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Thema | Wer darf eine Brandschutzwache machen?? | 8 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Maie8r M8., Gelsenkirchen / NRW | 455730 | |||
Datum | 17.01.2008 05:11 | 8969 x gelesen | |||
Und zwar habe ich heute in der Zeitung gelesen, dass Leute für Brandschutzwachen gesucht werden.(privat) Frage: Wer darf diese machen? und welche Vorraussetzungen gibt es? Und muss ich dann diese Arbeit dem Löschzugführer melden? Danke im voraus für eure Antwort | |||||
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Autor | Klau8s U8lri8ch 8K., Wilhermsdorf / Bayern | 455742 | |||
Datum | 17.01.2008 08:40 | 7681 x gelesen | |||
Hallo Marcel, welche Zeitung war das ? Gibst die Möglichkeit das online nachzulesen ? Mir fehlen da einige Details, wie z.B. welche Art von Brandschutzwache ? Welche Art von Veranstaltung ? Wer ist Veranstalter ? Wo findet das Ganze statt ? Ich kann´s mir momentan einfach (noch) nicht vorstellen. Gruß Uli | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 455747 | |||
Datum | 17.01.2008 09:00 | 7612 x gelesen | |||
Die Möglichkeit, Brandsicherheitswachen durch externe durchführen zu lassen besteht und wird vielfach auch so praktiziert. Die Anforderungen an eine Brandsicherheitwache stellt die jeweilige Gemeinde. Die Anzahl der Fm. bei der Brandsicherheitswache, sowie deren Qualifikation ist abhängig von der Art der Veranstaltung und wird ebenfalls durch die Gemeinde festgelegt. Gruß Christian PS: Ob Du das mit deinem Löschzugführer absprechen musst oder nicht kann ich nicht sagen. Im Zweifel würde ich es vorher absprechen. Allerdings: Du bist in der FF(?) und strebst einen Nebenjob an. Wenn Du an einer Tankstelle arbeiten würdest könnte dein ZF auch nichts dagegen haben. Schwer ist die Entscheidung meiner Meinung nach nur, wenn die BSW in der Stadt abgehalten werden soll, in der Du in der FF bist. | |||||
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Autor | Maie8r M8., Gelsenkirchen / NRW | 455749 | |||
Datum | 17.01.2008 09:01 | 10397 x gelesen | |||
Hi Klaus, das war der Stadtspiegel. Online nachlesen kann man das nicht es stehen keinerlei Infos über Brandschutz oder Veranstalter wäre nett wenn du mir im allgemeinen ein info geben könntest Lg Marcel | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 455865 | |||
Datum | 17.01.2008 17:52 | 7051 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Trachternach Schwer ist die Entscheidung meiner Meinung nach nur, wenn die BSW in der Stadt abgehalten werden soll, in der Du in der FF bist. oder dann, wenn man auf die Idee käme, dafür Eigentum der Gemeinde (Kleidung oder gar Ausrüstung) zu nutzen... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Klau8s U8lri8ch 8K., Wilhermsdorf / Bayern | 455901 | |||
Datum | 17.01.2008 19:56 | 7194 x gelesen | |||
Hallo Marcel, mehr als Matthias und Christian kann ich Dir so adhoc auch nicht sagen. Frag doch mal - falls möglich - die Führung Deiner Wehr. Schönen Abend MkG Uli | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 456454 | |||
Datum | 19.01.2008 19:37 | 7161 x gelesen | |||
Mahlzeit hier geht es sicherlich um Brandsicherheitswachen im gewerblichen Bereich z.B. bei Schweißarbeiten. Was die jeweilige Firma sich an Qualifikationen vorstellt muss man dort nachfragen. Nur warum sollte man das seinem Zugführer sagen? Was soll der machen? Es verbieten? Einem das Feuerwehrwissen "blitzdingsen"? Denn mit der Stadt habe ich kein Arbeitsverhältniss ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW | 456794 | |||
Datum | 21.01.2008 14:19 | 7088 x gelesen | |||
Hallo zusammen, in NRW ist geregelt, dass als Mindestqualifikation für den Führer der BSW der Gruppenführer ( FIII / BIII, bzw. BmDF ) vorausgesetzt wird, da er in der Lage sein muß, weitreichende taktische Entscheidungen zu treffen. Ein Erlass des Innenministeriums NRW (vom 9.2.2001, -V D 2-4.111-3) schreibt dies sogar zwingend vor. Viele Grüße Michael >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | |||||
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