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ThemaWdh. AGT-Lehrgang7 Beträge
RubrikAtemschutz
Infos:
  • FwDV 7 LFS Sachsen
  •  
    AutorStef8an 8S., Großschönau / Sachsen447554
    Datum17.12.2007 19:438106 x gelesen
    Hallo Kameraden!

    Mich hat jetzt jmd. gefragt, ob er seinen AGT-Lehrgang wiederholen müsste, wenn er ein Jahr lang aus dem Atemschutz austritt. Heißt: 1 Jahr lang macht er keine jährliche Belastungsübung und G26 verfällt erstmal.

    Könnte er, wenn er wieder möchte, G26 machen und Belastungsübung und ist wieder dabei oder gibt es eine Frist, nach welcher man erst einen AGT-Lehrgang zu absolvieren hat.

    Hab schon die Dienstvorschriften gewälzt, nix gefunden... Ansonsten ist mir da auch nix bekannt.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 447555
    Datum17.12.2007 19:466439 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Schumannnach welcher man erst einen AGT-Lehrgang zu absolvieren hat.


    Den hat man immer ...


    Geschrieben von Stefan SchumannG26 verfällt erstmal.


    Kommt drauf an wann die abläuft und warum der Kamerad sich die Auszeit nimmt


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen447556
    Datum17.12.2007 19:486536 x gelesen
    Hallo,

    der Lehrgang verfällt nicht.

    Man darf erst wieder als AGT eingesetzt werden, wenn man eine gültige Untersuchung und den Streckendurchgang gemacht hat.

    Wir hatten das Thema vor ein paar Tagen auch hier diskutiert. Dort findest du weitere Infos.

    Viele Grüße

    Micha


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    AutorStef8an 8S., Großschönau / Sachsen447559
    Datum17.12.2007 20:006472 x gelesen
    Gut. Also verfällt der AGT-Lehrgang nie, sondern der jeweilige Kamerad muss nach einer Pause lediglich einen Streckendurchgang und die G26 nachweisen.

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen447560
    Datum17.12.2007 20:016415 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Stefan SchumannMich hat jetzt jmd. gefragt, ob er seinen AGT-Lehrgang wiederholen müsste, wenn er ein Jahr lang aus dem Atemschutz austritt.
    Nein, der Lehrgang verfällt nicht.

    Hab schon die Dienstvorschriften gewälzt, nix gefunden...
    In der FwDV 7 sind die Voraussetzungen für das Tätigwerden als AGT genannt, speziell Punkt 3 und 6:
    -18 Jahre
    -AGT-Lehrgang
    -gültige G 26
    -momentan "fit"
    -jährliche Belastungsübung
    -jährliche Unterweisung
    -jährliche Einsatzübung


    MkG Sascha

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen447562
    Datum17.12.2007 20:036317 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Schumannsondern der jeweilige Kamerad muss nach einer Pause lediglich einen Streckendurchgang und die G26 nachweisen.
    das reicht nicht, siehe meine Auflistung


    MkG Sascha

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen447567
    Datum17.12.2007 20:446357 x gelesen
    Geschrieben von Sascha Tröger-gültige G 26
    Geschrieben von Sascha Tröger-jährliche Belastungsübung
    -jährliche Unterweisung
    -jährliche Einsatzübung


    "...wer die erforderlichen Übungen innerhalb von zwölf Monaten nicht ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion des AGT wahrnehmen."

    Ist doch alles gesagt ;-)


    MkG
    Patricia

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     17.12.2007 19:43 Stef7an 7S., Großschönau
     17.12.2007 19:46 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     17.12.2007 19:48 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     17.12.2007 20:00 Stef7an 7S., Großschönau
     17.12.2007 20:03 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     17.12.2007 20:01 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     17.12.2007 20:44 Patr7ici7a K7., Kelkheim
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