alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaAndere Kameraden in anderen Feuerwehren68 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg452311
Datum04.01.2008 21:2027844 x gelesen
In unserer Feuerwehr leisten schon seit Jahren Kameraden aus anderen Feuerwehren (welche nicht in unserem Amt sind) ihren Dienst, weil sie in unserer Stadt ihren Arbeitsplatz haben. Jetzt gibt es eine Neuregelung, dass nur noch Feuerwehrangehörige, welche auch wohnhaft in unserer Stadt sind, an dem Einsatzgeschehen unserer Feuerwehr teilhaben können. Dieses hat zur Folge, dass wir tagsüber auf 3 Einsatzkräfte verzichten müssen. Wir sind zwar weiterhin einsatzbereit, können auch unsere Fahrzeuge besetzen, finden dieses aber juristisch als Blödsinn, da ja die Gemeinde eine leistungsfähige Feuerwehr stellen muß, sich aber mit solchen Gesetzen selber ins eigene Fleisch schneidet.

Frage an Euch: Greift Ihr auch auf solche Einsatzkräfte zurück, welche tagsüber in Euren Orten bzw. Städten arbeiten? Und wenn ja, wieweit kommen Eure Träger Euch da entgegen?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452314
Datum04.01.2008 21:2426142 x gelesen
Geschrieben von Kittler Ingoda ja die Gemeinde eine leistungsfähige Feuerwehr stellen muß, sich aber mit solchen Gesetzen selber ins eigene Fleisch schneidet.Die Gemeinde hat die Gesetze nicht gemacht...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern452320
Datum04.01.2008 21:3026030 x gelesen
Hallo Ingo,
welche Regelung verbietet denn neuerdings diese Doppelmitgliedschaft?

In Bayern wird in die Neufassung des Feuerwehrgesetzes, welches in diesem Jahr in Kraft treten soll, ausdrücklich eine Pendlerregelung aufgenommen, die eine solche Vorgehensweise erleichtern soll.


Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg452321
Datum04.01.2008 21:3126135 x gelesen
Das kamm vom Land


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern452324
Datum04.01.2008 21:3225991 x gelesen
Geschrieben von Kittler Ingosolchen Gesetzen selber ins eigene Fleisch schneidet.

wird bei uns mit dem neuen Bayr. Feuerwehrgestz genau andersherum geregelt (dass man nun auch an seinem Arbeitsplatz zur FW gehn kann), was ich für sehr sinnnvoll halte!

warum das ander andersherum machen ist für mich unverständlich...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP452325
Datum04.01.2008 21:3226131 x gelesen
Ich habe in der Richtung mehrere Beispiele wie es laufen kann:

1.) Ich selbst. Angehöriger in der Feuerwehr meines Heimatdorfes. Dort ganz normal laut LBKG-RLP verpflichtet. Dienstgrad BM. Bis dato alle Lehrgänge über diese Kommune gemacht.
Seit 1,5 Jahren Mitglied in der Feuerwehr meines Arbeitsortes und meines Arbeitgebers. (Ich bin Beschäftigter der dortigen Stadtverwaltung) Dort ebenfalls nach LBKG-RLP verpflichtet. Dienstgrad HFM.
Regelmäßiger Besucher von Übungs- und Gerätediensten und voll in die Gemeinschaft integriert.

2.) Kamerad aus meiner Heimatwehr ist gleichzeitig auch in der Stadt aktiv in der er studiert. Anderes Bundesland, Lehrgänge trotzdem anerkannt.

3.) Stützpunktwehr meiner Verbandsgemeinde.
Dort sind seit geraumer Zeit Angehörige aus anderen Wehren, teilweise der VG, teilweise aus anderen Kommunen im Einsatzdienst tätig.


Hintergrund für alle Szenarien: Tagesalarmsicherheit. Ich bin der Meinung, das jede Kommune heutzutage froh sein sollte wenn sich Feuerwehrleute finden die Einsatzdienst machen wollen. Denn die Leute die sich eine solche Doppelbelastung antun sind meistens diejenigen die Feuerwehr im Sinn haben und nicht Feierwehr!


Geschrieben von Kittler IngoJetzt gibt es eine Neuregelung, dass nur noch Feuerwehrangehörige, welche auch wohnhaft in unserer Stadt sind, an dem Einsatzgeschehen unserer Feuerwehr teilhaben können.

Wer hat diese Regelung erlassen? Kommune oder Land? Was sagt das Brandschutzgesetz dazu und was ggf. das Innenministerium?


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg452327
Datum04.01.2008 21:3425909 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Magnus Hammerl

In Bayern wird in die Neufassung des Feuerwehrgesetzes, welches in diesem Jahr in Kraft treten soll, ausdrücklich eine Pendlerregelung aufgenommen, die eine solche Vorgehensweise erleichtern soll.

In BaWü sind solche Doppelmitgliedschaften mit Erfolg seit Jahren üblich, das Feuerwehrgesetz verbietet sie nicht.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg452332
Datum04.01.2008 21:3925988 x gelesen
Geschrieben von Michael LinkenbachHintergrund für alle Szenarien: Tagesalarmsicherheit
Das ist meine Meinung wenn Kameraden das wollen, dann soll mann sie lassen und es nicht verbieten


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg452336
Datum04.01.2008 21:4426099 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Kittler IngoDas kamm vom Land

Die vielen User hier die das Thema gerne mitdiskutieren wollen sehen einen solchen Diskussionstil nicht gerne.

mal ein ernst gemeinter Tipp:

Solche knappen Antworten hemmen eher die Diskussion.

Schreib doch einfach noch die eine oder andere Hintergrundinformation dazu:

z.B.

- was genau "kam vom Land"
- in welcher Form?

gib dazu ev. noch die eine oder anderen Quelle an. Hier z.B. ein Veweis auf das Gesetz.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg452342
Datum04.01.2008 21:5125930 x gelesen
was genau "kam vom Land"
- in welcher Form?
Uns als Feuerwehr wurde dieses von unserem Träger bekanntgegeben, das Kameraden, welche nicht ihren Wohnsitz in unserem Stadtgebiet haben, sondern lediglich ihren Arbeitsplatz in unserem Stadtgebiet haben, nicht mehr am Einsatzgeschehen teilnehmen dürfen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg452345
Datum04.01.2008 21:5425956 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Kittler IngoUns als Feuerwehr wurde dieses von unserem Träger bekanntgegeben, das Kameraden, welche nicht ihren Wohnsitz in unserem Stadtgebiet haben, sondern lediglich ihren Arbeitsplatz in unserem Stadtgebiet haben, nicht mehr am Einsatzgeschehen teilnehmen dürfen.

und wie wurde das genau begründet?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP452346
Datum04.01.2008 21:5426166 x gelesen
Geschrieben von Kittler IngoUns als Feuerwehr wurde dieses von unserem Träger bekanntgegeben

Da fällt mir wieder reflexartig die Standardantwort eines Bekannten ein: "Sagt wer, steht wo?"
Die Kommune muss eine solche Entscheidung ja irgendwie begründen können. Und das am besten mit einem Verweis auf ein gültiges Gesetz, eine gültige Verordnung.
Das sollte deine Wehrleitung/-führung mal abklopfen.


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452348
Datum04.01.2008 21:5625978 x gelesen
Geschrieben von Michael LinkenbachDie Kommune muss eine solche Entscheidung ja irgendwie begründen können. Und das am besten mit einem Verweis auf ein gültiges Gesetz, eine gültige Verordnung.Muss sie in dem Fall eigentlich nicht...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg452350
Datum04.01.2008 22:0126026 x gelesen
Da fällt mir wieder reflexartig

Da der Träger ja verpflichtet ist, dem Arbeitgeber den Lohnausfall zu zahlen, hat die Kämmerin der Stadt entschieden, das der Kostenfaktor zu hoch ist, und aus diesem Grund wurde es veranlasst.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP452351
Datum04.01.2008 22:0226029 x gelesen
Naja, wenn plötzlich Anfragen aus Richtung Bevölkerung/Presse oder politischen Gremien kommen sollte man das schon begründen können.
Es sei denn man hat tagsüber genug Personal, das würde dann aber an ein kleines Wunder grenzen.


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio452352
Datum04.01.2008 22:0226052 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael LinkenbachDie Kommune muss eine solche Entscheidung ja irgendwie begründen können. Und das am besten mit einem Verweis auf ein gültiges Gesetz, eine gültige Verordnung.

Nach kurzem üÜerfliegen von Gesetz und Laufbahnverordnung wird sich die Kommune vermutlich auf § 26 (2) Satz 1 BbgBKG beziehen:
Alle geeigneten Einwohner vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 65. Lebensjahr können zum ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr herangezogen werden.
Wenn man den Satz eng auslegt könnte man daraus ableiten, dass Bewerber, die lediglich in der Gemeinde arbeiten, nicht aufgenommen werden können.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg452353
Datum04.01.2008 22:0425955 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Kittler IngoDa der Träger ja verpflichtet ist, dem Arbeitgeber den Lohnausfall zu zahlen, hat die Kämmerin der Stadt entschieden, das der Kostenfaktor zu hoch ist, und aus diesem Grund wurde es veranlasst.

hä??? Erhalten die FW-Angehörigen die in der Stadt wohnen dann bei Einsätzen während der Arbeitszeit keinen Lohnausfall?

Ich kann mir diese Entscheidung mit dieser Begründung nur dann erklären wenn damit ereicht werden will das nicht mehr so viele Einsatzkräfte bei einem Alarm tagsüber erscheinen. Dann tritt doch erst eine Kosteneinsparung auf.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio452354
Datum04.01.2008 22:0526070 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Kittler IngoDa fällt mir wieder reflexartig

Da der Träger ja verpflichtet ist, dem Arbeitgeber den Lohnausfall zu zahlen, hat die Kämmerin der Stadt entschieden, das der Kostenfaktor zu hoch ist, und aus diesem Grund wurde es veranlasst.


Ja, sehr schlau.
Frag doch mal eure Kämmerin, was der Wohnort des FA mit dem Lohnausfall zu tun hat. Wenn die drei nicht mehr in der Feuerwehr sein dürfen, dann brauch ich drei neue und zahle halt denen den Lohnausfall. Was hat man jetzt unterm Strich gewonnen?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP452355
Datum04.01.2008 22:0725997 x gelesen
Aha...
Heisst das, das bei euch (kein Vorwurf an dich oder eure Wehr) die Kämmerin die Einsatzplanung macht? Nach dem Motto: "Moment, wir haben kein Geld mehr, also rücken ab jetzt nur noch maximal 6 Leute aus."
Bezahlen muss man die Leute eh, ob sie nun aus eurer Stadt oder von sonstwo kommen. Entweder brauche ich die Leute im Einsatz, dann wird gezahlt, oder ich brauche sie nicht, dann schicke ich sie nach Hause. Unabhängig ob die nun hier wohnen oder fünf Dörfer weiter.


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg452362
Datum04.01.2008 22:1426047 x gelesen
Geschrieben von Michael Linkenbach"Moment, wir haben kein Geld mehr, also rücken ab jetzt nur noch maximal 6 Leute aus."

Nein so ist das auch nicht. Wir fahren ja, aber die wenigsten stellen einen Kostenersatz. Aber eben die betroffenen, haben immer einen Kostenersatz gestellt, weil es der Arbeitgeber vorgeschrieben hat. Da die Betroffenen nun fast die einzigen waren, wurde diesen das eben aus kostengründen untersagt.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio452363
Datum04.01.2008 22:1625953 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Kittler IngoNein so ist das auch nicht. Wir fahren ja, aber die wenigsten stellen einen Kostenersatz. Aber eben die betroffenen, haben immer einen Kostenersatz gestellt, weil es der Arbeitgeber vorgeschrieben hat. Da die Betroffenen nun fast die einzigen waren, wurde diesen das eben aus kostengründen untersagt.

Mal abgesehen davon, dass dieses Vorgehen klar rechtswidrig ist: Was hat das jetzt mit dem Wohnort zu tun?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg452364
Datum04.01.2008 22:1826077 x gelesen
Was hat das jetzt mit dem Wohnort zu tun?
Das wieß nur Gott


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen452366
Datum04.01.2008 22:2325998 x gelesen
Hallo,
ein ähnliches Thema gab es in unserer Stadt auch. Es gab 2 oder 3 Kameraden, die an Einsatz- und Ausbildungsdienste der Ortsfeuerwehr teilgenommen haben, in deren Nähe sie arbeiten. Sie selbst sind aber in eigenen Ortsfeuerwehren in einer anderen Gemeinde aktiv. Die aktive Teilnahme an der "Arbeitsplatz-Feuerwehr" mussten sie dann aufgeben. Die genaue Begründung ist mir leider nicht bekannt.
Zu diesem Thema hatte ich aus Interesse mit unserer zuständigen Unfallkasse Kontakt aufgenommen. Dort verwies man auf der Nds. Brandschutzgesetz, in dem geschrieben steht, dass ein aktives Mitglied Einwohner der Gemeinde sein muss. Selbst bei einem Zweitwohnsitz hat man sich da nicht gerade dafür ausgesprochen. Leider sind viele Aussagen der Unfallkasse schwammig, wenn sie nicht als Infoblatt offiziell veröffentlicht werden.

Ich bin der Meinung, dass man sich mit der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung auseinandersetzen sollte, da es unter anderem auch deren Kosten betrifft (Verdienstausfall). Weiteres Vorgehen (Klären der Rechtslage usw.) sollte über den Stadt- bzw. Gemeindebrandmeister zusammen mit dem Kreisbrandmeister geklärt werden.

Eurer Meinung schließe ich mich an, dass die Gemeinde froh sein kann, dass Brandschutz und Hilfeleistung gerade in personalschwachen Zeiten gestärkt wird. Sie ist schließlich verantworlich.

Gruß,
Torsten


Diese Angabe spiegelt meine persönliche Meinung wider, nicht zwingend die der eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio452367
Datum04.01.2008 22:2426195 x gelesen
Tach, Post!

Okay, anders gefragt: Wollt ihr denn die Kameraden behalten, oder wollt ihr die auch loswerden?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg452368
Datum04.01.2008 22:2425967 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Kittler Ingoir fahren ja, aber die wenigsten stellen einen Kostenersatz. Aber eben die betroffenen, haben immer einen Kostenersatz gestellt, weil es der Arbeitgeber vorgeschrieben hat. Da die Betroffenen nun fast die einzigen waren, wurde diesen das eben aus kostengründen untersagt.

Da würde ich als "Feuerwehr" nun sofort entsprechend reagieren: Jede Einsatzkraft fordern ab sofort nun einen entsprechenden Kostenersatz auf der Basis seiner rechtsgültigen Ansprüche. [Feuerwehrgesetz, Entschädigungssatzung usw.]

Das wäre dann meiner Ansicht nach gelebte Kameradschaft gegenüber den Kameraden die aus finanziellen Gründen wohl "gegangen worden sind" ;-)


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg452370
Datum04.01.2008 22:3025932 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWollt ihr denn die Kameraden behalten Wir wollen alle behalten, weil wir alle brauchen so wie jede Feuerwehr


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg452371
Datum04.01.2008 22:3225915 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerJede Einsatzkraft fordern ab sofort nun einen entsprechenden Kostenersatz auf der Basis seiner rechtsgültigen Ansprüche Werde ich ansprechen bei uns


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452373
Datum04.01.2008 22:3425929 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWenn die drei nicht mehr in der Feuerwehr sein dürfen, dann brauch ich drei neue und zahle halt denen den Lohnausfall. Was hat man jetzt unterm Strich gewonnen?

Geschrieben von Kittler IngoDieses hat zur Folge, dass wir tagsüber auf 3 Einsatzkräfte verzichten müssen. Wir sind zwar weiterhin einsatzbereit, können auch unsere Fahrzeuge besetzen, finden dieses aber juristisch als Blödsinn,Einsatzbereit, Fahrzeuge können besetzt werden => Braucht die Kommune die 3 (oder drei andere) Einsatzkräfte? Nur weil ein Verzicht für manche blödsinnig erscheint?

Zerreißt mich, aber: Wenn die Kommune der Ansicht ist, ihre Aufgabe auch ohne diese 3 Kräfte ausreichend erfüllen zu können, ist es völlig legitim, auf deren Dienste zu verzichten.

Und: Das ein Teil der Einsatzkräfte (bzw. deren Arbeitgeber) derzeit offenbar auf Lohnausfall verzichtet, ist auch nicht die Schuld der Kommune.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452374
Datum04.01.2008 22:3526176 x gelesen
Geschrieben von Michael LinkenbachEs sei denn man hat tagsüber genug Personal, das würde dann aber an ein kleines Wunder grenzen.
Geschrieben von Kittler IngoDieses hat zur Folge, dass wir tagsüber auf 3 Einsatzkräfte verzichten müssen. Wir sind zwar weiterhin einsatzbereit, können auch unsere Fahrzeuge besetzen


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg452375
Datum04.01.2008 22:3725992 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppZerreißt mich, aber: Wenn die Kommune der Ansicht ist, ihre Aufgabe auch ohne diese 3 Kräfte ausreichend erfüllen zu können, ist es völlig legitim, auf deren Dienste zu verzichten Kannst du bei einer FFW immer sagen wieviel Leute nach Eingang eines Alarms kommen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern452376
Datum04.01.2008 22:4325982 x gelesen
Geschrieben von Kittler Ingo Kannst du bei einer FFW immer sagen wieviel Leute nach Eingang eines Alarms kommen

ich denke mal in den meisten eher nicht!

und dann ist es Aufgabe des Wehrleiters sich bei der Komune dafür einzustezen wies am besten für den Ort und seine Wehr ist!

aber was halt machen wenn sich diese auf Stur stellt?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg452379
Datum04.01.2008 22:4925978 x gelesen
ich denke mal in den meisten eher nicht!
Eben grade wir in der FFW brauchen alle Leute ,aber es gibt halt Leute die wissen grade mal das eine Feuerwehr rot ist.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452380
Datum04.01.2008 22:5526023 x gelesen
Geschrieben von Kittler Ingograde wir in der FFW brauchen alle LeuteNein. Wir brauchen soviele Leute, das die Aufgabenerfüllung gewährleistet werden kann. Keinen weniger, aber auch keinen mehr. Und wenn diese Anzahl nicht klar durch Rechtsvorschriften bestimmt ist, kann und muss der Träger sich da eben selbst Gedanken drüber machen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen452381
Datum04.01.2008 22:5926052 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael Linkenbach1.) Ich selbst. Angehöriger in der Feuerwehr meines Heimatdorfes. Dort ganz normal laut LBKG-RLP verpflichtet. Dienstgrad BM. Bis dato alle Lehrgänge über diese Kommune gemacht.
Seit 1,5 Jahren Mitglied in der Feuerwehr meines Arbeitsortes und meines Arbeitgebers. (Ich bin Beschäftigter der dortigen Stadtverwaltung) Dort ebenfalls nach LBKG-RLP verpflichtet. Dienstgrad HFM.
Regelmäßiger Besucher von Übungs- und Gerätediensten und voll in die Gemeinschaft integriert.


mir ist zwar egal, welchen Dienstgrad jemand warum in welcher Feuerwehr hat, aber zum Verständnis des Systems in anderen Bundesländern wäre es für mich mal interessant zu wissen, wieso du in der einen Feuerwehr BM bist, in der anderen aber "nur" HFM?
Wärest du komplett umgezogen, hättest du den Dienstgrad ja auch "mitgenommen", oder?

Grüße

Micha


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg452382
Datum04.01.2008 23:0425903 x gelesen
Wir brauchen soviele Leute, das die Aufgabenerfüllung gewährleistet werden kann. Keinen weniger, aber auch keinen mehr. Falsch wir brauchen auch noch Reserven zu einen Einsatz oder nicht? Oder kommen auf eine Wache die ein LF 16/12 haben nur 9 Mann weil nur 9 drauf gehen


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen452384
Datum04.01.2008 23:0526010 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Sebastian KruppNein. Wir brauchen soviele Leute, das die Aufgabenerfüllung gewährleistet werden kann.

na ja. Kannst du in einer FF wirklich so genau festmachen, mit wievielen Kollegen du die Aufgaben zu 90, 95 oder 100% erreichst?
Bei einer BF bzw. einer hauptamtlichen Wache geht das, ohne Frage. Da hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass ich die benötigten Funktionen ungefähr mit 5 multiplizieren muss, um eine 24/365-Besetzung zu garantieren.
Wie hoch ist der Faktor in der FF? Kannst du den auch so konkret benennen? Oder ist der vielleicht doch variabel über den Tag/die Woche/das Jahr?

Sicher muss/kann man iauch bei der Mitgliederzahl einer FF rgendwo eine Grenze ziehen, aber meiner Meinung nach dann doch eher nach GMV und nicht unbedingt nach Kostenfaktor.

Grüße

Micha


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen452386
Datum04.01.2008 23:1825930 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Torsten GüntherDie aktive Teilnahme an der "Arbeitsplatz-Feuerwehr" mussten sie dann aufgeben. Die genaue Begründung ist mir leider nicht bekannt.

die genaue Begründung hast du selber geliefert. Es steht schlicht und ergreifend so im Nds. Brandschutzgesetz.

Geschrieben von ---Niedersächsisches Brandschutzgesetz, §11--- (2) Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben.

Geschrieben von Torsten GüntherSelbst bei einem Zweitwohnsitz hat man sich da nicht gerade dafür ausgesprochen.

Das halte ich für etwas weit hergeholt und es steht meines Erachtens nach nirgends geschrieben, dass es sich um den Erstwohnsitz handeln muss. Bei einem Zweitwohnsitz sollte natürlich gewährleistet sein, dass die Aus- und Fortbildung im erforderlichen Maße stattfindet. Wenn derjenige an seinem Hauptwohnsitz auch in der Feuerwehr ist, sehe ich da eigentlich kein Problem.


Grüße

Micha


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen452387
Datum04.01.2008 23:1925908 x gelesen
Salve,

sollten sich die Kameraden eben einen Zweitwohnsitz nehmen.........


Dirk


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP452388
Datum04.01.2008 23:2325902 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulfaber zum Verständnis des Systems in anderen Bundesländern wäre es für mich mal interessant zu wissen, wieso du in der einen Feuerwehr BM bist, in der anderen aber "nur" HFM?

Mir wurde das so erklärt: Dienstgrad Brandmeister bedeutet auch gleichzeitig Gruppenführer. Nun wollte man aus diversen (mir auch verständlichen) Gründen nicht, das ich gleich als Gruppenführer eingesetzt werde. Die Option besteht allerdings, ich denke das ist auch eine Frage der Zeit.

Geschrieben von Michael WulfWärest du komplett umgezogen, hättest du den Dienstgrad ja auch "mitgenommen", oder?


Im vorliegenden Fall nicht. Wie das in anderen Feuerwehren gehandhabt wird kann ich nicht sagen.
Ich habe mich zwar gewundert, aber meine Kollege Sachbearbeiter hat sich in der Sache ganz schön ins Zeug gelegt um die Sache rechtlich auf sichere Beine zu stellen.


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg452390
Datum04.01.2008 23:2625951 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulfnach dann doch eher nach GMV und nicht unbedingt nach Kostenfaktor.

Hallo,

über den Sachverhalt, dass bei der "Arbeitsstellen-FF" integrierte FA dort nicht mehr gebraucht werden habe ich schon gestaunt. Stehen beim Tagesalarm tatsächlich so viel überflüssige FA im Gerätehaus?

Beim Kostenfaktor sollte man berücksichtigen, dass die FF bei der (tagsüber) niemand kommt die teuerste FF ist, - da dann schlicht und einfach überflüssig.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen452391
Datum04.01.2008 23:2625890 x gelesen
Hallo,

so ganz einfach ist das in den meisten Fällen mit dem Zweitwohnsitz ja auch nicht.
Ich will hier gar nicht von der Zweitwohnsitzsteuer reden, die einige Städte erheben, sondern von der Notwendigkeit, dann Müll- und sonstige Gebühren bezahlen zu müssen.

Wer erstattet den Kollegen dann diese Kosten?

Grüße

Micha


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen452392
Datum04.01.2008 23:2925997 x gelesen
Hallo Gerhard,
Geschrieben von Gerhard Pfeifferüber den Sachverhalt, dass bei der "Arbeitsstellen-FF" integrierte FA dort nicht mehr gebraucht werden habe ich schon gestaunt.

ich habe an der Stelle auch gestaunt.

Geschrieben von Gerhard PfeifferStehen beim Tagesalarm tatsächlich so viel überflüssige FA im Gerätehaus?

Mag sein, kann ich aber nicht beantworten.

Geschrieben von Gerhard PfeifferBeim Kostenfaktor sollte man berücksichtigen, dass die FF bei der (tagsüber) niemand kommt die teuerste FF ist, - da dann schlicht und einfach überflüssig.

Da kann ich dir nur uneingeschränkt zustimmen.

Grüße

Micha


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP452393
Datum04.01.2008 23:3025938 x gelesen
"Genug Personal" ist ein sehr abstrackter Begriff. Da steckt ja auch der Faktor "qualifiziertes Personal in Zeit x" drin. Die Fahrzeuge bekomme ich allemal besetzt, die Frage ist nur, wie lange das dauert. Ob das im vorliegenden Fall ausreicht muss die Wehrführung beurteilen. Und nicht die Kämmerin.


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452400
Datum04.01.2008 23:4726027 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfSicher muss/kann man iauch bei der Mitgliederzahl einer FF rgendwo eine Grenze ziehen, aber meiner Meinung nach dann doch eher nach GMV und nicht unbedingt nach Kostenfaktor.Evtl. hat die Kommune dies getan? Wir hören hier nur die eine Seite.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg452401
Datum04.01.2008 23:4825888 x gelesen
Hallo,

das ist aber nicht neu!? Das steht so im Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz und das gilt schon seit Mai 2004. § 26 bezieht sich auf die Einwohner und nicht auf Arbeitnehmer eines Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgebietes. Begründete Ausnahmen sind m.E. durchaus möglich und auch sinnvoll.


Janek


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen452404
Datum04.01.2008 23:5625941 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian KruppEvtl. hat die Kommune dies getan? Wir hören hier nur die eine Seite.

sicher ist die Materiallage momentan etwas einseitig.
Gerhard hatte ja vorhin auch schon die Frage nach der Verfügbarkeit am Tage gestellt.

Vielleicht bekommen wir in den nächsten Tagen noch weitere Informationen, mit denen wir die Situation dann besser beurteilen können.


Grüße

Micha


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452405
Datum05.01.2008 00:0026024 x gelesen
Natürlich ist diese Reserve mit einzuberechnen. Aber auch diese Reserve muss nicht bedeuten, dass man unbedingt jeden braucht (hier mal quantitativ gesehen).

Ich hab mir mal eure Homepage angesehen, um mir etwas nähere Infos über eure Wehr zu holen, da sind mir ein paar Fragen eingefallen:

1.Habt ihr euren Einsatz am 11.11.2007 an Atemschutzunfälle.eu gemeldet?

2. Solltest du als stellv. Ortwehrführer (lt. deinem Profil) nicht
- etwas mehr Einblicke in die Zusammenarbeit Feuerwehr-Gemeinde haben?
- etwas mehr Wissen über die Rechtsgrundlagen besitzen?
- mit Äußerungen in einem öffentlichen Forum, die das Dienstverhältnis betreffen, etwas zurückhaltender/überlegter umgehen?

(3. Muss das sein, das sich eine Feuerwehr (noch dazu eurer Größenordnung) hauptsächlich als Verein im Internet präsentiert? Diese letzte Frage soll hier keinen Diskussionsstoff liefern, aber ich finde dieses Zusammenschmeißen von Organisation und Verein immer wieder ärgerlich und dem gesamten Feuerwehrwesen gegenüber kontraproduktiv.)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg452406
Datum05.01.2008 00:0526056 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierWenn man den Satz eng auslegt könnte man daraus ableiten, dass Bewerber, die lediglich in der Gemeinde arbeiten, nicht aufgenommen werden können.

das ist genau der Punkt. Sie hätten gar nicht erst (vom Bürgermeister!) aufgenommen werden dürfen, wenn man genau ist. Ist dies aber geschehen, so stehen ihnen die selben Recht zu...
alles andere steht auf juristisch sehr wackligen Füßen...

Janek


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452407
Datum05.01.2008 00:0525871 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfVielleicht bekommen wir in den nächsten Tagen noch weitere Informationen, mit denen wir die Situation dann besser beurteilen können.

Vielleicht ja, vielleicht auch nicht.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452409
Datum05.01.2008 00:2525975 x gelesen
Geschrieben von Janek StruweIst dies aber geschehen, so stehen ihnen die selben Recht zu...Hat jemand ein Recht darauf, in der Feuerwehr zu sein?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW452410
Datum05.01.2008 00:2926087 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Christi@n PannierFrag doch mal eure Kämmerin, was der Wohnort des FA mit dem Lohnausfall zu tun hat.

Vermutlich die Überlegung, dass diese drei immer nur während ihrer Arbeitszeit alarmiert werden können, somit also immer Kosten anfallen. FA die in der Gemeinde wohnen können tagsüber auch zu hause sein und kostenlos alarmiert werden.
Das kann man natürlich auch nur dann ernsthaft vertreten, wenn man eine ausreichende Tagesalarmsicherheit hat.

Der Trend in anderen Bundesländer geht aber m.W.n. eigentlich genau in die andere Richtung und die Gesetze wurden extra umgeschrieben, damit Doppelmitgliedschaften möglich sind.

Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg452411
Datum05.01.2008 00:3626067 x gelesen
n'abend,

Geschrieben von Sebastian KruppHat jemand ein Recht darauf, in der Feuerwehr zu sein?

laut einem Urteil des VG Stuttgart aus dem Jahr 1993 unter bestimmten Voraussetzungen, Ja. AZ: 9K 3086/93

Dabei gings, soweit ich mich erinnere, um einen arbeitsbedingten Wohnortwechsel einer Kameradin von Wehr A in Wehr B, wobei ihr Wehr B unter recht fadenscheinigen Gründen die Aufnahme verweigert hat. Daraufhin hat dass VG Stuttgart festgestellt, dass in diesem Fall ein Anspruch auf Aufnahme bestand und die Wehr respektive Gemeinde wurde im Urteil verpflichtet die Kameradin aufzunehmen.

MkG
Fabian


Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452412
Datum05.01.2008 00:3725976 x gelesen
Da ging es aber doch eher um das Geschlecht, oder?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg452414
Datum05.01.2008 00:4526025 x gelesen
Moin,

offiziell war das Geschlecht niemals Teil der Argumentation von Stadt und Wehr sondern es wurden recht alltägliche Argumente wie "vorhandene Sollstärke erreicht" oder "Vorrang des eigenen Nachwuches" angebracht.

Mehr weiß ich aus dem Kopf leider nicht, wer allerdings Zugriff auf LexisNexis oder eine ähnliche Software hat müsste das Urteil finden können.

MkG
Fabian


Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 452425
Datum05.01.2008 05:4025943 x gelesen
Geschrieben von Kittler Ingo
Das ist meine Meinung wenn Kameraden das wollen, dann soll mann sie lassen und es nicht verbieten


Mahlzeit

Und wenn man diese

a) nicht braucht?
b) diese einen immer Geld kosten weil Sie nie von zu Hause kommen?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY452439
Datum05.01.2008 10:1125914 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannDer Trend in anderen Bundesländer geht aber m.W.n. eigentlich genau in die andere Richtung und die Gesetze wurden extra umgeschrieben, damit Doppelmitgliedschaften möglich sind.


Hallo Sven,

da stimmt zumindest für Bayern. Dort sieht die Neufassung des Feuerwehrgesetzes, das dieses Jahr voraussichtlich in Kraft tritt, ausdrücklich die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft in Feuerwehren vor.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen452448
Datum05.01.2008 11:1325959 x gelesen
Geschrieben von Kittler IngoWir wollen alle behalten, weil wir alle brauchen so wie jede Feuerwehr

Würde ich nicht so verallgemeinern.

MkG
Marc


Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich:

"Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich."

"Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln."

Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452459
Datum05.01.2008 12:0725879 x gelesen
Geschrieben von Fabian Funkoffiziell war das Geschlecht niemals Teil der Argumentation von Stadt und WehrWäre ja auch etwas blöde, so offensichtlich zu werden, oder?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 452479
Datum05.01.2008 13:4226003 x gelesen
Alle?

auch den Volkssturm dessen einzige Feuererfahrung das alljährliche Grillen ist?

ACHTUNG IRONIE

oder bekommt ihr Zuschüsse nach Kopfstärken?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg452480
Datum05.01.2008 13:5325894 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Florian Besch

oder bekommt ihr Zuschüsse nach Kopfstärken?

Wenn man das richtige Formular ausfüllt schon; zumindest in BaWü. 85 € pro Aktiven und 36€ pro JF-Angehörigen.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8fen8 B.8, Bad Urach / BW452552
Datum05.01.2008 19:5025917 x gelesen
Hallo Ingo,

bei uns in BaWü ist das eine ganz normale Sache. Ich selbst bin in der Tagesschleife der FFW in der ich Arbeite.
Bei uns in der Wehr haben wir auch zwei Kameraden die in unserer Stadt Arbeiten und Tagsüber Einsatzdienst machen. Wichtig ist nur die Ausbildung, die Kameraden sollten auch bei den Übungen der zweit Wehr anwesend sein um hier die Technik und die Kameraden kennen zu lernen.

Grüße


Und Gott fragte die Steine: Wollt ihr Feuerwehrmänner werden! Und die Steine antworteten: NEIN dafür sind wir nicht hart genug.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg452565
Datum05.01.2008 21:1226057 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierNach kurzem üÜerfliegen von Gesetz und Laufbahnverordnung wird sich die Kommune vermutlich auf § 26 (2) Satz 1 BbgBKG beziehen:

Alle geeigneten Einwohner vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 65. Lebensjahr können zum ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr herangezogen werden.

Wenn man den Satz eng auslegt könnte man daraus ableiten, dass Bewerber, die lediglich in der Gemeinde arbeiten, nicht aufgenommen werden können.


Hallo,
aber das bezieht sich doch lediglich auf die Heranziehung zum Feuerwehrdienst (quasi Pflichtfeuerwehr). Da ist es ja logisch das die Gemeinde nur auf ihre Einwohner zurückgreifen kann. Das wäre ja noch schöner wenn ich einer fremden Gemeinde verpflichtet würde.

Ich finde weder im BbgBKG, noch in der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift oder in der Laufbahnverordnung eine Stelle, an welcher die Mitgliedschaft in einer anderen Feuerwehr untersagt bzw. der Wohnsitz in der Gemeinde / Stadt gefordert wird.

Mir ist aber bekannt, dass diskutiert wird, die Möglichkeit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr am Arbeitsort im Gesetz zu verankern bzw. durch Erlass (wie auch immer) Klarheit zu schaffen.

MfG Mathias


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452567
Datum05.01.2008 21:1925929 x gelesen
Geschrieben von Mathias Baueraber das bezieht sich doch lediglich auf die Heranziehung zum Feuerwehrdienst (quasi Pflichtfeuerwehr).Nein. Schau dir den letzten Satz dieses Absatzes mal an.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg452575
Datum05.01.2008 21:4125968 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppNein. Schau dir den letzten Satz dieses Absatzes mal an.

"In ihren Rechten und Pflichten sind die Herangezogenen den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gleichgestellt." (§26 Abs. 2)

Ja natürlich sind sie das. Recht auf Ausbildung, Schutzausrüstung, ... Pflicht zur Teilnahme an... Alles andere wäre kontraproduktiv.
Es gibt aber für die Ehrenamtlichen keine Pflicht nur einer Feuerwehr anzugehören oder seinen Wohnsitz in der Gemeinde zu haben.
Der Wohnsitz ist doch kein Recht und keine Pflicht für den Feuerwehrangehörigen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452595
Datum06.01.2008 00:3925903 x gelesen
Geschrieben von Mathias BauerEs gibt aber für die Ehrenamtlichen keine Pflicht nur einer Feuerwehr anzugehören oder seinen Wohnsitz in der Gemeinde zu haben. Es gibt aber auch für die Kommune kein Recht, jemanden, der nicht Einwohner ist, zum Einsatzdienst heranzuziehen.
Analog besteht kein Recht einer Person, in einer Kommune, in der er nicht Einwohner ist, den ehrenamtlichen Dienst auszuüben.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern452643
Datum06.01.2008 13:3725895 x gelesen
Geschrieben von Kittler IngoIn unserer Feuerwehr leisten schon seit Jahren Kameraden aus anderen Feuerwehren (welche nicht in unserem Amt sind) ihren Dienst, weil sie in unserer Stadt ihren Arbeitsplatz haben. Jetzt gibt es eine Neuregelung, dass nur noch Feuerwehrangehörige, welche auch wohnhaft in unserer Stadt sind, an dem Einsatzgeschehen unserer Feuerwehr teilhaben können. Dieses hat zur Folge, dass wir tagsüber auf 3 Einsatzkräfte verzichten müssen. Wir sind zwar weiterhin einsatzbereit, können auch unsere Fahrzeuge besetzen, finden dieses aber juristisch als Blödsinn, da ja die Gemeinde eine leistungsfähige Feuerwehr stellen muß, sich aber mit solchen Gesetzen selber ins eigene Fleisch schneidet.

Welche Regelung soll das denn sein? Ich war bis August 07 in Brandenburg bei der Feuerwehr (Königs Wusterhausen, später Nuthetal) und diese Regelung wäre mir neu.

Und ein formelles Gesetz gibt es dazu bestimmt nicht.

Was soll das denn sein? Eine Rechtsverordnung?


__
Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 S.8, Beeskow / Brandenburg455043
Datum14.01.2008 21:1126032 x gelesen
Hallo Ingo. Hier mal meine Meinung zu diesem Thema: Im Sinne des Brandschutzgesetzes und vor allem aber in Verantwortung gegenüber dem Bürger als Träger des Brandschutzes sollte sich deine Verwaltung vor Scham verstecken. Es gibt andere Orte ( in deiner relativen östlichen Nähe ) in denen Stadtarbeiter in dem Ort in dem sie als Stadtarbeiter tätig sind ebenfalls der FF zur Verfügung stehen, obwohl sie in diesem Ort nicht wohnen. Als Fazit für mich: einfach nur traurig!!!


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)455051
Datum14.01.2008 21:2425836 x gelesen
Geschrieben von Michael SchrobbachIm Sinne des Brandschutzgesetzes und vor allem aber in Verantwortung gegenüber dem Bürger als Träger des Brandschutzes sollte sich deine Verwaltung vor Scham verstecken.Wieso? Kennst du nähere Hintergründe?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 04.01.2008 21:20 Ingo7 K.7, Storkow
 04.01.2008 21:24 ., Grafschaft
 04.01.2008 21:31 Ingo7 K.7, Storkow
 04.01.2008 21:44 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.01.2008 21:51 Ingo7 K.7, Storkow
 04.01.2008 21:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.01.2008 21:54 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 04.01.2008 21:56 ., Grafschaft
 04.01.2008 22:02 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 04.01.2008 22:35 ., Grafschaft
 04.01.2008 23:30 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 04.01.2008 22:01 Ingo7 K.7, Storkow
 04.01.2008 22:04 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.01.2008 22:05 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 22:34 ., Grafschaft
 04.01.2008 22:37 Ingo7 K.7, Storkow
 04.01.2008 22:43 Chri7sto7ph 7R., Berching
 04.01.2008 22:49 Ingo7 K.7, Storkow
 04.01.2008 22:55 ., Grafschaft
 04.01.2008 23:04 Ingo7 K.7, Storkow
 04.01.2008 23:19 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 04.01.2008 23:26 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 05.01.2008 00:00 ., Grafschaft
 04.01.2008 23:05 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 04.01.2008 23:26 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 04.01.2008 23:29 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 04.01.2008 23:47 ., Grafschaft
 04.01.2008 23:56 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 05.01.2008 00:05 ., Grafschaft
 05.01.2008 00:29 Sven7 T.7, Monheim
 05.01.2008 10:11 Anto7n K7., Mühlhausen
 04.01.2008 22:07 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 04.01.2008 22:14 Ingo7 K.7, Storkow
 04.01.2008 22:16 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 22:18 Ingo7 K.7, Storkow
 04.01.2008 22:24 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.01.2008 22:30 Ingo7 K.7, Storkow
 05.01.2008 11:13 ., Bad Hersfeld
 05.01.2008 13:42 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 05.01.2008 13:53 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 04.01.2008 22:24 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.01.2008 22:32 Ingo7 K.7, Storkow
 04.01.2008 22:02 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 05.01.2008 00:05 Jane7k S7., Altlandsberg
 05.01.2008 00:25 ., Grafschaft
 05.01.2008 00:36 Fabi7an 7F., Geislingen an der Steige
 05.01.2008 00:37 ., Grafschaft
 05.01.2008 00:45 Fabi7an 7F., Geislingen an der Steige
 05.01.2008 12:07 ., Grafschaft
 05.01.2008 21:12 Math7ias7 B.7, Mühlberg
 05.01.2008 21:19 ., Grafschaft
 05.01.2008 21:41 Math7ias7 B.7, Mühlberg
 06.01.2008 00:39 ., Grafschaft
 04.01.2008 21:30 Magn7us 7H., Pöttmes
 04.01.2008 21:34 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 04.01.2008 21:32 Chri7sto7ph 7R., Berching
 04.01.2008 21:32 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 04.01.2008 21:39 Ingo7 K.7, Storkow
 05.01.2008 05:40 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.01.2008 22:59 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 04.01.2008 23:23 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 04.01.2008 22:23 Tors7ten7 G.7, Gifhorn
 04.01.2008 23:18 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 04.01.2008 23:48 Jane7k S7., Altlandsberg
 05.01.2008 19:50 Stef7fen7 B.7, Bad Urach
 06.01.2008 13:37 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Hansestadt Greifswald
 14.01.2008 21:11 Mich7ael7 S.7, Beeskow
 14.01.2008 21:24 ., Grafschaft
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt