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Thema | Unfall mit privat PKW bei Anfahrt zum GH | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Kevi8n S8., Frickingen / Baden-Württemberg | 450809 | |||
Datum | 01.01.2008 18:23 | 11249 x gelesen | |||
Hey @ll! Komm grad von einem kleinen Einsatz zurück und hab da leider en kleinen Unfall mit meinem privaten PKW. Bin in auf den Parkplatz bei unserem Gerätehaus gefahren (Gras) und nicht mehr rechtzeitig zum stehen gekommen und gegen eine kleine Mauer gerutscht. Hat mir die Stoßstange verkratzt. Jetzt ist meine Frage, habe ich ein anrecht darauf dass mir die Gemeinde meinen Schaden ersetzt? Hab mir jetzt zwei Meinungen von Kollegen eingeholt und der eine sagt dass es ersetzt werden muss und der andere sagt das müsse die Gemeinde nicht zahlen. Wäre nett wenn mir da mal jemand helfen könnte! Vielen Dank im vor raus schon mal! MkG Kevin Schubert | |||||
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Autor | Mart8in 8G., zz. Reutlingen / | 450811 | |||
Datum | 01.01.2008 18:28 | 8914 x gelesen | |||
Ich würde den Wehrführer darauf ansprechen. Ich weiß von meiner Wehr, dass eine Versicherung besteht, die für solche Schäden aufkommt. Wenn eine solche Versicherung vorhanden ist, dann sollte man diese natürlich in einem solchen Fall auch nutzen. Bei einem Kameraden in der Vergangenheit bereits auch schon geschehen. Bagatellschaden an privat PKW auf Einsatzfahrt. Versicherung hat Schaden übernommen. | |||||
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Autor | Kevi8n S8., Frickingen / Baden-Württemberg | 450812 | |||
Datum | 01.01.2008 18:32 | 8708 x gelesen | |||
Hey Martin! Geschrieben von Martin Münich Ich würde den Wehrführer darauf ansprechen. Ich habe meinem Wehrführer auch gleich bescheid gesagt und ihm den Schaden gezeigt. Er meinte ich soll mir einen Kostenvoranschlag machen lassen und der Gemeinde geben, er schreibt den Unfall in den Einsatzbericht mit rein und gibt diesen der Gemeinde. Und dann wird man sehen was passiert. Ich hab nur etwas "Angst" weil mir eben ein Kollege gesagt hat, das die Gemeinde das nicht zahlen muss! MkG Kevin Schubert | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 450814 | |||
Datum | 01.01.2008 18:36 | 8566 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin SchubertHab mir jetzt zwei Meinungen von Kollegen eingeholt und der eine sagt dass es ersetzt werden muss und der andere sagt das müsse die Gemeinde nicht zahlen. Tja. Einer von beiden hat wohl im TrM1 gepennt ;-) Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung erheblich habe ich mal gelernt ;-) Du brauchst §16 FwG Ba-Wü. Die Gemeinde hat Dir den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 450816 | |||
Datum | 01.01.2008 18:37 | 8525 x gelesen | |||
Hallo Kevin, du bist über den Träger der Feuerwehr, sprich Gemeinde, für solche Schäden versichert. Der Rahmen muss natürlich passen: - dienstlicher Einsatz, d.h. du wurdest auch tatsächlich alarmiert - keine grobe Fahrlässigkeit (auf den Parkplatz gerast) - du durftest zu dem Zeitpunkt dieses Auto auch fahren (Führerschein) lass die den Fall vom anwesenden Einsatzleiter bestätigen. Gruß vom See Jürgen Graf | |||||
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Autor | Ludg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen | 450819 | |||
Datum | 01.01.2008 18:39 | 8632 x gelesen | |||
Hallo Kevin, Geschrieben von Kevin Schubert Ich hab nur etwas "Angst" weil mir eben ein Kollege gesagt hat, das die Gemeinde das nicht zahlen muss! in NRW ist das eindeutig: Die Gemeinde zahlt. Steht im Feuerschutzgesetz. Dem FM darf duch seine Tätigkeit kein Nachteil entstehen. Schäden sind zu ersetzen. Dürfte also auch in Ba-WÜ so sein. Herzliche Grüße, Ludger | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 450821 | |||
Datum | 01.01.2008 18:44 | 8431 x gelesen | |||
hallo, hier mal ein Auszug aus dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg § 16 Quelle: Feuerwehrgesetz BaWü MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 450823 | |||
Datum | 01.01.2008 18:46 | 8520 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Martin Münich Ich weiß von meiner Wehr, dass eine Versicherung besteht, die für solche Schäden aufkommt. Unabhängig ob so eine Versicherung besteht oder nicht: die Gemeinde muss den Schaden ersetzen. Ob die das von einer ihrer Versicherungen wieder holen kann dürfte dem geschädigten Feuerwehrangehörigen egal sein. siehe: Feuerwehrgesetz BaWü, genau: §16 MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Kevi8n S8., Frickingen / Baden-Württemberg | 450825 | |||
Datum | 01.01.2008 18:57 | 8510 x gelesen | |||
Hey @ll! Danke für die schnelle Hilfe! Hab grad nochmal mit meinem Wehrführer gesprochen und er meinte es gab vor ein paar Jahren schon einmal gleich drei Unfälle auf einmal bei der Anfahrt und da wurde das auch anstandslos gezahlt und er meinte das die Gemeinde das auch begleichen wird! In dem Fall kann ich heute abend wesentlich besser einschlafen :-) MkG Kevin Schubert | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 450827 | |||
Datum | 01.01.2008 18:59 | 8565 x gelesen | |||
Geschrieben von Ludger Kotullain NRW ist das eindeutig: Die Gemeinde zahlt., wenn... Rechtliche Aussagen sollte man schon stichfest machen können, oder den Gesetzestext, so wie Jürgen es gemacht hat, zitieren. Das die Gemeinden Schäden ohne Wenn und Aber zu ersetzen haben, ist so pauschal ausgedrückt schlichtweg falsch. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Überlingen / Baden-Württemberg | 456544 | |||
Datum | 20.01.2008 10:42 | 8498 x gelesen | |||
Hey Kevin, ich habe es jetzt erst gelesen. Wenn es Dir bei uns passiert ist zahlt es die Gemeinde. Musst es nur im Büro melden und einen Schadensbericht ausfüllen. VG Thomas Viele Grüsse Thomas www.Feuerwehr-Ueberlingen.de | |||||
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Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / S-Anhalt | 456582 | |||
Datum | 20.01.2008 13:11 | 8485 x gelesen | |||
Generell bist du versichert wenn du zum Gerätehaus fährst(nur bei Einsatz) und wenn du vom Einsatz kommend zum Gerätehaus fährst bzw. danach vom Gerätehaus nach Hause. Normalerweise müsstest du dich bei deinem Wehrleiter melden und dies anzeigen. | |||||
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