |||
Datum | 13.10.2007 13:46 | 84284 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef FischerDer Meinung bin ich auch aber du hast eben auch Privat einen erheblichen Vorteil durch den Führerschein... Welchen? Ich habe 1994 bei der Bundeswehr meine Fahrerlaubnis CE gemacht. Wenn ich einen Umzug für eine Kommilitonin (den man auch mit einem 7,5t mit der Klasse 3 hätte fahren können) abziehe bin ich seitem nur bei der bundeswehr und bei der Feuerwehr Fahrzeuge der Klasse 2/ CE gefahren. Geschrieben von Josef Fischer ...vom AT-Lehrgang hast du Privat nichts. Würde ich so nicht sagen. Wenn Du bei einem Tankreiniger arbeitest... Mein ZFü-Lehrgang reicht in Ba-Wü sogar zum Brandschutzbeauftragten. Geschrieben von Josef Fischer Ich finde die Lösung am besten Klasse C wird komplett bezahlt und man muss sich auf mindestens 10 Jahre verpflichten. Zehn Jahre? Wegen dem Betrag? Nie im Leben. Da wären bei mir schon 5 Jahre hoch gegriffen. Wir reden hier nicht von Unsummen, sondern von (wenns gut läuft) maximal zweitausend Euro. Und wenn ein Fahrzeug für X hunderttausend beschafft wird, dann muß man eben auf die Laufzeit noch mal einen Betrag X für die Bedienerschulung dazu rechnen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 432816 | |||
Datum | 13.10.2007 13:57 | 84353 x gelesen | |||
Wir sind keine Feuerwehr mit einem Gesamtjahrehaushalt von 30 000 ? wir haben einen Jahreshaushalt von ca. 12 000-15000 ? davon sind aber nur 3000-4000? für Lehrgänge vorgesehen dazu zählen Grundausbildung, AT, GF ZF usw. Brandcontainer da ist maximal ein Führerschein Pro Jahr drin. Bei uns ist die Zahl der Landwirte recht hoch die benötigen für Ihre Traktoren den Führerschein der Klasse T oder Klasse C & CE. Viele der Landwirte sind in der Feuerwehr die machen dann meistens wie gesagt Klasse C und CE bezahlen sie selbst denn Klasse T kostet normal ca. 1500? und CE kostet wenn die Feuerwehr C 50%ig zahlt noch ca 2000? dann ist dir wohl klar das viele bei uns den Führerschein machen wollen. Maschinistenlehrgang ist bei uns 4 Tage Volzeit an denen Verdienstausfall bezahlt werden muss die kommt auch noch dazu und das macht sich auch deutlich im Hauhalt bemerkbar. 10 Jahre meinte ich nur wenn der Führerschein komplett von der Feuerwehr bezahlt wurde eine Nachbarfeuerwehr macht das so aber da find ich es extrem selbst wenn man durchfällt und die Prüfung 3mal macht bekommt man den Führerschein komplett bezahlt. Jetzt aber bei unserer Regelung finde ich 10 Jahrer etwas hochgegriffen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 432817 | |||
Datum | 13.10.2007 14:17 | 84084 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Fischer(...) vom AT-Lehrgang hast du Privat nichts. Da wäre ich mir nicht so sicher. Geschrieben von Josef Fischer Ich finde die Lösung am besten Klasse C wird komplett bezahlt und man muss sich auf mindestens 10 Jahre verpflichten. Sollte man aber dann auch bei einer Reihe von anderen Ausbildungen machen. Formal kann man dann sicherlich auch noch auf 90-jährige FA zurückgreifen. ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 432818 | |||
Datum | 13.10.2007 14:35 | 84248 x gelesen | |||
Was ich noch vergessen habe. LKW fahren lernt man zwar in gewisser weiße in der Fahrschule aber nicht wie einige hier meinen LKW-Führerschein bezahlt bekommen und nach 2 Jahren tschuss. Maschinist und GF sind die Positionen wo Erfahrung am meisten ausmacht. Ich würde keinen 20 oder 25 Jährigen der gerade den LKW-Führerschein gemacht hat eine Einsatzfahrt machen lassen man lernt in der Fahrschule zwar das sichere bewegen von Fahrzeugen im normalen Straßenverkehr aber keine Tonnenschwere Wasserfässer unter Stress und Sonderechte zu fahren da gehört schon einiges an Fahrpraxis dazu die hat man vieleicht nach 3 Jahren oder auch 5 Jahren. Und dann nach 5 Jahren wären sie zum Maschinist geeignet dann sagen die tschüss das wars deswegen finde ich 10 jahre bei voller Kostenübernahme ok | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 432819 | |||
Datum | 13.10.2007 14:51 | 84176 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef FischerMaschinist und GF sind die Positionen wo Erfahrung am meisten ausmacht. Na ja. Erfahrung alleine besagt nichts. Man kann eine Sache auch 20 jahre lang schlecht machen. Außerdem kannst Du das (durch unterschiedliche Wehrgrößen) nicht nach Jahren fest machen. Geschrieben von Josef Fischer Ich würde keinen 20 oder 25 Jährigen der gerade den LKW-Führerschein gemacht hat eine Einsatzfahrt machen lassen man lernt in der Fahrschule zwar das sichere bewegen von Fahrzeugen im normalen Straßenverkehr aber keine Tonnenschwere Wasserfässer unter Stress und Sonderechte zu fahren da gehört schon einiges an Fahrpraxis dazu die hat man vieleicht nach 3 Jahren oder auch 5 Jahren. Und woher soll die Fahrpraxis kommen? Auch wenn jemand ab und zu mal mit einer gewissen Regelmäßigkeit ein Fahrzeug Klasse C fährt (z.B. Mindestkilometer/ Jahr; wenn ja, wieviele?) bringt das fast nichts. Wenn Erfahrung, dann bekommt das nur jemand, der das Fahrzeug quasi jeden Tag bewegt. Und nachts um drei Uhr aus dem Schlaf heraus und mit SoSi hat auch der vielleicht seine Probleme. Wir haben auch zusätzlich zur mormalen Führerscheinausbildung und zur Maschinistenausbildung für die Frischlinge noch Einweisungsfahren und Pflichtkilometer. Aber das war es dann auch schon. Danach muß ich einfach davon ausgehen, daß der Betreffende vom Gesetz er ein Fahrzeug fahren darf weil ein Prüfer davon ausgegangen ist daß er es kann. Als Regulativ habe ich dann den GrFü daneben sitzen, der ggf. mäßigend eingreifen kann. Geschrieben von Josef Fischer Und dann nach 5 Jahren wären sie zum Maschinist geeignet dann sagen die tschüss das wars deswegen finde ich 10 jahre bei voller Kostenübernahme ok Da würdest Du bei mir auf Granit beißen und dürftest Dir einen anderen suchen, der die Karre fährt. Wegen den paar Kröten wäre ich (in der heutigen Zeit der beruflichen Mobilität) nicht bereit, mich 10 Jahre an einen Ort zu binden. Und das für eine Sache, die ich nicht für mich mache, sondern im Rahmen eines ehrenamtlichen Dienstes. Wenn die Gemeinde nicht bereit ist das zu investieren sollte sie sich überlegen, wie sie der Pflichtaufgabe Brandschutz nachkommen kann/ will, oder ob sie vielleicht die Feuerwehr reduziert/ fusioniert/ schließt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 432820 | |||
Datum | 13.10.2007 15:08 | 84205 x gelesen | |||
Du musst den Führerschein nach 10 Jahren nicht komplett zurückzahlen nach 3 Jahren musst du 70% zurückzahlen nach 8 Jahren nur noch 20%. Der Fall das jemand Beruflich kurzzeitig zu uns zieht und bald wieder weg ist kommt selten vor. Wie gesagt wir haben viele Landwirte die wohl eher nicht wegziehen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 432823 | |||
Datum | 13.10.2007 15:27 | 84307 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef FischerDu musst den Führerschein nach 10 Jahren nicht komplett zurückzahlen nach 3 Jahren musst du 70% zurückzahlen nach 8 Jahren nur noch 20%. Das ist mir schon klar. Dennoch halte ich 10 Jahre für absolut unzeitgemäß. In der heutigen zeit der hohen beruflichen Mobilität sind schon 5 jahre eine Zeit die man nur schwer überblicken und vorausplanen kann. Geschrieben von Josef Fischer Der Fall das jemand Beruflich kurzzeitig zu uns zieht und bald wieder weg ist kommt selten vor. Ich dachte eher anders herum. Der Fall, daß jemand der bei Euch ist (z.B. aus der JF kommend) nach Berufsausbildung oder Studium (oder generell durch Jobwechsel) berufsbedingt wegzieht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 432830 | |||
Datum | 13.10.2007 16:47 | 84159 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Fischer(...)deswegen finde ich 10 jahre bei voller Kostenübernahme ok Je nachdem in welchem BL man ist muß die Gemeinde auch für einen Lehrgang recht viel Geld bezahlen (und sei es nur der Verdienstausfall für die Ausbildungszeit). Betragsmäßig erreicht man bei einem zweiwöchigen Lehrgang schnell die Beträge, die auch ein FS kosten würde. Wie hier bereits erwähnt wurde können viele dieser Ausbildungsgänge auch im Privatleben nützlich sein. Willst du auch in diesen Fällen Verpflichtungserklärungen unterschreiben lassen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 432835 | |||
Datum | 13.10.2007 17:15 | 84173 x gelesen | |||
Wir hatten einmal den Fall vor 3 Jahren das ist einer im 4. Jahr weggezogen 12km weiter in einen andren Landkreis da hat seine neue Feuerwehr die Kosten alos die 60% selbstbeteiligung übernommen und mit den selben Vertragsbedingungen fortgeführt. Sollte ein Kammerad wenn er umzieht keine Feuerwehr mehr besuchen wäre es meiner Meinung nach nur eine Form des Missbrauchs des Ehrenamts(etwas blöd beschrieben aber na ja ihr wisst was ich meine) da er sich nur den Vorteil im Ehrenamt sucht | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 432836 | |||
Datum | 13.10.2007 17:20 | 84150 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef FischerWir hatten einmal den Fall vor 3 Jahren das ist einer im 4. Jahr weggezogen 12km weiter in einen andren Landkreis da hat seine neue Feuerwehr die Kosten alos die 60% selbstbeteiligung übernommen und mit den selben Vertragsbedingungen fortgeführt. Dumm nur wenn die Feuerwehr keinen weiteren Bedarf für Fahrer der Klasse C hat (und somit kein Geld ausgeben möchte), die Feuerwehr keine Mittel für so etwas zur Verfügung hat oder erst gar keine entsprechenden Fahrzeuge vorhält. Geschrieben von Josef Fischer Sollte ein Kammerad wenn er umzieht keine Feuerwehr mehr besuchen wäre es meiner Meinung nach nur eine Form des Missbrauchs des Ehrenamts(etwas blöd beschrieben aber na ja ihr wisst was ich meine) da er sich nur den Vorteil im Ehrenamt sucht Davon abgesehen, daß so ein Umzug darin begründet liegen könnte, daß ein neuer Job angenommen wurde, welcher eine Mitwirkung in der Feuerwehr verhindert (geht natürlich auch ohne Umzug), gibt es noch eine Reihe weiterer Gründe nicht in die Feuerwehr des neuen Wohnortes eintreten zu können. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 432839 | |||
Datum | 13.10.2007 18:07 | 84132 x gelesen | |||
Hallo Josef, Geschrieben von --- Josef Fischer--- Um nochmal auf die Kosten zurückzukommen ein Führerschein muss ja nicht komplett von der Komune bezahlt werden oder? Bei uns wird ein Festbetrag bezahlt ca. 50% des Pflichtwertes also vom minimalen Aufwand also Alle Prüfungsgebühren + Alle Pflichtfahrstunden + sonstige Untersuchungen davon 50% zahlt die Feuerwehr braucht einer mehr Fahrstunden muss er dafür selbst aufkommen. Bezahlt euer Bürgermeister 50% der Kosten für seinen PC und seine Büroeinrichtung selber? Mit Sicherheit nicht! Warum sollten dann wir den Führerschein für die Feuerwehrfahrzeuge selbst bezahlen; die Gemeinde will doch, dass wir sie bewegen. mfg Albrecht Kaiser | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 432847 | |||
Datum | 13.10.2007 19:23 | 84196 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferMit kleinen Teilen des eingesparten Geldes sollte vor dem Rathaus ein Springbrunnen (Motiv: Feuerwehrmann mit Strahlrohr bei der Wasserabgabe) gebaut werden.Falls man da noch weitersparen möchte, kann man auch ein alternatives Motiv wählen... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 432849 | |||
Datum | 13.10.2007 19:31 | 84312 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppFalls man da noch weitersparen möchte, kann man auch ein alternatives Motiv wählen... Im Einklang mit der derzeitigen Werbekampagne dürfte dieses Motiv besser sein. ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 432851 | |||
Datum | 13.10.2007 19:35 | 84093 x gelesen | |||
Dafür hat der brunnenbauende Bürgermeister schon seine Gleichstellungsbeauftragte... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Stit8z P8., Niedergebra / Thüringen | 432859 | |||
Datum | 13.10.2007 20:42 | 84495 x gelesen | |||
Bei uns ist zur Zeit die gleiche Problematik mit den fehlenden Führerscheinen der Klasse vorhanden. Daher ist uns die Idee gekommen, die Fahrzeuge (LF8/6) statt als LKw als schweren Traktor anzumelden. Da der Führerschein der Klasse T weiter verbreitet ist als der Klasse C führerschein und des weiteren auch preislich nicht mit mehren tausend Euro zu buche schlagen würde. Was ich nun wissen will ist: - hat das schon jemand probiert? - wie sind die Erfahrungen damit? - gibt es irgendwelche in dieser Überlegung vergessen Probleme? Danke in voraus für die Antworten. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 432865 | |||
Datum | 13.10.2007 21:06 | 84251 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischerdie Kombination aus LF 8/6, TSF, SW und Trupp-TLF Vielleicht könnte man die Fahrzeuge doch reduzieren, z.B. zum (noch nicht sehr alten LF8/6) ein LF 10/6 Allrad (Ähnlich LF 20/6 DüDo) als Ersatz für TLF (diese Wassermenge wird ja nicht benötigt) TSF und SW. Anstatt dem SW hätte man Schläuche in Buchten im GR, reicht das nicht aus, hilft evtl. ein Anhänger dazu. Löst natürlich nicht die Führerscheinproblematik, aber man kann die Fahrzeuge reduzieren, und das gesparte Geld für Führerscheine ausgeben, auf die Dauer wohl günstiger für die Gemeinde. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 432897 | |||
Datum | 14.10.2007 09:01 | 84168 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppFolgekosten für das letztlich zusätzliche Fahrzeug? Sofern jetzt schon Platz dafür vorhanden ist und nicht geschaffen werden muss Geschrieben von Sebastian Krupp wie baue ich mir die 2 Fahrzeuge, die dann das TLF ersetzen?)? 2 Normgerechte Fahrzeuge.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 432898 | |||
Datum | 14.10.2007 09:10 | 84128 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Most
Richtig. Hand in Hand geht mit selber Augenhöhe einher. Und wenn Bedarf bei Feuerwehrs besteht dann melde doch einfach bei deiner Gemeinde den Bedarf von 8 FS in den nächsten X Jahren an. Kreative Konzepte wenn es nicht funzt (wovon auszugehen ist) kann man immer noch machen. Aber wenn man sich für die Gemeinde Gedanken macht bevor das ganze spruchreif ist... ich weiß nicht ... Wenn das TLF noch 5 Jahre macht und der Brandschutz in Michelbach hängt an den 8 FS warum fangt ihr nicht jetzt schon an zusätzliche Fahrer auszubilden? Gerade wenn Ende des Jahres noch 17RM20 im Gemeindesäckel übrig sind könnte man überlegen ob man nicht einen FM (SM) doch auf den Schein schickt. IMO findet man schneller sinnvolle Konzepte zur Schaffung der FS als zur Erfindung eines neuen FW Fzges Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 432899 | |||
Datum | 14.10.2007 09:10 | 84105 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblVielleicht könnte man die Fahrzeuge doch reduzieren, z.B. zum (noch nicht sehr alten LF8/6) ein LF 10/6 Allrad (Ähnlich LF 20/6 DüDo) als Ersatz für TLF (diese Wassermenge wird ja nicht benötigt) TSF und SW. ...darauf wollte ich ja hinaus. Die Führerscheine braucht man so oder so, ich weiß nicht, warum man immer an Personalkosten mit aller Gewalt sparen will und dafür gigantisch-technische Lösungen schafft. MkG Kersten | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 432900 | |||
Datum | 14.10.2007 09:28 | 84247 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschIMO findet man schneller sinnvolle Konzepte zur Schaffung der FS als zur Erfindung eines neuen FW Fzges Sehe ich ähnlich. So viele Führerscheine sind das nämlich auch nicht (zumindest noch nicht, da noch FS 3 Altlasten für die C1E-Fzg. vorhanden sind). Wenn man in Zukunft pro Fahrzeug der C1 bzw. C - Ebene drei Fahrer Klasse CE* einplant und einfach mal davon ausgeht, daß diese einem nach der Ausbildung rund 25 Jahre zur Verfügung stehen, sehen die jährlichen FS-Kosten pro Fahrzeug nicht wirklich hoch aus. Die nächsten 15 Jahre dürfte es bei den C1E Fahrzeugen unter Beachtung oben beschriebenen Altlasten Fs 3 nur notwendig sein einen CE Fahrer einzuplanen. MkG Marc *lieber gleich auf CE als auf C1E ausbilden.
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 432901 | |||
Datum | 14.10.2007 09:36 | 84450 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef FischerCE kostet wenn die Feuerwehr C 50%ig zahlt noch ca 2000? mal überlegt die Fahrschule zu wechseln ? Oder aber die Feuerwehr zahlt nur C "E" muss der Kamrad selber zahlen Geschrieben von Josef Fischer Maschinistenlehrgang ist bei uns 4 Tage Volzeit an denen Verdienstausfall bezahlt werden muss die kommt auch noch dazu und das macht sich auch deutlich im Hauhalt bemerkbar. Und wenn man den Samstags oder X Tage lang abends macht? Viele machen sich das Leben selber schwer... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 432902 | |||
Datum | 14.10.2007 09:42 | 84087 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef FischerIch würde keinen 20 oder 25 Jährigen der gerade den LKW-Führerschein gemacht hat eine Einsatzfahrt machen lassen Und wenn Dienstags morgens um 10 niemand anderes da ist? Geschrieben von Josef Fischer tonnenschwere Wasserfässer unter Stress und Sonderechte zu fahren ist im Zweifel nix anderes als Geschrieben von Josef Fischer as sichere bewegen von Fahrzeugen im normalen Straßenverkehr Bin neulich Morgens unter Signal fast genau so gefahren wie es am Straßenrand steht. Einsatzfahrten werden überschätzt bzw es sind in der Fläche immer noch falsche Erwartungen vorhanden ... Geschrieben von Josef Fischer vieleicht nach 3 Jahren oder auch 5 Jahren Oder man lernt es nie, oder schon nach 6 Monaten oder oder oder ... Erfahrungen lassen sich ganz schwer messen. Ich finde 5-6 Jahre OK, analog zur Freistellung im Wehrdienst sowie eine Beschränkung auf 3 Prüfungsversuche... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 432903 | |||
Datum | 14.10.2007 09:45 | 84036 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer
Volle Zustimmung Wobei man ja die Rückzahlung mit irgendwelchen Klauseln ala "Muss Anteilsmäßig zurückbezahlt werden bei Ausschluss" "Ausnahmen entscheidet der Chef der Wehr im Einzelfall" Kreative Räume hats da genug Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Wadrill/Saar / Saarland | 432905 | |||
Datum | 14.10.2007 09:46 | 84119 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich weiß ja nicht wie es in anderen Gemeinden aussieht, aber bei uns gibt es einen Bedarfsplan in dem Festgelegt ist welche Fahrzeuge für die einzelnen Löschbezirke geplant sind. Die richten sich nach Einsätzen, Stärke der MAnnschaft, Gefährdete Objekte etc. Und wenn da ein TLF8/18 benötigt wird, dann muß die Gemeinde auch gucken, daß man die dafür benötigten Fahrer ausbildet. Die Probleme mit den Führerscheinen hat wohl jeder Löschbezirk. Das ist natürlich alles meine persönliche Meinung. "Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr" Markus Haßler | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 432918 | |||
Datum | 14.10.2007 10:54 | 84219 x gelesen | |||
Geschrieben von Stitz PhilippBei uns ist zur Zeit die gleiche Problematik mit den fehlenden Führerscheinen der Klasse vorhanden. Daher ist uns die Idee gekommen, die Fahrzeuge (LF8/6) statt als LKw als schweren Traktor anzumelden.Nicht dein Ernst, oder? Geschrieben von Stitz Philipp gibt es irgendwelche in dieser Überlegung vergessen Probleme?Gibt es irgendwelche sinnhaften Begründungen für diese Überlegung? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 432932 | |||
Datum | 14.10.2007 12:25 | 84182 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Josef Fischer Maschinist und GF sind die Positionen wo Erfahrung am meisten ausmacht. Ganz ehrlich: Erfahrung ist in meinen Augen extrem relativ. Viel wichtiger, um seine Arbeit gut zu machen sind hier eher Einstellung, Ausbildung und persönliche Eignung. Geschrieben von Josef Fischer Ich würde keinen 20 oder 25 Jährigen der gerade den LKW-Führerschein gemacht hat eine Einsatzfahrt machen lassen Ich weiss nicht, wie Du "gerade gemacht" definierst. Wenn Du das auf die ersten paar Wochen nach der Prüfung beziehst, sollte in der Tat erstmal ausführlich geschult werden. Das Alter aber absolut kein Indikator dafür, ob jemand ein guter (und geübter) Fahrer ist. Geschrieben von Josef Fischer man lernt in der Fahrschule zwar das sichere bewegen von Fahrzeugen im normalen Straßenverkehr aber keine Tonnenschwere Wasserfässer unter Stress und Sonderechte zu fahren da gehört schon einiges an Fahrpraxis dazu die hat man vieleicht nach 3 Jahren oder auch 5 Jahren. Dem stimme ich nicht zu. Wie soll den die Fahrpraxis kommen, wenn derjenige nicht fahren darf? Darüber hinaus ist der Begriff "Erfahrung" und der Zeitraum dafür hier auch wieder extrem dehnbar und sagt auch gar nichts aus. Geschrieben von Josef Fischer Und dann nach 5 Jahren wären sie zum Maschinist geeignet dann sagen die tschüss das wars deswegen finde ich 10 jahre bei voller Kostenübernahme ok Ich nicht. Wenn die Gemeinde möchte, dass ich die Fahrzeuge bewegen kann, dann muss sie dafür sorgen, dass ich die Ausbildung dafür habe. Eine Bindung von 10 Jahren halte ich für maßlos übertrieben und es wäre ein Grund, dafür auf den FS zu verzichten. Beruf ist es doch gar nicht zu garantieren, dass man über einen so langen Zeitraum definitiv in einem Ort wohnt... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 432933 | |||
Datum | 14.10.2007 12:38 | 84031 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey*lieber gleich auf CE als auf C1E ausbilden. Wieso nicht C? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 432935 | |||
Datum | 14.10.2007 13:13 | 84191 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningEine Bindung von 10 Jahren halte ich für maßlos übertrieben Wie lange werden in der "freien Wirtschaft" eigentlich Angestellte an ihren Arbeitgeber "gefesselt" für eine Schulung im Kostenumfang von etwa 3000 Euro? (Ja, in einem Unternehmen fallen durch die fehlende arbeitskraft während der Schulung weitere Kosten an. Aber dies wird bei einer FF regelmäßig nicht der Fall sein) Manuel | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 432937 | |||
Datum | 14.10.2007 13:23 | 84269 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWie lange werden in der "freien Wirtschaft" eigentlich Angestellte an ihren Arbeitgeber "gefesselt" für eine Schulung im Kostenumfang von etwa 3000 Euro? Gibt es bei solchen Beträgen überhaupt eine Bindung? Dieser Betrag wäre ja schon bei so manchem Wochenseminar erreicht... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 432940 | |||
Datum | 14.10.2007 13:29 | 84261 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningGibt es bei solchen Beträgen überhaupt eine Bindung? Dieser Betrag wäre ja schon bei so manchem Wochenseminar erreicht... Ebend! Und auch in der "freien Wirtschaft" ist es ja nicht so, dass man mit diversen Sonderausbildungen nicht auch bei anderen Unternehmen gute Chancen hätte. Die Schulungspreise da sind ja teilweise auch schon fast jenseits von Gut und Böse. Tagesseminare mit Kostenpunkten von an die 1000Eur sind im IT-Bereich zumindest nicht allzuschwer zu finden. Mir wäre nicht bekannt, das Mitarbeiter meines alten Unternehmens mit entsprechenden Verträgen dazu verpflichtet wurden mindestens X Jahre in diesem Unternehmen zu verbleiben wenn sie nicht die Kosten ihrer Schulungen anteilsmäßig zurückerstatten müssten. Mag natürlich sein dass die Schulungen der eigenen Mitarbeiter dafür einfach zu günstig waren ;-) Manuel | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 432962 | |||
Datum | 14.10.2007 14:20 | 84189 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuel Schmidt Wie lange werden in der "freien Wirtschaft" eigentlich Angestellte an ihren Arbeitgeber "gefesselt" für eine Schulung im Kostenumfang von etwa 3000 Euro? Der AG kann durchaus bei entspr. Qualifikation die Kündigungsfrsiten verlängern. (Für den (wertschöpfenden) AG sind 3 T? ja auch eine andere Dimension und dazu auch noch als betriebliche Aufwendung steuerlich absetzbar, für die Kommune???) Wenn ein AG einen Kraftfahrer braucht, bildet er keinen auf seine Kosten aus. Er schreibt die Stelle einfach aus... ...genau wie er das für den größten Teil seiner Fachkräfte tut. Die innerbetriebliche Weiterbildung dient der Nutzung der Erfahrung bei gleichzeitiger Wissensentwicklung und ist doch recht Firmen(Aufgaben)spezifisch. Der Ma dagegen eigentlich Massenware... ...was also, wenn sich genügend FA finden, die Ma machen wollen und die Kosten auf sich nehmen? mkg hwk | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 432963 | |||
Datum | 14.10.2007 15:12 | 84076 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerDer AG kann durchaus bei entspr. Qualifikation die Kündigungsfrsiten verlängern. Kündigungsfrist 10 Jahre? 12 Monate fand ich persönlich schon lang. Aber 12 Monate ist für eine entsprechende Schlüsselpositon sind ja verständlich. Im Übrigen war die Kündigungsfrist in der entgegengesetzten Richtung genauso lang. Geschrieben von Hanswerner Kögler (Für den (wertschöpfenden) AG sind 3 T€ ja auch eine andere Dimension und dazu auch noch als betriebliche Aufwendung steuerlich absetzbar, für die Kommune???) Um welches Haushaltsvolumen der Kommune reden wir denn hier? Geschrieben von Hanswerner Kögler Wenn ein AG einen Kraftfahrer braucht, bildet er keinen auf seine Kosten aus. Er schreibt die Stelle einfach aus... Genau das hat einer meiner früheren Arbeitgeber versucht. Irgendwie blieben da viele Stellen recht lange unbesetzt. Zu lange... Irgendwann hat man dann das genommen, was sich beworben hat. Irgendwann hat man gemerkt, dass das der Qualität der eigenen Produkte nicht gut tut... Geschrieben von Hanswerner Kögler Die innerbetriebliche Weiterbildung dient der Nutzung der Erfahrung bei gleichzeitiger Wissensentwicklung und ist doch recht Firmen(Aufgaben)spezifisch. Du meinst so innerbetriebliche Weiterbildungen wie z.B. auf die Wartung von bestimmten Kopiergeräten (die der anderen HErsteller funktionieren recht ähnlich) oder administrationslehrgänge für Laserschneidegeräte (die auch in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen)? Von dieserven Ausbildungein im IT-Bereich (CCNE, MCSE, weißderGeierwas alles) mal abgesehen. Viele Weiterbildungen finden grade bei kleineren Unternehmen doch nicht innen, sondenr extern statt. Geschrieben von Hanswerner Kögler Der Ma dagegen eigentlich Massenware... Dann sind wir froh, dass man sich für die Ausbildung zum AGT nicht auch auf 10 Jahre verpflichten muss oder die Kosten dieser Ausbildung zu einem Drittel selbst tragen muss. Manuel | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 432965 | |||
Datum | 14.10.2007 15:46 | 84252 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner Kögler(Für den (wertschöpfenden) AG sind 3 T? ja auch eine andere Dimension und dazu auch noch als betriebliche Aufwendung steuerlich absetzbar, für die Kommune???) Hallo, für die Kommune sind es Kosten für gesetzlich festgelegte Aufgaben. Geschrieben von Hanswerner Kögler Wenn ein AG einen Kraftfahrer braucht, bildet er keinen auf seine Kosten aus. Er schreibt die Stelle einfach aus... Nur ist es dann so, dass dieser AN für seine Zeit/Tätigkeit Geld bekommt. U. U. verkauft er seine selbst finanzierte Aus- oder Fortbildung. Geschrieben von Hanswerner Kögler Die innerbetriebliche Weiterbildung dient der Nutzung der Erfahrung bei gleichzeitiger Wissensentwicklung und ist doch recht Firmen(Aufgaben)spezifisch. Kann man es nicht auch so sehen, dass diese kommunalen Aufwendungen für FA einfach für den Erhalt und die Ausübung der vorgegebenen Leistung "Feuerwehr" notwendig ist? Geschrieben von Hanswerner Kögler Der Ma dagegen eigentlich Massenware... So läuft es offensichtlich in weiten Teilen Deutschlands! Ist es von unserer Gesellschaft nicht einfach unanständig, wenn für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben von den ehrenamtlichen Dienstleistern zusätzlich auch noch Geld verlangt wird? Nur mal zum nachdenken. In Stuttgart kommen ehrenamtliche Gemeinderäte pro Monat auf eine Aufwandsentschädigung von über 2000 ?. Es hat noch nie jemand darüber diskutiert, dass die Sitzungsverpflegung selbst bezahlt werden könnte. Bei Diskussionen über die Aufwandsentschädigungen wird es als Selbstverständlichkeit betrachtet, dass der Aufwand fürs Ehrenamt auch bezahlt wird (Originalton: Es wäre ja unglaublich, wenn man für ehrenamtliches Engagement in einer gesetzlich vorgeschrieben Institution - "Gemeinderat" - auch noch sauer verdientes Geld aufbringen müsste). Warum nicht auch bei den selbstlosen Praktikern der Feuerwehr? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 432966 | |||
Datum | 14.10.2007 15:47 | 84085 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuel Schmidt Kündigungsfrist 10 Jahre? Wenns ihm beliebt. Was steht dagegen? Gesetz - Tarif - Betriebsvereinbarung - persönliches Vertragsrecht? (Schau die mal div. Verträge von Profisportlern (wer hat dessen Talent und Ausbildung "bezahlt"?) an und auch da sollte es einigermaßen rechtsmäßig zugehen) Um welches Haushaltsvolumen der Kommune reden wir denn hier? Das kommt auf den "Durchsatz" an. Wenn ich mich als Kraftfahrer bewerben will und keinen Bock habe den FS selbst zu bezahlen, könnte doch die Kommune...:-) Oder was ist mit den Folgekosten aller 5 Jahre... ...und jetzt stellt man fest der braucht ne Brille, kostet 300? zusätzlich. Würde einem (alten)B-Fahrer nicht passieren da keine Wiederholungsuntersuchung...und warum der dann nicht auch auf Gemeindekosten, weil ja 7,5t usw.? Genau das hat einer meiner früheren Arbeitgeber versucht. Wohlbemerkt, wir sprechen hier von Kraftfahrern mit Pumpenbedienqualifikation! Und was ist denn, wenn genau dieser wegen Trunkenheit o.ä. jetzt den FS verliert? (Pech gehabt Gemeinde? - Alles gesellschaftliches Risiko?) Dann sind wir froh, dass man sich für die Ausbildung zum AGT nicht auch auf 10 Jahre verpflichten muss oder die Kosten dieser Ausbildung zu einem Drittel selbst tragen muss. Und du weißt, das zwischen Ma und DLA-Geräteträgern einige "geschmackliche" Unterschiede liegen? Ich sags mal ganz fies: Wer seinen FS selbstfinanziert hat, geht im Fahrbetrieb vielleicht (nein bestimmt!) mit etwa mehr Verantwortung um, was diese un(fällig-)glücklichen Alarm- und Übungsfahrten betrifft. Dann muß man nicht immer alles auf ungenügende Fahrpraxis, zu alte Fahrzeuge, fehlende Sicherheitstrainings...(über Ausreden von Autofahrern könnte man ja Bücher verfassen, über Selbstkritik höchstens die Rückseite eines Briefumschlages...) mkg hwk | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 432967 | |||
Datum | 14.10.2007 15:52 | 84101 x gelesen | |||
Hallo Gerhard, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Nur mal zum nachdenken. In Stuttgart kommen ehrenamtliche Gemeinderäte pro Monat auf eine Aufwandsentschädigung von über 2000 ?. Es hat noch nie jemand darüber diskutiert, dass die Sitzungsverpflegung selbst bezahlt werden könnte. Das sind Zeilen, die meiner Erfahrung (als Gemeinderat und FA (auch Ma) widersprechen und in meinen Vorstellungen einfach nicht REAL sind! Aber wo es so zugeht, kann man auch von anderer Seite Druck machen! mkg hwk | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 432970 | |||
Datum | 14.10.2007 16:01 | 84054 x gelesen | |||
Hallo, Extrathread, siehe 'LF 8 als Traktor ->Klasse T für Feuerwehrfahrzeuge war: Führerscheinpr' Grüße Magnus | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 432971 | |||
Datum | 14.10.2007 16:02 | 83974 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerDas sind Zeilen, die meiner Erfahrung (als Gemeinderat und FA (auch Ma) widersprechen und in meinen Vorstellungen einfach nicht REAL sind! Hallo, das ist aber Realität! Da Gemeinderäte durch Sitzungshopping (Man trägt sich in die Anwesenheitsliste ein und geht wieder) und ein Gemeinderat durch vermutlich falsche Abrechnungsangaben ihre Aufwandsentschädigung zusätzlich nach oben drückten, ermittelte die Staatsanwaltschaft und die politischen Gremien. Dadurch war in der Presse zweifelsfrei nachzulesen wie und warum es zu diesen legitimen Aufwandsentschädigungen kommt. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 434604 | |||
Datum | 23.10.2007 11:58 | 84160 x gelesen | |||
Hi Jürgen, meine Meinung ist, dass wir der Gemeinde in finanzieller Hinsicht entgegenkommen können indem wir den Fuhrpark von 5 auf 4 Fahrzeuge reduzieren. Dies geht nur durch Umstrukturierung der 3 Fahrzeuge, die in den nächsten Jahren alters- und technischbedingt herausfallen, TLF 8/18, TSF und STW. Meine Idee ist diese drei Fahrzeuge durch ein LF (erstmal egal ob LF10/6 od. LF20/16) und einen TW bzw. GW zu ersetzen. (Dadurch ist auch ein zentraler Standort der Gemeindefeuerwehr in Erwägung zu ziehen.) Zum Thema Führerschein ist meine Meinung, dass die Gemeinde die Technik stellen muss und dafür sorgen muss, dass diese auch bedient werden kann. Somit liegt es nahe, dass die Gemeinde die Führerscheine zahlt. (Anm. d. Autors: Sitzungsergebnis: Antrag an Gde. wird gestellt!) Gruß Michael ____________________________________ Ausschließlich meine eigene Meinung! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 436012 | |||
Datum | 29.10.2007 12:53 | 84204 x gelesen | |||
Ihr solltet mal probieren, einen Deal mit einer Beamtenfahrschule (etwa bei einer BF, jaha!) zu machen, sowas gibts. Die Verhandlungen dazu laufen bei uns gerade, Kosten für den reinen Führerschein (außer Augenarzt etc.) wären mit knapp unter 1000 ? recht übersichtlich. Abgesehen davon werden bei uns 500 ? von der Gemeinde übernommen, der Rest ist selbst zu zahlen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 436089 | |||
Datum | 29.10.2007 15:00 | 84211 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Mike Böttner Brome Da fahr ich immer wieder mal durch ... Geschrieben von Mike Böttner Ihr solltet mal probieren, einen Deal mit einer Beamtenfahrschule (etwa bei einer BF, jaha!) zu machen, sowas gibts. Mit der Gefahr das dir die örtliche Fahrschule die ums überleben kämpft , den Plan um die Ohren haut .. Geschrieben von Mike Böttner Abgesehen davon werden bei uns 500 ? von der Gemeinde übernommen, der Rest ist selbst zu zahlen. Zahlt der Bademeister auch 50% seines Wassers im Becken selbst ? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Holg8er 8C., Wenden -Gerlingen / NRW | 436093 | |||
Datum | 29.10.2007 15:05 | 83938 x gelesen | |||
Hallo! In einer FF wo ich mal war bekamen die ausgewählten Personen den Führerschein von der Gem. bezahlt, mussten sich jedoch für 8 Jahre dienstverpflichten und wenn jemand vor den 8 Jahren die Wehr verlässt, musste entsprechend anteilig nur für die Restzeit das Geld bezahlt werden! Auch eine Möglichkeit! Gruß Holger | |||||
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Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 436312 | |||
Datum | 30.10.2007 08:10 | 84154 x gelesen | |||
Nein, das tut der "Schwimm"meister nicht, aber auch bei uns (vielleicht ist das in der Stadt anders) sind viele scharf auf einen CE-Führerschein, da diese in der Landwirtschaft nun einmal benötigt werden. Nicht alle, klar, aber viele werden den also auch privat nutzen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 436409 | |||
Datum | 30.10.2007 15:25 | 83938 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike Böttnersind viele scharf auf einen CE-Führerschein, da diese in der Landwirtschaft nun einmal benötigt werden Dann sollen sie zu Fahrschule gehen und dort einen machen. Wir sind hier nicht bei Wünsch dir was ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 436413 | |||
Datum | 30.10.2007 15:35 | 83948 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike BöttnerNein, das tut der "Schwimm"meister nicht, aber auch bei uns (vielleicht ist das in der Stadt anders) sind viele scharf auf einen CE-Führerschein, da diese in der Landwirtschaft nun einmal benötigt werden. Schön Es geht ja gerade nicht um die private Nutzungsmöglichkeit, sondern um dienstliche Fragen. Und da wäre bei mir zunächst mal 1. (Tages)Verfügbarkeit 2. Abkömmlichkeit 3. Persönliche Eignung 4. Sonstige Funktionen im Dienst ausschlaggebend. 1. Ist der FM tagsüber verfügbar (weil das i.d.R. der Knackpunkt ist)? 2. Wenn der FM tagsüber verfügbar ist, ist er dann auch abkömmlich und in welcher Zeit (sprich wenn ich entscheiden muß zwischen dem Angestellten bei der Sparkasse der nur vom Schreibtisch aufstehen muß und 300m zum Feuerwehrhaus läuft und dem landwirt der irgend wo auf dem Felst steht und erst mal X Minuten Anfahrt hat nachdem er seine Gerätschaften am Traktor in Fahrstellung gebracht hat) 3. Traue ich demjenigen die nötige Ruhe zu, ein Fahrzeuge mit 8 Personen auch nachts um drei Uhr beherrscht und sicher zu führen 4. Habe ich dann u.U. Mehrfachfunktionen die sich beißen (z.B. Fahrer und GrFü) Und in dieser Reihenfolge würde ich entscheiden. Wenn derjenige dann die FE Klasse C(E) zufällig privat einsetzen kann - wunderbar (bekommt er im Gegensatz zu uns Selten-Fahrern sogar etwas mehr Praxis). Wenn nicht - auch egal. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 436418 | |||
Datum | 30.10.2007 15:41 | 84051 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Florian Besch Zahlt der Bademeister auch 50% seines Wassers im Becken selbst ? Schlechtes Beispiel ;) Rettungsschwimmerscheine etc zahlen, wenn ich mich recht entsinne, immer noch die "Auszubildenden" selbst. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 441759 | |||
Datum | 21.11.2007 19:57 | 84057 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Lüke Freese aus Erfahrung ein Tip aus Ostfriesland. Wir verhandeln im Vorfeld mit Fahrschulen und schicken dann 3 bis 4 Kameraden gemeinsam zu einem Kurs. Für deinen genannten Betrag von 3000,-? pro Nase bekommen wir 3 Führerscheine der Klasse C, vorausgesetzt es fällt keiner durch. Grundsätzlich ist es sehr sinnvoll, sowas gebündelt zu vergeben. Aber 1000 Euro für einen Führerschein gem. Führerscheinausbildungsrichtlinie erscheint mir kaum vorstellbar. Vorbesitz ist der Führerschein Klasse B, angenommen werden 65 bis 70 ? pro Fahrstunde LKW. Vorgeschrieben sind 10 Sonderfahrten: 5x Landstraße, 2x BAB, 3x Beleuchtungsfahrt, die im letzten Ausbildungsdrittel zu fahren sind. Die Prüfungsfahrt kostet ca. 250 ?, die TÜV Gebühr 130 ?, die Antragsbearbeitung ca. 90 ?. Ich will deine Preisangabe wirklich nich in Zweifel ziehen, aber wie soll man sowas für 1000 Euro hinbekommen? Beste Grüße Sven | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 441768 | |||
Datum | 21.11.2007 20:41 | 84227 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KoopmannIch will deine Preisangabe wirklich nich in Zweifel ziehen, aber wie soll man sowas für 1000 Euro hinbekommen? Siehe E-mail. Alles meine persönliche und private Meinung. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 441773 | |||
Datum | 21.11.2007 20:49 | 84134 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingSiehe E-mail. Hmm, würde andere Leute auch interessieren. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 441776 | |||
Datum | 21.11.2007 21:03 | 84131 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerHmm, würde andere Leute auch interessieren. Habe die Rechnung jetzt mal bereinigt. Dazurechnen muss man noch TÜV- und Antragsgbühren ca. 140? und ca. 45? . Ggf. Untersuchung und Erste Hilfe. Abzuziehen sind die geringfügigen Mehrkosten einer CE Sonderfahrt gegenüber einer C Sonderfahrt. Gut >1000? ists nicht ganz ;-) Grüße, Julian Alles meine persönliche und private Meinung. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 441799 | |||
Datum | 21.11.2007 21:56 | 83941 x gelesen | |||
Danke! Grüßle CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 441875 | |||
Datum | 22.11.2007 07:58 | 84171 x gelesen | |||
Hallo Julian, wie wurde denn der theoretische Unterricht durchgeführt, der taucht irgendwie in der Rechnung gar nicht auf? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 441979 | |||
Datum | 22.11.2007 14:58 | 84167 x gelesen | |||
Hallo Magnus, du hast recht, das ist mir gar nicht aufgefallen. Der wurde natürlich durchgeführt gab ne extra Teilrechnung. Ich erspare mir mal das scannen. Grundgebühr Kl. C 95,- Lehrmittel 65,- Ok ich sehe das es doch alles etwas teurer war als ich auf den ersten Blick dachte. Grüße, Julian Alles meine persönliche und private Meinung. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 442005 | |||
Datum | 22.11.2007 17:18 | 84011 x gelesen | |||
Du hast also nur 6 Stadtfahrten und die Sonderfahrten gebraucht?? Ausserdem sind die Preise konkurrenzlos günstig. Ne Stadtfahrt für 45,--Euro und ne Nachtfahrt für 52,-- Euro. Da bist bei und schon mit 65/70 dabei. Da liegt schon mal einer der Hauptunterschiede. 14 Stunden * 15 Euro = 210,-- mehr. Ausserdem werden bei uns schon mal 200,-- Grundgebühr fällig. Grüße, Sascha Kamerdaschatliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 442023 | |||
Datum | 22.11.2007 18:14 | 83952 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sascha Joerchel Du hast also nur 6 Stadtfahrten und die Sonderfahrten gebraucht?? Ja Geschrieben von Sascha Joerchel Ausserdem sind die Preise konkurrenzlos günstig. In der tat, die Fahrschule macht für FW'ler gute Preise. Grüße, Julian Alles meine persönliche und private Meinung. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 442026 | |||
Datum | 22.11.2007 18:28 | 83938 x gelesen | |||
Hallo, da gibt es bei den Fahrschulen erhebliche Unterschiede! Grundsätzlich ist einer Feuerwehr anzuraten die geforderte Leistung "Führerscheinerwerb" klar zu definieren, sich mit möglichst vielen Feuerwehren zusammenzuschließen und dann die geforderte Leistung auszuschreiben. Betrachtet man dann die Angebote fallen manche vom guten Glauben ab. Die andere Seite ist, dass es auch für eine Fahrschule lukrativ sein kann über einen bestimmten, kalkulierbaren Zeitraum sichere Lehrgangsteilnehmer zu haben. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 442059 | |||
Datum | 22.11.2007 21:46 | 83947 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Julian Holsing Abzuziehen sind die geringfügigen Mehrkosten einer CE Sonderfahrt gegenüber einer C Sonderfahrt. Gut >1000? ists nicht ganz ;-) Wie bereits geschrieben, will ich nicht ausschließen, dass sowas möglich ist, wenn die Fahrschule sehr gute Angebote macht. Ich behaupte aber mal, dass es auch genug Fahrschulen gibt, die sich nicht an die Ausbildungsvorschriften halten und so die Preise drücken. Beste Grüße Sven | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 446310 | |||
Datum | 11.12.2007 17:28 | 84219 x gelesen | |||
Hallo Forum! Hier was neues zum Thema Führerschein, Zuschuß usw. Gruß Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 446326 | |||
Datum | 11.12.2007 18:42 | 84041 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jörg Anders Hier was neues zum Thema Führerschein, Zuschuß usw. M.E. ein lächerlicher Zuschuss. Der Großteil (2000?!) soll also immer noch von den zukünftigen Maschinisten selbst finanziert werden. Das Beste (im negativen Sinne) ist, den Begriff "Geschenk" in diesem Zusammenhang zu erwähnen. MkG Sascha | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 446332 | |||
Datum | 11.12.2007 18:54 | 84055 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerM.E. ein lächerlicher Zuschuss. Der Großteil (2000?!) soll also immer noch von den zukünftigen Maschinisten selbst finanziert werden. Abgesehen, davon, dass ich in der Regel von einem Zuschuss nicht viel halte, halte ich die 3000 EUR für sehr hoch angesetzt. (An Kl. C dürfte man auch günstiger kommen) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 446333 | |||
Datum | 11.12.2007 18:56 | 84226 x gelesen | |||
Macht denn überhaupt jemand den Führerschein, wenn ich den zum Teil selbst bezahlen muss? Wie "blöde" kann man eigentlich sein? Gruß Kai | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 446339 | |||
Datum | 11.12.2007 19:10 | 83923 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningAbgesehen, davon, dass ich in der Regel von einem Zuschuss nicht viel halte, halte ich die 3000 EUR für sehr hoch angesetzt. Ich gehe einfach davon aus, dass dies einen repräsentativen Wert für die dort ansässigen Fahrsschulen darstellt. ;-) MkG Sascha | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 446342 | |||
Datum | 11.12.2007 19:29 | 83900 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstMacht denn überhaupt jemand den Führerschein, wenn ich den zum Teil selbst bezahlen muss? Wie "blöde" kann man eigentlich sein? Ja, es gibt immer wieder Leute, die sich mit einem Zuschuss zufrieden geben und sogar welche, die den Schein komplatt selbst finanzieren. Solange es diese Leute gibt werden die Kommunen auch kein Interesse zeigen ihrer Verpflichtung zur Ausbildung der FA nachzukommen. Für mich gibt es nur zwei denkbare Szenarien: 1. Es besteht Bedarf an Fahrern, dann hat die Kommune den Schein zu finanzieren, und zwar zu 100% oder 2. Es sind genügend Fahrer vorhanden, aber Kamerad Pimpelmoser hat das unstillbare Verlangen, ein großes rotes Auto fahren zu dürfen. Dann ist dies sein Privatvergnügen und er hat den Schein selbst zu finanzieren, und zwar ebenfalls zu 100% Gruß Peter | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 446370 | |||
Datum | 11.12.2007 22:01 | 84167 x gelesen | |||
...wenn ich den zum Teil selbst bezahlen muss? kleine Beispiele am Rande: Du kriegst den Führerschein von der Gemeinde VOLL bezahlt. Nun fragt Dich ein Freund, ob Du ihm beim Umzug in eine neue Wohnung helfen kannst. Er hat nen LKW organisiert und braucht noch nen Fahrer. Erklärst Du Dich bereit zu fahren? Du verliert Deinen Job aus welchen Gründen auch immer. Du liest die Stellenangebote in der Tageszeitung, findest eine tolle Stelle, siehst aber daß ein LKW-Führerschein von Vorteil wäre. Wirst Du in Deinen Bewerbungsunterlagen reinschreiben, daß Du den Füherschein hast? Zugegeben, daß sind vielleicht nicht die besten Beispiele. Worauf ich aber hinauswill ist, daß Du den "Feuerwehr-Führerschein" auch privat nutzen KANNST! und deshalb unter Umständen auch ein Eigenanteil beim Führerscheinerwerb gerechtfertigt wäre. Außer Du läßt Dir den Führerschein voll zahlen und unterschreibst dafür daß Du den Führerschein NICHT privat nutzen wirst! Dies ist meine Meinung. Es soll nicht alles toternst genommen werden, aber zum nachdenken anregen. Klaro ist die Gemeinde zuständig, daß Ihre Fahrzeuge rollen. Aber ich bin ganz klar dafür, daß ein Eigenanteil gebracht werden soll. Für die Folgekosten(alle 5 Jahre Untersuchungskosten von 150,-Euro) kann dafür auch die Gemeinde aufkommen. MfG, Jürgen P.S. ein Führerschein kostet nicht 3000,-Euro sondern eher 2000,-Euro | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 446372 | |||
Datum | 11.12.2007 22:07 | 83941 x gelesen | |||
Hi, klaro kann man durch "Sammelbestellung" und Verhandlungen mit Fahrschulen sparen. Wir haben derzeit Kontakt mit einer fast-Nachbar-Feuerwehr auf- genommen, die ihr LF16 als Fahrschulfahrzeug umgerüstet hat. Mal sehn was dabei rauskommt. MfG, Jürgen | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 446373 | |||
Datum | 11.12.2007 22:11 | 84129 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Most Außer Du läßt Dir den Führerschein voll zahlen und unterschreibst dafür Was für einen Nutzen soll die Gemeinde daraus ziehen, wenn sie mir "verbietet" den FS privat zu nutzen? Warum muss man das dann nicht beim AGT-Lehrgang? Den könnnen auch einige privat bzw. beruflich gebrauchen. Oder mal ein aktuelles Beispiel von mir: Ich habe am letzten Wochenende einen "TH-Wald" Lehrgang abgeschlossen. Ich musste dafür nichts bezahlen und darf ihn trotzdem privat nutzen. Grüße, Julian P.S. Entschuldige bitte die etwas provokanten Fragestellungen. Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 446374 | |||
Datum | 11.12.2007 22:17 | 84047 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen MostEr hat nen LKW organisiert und braucht Ja, das würde ich als kostenlose Übungsfahrt ansehen. Geschrieben von Jürgen Most Außer Du läßt Dir den Führerschein voll zahlen und unterschreibst dafür, daß Du den Führerschein NICHT privat nutzen wirst! Unter diesen Voraussetzungen müsste die Kommune aber auch entsprechend mehr Übungsfahrten anbieten und damit auch finanzieren, da ich ja "privat" keine Erfahrung sammeln darf. Ob das im Sinne der Sache ist? Ich vertrete auch die Meinung, dass bei Notwendigkeit Führerscheine voll von der Kommune zu bezahlen sind, aber mir ist auch klar, dass es immer wieder FA geben wird, die auch bereit sind einen (Groß-?)Teil des Führerscheins selbst zu zahlen, so dass die Kommunen sich in absehbarer Zeit nicht veranlasst werden sehen, den gesamten Führerschein zu bezahlen. Gruß, Thomas | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 446375 | |||
Datum | 11.12.2007 22:19 | 83908 x gelesen | |||
Moment, "falsche Richtung". Ich fand nur die Aussage eines Forumsmitglieds etwas frech : Macht denn überhaupt jemand den Führerschein, wenn ich den zum Teil selbst bezahlen muss? Wie "blöde" kann man eigentlich sein? Diese "blöde" fand ich echt doof. Daher mein etwas kontroverser Beitrag. Die Gemeinde hat klaro keinen Nutzen, Dir was zu verbieten. Es ist halt ein leidiges Thema. Aber gute Idee : Wenn jemand den AGT auch beruflich nutzen kann, dann spricht doch auch nix dagegen, wenn Gemeinde und Arbeitgeber sich die Lehrgangskosten teilen? Grüßle, Jürgen | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 446376 | |||
Datum | 11.12.2007 22:20 | 83955 x gelesen | |||
kurz zu unserer Situation: Ich denke kaum, dass z.B. kaufmännische Angestellte, die gleichzeitig "Tagespersonal" der Feuerwehr sind, dank des "voll"finanzierten Führerschein den Bürostuhl gegen das Führerhaus eines Fernverkehrs-LKW tauschen. Ich bin der Meinung, dass man nur für sein "Hobby" Feuerwehr bzw. für sein persönliches soziales und ehrenamtliches Engagement nicht mal kurz ca. 2.000,- ? hinblättern soll, nur um große rote Autos mit blauen Lichtern fahren zu können. Daher sollte die Kommune diese Kosten tragen. Ausschließlich meine eigene Meinung! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 446378 | |||
Datum | 11.12.2007 22:26 | 83984 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Mostkleine Beispiele am Rande: Komisch, dass woanders bei den HiOrgs den Leuten z.B. der Rettungssanitäter voll bezahlt wird. Und das obwohl man damit auch seinen Kumpel erstversorgen kann und obwohl man damit noch nebenbei irgendwo bei einem Krankentransportunternehmer oder ähnlichem arbeiten kann. Manuel | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 446379 | |||
Datum | 11.12.2007 22:26 | 84054 x gelesen | |||
Unter diesen Voraussetzungen müsste die Kommune aber auch entsprechend mehr Übungsfahrten anbieten... Manche Feuerwehren handhaben es so, daß ein Maschinist erst ab einer gewissen Anzahl gefahrener Kilometer, auf Einsatzfahrten gehn darf. Viel FWs machen jeden Sonntag Fahrdienste. Ich hab nix dagegen, Übungsfahrten mit den FWautos zu machen, im Gegenteil. Wie gesagt, leidiges Thema. Wäre es so wie früher geblieben, daß man mit PKW-Führerschein bis 7,5to fahren darf, wäre alles nicht so schlimm. Und die Kosten des Führerscheins haben sich ja auch immens erhöht. Ich hab für meinen Klasse 2 vor 12 Jahren noch 1900,-Mark bezahlt, davon habe ich 1000,-Mark von der Gemeinde gekriegt. 900,-Mark aus eigener Tasche zu bezahlen war damals noch Ok. Nutze meinen Führerschein ja auch beruflich, weil ich Landwirt bin. Grüßle, Jürgen | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 446380 | |||
Datum | 11.12.2007 22:29 | 84261 x gelesen | |||
...nicht mal kurz ca. 2.000,- ? hinblättern soll... Von diesem Betrag als Eigenanteil ist nie die Rede gewesen, bzw. es kam nie zur Debatte, daß Kameraden den FS selbst voll zahlen müssen. | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 446383 | |||
Datum | 11.12.2007 22:39 | 84005 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Jürgen Michelbach--- Nutze meinen Führerschein ja auch beruflich, weil ich Landwirt bin Und dafür hast Dir mehr als Deinen halben Führerschein von der Gemeinde bezahlen lassen. Ich bin auch Forstwirtin mit 6 ha Wald - unsere kleine Landwirtschaft ist verpachtet. Aber wenn ich meinen 25-er Schlepper nimmer mit meinem alten 4-er, 3-er fahren darf, dann werd ich wohl die Kosten für einen anderen Führerschein selber zahlen, weil am meisteten fahr ich neben meinem PKW den Schlepper - und nicht irgendein Blaulichtfahrzeug Nachdenklich Bernadette | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 446385 | |||
Datum | 11.12.2007 22:40 | 83920 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Most...nicht mal kurz ca. 2.000,- ? hinblättern soll... die Summe soll ja nur als Beispiel dienen... Ausschließlich meine eigene Meinung! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 446387 | |||
Datum | 11.12.2007 22:41 | 83936 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen MostVon diesem Betrag als Eigenanteil ist nie die Rede gewesen, bzw. In vielen Städten ist aber genau sowas der Fall. Wenns nicht 2000 sind, dann sinds eben 1000 oder sowas in der Richtung. Ändert ja nichts. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 446396 | |||
Datum | 11.12.2007 22:56 | 84070 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen MostWorauf ich Hallo, es werden Atemschutzgeräteträger regelmäßig für Nebenjobs gesucht, auch FF-Angehörige für Sicherheitswachen, Baumfällarbeiten usw. Sollen deshalb alle Lehrgänge selbst bezahlt werden? Haben einige FF`ler den Verstand verloren? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 446398 | |||
Datum | 11.12.2007 23:00 | 84132 x gelesen | |||
...Nebenjobs... Die Kommune die Lehrgänge zahlen lassen, und dann nebenher bewusst Geld damit verdienen... Ganz schön frech! ...Haben einige FF`ler den Verstand verloren?... Es gibt keinen Grund ausfällig zu werden. MfG, Jürgen | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 446405 | |||
Datum | 11.12.2007 23:21 | 84074 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen MostDie Kommune die Lehrgänge zahlen lassen, und dann Hallo, das halte ich nicht für ausfällig, sondern für das Resultat einer nüchternen Betrachtung. Immer wird der LKW-Führerschein in Zusammenhang mit einer Selbstbeteiligung wegen einem Eigennutzen gebracht. Nie wird erwähnt, dass es im Feuerwehrspektrum eine ganze Menge an Aus- Fortbildungen gibt, die sehr wohl privatwirtschaftlich genutzt werden können. Ansonsten bleibe ich dabei, wer u.U. mehrere Netto-Monatsgehälter für eine gesetzliche Aufgabe der Kommune opfert hat ein Problem zwischen den Ohren. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 446409 | |||
Datum | 12.12.2007 00:02 | 83893 x gelesen | |||
Hallo zusammen, da das Zitieren der News verboten ist, werde ich die Textstellen beschreiben: Geschrieben von Osthessen-News im letzten Absatz, 2. Satz: "In einer ersten Anfrage[...]": Was möchte die örtliche CDU mit ihrem Vorschlag eigentlich erreichen? Möchte sie möglichst vielen Gemeindebürgern ein "Geschenk" machen (auch wenn dies deutlich bestritten wird) oder soll die Feuerwehr weiterhin einsatzbereit sein? Wenn jedem FA, der den Führerschein machen will, ein Zuschuss von 1000? gewährt wird, so könnte dies schwere finanzielle Folgen für den Gemeindehaushalt machen. In diesem Satz wird nicht mehr von einer Selektion durch die Wehrleitung gesprochen. Sicherlich kann durch dieses Verfahren eine höhere Zahl an Führerscheinen in der Feuerwehr finanziert werden. Wäre es aber nicht klüger nur so viele Führerschein wie nötig zu finanzieren, diese dafür vollständig? In welchem Ehrenamt finden sich sonst solche Knebelverträge? Was passiert, wenn sich überraschender Weise nicht genügend Kandiaten finden? Heißt es dann, die Feuerwehrangehörigen sind trotz der großzügigen Offerten der Gemeinde nicht bereit sich für ihre Ehrenamt einzusetzen? Ist es nicht die Aufgabe eines Ortsbrandinspektors / Wehrleiters die Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung auf die rechtlichen Grundlagen bzgl. Feuerwehr hinzuweisen. Für mich gehört dazu, dass klar gestellt wird, wer finanziell für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr aufkommen muss. Dieser Antrag klingt für (zumeist) unwissende Gemeinderatsmitglieder wie die perfekte Lösung für zwei Probleme: Ausreichende Anzahl von LKW-Maschinisten und starke Bindung der FREIWILLIGEN FA an die Wehr. Ob die vorgeschlagene Vorgehensweise moralisch zu vertreten ist, sollten sich die Gemeindeverantwortlichen noch einmal überlegen. Entweder brauche ich Maschinisten, dann volle Bezahlung! Wenn ich keine brauche, dann auch kein 1000? Geschenk. Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 446412 | |||
Datum | 12.12.2007 01:14 | 83889 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Jürgen Most Zugegeben, daß sind vielleicht nicht die besten Beispiele. Worauf ich Ich kann morgen ein Gewerbe gründen und Fortbildungen für betriebliche Brandschutzhelfer anbieten. Muss ich meinen GF-Lehrgang jetzt nachträglich anteilig bezahlen? Genauso kann der Sachbearbeiter der Gemeindeverwaltung eine dienstliche PC-Fortbildung wohl auch privat nutzen. Ja und? Sei es ihm gegönnt. Geschrieben von Jürgen Most Außer Du läßt Dir den Führerschein voll zahlen und unterschreibst dafür Welches Interesse sollte die Kommune haben, das zu tun? Ich finde es schon interessant, wie sich einige Leute hier verkaufen, die ihre Zeit der Gemeinschaft unentgeldlich zur Verfügung stellen. Am besten wir bezahlen noch 5 ? pro Einsatzfahrt weil wir ja das LF 16 als Eigentum der Gemeinde nutzen durften. Geschrieben von Jürgen Most und deshalb unter Umständen auch ein Eigenanteil hätte, würde, ggf., eventuell... Merkst du was? Was der Feuerwehrangehörige privat mit seiner Fahrelaubnis macht, spielt erstmal keine Rolle. Du bekommst einen Führerschein um einen LKW fahren zu dürfen. Ob der rot ist und blaue Leuchten hat oder lila mit grünen Streifen ist egal. Du machst den GF-Lehrgang um eine Gruppe im Auftrage der Gemeinde im Einsatz zu führen. Du machst einen LKW Führerschein um das LF der Gemeinde im Einsatz fahren zu dürfen. Wo ist das der Unterschied? Beste Grüße Sven | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 446415 | |||
Datum | 12.12.2007 06:02 | 83901 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Most
1) Wieviel von meinem Bundeswehrführerschein musst ich selbst zahlen? 2) Die Gemeinde muss den Brandschutzsicherstellen. Geschrieben von Jürgen Most
Auf welcher Grundlage? Mit welchen Konsequenzen wenn ich mir im Anfall von Vergnügungsucht einen 11,5t miete und damit quer durch die Republik heize? Oder gar Gefängniss wenn ich meinen Führerschein zur Gewinnerbringungsabsicht einsetze? Geschrieben von Jürgen Most Aber ich bin Wozu? Gegenfrage: Wer zahlt für sonstige Weiterbildungen im Beruf dazu (falls fachlich erforderlich)? Wie hoch ist der EIgenanteil der städtischen Bademeister an der Wasserfüllung der Schwimmbecken in m³? Geschrieben von Jürgen Most Für die Folgekosten(alle 5 Jahre Untersuchungskosten von 150,-Euro) kann Nicht kann... muss. Weil sonst die Roten Wägen wieder nur in der Halle rumstehen würden. Auch doof Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 446419 | |||
Datum | 12.12.2007 07:30 | 83911 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen MostWorauf ich Muß ich jetzt also damit rechnen, ich von Bund und Land jetzt Rechnungen in fünfstelliger Gesamthöhe zu erwarten habe, da ich vermutlich bei eigentlich jeglicher Ausbildung Anteile hatte, welche ich jetzt beruflich oder aber zumindest privat nutzen kann bzw. sogar nutze? Sieht man gängige Verpflichtungszeiten für Führerscheine, so könnte natürlich auch die Ersatzforderung kommen, daß ich mich für die nächsten 85 Jahre verpflichten lasse gewisse Tätigkeiten auszuführen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 446444 | |||
Datum | 12.12.2007 09:16 | 83808 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen MostKlaro ist die Gemeinde zuständig, daß Ihre Fahrzeuge rollen. Aber ich bin Moin! Ich habe mit meiner G26 - Untersuchung auch schon mal die Untersuchung für meinen Taxischein gespart. Und: soll ich da auch was für nachzahlen??? Ich sehe es so: wenn ich schon so viel Zeit in meine ehrenamtliche Arbeit investiere, dann kann ich in dem Fall, dass ich das evtl. auch mal privat nutzen kann, auch ohne schlechtes Gewissen tun .... Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 446666 | |||
Datum | 13.12.2007 00:01 | 83827 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer das halte ich nicht für ausfällig, sondern für das Resultat einer nüchternen Betrachtung. Logo. Wenn du in den Feuerwehren das Angebot machen würdest, zügig einen 101er in Bruchsal für 50% private Zuzahlung zu kriegen... ich bin mir sicher es würden sich genug dafür melden. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 446895 | |||
Datum | 13.12.2007 22:26 | 84114 x gelesen | |||
...wenn ich den zum Teil selbst bezahlen muss? Wie "blöde" kann man eigentlich sein? Es ist also Deine, und anderer Forumsteilnehmer Meinung, daß man in sein Hobby Feuerwehr kein Geld investieren soll? Kosten andere Hobbys kein Geld? Als Fußballer jedes Jahr ein neues Paar Markenkickschuhe für 150Euro? Als Sportschütze mehrere Waffen zu je 500-2000Euro? Als Jäger Waffen, Ausrüstung und Jagdpacht zahlen? Im Fitnessstudio monatl. 30-50Euro? Ich denke in jedes Hobby kann man Geld reinstecken, dann also auch in die Feuerwehr. Dies tun viele! HAIX-Stiefel für 200Euro, Dachaufsetzer für 40Euro, Helmlampe für 50Euro, RescueTool oder Leatherman für 50-100Euro, Aufkleber, usw. sogar Funkmeldeempfänger werden privat gekauft. Ich versteh es dann also hoffentlich richtig, daß Du und andere Forumsteilnehmer Eigenanteilzahler als "blöd" und als Menschen "mit einem Problem zwischen den Ohren" bezeichnet? Wenn dem so ist, trefft Ihr mit dieser Meinung wohl einen nicht gerade kleinen Teil aller Feuerwehrkameraden. MfG, Jürgen | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 446899 | |||
Datum | 13.12.2007 22:44 | 84058 x gelesen | |||
..., dass die Gemeinde die Technik stellen muss und dafür sorgen muss, dass diese auch bedient werden kann. Somit liegt es nahe, dass die Gemeinde die Führerscheine zahlt. Hi, bedingt richtig. Die Technik stellen muß ja, aber welche Technik? Ist es nicht in vielen Kommunen so, daß die Feuerwehrführung oder der Feuerwehrausschuß die Vorbereitungen für z.B. einen Fahrzeugkauf trifft und dann mit einem "Gesamtpaket" an den Gemeiderat geht, der in der Regel sich nicht großartig damit befasst und auseinandersetzt und dem Projekt seinen Segen gibt? Es ist also in erster Linie die Feuerwehrführung, die das 11to LF16 "beschafft"?! Und dann hinterher die Gemeinde dafür in die Verantwortung bringen die Führerscheine zahlen zu lassen... Mit dieser Aussage will ich nicht ein Fahrzeugkonzept anschwärzen. Ein LF16 o.ä. gehört meiner Meinung nach in jede Hauptabteilung. Doch will ich damit nur darlegen, wer dahinter steckt, und das ist nicht immer die Gemeinde. Bei diesem Thema mit dem Führerschein, geht es doch wirklich nur ums Geld. Und man kann nicht alle Kommunen über einen Kamm scheren. Es gibt Reiche und Arme. Zu den letzteren gehören seit einigen Jahren auch wir. Egal um welcherlei Beschaffungen es geht, finde ich, daß man es gründlich ausdiskutieren muß. Deshalb meine vielen Argumente. Wir sind es nun mal nicht gewohnt darüber zu diskutieren, weil die Jahre zuvor, beinahe alles bewilligt und bestellt wurde was wir wollten. Jetzt müssen wir aufs Geld schauen und auch der Gemeinderat will über fast jeden Euro bescheid wissen. Ich beneide Städte und Gemeinden, die noch ordentliche Beträge für die Feuerwehr in ihrem Haushalt bereitsstellen. MfG, Jürgen | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 446905 | |||
Datum | 13.12.2007 23:34 | 83864 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jürgen Most Hobby Feuerwehr Feuerwehr ist kein Hobby! Oder kennst du Leute, die sich als Hobby-Richter, Hobby-Schöffen, Hobby-Bürgermeister, Hobby-Stadträte bezeichnen? Das sind alles öffentliche Ämter, lediglich u.U. ehrenamtlich besetzt. Kosten andere Hobbys kein Geld? Als Fußballer jedes Jahr ein neues Paar Hobbys kosten Geld. Die genannten Dinge sind alles absolute Privatvergnügen, die mit einer öffentlichen Einrichtung in keinster Weise verbunden sind. HAIX-Stiefel für 200Euro, Dachaufsetzer für 40Euro, Helmlampe Jeder hat von uns schon sein eigenes Geld eingesetzt, aus dem der Gemeinde ein Vorteil entstand. Und wenn es nur der Strom und die Inet-Gebühren für's Surfen, Verbunden mit einem Erwerb von zusätzlichem Wissen, was dann im Feuerwehrdienst verwendet wird ist. Das sind aber kleine Beträge. Es lassen sich auch manche Dinge nicht Schwarz-Weiß trennen. Im übrigen würde ich min. 4 deiner Beispiele als "Spielzeug" bezeichnen, was kein FA braucht und folglich nicht von der Gemeinde finanziert werden muss. Nur beim Führerschein lässt sich das sehr gut trennen und es sind deutlich mehr als 50 oder 100 ?... Ich versteh es dann also hoffentlich richtig, daß Du und andere Forumsteilnehmer Gegenfrage: Ist es wirklich vernünftig, mehrere tausend Euro der Gemeinde für eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgabe zu "schenken"? Würde der ehrenamtlich tätige Schöffe auf die Idee kommen, dem Gericht 1000 oder 2000 ? zu geben, damit dieses dann neue Stühle für den Gerichtszahl oder neue Kopierer kaufen kann? MkG Sascha | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 446906 | |||
Datum | 13.12.2007 23:36 | 83876 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen MostEs ist also Deine, und anderer Forumsteilnehmer Meinung, daß man in sein Hallo, der Dienst in der Feuerwehr ist kein Hobby, sondern eine per Gesetz geregelte Tätigkeit. Geschrieben von Jürgen Most Kosten andere Hobbys kein Geld? Als Fußballer jedes Jahr ein neues Paar Markenkickschuhe für 150Euro? Als Sportschütze mehrere Waffen zu je 500-2000Euro? Als Jäger Waffen, Ausrüstung und Jagdpacht zahlen? Im Fitnessstudio Das hat mit der Feuerwehr überhaupts nichts zu tun. Geschrieben von Jürgen Most Ich versteh es dann also hoffentlich richtig, daß Du und andere Forumsteilnehmer Eigenanteilzahler als "blöd" und als Menschen "mit einem Problem zwischen den Ohren" bezeichnet? Ja, meine Meinung ist, dass Feuerwehrangehörige die u.U. mehrere Netto-Monatsgehälter für eine gesetzliche Aufgabe der Kommune ausgeben oder sich die Funkmeldeempfänger privat kaufen, ein Problem haben. Natürlich steht jedem frei sein sauer verdientes Geld so rauszuwerfen und Psychologen sagen ja nicht umsonst, dass dies dann nicht für andere sondern für sich selbst gemacht wird. Wenn sich diejenigen danach gut und wohl fühlen, - bitte. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 446914 | |||
Datum | 14.12.2007 00:02 | 83762 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen MostEin LF16 o.ä. gehört meiner Meinung nach in jede Hauptabteilung. Hallo, dann verstehe ich Dein Problem nicht. Deiner Meinung nach sind diese Fahrzeuge notwendig. Wenn sie notwendig sind müssen diese auch von jemand gefahren werden, also brauch ich auch die notwendigen Führerscheine dazu. Geschrieben von Jürgen Most Ist es nicht In der Tat, so läuft es teilweise immer noch. Dies dürfte jedoch ein Auslaufmodell sein, da die finanziellen Spielräume der Kommunen nicht größer werden. Auch zeigt sich, dass sich Kommunen neuerdings nicht mehr zu Neuanschaffungen erpressen lassen. Geschrieben von Jürgen Most man kann nicht alle Kommunen über einen Kamm scheren. Es gibt Reiche und Arme. Ganz egal, eine Neubeschaffung muss notwendig sein. Wunschdenken ist ein anderes Thema. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 446924 | |||
Datum | 14.12.2007 10:11 | 83821 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sascha Tröger Feuerwehr ist kein Hobby! Oder kennst du Leute, die sich als Hobby-Richter, Hobby-Schöffen, Hobby-Bürgermeister, Hobby-Stadträte bezeichnen? Das sind alles öffentliche Ämter, lediglich u.U. ehrenamtlich besetzt. Für mich ist Feuerwehr auch ein Hobby, ebenso wie ich auch meine anderen Ehrenämter in mehreren Vereinen und im Ortsgemeinderat auch als Hobby bezeichnen wurde. Hobby ist für mich alles, was ich freiwillig und in meiner Freizeit mache. Das ist aber eine Definitionssache, über die man durchaus streiten kann. Geschrieben von Sascha Tröger Hobbys kosten Geld. Die genannten Dinge sind alles absolute Privatvergnügen, die mit einer öffentlichen Einrichtung in keinster Weise verbunden sind. Und? Warum darf ein Hobby nicht mit einer öffentlichen Einrichtung verbunden sein? Ich sehe den Vergleich durchaus als legitim an, auch andere Hobbys kosten Geld. Geschrieben von Sascha Tröger Nur beim Führerschein lässt sich das sehr gut trennen und es sind deutlich mehr als 50 oder 100 ?... Dann sieh es eben in Sachen Führerschein nicht als Hobby sondern als Beruf. Und frag mal diverse Berufskraftfahrer, ob ihr Arbeitgeber ihnen den LKW-Führerschein und die ärztlichen Untersuchungen bezahlt. Dies wird in den wenigsten Fällen der Fall sein. Ob das allerdings korrekt ist, muss auch hinterfragt werden. Geschrieben von Sascha Tröger Gegenfrage: Ist es wirklich vernünftig, mehrere tausend Euro der Gemeinde für eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgabe zu "schenken"? Warum sollte er nicht auf die Idee kommen? Was machen Fördervereine oder private Spender, die z.B. der öffentlichen Einrichtung "Grundschule" eine Spende zukommen lassen? Sind das auch alles Idioten? Warum nicht auch der Feuerwehr was spenden? Das ist nichts anderes. Hier sieht man aber immer wieder extrem den Unterschied zwischen Stadt und Land bzw. größerer Feuerwehr und kleiner Ortswehr. Das will ich aber jetzt nicht weiter ausführen. Aber nochmal zum Führerschein. Klar ist, dass die Gemeinde als Träger in der Feuerwehr in der Pflicht ist, für passende Ausbildung zu sorgen. Klar ist, dass dazu, wenn es eben nicht genügend Feuerwehrmitglieder mit LKW-Führerschein gibt, auch die Führerscheinausbildung zählt. Es ist aber ebenso klar, dass man mit der "Brechstange" der vollen Kostenübernahme manchmal weniger erreicht als mit passenden Kompromissen. Wenn sich ein paar Leute bereiterklären, ein paar Euro zum Führerschein hinzuzubezahlen, eben weil sie den vielleicht auch privat oder beruflich nutzen können, ist das auch für die Gemeinde besser, als wenn nur einer den Führerschein voll bezahlt bekommt. Bisher war es ja auch kein Problem, ein Feuerwehrfahrzeug für eine Führerscheinausbildung zur Verfügung zu stellen, seit Änderung der Prüfungsrichtlinien wird das aber zunehmend schwerer. Wer da nicht gerade mindestens ein 18t-WLF oder ein LF20/16 oder TLF24/50 o.ä. in der Halle stehen hat, kann das vergessen. Früher ging'S mit jedem 12-Tonner. Auch damit könnte man gemeindeseitig Kosten sparen. Bei uns kostete der Klasse C inkl. aller Anmelde- und Prüfungsgebühren und ärztlichen Untersuchungen unter Bereitstellung eines Fahrzeuges der Feuerwehr weniger als 500,-? pro Person. Dies war aber auch nur erreichbar, weil sich 20 Leute gleichzeitig anmeldeten. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 446944 | |||
Datum | 14.12.2007 11:52 | 83802 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichFür mich ist Feuerwehr auch ein Hobby, ebenso wie ich auch meine anderen Ehrenämter in mehreren Vereinen und im Ortsgemeinderat auch als Hobby bezeichnen wurde. Hobby ist für mich alles, was ich freiwillig und in meiner Freizeit mache. Das ist aber eine Definitionssache, über die man durchaus streiten kann. Gut, kann man zur Not akzeptieren. ;-) Allerdings nur, wenn an das Hobby auch mit einer angemessenen professionellen Grundeinstellung herangegangen wird. Dann dürfen aber auch keine Argumente wie "so viel Ausbildung brauchen wir nicht - wir machen das doch nur freiwillig - keine Zeit für" u.ä. kommen. (ist nicht auf dich bezogen) Dann sieh es eben in Sachen Führerschein nicht als Hobby sondern als Beruf. Und frag mal diverse Berufskraftfahrer, ob ihr Arbeitgeber ihnen den LKW-Führerschein und die ärztlichen Untersuchungen bezahlt. Dies wird in den wenigsten Fällen der Fall sein. Läßt sich vermutlich alles als Werbungskosten steuerlich gelten machen. Warum sollte er nicht auf die Idee kommen? Was machen Fördervereine oder private Spender, die z.B. der öffentlichen Einrichtung "Grundschule" eine Spende zukommen lassen? Sind das auch alles Idioten? Warum nicht auch der Feuerwehr was spenden? Das ist nichts anderes. Der Unterschied: Spende. Wer von den Leuten, die den Führerschein mitfinanzieren, spendet wirklich was? Wer erhält eine Spendenquittung - die sich dann steuerlich absetzen läßt? MkG Sascha | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 446950 | |||
Datum | 14.12.2007 12:20 | 84063 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichWarum darf ein Hobby nicht mit einer öffentlichen Einrichtung verbunden sein? Ich sehe den Vergleich durchaus als legitim an, auch andere Hobbys kosten Geld. Ein Hobby mache ich für mich. Wenn ich es morgen nicht mehr ausübe, dann ist das eben so. Feuerwehr ist ein Dienst den wir ehrenamtlich auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift leisten. Und die Leistung dieses Dienstes muß durch die Gemeinde als Pflichtaufgabe sicher gestellt werden. Das ist der Unterschied. Wenn ich mir im Fußballverein keine neuen Schuhe auf eigene Rechnung kaufen will, dann spiele ich eben nicht mehr mit. Wenn das alle Spieler machen, dann wird die Mannschaft eben aufgelöst. Bei der Feuerwehr sieht das doch dezent anders aus... Geschrieben von Michael Weyrich Dann sieh es eben in Sachen Führerschein nicht als Hobby sondern als Beruf. Mit einem Beruf verdiene ich Geld. Im Zweifel sind das dann sogar Werbungskosten. Bei der Feuerwehr ist es nichts dergleichen. Ich gebe meine Freizeit dafür (Ausbildung, Fortbildung, Einsatz) unentgeltlich hin. Das muß reichen. Geschrieben von Michael Weyrich Warum sollte er nicht auf die Idee kommen? Was machen Fördervereine oder private Spender, die z.B. der öffentlichen Einrichtung "Grundschule" eine Spende zukommen lassen? Sind das auch alles Idioten? Warum nicht auch der Feuerwehr was spenden? Das ist nichts anderes. Eine Spende könntest Du immerhin wieder steuerlich geltend machen. Wäre für mich aber dennoch kein Grund, die FE C(E) selbst zu bezahlen. Geschrieben von Michael Weyrich Aber nochmal zum Führerschein. Klar ist, dass die Gemeinde als Träger in der Feuerwehr in der Pflicht ist, für passende Ausbildung zu sorgen. Klar ist, dass dazu, wenn es eben nicht genügend Feuerwehrmitglieder mit LKW-Führerschein gibt, auch die Führerscheinausbildung zählt. Es ist aber ebenso klar, dass man mit der "Brechstange" der vollen Kostenübernahme manchmal weniger erreicht als mit passenden Kompromissen. Wieso muß ich was erreichen. Dann geht eben irgend wann ein Fax an Leitstelle und KBM, daß die Einsatzbereitschaft durch die in der Vergangenheit nicht in ausreichender Zahl ausgeführte Fahrerausbildung nicht mehr gewährleistet werden kann und die AAO geändert werden muß. Die Gemeinde will doch etwas von uns. Nicht wir von der Gemeinde. Das selbe gilt für PSA, Geräte, Lohnausfallkosten,... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 446953 | |||
Datum | 14.12.2007 12:28 | 84111 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEin Hobby mache ich für mich. Wenn ich es morgen nicht mehr ausübe, dann ist das eben so. Geschrieben von Christian Fischer Wenn das alle Spieler machen, dann wird die Mannschaft eben aufgelöst. Geschrieben von Christian Fischer Bei der Feuerwehr sieht das doch dezent anders aus... wieso? Wenn ich (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr Mitglied der FF sein kann/will/darf, dann trete ich aus. Punkt. Ist ganz einfach, siehe m. Profil. MfG Mike Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 446966 | |||
Datum | 14.12.2007 12:55 | 83846 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike Böttner
Warscheinlich spielt er dabei auch auf die Besonderheit in Bawü an, wo (rein theoretisch) der Austritt nicht vorgesehen ist. (auch wenn sich wohl alle klar darüber sind, dass es in der Praxis wohl der Fall ist) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 447102 | |||
Datum | 14.12.2007 18:24 | 83818 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike Böttnerwieso? Wenn ich (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr Mitglied der FF sein kann/will/darf, dann trete ich aus. Punkt. Ist ganz einfach, siehe m. Profil. Bei der Feuerwehr sieht es deshalb dezent anders aus, weil die Gemeinde eine Feuerwehr aufstellen muß. Sprich egal wie, sie muß dafür sorgen daß sie ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe nachkommt. Im gegensatz zum Sportverein, der jederzeit die Fußballmannschaft auflösen kann. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 447761 | |||
Datum | 18.12.2007 18:11 | 83879 x gelesen | |||
Hallo Forum, Interessant dürften die Aussagen der Politiker (Kleine Anfrage an Innenminister Schünemann) für die Selbstzahler der Führerscheine sein. Anfrage des MDL NS Aller: Seit der Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen dürfen Führerscheinneulinge nur noch Personenkraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Um ein Feuerwehrfahrzeug führen zu dürfen, sind m. E. andere Führerscheinklassen erforderlich. Ein Erwerb der erweiterten Fahrerlaubnis auf eigene Kosten ist für die Ehrenamtlichen kaum einzusehen Antwort des IM Schünemann: Für den Bereich der Fahrerlaubnisse gilt infolge der notwendigen Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht ist seit 1999 für das Führen von Kraftfahrzeugen in der Gewichtsklasse von 3,5 t bis 7,5 t die Fahrerlaubnisklasse C 1 erforderlich. Sofern sich hieraus das Erfordernis einer erweiterten Fahrerlaubnis ergibt, fällt dies in die Verantwortung der für die Durchführung nach nach dem NBrandSchG verantwortlichen Kommune. Eines Erwerbs dieser Fahrerlaubnis auf eigene Kosten von Feuerwehrangehörigen bedarf es insoweit nicht.. Das heißt ganz einfach, dass die Kommunen ihren Pflichten nachkommen müssen. Jeder der trotzdem gerne einen Teil oder auch ganz seinen Führerschein Klasse C bezahlen möchte, betrachte dies als freiwillige Spende an seine Kommune und möge nicht mehr über die Kosten jammern . mfg a.kaiser | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 447768 | |||
Datum | 18.12.2007 19:10 | 84074 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferder Dienst in der Feuerwehr ist kein Hobby, sondern eine per Gesetz geregelte Tätigkeit. Dann dürfte ja keine Feuerwehr im Land Personalprobleme haben. Das ist bis jetzt die Krönung von allem was ich bisher in diesem Forum (mit)gelesen habe. Für mich ist die Feuerwehr sehr wohl Hobby. Es ein Teil meiner Freizeitbeschäftigung, es macht mir Spaß und vor allem: Ich mach´s freiwillig. Keiner hat mich dazu gezwungen und wenn ich keinen Bock mehr habe geh ich nicht mehr hin. Aber wahrscheinlich hast du recht. So verbissen und aggresiv wie sich manche hier oft geben, muß ihnen das schon gesetzlich verordnet sein, denn Spaß kann das keinen machen. | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 447769 | |||
Datum | 18.12.2007 19:11 | 84011 x gelesen | |||
Der Eintritt ist freiwillig. Der Rest ist vorgeschriebener Dienst. Da ist nichts mit Hobby und Freizeitspaß. Und gezwungenwerden kann man eben durchaus in den Gemeinden der feuerwehr beizutreten wenn es nicht genügen aus eigenen Stücken tun. Das hat auch nichts mit verbissenheit zu tun. Das ist schlicht Gesetzeslage was Gerhard geschrieben hat. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 447771 | |||
Datum | 18.12.2007 19:19 | 83844 x gelesen | |||
Stop auseinander Feuerwehr ist Hobby das Spass macht Feuerwehr ist gesetzlicher Dienst. Beide Aussagen sind richtig, aber es kommt auf die Mischung an. Geschrieben von Thomas Kaiser Keiner hat mich dazu gezwungen Richtig, weil in deinem Beritt sich genug dafür entschieden haben Geschrieben von Thomas Kaiser und wenn ich keinen Bock mehr habe geh ich nicht mehr hin. Sofern es dann immer noch genug gibt die das machen auch kein Problem Geschrieben von Thomas Kaiser
Doch weil ein Pflichfeuerwehr nicht die Lösung aller Probleme ist. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 447794 | |||
Datum | 18.12.2007 22:55 | 84014 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens FischerDa ist nichts mit Hobby und Freizeitspaß. Oh, Mist. Was hab ich da die letzten 18 Jahre falsch gemacht???? Ich hatte ne Menge Spaß.Geschrieben von Jens Fischer Und gezwungenwerden kann man eben durchaus in den Gemeinden der feuerwehr beizutreten wenn es nicht genügen aus eigenen Stücken tun. Dessen bin ich mir schon bewusst. Aber solange es genug Leute gibt die IHREM HOBBY nachgehen hab ich da keine Angst davor.Geschrieben von Jens Fischer Das ist schlicht Gesetzeslage was Gerhard geschrieben hat. Das weiß ich schon auch. Kenn mich schon ein wenig aus mit dem Feuerwehrgesetz. Worauf ich hinaus will, ist das wohl die Mehrzahl der ehrenamtlich tätigen FA es nicht macht weil es irgendein Gesetz von ihnen verlangt, sondern weil sie es gern machen und darin eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung sehen. Gerhard wird es ja auch nicht nur deshalb machen weil es im Gesetz steht. Geschrieben von Jens Fischer verbissenheit Das war jetzt nicht speziell zu diesem Beitrag gemeint. Fällt einem stillen Mitleser nur einfach auf, das der Umgangston hier manchmal etwas besser sein könnte. Wir ziehen ja eigentlich am gleichen Strang. Oder täusche ich mich da? Endlich bekommt man dieses " Das ist unser Feuer Denken aus den Köpfen der Leute raus und benachbarte Wehren beginnen damit, sich als ein Team zu sehen und hier wird dann, oft wegen Kleinigkeiten mit Kanonen aufeinander geschossen. Gegner hat die Feuerwehr (vor allem wenn sie Geld braucht) genügend. Da sollten wir uns eigentlich nicht untereinander in die Haare kriegen. Gruß vom Ammersee. Thomas | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 447801 | |||
Datum | 18.12.2007 23:25 | 83846 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas Kaiser Gerhard wird es ja auch nicht nur deshalb machen weil es im Gesetz steht. Auch auf die Gefahr hin dich zu schocken oder maßlos zu enttäuschen: Gerhard macht es vermutlich hauptsächlich aus vier schnöden Gründen: Kohle, Knete, Zaster und Asche Denn Gerhard ist Feuerwehrbeamter bei der Stadt Stuttgart :-) MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 447804 | |||
Datum | 18.12.2007 23:29 | 83810 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KaiserOh, Mist. Was hab ich da die letzten 18 Jahre falsch gemacht???? Ich hatte ne Menge Spaß. Hallo, Du hast nichts falsch gemacht, nur darf man den Dienst in der Feuerwehr nicht mit einem Fußballverein vergleichen. Geschrieben von Thomas Kaiser Dessen bin ich mir schon bewusst. Aber solange es genug Leute gibt die IHREM HOBBY nachgehen hab ich da keine Angst davor Das kann sich, wie es sich bereits gezeigt hat, sehr schnell ändern. Nicht nur weil es zu wenig """WILLIGE""" gibt, sondern weil einfach keine Leute mehr da sind (Arbeitsplätze ausserhalb, strenge Arbeitszeitvorgaben, kein Nachwuchs usw.). Geschrieben von Thomas Kaiser Worauf ich hinaus will, ist das wohl die Mehrzahl der ehrenamtlich tätigen FA es nicht macht weil es irgendein Gesetz von ihnen verlangt, sondern weil sie es gern machen und darin eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung sehen. Da stimme ich Dir ja voll zu, nur kann man es mit keinem Gesangverein oder Turnverein vergleichen. Schon gar nicht, wenn u.U. mehrere Nettogehälter für eine gesetzliche Aufgabe der Kommune geopfert werden. Geschrieben von Thomas Kaiser Gerhard wird es ja auch nicht nur deshalb machen weil es im Gesetz steht.Geschrieben von Thomas Kaiser Gerhard wird es ja auch nicht nur deshalb machen weil es im Gesetz steht. Ich war zwar vor 37 Jahren bei einer FF, aber danach mache ich es, weil ich dafür bezahlt werde! (Um Missverständnisse zu vermeiden, ich habe über Jahrzehnte nette Kontakte zu vielen FF-Abteilungen und ihre Angehörigen). Geschrieben von Thomas Kaiser Fällt einem stillen Mitleser nur einfach auf, das der Umgangston hier manchmal etwas besser sein könnte. Wir ziehen ja eigentlich am gleichen Strang. Oder täusche ich mich da? Da gebe ich Dir recht. Man sollte jedoch nicht vergessen, dass in einem Diskussionsforum vor allem die Ehrlichkeit zählt und dies halte ich für viel wichtiger als die gegenseitige Bauchpinselei. Geschrieben von Thomas Kaiser Gegner hat die Feuerwehr (vor allem wenn sie Geld braucht) genügend Das haben leider die wenigsten verstanden! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Königsbrunn / Bayern | 526585 | |||
Datum | 08.12.2008 20:47 | 81599 x gelesen | |||
Ja, ein langwieriges Thema, vielleicht kann ich mit meiner Erfahrung ein wenig zum Nachdenken anregen. Erstens, in meinem Unternehmen, bin bei einem Provider beschäftigt, werden Mitarbeiter kostenlos zur Schulung geschickt. Wir müssen aufgrund von Sittenwidrigkeit jeden Kunden aus seinem Vertrag lassen, der aus unserem Anschlussgebiet verziehen muss. Soviel vorweg. Ich habe 2002 meinen Führerschein der Klasse C von meiner damaligen Gemeinde in Niedersachsen bezuschußt bekommen. Aufgrund von Gutgläubigkeit und meinem ehrenamtlichen Engagement für die Jugendfeuerwehr wurde mir und zwei weiteren Mitgliedern nahegelegt den Führerschein zu machen. 1000 Euro hat die Gemeinde übernommen und dummerweise habe ich über 400 Euro selbst bezahlt. Wie sieht der Vertrag aus. Ich zahle selber für mein Ehrenamt und bekomme untersagt, den Führerschein beruflich für mich zu nutzen, erster Punkt! Geht es noch? Zweiter Punkt, ich werde für 10 Jahre verpflichtet und muss ansonsten pro Jahr 1/10 zurück erstatten. Nun passierte folgendes, aufgrund drohender Arbeitslosigkeit musste ich nach sechs Jahren meinen Wohnort nach Bayern verlegen. Sechs Monate nach Austritt fordert meine Gemeinde 400 Euro von Ihrem Anteil zurück. Das ist eine der größten Unverschämtheiten, die ich je für mein Engagement erlebt habe. Der Vertrag wurde von zwei Anwälten für sittenwidrig erklärt. Meine Gemeinde hat auf Anschreiben meines Anwaltes wie folgt reagiert. "Ich habe das ja freiwillig gemacht und hätte es nicht machen müssen." Jetzt haben wir nicht gezahlt, dafür kann die Gemeinde in Niedersachsen einfach eine Kontenpfändung erlassen, ohne Rechtsbescheid, denn wir leben ja in Deutschland. Ich verfüge seit heute nicht mehr über mein Konto, da es gesperrt ist und jetzt liegt die ganze Sache von meiner Seite aus initiiert, dem Staatsanwalt vor. Ich werde Euch natürlich über den Verlauf auf dem Laufenden halten und rate jedem davon ab, noch überhaupt einen dieser Knebelverträge abzuschliessen. Ein solcher Knebelvertrag darf lt. meinen Anwälten nicht durchkommen und gilt om Arbeitsbereich vor dem Arbeitsgericht als nicht geltend. So viel dazu. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 526605 | |||
Datum | 08.12.2008 21:28 | 81575 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian FigulaDer Vertrag wurde von zwei Anwälten für sittenwidrig erklärt. Meine Gemeinde hat auf Anschreiben meines Anwaltes wie folgt reagiert. "Ich habe das ja freiwillig gemacht und hätte es nicht machen müssen." Jetzt haben wir nicht gezahlt, dafür kann die Gemeinde in Niedersachsen einfach eine Kontenpfändung erlassen, ohne Rechtsbescheid, denn wir leben ja in Deutschland. Ich verfüge seit heute nicht mehr über mein Konto, da es gesperrt ist und jetzt liegt die ganze Sache von meiner Seite aus initiiert, dem Staatsanwalt vor. Ich werde Euch natürlich über den Verlauf auf dem Laufenden halten und rate jedem davon ab, noch überhaupt einen dieser Knebelverträge abzuschliessen. Ein solcher Knebelvertrag darf lt. meinen Anwälten nicht durchkommen und gilt om Arbeitsbereich vor dem Arbeitsgericht als nicht geltend. So viel dazu. Muss für eine Kontenpfändung nicht mehr ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegen? Am weiteren Forgang dieses Verfahren besteht sicherlich sehr großes Interesse. | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Königsbrunn / Bayern | 526621 | |||
Datum | 08.12.2008 22:41 | 81518 x gelesen | |||
Das klärt genau grad mein Anwalt. Letztendlich entscheidet nun der Staatsanwalt wie es weiter geht. Also das Niedersächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz macht es der Gemeinde ziemlich einfach an Ihr Geld zu kommen, kannst mal nachlesen §45 und §61. Ich habe nichtmal ein Einschreiben bekommen. Ich halte sicherlich die Öffentlichkeit darüber informiert. Meine Reaktion ist sicherlich nachvollziehbar. | |||||
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