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Thema | Andere Kameraden in anderen Feuerwehren | 68 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 452311 | |||
Datum | 04.01.2008 21:20 | 27844 x gelesen | |||
In unserer Feuerwehr leisten schon seit Jahren Kameraden aus anderen Feuerwehren (welche nicht in unserem Amt sind) ihren Dienst, weil sie in unserer Stadt ihren Arbeitsplatz haben. Jetzt gibt es eine Neuregelung, dass nur noch Feuerwehrangehörige, welche auch wohnhaft in unserer Stadt sind, an dem Einsatzgeschehen unserer Feuerwehr teilhaben können. Dieses hat zur Folge, dass wir tagsüber auf 3 Einsatzkräfte verzichten müssen. Wir sind zwar weiterhin einsatzbereit, können auch unsere Fahrzeuge besetzen, finden dieses aber juristisch als Blödsinn, da ja die Gemeinde eine leistungsfähige Feuerwehr stellen muß, sich aber mit solchen Gesetzen selber ins eigene Fleisch schneidet. Frage an Euch: Greift Ihr auch auf solche Einsatzkräfte zurück, welche tagsüber in Euren Orten bzw. Städten arbeiten? Und wenn ja, wieweit kommen Eure Träger Euch da entgegen? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452314 | |||
Datum | 04.01.2008 21:24 | 26142 x gelesen | |||
Geschrieben von Kittler Ingoda ja die Gemeinde eine leistungsfähige Feuerwehr stellen muß, sich aber mit solchen Gesetzen selber ins eigene Fleisch schneidet.Die Gemeinde hat die Gesetze nicht gemacht... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 452320 | |||
Datum | 04.01.2008 21:30 | 26030 x gelesen | |||
Hallo Ingo, welche Regelung verbietet denn neuerdings diese Doppelmitgliedschaft? In Bayern wird in die Neufassung des Feuerwehrgesetzes, welches in diesem Jahr in Kraft treten soll, ausdrücklich eine Pendlerregelung aufgenommen, die eine solche Vorgehensweise erleichtern soll. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 452321 | |||
Datum | 04.01.2008 21:31 | 26135 x gelesen | |||
Das kamm vom Land | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 452324 | |||
Datum | 04.01.2008 21:32 | 25991 x gelesen | |||
Geschrieben von Kittler Ingosolchen Gesetzen selber ins eigene Fleisch schneidet. wird bei uns mit dem neuen Bayr. Feuerwehrgestz genau andersherum geregelt (dass man nun auch an seinem Arbeitsplatz zur FW gehn kann), was ich für sehr sinnnvoll halte! warum das ander andersherum machen ist für mich unverständlich... | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 452325 | |||
Datum | 04.01.2008 21:32 | 26131 x gelesen | |||
Ich habe in der Richtung mehrere Beispiele wie es laufen kann: 1.) Ich selbst. Angehöriger in der Feuerwehr meines Heimatdorfes. Dort ganz normal laut LBKG-RLP verpflichtet. Dienstgrad BM. Bis dato alle Lehrgänge über diese Kommune gemacht. Seit 1,5 Jahren Mitglied in der Feuerwehr meines Arbeitsortes und meines Arbeitgebers. (Ich bin Beschäftigter der dortigen Stadtverwaltung) Dort ebenfalls nach LBKG-RLP verpflichtet. Dienstgrad HFM. Regelmäßiger Besucher von Übungs- und Gerätediensten und voll in die Gemeinschaft integriert. 2.) Kamerad aus meiner Heimatwehr ist gleichzeitig auch in der Stadt aktiv in der er studiert. Anderes Bundesland, Lehrgänge trotzdem anerkannt. 3.) Stützpunktwehr meiner Verbandsgemeinde. Dort sind seit geraumer Zeit Angehörige aus anderen Wehren, teilweise der VG, teilweise aus anderen Kommunen im Einsatzdienst tätig. Hintergrund für alle Szenarien: Tagesalarmsicherheit. Ich bin der Meinung, das jede Kommune heutzutage froh sein sollte wenn sich Feuerwehrleute finden die Einsatzdienst machen wollen. Denn die Leute die sich eine solche Doppelbelastung antun sind meistens diejenigen die Feuerwehr im Sinn haben und nicht Feierwehr! Geschrieben von Kittler Ingo Jetzt gibt es eine Neuregelung, dass nur noch Feuerwehrangehörige, welche auch wohnhaft in unserer Stadt sind, an dem Einsatzgeschehen unserer Feuerwehr teilhaben können. Wer hat diese Regelung erlassen? Kommune oder Land? Was sagt das Brandschutzgesetz dazu und was ggf. das Innenministerium? Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 452327 | |||
Datum | 04.01.2008 21:34 | 25909 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Magnus Hammerl In Bayern wird in die Neufassung des Feuerwehrgesetzes, welches in diesem Jahr in Kraft treten soll, ausdrücklich eine Pendlerregelung aufgenommen, die eine solche Vorgehensweise erleichtern soll. In BaWü sind solche Doppelmitgliedschaften mit Erfolg seit Jahren üblich, das Feuerwehrgesetz verbietet sie nicht. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 452332 | |||
Datum | 04.01.2008 21:39 | 25988 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachHintergrund für alle Szenarien: Tagesalarmsicherheit Das ist meine Meinung wenn Kameraden das wollen, dann soll mann sie lassen und es nicht verbieten | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 452336 | |||
Datum | 04.01.2008 21:44 | 26099 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Kittler Ingo Das kamm vom Land Die vielen User hier die das Thema gerne mitdiskutieren wollen sehen einen solchen Diskussionstil nicht gerne. mal ein ernst gemeinter Tipp: Solche knappen Antworten hemmen eher die Diskussion. Schreib doch einfach noch die eine oder andere Hintergrundinformation dazu: z.B. - was genau "kam vom Land" - in welcher Form? gib dazu ev. noch die eine oder anderen Quelle an. Hier z.B. ein Veweis auf das Gesetz. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 452342 | |||
Datum | 04.01.2008 21:51 | 25930 x gelesen | |||
was genau "kam vom Land" - in welcher Form? Uns als Feuerwehr wurde dieses von unserem Träger bekanntgegeben, das Kameraden, welche nicht ihren Wohnsitz in unserem Stadtgebiet haben, sondern lediglich ihren Arbeitsplatz in unserem Stadtgebiet haben, nicht mehr am Einsatzgeschehen teilnehmen dürfen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 452345 | |||
Datum | 04.01.2008 21:54 | 25956 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Kittler Ingo Uns als Feuerwehr wurde dieses von unserem Träger bekanntgegeben, das Kameraden, welche nicht ihren Wohnsitz in unserem Stadtgebiet haben, sondern lediglich ihren Arbeitsplatz in unserem Stadtgebiet haben, nicht mehr am Einsatzgeschehen teilnehmen dürfen. und wie wurde das genau begründet? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 452346 | |||
Datum | 04.01.2008 21:54 | 26166 x gelesen | |||
Geschrieben von Kittler IngoUns als Feuerwehr wurde dieses von unserem Träger bekanntgegeben Da fällt mir wieder reflexartig die Standardantwort eines Bekannten ein: "Sagt wer, steht wo?" Die Kommune muss eine solche Entscheidung ja irgendwie begründen können. Und das am besten mit einem Verweis auf ein gültiges Gesetz, eine gültige Verordnung. Das sollte deine Wehrleitung/-führung mal abklopfen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452348 | |||
Datum | 04.01.2008 21:56 | 25978 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachDie Kommune muss eine solche Entscheidung ja irgendwie begründen können. Und das am besten mit einem Verweis auf ein gültiges Gesetz, eine gültige Verordnung.Muss sie in dem Fall eigentlich nicht... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 452350 | |||
Datum | 04.01.2008 22:01 | 26026 x gelesen | |||
Da fällt mir wieder reflexartig Da der Träger ja verpflichtet ist, dem Arbeitgeber den Lohnausfall zu zahlen, hat die Kämmerin der Stadt entschieden, das der Kostenfaktor zu hoch ist, und aus diesem Grund wurde es veranlasst. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 452351 | |||
Datum | 04.01.2008 22:02 | 26029 x gelesen | |||
Naja, wenn plötzlich Anfragen aus Richtung Bevölkerung/Presse oder politischen Gremien kommen sollte man das schon begründen können. Es sei denn man hat tagsüber genug Personal, das würde dann aber an ein kleines Wunder grenzen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 452352 | |||
Datum | 04.01.2008 22:02 | 26052 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Linkenbach Die Kommune muss eine solche Entscheidung ja irgendwie begründen können. Und das am besten mit einem Verweis auf ein gültiges Gesetz, eine gültige Verordnung. Nach kurzem üÜerfliegen von Gesetz und Laufbahnverordnung wird sich die Kommune vermutlich auf § 26 (2) Satz 1 BbgBKG beziehen: Alle geeigneten Einwohner vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 65. Lebensjahr können zum ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr herangezogen werden. Wenn man den Satz eng auslegt könnte man daraus ableiten, dass Bewerber, die lediglich in der Gemeinde arbeiten, nicht aufgenommen werden können. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 452353 | |||
Datum | 04.01.2008 22:04 | 25955 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Kittler Ingo Da der Träger ja verpflichtet ist, dem Arbeitgeber den Lohnausfall zu zahlen, hat die Kämmerin der Stadt entschieden, das der Kostenfaktor zu hoch ist, und aus diesem Grund wurde es veranlasst. hä??? Erhalten die FW-Angehörigen die in der Stadt wohnen dann bei Einsätzen während der Arbeitszeit keinen Lohnausfall? Ich kann mir diese Entscheidung mit dieser Begründung nur dann erklären wenn damit ereicht werden will das nicht mehr so viele Einsatzkräfte bei einem Alarm tagsüber erscheinen. Dann tritt doch erst eine Kosteneinsparung auf. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 452354 | |||
Datum | 04.01.2008 22:05 | 26070 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Kittler Ingo Da fällt mir wieder reflexartig Ja, sehr schlau. Frag doch mal eure Kämmerin, was der Wohnort des FA mit dem Lohnausfall zu tun hat. Wenn die drei nicht mehr in der Feuerwehr sein dürfen, dann brauch ich drei neue und zahle halt denen den Lohnausfall. Was hat man jetzt unterm Strich gewonnen? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 452355 | |||
Datum | 04.01.2008 22:07 | 25997 x gelesen | |||
Aha... Heisst das, das bei euch (kein Vorwurf an dich oder eure Wehr) die Kämmerin die Einsatzplanung macht? Nach dem Motto: "Moment, wir haben kein Geld mehr, also rücken ab jetzt nur noch maximal 6 Leute aus." Bezahlen muss man die Leute eh, ob sie nun aus eurer Stadt oder von sonstwo kommen. Entweder brauche ich die Leute im Einsatz, dann wird gezahlt, oder ich brauche sie nicht, dann schicke ich sie nach Hause. Unabhängig ob die nun hier wohnen oder fünf Dörfer weiter. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 452362 | |||
Datum | 04.01.2008 22:14 | 26047 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Linkenbach"Moment, wir haben kein Geld mehr, also rücken ab jetzt nur noch maximal 6 Leute aus." Nein so ist das auch nicht. Wir fahren ja, aber die wenigsten stellen einen Kostenersatz. Aber eben die betroffenen, haben immer einen Kostenersatz gestellt, weil es der Arbeitgeber vorgeschrieben hat. Da die Betroffenen nun fast die einzigen waren, wurde diesen das eben aus kostengründen untersagt. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 452363 | |||
Datum | 04.01.2008 22:16 | 25953 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Kittler Ingo Nein so ist das auch nicht. Wir fahren ja, aber die wenigsten stellen einen Kostenersatz. Aber eben die betroffenen, haben immer einen Kostenersatz gestellt, weil es der Arbeitgeber vorgeschrieben hat. Da die Betroffenen nun fast die einzigen waren, wurde diesen das eben aus kostengründen untersagt. Mal abgesehen davon, dass dieses Vorgehen klar rechtswidrig ist: Was hat das jetzt mit dem Wohnort zu tun? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 452364 | |||
Datum | 04.01.2008 22:18 | 26077 x gelesen | |||
Was hat das jetzt mit dem Wohnort zu tun? Das wieß nur Gott | |||||
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Autor | Tors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen | 452366 | |||
Datum | 04.01.2008 22:23 | 25998 x gelesen | |||
Hallo, ein ähnliches Thema gab es in unserer Stadt auch. Es gab 2 oder 3 Kameraden, die an Einsatz- und Ausbildungsdienste der Ortsfeuerwehr teilgenommen haben, in deren Nähe sie arbeiten. Sie selbst sind aber in eigenen Ortsfeuerwehren in einer anderen Gemeinde aktiv. Die aktive Teilnahme an der "Arbeitsplatz-Feuerwehr" mussten sie dann aufgeben. Die genaue Begründung ist mir leider nicht bekannt. Zu diesem Thema hatte ich aus Interesse mit unserer zuständigen Unfallkasse Kontakt aufgenommen. Dort verwies man auf der Nds. Brandschutzgesetz, in dem geschrieben steht, dass ein aktives Mitglied Einwohner der Gemeinde sein muss. Selbst bei einem Zweitwohnsitz hat man sich da nicht gerade dafür ausgesprochen. Leider sind viele Aussagen der Unfallkasse schwammig, wenn sie nicht als Infoblatt offiziell veröffentlicht werden. Ich bin der Meinung, dass man sich mit der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung auseinandersetzen sollte, da es unter anderem auch deren Kosten betrifft (Verdienstausfall). Weiteres Vorgehen (Klären der Rechtslage usw.) sollte über den Stadt- bzw. Gemeindebrandmeister zusammen mit dem Kreisbrandmeister geklärt werden. Eurer Meinung schließe ich mich an, dass die Gemeinde froh sein kann, dass Brandschutz und Hilfeleistung gerade in personalschwachen Zeiten gestärkt wird. Sie ist schließlich verantworlich. Gruß, Torsten Diese Angabe spiegelt meine persönliche Meinung wider, nicht zwingend die der eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 452367 | |||
Datum | 04.01.2008 22:24 | 26195 x gelesen | |||
Tach, Post! Okay, anders gefragt: Wollt ihr denn die Kameraden behalten, oder wollt ihr die auch loswerden? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 452368 | |||
Datum | 04.01.2008 22:24 | 25967 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Kittler Ingo ir fahren ja, aber die wenigsten stellen einen Kostenersatz. Aber eben die betroffenen, haben immer einen Kostenersatz gestellt, weil es der Arbeitgeber vorgeschrieben hat. Da die Betroffenen nun fast die einzigen waren, wurde diesen das eben aus kostengründen untersagt. Da würde ich als "Feuerwehr" nun sofort entsprechend reagieren: Jede Einsatzkraft fordern ab sofort nun einen entsprechenden Kostenersatz auf der Basis seiner rechtsgültigen Ansprüche. [Feuerwehrgesetz, Entschädigungssatzung usw.] Das wäre dann meiner Ansicht nach gelebte Kameradschaft gegenüber den Kameraden die aus finanziellen Gründen wohl "gegangen worden sind" ;-) MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 452370 | |||
Datum | 04.01.2008 22:30 | 25932 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierWollt ihr denn die Kameraden behaltenWir wollen alle behalten, weil wir alle brauchen so wie jede Feuerwehr | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 452371 | |||
Datum | 04.01.2008 22:32 | 25915 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerJede Einsatzkraft fordern ab sofort nun einen entsprechenden Kostenersatz auf der Basis seiner rechtsgültigen AnsprücheWerde ich ansprechen bei uns | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452373 | |||
Datum | 04.01.2008 22:34 | 25929 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierWenn die drei nicht mehr in der Feuerwehr sein dürfen, dann brauch ich drei neue und zahle halt denen den Lohnausfall. Was hat man jetzt unterm Strich gewonnen? Geschrieben von Kittler Ingo Dieses hat zur Folge, dass wir tagsüber auf 3 Einsatzkräfte verzichten müssen. Wir sind zwar weiterhin einsatzbereit, können auch unsere Fahrzeuge besetzen, finden dieses aber juristisch als Blödsinn,Einsatzbereit, Fahrzeuge können besetzt werden => Braucht die Kommune die 3 (oder drei andere) Einsatzkräfte? Nur weil ein Verzicht für manche blödsinnig erscheint? Zerreißt mich, aber: Wenn die Kommune der Ansicht ist, ihre Aufgabe auch ohne diese 3 Kräfte ausreichend erfüllen zu können, ist es völlig legitim, auf deren Dienste zu verzichten. Und: Das ein Teil der Einsatzkräfte (bzw. deren Arbeitgeber) derzeit offenbar auf Lohnausfall verzichtet, ist auch nicht die Schuld der Kommune. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452374 | |||
Datum | 04.01.2008 22:35 | 26176 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachEs sei denn man hat tagsüber genug Personal, das würde dann aber an ein kleines Wunder grenzen. Geschrieben von Kittler Ingo Dieses hat zur Folge, dass wir tagsüber auf 3 Einsatzkräfte verzichten müssen. Wir sind zwar weiterhin einsatzbereit, können auch unsere Fahrzeuge besetzen Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 452375 | |||
Datum | 04.01.2008 22:37 | 25992 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppZerreißt mich, aber: Wenn die Kommune der Ansicht ist, ihre Aufgabe auch ohne diese 3 Kräfte ausreichend erfüllen zu können, ist es völlig legitim, auf deren Dienste zu verzichtenKannst du bei einer FFW immer sagen wieviel Leute nach Eingang eines Alarms kommen. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 452376 | |||
Datum | 04.01.2008 22:43 | 25982 x gelesen | |||
Geschrieben von Kittler IngoKannst du bei einer FFW immer sagen wieviel Leute nach Eingang eines Alarms kommen ich denke mal in den meisten eher nicht! und dann ist es Aufgabe des Wehrleiters sich bei der Komune dafür einzustezen wies am besten für den Ort und seine Wehr ist! aber was halt machen wenn sich diese auf Stur stellt? | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 452379 | |||
Datum | 04.01.2008 22:49 | 25978 x gelesen | |||
ich denke mal in den meisten eher nicht! Eben grade wir in der FFW brauchen alle Leute ,aber es gibt halt Leute die wissen grade mal das eine Feuerwehr rot ist. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452380 | |||
Datum | 04.01.2008 22:55 | 26023 x gelesen | |||
Geschrieben von Kittler Ingograde wir in der FFW brauchen alle LeuteNein. Wir brauchen soviele Leute, das die Aufgabenerfüllung gewährleistet werden kann. Keinen weniger, aber auch keinen mehr. Und wenn diese Anzahl nicht klar durch Rechtsvorschriften bestimmt ist, kann und muss der Träger sich da eben selbst Gedanken drüber machen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 452381 | |||
Datum | 04.01.2008 22:59 | 26052 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Linkenbach 1.) Ich selbst. Angehöriger in der Feuerwehr meines Heimatdorfes. Dort ganz normal laut LBKG-RLP verpflichtet. Dienstgrad BM. Bis dato alle Lehrgänge über diese Kommune gemacht. mir ist zwar egal, welchen Dienstgrad jemand warum in welcher Feuerwehr hat, aber zum Verständnis des Systems in anderen Bundesländern wäre es für mich mal interessant zu wissen, wieso du in der einen Feuerwehr BM bist, in der anderen aber "nur" HFM? Wärest du komplett umgezogen, hättest du den Dienstgrad ja auch "mitgenommen", oder? Grüße Micha | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 452382 | |||
Datum | 04.01.2008 23:04 | 25903 x gelesen | |||
Wir brauchen soviele Leute, das die Aufgabenerfüllung gewährleistet werden kann. Keinen weniger, aber auch keinen mehr. Falsch wir brauchen auch noch Reserven zu einen Einsatz oder nicht? Oder kommen auf eine Wache die ein LF 16/12 haben nur 9 Mann weil nur 9 drauf gehen | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 452384 | |||
Datum | 04.01.2008 23:05 | 26010 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Nein. Wir brauchen soviele Leute, das die Aufgabenerfüllung gewährleistet werden kann. na ja. Kannst du in einer FF wirklich so genau festmachen, mit wievielen Kollegen du die Aufgaben zu 90, 95 oder 100% erreichst? Bei einer BF bzw. einer hauptamtlichen Wache geht das, ohne Frage. Da hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass ich die benötigten Funktionen ungefähr mit 5 multiplizieren muss, um eine 24/365-Besetzung zu garantieren. Wie hoch ist der Faktor in der FF? Kannst du den auch so konkret benennen? Oder ist der vielleicht doch variabel über den Tag/die Woche/das Jahr? Sicher muss/kann man iauch bei der Mitgliederzahl einer FF rgendwo eine Grenze ziehen, aber meiner Meinung nach dann doch eher nach GMV und nicht unbedingt nach Kostenfaktor. Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 452386 | |||
Datum | 04.01.2008 23:18 | 25930 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Torsten Günther Die aktive Teilnahme an der "Arbeitsplatz-Feuerwehr" mussten sie dann aufgeben. Die genaue Begründung ist mir leider nicht bekannt. die genaue Begründung hast du selber geliefert. Es steht schlicht und ergreifend so im Nds. Brandschutzgesetz. Geschrieben von ---Niedersächsisches Brandschutzgesetz, §11--- (2) Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben. Geschrieben von Torsten Günther Selbst bei einem Zweitwohnsitz hat man sich da nicht gerade dafür ausgesprochen. Das halte ich für etwas weit hergeholt und es steht meines Erachtens nach nirgends geschrieben, dass es sich um den Erstwohnsitz handeln muss. Bei einem Zweitwohnsitz sollte natürlich gewährleistet sein, dass die Aus- und Fortbildung im erforderlichen Maße stattfindet. Wenn derjenige an seinem Hauptwohnsitz auch in der Feuerwehr ist, sehe ich da eigentlich kein Problem. Grüße Micha | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 452387 | |||
Datum | 04.01.2008 23:19 | 25908 x gelesen | |||
Salve, sollten sich die Kameraden eben einen Zweitwohnsitz nehmen......... Dirk | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 452388 | |||
Datum | 04.01.2008 23:23 | 25902 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Wulfaber zum Verständnis des Systems in anderen Bundesländern wäre es für mich mal interessant zu wissen, wieso du in der einen Feuerwehr BM bist, in der anderen aber "nur" HFM? Mir wurde das so erklärt: Dienstgrad Brandmeister bedeutet auch gleichzeitig Gruppenführer. Nun wollte man aus diversen (mir auch verständlichen) Gründen nicht, das ich gleich als Gruppenführer eingesetzt werde. Die Option besteht allerdings, ich denke das ist auch eine Frage der Zeit. Geschrieben von Michael Wulf Wärest du komplett umgezogen, hättest du den Dienstgrad ja auch "mitgenommen", oder? Im vorliegenden Fall nicht. Wie das in anderen Feuerwehren gehandhabt wird kann ich nicht sagen. Ich habe mich zwar gewundert, aber meine Kollege Sachbearbeiter hat sich in der Sache ganz schön ins Zeug gelegt um die Sache rechtlich auf sichere Beine zu stellen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 452390 | |||
Datum | 04.01.2008 23:26 | 25951 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Wulfnach dann doch eher nach GMV und nicht unbedingt nach Kostenfaktor. Hallo, über den Sachverhalt, dass bei der "Arbeitsstellen-FF" integrierte FA dort nicht mehr gebraucht werden habe ich schon gestaunt. Stehen beim Tagesalarm tatsächlich so viel überflüssige FA im Gerätehaus? Beim Kostenfaktor sollte man berücksichtigen, dass die FF bei der (tagsüber) niemand kommt die teuerste FF ist, - da dann schlicht und einfach überflüssig. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 452391 | |||
Datum | 04.01.2008 23:26 | 25890 x gelesen | |||
Hallo, so ganz einfach ist das in den meisten Fällen mit dem Zweitwohnsitz ja auch nicht. Ich will hier gar nicht von der Zweitwohnsitzsteuer reden, die einige Städte erheben, sondern von der Notwendigkeit, dann Müll- und sonstige Gebühren bezahlen zu müssen. Wer erstattet den Kollegen dann diese Kosten? Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 452392 | |||
Datum | 04.01.2008 23:29 | 25997 x gelesen | |||
Hallo Gerhard, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer über den Sachverhalt, dass bei der "Arbeitsstellen-FF" integrierte FA dort nicht mehr gebraucht werden habe ich schon gestaunt. ich habe an der Stelle auch gestaunt. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Stehen beim Tagesalarm tatsächlich so viel überflüssige FA im Gerätehaus? Mag sein, kann ich aber nicht beantworten. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Beim Kostenfaktor sollte man berücksichtigen, dass die FF bei der (tagsüber) niemand kommt die teuerste FF ist, - da dann schlicht und einfach überflüssig. Da kann ich dir nur uneingeschränkt zustimmen. Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 452393 | |||
Datum | 04.01.2008 23:30 | 25938 x gelesen | |||
"Genug Personal" ist ein sehr abstrackter Begriff. Da steckt ja auch der Faktor "qualifiziertes Personal in Zeit x" drin. Die Fahrzeuge bekomme ich allemal besetzt, die Frage ist nur, wie lange das dauert. Ob das im vorliegenden Fall ausreicht muss die Wehrführung beurteilen. Und nicht die Kämmerin. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452400 | |||
Datum | 04.01.2008 23:47 | 26027 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfSicher muss/kann man iauch bei der Mitgliederzahl einer FF rgendwo eine Grenze ziehen, aber meiner Meinung nach dann doch eher nach GMV und nicht unbedingt nach Kostenfaktor.Evtl. hat die Kommune dies getan? Wir hören hier nur die eine Seite. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Jane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg | 452401 | |||
Datum | 04.01.2008 23:48 | 25888 x gelesen | |||
Hallo, das ist aber nicht neu!? Das steht so im Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz und das gilt schon seit Mai 2004. § 26 bezieht sich auf die Einwohner und nicht auf Arbeitnehmer eines Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgebietes. Begründete Ausnahmen sind m.E. durchaus möglich und auch sinnvoll. Janek | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 452404 | |||
Datum | 04.01.2008 23:56 | 25941 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Evtl. hat die Kommune dies getan? Wir hören hier nur die eine Seite. sicher ist die Materiallage momentan etwas einseitig. Gerhard hatte ja vorhin auch schon die Frage nach der Verfügbarkeit am Tage gestellt. Vielleicht bekommen wir in den nächsten Tagen noch weitere Informationen, mit denen wir die Situation dann besser beurteilen können. Grüße Micha | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452405 | |||
Datum | 05.01.2008 00:00 | 26024 x gelesen | |||
Natürlich ist diese Reserve mit einzuberechnen. Aber auch diese Reserve muss nicht bedeuten, dass man unbedingt jeden braucht (hier mal quantitativ gesehen). Ich hab mir mal eure Homepage angesehen, um mir etwas nähere Infos über eure Wehr zu holen, da sind mir ein paar Fragen eingefallen: 1.Habt ihr euren Einsatz am 11.11.2007 an Atemschutzunfälle.eu gemeldet? 2. Solltest du als stellv. Ortwehrführer (lt. deinem Profil) nicht - etwas mehr Einblicke in die Zusammenarbeit Feuerwehr-Gemeinde haben? - etwas mehr Wissen über die Rechtsgrundlagen besitzen? - mit Äußerungen in einem öffentlichen Forum, die das Dienstverhältnis betreffen, etwas zurückhaltender/überlegter umgehen? (3. Muss das sein, das sich eine Feuerwehr (noch dazu eurer Größenordnung) hauptsächlich als Verein im Internet präsentiert? Diese letzte Frage soll hier keinen Diskussionsstoff liefern, aber ich finde dieses Zusammenschmeißen von Organisation und Verein immer wieder ärgerlich und dem gesamten Feuerwehrwesen gegenüber kontraproduktiv.) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Jane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg | 452406 | |||
Datum | 05.01.2008 00:05 | 26056 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Wenn man den Satz eng auslegt könnte man daraus ableiten, dass Bewerber, die lediglich in der Gemeinde arbeiten, nicht aufgenommen werden können. das ist genau der Punkt. Sie hätten gar nicht erst (vom Bürgermeister!) aufgenommen werden dürfen, wenn man genau ist. Ist dies aber geschehen, so stehen ihnen die selben Recht zu... alles andere steht auf juristisch sehr wackligen Füßen... Janek | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452407 | |||
Datum | 05.01.2008 00:05 | 25871 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfVielleicht bekommen wir in den nächsten Tagen noch weitere Informationen, mit denen wir die Situation dann besser beurteilen können. Vielleicht ja, vielleicht auch nicht. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452409 | |||
Datum | 05.01.2008 00:25 | 25975 x gelesen | |||
Geschrieben von Janek StruweIst dies aber geschehen, so stehen ihnen die selben Recht zu...Hat jemand ein Recht darauf, in der Feuerwehr zu sein? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 452410 | |||
Datum | 05.01.2008 00:29 | 26087 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Christi@n Pannier Frag doch mal eure Kämmerin, was der Wohnort des FA mit dem Lohnausfall zu tun hat. Vermutlich die Überlegung, dass diese drei immer nur während ihrer Arbeitszeit alarmiert werden können, somit also immer Kosten anfallen. FA die in der Gemeinde wohnen können tagsüber auch zu hause sein und kostenlos alarmiert werden. Das kann man natürlich auch nur dann ernsthaft vertreten, wenn man eine ausreichende Tagesalarmsicherheit hat. Der Trend in anderen Bundesländer geht aber m.W.n. eigentlich genau in die andere Richtung und die Gesetze wurden extra umgeschrieben, damit Doppelmitgliedschaften möglich sind. Gruß Sven | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 452411 | |||
Datum | 05.01.2008 00:36 | 26067 x gelesen | |||
n'abend, Geschrieben von Sebastian Krupp Hat jemand ein Recht darauf, in der Feuerwehr zu sein? laut einem Urteil des VG Stuttgart aus dem Jahr 1993 unter bestimmten Voraussetzungen, Ja. AZ: 9K 3086/93 Dabei gings, soweit ich mich erinnere, um einen arbeitsbedingten Wohnortwechsel einer Kameradin von Wehr A in Wehr B, wobei ihr Wehr B unter recht fadenscheinigen Gründen die Aufnahme verweigert hat. Daraufhin hat dass VG Stuttgart festgestellt, dass in diesem Fall ein Anspruch auf Aufnahme bestand und die Wehr respektive Gemeinde wurde im Urteil verpflichtet die Kameradin aufzunehmen. MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452412 | |||
Datum | 05.01.2008 00:37 | 25976 x gelesen | |||
Da ging es aber doch eher um das Geschlecht, oder? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 452414 | |||
Datum | 05.01.2008 00:45 | 26025 x gelesen | |||
Moin, offiziell war das Geschlecht niemals Teil der Argumentation von Stadt und Wehr sondern es wurden recht alltägliche Argumente wie "vorhandene Sollstärke erreicht" oder "Vorrang des eigenen Nachwuches" angebracht. Mehr weiß ich aus dem Kopf leider nicht, wer allerdings Zugriff auf LexisNexis oder eine ähnliche Software hat müsste das Urteil finden können. MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 452425 | |||
Datum | 05.01.2008 05:40 | 25943 x gelesen | |||
Geschrieben von Kittler Ingo
Mahlzeit Und wenn man diese a) nicht braucht? b) diese einen immer Geld kosten weil Sie nie von zu Hause kommen? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 452439 | |||
Datum | 05.01.2008 10:11 | 25914 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannDer Trend in anderen Bundesländer geht aber m.W.n. eigentlich genau in die andere Richtung und die Gesetze wurden extra umgeschrieben, damit Doppelmitgliedschaften möglich sind. Hallo Sven, da stimmt zumindest für Bayern. Dort sieht die Neufassung des Feuerwehrgesetzes, das dieses Jahr voraussichtlich in Kraft tritt, ausdrücklich die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft in Feuerwehren vor. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 452448 | |||
Datum | 05.01.2008 11:13 | 25959 x gelesen | |||
Geschrieben von Kittler IngoWir wollen alle behalten, weil wir alle brauchen so wie jede Feuerwehr Würde ich nicht so verallgemeinern. MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452459 | |||
Datum | 05.01.2008 12:07 | 25879 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian Funkoffiziell war das Geschlecht niemals Teil der Argumentation von Stadt und WehrWäre ja auch etwas blöde, so offensichtlich zu werden, oder? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 452479 | |||
Datum | 05.01.2008 13:42 | 26003 x gelesen | |||
Alle? auch den Volkssturm dessen einzige Feuererfahrung das alljährliche Grillen ist? ACHTUNG IRONIE oder bekommt ihr Zuschüsse nach Kopfstärken? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 452480 | |||
Datum | 05.01.2008 13:53 | 25894 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Florian Besch oder bekommt ihr Zuschüsse nach Kopfstärken? Wenn man das richtige Formular ausfüllt schon; zumindest in BaWü. 85 € pro Aktiven und 36€ pro JF-Angehörigen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Stef8fen8 B.8, Bad Urach / BW | 452552 | |||
Datum | 05.01.2008 19:50 | 25917 x gelesen | |||
Hallo Ingo, bei uns in BaWü ist das eine ganz normale Sache. Ich selbst bin in der Tagesschleife der FFW in der ich Arbeite. Bei uns in der Wehr haben wir auch zwei Kameraden die in unserer Stadt Arbeiten und Tagsüber Einsatzdienst machen. Wichtig ist nur die Ausbildung, die Kameraden sollten auch bei den Übungen der zweit Wehr anwesend sein um hier die Technik und die Kameraden kennen zu lernen. Grüße Und Gott fragte die Steine: Wollt ihr Feuerwehrmänner werden! Und die Steine antworteten: NEIN dafür sind wir nicht hart genug. | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 452565 | |||
Datum | 05.01.2008 21:12 | 26057 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierNach kurzem üÜerfliegen von Gesetz und Laufbahnverordnung wird sich die Kommune vermutlich auf § 26 (2) Satz 1 BbgBKG beziehen: Hallo, aber das bezieht sich doch lediglich auf die Heranziehung zum Feuerwehrdienst (quasi Pflichtfeuerwehr). Da ist es ja logisch das die Gemeinde nur auf ihre Einwohner zurückgreifen kann. Das wäre ja noch schöner wenn ich einer fremden Gemeinde verpflichtet würde. Ich finde weder im BbgBKG, noch in der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift oder in der Laufbahnverordnung eine Stelle, an welcher die Mitgliedschaft in einer anderen Feuerwehr untersagt bzw. der Wohnsitz in der Gemeinde / Stadt gefordert wird. Mir ist aber bekannt, dass diskutiert wird, die Möglichkeit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr am Arbeitsort im Gesetz zu verankern bzw. durch Erlass (wie auch immer) Klarheit zu schaffen. MfG Mathias | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452567 | |||
Datum | 05.01.2008 21:19 | 25929 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Baueraber das bezieht sich doch lediglich auf die Heranziehung zum Feuerwehrdienst (quasi Pflichtfeuerwehr).Nein. Schau dir den letzten Satz dieses Absatzes mal an. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 452575 | |||
Datum | 05.01.2008 21:41 | 25968 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppNein. Schau dir den letzten Satz dieses Absatzes mal an. "In ihren Rechten und Pflichten sind die Herangezogenen den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gleichgestellt." (§26 Abs. 2) Ja natürlich sind sie das. Recht auf Ausbildung, Schutzausrüstung, ... Pflicht zur Teilnahme an... Alles andere wäre kontraproduktiv. Es gibt aber für die Ehrenamtlichen keine Pflicht nur einer Feuerwehr anzugehören oder seinen Wohnsitz in der Gemeinde zu haben. Der Wohnsitz ist doch kein Recht und keine Pflicht für den Feuerwehrangehörigen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452595 | |||
Datum | 06.01.2008 00:39 | 25903 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias BauerEs gibt aber für die Ehrenamtlichen keine Pflicht nur einer Feuerwehr anzugehören oder seinen Wohnsitz in der Gemeinde zu haben.Es gibt aber auch für die Kommune kein Recht, jemanden, der nicht Einwohner ist, zum Einsatzdienst heranzuziehen. Analog besteht kein Recht einer Person, in einer Kommune, in der er nicht Einwohner ist, den ehrenamtlichen Dienst auszuüben. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 452643 | |||
Datum | 06.01.2008 13:37 | 25895 x gelesen | |||
Geschrieben von Kittler IngoIn unserer Feuerwehr leisten schon seit Jahren Kameraden aus anderen Feuerwehren (welche nicht in unserem Amt sind) ihren Dienst, weil sie in unserer Stadt ihren Arbeitsplatz haben. Jetzt gibt es eine Neuregelung, dass nur noch Feuerwehrangehörige, welche auch wohnhaft in unserer Stadt sind, an dem Einsatzgeschehen unserer Feuerwehr teilhaben können. Dieses hat zur Folge, dass wir tagsüber auf 3 Einsatzkräfte verzichten müssen. Wir sind zwar weiterhin einsatzbereit, können auch unsere Fahrzeuge besetzen, finden dieses aber juristisch als Blödsinn, da ja die Gemeinde eine leistungsfähige Feuerwehr stellen muß, sich aber mit solchen Gesetzen selber ins eigene Fleisch schneidet. Welche Regelung soll das denn sein? Ich war bis August 07 in Brandenburg bei der Feuerwehr (Königs Wusterhausen, später Nuthetal) und diese Regelung wäre mir neu. Und ein formelles Gesetz gibt es dazu bestimmt nicht. Was soll das denn sein? Eine Rechtsverordnung? __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Beeskow / Brandenburg | 455043 | |||
Datum | 14.01.2008 21:11 | 26032 x gelesen | |||
Hallo Ingo. Hier mal meine Meinung zu diesem Thema: Im Sinne des Brandschutzgesetzes und vor allem aber in Verantwortung gegenüber dem Bürger als Träger des Brandschutzes sollte sich deine Verwaltung vor Scham verstecken. Es gibt andere Orte ( in deiner relativen östlichen Nähe ) in denen Stadtarbeiter in dem Ort in dem sie als Stadtarbeiter tätig sind ebenfalls der FF zur Verfügung stehen, obwohl sie in diesem Ort nicht wohnen. Als Fazit für mich: einfach nur traurig!!! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 455051 | |||
Datum | 14.01.2008 21:24 | 25836 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SchrobbachIm Sinne des Brandschutzgesetzes und vor allem aber in Verantwortung gegenüber dem Bürger als Träger des Brandschutzes sollte sich deine Verwaltung vor Scham verstecken.Wieso? Kennst du nähere Hintergründe? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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