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ThemaUnfall mit privat PKW bei Anfahrt zum GH12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg
  •  
    AutorKevi8n S8., Frickingen / Baden-Württemberg450809
    Datum01.01.2008 18:2311249 x gelesen
    Hey @ll!

    Komm grad von einem kleinen Einsatz zurück und hab da leider en kleinen Unfall mit meinem privaten PKW. Bin in auf den Parkplatz bei unserem Gerätehaus gefahren (Gras) und nicht mehr rechtzeitig zum stehen gekommen und gegen eine kleine Mauer gerutscht. Hat mir die Stoßstange verkratzt.
    Jetzt ist meine Frage, habe ich ein anrecht darauf dass mir die Gemeinde meinen Schaden ersetzt? Hab mir jetzt zwei Meinungen von Kollegen eingeholt und der eine sagt dass es ersetzt werden muss und der andere sagt das müsse die Gemeinde nicht zahlen.
    Wäre nett wenn mir da mal jemand helfen könnte!
    Vielen Dank im vor raus schon mal!

    MkG

    Kevin Schubert


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    AutorMart8in 8G., zz. Reutlingen / 450811
    Datum01.01.2008 18:288914 x gelesen
    Ich würde den Wehrführer darauf ansprechen.
    Ich weiß von meiner Wehr, dass eine Versicherung besteht, die für solche Schäden aufkommt.
    Wenn eine solche Versicherung vorhanden ist, dann sollte man diese natürlich in einem solchen Fall auch nutzen.

    Bei einem Kameraden in der Vergangenheit bereits auch schon geschehen. Bagatellschaden an privat PKW auf Einsatzfahrt. Versicherung hat Schaden übernommen.


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    AutorKevi8n S8., Frickingen / Baden-Württemberg450812
    Datum01.01.2008 18:328708 x gelesen
    Hey Martin!

    Geschrieben von Martin Münich Ich würde den Wehrführer darauf ansprechen.

    Ich habe meinem Wehrführer auch gleich bescheid gesagt und ihm den Schaden gezeigt. Er meinte ich soll mir einen Kostenvoranschlag machen lassen und der Gemeinde geben, er schreibt den Unfall in den Einsatzbericht mit rein und gibt diesen der Gemeinde. Und dann wird man sehen was passiert.
    Ich hab nur etwas "Angst" weil mir eben ein Kollege gesagt hat, das die Gemeinde das nicht zahlen muss!

    MkG

    Kevin Schubert


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg450814
    Datum01.01.2008 18:368566 x gelesen
    Geschrieben von Kevin SchubertHab mir jetzt zwei Meinungen von Kollegen eingeholt und der eine sagt dass es ersetzt werden muss und der andere sagt das müsse die Gemeinde nicht zahlen.

    Tja. Einer von beiden hat wohl im TrM1 gepennt ;-)

    Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung erheblich habe ich mal gelernt ;-)


    Du brauchst §16 FwG Ba-Wü.

    Die Gemeinde hat Dir den entstandenen Schaden zu ersetzen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg450816
    Datum01.01.2008 18:378525 x gelesen
    Hallo Kevin,
    du bist über den Träger der Feuerwehr, sprich Gemeinde, für solche Schäden versichert. Der Rahmen muss natürlich passen:

    - dienstlicher Einsatz, d.h. du wurdest auch tatsächlich alarmiert
    - keine grobe Fahrlässigkeit (auf den Parkplatz gerast)
    - du durftest zu dem Zeitpunkt dieses Auto auch fahren (Führerschein)

    lass die den Fall vom anwesenden Einsatzleiter bestätigen.

    Gruß vom See
    Jürgen Graf


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    AutorLudg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen450819
    Datum01.01.2008 18:398632 x gelesen
    Hallo Kevin,

    Geschrieben von Kevin SchubertIch hab nur etwas "Angst" weil mir eben ein Kollege gesagt hat, das die Gemeinde das nicht zahlen muss!

    in NRW ist das eindeutig: Die Gemeinde zahlt. Steht im Feuerschutzgesetz. Dem FM darf duch seine Tätigkeit kein Nachteil entstehen. Schäden sind zu ersetzen. Dürfte also auch in Ba-WÜ so sein.

    Herzliche Grüße,

    Ludger


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg450821
    Datum01.01.2008 18:448431 x gelesen
    hallo,

    hier mal ein Auszug aus dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

    § 16
    Ersatz von Sachschäden und bestimmten Vermögensschäden

    (1) Erleiden ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr in Ausübung oder infolge des Dienstes einschließlich der Aus- und Fortbildung einen Sachschaden, so hat ihnen die Gemeinde diesen auf Antrag zu ersetzen, wenn sie den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben. Satz 1 gilt entsprechend für die vermögenswerten Versicherungsnachteile, die ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr als Eigentümer oder Halter eines eingesetzten Kraftfahrzeuges erleiden. Die Höhe der zu ersetzenden vermögenswerten Versicherungsnachteile bemißt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag.

    (2) Sofern ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr bei Dienstfahrten Kraftfahrzeuge anderer Personen benutzen, gilt Absatz 1 entsprechend. Die Gemeinde hat die Feuerwehrangehörigen insoweit von Schadensersatzansprüchen der Eigentümer oder Halter der Kraftfahrzeuge freizustellen.

    (3) Leistet die Gemeinde den Geschädigten Ersatz und haben diese einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, so geht der Ersatzanspruch auf die Gemeinde in Höhe des von ihr geleisteten Ersatzes über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil der Geschädigten geltend gemacht werden.


    Quelle: Feuerwehrgesetz BaWü


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg450823
    Datum01.01.2008 18:468520 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Martin MünichIch weiß von meiner Wehr, dass eine Versicherung besteht, die für solche Schäden aufkommt.
    Wenn eine solche Versicherung vorhanden ist, dann sollte man diese natürlich in einem solchen Fall auch nutzen.


    Unabhängig ob so eine Versicherung besteht oder nicht: die Gemeinde muss den Schaden ersetzen. Ob die das von einer ihrer Versicherungen wieder holen kann dürfte dem geschädigten Feuerwehrangehörigen egal sein.

    siehe: Feuerwehrgesetz BaWü, genau: §16


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorKevi8n S8., Frickingen / Baden-Württemberg450825
    Datum01.01.2008 18:578510 x gelesen
    Hey @ll!

    Danke für die schnelle Hilfe!
    Hab grad nochmal mit meinem Wehrführer gesprochen und er meinte es gab vor ein paar Jahren schon einmal gleich drei Unfälle auf einmal bei der Anfahrt und da wurde das auch anstandslos gezahlt und er meinte das die Gemeinde das auch begleichen wird!
    In dem Fall kann ich heute abend wesentlich besser einschlafen :-)

    MkG

    Kevin Schubert


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)450827
    Datum01.01.2008 18:598565 x gelesen
    Geschrieben von Ludger Kotullain NRW ist das eindeutig: Die Gemeinde zahlt., wenn...
    Rechtliche Aussagen sollte man schon stichfest machen können, oder den Gesetzestext, so wie Jürgen es gemacht hat, zitieren. Das die Gemeinden Schäden ohne Wenn und Aber zu ersetzen haben, ist so pauschal ausgedrückt schlichtweg falsch.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorThom8as 8K., Überlingen / Baden-Württemberg456544
    Datum20.01.2008 10:428498 x gelesen
    Hey Kevin,

    ich habe es jetzt erst gelesen. Wenn es Dir bei uns passiert ist zahlt es die Gemeinde. Musst es nur im Büro melden und einen Schadensbericht ausfüllen.

    VG


    Thomas


    Viele Grüsse

    Thomas

    www.Feuerwehr-Ueberlingen.de

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / S-Anhalt456582
    Datum20.01.2008 13:118485 x gelesen
    Generell bist du versichert wenn du zum Gerätehaus fährst(nur bei Einsatz) und wenn du vom Einsatz kommend zum Gerätehaus fährst bzw. danach vom Gerätehaus nach Hause.
    Normalerweise müsstest du dich bei deinem Wehrleiter melden und dies anzeigen.


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     01.01.2008 18:23 Kevi7n S7., Frickingen
     01.01.2008 18:28 Mart7in 7G., zz. Reutlingen
     01.01.2008 18:32 Kevi7n S7., Frickingen
     01.01.2008 18:39 Ludg7er 7K., Herten
     01.01.2008 18:59 ., Grafschaft
     01.01.2008 18:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
     01.01.2008 18:36 Chri7sti7an 7F., Wernau
     01.01.2008 18:37 Jürg7en 7G., Gaienhofen
     01.01.2008 18:44 Jürg7en 7M., Weinstadt
     01.01.2008 18:57 Kevi7n S7., Frickingen
     20.01.2008 10:42 Thom7as 7K., Überlingen
     20.01.2008 13:11 ., Naumburg
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