News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaEinsatz - ja oder nein115 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorBern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern)451557
Datum03.01.2008 15:2353636 x gelesen
Hi,
ich bin gestern auf eine Frage gestossen, die ich nicht beantwortet konnte.
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Auf der Gesetzesgrundlage des Landes Bayern.

Folgender Sachverhalt: (Datum ist ein Beispiel)
Ein Schichtarbeiter fühlt sich am späten Nachmittag des 2.1. krank. Da er Schichtbeginn um 22 Uhr (die Schicht geht bis 7 Uhr) hat und sich nicht in der Lage fühlt, seinen Arbeitsverpflichtungen nach zugehen, geht er zum Arzt und wir auf seinen Wunsch nur für den 2.1. krankgeschrieben, da er am 3.1. unbedingt wieder um 22 Uhr zur Nachtschicht erscheinen will.
Arbeitgeber wird informiert.
AN legt sich um 20 Uhr hin und schläft ein.
Um 4:30 empfängt er einen Alarm über Piepser.
Er fühlt sich körperlich in der Lage zum Einsatz zu gehen und war ja nur für den 2.1. krank geschrieben.

Der Einsatz dauert bis halb acht in der Früh und sein Vorgesetzter sieht auf der Heimfahrt seiner Schicht den AN beim Feuerwehreinsatz.

Frage:
Hätte er zum Einsatz gehen dürfen?
Drohen ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Vielen Dank für euere Hilfe.

Gruß,
Bernd


Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern451572
Datum03.01.2008 16:1751691 x gelesen
Hallo Bernd!

Also ich würde sagen, ja, er darf mit in den Einsatz fahren! Er ist lediglich für den 2.1 krankgeschrieben, sprich bis 24 Uhr, d.h. am 3.1, an dem auch der Einsatz war, nicht mehr . Jedoch ergibt sich dann das Problem, dass er ja rein theoretisch dann in seiner Nachtschicht um 24Uhr erscheinen hätte müssen, es sei denn er ist auch noch für den 3.1. krankgeschriebe, da sie ja bis zum 3.1 sieben Uhr morgens dauert. Somit kann man das auch als Fehlen am Arbeitsplatz auslegen!

Verzwickte Angelegenheit!


Kameradschaftlicher Gruß

Thomas Kerscher


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 451576
Datum03.01.2008 16:2051518 x gelesen
Geschrieben von Thomas KerscherVerzwickte Angelegenheit!

In der Tat ..

Ich gehe nach Ablauf eines Krankenscheines auch erst wieder zum Einsatz wenn ich die erste Schicht absolviert habe ... Sicher ist sicher .

Im Vorliegenden Fall stellt sich halt die Frage warum er während seiner Arbeitszeit in der Lage war der Alarmierung Folge zu leisten.

Wäre der Einsatz nach der Arbeitszeit gewesen (14.00 Uhr) wäre es deutlich unheikler gewesen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)451580
Datum03.01.2008 16:2851427 x gelesen
Würde ich als Einsatz während der Arbeitszeit ansehen. Wenn der Arbeitgeber das nicht zulässt, oder mir dessen Sichtweise nicht bekannt ist => daheim bleiben.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBori8s R8., Mühlheim / Hessen451630
Datum03.01.2008 18:4651570 x gelesen
Mosche!

Also wenn man sich für 2 Std krankschreiben lässt, wie in deinem Beispiel, macht es wenig Sinn, zum Einsatz zu rennen und nicht um 0000 wieder zur Schicht erscheinen. Wenn sich für 1 Tag hat krank schreiben lassen, so darf er norm nicht zum Einsatz ggf. darf er sich in die Zentrale setzen. Mehr auch nicht. Man bedenke auch den Versicherungsschutz. Wie der Arbeitgeber das mit Einsätzen während der Arbeitszeit sieht, weis ich nicht.
Normalerweise stellt der Arzt immer einen Schein aus für min. 24h = 1 Tag. Wenn dies so ausgestellt ist und er im Einsatz tätig war, so können Konsequenzen auf ihn zukommen.

In diesem Sinne:

Bewahren Sie Ruhe - Hilfe naht!

MKG

Boris


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg451641
Datum03.01.2008 19:0051442 x gelesen
Geschrieben von Boris RaschkeNormalerweise stellt der Arzt immer einen Schein aus für min. 24h = 1 Tag.

Der Arzt stellt die Bescheinigungen Kalendertagsweise aus. Sprich einschließlich eines bestimmten Tages.

Der einzige Arzt der das nicht gemacht hat waren meine Medizinmänner bei der Bundeswehr. Da hieß es tlw. wirklich "k.z.H. bis 7.1.2008 z.D."


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen451665
Datum03.01.2008 19:3051309 x gelesen
Hi@all,
also meine Ärztin würde mir was husten und mich nicht für ein paar Stunden krankschreiben. Ich kann ja sowieso krank machen und muß erst am dritten Tag eine Bescheinigung nachweisen. Allerdings würde mein Cheff mich in der Luft zerreißen, wenn ich mich krankmelde und ein paar Stunden später munter Einsätze fahre.
MkG Andreas


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
epilepsie-dollbergen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)451690
Datum03.01.2008 20:0851589 x gelesen
Geschrieben von Boris Raschkeso darf er norm nicht zum Einsatz ggf. darf er sich in die Zentrale setzen. Mehr auch nicht. Man bedenke auch den Versicherungsschutz. Quatsch. Einsatz ist Einsatz, egal ob man an vorderster Front rumturnt oder in einer Zentrale sitzt.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451707
Datum03.01.2008 20:5851373 x gelesen
Rein Theoretisch darf er zum Einsatz, da ja wie Christian schon sagt Tageweise die Krankschreibung läuft. Also sagen wir mal du bist von Montag-Donnerstag krank geschrieben so darfst du am Freitag um null Uhr wieder mitfahren! Leider ist es dann auch richtig das du dann auch genauso hättest zur Arbeit gehen können!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)451709
Datum03.01.2008 21:2051312 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockLeider ist es dann auch richtig das du dann auch genauso hättest zur Arbeit gehen können!oder müssen (streng betrachtet).


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin451734
Datum03.01.2008 22:2151340 x gelesen
Geschrieben von Boris RaschkeMan bedenke auch den Versicherungsschutz. Wie der Arbeitgeber das mit Einsätzen während der Arbeitszeit sieht, weis ich nicht.
Normalerweise stellt der Arzt immer einen Schein aus für min. 24h = 1 Tag. Wenn dies so ausgestellt ist und er im Einsatz tätig war, so können Konsequenzen auf ihn zukommen.

Welche Konsequenzen sollen das sein?
Arbeit vs. Einsatz sollte das "zuständige" FwG bzw. entsprechende Nebenvorschriften klären.
Ich möchte an dieser Stelle mal anmerken, dass eine Krankschreibung eine Krankschreibung und kein Beschäftigungsverbot ist. Der Arbeitnehmer darf trotz einer Krankschreibung arbeiten gehen, wenn er sich dazu im Stande fühlt (Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel!).

Gruß
Sebastian


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)451743
Datum03.01.2008 22:3751394 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakArbeit vs. Einsatz sollte das "zuständige" FwG bzw. entsprechende Nebenvorschriften klären.Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber klären. Die gesetzlichen Vorgaben sind da gut und schön, nutzen aber keinem was, weil der Arbeitnehmer dann halt aus anderen Gründen fliegt.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin451751
Datum03.01.2008 22:4851404 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDas sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber klären.
Grundsätzlich gebe ich dir da Recht.

Geschrieben von Sebastian KruppDie gesetzlichen Vorgaben sind da gut und schön, nutzen aber keinem was, weil der Arbeitnehmer dann halt aus anderen Gründen fliegt.
Das ist zum Glück so einfach nun auch wieder nicht, mal schnell fristlos kündigen ist nicht...

Gruß
Sebastian


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW451754
Datum03.01.2008 22:5751410 x gelesen
Hallo Bernd,
die Situation ist schon ziemlich verzwickt.

Rein rechtlich sehe ich es so, dass du, wenn du dich um 00.00 Uhr fit fühlen würdest, deine Schicht hättest aufnehmen müssen / sollen.

Normal ist, es dass du die Schicht nicht mehr antrittst.

Als Arbeitnehmer würdest du mit mir ernsthafte Probleme bekommen. Eine Konsequenz wäre, dass du schon bei einem Krankentag eine Bescheinigung vorlegen müsstest.

Alles in allem, kann kein Einsatz so wichtig sein, dass ich mein Arbeitsverhältniss in Gefahr bringe.

Gruß
Martin


------------------------------------
Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)451757
Datum03.01.2008 23:0351188 x gelesen
Es muss ja keine fristlose Kündigung sein, es kann sich auch bei den berühmten "betriebsbedingten" Kündigungen auswirken, oder bei der Verlängerung (oder eben nicht) von Zeitverträgen, oder der Vergabe von "höheren" Stellen,...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451764
Datum03.01.2008 23:1651299 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakDer Arbeitnehmer darf trotz einer Krankschreibung arbeiten gehen, wenn er sich dazu im Stande fühlt (Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel!).

Ähhm, sorry aber wörtlich steht auf der Krankschreibung "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" wenn ich mich nicht irre. Wieso sollte man dann wieder Arbeiten gehen wenn es mir nach einem Tag ein wenig besser geht gleich wieder Arbeiten gehen? Der Arzt wird sicherlich einen Grund haben dich für eine bestimmte Zeit Arbeitsunfähig zu Schreiben! Oder bist du da anderer Meinung?


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin451785
Datum04.01.2008 00:1051356 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockÄhhm, sorry aber wörtlich steht auf der Krankschreibung "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" wenn ich mich nicht irre. Wieso sollte man dann wieder Arbeiten gehen wenn es mir nach einem Tag ein wenig besser geht gleich wieder Arbeiten gehen?
Genau, ruh dich doch aus solange der Arzt dir das bescheinigt, deine Kollegen arbeiten gerne deinen Anteil mit ab. Du bist Deutschland...

Der Arzt wird sicherlich einen Grund haben dich für eine bestimmte Zeit Arbeitsunfähig zu Schreiben! Oder bist du da anderer Meinung?
Ja! Auch wenn ich selber anstrebe Medizinmann zu werden, kenne ich genug Beispiele der Arbeitgeberseite, wo Mitarbeiter pauschal ein oder zwei Wochen krank geschrieben werden. Glücklicherweise gibt es aber immernoch pflichtbewusste Mitarbeiter, die nicht nach Ablauf der Krankschreibung, sondern nach Genesung (auch nach kürzerer Zeit) wieder antreten.

Gruß
Sebastian


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451792
Datum04.01.2008 00:2251350 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakGenau, ruh dich doch aus solange der Arzt dir das bescheinigt, deine Kollegen arbeiten gerne deinen Anteil mit ab. Du bist Deutschland...

Geschrieben von Sebastian Rakpflichtbewusste Mitarbeiter, die nicht nach Ablauf der Krankschreibung, sondern nach Genesung (auch nach kürzerer Zeit) wieder antreten.

Also Sorry, der Arzt stellt eine Diagnose, auf die er seine Krankschreibung stützt, ansonsten würde er dich wohl nicht krank schreiben. Ich werde sicherlich nicht an der Entscheidung des Arztes zweifeln. Schließlich kann es mir gefühlt nach 2 Tagen wieder besser gehen, aber du noch nicht völlig Genesen sein. Der Arzt kann auch eine Wiedervorstellung nach einer gewissen Zeit anordnen und nachden er erneut seine Diagnose gestellt hat dich wieder Gesund schreiben.

Man sollte nicht mit einem Krankenschein zur Arbeit oder sonstigem gehen da im Falle eines Unfalles deine Versicherung bzw. die des Betriebes sagt " aber Moment mal, der Herr ... war ja krankt geschrieben", finden die Bestimmt gut wenn die dann zahlen sollen.


Ach so! Geschrieben von Sebastian RakDu bist Deutschland...

Kannste dir klemmen!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio451796
Datum04.01.2008 00:3051491 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HendriockAlso Sorry, der Arzt stellt eine Diagnose, auf die er seine Krankschreibung stützt, ansonsten würde er dich wohl nicht krank schreiben.

Lies dir doch mal eine AU-Bescheinigung durch. Da steht "Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich". Wenn es dir früher wieder gut geht darfst du gerne wieder zur Arbeit gehen.
Man könnte jetzt sogar darüber diskutieren, ob du dazu nicht sogar verpflichtet bist.

Geschrieben von Alexander HendriockMan sollte nicht mit einem Krankenschein zur Arbeit oder sonstigem gehen da im Falle eines Unfalles deine Versicherung bzw. die des Betriebes sagt " aber Moment mal, der Herr ... war ja krankt geschrieben", finden die Bestimmt gut wenn die dann zahlen sollen.

Das sagt die bestimmt nicht.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin451797
Datum04.01.2008 00:3151330 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockMan sollte nicht mit einem Krankenschein zur Arbeit oder sonstigem gehen da im Falle eines Unfalles deine Versicherung bzw. die des Betriebes sagt " aber Moment mal, der Herr ... war ja krankt geschrieben", finden die Bestimmt gut wenn die dann zahlen sollen.
Das ist rechtlich absoluter Blödsinn!
Es gibt eine Krankschreibung, die dich vorraussichtlich bis zum ... krank schreibt, aber es gibt keine Gesundschreibung. Wenn du dich genesen fühlst und wieder zur Arbeit gehst, bist du in vollem Umfang versichert, trotz der Tatsache, dass deine Krankschreibung vom Datum her noch gilt.

Geschrieben von Alexander Hendriock
Also Sorry, der Arzt stellt eine Diagnose, auf die er seine Krankschreibung stützt, ansonsten würde er dich wohl nicht krank schreiben. Ich werde sicherlich nicht an der Entscheidung des Arztes zweifeln.

Sicher zweifelst du nicht daran, denn dann geht dir ja vielleicht ein Tag Beine-Hochlegen verloren...

Gruß
Sebastian


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451813
Datum04.01.2008 00:4651442 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWenn es dir früher wieder gut geht darfst du gerne wieder zur Arbeit gehen.

Ich denke eher das du da wieder eine Gesundschreibung brauchst. Hast du was genaues dazu?

Geschrieben von Christi@n PannierDas sagt die bestimmt nicht.

Im Falle eines Unfalles? Die sollen Zahlen?


Also blödes Beispiel: Ich bin von Montag bis Freitag krank geschrieben, am Mittwoch sagen wir um 1 Uhr piepts, ich werde wach, Mensch mir gehts wieder gut, war ja nur bis "einschließlich", fahre mit, Einsatz dauert nicht lange, gehe wieder zu Bett, stelle mir den Wecker werde Wach, ach mensch jetzt habe ich wieder die Beschwerden bleibe also wieder zu Hause, weil wegen bin ja krank.

Blödsinn. Krank ist krank und da kann nur der Arzt entscheiden ob du wieder Tauglich bist oder nicht!

Übrigens "einschließlich" heißt das du an dem angegeben Datum auch noch krank geschrieben bist.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio451820
Datum04.01.2008 00:5551357 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HendriockIch denke eher das du da wieder eine Gesundschreibung brauchst. Hast du was genaues dazu?

Da ich (zum Glück) noch nie im Laufe meiner Berufstätigkeit so krank war, dass ich mich hätte krankschreiben lassen müssen, habe ich da nichts.
Mir wäre allerdings auch nicht bekannt, dass es ein Formblatt für eine Gesundschreibung gibt.

Geschrieben von Alexander HendriockIm Falle eines Unfalles? Die sollen Zahlen?

Ja, das ist deren Aufgabe. Denn das ist die Intention der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.

Geschrieben von Alexander HendriockÜbrigens "einschließlich" heißt das du an dem angegeben Datum auch noch krank geschrieben bist.

Es geht nicht ums "einschließlich", sondern ums "voraussichtlich". Die Angabe der AU-Dauer beruht auf einer Einschätzung des Arztes zum Zeitpunkt, als die AU-Bescheinigung erstellt wurde. Sie bedeutet keineswegs, dass du bis zum angegeben Datum nicht arbeiten darfst.
Arbeitsvertraglich bist du normalerweise dazu verpflichtet deine Arbeit unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald du genesen bist. Selbst wenn das Datum auf deiner AU noch nicht erreicht ist.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451827
Datum04.01.2008 01:0551367 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierArbeitsvertraglich bist du normalerweise dazu verpflichtet deine Arbeit unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald du genesen bist. Selbst wenn das Datum auf deiner AU noch nicht erreicht ist.

Würde ich gerne noch mal was schriftliches zu sehen. Kann ich mir nicht so vorstellen.

Wir haten einen Fall da hat einer seinem Vater während seiner Krankschreibung geholfen eine Fäkaliengrube zu bauen, nun ist ein Brunnenring ins Kippen gekommen und hat ihm da er vor einer Betonkante stand das Bein abgetrennt. Folge Amputation des nicht mehr zu rettenden Beines. Die Krankenversicherung hat doch etwas sehr stunk gemacht, warum, wieso und weshalb derjeniege denn dieses während seiner Krankschreibung gemacht hat.

Ich würde sagen das man da doch relativ vorsichtig sein sollte. Auf jeden Fall ist es bei uns so geregelt das mit gelben Schein zu Hause geblieben wird, solange bis die Krankschreibung beendet ist. da kann auch die ganze Welt brennen.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen451829
Datum04.01.2008 01:0851430 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HendriockWir haten einen Fall da hat einer seinem Vater während seiner Krankschreibung geholfen eine Fäkaliengrube zu bauen ... Die Krankenversicherung hat doch etwas sehr stunk gemacht, warum, wieso und weshalb derjeniege denn dieses während seiner Krankschreibung gemacht hat.

Gehe ich recht ind er Annahme, dass er zwar privat geholfen hat, aber nicht in der Firma arbeiten war?


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451836
Datum04.01.2008 01:1551395 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutGehe ich recht ind er Annahme, dass er zwar privat geholfen hat, aber nicht in der Firma arbeiten war?

Korrekt.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio451840
Datum04.01.2008 01:1951363 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HendriockWürde ich gerne noch mal was schriftliches zu sehen. Kann ich mir nicht so vorstellen.

Hallo? Dein Arbeitgeber bezahlt dich und der bezahlt dich nicht dafür, dass du zu Hause auf der Couch liegst! Eine AU-Bescheinigung ist kein Urlaubsschein!

Geschrieben von Alexander HendriockWir haten einen Fall da hat einer seinem Vater während seiner Krankschreibung geholfen eine Fäkaliengrube zu bauen, nun ist ein Brunnenring ins Kippen gekommen und hat ihm da er vor einer Betonkante stand das Bein abgetrennt. Folge Amputation des nicht mehr zu rettenden Beines. Die Krankenversicherung hat doch etwas sehr stunk gemacht, warum, wieso und weshalb derjeniege denn dieses während seiner Krankschreibung gemacht hat.

Wenn ich der Arbeitgeber gewesen wäre hätte der Kamerad sich auch gleich seine Papiere holen können. Sorry, das ist Betrug.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen451841
Datum04.01.2008 01:1951173 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HendriockKorrekt.

dann war er selten dämlich und die Krankenversicherung hat zurecht mal nachgefragt...
Entweder ich gehe dann auch arbeiten, oder ich lasse es ganz sein...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451847
Datum04.01.2008 01:2451278 x gelesen
Kein Kamerad! War ein Einsatz!


Sage nicht das das ein Urlaubsschein ist, wenn ich krank vom Doc. bin dann bin ich das auch.

Nur würden mich mal die Gesetzlichkeiten interessieren.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio451859
Datum04.01.2008 01:3251276 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HendriockSage nicht das das ein Urlaubsschein ist, wenn ich krank vom Doc. bin dann bin ich das auch.

Ja, eben. Heißt aber umgekehrt, dass du, wenn du vorher wieder gesundest, auch vorher wieder zur Arbeit gehst. Dafür wirst du von deinem Arbeitgeber bezahlt, nicht dafür, dass du noch ein paar Tage gesund zu Hause rumliegst.

Geschrieben von Alexander HendriockNur würden mich mal die Gesetzlichkeiten interessieren.

Das ist Bestandteil deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451864
Datum04.01.2008 01:3651483 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDas ist Bestandteil deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung

Da steht expliziet?


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio451867
Datum04.01.2008 01:3851440 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HendriockDa steht expliziet?

Steht in deinem Arbeitsvertrag explizit, dass es dir erlaubt ist aufs Klo zu gehen?

Sorry, aber solche Korinthenkacker und Blaumacher sorgen dafür, dass die Wirtschaft immer mehr Arbeitsplätze ins Ausland verlagert.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen451868
Datum04.01.2008 01:3851235 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HendriockDa steht expliziet?

schau nach...

Wir kennen doch deinen Arbeitsvertrag nicht... Und ich werde den Teufel tun und meinen hier einstellen... Aber eine Klasuel in der das sinngemäß steht, ist da drin...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451872
Datum04.01.2008 01:4551318 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierSorry, aber solche Korinthenkacker und Blaumacher sorgen dafür, dass die Wirtschaft immer mehr Arbeitsplätze ins Ausland verlagert.

Nu ist gut!


Da steht das ich mich unverzüglich KRank melden muß und nach drei Tagen den Gelben abgeben muss, nischt weiter.

Ich bin weder Blaumachen noch einen auf Krankenschein Urlauber macher! Leute die sich KRankschreiben lassen und nebenbei Schwarz Arbeiten gehen machen das Land kaputt. Jedoch nicht ich der sich aufgrund einer Krankschreibung versucht so schnell wie möglich wieder Gesund zu werden und nicht weil ich schleimen will wieder halbgesund zur Arbeit komme und eventeull wegen Verschleppung nach 2 Wochen noch länger flach liege.



Und lass bitte deine Boshaftigkeiten und Unterstellungen!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin451874
Datum04.01.2008 01:4651364 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierSorry, aber solche Korinthenkacker und Blaumacher sorgen dafür, dass die Wirtschaft immer mehr Arbeitsplätze ins Ausland verlagert.

Und ich dachte immer, dass ich relativ allein mit meiner Meinung dastehe. Danke.
Christian, du bist Deutschland, im positiven Sinne!

Gruß
Sebastian


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451875
Datum04.01.2008 01:4751152 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutschau nach...

So eben geschehen. Soetwas steht dort nicht drin.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451879
Datum04.01.2008 01:5151228 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakUnd ich dachte immer, dass ich relativ allein mit meiner Meinung dastehe. Danke.

Auch dir Vorsicht mit deinen Äußerungen!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen451880
Datum04.01.2008 01:5351323 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockAuch dir Vorsicht mit deinen Äußerungen!

Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, daß du mit dieser Aussage unterschwellig drohen willst.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio451881
Datum04.01.2008 01:5551499 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HendriockDa steht das ich mich unverzüglich KRank melden muß und nach drei Tagen den Gelben abgeben muss, nischt weiter.

Ich bin weder Blaumachen noch einen auf Krankenschein Urlauber macher! Leute die sich KRankschreiben lassen und nebenbei Schwarz Arbeiten gehen machen das Land kaputt. Jedoch nicht ich der sich aufgrund einer Krankschreibung versucht so schnell wie möglich wieder Gesund zu werden und nicht weil ich schleimen will wieder halbgesund zur Arbeit komme und eventeull wegen Verschleppung nach 2 Wochen noch länger flach liege.


Es geht nicht darum halbgesund zur Arbeit zu gehen. Es geht um die Kollegen, die mit KRANKENschein zu Hause rumhängen, obwohl sie gesund sind, oder - noch schlimmer - bei der Feuerwehr Einsätze fahren oder Brunnen bauen. Die sind nicht krank und auch nicht halbkrank oder -gesund, die sind gesund und die betrügen ihren Arbeitgeber. Das ist nunmal Fakt.
Der Arzt ist Arzt und kein Hellseher, der kann nicht wissen, wann eine Krankheit vorbei ist. Wenn man Montags mit Durchfall zum Doc geht und eine voraussichtliche AU bis einschließlich Freitag bekommt, Mittwoch abends aber wieder fit ist, dann geht man Donnerstags bitte wieder zur Arbeit und bleibt nicht noch zwei Tage zu Hause.
Wenn ich Unternehmer wäre und einer meiner Mitarbeiter würde derart blaumachen, dann hätte der seine Abmahnung sicher. Und würde ich ihn beim Brunnenbau oder bei der Feuerwehr erwischen, dann bräuchte der gar nicht mehr wiederkommen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin451882
Datum04.01.2008 02:0051425 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWenn ich Unternehmer wäre und einer meiner Mitarbeiter würde derart blaumachen, dann hätte der seine Abmahnung sicher. Und würde ich ihn beim Brunnenbau oder bei der Feuerwehr erwischen, dann bräuchte der gar nicht mehr wiederkommen.
Leider findest du in diesem Punkt wohl kaum einen Arbeitsrichter, der dir da zustimmt.


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451883
Datum04.01.2008 02:0351270 x gelesen
Nicht wirklich. Aber muß icch mir soetwas gefallen lassen?


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio451884
Datum04.01.2008 02:0551345 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sebastian RakLeider findest du in diesem Punkt wohl kaum einen Arbeitsrichter, der dir da zustimmt.

Und warum nicht?
Solange der Mitarbeiter nur auf der Couch hängt wird man ihm nichts nachweisen können, weil er im Zweifel behaupten wird er sei noch krank gewesen.
Sobald er Brunnen baut oder bei der Feuerwehr ist sind für mich die Vorraussetzungen des Betruges (263 StGB) erfüllt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin451886
Datum04.01.2008 02:0751276 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockAuch dir Vorsicht mit deinen Äußerungen!

OK, dann schreibe ich jetzt hier nichts mehr, was der Wahrheit entspricht und leider nur nicht mit deinen falschen Aussagen im Einklang steht.


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451888
Datum04.01.2008 02:0951381 x gelesen
Noch mal zur Auflösung, um hier Gerüchten vorzubeugen, es war kein Feuerwehrmann beim Brunnenbau, um dieses hier noch mal klar und deutlich zu sagen. Und wenn ich mich nicht fühle gehe ich nach Ablauf meines Krankenscheines oder auch vorher hin und lasse mich falls der Arzt keine Besserung diagnostiziert weiter krank schreiben.

Wenn ich mir den Fuß gebrochen habe oder ienen Bänderriß habe kann ich auch erst nach Abschluß aller Behandlungen wieder Arbeiten gehen.


Ich habe nichts dagegen wenn du was gegen Blaumacher usw. hast aber bitte Beziehe nicht meine Äußerungen darauf und werfe mir solche Sachen vor. Genauso wie der andere nette Herr mit dem du bist Deutschland.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin451889
Datum04.01.2008 02:0951269 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierSolange der Mitarbeiter nur auf der Couch hängt wird man ihm nichts nachweisen können, weil er im Zweifel behaupten wird er sei noch krank gewesen.
Sobald er Brunnen baut oder bei der Feuerwehr ist sind für mich die Vorraussetzungen des Betruges (263 StGB) erfüllt.

Wer täglich mit Personalführung zutun hat, wird wohl leider auch mehr Probleme mit den Auf-der-Couch-Hängern haben als mit Feuerwehrleuten oder privat Arbeitenden.
Vom Versagen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen wollen wir jetzt lieber mal gar nicht anfangen.


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451890
Datum04.01.2008 02:1251359 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakOK, dann schreibe ich jetzt hier nichts mehr, was der Wahrheit entspricht und leider nur nicht mit deinen falschen Aussagen im Einklang steht.

Wahrheit und Beschuldigungen sind zwei völlig anderes Paar Schuhe. Und nochmals, ich lasse mir hier nichts Unterstellen noch mich hier irgendwie von der Seite anpi...!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio451891
Datum04.01.2008 02:1351285 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HendriockIch habe nichts dagegen wenn du was gegen Blaumacher usw. hast aber bitte Beziehe nicht meine Äußerungen darauf und werfe mir solche Sachen vor.

Ich habe DIR überhaupt nichts vorgeworfen.
Mir gehen nur die Leute auf den Keks die glauben, man können sich einen gelben Schein holen um ein paar Tage Urlaub zu sparen, der Chef solle das dann doch bitte bezahlen und die Kollegen die eigenen Arbeit mitmachen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin451892
Datum04.01.2008 02:1451425 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockWenn ich mir den Fuß gebrochen habe oder ienen Bänderriß habe kann ich auch erst nach Abschluß aller Behandlungen wieder Arbeiten gehen.
Auch da wäre ich vorsichtig, denn eine sitzende Schreibtischtätigkeit könnte da schon wieder eventuell zumutbar sein.
Auch ein rechtshändiges Kind mit gebrochenem linken Arm kann zur Schule gehen, aber sicherlich nicht am Sportunterricht teilnehmen.


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen451894
Datum04.01.2008 02:1451291 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockAber muß icch mir soetwas gefallen lassen?

Jo, da er nur seine allgemeine Meinung geäußert hat - dies ist in diesem Lande netterweise noch erlaubt.

Wenn du dich deswegen persönlich angegriffen gefühlt haben solltest, so weiß ich zwar nicht warum, bin aber in Versuchung irgendwas von "getroffenen Hunden" zu sagen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin451895
Datum04.01.2008 02:1651212 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockWahrheit und Beschuldigungen sind zwei völlig anderes Paar Schuhe. Und nochmals, ich lasse mir hier nichts Unterstellen noch mich hier irgendwie von der Seite anpi...!
Sorry, dann drückst du dich aber sehr mißverständlich aus, denn du hast mehrfach deutlich geschrieben, dass du erst nach Ablauf des Datums auf der Krankschreibung wieder arbeiten gehst und das auch völlig in Ordnung findest.


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio451896
Datum04.01.2008 02:1751242 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sebastian RakAuch da wäre ich vorsichtig, denn eine sitzende Schreibtischtätigkeit könnte da schon wieder eventuell zumutbar sein.

Ich kenne einen großen Konzern (nein, nicht mein Arbeitgeber) der macht das. Wenn da jemand aus der Produktion einen beinbruch hat ist das keineswegs ein Grund zu Hause zu bleiben. Der kriegt einen Schreibtisch und sortiert Akten.
Und wenn man sich mit einigen Leuten aus dem Konzern unterhält, dann können die gar nicht verstehen, warum andere Firmen doppelt so hohe Krankenstände haben.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451897
Datum04.01.2008 02:1951432 x gelesen
Enschuldige, aber auf meine Äußerungen folgte wenn ich mich nicht irre der Ausdruck des Korintenkackers und des Blaumachers. Und das ich damit unser Wirtschaft kaputt mache und es dich nicht wundern wenn immer mehr Firmen abwandern.

Na klingelts?


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451898
Datum04.01.2008 02:2051180 x gelesen
Oh sorry hatt ich in meinem Eifer vergessen: Wenn ich diesen zu meiner Tätigkeit brauche.

Aber Ansonsten würde der Arzt mir ja nicht meine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin451899
Datum04.01.2008 02:2051263 x gelesen
Geschrieben von Alexander Hendriockauf meine Äußerungen folgte
Du hast agiert, Christian und ich reagiert, wo ist dein Problem? Lies deinen Beiträge und unsere Antworten nochmal und du wirst sehen wie es zu ihnen kam.


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451901
Datum04.01.2008 02:2351253 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWenn du dich deswegen persönlich angegriffen gefühlt haben solltest, so weiß ich zwar nicht warum, bin aber in Versuchung irgendwas von "getroffenen Hunden" zu sagen.

Hat auch wieder was mit Beschuldigen bzw. Verleumden zu tun.

Aber nein ich fühle mich nicht getroffen. Aber bei manchen Aussagen hier kann man doch von persönlichen Angriff und Unterstellungen ausgehen. Jedenfalls ist diese Diskusion hier schon weit weg von gegenteiltiger Achtung die ja sicherlich im Sinne des Erfinders diese Forum ist.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio451902
Datum04.01.2008 02:2751435 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HendriockEnschuldige, aber auf meine Äußerungen folgte wenn ich mich nicht irre der Ausdruck des Korintenkackers und des Blaumachers. Und das ich damit unser Wirtschaft kaputt mache und es dich nicht wundern wenn immer mehr Firmen abwandern.

Lies dir den Beitrag nochmal durch.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451903
Datum04.01.2008 02:2951224 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakDu hast agiert, Christian und ich reagiert, wo ist dein Problem? Lies deinen Beiträge und unsere Antworten nochmal und du wirst sehen wie es zu ihnen kam.

Lest ihr eure Beiträge die doch teilweisse durch Anschuldigungen auffallen und dann können wir auch gerne wieder auf ein normalem, respektvollen Niveua weiter reden.


Und bei Medikamenteneinnahme geht es einen im ersten Anschein erst mal besser jedoch nicht physisch wirklich. Und mir kann es ja eventuell auch besser fühlen nur ist wird bei bestimmten Medikamneten sogar darauf hingewiesen das Fahrzeug oder Maschinen führen unlassen werden sollte.

Nur mal so als Denkanstoß


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451907
Datum04.01.2008 02:4551322 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierLies dir den Beitrag nochmal durch.

Ich werde jetzt hier gar nichts mehr machen sondern ins Bett gehen. Ich bin es Leid mich hier ständig rechtfertigen zu müssen oder mir sonst irgentetwas anhören zu müssen was nun wirklich rein Fachlich nichts mit der Feuerwehr worum es hier in diesem Forum geht zu tun hat.


@Christian Du solltest bevor du etwas Postest doch nachdenken ob du mit deinen Äußerungen nicht irgendwelche Leute verletzen könntest bzw. sie sogar persönlich Angreifst.
Das gleiche gilt für den Kollegen aus Berlin der hier ausser manchen du... Kommentar nun wirklich nichts entscheidendes dazu Beigetragen hat was mich davon Überzeugen konnte das seine Meinung und seine Auslegung von Krankenscheinen richtig ist.



Somit bleibt mir nur euch eine gute Nacht zu wünschen und hoffe das man in nächster Zeit vernünftige Diskussionen führen kann!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)451916
Datum04.01.2008 03:1051319 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakGenau, ruh dich doch aus solange der Arzt dir das bescheinigt, deine Kollegen arbeiten gerne deinen Anteil mit ab. Du bist Deutschland...
Oder geh arbeiten, und dein Chef fragt dich,
a) was du hier willst, du bist krank und als solcher könnte es Ärger mit der BG geben, wenn du als krankgeschriebener arbeiten gehst,
b) du sollst dich auskurierenm, weil er nix davon hat, wenn du nächste woche wieder/länger ausfällst (solche Chefs solls auch noch geben) oder gar
c) wieso man sich denn so lange krankschreiben lässt, und dann doch wieder Lust hat...

Fall a) ist mir bekannt, der Betreffende ist dann zum Arzt, hat sich von dem wieder "gesundschreiben" lassen, und durfte erst dann wieder arbeiten kommen.

Das passt natürlich nicht zu den rechtlichen Vorgaben, aber manche Chefs gehen mit ihren Sichtweisen schon da drüber und drunter.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)451917
Datum04.01.2008 03:1151414 x gelesen
Wie bereits weiter oben geschrieben, kenne ich einen Fall, da wollte der Arbeitgeber eine "Gesundschreibung" haben, sonst durfte der AN die Arbeit nicht wieder aufnehmen. Formblatt dafür gabs nicht, da müsste ich aber nochmal nachfragen. So wie ich's im Kopf habe, hat der Arzt wohl selber blöd geguckt aufgrund dieser Forderung.
Passt natürlich nicht zur Rechtslage, sondern ist Ermessen des Chefs.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 451922
Datum04.01.2008 05:3351279 x gelesen
Mahlzeit

Grundsätzlich gebe ich dir recht, wobei auch klar ist das Genesung und subjektive Besserung 2 Paar Schuhe sind.

Und wenn der Mitarbeiter dich mit treu doofen Augen anguggt und dir sagt:

Ich wollte doch heute wieder arbeiten kommen, heute nacht war ich auch schon zur Feuerwehr weils mir besser ging aber beim aufstehen waren die (beliebiges Krankheitsbild einfügen) wieder da?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 451923
Datum04.01.2008 05:3651458 x gelesen
1) lies dir Christians Visitenkarte durch, erklärt einiges

2) Haben beide auf deine Beiträge geantwortet, evtl auch von dir geschilderte Verhalten kommentiert aber nicht dich direkt gemeint ..

Geschrieben von Alexander HendriockIch werde jetzt hier gar nichts mehr machen sondern ins Bett gehen Eine Nacht drüber schlafen hat sich auch schon bei Bundeswehrs bewährt, lies es dir morgen mal in Ruhe durch


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 451924
Datum04.01.2008 05:4051261 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWie bereits weiter oben geschrieben, kenne ich einen Fall, da wollte der Arbeitgeber eine "Gesundschreibung" haben, sonst durfte der AN die Arbeit nicht wieder aufnehmen.

Welcher AG ? Welche Krankheit? Ich vermute sozialer Bereich / Infektionskrankheit ..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern451926
Datum04.01.2008 06:3151261 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockGeschrieben von Christian Fleschhut
Gehe ich recht ind er Annahme, dass er zwar privat geholfen hat, aber nicht in der Firma arbeiten war?


Korrekt.


Dann ists gut das die stunk gemacht haben, bei mir hätte der auch seine Papiere abholen können, wo kommen wir denn da hin wenn man krank macht um privat Brunnen zu bauen.


Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern451959
Datum04.01.2008 10:3651292 x gelesen
Ich persönlich rate in solchen Fällen dringend dazu auf KEINEN FALL an einem Einstz teilzunehmen solange die Krankschreibung besteht.

Da ist einerseit die arbeitsrechtliche Problematik die ich nicht sicher beantworten kann - obwohl Betriebsratsmitglied - hier fühle ich mich einfach nicht sicher.
Weiter ist da das gesundheitliche Risiko, dass trotz scheinbarem "fit" fühlen es zu einem Unfall beim Einsatz kommen kann - mit all' dem Rattenschwanz der dann hinterher kommt. Man stelle sich vor, der FM erleidet dann beim Einsatz einen Unfall der zur Berufunfähigkeit führt. Und zum zeitpunkt des Unfalles bei der FF war er arbeitsunfähig geschrieben.....


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg451980
Datum04.01.2008 12:3651276 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch Eine Nacht drüber schlafen hat sich auch schon bei Bundeswehrs bewährt, lies es dir morgen mal in Ruhe durch

Hat nicht viel gebracht, an wirklich erhplsamen Schlaf war nicht zu denken.

Geschrieben von Florian Beschlies dir Christians Visitenkarte durch, erklärt einiges

Ist bei mnachen wohl notorisch.

Geschrieben von Florian Besch Haben beide auf deine Beiträge geantwortet, evtl auch von dir geschilderte Verhalten kommentiert aber nicht dich direkt gemeint ..

Dann haben sie sich nicht so ausgedrückt ds man es nicht Falsch verstehen kann


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin451986
Datum04.01.2008 12:5351296 x gelesen
Hallo Volker,

Geschrieben von Volker LeisteDa ist einerseit die arbeitsrechtliche Problematik die ich nicht sicher beantworten kann - obwohl Betriebsratsmitglied - hier fühle ich mich einfach nicht sicher.
Weiter ist da das gesundheitliche Risiko, dass trotz scheinbarem "fit" fühlen es zu einem Unfall beim Einsatz kommen kann - mit all' dem Rattenschwanz der dann hinterher kommt. Man stelle sich vor, der FM erleidet dann beim Einsatz einen Unfall der zur Berufunfähigkeit führt. Und zum zeitpunkt des Unfalles bei der FF war er arbeitsunfähig geschrieben.....


dann ist aber m.E. nur dann ein Problem, wenn man noch nicht wieder arbeiten war. War ich trotz Krankschreibung wieder und fahre dann zum Einsatz gibt das überhaupt keine Probleme.

Gruß
Sebastian


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen451987
Datum04.01.2008 12:5551247 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian Rakdann ist aber m.E. nur dann ein Problem, wenn man noch nicht wieder arbeiten war. War ich trotz Krankschreibung wieder und fahre dann zum Einsatz gibt das überhaupt keine Probleme.


rrrichtig...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452003
Datum04.01.2008 13:2451470 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Rakvorraussichtlich bis

Auf so einem lustigen Krankenschein steht voraussichtlich bis.

darunter sind Kreuzchen für Erstbescheinigung und Folgebescheinigung!

Das voraussichtlich bis Beziht sich auf eine evetuelle Wiedervorstellung um zu prüfen ob es dir besser geht und du wieder zur Arbeit gehen kannst, ansonsten wird eine Folgebescheinigung ausgefüllt.

Es würde sicherlich auch nicht sonst darauf stehen "einschließlich bis" das bedeutet das du nun mal bis zu diesem bestimmten Tag Arbeitsunfähig bist.



Ist alles eine Sache des Verstehen wollens!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin452004
Datum04.01.2008 13:2851296 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockIst alles eine Sache des Verstehen wollens!
Nein Alexander, ist es nicht! Es haben dir jetzt mehrfach Leute erklärt, dass du mit deiner Auffassung (Bleib zuhause bis das Datum auf dem Zettel ran ist!) rechtlich als auch moralisch falsch liegst, wenn du es wieder und wieder nicht einsiehst, dann wunder dich bitte nicht, dass es mal ein bisschen persönlicher wird, denn es gibt Punkte, da ist man es Leid.

Gruß
Sebastian


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 452005
Datum04.01.2008 13:3051253 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Sebastian Rak(Bleib zuhause bis das Datum auf dem Zettel ran ist!)

"auch wenn du wieder das blühende Leben bist " nicht vergessen, dann stimmts nämlich 101%

Wobei ich hier in der Firma eher Leute sehe die zum Arzt geschlagen werden müssen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern452009
Datum04.01.2008 13:3651158 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockIst alles eine Sache des Verstehen wollens!

Nein ist es nicht, das wurde dir jetzt schon mehrfach erläutert, von Sebastian absolut korrekt.


Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen452010
Datum04.01.2008 13:3751492 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HendriockDas voraussichtlich bis Beziht sich auf eine evetuelle Wiedervorstellung um zu prüfen ob es dir besser geht und du wieder zur Arbeit gehen kannst

Das entschiedet kein Arzt, das entscheide ich. Bis auf wenige Ausnahmen (Infektionskrankheiten...)
Wenn es einem gut geht, geht man vorher wieder arbeiten, geht es einem nicht besser, geht man nochmal zum Arzt. Ich war noch nie bei einem Arzt mich gesund schreiben lassen. Ich weiß nicht, was ihr für Ärzte habt, meine sagen da immer "Wenn es ihnen bis dahin nicht besser geht kommen sie nochmal vorbei"... Mehr nicht.
Und man kann dem Arzt auch durchaus widersprechen.

"Ich schreibe sie mal krank..."
"Nee."
"arbeiten sie im Büro?"
"Ja"
"Dann können sie auch arbeiten gehen wenn sie wollen"

Vielleicht gehts unserer Firma auch so gut, weil das die meisten AN so machen...
Wir expandieren seit 2001 stetig (Mitarbeiterzahl ca. verzehnfacht, Umsatz verzwanzigfacht, Produktionsfläche seitdem verdreifacht, weitere Verdoppelung geplant)...

Erinnere mich noch gut an den Unfallarzt, als der letzte "Nahtpatient" bei ihm war... "Irgendwas ist bei euch besonderes... Alle kommen "Schreiben sie mich bloß krank", bei euch immer das Gegenteil...."


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452012
Datum04.01.2008 13:3751294 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakNein Alexander, ist es nicht! Es haben dir jetzt mehrfach Leute erklärt, dass du mit deiner Auffassung (Bleib zuhause bis das Datum auf dem Zettel ran ist!) rechtlich als auch moralisch falsch liegst, wenn du es wieder und wieder nicht einsiehst, dann wunder dich bitte nicht, dass es mal ein bisschen persönlicher wird, denn es gibt Punkte, da ist man es Leid.

Also Moment, mehrfach Leut, es waren gestern 2 um genau zu sein! Ersten deine Person, der meint seine Meinung hier kund tun zu müssen aber auf Nachfrage auf Fakten mit Antworten die sagen wir mal "geistiger Ausfluß" sind und der Nette Herr Pannier der nach mehrmaligen Nachfragen nach Fakten ebenfalls den von mir beschrieben "AUsfluß2 zum besten gab.

Zeig mir anhand von Gesetzen, Urteilen oder weiß ich was das sich diese mit deiner Aussage deckt. Bis dato liegt für mich auf der Hand was der Arzt mir Bescheinigt!

Und ehrlich so einen Aufstand zu machen weil man wenn man krank ist seine Leistungsfähigkeit wieder herzustellen und dann auf solch seltsame Weise, die in keinster Weise gerechtfertigt ist, angegriffen wir ist meiner Meinung nach bei manchen einiges Schief gelaufen. Da gibt es andere Sachen wo der Staat ausgenutz wird, aber das deiner Meinung nach wahrscheinlich nicht so schlimm ist!


Und lies dir bitte auch ander Kommentare durch, die decken sich zum großteil mit meinen Aussagen!



Immer tollerant bleiben und nachdenken was man sagt! Ist so ähnlich wie beim Funken!

Nur hier heißt es : Denken, und dann Schreiben!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen452016
Datum04.01.2008 13:4351304 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockNur hier heißt es : Denken, und dann Schreiben!

Solltest du denken, bevor du schreibst - und das nehme ich von einem Menschen an, der solche Ratschläge erteilt - dann solltest du bedenken, daß auch der in den eigenen Augen beste Gedanke falsch sein kann.


MkG
Marc


Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich:

"Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich."

"Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln."

Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452017
Datum04.01.2008 13:4451562 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutDas entschiedet kein Arzt, das entscheide ich

Falsch ansonsten würde er dir wohl kaum einen Termin geben das du dich wieder vorstellen sollst wenn er es für erforderlich hält.

Geschrieben von Christian FleschhutWenn es ihnen bis dahin nicht besser geht kommen sie nochmal vorbei"... Mehr nicht.

Und wenn es mir anscheinend besser geht bin ich immer noch Arbeitsunfähig geschrieben, oder hat er hier gesagt das du auch wieder vorher gehen kannst? Nein! Die Arbeitsunfähigkeit endet mit Ablauf des Datum oder Gesundschreibung in Erforderlichen Fällen! Bzw. bei vorhandene Termin falls der Arzt diagnostiziert und sagt das man wieder Arbeiten gehen darf. Vorher nicht!



Wie gesagt ich werde mich jetzt hier nicht weiter Äußern bevor es hier wieder durch die Natur mancher Menschen zu Äußerungen kommt die ich nicht gut heiße!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452018
Datum04.01.2008 13:4651365 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeySolltest du denken, bevor du schreibst - und das nehme ich von einem Menschen an, der solche Ratschläge erteilt - dann solltest du bedenken, daß auch der in den eigenen Augen beste Gedanke falsch sein kann.

Bei entgegenbringen von Fakten gerne. Ansonsten NEIN!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern452021
Datum04.01.2008 13:5151185 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockFalsch ansonsten würde er dir wohl kaum einen Termin geben das du dich wieder vorstellen sollst wenn er es für erforderlich hält.

Macht der Arzt das immer?


Geschrieben von Alexander Hendriockoder Gesundschreibung

Wie sieht die aus?


Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen452022
Datum04.01.2008 13:5251419 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HendriockFalsch ansonsten würde er dir wohl kaum einen Termin geben das du dich wieder vorstellen sollst

Er gibt mir aber keinen... Und nun?

Geschrieben von Alexander HendriockUnd wenn es mir anscheinend besser geht bin ich immer noch Arbeitsunfähig geschrieben

Das ganze ist eine Vermutung des Arztes nicht mehr und nicht weniger. Wenn es vorher vorbei ist ist es vorbei, wenn es länger dauert, dauert es länger...

Alexander, du schreibst "bei entgegenbringen von Fakten"... Welche Fakten bringst du denn?

Das Datum auf dem gelben Zettel ist eigentlich völlig egal. Du schreibst ja selbst, dass da "voraussichtlich" steht. Die Krankheit kann zu diesem Datum enen (wäre großer Zufall), sie kann vorher vorbei sein, sie kann auch länger dauern --> Dann muss ich erneut beim Arzt vorstellig werden, ansonsten kann ich ohne Probleme wieder arbeiten gehen, wenn es mir besser geht!


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen452024
Datum04.01.2008 13:5451424 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeySolltest du denken, bevor du schreibst - und das nehme ich von einem Menschen an, der solche Ratschläge erteilt - dann solltest du bedenken, daß auch der in den eigenen Augen beste Gedanke falsch sein kann.

Geschrieben von Alexander HendriockBei entgegenbringen von Fakten gerne. Ansonsten NEIN!

Doch, die können falsch sein, obwohl er dir das nicht beweisen kann. Er ist nun mal weder Arzt noch Rechtsanwalt.
Ansonsten vertrau dem "Wissen der vielen".

MfG


Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Herford / NRW452025
Datum04.01.2008 13:5551404 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FleschhutDas entschiedet kein Arzt, das entscheide ich. Bis auf wenige Ausnahmen

das ist so nicht ganz richtig. Primär entscheidet der Mediziner über die Länge der AU. Willst Du vorher wieder arbeiten gehen, kann sogar der Arbeitgeber verlangen, das der Arzt erst sein OK gibt: siehe hier

gefunden im Internet: Antwort: Die Grundregel lautet: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Wer also krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen. Andernfalls kann ihn der Arbeitgeber abmahnen und ihm im schlimmsten Fall sogar fristlos kündigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden (4.2.1999, Az. 2 AZR 666/97).


Wer sich jedoch wieder fit fühlt und etwas früher an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, sollte vorher die schriftliche Zustimmung des Arztes einholen und seine Krankenversicherung informieren. Dennoch braucht der Arbeitgeber sich darauf nicht einzulassen, sondern kann darauf bestehen, dass der Beschäftigte so lange zu Hause bleibt, wie es nach dem ursprünglichen Attest vorgesehen war.


Was den Versicherungsschutz betrifft, kommt es auf den Einzelfall an: Wenn ein Krankgeschriebener unter starkem Medikamenteneinfluss ohne Wissen des Arbeitgebers einen schweren Lkw fährt und dabei einen Unfall baut, handelt er zumindest fahrlässig – hier könnten die Berufsgenossenschaften den Versicherungsschutz eher verweigern als bei einem Büroangestellten, der – trotz Krankenschein – mit einer leichten Erkältung zur Arbeit erscheint.



PS Ich würde auf jeden Fall nicht zu einem Einsatz fahren bevor ich nicht wieder gearbeitet habe.

In diesem Sinne

Gruß Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452026
Datum04.01.2008 13:5651259 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerMacht der Arzt das immer?

Wenn der Arzt der Meinung ist das sich das Krankheitsbild nach der bestimmten Zeit bzw. durch die verschriebenen Medikamente sich nicht gebessert hab schon.

Geschrieben von Christian SchorerWie sieht die aus?

Für gewisse Berufe gibt es da sicherlich auch entsprechende Formulare.

Ansonten die Aussage das man am nächsten Tage wieder Arbeiten gehen könne.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452028
Datum04.01.2008 13:5851398 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutDas Datum auf dem gelben Zettel ist eigentlich völlig egal.

Dann kann ich mir den wohl klemmen!


Ihr bringt ausser eure Meinung und eurer Auslegung nichts ein. Ich hingegen sehe das was offensichtlich ist, und das ist der Krankenschein.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen452029
Datum04.01.2008 13:5851303 x gelesen
Geschrieben von Sven Büttnerdas ist so nicht ganz richtig. Primär entscheidet der Mediziner über die Länge der AU. Willst Du vorher wieder arbeiten gehen, kann sogar der Arbeitgeber verlangen, das der Arzt erst sein OK gibt: siehe hier


suche ein wenig weiter und du findest ein ähnliches Pamphlet, dass genau das Gegenteil aussagt, dass du trotz Krankschreibung ohne Arztkonsultation jederzeit arbeiten darfst.

Klar ist, wenn es Sinn macht. Unter Medikamenteneinfluß LKW oder PKW zu fahren ist ganz klar fahrlässig...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern452030
Datum04.01.2008 13:5951185 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockWenn der Arzt der Meinung ist das sich das Krankheitsbild nach der bestimmten Zeit bzw. durch die verschriebenen Medikamente sich nicht gebessert hab schon.


Aha, da ist ein "Wenn" in dem Satz. Und Wenn nicht?


Geschrieben von Alexander HendriockFür gewisse Berufe gibt es da sicherlich auch entsprechende Formulare.

Aha, sicherlich gibts das, ich kenns aber nicht und hab auch kein "Gesundschreibungsformular" gefunden, kannst du mal mit Fakten rüber kommen?



Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen452031
Datum04.01.2008 14:0051194 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockIch hingegen sehe das was offensichtlich ist, und das ist der Krankenschein.

Du hast ja recht...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen452033
Datum04.01.2008 14:0051266 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockIch hingegen sehe das was offensichtlich ist, und das ist der Krankenschein.

Fangen wir doch bevor wir an die inhaltliche Probleme gehen mit den Begrifflichkeiten an:

Krankenschein: Vorläufer der jetzigen Krankenversicherungskarte

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Das Ding was du in deinem Unwissen Krankenschein nennst.

MkG
Marc


Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich:

"Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich."

"Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln."

Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Herford / NRW452034
Datum04.01.2008 14:0051350 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian Fleschhutsuche ein wenig weiter und du findest ein ähnliches Pamphlet, dass genau das Gegenteil aussagt, dass du trotz Krankschreibung ohne Arztkonsultation jederzeit arbeiten darfst.

auch als Gerichturteil? Ich glaube Bundesarbeitsgericht Kassel ist schon recht weit oben angesiedelt.

Gruß Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen452036
Datum04.01.2008 14:0151301 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian SchorerAha, sicherlich gibts das, ich kenns aber nicht und hab auch kein "Gesundschreibungsformular" gefunden, kannst du mal mit Fakten rüber kommen?



Christin, er hat recht. Fertig.
Kann ja nicht sein, dass der reichhaltige Erfahrungsschatz falsch liegt. Stichwort Sammelstück...

Mir wirds zu blöd hier...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen452038
Datum04.01.2008 14:0251231 x gelesen
Geschrieben von Sven Büttnerauch als Gerichturteil? Ich glaube Bundesarbeitsgericht Kassel ist schon recht weit oben angesiedelt.


Ja.


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452039
Datum04.01.2008 14:0251168 x gelesen
Geschrieben von Mike Böttner"Wissen der vielen".

Wissen oder meinen zu Wissen? Eher einzelner!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW452040
Datum04.01.2008 14:0251149 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockIhr bringt ausser eure Meinung und eurer Auslegung nichts ein. Ich hingegen sehe das was offensichtlich ist, und das ist der Krankenschein.

Welcher sich eigentlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nennt. Eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung sieht die Ärztekammer bislang noch nicht vor.

so long

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Herford / NRW452041
Datum04.01.2008 14:0451169 x gelesen
Hallo,

Noch höher. Toll.

Gruß Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452043
Datum04.01.2008 14:0551226 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerAha, da ist ein "Wenn" in dem Satz. Und Wenn nicht?

Oh man. KAuen wir jetzt alle Kommentare durch und Pflücken sie auseinander wo vielleicht ein WENN ist.


Ich sagte es schon, Kindergartenniveau.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern452044
Datum04.01.2008 14:0751252 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockOh man. KAuen wir jetzt alle Kommentare durch und Pflücken sie auseinander wo vielleicht ein WENN ist.

Die Geister die ich rief ......


Geschrieben von Alexander HendriockIch sagte es schon, Kindergartenniveau.

Nö, ich warte noch auf die Fakten zum "Gesundschreibungsformular" bzw. der "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung". Du willst doch immer Fakten, wo sind nun deine?




Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452045
Datum04.01.2008 14:0951390 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutMir wirds zu blöd hier...

Oh, jetzt wieder so. Argumente fehlen und dann so etwas.

Geschrieben von Christian FleschhutStichwort Sammelstück... Man kannsich auch irren, soll ich jetzt mal alle deine Kommentare heraussuchen und kontrollieren wo eventuell Fachliche Fehler sind!

Ist doch wohl absolut unterste Schublade mit solchen Argumenten zu kommen.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452046
Datum04.01.2008 14:1051098 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyArbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Das Ding was du in deinem Unwissen Krankenschein nennst.

Habe hier wohl mehrfach den Begriff der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benutzt.

Aber soviel wieder zu lesen und verstehen (WOLLEN)


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452047
Datum04.01.2008 14:1151156 x gelesen
Nein er hat ´Recht, Bloß keine eigene Meinung äußern, die wird sowieso so gedreht wie es gewollt wird.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452048
Datum04.01.2008 14:1351136 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerNö, ich warte noch auf die Fakten zum "Gesundschreibungsformular" bzw. der "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung". Du willst doch immer Fakten, wo sind nun deine?

Wo sind deine?


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen452049
Datum04.01.2008 14:1351144 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockOh, jetzt wieder so. Argumente fehlen und dann so etwas.

Auch du hast im Rahmen dieser Diskussion solche Aussagen getroffen. Ach übrigens: Ich muß Christian zustimmen.

Geschrieben von Alexander HendriockMan kannsich auch irren, soll ich jetzt mal alle deine Kommentare heraussuchen und kontrollieren wo eventuell Fachliche Fehler sind!

Stimmt, kann man. Kleiner Tipp: Zieh einen Fachmann zurate wenn du versuchst Christians Fehler zu finden.

Geschrieben von Alexander HendriockIst doch wohl absolut unterste Schublade mit solchen Argumenten zu kommen.

Nimmst mir nicht übel - deine Diskussionskultur läßt sich prima mit "unterste Schublade" charakterisieren.


Ach übrigens: Plonk!


Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich:

"Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich."

"Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln."

Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen452050
Datum04.01.2008 14:1451216 x gelesen
Geschrieben von Alexander HendriockNein er hat ´Recht, Bloß keine eigene Meinung äußern, die wird sowieso so gedreht wie es gewollt wird.

Is gut.. Beruhig dich. Ich hab die Zusammenfassung des betreffenden Urteils in der HAnd gehabt und gelesen. Kann aber auswendig das Aktenzeichen nicht sagen und habe uach keine Lust heute noch in die Firma zu fahren...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin452053
Datum04.01.2008 14:1651263 x gelesen
Geschrieben von Sven Büttnergefunden im Internet: Antwort: Die Grundregel lautet: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Wer also krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen. Andernfalls kann ihn der Arbeitgeber abmahnen und ihm im schlimmsten Fall sogar fristlos kündigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden (4.2.1999, Az. 2 AZR 666/97).
Bitte nicht uneingeschränkt dem Internet glauben, sondern im Zweifel nachlesen 2 AZR 666/97.

In diesem Urteil geht es um einen völlig anderen Sachverhalt und zweitens sagt das BAG keinesfalls, dass der AN gekündigt werden kann, wenn er trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder arbeiten kommt.
In dem Urteil geht es darum, dass der AG den AN gekündigt hat, da er trotz "Gesundschreibung" seines Arztes objektiv der Arbeit an seinem Arbeitsplatz nicht mehr nachkommen kann und auch kein anderer geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Herford / NRW452054
Datum04.01.2008 14:1651089 x gelesen
Hallo,

Arbeitsrecht Köln

(Der sechste von oben.)

Ich denke man könnte das auch als Attest bezeichnen, dann wird es wohl klarer.

Gruß Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452056
Datum04.01.2008 14:1851139 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyNimmst mir nicht übel - deine Diskussionskultur läßt sich prima mit "unterste Schublade" charakterisieren.

Oh, ich habe sicherlich niemanden nach dem ersten Kommentar mit"Du bist Deutschland" oder Blaumacher oder dergleichen betitelt.

Irgendwie habe ich hier langsam das Gefühl das es hier einige Wenige gibt die sich eine eigene Meinung erlauben dürfen und meinen anderen diese Aufzwangen zu müssen. Andere hingegen werden wenn sie ihre Meinung einbringen oder auch mal Fachlich einen Fehler machen auseinandergeplügt alles verdreht und sowieso ganz anders dargestellt !

Und eventuell Theoretisch alles 100% drauf haben setzt noch nicht voraus alles auch Praktisch zu können!
Manchen empfinde ich hier leider eher als Großkotz der meint allen seine Meinung aufdrängen zu müssen.
Und wenn dann das nicht klappt beleidigend zu werden!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg452061
Datum04.01.2008 14:3051394 x gelesen
Hallo Alexander,

Geschrieben von Alexander Hendriock
Hat nicht viel gebracht, an wirklich erhplsamen Schlaf war nicht zu denken.
Den haben wir Dir aber gekönnt.

Geschrieben von Alexander Hendriock
Ist bei mnachen wohl notorisch.
Wirf bitte nicht mit Schweinen im Schlachthaus.

Geschrieben von Alexander Hendriock
Dann haben sie sich nicht so ausgedrückt ds man es nicht Falsch verstehen kann
Tut mir leid, ihre Aussagen waren klar zu verstehen. Wenn sich einer Missverständlich ausgedrückt hat warst Du es.

Noch mal ein Tipp von mir:
Nimm etwas Gas raus und lese mal eine Zeitlang mit.
Wir wissen alle nicht alles.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Herford / NRW452064
Datum04.01.2008 14:3251289 x gelesen
Hallo,

wenn ich das 2 AZR 666/97 bei Google eingebe, kommen ungefähr ich weiß nicht wie viele Urteile im Bezug dazu. Da sind dann auch Urteile dabei, wo der Arbeitnehmer nicht vor Ablauf der AU wieder arbeiten durfte.

In Deinem Beispiel wollte der Arbeitnehmer ja nicht mehr da arbeiten wo er sonst gearbeitet hat. Das ist glaube ich dann auch eine ganz andere Fragestellung, oder nicht.

Gruß Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg452068
Datum04.01.2008 14:4051157 x gelesen
Ja, nee ist klar! Wenn ich ausdrücklich sage das für mich das Datum auf dem Krankenschein bindend ist was ist das Mißverständlich ausgedrückt!

Und ja ich lese mit. Manch ander eher weniger aber unpassende Kommentare abgeben.


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452090
Datum04.01.2008 15:2851136 x gelesen
Handwerksbereich, Erkältungssymptome/Grippeverdacht


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 452092
Datum04.01.2008 15:3151123 x gelesen
Ok.. nicht wie erwartet...

evtl war es dem Chef lieber einen Kranken statt eine Kranke Kolonne zu haben


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin452093
Datum04.01.2008 15:3151152 x gelesen
Geschrieben von Sven Büttnerwenn ich das 2 AZR 666/97 bei Google eingebe, kommen ungefähr ich weiß nicht wie viele Urteile im Bezug dazu. Da sind dann auch Urteile dabei, wo der Arbeitnehmer nicht vor Ablauf der AU wieder arbeiten durfte.
Mag sein, du hast aber wörtlich aus juraforum.de zitiert, dass das Urteil 2 AZR 666/97 des BAG vorsieht, dass man mit "gelbem Zettel" nicht arbeiten gehen darf und das habe ich widerlegt.

Leider ist das Urteil im Wortlaut auf der Seite des BAGs nicht mehr zu finden.


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Herford / NRW452110
Datum04.01.2008 16:0151237 x gelesen
Hallo,

also wenn ich das von Dir angegebene Urteil richtig gelesen habe, war es so, dass der Mann meinete er sei wieder Fit obwohl der Werksarzt meinte er sei es nicht. Irgendwo in dem Text schreibt das Gericht, dass der Patient gar nicht selber objektiv einschätzen könne ob er wirklich fit sei, sondern das dies nur ein Fachmann könne.

Jetzt erklär mir mal wo da die Wiederlegung ist.

Gruß Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin452117
Datum04.01.2008 16:1151158 x gelesen
Geschrieben von Sven Büttneralso wenn ich das von Dir angegebene Urteil richtig gelesen habe, war es so, dass der Mann meinete er sei wieder Fit obwohl der Werksarzt meinte er sei es nicht. Irgendwo in dem Text schreibt das Gericht, dass der Patient gar nicht selber objektiv einschätzen könne ob er wirklich fit sei, sondern das dies nur ein Fachmann könne.

Jetzt erklär mir mal wo da die Wiederlegung ist.


Der Grund des entsprechend lautenden Urteils ist ein anderer!
In dem Fall zweifelt der AG und der von ihm bestellte Werksarzt die Arbeitsfähigkeit an, das war dann auch Grund der Kündigung! Das bedeutet aber grundsätzlich nicht, dass der AN nicht selbständig seinen Dienst wieder antreten dürfte.
Das Problem bei Urteilen ist, dass man sich nicht nur einen Satz herausnehmen darf, sondern immer den Kontext betrachten muss.


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Herford / NRW452211
Datum04.01.2008 19:2851113 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian RakDas Problem bei Urteilen ist, dass man sich nicht nur einen Satz herausnehmen darf, sondern immer den Kontext betrachten muss

ist der Kontext dann also nicht, dass der Ricvhter bzw. das Urteil sagt, dass das ein Patient nicht selber beurteilen kann?
Dann sag mir mal wo der gegenteilige Kontext in dem Urteil Deiner Meinung nach steht?

Gruß Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin452418
Datum05.01.2008 01:1051146 x gelesen
Geschrieben von Sven Büttnerist der Kontext dann also nicht, dass der Ricvhter bzw. das Urteil sagt, dass das ein Patient nicht selber beurteilen kann?
Dann sag mir mal wo der gegenteilige Kontext in dem Urteil Deiner Meinung nach steht?

Da steht vor allem, dass es Diskrepanzen zwischen der Auffassung des AN und der des AGs geben kann, die in diesem Fall von einem Werksarzt unterstrichen wurden.
Genaugenommen sagt m.E. dieses Urteil vor allem auch, dass eine Gesundschreibung durch einen "fremden" (meint ihr außerhalb des Werkes) Arzt nicht möglich ist.
Wie man aus der Argumentationskette des Gerichtes in diesem Fall nun herauslesen kann, dass ein Wiederantritt zur Arbeit vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung generell unzulässig ist, ist mir schleierhaft. Das Gericht stellt nämlich nur fest, dass die subjektive Meinung des AN falsch sein kann und dies durch den AG (und seinen Werksarzt) anders eingeschätzt wird. Für unsere Diskussion bedeutet dies, dass der AN sehr wohl seine Arbeit vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wiederantreten kann, jedoch der Anordnung seines AGs Folge zu leisten hat, wenn dieser ihn auffordert bis Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zuhause zu bleiben, obwohl selbst dies in diesem konkret behandelten Fall nicht mal zutrifft, da der "fremde" Arzt ja gar keine Arbeitsunfähigkeit mehr festgestellt hat.
Der hier vor Gericht behandelte Fall ist also deutlicher komplexer als das hier Diskutierte.


Gruß

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8S., Waldbreitbach / RLP546864
Datum05.03.2009 21:3449104 x gelesen
Wie sieht das eigendlich aus wenn man bis Freitags krank geschrieben ist?
Ich meine das Wochenende über ist man ja nicht mehr arbeitsunfähig oder täusche ich mich?

Am Wochenende dürfstest du also wieder "Brunnen bauen" oder deinem Feuerwehrdienst nachgehen, Richtig?

Oder würdest/musst du auch da den Montag abwarten?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern547043
Datum07.03.2009 08:0848722 x gelesen
Hallo Stefan,

wenn Du bis Freitag krank geschrieben bist kannst Du am nächsten Tag machen was Du willst. Arbeit, Urlaub, Freizeit...


Schöne Grüße

Florian


Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!!!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 03.01.2008 15:23 Bern7d S7., Röttenbach
 03.01.2008 16:17 ., Loiching
 03.01.2008 16:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.01.2008 16:28 ., Grafschaft
 03.01.2008 18:46 ., Mühlheim
 03.01.2008 19:00 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.01.2008 19:30 Andr7eas7 V.7, Uetze
 03.01.2008 20:08 ., Grafschaft
 03.01.2008 20:58 ., Mühlenbeck
 03.01.2008 21:20 ., Grafschaft
 03.01.2008 22:21 Seba7sti7an 7R., Berlin
 03.01.2008 22:37 ., Grafschaft
 03.01.2008 22:48 Seba7sti7an 7R., Berlin
 03.01.2008 23:03 ., Grafschaft
 03.01.2008 23:16 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 00:10 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 00:22 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 00:30 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 00:46 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 00:55 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 01:05 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 01:08 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.01.2008 01:15 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 01:19 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.01.2008 06:31 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.01.2008 01:19 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 01:24 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 01:32 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 01:36 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 01:38 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 01:45 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 01:55 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 02:00 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 02:05 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 02:09 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 05:33 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.01.2008 02:09 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 02:13 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 02:19 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 02:20 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 02:29 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 02:27 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 02:45 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 05:36 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.01.2008 12:36 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 14:30 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 04.01.2008 14:40 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 02:14 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 02:17 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 02:20 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 01:46 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 01:51 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 01:53 ., Bad Hersfeld
 04.01.2008 02:03 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 02:14 ., Bad Hersfeld
 04.01.2008 02:23 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 02:07 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 02:12 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 02:16 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 01:38 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.01.2008 01:47 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 03:11 ., Grafschaft
 04.01.2008 05:40 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.01.2008 15:28 ., Grafschaft
 04.01.2008 15:31 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.01.2008 00:31 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 13:24 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 13:28 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 13:30 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.01.2008 13:37 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 13:43 ., Bad Hersfeld
 04.01.2008 13:46 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 13:54 Mike7 B.7, Brome
 04.01.2008 14:02 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 13:36 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.01.2008 13:37 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.01.2008 13:44 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 13:51 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.01.2008 13:56 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 13:59 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.01.2008 14:01 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.01.2008 14:09 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 14:13 ., Bad Hersfeld
 04.01.2008 14:18 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 14:05 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 14:07 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.01.2008 14:13 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 14:16 Sven7 B.7, Herford
 04.01.2008 13:52 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.01.2008 13:58 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 14:00 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.01.2008 14:00 ., Bad Hersfeld
 04.01.2008 14:10 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 14:02 ., Kirchheim unter Teck
 04.01.2008 13:55 Sven7 B.7, Herford
 04.01.2008 13:58 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.01.2008 14:00 Sven7 B.7, Herford
 04.01.2008 14:02 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.01.2008 14:04 Sven7 B.7, Herford
 04.01.2008 14:11 ., Mühlenbeck
 04.01.2008 14:14 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.01.2008 14:16 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 14:32 Sven7 B.7, Herford
 04.01.2008 15:31 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 16:01 Sven7 B.7, Herford
 04.01.2008 16:11 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 19:28 Sven7 B.7, Herford
 05.01.2008 01:10 Seba7sti7an 7R., Berlin
 05.03.2009 21:34 Stef7an 7S., Waldbreitbach
 07.03.2009 08:08 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München
 04.01.2008 03:10 ., Grafschaft
 03.01.2008 22:57 ., Dinslaken
 04.01.2008 10:36 Volk7er 7L., Erlangen
 04.01.2008 12:53 Seba7sti7an 7R., Berlin
 04.01.2008 12:55 Chri7sti7an 7F., Fürth
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt