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Thema | Einsatz - ja oder nein | 115 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Bern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern) | 451557 | |||
Datum | 03.01.2008 15:23 | 53636 x gelesen | |||
Hi, ich bin gestern auf eine Frage gestossen, die ich nicht beantwortet konnte. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Auf der Gesetzesgrundlage des Landes Bayern. Folgender Sachverhalt: (Datum ist ein Beispiel) Ein Schichtarbeiter fühlt sich am späten Nachmittag des 2.1. krank. Da er Schichtbeginn um 22 Uhr (die Schicht geht bis 7 Uhr) hat und sich nicht in der Lage fühlt, seinen Arbeitsverpflichtungen nach zugehen, geht er zum Arzt und wir auf seinen Wunsch nur für den 2.1. krankgeschrieben, da er am 3.1. unbedingt wieder um 22 Uhr zur Nachtschicht erscheinen will. Arbeitgeber wird informiert. AN legt sich um 20 Uhr hin und schläft ein. Um 4:30 empfängt er einen Alarm über Piepser. Er fühlt sich körperlich in der Lage zum Einsatz zu gehen und war ja nur für den 2.1. krank geschrieben. Der Einsatz dauert bis halb acht in der Früh und sein Vorgesetzter sieht auf der Heimfahrt seiner Schicht den AN beim Feuerwehreinsatz. Frage: Hätte er zum Einsatz gehen dürfen? Drohen ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen? Vielen Dank für euere Hilfe. Gruß, Bernd Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen..... | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Loiching / Bayern | 451572 | |||
Datum | 03.01.2008 16:17 | 51691 x gelesen | |||
Hallo Bernd! Also ich würde sagen, ja, er darf mit in den Einsatz fahren! Er ist lediglich für den 2.1 krankgeschrieben, sprich bis 24 Uhr, d.h. am 3.1, an dem auch der Einsatz war, nicht mehr . Jedoch ergibt sich dann das Problem, dass er ja rein theoretisch dann in seiner Nachtschicht um 24Uhr erscheinen hätte müssen, es sei denn er ist auch noch für den 3.1. krankgeschriebe, da sie ja bis zum 3.1 sieben Uhr morgens dauert. Somit kann man das auch als Fehlen am Arbeitsplatz auslegen! Verzwickte Angelegenheit! Kameradschaftlicher Gruß Thomas Kerscher | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 451576 | |||
Datum | 03.01.2008 16:20 | 51518 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KerscherVerzwickte Angelegenheit! In der Tat .. Ich gehe nach Ablauf eines Krankenscheines auch erst wieder zum Einsatz wenn ich die erste Schicht absolviert habe ... Sicher ist sicher . Im Vorliegenden Fall stellt sich halt die Frage warum er während seiner Arbeitszeit in der Lage war der Alarmierung Folge zu leisten. Wäre der Einsatz nach der Arbeitszeit gewesen (14.00 Uhr) wäre es deutlich unheikler gewesen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 451580 | |||
Datum | 03.01.2008 16:28 | 51427 x gelesen | |||
Würde ich als Einsatz während der Arbeitszeit ansehen. Wenn der Arbeitgeber das nicht zulässt, oder mir dessen Sichtweise nicht bekannt ist => daheim bleiben. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Bori8s R8., Mühlheim / Hessen | 451630 | |||
Datum | 03.01.2008 18:46 | 51570 x gelesen | |||
Mosche! Also wenn man sich für 2 Std krankschreiben lässt, wie in deinem Beispiel, macht es wenig Sinn, zum Einsatz zu rennen und nicht um 0000 wieder zur Schicht erscheinen. Wenn sich für 1 Tag hat krank schreiben lassen, so darf er norm nicht zum Einsatz ggf. darf er sich in die Zentrale setzen. Mehr auch nicht. Man bedenke auch den Versicherungsschutz. Wie der Arbeitgeber das mit Einsätzen während der Arbeitszeit sieht, weis ich nicht. Normalerweise stellt der Arzt immer einen Schein aus für min. 24h = 1 Tag. Wenn dies so ausgestellt ist und er im Einsatz tätig war, so können Konsequenzen auf ihn zukommen. In diesem Sinne: Bewahren Sie Ruhe - Hilfe naht! MKG Boris | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 451641 | |||
Datum | 03.01.2008 19:00 | 51442 x gelesen | |||
Geschrieben von Boris RaschkeNormalerweise stellt der Arzt immer einen Schein aus für min. 24h = 1 Tag. Der Arzt stellt die Bescheinigungen Kalendertagsweise aus. Sprich einschließlich eines bestimmten Tages. Der einzige Arzt der das nicht gemacht hat waren meine Medizinmänner bei der Bundeswehr. Da hieß es tlw. wirklich "k.z.H. bis 7.1.2008 z.D." Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 451665 | |||
Datum | 03.01.2008 19:30 | 51309 x gelesen | |||
Hi@all, also meine Ärztin würde mir was husten und mich nicht für ein paar Stunden krankschreiben. Ich kann ja sowieso krank machen und muß erst am dritten Tag eine Bescheinigung nachweisen. Allerdings würde mein Cheff mich in der Luft zerreißen, wenn ich mich krankmelde und ein paar Stunden später munter Einsätze fahre. MkG Andreas Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. epilepsie-dollbergen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 451690 | |||
Datum | 03.01.2008 20:08 | 51589 x gelesen | |||
Geschrieben von Boris Raschkeso darf er norm nicht zum Einsatz ggf. darf er sich in die Zentrale setzen. Mehr auch nicht. Man bedenke auch den Versicherungsschutz.Quatsch. Einsatz ist Einsatz, egal ob man an vorderster Front rumturnt oder in einer Zentrale sitzt. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451707 | |||
Datum | 03.01.2008 20:58 | 51373 x gelesen | |||
Rein Theoretisch darf er zum Einsatz, da ja wie Christian schon sagt Tageweise die Krankschreibung läuft. Also sagen wir mal du bist von Montag-Donnerstag krank geschrieben so darfst du am Freitag um null Uhr wieder mitfahren! Leider ist es dann auch richtig das du dann auch genauso hättest zur Arbeit gehen können! Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 451709 | |||
Datum | 03.01.2008 21:20 | 51312 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockLeider ist es dann auch richtig das du dann auch genauso hättest zur Arbeit gehen können!oder müssen (streng betrachtet). Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 451734 | |||
Datum | 03.01.2008 22:21 | 51340 x gelesen | |||
Geschrieben von Boris RaschkeMan bedenke auch den Versicherungsschutz. Wie der Arbeitgeber das mit Einsätzen während der Arbeitszeit sieht, weis ich nicht. Welche Konsequenzen sollen das sein? Arbeit vs. Einsatz sollte das "zuständige" FwG bzw. entsprechende Nebenvorschriften klären. Ich möchte an dieser Stelle mal anmerken, dass eine Krankschreibung eine Krankschreibung und kein Beschäftigungsverbot ist. Der Arbeitnehmer darf trotz einer Krankschreibung arbeiten gehen, wenn er sich dazu im Stande fühlt (Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel!). Gruß Sebastian Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 451743 | |||
Datum | 03.01.2008 22:37 | 51394 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakArbeit vs. Einsatz sollte das "zuständige" FwG bzw. entsprechende Nebenvorschriften klären.Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber klären. Die gesetzlichen Vorgaben sind da gut und schön, nutzen aber keinem was, weil der Arbeitnehmer dann halt aus anderen Gründen fliegt. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 451751 | |||
Datum | 03.01.2008 22:48 | 51404 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDas sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber klären. Grundsätzlich gebe ich dir da Recht. Geschrieben von Sebastian Krupp Die gesetzlichen Vorgaben sind da gut und schön, nutzen aber keinem was, weil der Arbeitnehmer dann halt aus anderen Gründen fliegt. Das ist zum Glück so einfach nun auch wieder nicht, mal schnell fristlos kündigen ist nicht... Gruß Sebastian Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 451754 | |||
Datum | 03.01.2008 22:57 | 51410 x gelesen | |||
Hallo Bernd, die Situation ist schon ziemlich verzwickt. Rein rechtlich sehe ich es so, dass du, wenn du dich um 00.00 Uhr fit fühlen würdest, deine Schicht hättest aufnehmen müssen / sollen. Normal ist, es dass du die Schicht nicht mehr antrittst. Als Arbeitnehmer würdest du mit mir ernsthafte Probleme bekommen. Eine Konsequenz wäre, dass du schon bei einem Krankentag eine Bescheinigung vorlegen müsstest. Alles in allem, kann kein Einsatz so wichtig sein, dass ich mein Arbeitsverhältniss in Gefahr bringe. Gruß Martin ------------------------------------ Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten! Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 451757 | |||
Datum | 03.01.2008 23:03 | 51188 x gelesen | |||
Es muss ja keine fristlose Kündigung sein, es kann sich auch bei den berühmten "betriebsbedingten" Kündigungen auswirken, oder bei der Verlängerung (oder eben nicht) von Zeitverträgen, oder der Vergabe von "höheren" Stellen,... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451764 | |||
Datum | 03.01.2008 23:16 | 51299 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakDer Arbeitnehmer darf trotz einer Krankschreibung arbeiten gehen, wenn er sich dazu im Stande fühlt (Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel!). Ähhm, sorry aber wörtlich steht auf der Krankschreibung "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" wenn ich mich nicht irre. Wieso sollte man dann wieder Arbeiten gehen wenn es mir nach einem Tag ein wenig besser geht gleich wieder Arbeiten gehen? Der Arzt wird sicherlich einen Grund haben dich für eine bestimmte Zeit Arbeitsunfähig zu Schreiben! Oder bist du da anderer Meinung? Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 451785 | |||
Datum | 04.01.2008 00:10 | 51356 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockÄhhm, sorry aber wörtlich steht auf der Krankschreibung "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" wenn ich mich nicht irre. Wieso sollte man dann wieder Arbeiten gehen wenn es mir nach einem Tag ein wenig besser geht gleich wieder Arbeiten gehen? Genau, ruh dich doch aus solange der Arzt dir das bescheinigt, deine Kollegen arbeiten gerne deinen Anteil mit ab. Du bist Deutschland... Der Arzt wird sicherlich einen Grund haben dich für eine bestimmte Zeit Arbeitsunfähig zu Schreiben! Oder bist du da anderer Meinung? Ja! Auch wenn ich selber anstrebe Medizinmann zu werden, kenne ich genug Beispiele der Arbeitgeberseite, wo Mitarbeiter pauschal ein oder zwei Wochen krank geschrieben werden. Glücklicherweise gibt es aber immernoch pflichtbewusste Mitarbeiter, die nicht nach Ablauf der Krankschreibung, sondern nach Genesung (auch nach kürzerer Zeit) wieder antreten. Gruß Sebastian Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451792 | |||
Datum | 04.01.2008 00:22 | 51350 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakGenau, ruh dich doch aus solange der Arzt dir das bescheinigt, deine Kollegen arbeiten gerne deinen Anteil mit ab. Du bist Deutschland... Geschrieben von Sebastian Rak pflichtbewusste Mitarbeiter, die nicht nach Ablauf der Krankschreibung, sondern nach Genesung (auch nach kürzerer Zeit) wieder antreten. Also Sorry, der Arzt stellt eine Diagnose, auf die er seine Krankschreibung stützt, ansonsten würde er dich wohl nicht krank schreiben. Ich werde sicherlich nicht an der Entscheidung des Arztes zweifeln. Schließlich kann es mir gefühlt nach 2 Tagen wieder besser gehen, aber du noch nicht völlig Genesen sein. Der Arzt kann auch eine Wiedervorstellung nach einer gewissen Zeit anordnen und nachden er erneut seine Diagnose gestellt hat dich wieder Gesund schreiben. Man sollte nicht mit einem Krankenschein zur Arbeit oder sonstigem gehen da im Falle eines Unfalles deine Versicherung bzw. die des Betriebes sagt " aber Moment mal, der Herr ... war ja krankt geschrieben", finden die Bestimmt gut wenn die dann zahlen sollen. Ach so! Geschrieben von Sebastian Rak Du bist Deutschland... Kannste dir klemmen! Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 451796 | |||
Datum | 04.01.2008 00:30 | 51491 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alexander Hendriock Also Sorry, der Arzt stellt eine Diagnose, auf die er seine Krankschreibung stützt, ansonsten würde er dich wohl nicht krank schreiben. Lies dir doch mal eine AU-Bescheinigung durch. Da steht "Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich". Wenn es dir früher wieder gut geht darfst du gerne wieder zur Arbeit gehen. Man könnte jetzt sogar darüber diskutieren, ob du dazu nicht sogar verpflichtet bist. Geschrieben von Alexander Hendriock Man sollte nicht mit einem Krankenschein zur Arbeit oder sonstigem gehen da im Falle eines Unfalles deine Versicherung bzw. die des Betriebes sagt " aber Moment mal, der Herr ... war ja krankt geschrieben", finden die Bestimmt gut wenn die dann zahlen sollen. Das sagt die bestimmt nicht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 451797 | |||
Datum | 04.01.2008 00:31 | 51330 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockMan sollte nicht mit einem Krankenschein zur Arbeit oder sonstigem gehen da im Falle eines Unfalles deine Versicherung bzw. die des Betriebes sagt " aber Moment mal, der Herr ... war ja krankt geschrieben", finden die Bestimmt gut wenn die dann zahlen sollen. Das ist rechtlich absoluter Blödsinn! Es gibt eine Krankschreibung, die dich vorraussichtlich bis zum ... krank schreibt, aber es gibt keine Gesundschreibung. Wenn du dich genesen fühlst und wieder zur Arbeit gehst, bist du in vollem Umfang versichert, trotz der Tatsache, dass deine Krankschreibung vom Datum her noch gilt. Geschrieben von Alexander Hendriock
Sicher zweifelst du nicht daran, denn dann geht dir ja vielleicht ein Tag Beine-Hochlegen verloren... Gruß Sebastian Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451813 | |||
Datum | 04.01.2008 00:46 | 51442 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierWenn es dir früher wieder gut geht darfst du gerne wieder zur Arbeit gehen. Ich denke eher das du da wieder eine Gesundschreibung brauchst. Hast du was genaues dazu? Geschrieben von Christi@n Pannier Das sagt die bestimmt nicht. Im Falle eines Unfalles? Die sollen Zahlen? Also blödes Beispiel: Ich bin von Montag bis Freitag krank geschrieben, am Mittwoch sagen wir um 1 Uhr piepts, ich werde wach, Mensch mir gehts wieder gut, war ja nur bis "einschließlich", fahre mit, Einsatz dauert nicht lange, gehe wieder zu Bett, stelle mir den Wecker werde Wach, ach mensch jetzt habe ich wieder die Beschwerden bleibe also wieder zu Hause, weil wegen bin ja krank. Blödsinn. Krank ist krank und da kann nur der Arzt entscheiden ob du wieder Tauglich bist oder nicht! Übrigens "einschließlich" heißt das du an dem angegeben Datum auch noch krank geschrieben bist. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 451820 | |||
Datum | 04.01.2008 00:55 | 51357 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alexander Hendriock Ich denke eher das du da wieder eine Gesundschreibung brauchst. Hast du was genaues dazu? Da ich (zum Glück) noch nie im Laufe meiner Berufstätigkeit so krank war, dass ich mich hätte krankschreiben lassen müssen, habe ich da nichts. Mir wäre allerdings auch nicht bekannt, dass es ein Formblatt für eine Gesundschreibung gibt. Geschrieben von Alexander Hendriock Im Falle eines Unfalles? Die sollen Zahlen? Ja, das ist deren Aufgabe. Denn das ist die Intention der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Geschrieben von Alexander Hendriock Übrigens "einschließlich" heißt das du an dem angegeben Datum auch noch krank geschrieben bist. Es geht nicht ums "einschließlich", sondern ums "voraussichtlich". Die Angabe der AU-Dauer beruht auf einer Einschätzung des Arztes zum Zeitpunkt, als die AU-Bescheinigung erstellt wurde. Sie bedeutet keineswegs, dass du bis zum angegeben Datum nicht arbeiten darfst. Arbeitsvertraglich bist du normalerweise dazu verpflichtet deine Arbeit unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald du genesen bist. Selbst wenn das Datum auf deiner AU noch nicht erreicht ist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451827 | |||
Datum | 04.01.2008 01:05 | 51367 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierArbeitsvertraglich bist du normalerweise dazu verpflichtet deine Arbeit unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald du genesen bist. Selbst wenn das Datum auf deiner AU noch nicht erreicht ist. Würde ich gerne noch mal was schriftliches zu sehen. Kann ich mir nicht so vorstellen. Wir haten einen Fall da hat einer seinem Vater während seiner Krankschreibung geholfen eine Fäkaliengrube zu bauen, nun ist ein Brunnenring ins Kippen gekommen und hat ihm da er vor einer Betonkante stand das Bein abgetrennt. Folge Amputation des nicht mehr zu rettenden Beines. Die Krankenversicherung hat doch etwas sehr stunk gemacht, warum, wieso und weshalb derjeniege denn dieses während seiner Krankschreibung gemacht hat. Ich würde sagen das man da doch relativ vorsichtig sein sollte. Auf jeden Fall ist es bei uns so geregelt das mit gelben Schein zu Hause geblieben wird, solange bis die Krankschreibung beendet ist. da kann auch die ganze Welt brennen. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 451829 | |||
Datum | 04.01.2008 01:08 | 51430 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Hendriock Wir haten einen Fall da hat einer seinem Vater während seiner Krankschreibung geholfen eine Fäkaliengrube zu bauen ... Die Krankenversicherung hat doch etwas sehr stunk gemacht, warum, wieso und weshalb derjeniege denn dieses während seiner Krankschreibung gemacht hat. Gehe ich recht ind er Annahme, dass er zwar privat geholfen hat, aber nicht in der Firma arbeiten war? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451836 | |||
Datum | 04.01.2008 01:15 | 51395 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutGehe ich recht ind er Annahme, dass er zwar privat geholfen hat, aber nicht in der Firma arbeiten war? Korrekt. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 451840 | |||
Datum | 04.01.2008 01:19 | 51363 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alexander Hendriock Würde ich gerne noch mal was schriftliches zu sehen. Kann ich mir nicht so vorstellen. Hallo? Dein Arbeitgeber bezahlt dich und der bezahlt dich nicht dafür, dass du zu Hause auf der Couch liegst! Eine AU-Bescheinigung ist kein Urlaubsschein! Geschrieben von Alexander Hendriock Wir haten einen Fall da hat einer seinem Vater während seiner Krankschreibung geholfen eine Fäkaliengrube zu bauen, nun ist ein Brunnenring ins Kippen gekommen und hat ihm da er vor einer Betonkante stand das Bein abgetrennt. Folge Amputation des nicht mehr zu rettenden Beines. Die Krankenversicherung hat doch etwas sehr stunk gemacht, warum, wieso und weshalb derjeniege denn dieses während seiner Krankschreibung gemacht hat. Wenn ich der Arbeitgeber gewesen wäre hätte der Kamerad sich auch gleich seine Papiere holen können. Sorry, das ist Betrug. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 451841 | |||
Datum | 04.01.2008 01:19 | 51173 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Hendriock Korrekt. dann war er selten dämlich und die Krankenversicherung hat zurecht mal nachgefragt... Entweder ich gehe dann auch arbeiten, oder ich lasse es ganz sein... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451847 | |||
Datum | 04.01.2008 01:24 | 51278 x gelesen | |||
Kein Kamerad! War ein Einsatz! Sage nicht das das ein Urlaubsschein ist, wenn ich krank vom Doc. bin dann bin ich das auch. Nur würden mich mal die Gesetzlichkeiten interessieren. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 451859 | |||
Datum | 04.01.2008 01:32 | 51276 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alexander Hendriock Sage nicht das das ein Urlaubsschein ist, wenn ich krank vom Doc. bin dann bin ich das auch. Ja, eben. Heißt aber umgekehrt, dass du, wenn du vorher wieder gesundest, auch vorher wieder zur Arbeit gehst. Dafür wirst du von deinem Arbeitgeber bezahlt, nicht dafür, dass du noch ein paar Tage gesund zu Hause rumliegst. Geschrieben von Alexander Hendriock Nur würden mich mal die Gesetzlichkeiten interessieren. Das ist Bestandteil deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451864 | |||
Datum | 04.01.2008 01:36 | 51483 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDas ist Bestandteil deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung Da steht expliziet? Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 451867 | |||
Datum | 04.01.2008 01:38 | 51440 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alexander Hendriock Da steht expliziet? Steht in deinem Arbeitsvertrag explizit, dass es dir erlaubt ist aufs Klo zu gehen? Sorry, aber solche Korinthenkacker und Blaumacher sorgen dafür, dass die Wirtschaft immer mehr Arbeitsplätze ins Ausland verlagert. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 451868 | |||
Datum | 04.01.2008 01:38 | 51235 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Hendriock Da steht expliziet? schau nach... Wir kennen doch deinen Arbeitsvertrag nicht... Und ich werde den Teufel tun und meinen hier einstellen... Aber eine Klasuel in der das sinngemäß steht, ist da drin... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451872 | |||
Datum | 04.01.2008 01:45 | 51318 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierSorry, aber solche Korinthenkacker und Blaumacher sorgen dafür, dass die Wirtschaft immer mehr Arbeitsplätze ins Ausland verlagert. Nu ist gut! Da steht das ich mich unverzüglich KRank melden muß und nach drei Tagen den Gelben abgeben muss, nischt weiter. Ich bin weder Blaumachen noch einen auf Krankenschein Urlauber macher! Leute die sich KRankschreiben lassen und nebenbei Schwarz Arbeiten gehen machen das Land kaputt. Jedoch nicht ich der sich aufgrund einer Krankschreibung versucht so schnell wie möglich wieder Gesund zu werden und nicht weil ich schleimen will wieder halbgesund zur Arbeit komme und eventeull wegen Verschleppung nach 2 Wochen noch länger flach liege. Und lass bitte deine Boshaftigkeiten und Unterstellungen! Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 451874 | |||
Datum | 04.01.2008 01:46 | 51364 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierSorry, aber solche Korinthenkacker und Blaumacher sorgen dafür, dass die Wirtschaft immer mehr Arbeitsplätze ins Ausland verlagert. Und ich dachte immer, dass ich relativ allein mit meiner Meinung dastehe. Danke. Christian, du bist Deutschland, im positiven Sinne! Gruß Sebastian Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451875 | |||
Datum | 04.01.2008 01:47 | 51152 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutschau nach... So eben geschehen. Soetwas steht dort nicht drin. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451879 | |||
Datum | 04.01.2008 01:51 | 51228 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakUnd ich dachte immer, dass ich relativ allein mit meiner Meinung dastehe. Danke. Auch dir Vorsicht mit deinen Äußerungen! Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 451880 | |||
Datum | 04.01.2008 01:53 | 51323 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockAuch dir Vorsicht mit deinen Äußerungen! Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, daß du mit dieser Aussage unterschwellig drohen willst. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 451881 | |||
Datum | 04.01.2008 01:55 | 51499 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alexander Hendriock Da steht das ich mich unverzüglich KRank melden muß und nach drei Tagen den Gelben abgeben muss, nischt weiter. Es geht nicht darum halbgesund zur Arbeit zu gehen. Es geht um die Kollegen, die mit KRANKENschein zu Hause rumhängen, obwohl sie gesund sind, oder - noch schlimmer - bei der Feuerwehr Einsätze fahren oder Brunnen bauen. Die sind nicht krank und auch nicht halbkrank oder -gesund, die sind gesund und die betrügen ihren Arbeitgeber. Das ist nunmal Fakt. Der Arzt ist Arzt und kein Hellseher, der kann nicht wissen, wann eine Krankheit vorbei ist. Wenn man Montags mit Durchfall zum Doc geht und eine voraussichtliche AU bis einschließlich Freitag bekommt, Mittwoch abends aber wieder fit ist, dann geht man Donnerstags bitte wieder zur Arbeit und bleibt nicht noch zwei Tage zu Hause. Wenn ich Unternehmer wäre und einer meiner Mitarbeiter würde derart blaumachen, dann hätte der seine Abmahnung sicher. Und würde ich ihn beim Brunnenbau oder bei der Feuerwehr erwischen, dann bräuchte der gar nicht mehr wiederkommen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 451882 | |||
Datum | 04.01.2008 02:00 | 51425 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierWenn ich Unternehmer wäre und einer meiner Mitarbeiter würde derart blaumachen, dann hätte der seine Abmahnung sicher. Und würde ich ihn beim Brunnenbau oder bei der Feuerwehr erwischen, dann bräuchte der gar nicht mehr wiederkommen. Leider findest du in diesem Punkt wohl kaum einen Arbeitsrichter, der dir da zustimmt. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451883 | |||
Datum | 04.01.2008 02:03 | 51270 x gelesen | |||
Nicht wirklich. Aber muß icch mir soetwas gefallen lassen? Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 451884 | |||
Datum | 04.01.2008 02:05 | 51345 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sebastian Rak Leider findest du in diesem Punkt wohl kaum einen Arbeitsrichter, der dir da zustimmt. Und warum nicht? Solange der Mitarbeiter nur auf der Couch hängt wird man ihm nichts nachweisen können, weil er im Zweifel behaupten wird er sei noch krank gewesen. Sobald er Brunnen baut oder bei der Feuerwehr ist sind für mich die Vorraussetzungen des Betruges (263 StGB) erfüllt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 451886 | |||
Datum | 04.01.2008 02:07 | 51276 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockAuch dir Vorsicht mit deinen Äußerungen! OK, dann schreibe ich jetzt hier nichts mehr, was der Wahrheit entspricht und leider nur nicht mit deinen falschen Aussagen im Einklang steht. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451888 | |||
Datum | 04.01.2008 02:09 | 51381 x gelesen | |||
Noch mal zur Auflösung, um hier Gerüchten vorzubeugen, es war kein Feuerwehrmann beim Brunnenbau, um dieses hier noch mal klar und deutlich zu sagen. Und wenn ich mich nicht fühle gehe ich nach Ablauf meines Krankenscheines oder auch vorher hin und lasse mich falls der Arzt keine Besserung diagnostiziert weiter krank schreiben. Wenn ich mir den Fuß gebrochen habe oder ienen Bänderriß habe kann ich auch erst nach Abschluß aller Behandlungen wieder Arbeiten gehen. Ich habe nichts dagegen wenn du was gegen Blaumacher usw. hast aber bitte Beziehe nicht meine Äußerungen darauf und werfe mir solche Sachen vor. Genauso wie der andere nette Herr mit dem du bist Deutschland. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 451889 | |||
Datum | 04.01.2008 02:09 | 51269 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierSolange der Mitarbeiter nur auf der Couch hängt wird man ihm nichts nachweisen können, weil er im Zweifel behaupten wird er sei noch krank gewesen. Wer täglich mit Personalführung zutun hat, wird wohl leider auch mehr Probleme mit den Auf-der-Couch-Hängern haben als mit Feuerwehrleuten oder privat Arbeitenden. Vom Versagen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen wollen wir jetzt lieber mal gar nicht anfangen. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451890 | |||
Datum | 04.01.2008 02:12 | 51359 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakOK, dann schreibe ich jetzt hier nichts mehr, was der Wahrheit entspricht und leider nur nicht mit deinen falschen Aussagen im Einklang steht. Wahrheit und Beschuldigungen sind zwei völlig anderes Paar Schuhe. Und nochmals, ich lasse mir hier nichts Unterstellen noch mich hier irgendwie von der Seite anpi...! Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 451891 | |||
Datum | 04.01.2008 02:13 | 51285 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alexander Hendriock Ich habe nichts dagegen wenn du was gegen Blaumacher usw. hast aber bitte Beziehe nicht meine Äußerungen darauf und werfe mir solche Sachen vor. Ich habe DIR überhaupt nichts vorgeworfen. Mir gehen nur die Leute auf den Keks die glauben, man können sich einen gelben Schein holen um ein paar Tage Urlaub zu sparen, der Chef solle das dann doch bitte bezahlen und die Kollegen die eigenen Arbeit mitmachen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 451892 | |||
Datum | 04.01.2008 02:14 | 51425 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockWenn ich mir den Fuß gebrochen habe oder ienen Bänderriß habe kann ich auch erst nach Abschluß aller Behandlungen wieder Arbeiten gehen. Auch da wäre ich vorsichtig, denn eine sitzende Schreibtischtätigkeit könnte da schon wieder eventuell zumutbar sein. Auch ein rechtshändiges Kind mit gebrochenem linken Arm kann zur Schule gehen, aber sicherlich nicht am Sportunterricht teilnehmen. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 451894 | |||
Datum | 04.01.2008 02:14 | 51291 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockAber muß icch mir soetwas gefallen lassen? Jo, da er nur seine allgemeine Meinung geäußert hat - dies ist in diesem Lande netterweise noch erlaubt. Wenn du dich deswegen persönlich angegriffen gefühlt haben solltest, so weiß ich zwar nicht warum, bin aber in Versuchung irgendwas von "getroffenen Hunden" zu sagen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 451895 | |||
Datum | 04.01.2008 02:16 | 51212 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockWahrheit und Beschuldigungen sind zwei völlig anderes Paar Schuhe. Und nochmals, ich lasse mir hier nichts Unterstellen noch mich hier irgendwie von der Seite anpi...! Sorry, dann drückst du dich aber sehr mißverständlich aus, denn du hast mehrfach deutlich geschrieben, dass du erst nach Ablauf des Datums auf der Krankschreibung wieder arbeiten gehst und das auch völlig in Ordnung findest. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 451896 | |||
Datum | 04.01.2008 02:17 | 51242 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sebastian Rak Auch da wäre ich vorsichtig, denn eine sitzende Schreibtischtätigkeit könnte da schon wieder eventuell zumutbar sein. Ich kenne einen großen Konzern (nein, nicht mein Arbeitgeber) der macht das. Wenn da jemand aus der Produktion einen beinbruch hat ist das keineswegs ein Grund zu Hause zu bleiben. Der kriegt einen Schreibtisch und sortiert Akten. Und wenn man sich mit einigen Leuten aus dem Konzern unterhält, dann können die gar nicht verstehen, warum andere Firmen doppelt so hohe Krankenstände haben. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451897 | |||
Datum | 04.01.2008 02:19 | 51432 x gelesen | |||
Enschuldige, aber auf meine Äußerungen folgte wenn ich mich nicht irre der Ausdruck des Korintenkackers und des Blaumachers. Und das ich damit unser Wirtschaft kaputt mache und es dich nicht wundern wenn immer mehr Firmen abwandern. Na klingelts? Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451898 | |||
Datum | 04.01.2008 02:20 | 51180 x gelesen | |||
Oh sorry hatt ich in meinem Eifer vergessen: Wenn ich diesen zu meiner Tätigkeit brauche. Aber Ansonsten würde der Arzt mir ja nicht meine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 451899 | |||
Datum | 04.01.2008 02:20 | 51263 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Hendriockauf meine Äußerungen folgte Du hast agiert, Christian und ich reagiert, wo ist dein Problem? Lies deinen Beiträge und unsere Antworten nochmal und du wirst sehen wie es zu ihnen kam. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451901 | |||
Datum | 04.01.2008 02:23 | 51253 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWenn du dich deswegen persönlich angegriffen gefühlt haben solltest, so weiß ich zwar nicht warum, bin aber in Versuchung irgendwas von "getroffenen Hunden" zu sagen. Hat auch wieder was mit Beschuldigen bzw. Verleumden zu tun. Aber nein ich fühle mich nicht getroffen. Aber bei manchen Aussagen hier kann man doch von persönlichen Angriff und Unterstellungen ausgehen. Jedenfalls ist diese Diskusion hier schon weit weg von gegenteiltiger Achtung die ja sicherlich im Sinne des Erfinders diese Forum ist. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 451902 | |||
Datum | 04.01.2008 02:27 | 51435 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alexander Hendriock Enschuldige, aber auf meine Äußerungen folgte wenn ich mich nicht irre der Ausdruck des Korintenkackers und des Blaumachers. Und das ich damit unser Wirtschaft kaputt mache und es dich nicht wundern wenn immer mehr Firmen abwandern. Lies dir den Beitrag nochmal durch. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451903 | |||
Datum | 04.01.2008 02:29 | 51224 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakDu hast agiert, Christian und ich reagiert, wo ist dein Problem? Lies deinen Beiträge und unsere Antworten nochmal und du wirst sehen wie es zu ihnen kam. Lest ihr eure Beiträge die doch teilweisse durch Anschuldigungen auffallen und dann können wir auch gerne wieder auf ein normalem, respektvollen Niveua weiter reden. Und bei Medikamenteneinnahme geht es einen im ersten Anschein erst mal besser jedoch nicht physisch wirklich. Und mir kann es ja eventuell auch besser fühlen nur ist wird bei bestimmten Medikamneten sogar darauf hingewiesen das Fahrzeug oder Maschinen führen unlassen werden sollte. Nur mal so als Denkanstoß Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451907 | |||
Datum | 04.01.2008 02:45 | 51322 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierLies dir den Beitrag nochmal durch. Ich werde jetzt hier gar nichts mehr machen sondern ins Bett gehen. Ich bin es Leid mich hier ständig rechtfertigen zu müssen oder mir sonst irgentetwas anhören zu müssen was nun wirklich rein Fachlich nichts mit der Feuerwehr worum es hier in diesem Forum geht zu tun hat. @Christian Du solltest bevor du etwas Postest doch nachdenken ob du mit deinen Äußerungen nicht irgendwelche Leute verletzen könntest bzw. sie sogar persönlich Angreifst. Das gleiche gilt für den Kollegen aus Berlin der hier ausser manchen du... Kommentar nun wirklich nichts entscheidendes dazu Beigetragen hat was mich davon Überzeugen konnte das seine Meinung und seine Auslegung von Krankenscheinen richtig ist. Somit bleibt mir nur euch eine gute Nacht zu wünschen und hoffe das man in nächster Zeit vernünftige Diskussionen führen kann! Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 451916 | |||
Datum | 04.01.2008 03:10 | 51319 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakGenau, ruh dich doch aus solange der Arzt dir das bescheinigt, deine Kollegen arbeiten gerne deinen Anteil mit ab. Du bist Deutschland...Oder geh arbeiten, und dein Chef fragt dich, a) was du hier willst, du bist krank und als solcher könnte es Ärger mit der BG geben, wenn du als krankgeschriebener arbeiten gehst, b) du sollst dich auskurierenm, weil er nix davon hat, wenn du nächste woche wieder/länger ausfällst (solche Chefs solls auch noch geben) oder gar c) wieso man sich denn so lange krankschreiben lässt, und dann doch wieder Lust hat... Fall a) ist mir bekannt, der Betreffende ist dann zum Arzt, hat sich von dem wieder "gesundschreiben" lassen, und durfte erst dann wieder arbeiten kommen. Das passt natürlich nicht zu den rechtlichen Vorgaben, aber manche Chefs gehen mit ihren Sichtweisen schon da drüber und drunter. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 451917 | |||
Datum | 04.01.2008 03:11 | 51414 x gelesen | |||
Wie bereits weiter oben geschrieben, kenne ich einen Fall, da wollte der Arbeitgeber eine "Gesundschreibung" haben, sonst durfte der AN die Arbeit nicht wieder aufnehmen. Formblatt dafür gabs nicht, da müsste ich aber nochmal nachfragen. So wie ich's im Kopf habe, hat der Arzt wohl selber blöd geguckt aufgrund dieser Forderung. Passt natürlich nicht zur Rechtslage, sondern ist Ermessen des Chefs. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 451922 | |||
Datum | 04.01.2008 05:33 | 51279 x gelesen | |||
Mahlzeit Grundsätzlich gebe ich dir recht, wobei auch klar ist das Genesung und subjektive Besserung 2 Paar Schuhe sind. Und wenn der Mitarbeiter dich mit treu doofen Augen anguggt und dir sagt: Ich wollte doch heute wieder arbeiten kommen, heute nacht war ich auch schon zur Feuerwehr weils mir besser ging aber beim aufstehen waren die (beliebiges Krankheitsbild einfügen) wieder da? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 451923 | |||
Datum | 04.01.2008 05:36 | 51458 x gelesen | |||
1) lies dir Christians Visitenkarte durch, erklärt einiges 2) Haben beide auf deine Beiträge geantwortet, evtl auch von dir geschilderte Verhalten kommentiert aber nicht dich direkt gemeint .. Geschrieben von Alexander Hendriock Ich werde jetzt hier gar nichts mehr machen sondern ins Bett gehenEine Nacht drüber schlafen hat sich auch schon bei Bundeswehrs bewährt, lies es dir morgen mal in Ruhe durch Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 451924 | |||
Datum | 04.01.2008 05:40 | 51261 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWie bereits weiter oben geschrieben, kenne ich einen Fall, da wollte der Arbeitgeber eine "Gesundschreibung" haben, sonst durfte der AN die Arbeit nicht wieder aufnehmen. Welcher AG ? Welche Krankheit? Ich vermute sozialer Bereich / Infektionskrankheit .. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 451926 | |||
Datum | 04.01.2008 06:31 | 51261 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockGeschrieben von Christian Fleschhut Dann ists gut das die stunk gemacht haben, bei mir hätte der auch seine Papiere abholen können, wo kommen wir denn da hin wenn man krank macht um privat Brunnen zu bauen. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 451959 | |||
Datum | 04.01.2008 10:36 | 51292 x gelesen | |||
Ich persönlich rate in solchen Fällen dringend dazu auf KEINEN FALL an einem Einstz teilzunehmen solange die Krankschreibung besteht. Da ist einerseit die arbeitsrechtliche Problematik die ich nicht sicher beantworten kann - obwohl Betriebsratsmitglied - hier fühle ich mich einfach nicht sicher. Weiter ist da das gesundheitliche Risiko, dass trotz scheinbarem "fit" fühlen es zu einem Unfall beim Einsatz kommen kann - mit all' dem Rattenschwanz der dann hinterher kommt. Man stelle sich vor, der FM erleidet dann beim Einsatz einen Unfall der zur Berufunfähigkeit führt. Und zum zeitpunkt des Unfalles bei der FF war er arbeitsunfähig geschrieben..... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 451980 | |||
Datum | 04.01.2008 12:36 | 51276 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschEine Nacht drüber schlafen hat sich auch schon bei Bundeswehrs bewährt, lies es dir morgen mal in Ruhe durch Hat nicht viel gebracht, an wirklich erhplsamen Schlaf war nicht zu denken. Geschrieben von Florian Besch lies dir Christians Visitenkarte durch, erklärt einiges Ist bei mnachen wohl notorisch. Geschrieben von Florian Besch Haben beide auf deine Beiträge geantwortet, evtl auch von dir geschilderte Verhalten kommentiert aber nicht dich direkt gemeint .. Dann haben sie sich nicht so ausgedrückt ds man es nicht Falsch verstehen kann Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 451986 | |||
Datum | 04.01.2008 12:53 | 51296 x gelesen | |||
Hallo Volker, Geschrieben von Volker Leiste Da ist einerseit die arbeitsrechtliche Problematik die ich nicht sicher beantworten kann - obwohl Betriebsratsmitglied - hier fühle ich mich einfach nicht sicher. dann ist aber m.E. nur dann ein Problem, wenn man noch nicht wieder arbeiten war. War ich trotz Krankschreibung wieder und fahre dann zum Einsatz gibt das überhaupt keine Probleme. Gruß Sebastian Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 451987 | |||
Datum | 04.01.2008 12:55 | 51247 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Rak dann ist aber m.E. nur dann ein Problem, wenn man noch nicht wieder arbeiten war. War ich trotz Krankschreibung wieder und fahre dann zum Einsatz gibt das überhaupt keine Probleme. rrrichtig... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452003 | |||
Datum | 04.01.2008 13:24 | 51470 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rakvorraussichtlich bis Auf so einem lustigen Krankenschein steht voraussichtlich bis. darunter sind Kreuzchen für Erstbescheinigung und Folgebescheinigung! Das voraussichtlich bis Beziht sich auf eine evetuelle Wiedervorstellung um zu prüfen ob es dir besser geht und du wieder zur Arbeit gehen kannst, ansonsten wird eine Folgebescheinigung ausgefüllt. Es würde sicherlich auch nicht sonst darauf stehen "einschließlich bis" das bedeutet das du nun mal bis zu diesem bestimmten Tag Arbeitsunfähig bist. Ist alles eine Sache des Verstehen wollens! Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 452004 | |||
Datum | 04.01.2008 13:28 | 51296 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockIst alles eine Sache des Verstehen wollens! Nein Alexander, ist es nicht! Es haben dir jetzt mehrfach Leute erklärt, dass du mit deiner Auffassung (Bleib zuhause bis das Datum auf dem Zettel ran ist!) rechtlich als auch moralisch falsch liegst, wenn du es wieder und wieder nicht einsiehst, dann wunder dich bitte nicht, dass es mal ein bisschen persönlicher wird, denn es gibt Punkte, da ist man es Leid. Gruß Sebastian Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 452005 | |||
Datum | 04.01.2008 13:30 | 51253 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Sebastian Rak (Bleib zuhause bis das Datum auf dem Zettel ran ist!) "auch wenn du wieder das blühende Leben bist " nicht vergessen, dann stimmts nämlich 101% Wobei ich hier in der Firma eher Leute sehe die zum Arzt geschlagen werden müssen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 452009 | |||
Datum | 04.01.2008 13:36 | 51158 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockIst alles eine Sache des Verstehen wollens! Nein ist es nicht, das wurde dir jetzt schon mehrfach erläutert, von Sebastian absolut korrekt. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 452010 | |||
Datum | 04.01.2008 13:37 | 51492 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Hendriock Das voraussichtlich bis Beziht sich auf eine evetuelle Wiedervorstellung um zu prüfen ob es dir besser geht und du wieder zur Arbeit gehen kannst Das entschiedet kein Arzt, das entscheide ich. Bis auf wenige Ausnahmen (Infektionskrankheiten...) Wenn es einem gut geht, geht man vorher wieder arbeiten, geht es einem nicht besser, geht man nochmal zum Arzt. Ich war noch nie bei einem Arzt mich gesund schreiben lassen. Ich weiß nicht, was ihr für Ärzte habt, meine sagen da immer "Wenn es ihnen bis dahin nicht besser geht kommen sie nochmal vorbei"... Mehr nicht. Und man kann dem Arzt auch durchaus widersprechen. "Ich schreibe sie mal krank..." "Nee." "arbeiten sie im Büro?" "Ja" "Dann können sie auch arbeiten gehen wenn sie wollen" Vielleicht gehts unserer Firma auch so gut, weil das die meisten AN so machen... Wir expandieren seit 2001 stetig (Mitarbeiterzahl ca. verzehnfacht, Umsatz verzwanzigfacht, Produktionsfläche seitdem verdreifacht, weitere Verdoppelung geplant)... Erinnere mich noch gut an den Unfallarzt, als der letzte "Nahtpatient" bei ihm war... "Irgendwas ist bei euch besonderes... Alle kommen "Schreiben sie mich bloß krank", bei euch immer das Gegenteil...." Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452012 | |||
Datum | 04.01.2008 13:37 | 51294 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakNein Alexander, ist es nicht! Es haben dir jetzt mehrfach Leute erklärt, dass du mit deiner Auffassung (Bleib zuhause bis das Datum auf dem Zettel ran ist!) rechtlich als auch moralisch falsch liegst, wenn du es wieder und wieder nicht einsiehst, dann wunder dich bitte nicht, dass es mal ein bisschen persönlicher wird, denn es gibt Punkte, da ist man es Leid. Also Moment, mehrfach Leut, es waren gestern 2 um genau zu sein! Ersten deine Person, der meint seine Meinung hier kund tun zu müssen aber auf Nachfrage auf Fakten mit Antworten die sagen wir mal "geistiger Ausfluß" sind und der Nette Herr Pannier der nach mehrmaligen Nachfragen nach Fakten ebenfalls den von mir beschrieben "AUsfluß2 zum besten gab. Zeig mir anhand von Gesetzen, Urteilen oder weiß ich was das sich diese mit deiner Aussage deckt. Bis dato liegt für mich auf der Hand was der Arzt mir Bescheinigt! Und ehrlich so einen Aufstand zu machen weil man wenn man krank ist seine Leistungsfähigkeit wieder herzustellen und dann auf solch seltsame Weise, die in keinster Weise gerechtfertigt ist, angegriffen wir ist meiner Meinung nach bei manchen einiges Schief gelaufen. Da gibt es andere Sachen wo der Staat ausgenutz wird, aber das deiner Meinung nach wahrscheinlich nicht so schlimm ist! Und lies dir bitte auch ander Kommentare durch, die decken sich zum großteil mit meinen Aussagen! Immer tollerant bleiben und nachdenken was man sagt! Ist so ähnlich wie beim Funken! Nur hier heißt es : Denken, und dann Schreiben! Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 452016 | |||
Datum | 04.01.2008 13:43 | 51304 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockNur hier heißt es : Denken, und dann Schreiben! Solltest du denken, bevor du schreibst - und das nehme ich von einem Menschen an, der solche Ratschläge erteilt - dann solltest du bedenken, daß auch der in den eigenen Augen beste Gedanke falsch sein kann. MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452017 | |||
Datum | 04.01.2008 13:44 | 51562 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutDas entschiedet kein Arzt, das entscheide ich Falsch ansonsten würde er dir wohl kaum einen Termin geben das du dich wieder vorstellen sollst wenn er es für erforderlich hält. Geschrieben von Christian Fleschhut Wenn es ihnen bis dahin nicht besser geht kommen sie nochmal vorbei"... Mehr nicht. Und wenn es mir anscheinend besser geht bin ich immer noch Arbeitsunfähig geschrieben, oder hat er hier gesagt das du auch wieder vorher gehen kannst? Nein! Die Arbeitsunfähigkeit endet mit Ablauf des Datum oder Gesundschreibung in Erforderlichen Fällen! Bzw. bei vorhandene Termin falls der Arzt diagnostiziert und sagt das man wieder Arbeiten gehen darf. Vorher nicht! Wie gesagt ich werde mich jetzt hier nicht weiter Äußern bevor es hier wieder durch die Natur mancher Menschen zu Äußerungen kommt die ich nicht gut heiße! Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452018 | |||
Datum | 04.01.2008 13:46 | 51365 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeySolltest du denken, bevor du schreibst - und das nehme ich von einem Menschen an, der solche Ratschläge erteilt - dann solltest du bedenken, daß auch der in den eigenen Augen beste Gedanke falsch sein kann. Bei entgegenbringen von Fakten gerne. Ansonsten NEIN! Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 452021 | |||
Datum | 04.01.2008 13:51 | 51185 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockFalsch ansonsten würde er dir wohl kaum einen Termin geben das du dich wieder vorstellen sollst wenn er es für erforderlich hält. Macht der Arzt das immer? Geschrieben von Alexander Hendriock oder Gesundschreibung Wie sieht die aus? Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 452022 | |||
Datum | 04.01.2008 13:52 | 51419 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Hendriock Falsch ansonsten würde er dir wohl kaum einen Termin geben das du dich wieder vorstellen sollst Er gibt mir aber keinen... Und nun? Geschrieben von Alexander Hendriock Und wenn es mir anscheinend besser geht bin ich immer noch Arbeitsunfähig geschrieben Das ganze ist eine Vermutung des Arztes nicht mehr und nicht weniger. Wenn es vorher vorbei ist ist es vorbei, wenn es länger dauert, dauert es länger... Alexander, du schreibst "bei entgegenbringen von Fakten"... Welche Fakten bringst du denn? Das Datum auf dem gelben Zettel ist eigentlich völlig egal. Du schreibst ja selbst, dass da "voraussichtlich" steht. Die Krankheit kann zu diesem Datum enen (wäre großer Zufall), sie kann vorher vorbei sein, sie kann auch länger dauern --> Dann muss ich erneut beim Arzt vorstellig werden, ansonsten kann ich ohne Probleme wieder arbeiten gehen, wenn es mir besser geht! Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 452024 | |||
Datum | 04.01.2008 13:54 | 51424 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeySolltest du denken, bevor du schreibst - und das nehme ich von einem Menschen an, der solche Ratschläge erteilt - dann solltest du bedenken, daß auch der in den eigenen Augen beste Gedanke falsch sein kann. Geschrieben von Alexander Hendriock Bei entgegenbringen von Fakten gerne. Ansonsten NEIN! Doch, die können falsch sein, obwohl er dir das nicht beweisen kann. Er ist nun mal weder Arzt noch Rechtsanwalt. Ansonsten vertrau dem "Wissen der vielen". MfG Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Herford / NRW | 452025 | |||
Datum | 04.01.2008 13:55 | 51404 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut Das entschiedet kein Arzt, das entscheide ich. Bis auf wenige Ausnahmen das ist so nicht ganz richtig. Primär entscheidet der Mediziner über die Länge der AU. Willst Du vorher wieder arbeiten gehen, kann sogar der Arbeitgeber verlangen, das der Arzt erst sein OK gibt: siehe hier gefunden im Internet: Antwort: Die Grundregel lautet: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Wer also krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen. Andernfalls kann ihn der Arbeitgeber abmahnen und ihm im schlimmsten Fall sogar fristlos kündigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden (4.2.1999, Az. 2 AZR 666/97). PS Ich würde auf jeden Fall nicht zu einem Einsatz fahren bevor ich nicht wieder gearbeitet habe. In diesem Sinne Gruß Sven | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452026 | |||
Datum | 04.01.2008 13:56 | 51259 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerMacht der Arzt das immer? Wenn der Arzt der Meinung ist das sich das Krankheitsbild nach der bestimmten Zeit bzw. durch die verschriebenen Medikamente sich nicht gebessert hab schon. Geschrieben von Christian Schorer Wie sieht die aus? Für gewisse Berufe gibt es da sicherlich auch entsprechende Formulare. Ansonten die Aussage das man am nächsten Tage wieder Arbeiten gehen könne. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452028 | |||
Datum | 04.01.2008 13:58 | 51398 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutDas Datum auf dem gelben Zettel ist eigentlich völlig egal. Dann kann ich mir den wohl klemmen! Ihr bringt ausser eure Meinung und eurer Auslegung nichts ein. Ich hingegen sehe das was offensichtlich ist, und das ist der Krankenschein. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 452029 | |||
Datum | 04.01.2008 13:58 | 51303 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Büttnerdas ist so nicht ganz richtig. Primär entscheidet der Mediziner über die Länge der AU. Willst Du vorher wieder arbeiten gehen, kann sogar der Arbeitgeber verlangen, das der Arzt erst sein OK gibt: siehe hier suche ein wenig weiter und du findest ein ähnliches Pamphlet, dass genau das Gegenteil aussagt, dass du trotz Krankschreibung ohne Arztkonsultation jederzeit arbeiten darfst. Klar ist, wenn es Sinn macht. Unter Medikamenteneinfluß LKW oder PKW zu fahren ist ganz klar fahrlässig... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 452030 | |||
Datum | 04.01.2008 13:59 | 51185 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockWenn der Arzt der Meinung ist das sich das Krankheitsbild nach der bestimmten Zeit bzw. durch die verschriebenen Medikamente sich nicht gebessert hab schon. Aha, da ist ein "Wenn" in dem Satz. Und Wenn nicht? Geschrieben von Alexander Hendriock Für gewisse Berufe gibt es da sicherlich auch entsprechende Formulare. Aha, sicherlich gibts das, ich kenns aber nicht und hab auch kein "Gesundschreibungsformular" gefunden, kannst du mal mit Fakten rüber kommen? Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 452031 | |||
Datum | 04.01.2008 14:00 | 51194 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockIch hingegen sehe das was offensichtlich ist, und das ist der Krankenschein. Du hast ja recht... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 452033 | |||
Datum | 04.01.2008 14:00 | 51266 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockIch hingegen sehe das was offensichtlich ist, und das ist der Krankenschein. Fangen wir doch bevor wir an die inhaltliche Probleme gehen mit den Begrifflichkeiten an: Krankenschein: Vorläufer der jetzigen Krankenversicherungskarte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Das Ding was du in deinem Unwissen Krankenschein nennst. MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Herford / NRW | 452034 | |||
Datum | 04.01.2008 14:00 | 51350 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut suche ein wenig weiter und du findest ein ähnliches Pamphlet, dass genau das Gegenteil aussagt, dass du trotz Krankschreibung ohne Arztkonsultation jederzeit arbeiten darfst. auch als Gerichturteil? Ich glaube Bundesarbeitsgericht Kassel ist schon recht weit oben angesiedelt. Gruß Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 452036 | |||
Datum | 04.01.2008 14:01 | 51301 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Schorer Aha, sicherlich gibts das, ich kenns aber nicht und hab auch kein "Gesundschreibungsformular" gefunden, kannst du mal mit Fakten rüber kommen? Christin, er hat recht. Fertig. Kann ja nicht sein, dass der reichhaltige Erfahrungsschatz falsch liegt. Stichwort Sammelstück... Mir wirds zu blöd hier... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 452038 | |||
Datum | 04.01.2008 14:02 | 51231 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Büttnerauch als Gerichturteil? Ich glaube Bundesarbeitsgericht Kassel ist schon recht weit oben angesiedelt. Ja. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452039 | |||
Datum | 04.01.2008 14:02 | 51168 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike Böttner"Wissen der vielen". Wissen oder meinen zu Wissen? Eher einzelner! Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 452040 | |||
Datum | 04.01.2008 14:02 | 51149 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockIhr bringt ausser eure Meinung und eurer Auslegung nichts ein. Ich hingegen sehe das was offensichtlich ist, und das ist der Krankenschein. Welcher sich eigentlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nennt. Eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung sieht die Ärztekammer bislang noch nicht vor. so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Herford / NRW | 452041 | |||
Datum | 04.01.2008 14:04 | 51169 x gelesen | |||
Hallo, Noch höher. Toll. Gruß Sven | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452043 | |||
Datum | 04.01.2008 14:05 | 51226 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerAha, da ist ein "Wenn" in dem Satz. Und Wenn nicht? Oh man. KAuen wir jetzt alle Kommentare durch und Pflücken sie auseinander wo vielleicht ein WENN ist. Ich sagte es schon, Kindergartenniveau. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 452044 | |||
Datum | 04.01.2008 14:07 | 51252 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockOh man. KAuen wir jetzt alle Kommentare durch und Pflücken sie auseinander wo vielleicht ein WENN ist. Die Geister die ich rief ...... Geschrieben von Alexander Hendriock Ich sagte es schon, Kindergartenniveau. Nö, ich warte noch auf die Fakten zum "Gesundschreibungsformular" bzw. der "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung". Du willst doch immer Fakten, wo sind nun deine? Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452045 | |||
Datum | 04.01.2008 14:09 | 51390 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutMir wirds zu blöd hier... Oh, jetzt wieder so. Argumente fehlen und dann so etwas. Geschrieben von Christian Fleschhut Stichwort Sammelstück...Man kannsich auch irren, soll ich jetzt mal alle deine Kommentare heraussuchen und kontrollieren wo eventuell Fachliche Fehler sind! Ist doch wohl absolut unterste Schublade mit solchen Argumenten zu kommen. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452046 | |||
Datum | 04.01.2008 14:10 | 51098 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyArbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Das Ding was du in deinem Unwissen Krankenschein nennst. Habe hier wohl mehrfach den Begriff der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benutzt. Aber soviel wieder zu lesen und verstehen (WOLLEN) Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452047 | |||
Datum | 04.01.2008 14:11 | 51156 x gelesen | |||
Nein er hat ´Recht, Bloß keine eigene Meinung äußern, die wird sowieso so gedreht wie es gewollt wird. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452048 | |||
Datum | 04.01.2008 14:13 | 51136 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerNö, ich warte noch auf die Fakten zum "Gesundschreibungsformular" bzw. der "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung". Du willst doch immer Fakten, wo sind nun deine? Wo sind deine? Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 452049 | |||
Datum | 04.01.2008 14:13 | 51144 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockOh, jetzt wieder so. Argumente fehlen und dann so etwas. Auch du hast im Rahmen dieser Diskussion solche Aussagen getroffen. Ach übrigens: Ich muß Christian zustimmen. Geschrieben von Alexander Hendriock Man kannsich auch irren, soll ich jetzt mal alle deine Kommentare heraussuchen und kontrollieren wo eventuell Fachliche Fehler sind! Stimmt, kann man. Kleiner Tipp: Zieh einen Fachmann zurate wenn du versuchst Christians Fehler zu finden. Geschrieben von Alexander Hendriock Ist doch wohl absolut unterste Schublade mit solchen Argumenten zu kommen. Nimmst mir nicht übel - deine Diskussionskultur läßt sich prima mit "unterste Schublade" charakterisieren. Ach übrigens: Plonk! Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 452050 | |||
Datum | 04.01.2008 14:14 | 51216 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HendriockNein er hat ´Recht, Bloß keine eigene Meinung äußern, die wird sowieso so gedreht wie es gewollt wird. Is gut.. Beruhig dich. Ich hab die Zusammenfassung des betreffenden Urteils in der HAnd gehabt und gelesen. Kann aber auswendig das Aktenzeichen nicht sagen und habe uach keine Lust heute noch in die Firma zu fahren... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 452053 | |||
Datum | 04.01.2008 14:16 | 51263 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Büttnergefunden im Internet: Antwort: Die Grundregel lautet: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Wer also krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen. Andernfalls kann ihn der Arbeitgeber abmahnen und ihm im schlimmsten Fall sogar fristlos kündigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden (4.2.1999, Az. 2 AZR 666/97). Bitte nicht uneingeschränkt dem Internet glauben, sondern im Zweifel nachlesen 2 AZR 666/97. In diesem Urteil geht es um einen völlig anderen Sachverhalt und zweitens sagt das BAG keinesfalls, dass der AN gekündigt werden kann, wenn er trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder arbeiten kommt. In dem Urteil geht es darum, dass der AG den AN gekündigt hat, da er trotz "Gesundschreibung" seines Arztes objektiv der Arbeit an seinem Arbeitsplatz nicht mehr nachkommen kann und auch kein anderer geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Herford / NRW | 452054 | |||
Datum | 04.01.2008 14:16 | 51089 x gelesen | |||
Hallo, Arbeitsrecht Köln (Der sechste von oben.) Ich denke man könnte das auch als Attest bezeichnen, dann wird es wohl klarer. Gruß Sven | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452056 | |||
Datum | 04.01.2008 14:18 | 51139 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyNimmst mir nicht übel - deine Diskussionskultur läßt sich prima mit "unterste Schublade" charakterisieren. Oh, ich habe sicherlich niemanden nach dem ersten Kommentar mit"Du bist Deutschland" oder Blaumacher oder dergleichen betitelt. Irgendwie habe ich hier langsam das Gefühl das es hier einige Wenige gibt die sich eine eigene Meinung erlauben dürfen und meinen anderen diese Aufzwangen zu müssen. Andere hingegen werden wenn sie ihre Meinung einbringen oder auch mal Fachlich einen Fehler machen auseinandergeplügt alles verdreht und sowieso ganz anders dargestellt ! Und eventuell Theoretisch alles 100% drauf haben setzt noch nicht voraus alles auch Praktisch zu können! Manchen empfinde ich hier leider eher als Großkotz der meint allen seine Meinung aufdrängen zu müssen. Und wenn dann das nicht klappt beleidigend zu werden! Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 452061 | |||
Datum | 04.01.2008 14:30 | 51394 x gelesen | |||
Hallo Alexander, Geschrieben von Alexander Hendriock Hat nicht viel gebracht, an wirklich erhplsamen Schlaf war nicht zu denken. Den haben wir Dir aber gekönnt. Geschrieben von Alexander Hendriock Ist bei mnachen wohl notorisch. Wirf bitte nicht mit Schweinen im Schlachthaus. Geschrieben von Alexander Hendriock Dann haben sie sich nicht so ausgedrückt ds man es nicht Falsch verstehen kann Tut mir leid, ihre Aussagen waren klar zu verstehen. Wenn sich einer Missverständlich ausgedrückt hat warst Du es. Noch mal ein Tipp von mir: Nimm etwas Gas raus und lese mal eine Zeitlang mit. Wir wissen alle nicht alles. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Herford / NRW | 452064 | |||
Datum | 04.01.2008 14:32 | 51289 x gelesen | |||
Hallo, wenn ich das 2 AZR 666/97 bei Google eingebe, kommen ungefähr ich weiß nicht wie viele Urteile im Bezug dazu. Da sind dann auch Urteile dabei, wo der Arbeitnehmer nicht vor Ablauf der AU wieder arbeiten durfte. In Deinem Beispiel wollte der Arbeitnehmer ja nicht mehr da arbeiten wo er sonst gearbeitet hat. Das ist glaube ich dann auch eine ganz andere Fragestellung, oder nicht. Gruß Sven | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 452068 | |||
Datum | 04.01.2008 14:40 | 51157 x gelesen | |||
Ja, nee ist klar! Wenn ich ausdrücklich sage das für mich das Datum auf dem Krankenschein bindend ist was ist das Mißverständlich ausgedrückt! Und ja ich lese mit. Manch ander eher weniger aber unpassende Kommentare abgeben. Mit kameradschaftlichen Gruß! Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452090 | |||
Datum | 04.01.2008 15:28 | 51136 x gelesen | |||
Handwerksbereich, Erkältungssymptome/Grippeverdacht Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 452092 | |||
Datum | 04.01.2008 15:31 | 51123 x gelesen | |||
Ok.. nicht wie erwartet... evtl war es dem Chef lieber einen Kranken statt eine Kranke Kolonne zu haben Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 452093 | |||
Datum | 04.01.2008 15:31 | 51152 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Büttnerwenn ich das 2 AZR 666/97 bei Google eingebe, kommen ungefähr ich weiß nicht wie viele Urteile im Bezug dazu. Da sind dann auch Urteile dabei, wo der Arbeitnehmer nicht vor Ablauf der AU wieder arbeiten durfte. Mag sein, du hast aber wörtlich aus juraforum.de zitiert, dass das Urteil 2 AZR 666/97 des BAG vorsieht, dass man mit "gelbem Zettel" nicht arbeiten gehen darf und das habe ich widerlegt. Leider ist das Urteil im Wortlaut auf der Seite des BAGs nicht mehr zu finden. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Herford / NRW | 452110 | |||
Datum | 04.01.2008 16:01 | 51237 x gelesen | |||
Hallo, also wenn ich das von Dir angegebene Urteil richtig gelesen habe, war es so, dass der Mann meinete er sei wieder Fit obwohl der Werksarzt meinte er sei es nicht. Irgendwo in dem Text schreibt das Gericht, dass der Patient gar nicht selber objektiv einschätzen könne ob er wirklich fit sei, sondern das dies nur ein Fachmann könne. Jetzt erklär mir mal wo da die Wiederlegung ist. Gruß Sven | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 452117 | |||
Datum | 04.01.2008 16:11 | 51158 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Büttneralso wenn ich das von Dir angegebene Urteil richtig gelesen habe, war es so, dass der Mann meinete er sei wieder Fit obwohl der Werksarzt meinte er sei es nicht. Irgendwo in dem Text schreibt das Gericht, dass der Patient gar nicht selber objektiv einschätzen könne ob er wirklich fit sei, sondern das dies nur ein Fachmann könne. Der Grund des entsprechend lautenden Urteils ist ein anderer! In dem Fall zweifelt der AG und der von ihm bestellte Werksarzt die Arbeitsfähigkeit an, das war dann auch Grund der Kündigung! Das bedeutet aber grundsätzlich nicht, dass der AN nicht selbständig seinen Dienst wieder antreten dürfte. Das Problem bei Urteilen ist, dass man sich nicht nur einen Satz herausnehmen darf, sondern immer den Kontext betrachten muss. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Herford / NRW | 452211 | |||
Datum | 04.01.2008 19:28 | 51113 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Rak Das Problem bei Urteilen ist, dass man sich nicht nur einen Satz herausnehmen darf, sondern immer den Kontext betrachten muss ist der Kontext dann also nicht, dass der Ricvhter bzw. das Urteil sagt, dass das ein Patient nicht selber beurteilen kann? Dann sag mir mal wo der gegenteilige Kontext in dem Urteil Deiner Meinung nach steht? Gruß Sven | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 452418 | |||
Datum | 05.01.2008 01:10 | 51146 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Büttnerist der Kontext dann also nicht, dass der Ricvhter bzw. das Urteil sagt, dass das ein Patient nicht selber beurteilen kann? Da steht vor allem, dass es Diskrepanzen zwischen der Auffassung des AN und der des AGs geben kann, die in diesem Fall von einem Werksarzt unterstrichen wurden. Genaugenommen sagt m.E. dieses Urteil vor allem auch, dass eine Gesundschreibung durch einen "fremden" (meint ihr außerhalb des Werkes) Arzt nicht möglich ist. Wie man aus der Argumentationskette des Gerichtes in diesem Fall nun herauslesen kann, dass ein Wiederantritt zur Arbeit vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung generell unzulässig ist, ist mir schleierhaft. Das Gericht stellt nämlich nur fest, dass die subjektive Meinung des AN falsch sein kann und dies durch den AG (und seinen Werksarzt) anders eingeschätzt wird. Für unsere Diskussion bedeutet dies, dass der AN sehr wohl seine Arbeit vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wiederantreten kann, jedoch der Anordnung seines AGs Folge zu leisten hat, wenn dieser ihn auffordert bis Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zuhause zu bleiben, obwohl selbst dies in diesem konkret behandelten Fall nicht mal zutrifft, da der "fremde" Arzt ja gar keine Arbeitsunfähigkeit mehr festgestellt hat. Der hier vor Gericht behandelte Fall ist also deutlicher komplexer als das hier Diskutierte. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Waldbreitbach / RLP | 546864 | |||
Datum | 05.03.2009 21:34 | 49104 x gelesen | |||
Wie sieht das eigendlich aus wenn man bis Freitags krank geschrieben ist? Ich meine das Wochenende über ist man ja nicht mehr arbeitsunfähig oder täusche ich mich? Am Wochenende dürfstest du also wieder "Brunnen bauen" oder deinem Feuerwehrdienst nachgehen, Richtig? Oder würdest/musst du auch da den Montag abwarten? | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern | 547043 | |||
Datum | 07.03.2009 08:08 | 48722 x gelesen | |||
Hallo Stefan, wenn Du bis Freitag krank geschrieben bist kannst Du am nächsten Tag machen was Du willst. Arbeit, Urlaub, Freizeit... Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!!! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog | |||||
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