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ThemaHauptamtliche Wehrführer einer freiwilligen Feuerwehr48 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg454623
Datum13.01.2008 20:1018912 x gelesen
Hallo Forumsgemeinde!


Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mich würde interessieren welche Ausbildung die einzelnen Bundesländer für einen hauptamtlichen Leiter einer freiwilligen Feuerwehr fordern und welche Gründe (Einsatzzahlen, Personalmenge, hauptamtliche Kräfte, Gefährdungspotential, etc.) einen "Berufs-Wehrführer" erforderlich machen.

Wäre schön auch wirklich die Lage in verschiedenen Bundesländern zu erfahren, ihr wisst ja "Tellerrand"! ;-)

Vielen Dank,


Daniel


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW454632
Datum13.01.2008 20:2417273 x gelesen
In einer ca.a 30 km entfernten Gemeinde hat man einen hauptamtlichen Kommandanten eingestellt. Er war damals HBM einer BF und hat das Ganze als Sprungbrett zum BI genutzt.

Um zu verhindern, dass diese BI's dann wieder zu einer BF abwandern, würde ich die BI Ausbildung bereits als Voraussetzung anstreben. Immerhin sind beide HBM und BI in A9 besoldet.

Abschließend muss die Stadt hier entscheiden, was ihnen ein hauptamtlicher Kommandant wert ist.

Unterqualifiziert sollte er jedoch auch nicht sein, da er immerhin eine Wehr führen muss. Das betrifft neben der Führung auch den Haushalt u. a. wichtige Dinge. Da muss man sich heute schon damit auskennen.

so long

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg454660
Datum13.01.2008 20:5917118 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferIn einer ca.a 30 km entfernten Gemeinde hat man einen hauptamtlichen Kommandanten eingestellt. Er war damals HBM einer BF und hat das Ganze als Sprungbrett zum BI genutzt


Weisst Du warum die Gemeinde einen hauptamtlichen Kollegen gesucht hat? Wie groß ist die Feuerwehr die er jetzt führt? Ausrückegebiet, Einsatzzahlen, Personalspiegel? Es muss ja eine Bemessungsgrundlage geben auf der eine hauptamtliche Stelle basiert. Ich hab schon ein paar Landesfeuerwehrgesetze angeschaut, aber wirklich fündig bin ich noch nicht geworden...


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW454665
Datum13.01.2008 21:1517100 x gelesen
Du hast eine PN


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.454680
Datum13.01.2008 22:3017315 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferIn einer ca.a 30 km entfernten Gemeinde hat man einen hauptamtlichen Kommandanten eingestellt.
Ein hauptamtlicher Wehrführer hat natürlich Vorteile für eine FF, aber kann eine FF nicht darauf bestehen dass der Wehrführer gewählt wird?


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen454684
Datum13.01.2008 22:3617191 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblEin hauptamtlicher Wehrführer hat natürlich Vorteile für eine FF, aber kann eine FF nicht darauf bestehen dass der Wehrführer gewählt wird?

Nicht in jedem Bundesland - zum Glück!

MkG
Marc


Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich:

"Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich."

"Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln."

Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW454695
Datum13.01.2008 23:0117073 x gelesen
Hallo!

Voraussetzung dürfte F5 und F6 sein.
Die Anforderungen an eine Berufsfeuerwehrausbildung können sehr unterschiedlich sein, abhängig von der Größe der Feuerwehr. Bei uns im Kreis ist es der B4 und vereinzelt B6.

Gruß
Sven


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen454700
Datum13.01.2008 23:1917129 x gelesen
Geschrieben von Christof Strobl
Ein hauptamtlicher Wehrführer hat natürlich Vorteile für eine FF, aber kann eine FF nicht darauf bestehen dass der Wehrführer gewählt wird?


Das kommt auf das BL an. In NRW wird der Leiter der Feuerwehr (nach "Anhörung" der Mannschaft) durch den Kreisbrandmeister vorgeschlagen und vom Gemeinderat gewählt.

Gerade wenn man die Notwendigkeit eines hauptamtlichen Wehrführers (wie auch immer man den nennt) erkannt hat*, muss in meinen Augen das wichtigste Kriterium die Eignung (persönlich wie fachlich) sein und eben nicht der Nasenfaktor. Aber auch schon darunter sollte das so sein - leider zeigt die Praxis, dass es nicht immer so ist...




* das ist für mich ein untrügliches Zeichen, dass diese Wehr einen entsprechenden Verwaltungsaufwand und Koordinierungsbedarf hat, der sicherlich nicht einfach zu bewerkstelligen ist.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg454703
Datum13.01.2008 23:3217107 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Christof Strobl

aber kann eine FF nicht darauf bestehen dass der Wehrführer gewählt wird?

In BaWü nicht, dort steht im FwG § 8:

"§ 8 Leitung der Gemeindefeuerwehr

(3) Vor der Bestellung hauptberuflich tätiger Feuerwehrkommandanten, abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter ist der Feuerwehrausschß, bei hauptamtlich tätigen Abteilungskommandaanten und ihren Stellvertretern auch der Abteilungsausschuß zu hören.


Der Feuerwehrausschuß, ein von den aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewähltes Gremium, ist als nur vor der Bestellung des HA-Kommandanten zu hören, die Gemeinde bestellt ihn, das kann mit oder ohne positives Votum des Ausschußes geschehen. Die FF muss mit dem danach bestellten HA-Kommandanten auskommen (oder auch nicht), den hat sie jedenfalls mal eine Zeit.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen454706
Datum13.01.2008 23:3817190 x gelesen
Geschrieben von ---Marc Dickey---
Nicht in jedem Bundesland - zum Glück!

Hallo,

volle Zustimmung.

Es kann ja dadurch passieren, dass man da auch mal "unpopuläre" Entscheidungen treffen kann. Dann ist Führung auch kein Beliebtheitswettbewerb um jeden Preis mehr.
Und nein, im Allgemeinen sind die Leistungsträger innerhalb der FF leider nicht in der Mehrzahl sondern die welche in der Karrikatur(gepostet von Jan gestern) so schön gekennzeichnet sind.
Solange selbst irgendwelche Altersmitglieder(ich weiß das die Verdienste um die Fw haben) ohne zu wissen was in der ausrückenden Wehr wirklich gehauen und gestochen ist und irgendwelche dubiosen Frauenabteilungen mitwählen, kann ich nur sagen:"Gute Nacht Fw-Deutschland.

Das klingt frustriert, ist auch so gemeint.
Aber im realen Fw-Leben treffen doch oft leider "gewählte" Führungen Empfehlungen an die Entscheidungsträger die einer objektiven Sichtweise nicht standhalten(Stichwort Fahrzeuge).

Leider entnehme ich der Mehrzahl der Posts von Stammusern, das immer mehr die Frustration über genau diesen Zustand zunimmt. UC klang in seinem Post von heute Mittag zumindest zuletzt so.
Genau aus diesem Grund habe ich auch den Glauben an eine nachhaltige Veränderung der Welt der Feuerwehrs verloren.
Gerhard Pfeiffer hat letzthin was mit den 30 Jahren geschrieben :-). Das ist leider Istzustand!
Aber-und das vergesse ich nicht-macht sich nur ein Bruchteil der aktiven Kameraden einen Kopf über Ihre Feuerwehr(der sog. harte Kern und lässt sich nicht nur bespassen).

Mag jetzt für den einen oder anderen hart klingen ist aber meine Meinung.

mkg




PS.: Darf jetzt meine Meinung auch öffentlich äußern ;-).


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

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AutorPete8r H8., Schriesheim / BW454735
Datum14.01.2008 08:0617132 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblEin hauptamtlicher Wehrführer hat natürlich Vorteile für eine FF, aber kann eine FF nicht darauf bestehen dass der Wehrführer gewählt wird?

Das war ja noch schöner :-)

Zum Glück nicht; oder können MA ihren Chef wählen ?!


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AutorMath8ias8 S.8, Niederau / Sachsen454752
Datum14.01.2008 10:2617200 x gelesen
Hallo Peter,

deine Bemerkungen zum Wahlvolk haben mich aufhorchen lassen.
Bei uns ist per Satzung geregelt, dass nur die aktiven FA Stimmrecht bei der Wahl zum OWL bzw. GWL haben. Ist auch so in der Mustersatzung vom SMI vorgegenben:

§ 6
Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr

(1) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den Gemeindewehrleiter,
die Stellvertreter und die zusätzlichen Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Die
aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehr haben das Recht den Ortswehrleiter, den Stellvertreter
und die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen.

(ob das jetzt gut oder schlecht ist sei dahingestellt)

Kenne im Kreis keine FW, die das anders handhabt.

Ist das bei euch so oder hast du ins blaue geschossen?
Wenn ja, wer wollte denn die krasse Abweichung von der Mustersatzung?


Gruß Mathias


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen454795
Datum14.01.2008 13:1817345 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Mathias Schödel---
Ist das bei euch so oder hast du ins blaue geschossen?
Wenn ja, wer wollte denn die krasse Abweichung von der Mustersatzung?


erstmal hast Du recht. Das steht fast so bei uns auch in der Satzung.
Den Passus mit der Alters-und Ehrenabteilung hast Du mir aber erst beim lesen und nachlesen ins Bewusstsein gebracht. Hat aber 2006 selbst unser OAL wahrscheinlich überlesen. Hier hat tatsächlich diese Abteilung den SWL und seine Stellv. mitgewählt.
Das Thema Frauenabteilung ist schwieriger da diese offiziell zu den Aktiven zählen ;-) (Kann man gut finden, muss man aber nicht-hat übrigens nichts mit einer Zugehörigkeit der holden Weiblichkeit zu EA zu tun-dies begrüße ich sogar und habe es auch immer befördert.)

mkg Peter


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.454838
Datum14.01.2008 16:0917057 x gelesen
Geschrieben von Peter HembergerDas war ja noch schöner :-)

Zum Glück nicht; oder können MA ihren Chef wählen ?!

War ja nur ne Frage, wollte wissen, was in anderen BL das Gesetz dazu hergibt. Grundsätzlich muss der HA Wehrführer nicht IMMER ein Vorteil sein, denn stellt die Stadt dafür "eine Pfeiffe" ein, der zwar die erforderliche Ausbildung hat, sein Wissen aber nicht umsetzen kann, hast du den halt 20 Jahre. Sicher, im Berufsleben ist das auch so, muss aber nicht immer ein Vorteil sein, denn da sitzen ja auch oft Leute in den "Chefsesseln" obwohl sie "da nicht hingehören".
Demnach KANN es auch von Vorteil sein, wenn ein (Gde.-) Wehrführer mit erforderlicher Qualifikation alle x Jahre neu zu wählen ist.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW454845
Datum14.01.2008 16:3317054 x gelesen
Hallo,

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird in Bayern wirklich gewählt. Ich kenne eine FF mit hauptamtlicher Wache, da wurde ein hauptamtlicher Wehrführer (SBR) nach einer Amtszeit durch einen anderen ersetzt. Das erfolgte regulär durch Neuwahlen.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg454847
Datum14.01.2008 16:3917100 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannIm Gegensatz zu anderen Bundesländern wird in Bayern wirklich gewählt. Ich kenne eine FF mit hauptamtlicher Wache, da wurde ein hauptamtlicher Wehrführer (SBR) nach einer Amtszeit durch einen anderen ersetzt. Das erfolgte regulär durch Neuwahlen.


Gabs da von vornherein einen "befristeten" Vertrag? Verbeamtet kann dieser Wehrführer dann ja eigentlich nicht gewesen sein, denn sonst könnte man ihn nicht so einfach wieder vor die Tür setzen.

Also in Bayern wollte ich so einen Job dann nicht machen. Als Wehrführer muss man halt auch mal unpopuläre Entscheidungen treffen, und wenn das dem Filz nicht gefällt sitzt der nächste "alteingesessene" Hauptamtliche, der besser ankommt, ganz schnell auf meinem Sessel. Und der ist dann sogar noch warm. Der Sessel natürlich!


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.454854
Datum14.01.2008 16:5517063 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannGabs da von vornherein einen "befristeten" Vertrag?
Bei den FFen die über HA Personal verfügen, ist die HA Stelle nicht an den Wehrführer gebunden. Wird dieser HA Wehrführer also nicht mehr gewählt, so macht er weiterhin "seinen Job in der Wehr" (Fachbereich) für den er eingestellt wurde. Das heißt auch, dass eine Wehr mit HA Personal (ich spreche NICHT von ständig besetzter Wache!) einen EA als Wehrführer haben KANN.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg454857
Datum14.01.2008 16:5717243 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblBei den FFen die über HA Personal verfügen, ist die HA Stelle nicht an den Wehrführer gebunden. Wird dieser HA Wehrführer also nicht mehr gewählt, so macht er weiterhin "seinen Job in der Wehr" (Fachbereich) für den er eingestellt wurde. Das heißt auch, dass eine Wehr mit HA Personal (ich spreche NICHT von ständig besetzter Wache!) einen EA als Wehrführer haben KANN.

Dann ist die Stelle ja aber nicht als Hauptamtlicher Wehrführer ausgeschrieben gewesen, oder? Die Stelle ist dann eine ganz normale hauptamtliche Feuerwehrkraft.

Dann ist die Besetzung des Wehrführers mit dieser beruflichen Kraft eigentlich eher Zufall, oder?


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.454859
Datum14.01.2008 16:5917051 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannDann ist die Stelle ja aber nicht als Hauptamtlicher Wehrführer ausgeschrieben gewesen, oder? Die Stelle ist dann eine ganz normale hauptamtliche Feuerwehrkraft.

Dann ist die Besetzung des Wehrführers mit dieser beruflichen Kraft eigentlich eher Zufall, oder?

Richtig, so ist es.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorDenn8is 8B., Gerlingen / Württemberg454882
Datum14.01.2008 17:4117083 x gelesen
Sprechen wir hier ausschließlich über "hauptamtlich" oder auch hauptberuflich?


MkG Dennis

Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung!
Immer ein Besuch wert:
www.feuerwehr-aermelabzeichen.de

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.454887
Datum14.01.2008 17:4617039 x gelesen
Geschrieben von Dennis BlosSprechen wir hier ausschließlich über "hauptamtlich" oder auch hauptberuflich?
Hauptamtlich bei einer FF. Die FFen, mit HA Personal die ich kenne, stellen unterschiedliche Anforderungen an ihre HA. Z.B. HA mit BF Ausbildung (verbeamtet), oder "normale" FF Ausbildung im Angestelltenverhältnis.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)454973
Datum14.01.2008 19:5017048 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannVerbeamtet kann dieser Wehrführer dann ja eigentlich nicht gewesen sein, denn sonst könnte man ihn nicht so einfach wieder vor die Tür setzen. Wie bei Wahlbeamten üblich: "Beamter auf Zeit"


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg454977
Datum14.01.2008 19:5417108 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWie bei Wahlbeamten üblich: "Beamter auf Zeit"


Natürlich mach ich dann auch eine Ausbildung für den gD Feu, wenn ich mich alle 4 Jahre von einer Neu-"Verbeamtung" zur anderen hangeln muss. Da hätte ich keinen Bock drauf.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)455015
Datum14.01.2008 20:3917049 x gelesen
Du nicht. Ich auch nicht. ;-)
Aber es soll ja auch im Feuerwehrbereich "Weltenbummler" geben, oder Leute die nach "Sprungbrettern" suchen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)455016
Datum14.01.2008 20:4017090 x gelesen
Geschrieben von Peter HembergerZum Glück nicht; oder können MA ihren Chef wählen ?!Auch wenn's einen etwas anderen Hintergrund hat: Ich kann das ;-)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW455127
Datum15.01.2008 09:0917026 x gelesen
Hallo,

nein, das waren sind Beamte. auch Beamte können abgeordnet bzw. versetzt werden.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg455129
Datum15.01.2008 09:1517058 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannHallo,

nein, das waren sind Beamte. auch Beamte können abgeordnet bzw. versetzt werden.

Gruß


Und wohin wurden sie abgeordnet oder versetzt?


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW455140
Datum15.01.2008 10:1917042 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel HermannUnd wohin wurden sie abgeordnet oder versetzt?

Keine Ahnung, aber der kam von einer BF, vermutlich ist er wieder dahin gegangen.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg455141
Datum15.01.2008 10:2217058 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannKeine Ahnung, aber der kam von einer BF, vermutlich ist er wieder dahin gegangen.


Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand sich von einer BF zu einer FF versetzen lässt obwohl er weiss, dass das höchstwahrscheinlich nur für 4 Jahre ist. Auch kann ich mir kaum vorstellen, dass eine BF einen Kollegen zu einer FF abordnet (ist kaum möglich wenn es sich um 2 verschiedene Gemeinden handelt) und ihn danach wieder in seiner alten Position zurücknimmt.

Klingt etwas seltsam das ganze.


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW455142
Datum15.01.2008 10:2917099 x gelesen
Hallo,

Schon mal bei BUND.de geschaut was es für Stellen für Beamte gibt? Ich kenne einen Beamten der hiesigen Kreisbehörde der jetzt in Hessen in einem Landkreis verantwortlich für den Rettungsdienst ist.
Warum soll es sowas nicht geben. Lies mal die Fachzeitschriften, da wird regelmäßig nach Beamten für den mittleren oder gD gesucht.
Nur so als Beispiel:
Wo war denn der Chef der BF Hamburg vorher?
In NRW gibt es eine FF mit HA Wache deren Chefin, die einzige in D, war vorher im gD bei der BF Frankfurt.

Gruß

Thomas


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AutorBjör8n W8., Dortmund / Nordrhein Westfalen455143
Datum15.01.2008 10:3016978 x gelesen
Feuerwehrbeamte sicnd Kommunalbeamte, d.h. sie könnten höchstens innerhalb der Stadt versetzt werden. Was aber auch sehr sehr schwierig für die Kommune ist.
Landesbeamte wie Polizisten z.B., könnten von einer Stadt in die andere versetzt werden.
Wenn man als Feuerwehrbeamter wechseln will, muss man sich auch ganz normal bewerben und wird dann, wenn beide Kommunen zustimmen versetzt.


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg455152
Datum15.01.2008 10:5617128 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannWo war denn der Chef der BF Hamburg vorher?
In NRW gibt es eine FF mit HA Wache deren Chefin, die einzige in D, war vorher im gD bei der BF Frankfurt.



Wie mein "Vorschreiber" schon gesagt hat: Das sind alles Kommunalbeamte die vom Dienstherren höchstens innerhalb des Amtes oder innerhalb der Gemeinde versetzt werden können. Der Chef der BF Hamburg hat sich auf die Stelle beworben und nach der Zusage einen Versetzungsantrag gestellt, dem dann von seinem Dienstherren entsprochen wurde. Der wurde also nicht versetzt, der hat sich versetzen lassen. Und das würde ich bei einer "befristeten" Stelle garantiert nicht machen, denn ich habe keine Garantie danach wieder zurück zu kommen oder überhaupt irgendwo eine neue Stelle zu bekommen. Und was passiert dann mit dem Beamtenstatus?

Auch würde ich meinen Beamtenstatus nicht durch Kündigung aufgeben um eine 4 Jahresstelle als hauptamtlicher Wehrführer zu übernehmen. Das wäre äusserst kurzsichtig...


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AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern455173
Datum15.01.2008 12:1916987 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzAber im realen Fw-Leben treffen doch oft leider "gewählte" Führungen Empfehlungen an die Entscheidungsträger die einer objektiven Sichtweise nicht standhalten(Stichwort Fahrzeuge).

Demnach müsste dieses Problem aber eigentlich nur in bestimmten Bundesländern auftreten. Tut es aber nicht. Fazit wie schon von anderen geschrieben: Es muss nicht immer ein nachteil sein, dass der "Chef" gewählt wird.

Gruß
Frank


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW455176
Datum15.01.2008 12:3317079 x gelesen
Hallo,

1. Ist die Wahlperiode 6 Jahre
2. Ist der Wehrführer/ Stadtbrandrat Beamter, war das vorher und ist es immer noch.

Deshalb, auch wenn man selbst sich etwas nicht vorstellen kann, heißt das nicht, das jemand Anderes das ebenfalls nicht kann.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
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AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen455178
Datum15.01.2008 12:3817008 x gelesen
Hallo,

die Kollegin Sabine Voss ist Höherer Dienst.

Gruß
Ralf Leistner


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg455179
Datum15.01.2008 12:4617134 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmann1. Ist die Wahlperiode 6 Jahre
2. Ist der Wehrführer/ Stadtbrandrat Beamter, war das vorher und ist es immer noch.

Deshalb, auch wenn man selbst sich etwas nicht vorstellen kann, heißt das nicht, das jemand Anderes das ebenfalls nicht kann.



Im Grunde ist es erstmal egal ob es 4 oder 6 Jahre sind auf die die Stelle befristet ist. Wichtig ist nur dass sie befristet ist.

Geschrieben von mir
Auch würde ich meinen Beamtenstatus nicht durch Kündigung aufgeben um eine 4 Jahresstelle als hauptamtlicher Wehrführer zu übernehmen. Das wäre äusserst kurzsichtig...


Ah, da hatte ich vergessen dazu zu schreiben: "Falls die Stelle nur eine TVöD-Stelle und keine Beamtenstelle ist, würde ich..."

Mein Fehler.

Würdest Du einen sicheren Beamtenstatus aufgeben um eine Stelle zu bekleiden die Du vielleicht für 6 Jahre hast und dann wieder auf der Strasse stehst?

Würdest Du als Beamter eine Versetzung zu einer FF beantragen obwohl Du weisst, dass Du in 6 Jahren eventuell auf der Strasse stehst?


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW455195
Datum15.01.2008 13:5517009 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel HermannWürdest Du einen sicheren Beamtenstatus aufgeben um eine Stelle zu bekleiden die Du vielleicht für 6 Jahre hast und dann wieder auf der Strasse stehst?

Für mich stellt sich die Frage nicht. Aber für den Kameraden den ich meine, gab es schon Gründe wie z.B. Verkürzung des Weges zur Arbeit, Beförderung?. Das Risiko des Scheiterns sah er wohl gering an, da sein Vorgänger >20 Jahre auf der Position war und er die Feuerwehr kannte.
Und sein Beamtenstatus blieb erhalten.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg455199
Datum15.01.2008 14:0417187 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmann
Für mich stellt sich die Frage nicht. Aber für den Kameraden den ich meine, gab es schon Gründe wie z.B. Verkürzung des Weges zur Arbeit, Beförderung?. Das Risiko des Scheiterns sah er wohl gering an, da sein Vorgänger >20 Jahre auf der Position war und er die Feuerwehr kannte.
Und sein Beamtenstatus blieb erhalten.



Mit welchem Dienstgrad ist er denn zur FF gekommen? Wie hätte seine weitere Karriere denn aussehen können bei der FF? Das höchste Amt hatte er ja schon inne, da wird es so schnell keine Änderungen in der Eingruppierung der Stelle bei einer neuen Beurteilung mehr geben.

Ist er jetzt wieder zu seiner alten BF zurück? Dann erstmal Hochachtung an den ehemaligen Dienstherren, dass da gerade zu dem Zeitpunkt eine Stelle frei war und das er ihn überhaupt nochmal genommen hat.

Was mich noch interessiert: Wie kann eine Stelle die von einem Beamten besetzt wird überhaupt ein Wahlamt sein? Der Amtsinhaber hatte ja wohl schon die Verbeamtung auf Lebenszeit, wie kann er da nochmal Beamter auf Zeit werden? Nach Ende der Probezeit und dem Erreichen der Befähigung zur Lebenszeitverbeamtung ist es als Beamter eigentlich sehr schwer diesen Status wieder zu verlieren, abgesehen von Disziplinarmaßnahmen, eventueller Frühpensionierung durch Dienstunfähigkeit und ähnlichem.

Das ist echt interessant.


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW455200
Datum15.01.2008 14:0817073 x gelesen
Hallo,

vielleicht zur Klarstellung, es handelt sich bei dieser FF um eine Feuerwehr mit hauptamtlicher Wache.

Geschrieben von Daniel HermannMit welchem Dienstgrad ist er denn zur FF gekommen? Wie hätte seine weitere Karriere denn aussehen können bei der FF?
Keine Ahnung.

Keine Ahnung.Geschrieben von Daniel HermannWie kann eine Stelle die von einem Beamten besetzt wird überhaupt ein Wahlamt sein?

Weil es so im Bay. Fw Gesetz steht.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorKai 8H., Köln / NRW455201
Datum15.01.2008 14:1617063 x gelesen
Hallo,

in NRW gibt es eigentlich nur bei Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften evtl. einen hauptberuflichen Leiter der Feuerwehr(LdF).
Meistens sind das die Leiter der hauptamtlichen Wachen (im gehobenen oder höheren Dienst) in Personalunion.
Sollte dieser nach 6 Jahren nicht als LdF bestätigt werden, so bleibt er immer noch Leiter der hauptamlichen Kräfte, d.h er verbleibt natürlich bei dieser Feuerwehr als Beamter.

Gruss Kai


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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz455204
Datum15.01.2008 14:3416997 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppIch kann das ;-)

Ich müsste einen Ort weiter ziehen dann könnte ich es auch ;-)


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AutorMich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW455205
Datum15.01.2008 14:3617174 x gelesen
Geschrieben von Kai HoffmeyerMeistens sind das die Leiter der hauptamtlichen Wachen (im gehobenen oder höheren Dienst) in Personalunion.



Hallo,

genauso ist das bei unserer Freiwilligen Feuerwehr hier in NRW auch.

Der Leiter der Feuerwehr hat dann sogar zwei verschiedene "Dienstgrade". ;)

Zum einen ist er als Leiter der (gesamten) Feuerwehr in Funktion des
Wehrleiters (Stadtbrandinspektor) ehrenamtlich tätig (alles in silber) und
aufgrund seiner Ausbildung im gD ist er als Chef der hauptamtlichen
Einheiten Brandrat (alles in gold) und natürlich Beamter.

Ist ein bischen komisch, aber so ist es seit der Novellierung der LVO FF NRW
geregelt - früher hatte unser Wehrleiter immer gold und brauchte nur eine
Jacke. ;)

Gruß
Michael


>> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg455206
Datum15.01.2008 14:4517053 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmannvielleicht zur Klarstellung, es handelt sich bei dieser FF um eine Feuerwehr mit hauptamtlicher Wache.


Ah, das erklärt einiges!


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AutorErwi8n P8. M8., Bad Soden a. Ts. / Hessen455226
Datum15.01.2008 16:1817101 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Michael Kronenbergaufgrund seiner Ausbildung im gD ist er als Chef der hauptamtlichen Einheiten Brandrat (alles in gold)
gD und dann Brandrat? *staun*


MkG, Erwin

--
Ich stehe zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Mein Zynismus, meine Rhetorik. Wer ein Problem hat möge dies doch offen äußern und nicht feige hinter meinem Rücken tuscheln.

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW455248
Datum15.01.2008 17:5617059 x gelesen
Geschrieben von Erwin P. MarkgD und dann Brandrat?

natürlich hD ;-)


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)455274
Datum15.01.2008 18:4917044 x gelesen
Ah, "Leidensgenossen"


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW455465
Datum16.01.2008 12:3017114 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Erwin P. Mark
gD und dann Brandrat?


natürlich hD ;-)


Ja, *rotwerd* - natürlich hD!

Danke Michael


>> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen470670
Datum18.03.2008 18:5117017 x gelesen
Hallo,

erst einmal ein herzliches Entschuldigung für das sehr späte Hochholen des Beitrags.

Ich bedanke mich hiermit öffentlich für das Ausdrucken von Teilen des Treads. Schön wäre es vielleicht, wenn man in Zukunft dann den gesamten Verlauf drucken und aushängen würde.
Des Weiteren habe auch ich Rechte nach dem GG. Eines davon ist das der freien Meinungsäußerung. Nichts anderes tue ich hier.

Ausdrücklich meine ich keinen der aktiven Nutzer dieses Forums(oder sind die stillen Kam...-wie sie Jakob immer so schön beschreibt auch dazugehörig).

Mit doch leicht lächelnden Grüßen
Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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xxx

 13.01.2008 20:10 Dani7el 7H., Schriesheim
 13.01.2008 20:24 ., Kirchheim unter Teck
 13.01.2008 20:59 Dani7el 7H., Schriesheim
 13.01.2008 21:15 ., Kirchheim unter Teck
 13.01.2008 22:30 Chri7sto7f S7., Vilseck
 13.01.2008 22:36 ., Bad Hersfeld
 13.01.2008 23:38 Pete7r L7., Flöha
 14.01.2008 10:26 Math7ias7 S.7, Niederau
 14.01.2008 13:18 Pete7r L7., Flöha
 15.01.2008 12:19 Fran7k B7., Roßtal
 13.01.2008 23:19 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 13.01.2008 23:32 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 14.01.2008 08:06 Pete7r H7., Schriesheim
 14.01.2008 16:09 Chri7sto7f S7., Vilseck
 14.01.2008 16:33 Thom7as 7E., Nettetal
 14.01.2008 16:39 Dani7el 7H., Schriesheim
 14.01.2008 16:55 Chri7sto7f S7., Vilseck
 14.01.2008 16:57 Dani7el 7H., Schriesheim
 14.01.2008 16:59 Chri7sto7f S7., Vilseck
 14.01.2008 17:41 Denn7is 7B., Gerlingen
 14.01.2008 17:46 Chri7sto7f S7., Vilseck
 14.01.2008 19:50 ., Grafschaft
 14.01.2008 19:54 Dani7el 7H., Schriesheim
 14.01.2008 20:39 ., Grafschaft
 15.01.2008 09:09 Thom7as 7E., Nettetal
 15.01.2008 09:15 Dani7el 7H., Schriesheim
 15.01.2008 10:19 Thom7as 7E., Nettetal
 15.01.2008 10:22 Dani7el 7H., Schriesheim
 15.01.2008 10:29 Thom7as 7E., Nettetal
 15.01.2008 10:56 Dani7el 7H., Schriesheim
 15.01.2008 12:33 Thom7as 7E., Nettetal
 15.01.2008 12:46 Dani7el 7H., Schriesheim
 15.01.2008 13:55 Thom7as 7E., Nettetal
 15.01.2008 14:04 Dani7el 7H., Schriesheim
 15.01.2008 14:08 Thom7as 7E., Nettetal
 15.01.2008 14:45 Dani7el 7H., Schriesheim
 15.01.2008 12:38 ., Pfungstadt
 15.01.2008 10:30 Björ7n W7., Dortmund
 14.01.2008 20:40 ., Grafschaft
 15.01.2008 14:34 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
 15.01.2008 18:49 ., Grafschaft
 13.01.2008 23:01 Sven7 T.7, Monheim
 15.01.2008 14:16 Kai 7H., Köln
 15.01.2008 14:36 Mich7ael7 K.7, Bergisch Gladbach
 15.01.2008 16:18 Erwi7n P7. M7., Bad Soden a. Ts.
 15.01.2008 17:56 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
 16.01.2008 12:30 Mich7ael7 K.7, Bergisch Gladbach
 18.03.2008 18:51 Pete7r L7., Flöha
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