News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Steuerbonus für Ehrenamtliche | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 448651 | |||
Datum | 21.12.2007 21:02 | 9057 x gelesen | |||
Rückwirkend für das ganze Jahr 2007 können Verantwortungsträger in Vereinen bis zu 500 Euro steuerfrei erhalten. Neu ist ab dem 1.1.08, dass diese steuerfreie Vergütung auch von der Sozialversicherung befreit ist (§3 Nr. 26a EStG). Ebenfalls Rückwirkend zum 1.1.07 wurde zudem der Steuerfreibetrag auf 2100 Euro angehoben. Interessante Infos. Weiss einer mehr zum ersten Teil? | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 448661 | |||
Datum | 21.12.2007 21:43 | 7762 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeRückwirkend für das ganze Jahr 2007 können Verantwortungsträger in Vereinen bis zu 500 Euro steuerfrei erhalten. Neu ist ab dem 1.1.08, dass diese steuerfreie Vergütung auch von der Sozialversicherung befreit ist (§3 Nr. 26a EStG). V.a. dürfte da dann die meisten interessieren (oder deren StB), wie sich "Verantwortungsträger" definiert... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen | 448699 | |||
Datum | 22.12.2007 01:19 | 7679 x gelesen | |||
Hallo, so wie es da geschrieben steht, ist das klar definiert. Man schaue in die Vereinssatzung ! Hat mit StB etc. nichts zu tun. Woher stammt die von Mike zitierte Info ? Vielleicht ist das nicht wie genannt direkt auf die Vereine bezogen ?! Viele Grüsse Christian Dexler ACHTUNG !!! Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer. Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen. | |||||
| |||||
Autor | Diet8l S8., Remseck / Baden-Württemberg | 448726 | |||
Datum | 22.12.2007 10:46 | 7739 x gelesen | |||
Also ich bekomme das z.B. beim Sportverein da ich da Jugendtrainer bin. Muss aber am ende des Jahres immer einen Bogen vom verein ausfüllen in dem ich alle Fahrten usw. z.B. zum Jugendtraining angeben muss. Und das bekomme ich dan quasi Vergüttet und dafür eine Spendenbescheinigung | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 448742 | |||
Datum | 22.12.2007 12:15 | 7747 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietl SebastianMuss aber am ende des Jahres immer einen Bogen vom verein ausfüllen in dem ich alle Fahrten usw. z.B. zum Jugendtraining angeben muss. Und das bekomme ich dan quasi Vergüttet und dafür eine Spendenbescheinigung Du bekommst am Jahresende deine Unkosten erstattet (Fahrkosten) und darüber auch noch eine Spendenquittung vom Verein? Das lass mal keinen vom Finanzamt lesen! Das war mit dem Steuerbonus nicht gemeint. Gruß Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 448744 | |||
Datum | 22.12.2007 12:34 | 7717 x gelesen | |||
Hallo, es hat mit Vereinen nicht direkt etwas zu tun, sondern dreht sich um die Aufwandsentschädigung. Sie wurde auf nebenberuflichen Vereinsvorstände erweitert, so das auch sie jetzt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 500.- ? nicht versteuern müssen. Für Ausbilder, Übungsleiter, Betreuer ist die Obergrenze auf 2100.- ? erhöht worden. Für weitere Infos lese man(n) den § 3 Nr 26 EStG Gruß Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 448749 | |||
Datum | 22.12.2007 13:13 | 7866 x gelesen | |||
Also im Klartext: Funktionsträger wie Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Jugendwart, Wehrführer (oder vergleichbare) erhalten eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde. Diese ist bis zur Höhe von 2100 € / Jahr steuerfrei. Klar ist dabei natürlich, dass damit nicht eventuelle Verdisntausfälle für Einsätze u.dgl. gemeint ist, diese müssen versteuert werden! Alle übrigen aus "anderen" Vereinen können eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höge von 500 €/Jahr geltend machen. Ist das soweit korrekt? | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 448968 | |||
Datum | 23.12.2007 17:41 | 7718 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeAlso im Klartext: Nein, erst einmal, eine Aufwandsentschädigung soll einen Aufwand, den man hatte, entschädigen (z.B. Telefonkosten), die Höhe der Entschädigung steht in der Satzung (des Vereins, bei der Feuerwehr in der Satzung der Gemeinde). Die Höhe der Entschädigung ist unbegrenzt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 500.- ? /Jahr steuerfrei. Für bestimmte Tätigkeiten (Betreuung, Ausbildung) gibt es einen erhöhten Freibetrag in Höhe von 2100.- ?. Wenn also der Gerätewart, Kleiderwart oder wer auch immer eine (pauschale, monatlich gezahlte) Aufwandsentschädigung bekommt, ist sie bis 500.-? steuerfrei. Bei Wehrführern, Gruppenführern ist das etwas schwierig, denn ihre Tätigkeit umfasst ja auch Ausbildung, so das manche Finanzämter das Anteilig sehen. Für reine Ausbildung (Kreisausbilder, Erste-Hilfe-Ausbilder, Sport-Übungsleiter ect.) und für betreuerische Tätigkeit (JF-Wart, JF-Betreuer) beträgt die steuerfrei Höhe 2100.- ?. Übrigens, auch von der Gemeinde für geleistete Dienste (BSW ect.) als Aufwandsentschädigung ausgezahlte Beträge, die dann aber in die Kameradschaftskasse fließen, gelten als ausgezahlt! Gruß Heinrich | |||||
| |||||
|