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ThemaSteuerbonus für Ehrenamtliche8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMike8 S.8, Speyer / RLP448651
Datum21.12.2007 21:029057 x gelesen
Rückwirkend für das ganze Jahr 2007 können Verantwortungsträger in Vereinen bis zu 500 Euro steuerfrei erhalten. Neu ist ab dem 1.1.08, dass diese steuerfreie Vergütung auch von der Sozialversicherung befreit ist (§3 Nr. 26a EStG).
Ebenfalls Rückwirkend zum 1.1.07 wurde zudem der Steuerfreibetrag auf 2100 Euro angehoben.

Interessante Infos. Weiss einer mehr zum ersten Teil?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW448661
Datum21.12.2007 21:437762 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeRückwirkend für das ganze Jahr 2007 können Verantwortungsträger in Vereinen bis zu 500 Euro steuerfrei erhalten. Neu ist ab dem 1.1.08, dass diese steuerfreie Vergütung auch von der Sozialversicherung befreit ist (§3 Nr. 26a EStG).
Ebenfalls Rückwirkend zum 1.1.07 wurde zudem der Steuerfreibetrag auf 2100 Euro angehoben.

Interessante Infos. Weiss einer mehr zum ersten Teil?


V.a. dürfte da dann die meisten interessieren (oder deren StB), wie sich "Verantwortungsträger" definiert...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen448699
Datum22.12.2007 01:197679 x gelesen
Hallo,

so wie es da geschrieben steht, ist das klar definiert.

Man schaue in die Vereinssatzung ! Hat mit StB etc. nichts zu tun.

Woher stammt die von Mike zitierte Info ? Vielleicht ist das nicht wie genannt direkt auf die Vereine bezogen ?!

Viele Grüsse

Christian Dexler


ACHTUNG !!!
Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer.
Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen.

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AutorDiet8l S8., Remseck / Baden-Württemberg448726
Datum22.12.2007 10:467739 x gelesen
Also ich bekomme das z.B. beim Sportverein da ich da Jugendtrainer bin. Muss aber am ende des Jahres immer einen Bogen vom verein ausfüllen in dem ich alle Fahrten usw. z.B. zum Jugendtraining angeben muss. Und das bekomme ich dan quasi Vergüttet und dafür eine Spendenbescheinigung


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen448742
Datum22.12.2007 12:157747 x gelesen
Geschrieben von Dietl SebastianMuss aber am ende des Jahres immer einen Bogen vom verein ausfüllen in dem ich alle Fahrten usw. z.B. zum Jugendtraining angeben muss. Und das bekomme ich dan quasi Vergüttet und dafür eine Spendenbescheinigung

Du bekommst am Jahresende deine Unkosten erstattet (Fahrkosten) und darüber auch noch eine Spendenquittung vom Verein?
Das lass mal keinen vom Finanzamt lesen!
Das war mit dem Steuerbonus nicht gemeint.


Gruß
Heinrich


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen448744
Datum22.12.2007 12:347717 x gelesen
Hallo,
es hat mit Vereinen nicht direkt etwas zu tun, sondern dreht sich um die Aufwandsentschädigung.
Sie wurde auf nebenberuflichen Vereinsvorstände erweitert, so das auch sie jetzt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 500.- ? nicht versteuern müssen.
Für Ausbilder, Übungsleiter, Betreuer ist die Obergrenze auf 2100.- ? erhöht worden.

Für weitere Infos lese man(n) den § 3 Nr 26 EStG

Gruß
Heinrich


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP448749
Datum22.12.2007 13:137866 x gelesen
Also im Klartext:
Funktionsträger wie Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Jugendwart, Wehrführer (oder vergleichbare) erhalten eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde. Diese ist bis zur Höhe von 2100 € / Jahr steuerfrei.
Klar ist dabei natürlich, dass damit nicht eventuelle Verdisntausfälle für Einsätze u.dgl. gemeint ist, diese müssen versteuert werden!

Alle übrigen aus "anderen" Vereinen können eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höge von 500 €/Jahr geltend machen.

Ist das soweit korrekt?


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen448968
Datum23.12.2007 17:417718 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeAlso im Klartext:
Funktionsträger wie Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Jugendwart, Wehrführer (oder vergleichbare) erhalten eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde. Diese ist bis zur Höhe von 2100 ? / Jahr steuerfrei.
Klar ist dabei natürlich, dass damit nicht eventuelle Verdisntausfälle für Einsätze u.dgl. gemeint ist, diese müssen versteuert werden!

Alle übrigen aus "anderen" Vereinen können eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höge von 500 ?/Jahr geltend machen.

Ist das soweit korrekt?


Nein, erst einmal, eine Aufwandsentschädigung soll einen Aufwand, den man hatte, entschädigen (z.B. Telefonkosten), die Höhe der Entschädigung steht in der Satzung (des Vereins, bei der Feuerwehr in der Satzung der Gemeinde).
Die Höhe der Entschädigung ist unbegrenzt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 500.- ? /Jahr steuerfrei. Für bestimmte Tätigkeiten (Betreuung, Ausbildung) gibt es einen erhöhten Freibetrag in Höhe von 2100.- ?. Wenn also der Gerätewart, Kleiderwart oder wer auch immer eine (pauschale, monatlich gezahlte) Aufwandsentschädigung bekommt, ist sie bis 500.-? steuerfrei. Bei Wehrführern, Gruppenführern ist das etwas schwierig, denn ihre Tätigkeit umfasst ja auch Ausbildung, so das manche Finanzämter das Anteilig sehen. Für reine Ausbildung (Kreisausbilder, Erste-Hilfe-Ausbilder, Sport-Übungsleiter ect.) und für betreuerische Tätigkeit (JF-Wart, JF-Betreuer) beträgt die steuerfrei Höhe 2100.- ?.
Übrigens, auch von der Gemeinde für geleistete Dienste (BSW ect.) als Aufwandsentschädigung ausgezahlte Beträge, die dann aber in die Kameradschaftskasse fließen, gelten als ausgezahlt!

Gruß
Heinrich


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 21.12.2007 21:02 ., Speyer
 21.12.2007 21:43 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.12.2007 01:19 ., Neu-Isenburg
 22.12.2007 12:34 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 22.12.2007 13:13 ., Speyer
 23.12.2007 17:41 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 22.12.2007 10:46 ., Remseck
 22.12.2007 12:15 Hein7ric7h B7., Osnabrück
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