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Thema | Wdh. AGT-Lehrgang | 7 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Stef8an 8S., Großschönau / Sachsen | 447554 | |||
Datum | 17.12.2007 19:43 | 8106 x gelesen | |||
Hallo Kameraden! Mich hat jetzt jmd. gefragt, ob er seinen AGT-Lehrgang wiederholen müsste, wenn er ein Jahr lang aus dem Atemschutz austritt. Heißt: 1 Jahr lang macht er keine jährliche Belastungsübung und G26 verfällt erstmal. Könnte er, wenn er wieder möchte, G26 machen und Belastungsübung und ist wieder dabei oder gibt es eine Frist, nach welcher man erst einen AGT-Lehrgang zu absolvieren hat. Hab schon die Dienstvorschriften gewälzt, nix gefunden... Ansonsten ist mir da auch nix bekannt. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 447555 | |||
Datum | 17.12.2007 19:46 | 6439 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Schumannnach welcher man erst einen AGT-Lehrgang zu absolvieren hat. Den hat man immer ... Geschrieben von Stefan Schumann G26 verfällt erstmal. Kommt drauf an wann die abläuft und warum der Kamerad sich die Auszeit nimmt Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 447556 | |||
Datum | 17.12.2007 19:48 | 6536 x gelesen | |||
Hallo, der Lehrgang verfällt nicht. Man darf erst wieder als AGT eingesetzt werden, wenn man eine gültige Untersuchung und den Streckendurchgang gemacht hat. Wir hatten das Thema vor ein paar Tagen auch hier diskutiert. Dort findest du weitere Infos. Viele Grüße Micha | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Großschönau / Sachsen | 447559 | |||
Datum | 17.12.2007 20:00 | 6472 x gelesen | |||
Gut. Also verfällt der AGT-Lehrgang nie, sondern der jeweilige Kamerad muss nach einer Pause lediglich einen Streckendurchgang und die G26 nachweisen. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 447560 | |||
Datum | 17.12.2007 20:01 | 6415 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Stefan Schumann Mich hat jetzt jmd. gefragt, ob er seinen AGT-Lehrgang wiederholen müsste, wenn er ein Jahr lang aus dem Atemschutz austritt. Nein, der Lehrgang verfällt nicht. Hab schon die Dienstvorschriften gewälzt, nix gefunden... In der FwDV 7 sind die Voraussetzungen für das Tätigwerden als AGT genannt, speziell Punkt 3 und 6: -18 Jahre -AGT-Lehrgang -gültige G 26 -momentan "fit" -jährliche Belastungsübung -jährliche Unterweisung -jährliche Einsatzübung MkG Sascha | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 447562 | |||
Datum | 17.12.2007 20:03 | 6317 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Schumannsondern der jeweilige Kamerad muss nach einer Pause lediglich einen Streckendurchgang und die G26 nachweisen. das reicht nicht, siehe meine Auflistung MkG Sascha | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 447567 | |||
Datum | 17.12.2007 20:44 | 6357 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha Tröger-gültige G 26 Geschrieben von Sascha Tröger -jährliche Belastungsübung "...wer die erforderlichen Übungen innerhalb von zwölf Monaten nicht ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion des AGT wahrnehmen." Ist doch alles gesagt ;-) MkG Patricia | |||||
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